WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
Heimtransporte Erkrankter vom Ausland (auch aus<br />
EU- und Vertragsstaaten) zum Wohnsitz im Inland<br />
können nicht übernommen werden. Es ist auch keine<br />
Kostenübernahme der Transportkosten ab Staatsgrenze<br />
zum Wohnsitz der Erkrankten im Inland möglich.<br />
Damit verbleibende und oftmals sehr hohe Restkosten<br />
nicht zu <strong>Ihre</strong>n Lasten gehen, empfiehlt es sich,<br />
rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes den<br />
Abschluss einer privaten Krankenversicherung in<br />
Erwägung zu ziehen. Entsprechende Angebote gibt es<br />
bei vielen Reiseveranstaltern oder auf dem privaten<br />
Versicherungsmarkt. Bei einigen Kreditkartenanbietern<br />
ist bereits ein Versicherungsschutz inkludiert, der<br />
mitunter auch die Kosten eines eventuell notwendigen<br />
Rücktransportes abdeckt.<br />
Flugtransportkosten<br />
Für Flugtransporte im Inland werden die Kosten in die<br />
nächstgelegene geeignete Krankenanstalt übernommen,<br />
wenn auf Grund des Zustandes der Erkrankten oder der<br />
Dringlichkeit eine Beförderung auf dem Landweg nicht<br />
zu verantworten wäre. Weiters muss die medizinische<br />
Notwendigkeit des Flugtransportes ärztlich bescheinigt<br />
und von der <strong>WGKK</strong> anerkannt werden.<br />
Die Höhe der zu übernehmenden Kosten richtet<br />
sich nach den Satzungstarifen des Hauptverbandes<br />
der österreichischen Sozialversicherungsträger und<br />
der <strong>WGKK</strong>. Die Kosten für Überstellungen mittels<br />
Flugambulanzen nach Erkrankungen oder Unfällen im<br />
Ausland (auch EU- und Vertragsstaaten), z.B. während<br />
des Urlaubes, dürfen von der <strong>WGKK</strong> nicht übernommen<br />
werden. Wir empfehlen daher bei Auslandsreisen den<br />
Abschluss einer privaten Reiseversicherung.<br />
Vertragsfahrtendienste/PKW-Transporte<br />
Versicherte oder Angehörige, die in Folge ihrer Krankheit<br />
oder ihres Gebrechens nicht in der Lage sind, für die<br />
Inanspruchnahme der notwendigen Behandlung(en),<br />
Untersuchung(en), der Zahnbehandlung oder des<br />
Zahnersatzes ein öffentliches Verkehrsmittel zu<br />
benützen, deren Zustand aber nicht einen Transport<br />
ausschließlich mit einem Krankentransportwagen<br />
erfordert, haben die Möglichkeit, sich mit einem<br />
Vertragsfahrtendienst der <strong>WGKK</strong> befördern zu lassen.<br />
Hierfür ist ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme<br />
für die Beförderung durch einen Vertragsfahrtendienst<br />
nötig, den sowohl die Hausärztin/der Hausarzt als