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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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48<br />

KRANKHEIT<br />

— Medizinische Hauskrankenpflege —<br />

Wenn und solange es die Art der Krankheit zulässt,<br />

ist anstelle von Anstaltspflege medizinische Hauskrankenpflege<br />

zu gewähren. Die medizinische<br />

Hauskrankenpflege wird neben der notwendigen<br />

ärztlichen Behandlung und Versorgung mit Heilmitteln<br />

und Heilbehelfen gewährt. Die Inanspruchnahme ist<br />

nur auf ärztliche Anordnung möglich. Sie darf nur durch<br />

diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht werden.<br />

Medizinische Hauskrankenpflege umfasst<br />

ausschließlich medizinische Leistungen und qualifizierte<br />

Pflegeleistungen wie Injektionen, Sondenernährung,<br />

Wundversorgung etc. Die Grundpflege (Haut-, Haar- und<br />

Zahnpflege an Patientinnen/Patienten, Hilfeleistung<br />

bei täglichen Bedürfnissen) und hauswirtschaftliche<br />

Versorgung der Kranken (Betten machen, Umbetten,<br />

Essen kochen etc.) fällt nicht unter den Begriff<br />

„medizinische Hauskrankenpflege“. Dafür werden von<br />

der <strong>WGKK</strong> keine Kosten übernommen.<br />

Medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und<br />

denselben Versicherungsfall der Krankheit für die<br />

Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber<br />

hinaus kann sie nach Vorliegen einer Bewilligung durch<br />

den Medizinischen Dienst der <strong>WGKK</strong> (Kundencenter<br />

<strong>Wiener</strong>berg/Erdgeschoß) verlängert werden.<br />

Grundsätzlich wird medizinische Hauskrankenpflege<br />

im Rahmen eines Pauschalvertrages der <strong>Wiener</strong><br />

Krankenversicherungsträger mit dem Fonds Soziales<br />

Wien gewährt.<br />

Wird medizinische Hauskrankenpflege durch berechtigte<br />

Personen oder Organisationen in Anspruch genommen,<br />

welche mit der <strong>WGKK</strong> keinen Vertrag haben,<br />

gewährt die <strong>WGKK</strong> gegen Vorlage einer saldierten<br />

Originalhonorarnote sowie einem Pflegeplan, in dem<br />

auch die Art und Dauer der Pflegeleistung in Minuten<br />

dokumentiert sind, einen Kostenzuschuss bis zur Dauer<br />

von 45 Minuten EUR 8,64 zuzüglich Umsatzsteuer<br />

als Grundbetrag für Leistungen der medizinischen<br />

Hauskrankenpflege. Für jede weitere volle Viertelstunde<br />

erhöht sich der Kostenzuschuss um EUR 2,88 zuzüglich<br />

Umsatzsteuer.<br />

Nähere Informationen zur medizinischen Hauskrankenpflege:<br />

Telefon: +43 1 601 22-2840<br />

Website: www.wgkk.at => Leistungen => Wieder<br />

gesund werden => Hauskrankenpflege

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