WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
— Transportkosten —<br />
Transportkosten im Inland<br />
Für die Beförderung gehunfähig erkrankter Versicherter<br />
und Angehöriger zur Inanspruchnahme der ärztlichen<br />
Hilfe, der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes sowie<br />
für Fahrten im Zusammenhang mit der körpergerechten<br />
Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln übernimmt<br />
die <strong>WGKK</strong> die Transportkosten, wobei Folgendes zu<br />
beachten ist:<br />
Die Kosten werden nur für eine medizinisch notwendige<br />
Beförderung zur und von der nächstgelegenen oder<br />
nächsterreichbaren Behandlungsstelle (insbesondere<br />
Ärztinnen/Ärzte, Ambulatorium, Krankenanstalt)<br />
übernommen bzw. ersetzt. In Wien gelten alle<br />
Behandlungsstellen als nächstgelegen. Die medizinische<br />
Notwendigkeit einer solchen Beförderung, allenfalls<br />
auch das Vorliegen eines Erste-Hilfe-Falles oder die<br />
Dringlichkeit, muss ärztlich bescheinigt sein.<br />
Urlaubsaufenthalt in Österreich<br />
Bei einer Erkrankung oder einem Unfall von<br />
Versicherten an einem Urlaubsort in Österreich werden<br />
Transportkosten in die nächstgelegene geeignete<br />
Krankenanstalt bzw. zur ambulanten Behandlung<br />
zur/zum nächstgelegenen geeigneten Fachärztin/<br />
Facharzt übernommen. Die Kostenübernahme für<br />
den Heimtransport von der Krankenanstalt in die<br />
Wohnung (zum Wohnsitz) der/des Erkrankten kann<br />
nur in der Höhe der (fi ktiven) Kosten des Transportes<br />
von der Behandlungsstelle zum letzten Aufenthaltsort<br />
(Urlaubsort) erfolgen.<br />
Bergungskosten der Bergrettung<br />
Ein Abtransport vom Berg ins Tal (Bergekosten<br />
mittels Akja, Pistenrettung, Bergrettung), der infolge<br />
eines Unfalles in Ausübung von Sport und Touristik<br />
benötigt wird, kann kraft Gesetz nicht vom Krankenversicherungsträger<br />
übernommen werden.<br />
In diesem Falle müsste mittels einer privaten<br />
Versicherung Vorsorge geleistet werden.<br />
Transportkosten im Ausland<br />
Transportkosten im Ausland können nicht übernommen<br />
werden. Ausgenommen sind Transportkosten in<br />
EU- bzw. EWR-Staaten oder Vertragsstaaten, wenn<br />
und soweit diese Staaten die Kostenübernahme für<br />
Transportkosten vorsehen.<br />
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