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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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MUTTERSCHAFT<br />

die Bezugsdauer max. bis zum 14. Lebensmonat des<br />

Kindes.<br />

l Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld<br />

80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (jedoch<br />

max. EUR 66,00 täglich) bis zum 12. Lebensmonat<br />

des Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich<br />

die Bezugsdauer max. bis zum 14. Lebensmonat des<br />

Kindes.<br />

Achtung! Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes<br />

sind unabhängig von der gewählten Variante<br />

zehn Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass-<br />

Programm verpfl ichtend durchzuführen, da sonst die<br />

Leistung je nach gewählter Variante ab dem 25., 17., 13.<br />

bzw. 10. Lebensmonat des Kindes halbiert wird.<br />

Der Antrag auf KBG ist bei der Krankenkasse zu stellen,<br />

bei der man versichert ist oder zuletzt war, ansonsten<br />

bei der für den Wohnort zuständigen <strong>Gebietskrankenkasse</strong>.<br />

Folgende Nachweise sind bei Antragsstellung unbedingt<br />

mitzunehmen: Vollständig ausgefülltes Antragsformular,<br />

Geburtsurkunde, Meldezettel der Antragstellerin/<br />

des Antragstellers und des Kindes, Nachweis über die<br />

Zuerkennung der Familienbeihilfe. Bei Drittstaatenangehörigkeit<br />

ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich!<br />

Nähere Informationen beziehungsweise für die Beantragung<br />

des Kinderbetreuungsgeldes:<br />

Persönlich: Kundencenter Kinderbetreuungsgeld<br />

sowie Kundencenter der <strong>WGKK</strong> (Adressen<br />

siehe Anhang A). Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />

kann jedoch in jeder Außenstelle<br />

der <strong>WGKK</strong> abgegeben werden.<br />

Website: www.wgkk.at => Leistungen => Ein Kind<br />

kommt => Kinderbetreuungsgeld<br />

www.bmwfj.gv.at<br />

Download:<br />

l Antragsformular: www.wgkk.at => Service =><br />

Formulare => Formularübersicht =><br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

Formulare können auch telefonisch bei jeder Außenstelle<br />

(Tel.-Nr. siehe Anhang A) angefordert werden.<br />

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