WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
— Medizinische Hauskrankenpflege —<br />
Wenn und solange es die Art der Krankheit zulässt,<br />
ist anstelle von Anstaltspflege medizinische Hauskrankenpflege<br />
zu gewähren. Die medizinische<br />
Hauskrankenpflege wird neben der notwendigen<br />
ärztlichen Behandlung und Versorgung mit Heilmitteln<br />
und Heilbehelfen gewährt. Die Inanspruchnahme ist<br />
nur auf ärztliche Anordnung möglich. Sie darf nur durch<br />
diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht werden.<br />
Medizinische Hauskrankenpflege umfasst<br />
ausschließlich medizinische Leistungen und qualifizierte<br />
Pflegeleistungen wie Injektionen, Sondenernährung,<br />
Wundversorgung etc. Die Grundpflege (Haut-, Haar- und<br />
Zahnpflege an Patientinnen/Patienten, Hilfeleistung<br />
bei täglichen Bedürfnissen) und hauswirtschaftliche<br />
Versorgung der Kranken (Betten machen, Umbetten,<br />
Essen kochen etc.) fällt nicht unter den Begriff<br />
„medizinische Hauskrankenpflege“. Dafür werden von<br />
der <strong>WGKK</strong> keine Kosten übernommen.<br />
Medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und<br />
denselben Versicherungsfall der Krankheit für die<br />
Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber<br />
hinaus kann sie nach Vorliegen einer Bewilligung durch<br />
den Medizinischen Dienst der <strong>WGKK</strong> (Kundencenter<br />
<strong>Wiener</strong>berg/Erdgeschoß) verlängert werden.<br />
Grundsätzlich wird medizinische Hauskrankenpflege<br />
im Rahmen eines Pauschalvertrages der <strong>Wiener</strong><br />
Krankenversicherungsträger mit dem Fonds Soziales<br />
Wien gewährt.<br />
Wird medizinische Hauskrankenpflege durch berechtigte<br />
Personen oder Organisationen in Anspruch genommen,<br />
welche mit der <strong>WGKK</strong> keinen Vertrag haben,<br />
gewährt die <strong>WGKK</strong> gegen Vorlage einer saldierten<br />
Originalhonorarnote sowie einem Pflegeplan, in dem<br />
auch die Art und Dauer der Pflegeleistung in Minuten<br />
dokumentiert sind, einen Kostenzuschuss bis zur Dauer<br />
von 45 Minuten EUR 8,64 zuzüglich Umsatzsteuer<br />
als Grundbetrag für Leistungen der medizinischen<br />
Hauskrankenpflege. Für jede weitere volle Viertelstunde<br />
erhöht sich der Kostenzuschuss um EUR 2,88 zuzüglich<br />
Umsatzsteuer.<br />
Nähere Informationen zur medizinischen Hauskrankenpflege:<br />
Telefon: +43 1 601 22-2840<br />
Website: www.wgkk.at => Leistungen => Wieder<br />
gesund werden => Hauskrankenpflege