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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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KRANKHEIT<br />

(bzw. eine Ersatzbescheinigung), bei Fahrten in andere<br />

Vertragsstaaten einen Auslandsbetreuungsschein.<br />

Ausland<br />

Durch die Einführung der e-card als Krankenscheinersatz<br />

ändert sich der Anspruchsnachweis über den<br />

bestehenden Krankenversicherungsschutz in Österreich<br />

anspruchsberechtigter Personen während eines vorübergehenden<br />

Aufenthaltes in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat<br />

und der Schweiz. Die Rückseite der e-card ist<br />

als „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK)<br />

gestaltet. Sie ersetzt den Vordruck („Urlaubskrankenschein“)<br />

in jenen Staaten, in denen das EG-Recht<br />

anzuwenden ist. Dadurch entfällt die Ausstellung der<br />

Urlaubskrankenscheine.<br />

Steht Ihnen keine gültige EKVK zur Verfügung oder<br />

wurde diese wegen Verlust gesperrt, stellt die <strong>WGKK</strong><br />

eine Papier-Ersatzbescheinigung („Provisorische<br />

Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte“)<br />

über Antrag in einer Bezirksstelle oder<br />

einem Kundencenter aus.<br />

Gegen Vorlage der gültigen EKVK bzw. der provisorischen<br />

Ersatzbescheinigung können alle Sachleistungen<br />

wie Arztbesuche oder Spitalsaufenthalte in<br />

Anspruch genommen werden, die sich während eines<br />

vorübergehenden Aufenthaltes in einem anderen EU-/<br />

EWR-Mitgliedstaat und der Schweiz, unter Berücksichtigung<br />

der Art der Leistung und der voraussichtlichen<br />

Aufenthaltsdauer, als medizinisch notwendig erweisen.<br />

Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die in Anspruch<br />

genommene Behandlungseinrichtung Vertragspartnerin/Vertragspartner<br />

des Krankenversicherungssystems<br />

des Aufenthaltsstaates ist.<br />

Achtung! Bei Ausreise zur<br />

Inanspruchnahme einer<br />

bestimmten Behandlung in<br />

einem EU-/EWR-Mitgliedstaat<br />

oder der Schweiz<br />

werden deren Kosten nur<br />

übernommen, wenn die<br />

<strong>WGKK</strong> die Genehmigung<br />

dazu erteilt hat; EKVK oder<br />

„provisorische Ersatzbescheinigung“<br />

dürfen in<br />

diesem Fall nicht verwendet<br />

werden.<br />

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