WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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BEITRÄGE<br />
l für mindestens einen Kalendermonat oder auf<br />
unbestimmte Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat<br />
kein höheres Entgelt als EUR 376,26 gebührt.<br />
Fallweise beschäftigte Personen gelten als geringfügig,<br />
wenn ihnen in einem Kalendermonat pro Arbeitstag im<br />
Durchschnitt ein Entgelt von höchstens EUR 28,89, insgesamt<br />
jedoch von höchstens EUR 376,26 gebührt.<br />
Mehrfachversicherung<br />
Wenn die Summe der Entgelte aus mehreren geringfügigen<br />
Beschäftigungen den Betrag von EUR 376,26<br />
übersteigt, entsteht eine Pfl ichtversicherung in der<br />
Kranken- und Pensionsversicherung, wobei vom<br />
gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten sind. Ebenso<br />
besteht Beitragspfl icht in der Kranken- und Pensionsversicherung,<br />
wenn eine geringfügige Beschäftigung<br />
neben einer Vollversicherung ausgeübt wird. Die<br />
entsprechende Beitragsvorschreibung erfolgt im Herbst<br />
des Folgejahres oder es kann auf Antrag der/des<br />
Versicherten eine monatliche Vorauszahlung erfolgen.<br />
Beschäftigungen nach dem<br />
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)<br />
Bei Beschäftigungen mit Dienstleistungsschecks darf im<br />
Jahr <strong>2012</strong> bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber bis<br />
zu EUR 515,42 pro Monat verdient werden. Dieser Wert<br />
ergibt sich aus der Geringfügigkeitsgrenze für <strong>2012</strong> von<br />
EUR 376,26 pro Monat zuzüglich der mit dem Dienstleistungsscheck<br />
abgegoltenen Urlaubsersatzleistungen<br />
und anteiligen Sonderzahlungen.<br />
Werden für einen Kalendermonat Dienstleistungsschecks<br />
verschiedener Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber<br />
abgegolten und übersteigt der Gesamtwert der Dienstleistungsschecks<br />
EUR 515,42 pro Monat (<strong>2012</strong>), sind<br />
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch in der Krankenund<br />
Pensionsversicherung nachdem ASVG pfl ichtversichert.<br />
Für das betreffende Monat sind vom Wert