WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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FREIWILLIGE VERSICHERUNG<br />
bei jener <strong>Gebietskrankenkasse</strong> zu stellen, in deren Bereich<br />
der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers<br />
liegt.<br />
Beginn der Versicherung<br />
l bei der erstmaligen Inanspruchnahme mit dem Tag<br />
des Beginns der geringfügigen Beschäftigung, wenn<br />
der Antrag binnen sechs Wochen nach diesem Zeitpunkt<br />
gestellt wird<br />
l bei Personen, die mit Dienstleistungsscheck entlohnt<br />
werden, mit dem Tag des Beginnes der ersten<br />
Beschäftigung, wenn der Antrag spätestens bis zum<br />
Ablauf des nächsten Kalendermonates gestellt wird<br />
l sonst mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag<br />
Beitragshöhe<br />
Der monatliche Fixbeitrag beträgt im Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />
einheitlich EUR 53,10.<br />
Die Selbstversicherung bei geringfügiger<br />
Beschäftigung endet<br />
l mit dem Wegfall der Voraussetzungen<br />
l mit dem Beginn einer Vollversicherung<br />
l bei Personen, die nur mit Dienstleistungsscheck<br />
entlohnt werden, mit Ablauf des ersten Kalendermonates,<br />
wenn für zwei aufeinanderfolgende<br />
Kalendermonate kein Dienstleistungsscheck<br />
eingelöst wird<br />
l mit dem Ende des Kalendermonates, in dem der<br />
Austritt erklärt wird<br />
l wenn der fällige Beitrag nicht binnen zwei Monaten<br />
nach Ablauf des Monats, für den er gelten soll,<br />
bezahlt worden ist, mit dem Ende des Monats, für<br />
den zuletzt ein Beitrag entrichtet worden ist<br />
Nähere Informationen zur Selbstversicherung bei<br />
geringfügiger Beschäftigung:<br />
Telefon: +43 1 601 22-2770<br />
Website: l www.wgkk.at => Selbstversicherung =><br />
Geringfügig Beschäftigte<br />
l www.wgkk.at => Selbstversicherung =><br />
Dienstleistungsscheck<br />
E-Mail sv@wgkk.at<br />
Download-Formulare: www.wgkk.at => Online-Services<br />
=> Formulare => Selbstversicherung<br />
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