WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
— Krankengeld —<br />
Das Krankengeld soll einen Verdienstentgang (teilweise)<br />
ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge von<br />
Krankheit (Krankenstand) entstanden ist.<br />
Krankengeld erhält demnach nur, wer eine Krankengeld<br />
auslösende Versicherung hat. Das sind unter anderem<br />
Lehrlinge und Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer, aber<br />
auch Empfängerinnen/Empfänger einer Geldleistung aus<br />
der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeldempfängerinnen/Arbeitslosengeldempfänger).<br />
Dauer<br />
Krankengeld gebührt ab dem vierten Tag eines Krankenstandes<br />
und für die Dauer dieses Krankenstandes.<br />
Es gibt jedoch Höchstgrenzen. Diese sind gesetzlich<br />
geregelt und betragen:<br />
l Mindestanspruchsdauer 26 Wochen; diese<br />
Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 Wochen,<br />
wenn man innerhalb der letzten 12 Monate vor<br />
Beginn des Krankenstandes mindestens 6 Monate<br />
krankenversichert war.<br />
Höhe des Krankengeldes<br />
Das Krankengeld beträgt<br />
vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit => 50 %<br />
ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit => 60 %<br />
der Bemessungsgrundlage.<br />
Bemessungsgrundlage für das Krankengeld ist der<br />
auf den Kalendertag entfallende beitragspfl ichtige<br />
Arbeitsverdienst, der der/dem Versicherten in jenem<br />
Beitragszeitraum gebührte, der dem Ende des vollen<br />
Entgeltanspruches voranging.<br />
Sofern ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht, wird<br />
das Krankengeld um 17 Prozent erhöht.<br />
Für Bezieherinnen/Bezieher einer Leistung aus der<br />
Arbeitslosenversicherung gebührt ein Krankengeld<br />
in der Höhe des letzten Leistungsbezuges aus dieser<br />
Versicherung.<br />
Krankengeld gebührt nicht, ...<br />
... wenn die Arbeitsunfähigkeit Folge einer schuldhaften<br />
Beteiligung an einem Raufhandel oder unmittelbare<br />
Folge der Trunkenheit oder des Missbrauches von<br />
Suchtgiften ist.<br />
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