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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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ZÄHNE<br />

von 80 Prozent des Betrages erstattet, der bei Inanspruchnahme<br />

entsprechender Vertragspartnerinnen/<br />

Vertragspartner von der <strong>WGKK</strong> aufzuwenden gewesen<br />

wäre, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.<br />

Gegen Vorlage der mit der genauen Angabe der durchgeführten<br />

Leistungen (Zahnangabe, Flächenbezeichnung<br />

bei Füllungen etc.) versehenen Originalrechnung<br />

und einem Nachweis über die Bezahlung des Honorars<br />

wird der Erstattungsbetrag angewiesen.<br />

Kieferregulierungen, unentbehrlicher Zahnersatz<br />

(Prothesen), bestimmte mund-, kiefer- und gesichtschirurgische<br />

Leistungen (z.B. Verschiebelappenoperation,<br />

Flapoperation, Verblockung bei Parodontalbehandlung,<br />

Kiefergelenksbehandlung etc.) müssen von<br />

der <strong>WGKK</strong> genehmigt werden. Vor Beginn der<br />

Behandlung ist daher mittels Kostenvoranschlag die<br />

Genehmigung der <strong>WGKK</strong> einzuholen.<br />

Achtung! Diese Regelung trifft auch bei der Inanspruchnahme<br />

der zahnärztlichen Hilfe im Ausland zu.<br />

Einreichung von Anträgen auf Kostenübernahme für<br />

Zahnersatz bzw. kieferorthopädischer Behandlung<br />

Die Anträge auf Kostenübernahme für Zahnersatz bzw.<br />

Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung<br />

können auch in den Außenstellen der <strong>WGKK</strong> (Adressen<br />

siehe Anhang A) eingereicht werden.<br />

Zahnersatzanträge für Prothesen mit Vorbezug, Zahnersatzanträge<br />

für Prothesen in Verbindung mit mehr<br />

als drei Klammerzahnkronen pro Kiefer, Anträge auf<br />

Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung für<br />

abnehmbare Geräte ab dem 4. Behandlungsjahr<br />

werden weiterhin im Kundencenter <strong>Wiener</strong>berg (Erdgeschoß,<br />

Gruppe Zahnbehandlung/Zahnersatz) erledigt<br />

(Adresse siehe Anhang A).

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