WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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— Wochengeld —<br />
62<br />
MUTTERSCHAFT<br />
Das Wochengeld gebührt<br />
l für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen<br />
Entbindung<br />
l für den Entbindungstag<br />
l für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung<br />
Der Versicherungsfall der Mutterschaft kann sich<br />
auch verlängern<br />
l nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer<br />
Kaiserschnittentbindung<br />
l bei einem Beschäftigungsverbot – wenn das Leben<br />
und die Gesundheit der Mutter oder des Kindes<br />
durch die Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist –<br />
hat die Versicherte Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld<br />
ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Amtsärztin/des<br />
Amtsarztes oder der Arbeitsinspektionsärztin/des<br />
Arbeitsinspektionsarztes<br />
l bei einem Beschäftigungsverbot in Zusammenhang<br />
mit dem Tabakgesetz.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
Zur Feststellung des Beginnes des Beschäftigungsverbotes<br />
beziehungsweise des Beginnes des<br />
Wochengeldanspruches benötigt die <strong>WGKK</strong> eine<br />
ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen<br />
Entbindungstag. Diese Bestätigung sollte von einer<br />
Vertragsärztin/einem Vertragsarzt der <strong>WGKK</strong> ausgestellt<br />
sein. Im Falle eines vorzeitigen Beschäftigungsverbotes<br />
ist das Zeugnis der Arbeitsinspektionsärztin/des<br />
Arbeitsinspektionsarztes oder der Amtsärztin/des<br />
Amtsarztes vorzulegen.<br />
Für den Wochengeldanspruch nach der Entbindung<br />
ist eine Kopie der Geburtsurkunde der <strong>WGKK</strong><br />
zu übermitteln. Im Falle einer Frühgeburt oder<br />
Kaiserschnittentbindung ist eine entsprechende<br />
ärztliche Bestätigung erforderlich.<br />
Zur Feststellung bzw. Berechnung der Wochengeldhöhe<br />
benötigt die <strong>WGKK</strong> für Dienstnehmerinnen eine<br />
„Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld“.<br />
Diese stellt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber aus.<br />
Bitte vergessen Sie nicht, uns <strong>Ihre</strong> Bankverbindung<br />
bekannt zu geben!<br />
Höhe des Wochengeldes<br />
Das Wochengeld ersetzt das durch die Mutterschaft