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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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KRANKHEIT<br />

Heimtransporte Erkrankter vom Ausland (auch aus<br />

EU- und Vertragsstaaten) zum Wohnsitz im Inland<br />

können nicht übernommen werden. Es ist auch keine<br />

Kostenübernahme der Transportkosten ab Staatsgrenze<br />

zum Wohnsitz der Erkrankten im Inland möglich.<br />

Damit verbleibende und oftmals sehr hohe Restkosten<br />

nicht zu <strong>Ihre</strong>n Lasten gehen, empfiehlt es sich,<br />

rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes den<br />

Abschluss einer privaten Krankenversicherung in<br />

Erwägung zu ziehen. Entsprechende Angebote gibt es<br />

bei vielen Reiseveranstaltern oder auf dem privaten<br />

Versicherungsmarkt. Bei einigen Kreditkartenanbietern<br />

ist bereits ein Versicherungsschutz inkludiert, der<br />

mitunter auch die Kosten eines eventuell notwendigen<br />

Rücktransportes abdeckt.<br />

Flugtransportkosten<br />

Für Flugtransporte im Inland werden die Kosten in die<br />

nächstgelegene geeignete Krankenanstalt übernommen,<br />

wenn auf Grund des Zustandes der Erkrankten oder der<br />

Dringlichkeit eine Beförderung auf dem Landweg nicht<br />

zu verantworten wäre. Weiters muss die medizinische<br />

Notwendigkeit des Flugtransportes ärztlich bescheinigt<br />

und von der <strong>WGKK</strong> anerkannt werden.<br />

Die Höhe der zu übernehmenden Kosten richtet<br />

sich nach den Satzungstarifen des Hauptverbandes<br />

der österreichischen Sozialversicherungsträger und<br />

der <strong>WGKK</strong>. Die Kosten für Überstellungen mittels<br />

Flugambulanzen nach Erkrankungen oder Unfällen im<br />

Ausland (auch EU- und Vertragsstaaten), z.B. während<br />

des Urlaubes, dürfen von der <strong>WGKK</strong> nicht übernommen<br />

werden. Wir empfehlen daher bei Auslandsreisen den<br />

Abschluss einer privaten Reiseversicherung.<br />

Vertragsfahrtendienste/PKW-Transporte<br />

Versicherte oder Angehörige, die in Folge ihrer Krankheit<br />

oder ihres Gebrechens nicht in der Lage sind, für die<br />

Inanspruchnahme der notwendigen Behandlung(en),<br />

Untersuchung(en), der Zahnbehandlung oder des<br />

Zahnersatzes ein öffentliches Verkehrsmittel zu<br />

benützen, deren Zustand aber nicht einen Transport<br />

ausschließlich mit einem Krankentransportwagen<br />

erfordert, haben die Möglichkeit, sich mit einem<br />

Vertragsfahrtendienst der <strong>WGKK</strong> befördern zu lassen.<br />

Hierfür ist ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme<br />

für die Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst<br />

nötig, den sowohl die Hausärztin/der Hausarzt als

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