WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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MUTTERSCHAFT<br />
entfallende Einkommen zur Gänze.<br />
Die Höhe des Wochengeldes wird vom Nettoarbeitsverdienst<br />
der letzten drei Kalendermonate vor dem<br />
Eintritt des Mutterschutzes berechnet.<br />
Dieser Arbeitsverdienst ist – je nach Ausmaß der<br />
gebührenden Sonderzahlungen – um 14 Prozent,<br />
um 17 Prozent oder um 21 Prozent zu erhöhen. Vom<br />
erhöhten Nettoarbeitslohn ist der Tagesdurchschnitt zu<br />
errechnen, der als tägliches Wochengeld gebührt.<br />
Beispiel: Mutterschaft ab 15. Juli<br />
Nettoarbeitsverdienst in den letzten 3 Monaten:<br />
April EUR 726,73 30 Tage<br />
Mai EUR 726,73 31 Tage<br />
Juni EUR 726,73 30 Tage<br />
Gesamt EUR 2.180,19 91 Tage<br />
Anspruch auf zwei Sonderzahlungen<br />
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld):<br />
EUR 2.180,19 / 91 Tage = EUR 23,96<br />
+ 17 % Sonderzahlungszuschlag = EUR 4,07<br />
das tägliche Wochengeld beträgt EUR 28,03<br />
Die Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe<br />
erhalten ein Wochengeld in der Höhe des um<br />
80 Prozent erhöhten letzten Bezuges.<br />
Selbstversicherten geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen<br />
gebührt generell ein tägliches Wochengeld<br />
von derzeit EUR 8,22.<br />
Für nähere Informationen beziehungsweise für die<br />
Beantragung des Wochengeldes wenden Sie sich<br />
bitte an die Außenstellen der <strong>WGKK</strong> (Adressen siehe<br />
Anhang A).<br />
Website: www.wgkk.at => Leistungen => Ein Kind<br />
kommt => Wochengeld<br />
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