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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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KRANKHEIT<br />

— Krankengeld —<br />

Das Krankengeld soll einen Verdienstentgang (teilweise)<br />

ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge von<br />

Krankheit (Krankenstand) entstanden ist.<br />

Krankengeld erhält demnach nur, wer eine Krankengeld<br />

auslösende Versicherung hat. Das sind unter anderem<br />

Lehrlinge und Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer, aber<br />

auch Empfängerinnen/Empfänger einer Geldleistung aus<br />

der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeldempfängerinnen/Arbeitslosengeldempfänger).<br />

Dauer<br />

Krankengeld gebührt ab dem vierten Tag eines Krankenstandes<br />

und für die Dauer dieses Krankenstandes.<br />

Es gibt jedoch Höchstgrenzen. Diese sind gesetzlich<br />

geregelt und betragen:<br />

l Mindestanspruchsdauer 26 Wochen; diese<br />

Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 Wochen,<br />

wenn man innerhalb der letzten 12 Monate vor<br />

Beginn des Krankenstandes mindestens 6 Monate<br />

krankenversichert war.<br />

Höhe des Krankengeldes<br />

Das Krankengeld beträgt<br />

vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit => 50 %<br />

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit => 60 %<br />

der Bemessungsgrundlage.<br />

Bemessungsgrundlage für das Krankengeld ist der<br />

auf den Kalendertag entfallende beitragspfl ichtige<br />

Arbeitsverdienst, der der/dem Versicherten in jenem<br />

Beitragszeitraum gebührte, der dem Ende des vollen<br />

Entgeltanspruches voranging.<br />

Sofern ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht, wird<br />

das Krankengeld um 17 Prozent erhöht.<br />

Für Bezieherinnen/Bezieher einer Leistung aus der<br />

Arbeitslosenversicherung gebührt ein Krankengeld<br />

in der Höhe des letzten Leistungsbezuges aus dieser<br />

Versicherung.<br />

Krankengeld gebührt nicht, ...<br />

... wenn die Arbeitsunfähigkeit Folge einer schuldhaften<br />

Beteiligung an einem Raufhandel oder unmittelbare<br />

Folge der Trunkenheit oder des Missbrauches von<br />

Suchtgiften ist.<br />

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