WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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MUTTERSCHAFT<br />
die Bezugsdauer max. bis zum 14. Lebensmonat des<br />
Kindes.<br />
l Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld<br />
80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (jedoch<br />
max. EUR 66,00 täglich) bis zum 12. Lebensmonat<br />
des Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei<br />
Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich<br />
die Bezugsdauer max. bis zum 14. Lebensmonat des<br />
Kindes.<br />
Achtung! Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />
sind unabhängig von der gewählten Variante<br />
zehn Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass-<br />
Programm verpfl ichtend durchzuführen, da sonst die<br />
Leistung je nach gewählter Variante ab dem 25., 17., 13.<br />
bzw. 10. Lebensmonat des Kindes halbiert wird.<br />
Der Antrag auf KBG ist bei der Krankenkasse zu stellen,<br />
bei der man versichert ist oder zuletzt war, ansonsten<br />
bei der für den Wohnort zuständigen <strong>Gebietskrankenkasse</strong>.<br />
Folgende Nachweise sind bei Antragsstellung unbedingt<br />
mitzunehmen: Vollständig ausgefülltes Antragsformular,<br />
Geburtsurkunde, Meldezettel der Antragstellerin/<br />
des Antragstellers und des Kindes, Nachweis über die<br />
Zuerkennung der Familienbeihilfe. Bei Drittstaatenangehörigkeit<br />
ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich!<br />
Nähere Informationen beziehungsweise für die Beantragung<br />
des Kinderbetreuungsgeldes:<br />
Persönlich: Kundencenter Kinderbetreuungsgeld<br />
sowie Kundencenter der <strong>WGKK</strong> (Adressen<br />
siehe Anhang A). Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />
kann jedoch in jeder Außenstelle<br />
der <strong>WGKK</strong> abgegeben werden.<br />
Website: www.wgkk.at => Leistungen => Ein Kind<br />
kommt => Kinderbetreuungsgeld<br />
www.bmwfj.gv.at<br />
Download:<br />
l Antragsformular: www.wgkk.at => Service =><br />
Formulare => Formularübersicht =><br />
Kinderbetreuungsgeld<br />
Formulare können auch telefonisch bei jeder Außenstelle<br />
(Tel.-Nr. siehe Anhang A) angefordert werden.<br />
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