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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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BEITRÄGE<br />

l für mindestens einen Kalendermonat oder auf<br />

unbestimmte Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat<br />

kein höheres Entgelt als EUR 376,26 gebührt.<br />

Fallweise beschäftigte Personen gelten als geringfügig,<br />

wenn ihnen in einem Kalendermonat pro Arbeitstag im<br />

Durchschnitt ein Entgelt von höchstens EUR 28,89, insgesamt<br />

jedoch von höchstens EUR 376,26 gebührt.<br />

Mehrfachversicherung<br />

Wenn die Summe der Entgelte aus mehreren geringfügigen<br />

Beschäftigungen den Betrag von EUR 376,26<br />

übersteigt, entsteht eine Pfl ichtversicherung in der<br />

Kranken- und Pensionsversicherung, wobei vom<br />

gesamten Entgelt Beiträge zu entrichten sind. Ebenso<br />

besteht Beitragspfl icht in der Kranken- und Pensionsversicherung,<br />

wenn eine geringfügige Beschäftigung<br />

neben einer Vollversicherung ausgeübt wird. Die<br />

entsprechende Beitragsvorschreibung erfolgt im Herbst<br />

des Folgejahres oder es kann auf Antrag der/des<br />

Versicherten eine monatliche Vorauszahlung erfolgen.<br />

Beschäftigungen nach dem<br />

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)<br />

Bei Beschäftigungen mit Dienstleistungsschecks darf im<br />

Jahr <strong>2012</strong> bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber bis<br />

zu EUR 515,42 pro Monat verdient werden. Dieser Wert<br />

ergibt sich aus der Geringfügigkeitsgrenze für <strong>2012</strong> von<br />

EUR 376,26 pro Monat zuzüglich der mit dem Dienstleistungsscheck<br />

abgegoltenen Urlaubsersatzleistungen<br />

und anteiligen Sonderzahlungen.<br />

Werden für einen Kalendermonat Dienstleistungsschecks<br />

verschiedener Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber<br />

abgegolten und übersteigt der Gesamtwert der Dienstleistungsschecks<br />

EUR 515,42 pro Monat (<strong>2012</strong>), sind<br />

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch in der Krankenund<br />

Pensionsversicherung nachdem ASVG pfl ichtversichert.<br />

Für das betreffende Monat sind vom Wert

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