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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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4<br />

— Kinderbetreuungsgeld —<br />

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt auf Antrag<br />

frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes. Der<br />

Anspruch auf KBG ist grundsätzlich nicht von einer<br />

früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung<br />

abhängig. Also auch Hausfrauen/Hausmänner,<br />

Studierende, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer<br />

haben Anspruch auf das KBG,<br />

sofern für das Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

nach dem Familienlastenausgleichsgesetz besteht, der<br />

gemeinsame Haushalt mit dem Kind gegeben ist und<br />

eine gewisse jährliche Einkommensgrenze nicht überschritten<br />

wird.<br />

Auf KBG hat grundsätzlich nur ein Elternteil Anspruch.<br />

Der Anspruch auf KBG gebührt immer nur für das<br />

jüngste Kind.<br />

Bezieherinnen/Bezieher von KBG sind krankenversichert.<br />

Es besteht die Möglichkeit aus fünf verschiedenen<br />

Bezugsvarianten zu wählen.<br />

Pauschalvarianten<br />

l Variante 30 plus 6:<br />

EUR 14,53 täglich bis zum 30. Lebensmonat des<br />

Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich<br />

die Bezugsdauer max. bis zum 36. Lebensmonat des<br />

Kindes.<br />

l Variante 20 plus 4:<br />

EUR 20,80 täglich bis zum 20. Lebensmonat des<br />

Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich<br />

die Bezugsdauer max. bis zum 24. Lebensmonat des<br />

Kindes.<br />

l Variante 15 plus 3:<br />

EUR 26,60 täglich bis zum 15. Lebensmonat des<br />

Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich<br />

die Bezugsdauer max. bis zum 18. Lebensmonat des<br />

Kindes.<br />

l Variante 12 plus 2:<br />

EUR 33,00 täglich bis zum 12. Lebensmonat des<br />

Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht. Bei<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich<br />

64<br />

MUTTERSCHAFT

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