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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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4<br />

— Wochengeld —<br />

62<br />

MUTTERSCHAFT<br />

Das Wochengeld gebührt<br />

l für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen<br />

Entbindung<br />

l für den Entbindungstag<br />

l für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung<br />

Der Versicherungsfall der Mutterschaft kann sich<br />

auch verlängern<br />

l nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer<br />

Kaiserschnittentbindung<br />

l bei einem Beschäftigungsverbot – wenn das Leben<br />

und die Gesundheit der Mutter oder des Kindes<br />

durch die Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist –<br />

hat die Versicherte Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld<br />

ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Amtsärztin/des<br />

Amtsarztes oder der Arbeitsinspektionsärztin/des<br />

Arbeitsinspektionsarztes<br />

l bei einem Beschäftigungsverbot in Zusammenhang<br />

mit dem Tabakgesetz.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

Zur Feststellung des Beginnes des Beschäftigungsverbotes<br />

beziehungsweise des Beginnes des<br />

Wochengeldanspruches benötigt die <strong>WGKK</strong> eine<br />

ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen<br />

Entbindungstag. Diese Bestätigung sollte von einer<br />

Vertragsärztin/einem Vertragsarzt der <strong>WGKK</strong> ausgestellt<br />

sein. Im Falle eines vorzeitigen Beschäftigungsverbotes<br />

ist das Zeugnis der Arbeitsinspektionsärztin/des<br />

Arbeitsinspektionsarztes oder der Amtsärztin/des<br />

Amtsarztes vorzulegen.<br />

Für den Wochengeldanspruch nach der Entbindung<br />

ist eine Kopie der Geburtsurkunde der <strong>WGKK</strong><br />

zu übermitteln. Im Falle einer Frühgeburt oder<br />

Kaiserschnittentbindung ist eine entsprechende<br />

ärztliche Bestätigung erforderlich.<br />

Zur Feststellung bzw. Berechnung der Wochengeldhöhe<br />

benötigt die <strong>WGKK</strong> für Dienstnehmerinnen eine<br />

„Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld“.<br />

Diese stellt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber aus.<br />

Bitte vergessen Sie nicht, uns <strong>Ihre</strong> Bankverbindung<br />

bekannt zu geben!<br />

Höhe des Wochengeldes<br />

Das Wochengeld ersetzt das durch die Mutterschaft

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