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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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INFORMATION UND SERVICE<br />

— Leistungsinformation (LIVE) —<br />

Die Krankenversicherungsträger wurden durch den<br />

Gesetzgeber verpfl ichtet, einmal jährlich ihren Versicherten<br />

eine Information über die für sie aufgewendeten<br />

Sachleistungen zuzusenden. Dieser gesetzlichen<br />

Verpfl ichtung muss die <strong>WGKK</strong> – unabhängig von den<br />

damit verbundenen Kosten – nachkommen.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> werden die Versicherten im Zuge der<br />

Aussendung erstmals befragt, ob sie in Zukunft nach<br />

wie vor die postalische Information wünschen oder ob<br />

sie darauf verzichten. Ab 2013 erfolgt die Zusendung<br />

des Leistungsblattes dann nur mehr an Interessierte<br />

aufgrund ihrer Rückmeldung.<br />

Das Leistungsblatt kann auch jetzt bereits mit Handy<br />

Signatur oder Bürgerkarte online abgerufen werden:<br />

www.wgkk.at => Service => Leistungsblatt => LIVE-<br />

Online<br />

Das Leistungsblatt dient ausschließlich der<br />

Information unserer Kundinnen/Kunden und soll den<br />

Versicherten keinesfalls ein schlechtes Gewissen<br />

wegen ihrer Leistungsinanspruchnahme und den damit<br />

verbundenen Kosten verursachen.<br />

Dem Wesen einer Sozialversicherung entspricht,<br />

dass nicht nur Kranke, sondern auch Gesunde, die<br />

in einem bestimmten Zeitraum gar keine Leistung in<br />

Anspruch nehmen mussten, einen bestimmten Beitrag<br />

einzuzahlen haben.<br />

Die dadurch bei einigen Versicherten zu<br />

Tage tretende Schere zwischen eingezahlten<br />

Beiträgen und erhaltenen Leistungen ist auf das<br />

Solidaritätsprinzip zurück-zuführen. Das bedeutet,<br />

dass die Beitragszahlungen der Gesunden und<br />

Besserverdienenden auch für die Abdeckung<br />

des Leistungsaufwandes für Kranke und<br />

sozial Schwache<br />

verwendet werden.<br />

Berechnungen der<br />

Sozialversicherung<br />

zeigen, dass sechs<br />

bis sieben Prozent der<br />

Versicherten rund 50<br />

Prozent der Leistungen in<br />

Anspruch nehmen.<br />

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