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Kriterien Brandenburger Meisterkoch 2012<br />

1. Der/die nominierte Kandidat/Kandidatin sollte seit einem Jahr in einer leitenden<br />

Küchenposition, das heißt als Küchenchef/Küchenchefin oder<br />

Küchendirektor/Küchendirektorin, im Bundesland Brandenburg tätig sein. Dies schließt nicht<br />

aus, dass er/sie auch Inhaber des Restaurants ist.<br />

2. Die Wertung der Jury bezieht sich auf die aktuelle qualitative Leistung der nominierten Köche.<br />

Sie wird nur in dem Restaurant bewertet, in dem der Koch/die Köchin gegenwärtig tätig ist,<br />

Leistungen in anderen Betrieben bleiben unberücksichtigt.<br />

3. Die Jury wertet neben dem kulinarischen Geschmack die Originalität der Kreationen und das<br />

Saisonangebot der verwendeten Produkte. Die Präsentation der Speisen, der Service und das<br />

Ambiente des Restaurants beeinflussen das Urteil ebenso.<br />

4. Die Auszeichnung Brandenburger Meisterkoch/Meisterköchin ehrt neben der virtuosen<br />

Einzelleistung des gewählten Koches/der gewählten Köchin auch die Küchen- und<br />

Serviceteams, die diese Leistung mit erbringen.<br />

<strong>Berlin</strong> <strong>Partner</strong> 2012

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