WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
(bzw. eine Ersatzbescheinigung), bei Fahrten in andere<br />
Vertragsstaaten einen Auslandsbetreuungsschein.<br />
Ausland<br />
Durch die Einführung der e-card als Krankenscheinersatz<br />
ändert sich der Anspruchsnachweis über den<br />
bestehenden Krankenversicherungsschutz in Österreich<br />
anspruchsberechtigter Personen während eines vorübergehenden<br />
Aufenthaltes in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat<br />
und der Schweiz. Die Rückseite der e-card ist<br />
als „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK)<br />
gestaltet. Sie ersetzt den Vordruck („Urlaubskrankenschein“)<br />
in jenen Staaten, in denen das EG-Recht<br />
anzuwenden ist. Dadurch entfällt die Ausstellung der<br />
Urlaubskrankenscheine.<br />
Steht Ihnen keine gültige EKVK zur Verfügung oder<br />
wurde diese wegen Verlust gesperrt, stellt die <strong>WGKK</strong><br />
eine Papier-Ersatzbescheinigung („Provisorische<br />
Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte“)<br />
über Antrag in einer Bezirksstelle oder<br />
einem Kundencenter aus.<br />
Gegen Vorlage der gültigen EKVK bzw. der provisorischen<br />
Ersatzbescheinigung können alle Sachleistungen<br />
wie Arztbesuche oder Spitalsaufenthalte in<br />
Anspruch genommen werden, die sich während eines<br />
vorübergehenden Aufenthaltes in einem anderen EU-/<br />
EWR-Mitgliedstaat und der Schweiz, unter Berücksichtigung<br />
der Art der Leistung und der voraussichtlichen<br />
Aufenthaltsdauer, als medizinisch notwendig erweisen.<br />
Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die in Anspruch<br />
genommene Behandlungseinrichtung Vertragspartnerin/Vertragspartner<br />
des Krankenversicherungssystems<br />
des Aufenthaltsstaates ist.<br />
Achtung! Bei Ausreise zur<br />
Inanspruchnahme einer<br />
bestimmten Behandlung in<br />
einem EU-/EWR-Mitgliedstaat<br />
oder der Schweiz<br />
werden deren Kosten nur<br />
übernommen, wenn die<br />
<strong>WGKK</strong> die Genehmigung<br />
dazu erteilt hat; EKVK oder<br />
„provisorische Ersatzbescheinigung“<br />
dürfen in<br />
diesem Fall nicht verwendet<br />
werden.<br />
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