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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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KRANKHEIT<br />

— Transportkosten —<br />

Transportkosten im Inland<br />

Für die Beförderung gehunfähig erkrankter Versicherter<br />

und Angehöriger zur Inanspruchnahme der ärztlichen<br />

Hilfe, der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes sowie<br />

für Fahrten im Zusammenhang mit der körpergerechten<br />

Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln übernimmt<br />

die <strong>WGKK</strong> die Transportkosten, wobei Folgendes zu<br />

beachten ist:<br />

Die Kosten werden nur für eine medizinisch notwendige<br />

Beförderung zur und von der nächstgelegenen oder<br />

nächsterreichbaren Behandlungsstelle (insbesondere<br />

Ärztinnen/Ärzte, Ambulatorium, Krankenanstalt)<br />

übernommen bzw. ersetzt. In Wien gelten alle<br />

Behandlungsstellen als nächstgelegen. Die medizinische<br />

Notwendigkeit einer solchen Beförderung, allenfalls<br />

auch das Vorliegen eines Erste-Hilfe-Falles oder die<br />

Dringlichkeit, muss ärztlich bescheinigt sein.<br />

Urlaubsaufenthalt in Österreich<br />

Bei einer Erkrankung oder einem Unfall von<br />

Versicherten an einem Urlaubsort in Österreich werden<br />

Transportkosten in die nächstgelegene geeignete<br />

Krankenanstalt bzw. zur ambulanten Behandlung<br />

zur/zum nächstgelegenen geeigneten Fachärztin/<br />

Facharzt übernommen. Die Kostenübernahme für<br />

den Heimtransport von der Krankenanstalt in die<br />

Wohnung (zum Wohnsitz) der/des Erkrankten kann<br />

nur in der Höhe der (fi ktiven) Kosten des Transportes<br />

von der Behandlungsstelle zum letzten Aufenthaltsort<br />

(Urlaubsort) erfolgen.<br />

Bergungskosten der Bergrettung<br />

Ein Abtransport vom Berg ins Tal (Bergekosten<br />

mittels Akja, Pistenrettung, Bergrettung), der infolge<br />

eines Unfalles in Ausübung von Sport und Touristik<br />

benötigt wird, kann kraft Gesetz nicht vom Krankenversicherungsträger<br />

übernommen werden.<br />

In diesem Falle müsste mittels einer privaten<br />

Versicherung Vorsorge geleistet werden.<br />

Transportkosten im Ausland<br />

Transportkosten im Ausland können nicht übernommen<br />

werden. Ausgenommen sind Transportkosten in<br />

EU- bzw. EWR-Staaten oder Vertragsstaaten, wenn<br />

und soweit diese Staaten die Kostenübernahme für<br />

Transportkosten vorsehen.<br />

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