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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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FREIWILLIGE VERSICHERUNG<br />

bei jener <strong>Gebietskrankenkasse</strong> zu stellen, in deren Bereich<br />

der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers<br />

liegt.<br />

Beginn der Versicherung<br />

l bei der erstmaligen Inanspruchnahme mit dem Tag<br />

des Beginns der geringfügigen Beschäftigung, wenn<br />

der Antrag binnen sechs Wochen nach diesem Zeitpunkt<br />

gestellt wird<br />

l bei Personen, die mit Dienstleistungsscheck entlohnt<br />

werden, mit dem Tag des Beginnes der ersten<br />

Beschäftigung, wenn der Antrag spätestens bis zum<br />

Ablauf des nächsten Kalendermonates gestellt wird<br />

l sonst mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag<br />

Beitragshöhe<br />

Der monatliche Fixbeitrag beträgt im Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />

einheitlich EUR 53,10.<br />

Die Selbstversicherung bei geringfügiger<br />

Beschäftigung endet<br />

l mit dem Wegfall der Voraussetzungen<br />

l mit dem Beginn einer Vollversicherung<br />

l bei Personen, die nur mit Dienstleistungsscheck<br />

entlohnt werden, mit Ablauf des ersten Kalendermonates,<br />

wenn für zwei aufeinanderfolgende<br />

Kalendermonate kein Dienstleistungsscheck<br />

eingelöst wird<br />

l mit dem Ende des Kalendermonates, in dem der<br />

Austritt erklärt wird<br />

l wenn der fällige Beitrag nicht binnen zwei Monaten<br />

nach Ablauf des Monats, für den er gelten soll,<br />

bezahlt worden ist, mit dem Ende des Monats, für<br />

den zuletzt ein Beitrag entrichtet worden ist<br />

Nähere Informationen zur Selbstversicherung bei<br />

geringfügiger Beschäftigung:<br />

Telefon: +43 1 601 22-2770<br />

Website: l www.wgkk.at => Selbstversicherung =><br />

Geringfügig Beschäftigte<br />

l www.wgkk.at => Selbstversicherung =><br />

Dienstleistungsscheck<br />

E-Mail sv@wgkk.at<br />

Download-Formulare: www.wgkk.at => Online-Services<br />

=> Formulare => Selbstversicherung<br />

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