WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
Kostenübernahme bei nicht landesgesundheitsfondsfinanzierten<br />
bzw. ausländischen Krankenanstalten<br />
(gilt nicht für private Vertragskrankenanstalten)<br />
Nehmen Versicherte (Angehörige) eine notwendige<br />
Anstaltspflege in einer Krankenanstalt in Anspruch,<br />
die nicht über den Landesgesundheitsfonds finanziert<br />
wird und mit der keine vertragliche Regelung besteht,<br />
erbringt die <strong>WGKK</strong> nach Überprüfung durch den Medizinischen<br />
Dienst einen maximalen Pflegekostenzuschuss<br />
in der Höhe eines täglichen Pauschalbetrages.<br />
Dieser beträgt ab 1. 1. <strong>2012</strong>:<br />
l für die Anstaltspflege Versicherter pro Tag<br />
EUR 185,30<br />
l für die Anstaltspflege Angehöriger pro Tag<br />
EUR 166,77<br />
l jedoch höchstens die tatsächlichen Kosten<br />
Dies gilt entsprechend auch für Kostenersätze für<br />
Anstaltspflege in einer ausländischen Krankenanstalt,<br />
sofern die <strong>WGKK</strong> keine volle Kostenübernahme im<br />
Voraus zugesichert hat, weil eine entsprechende<br />
Behandlungsmöglichkeit im Inland nicht zur Verfügung<br />
steht. Für Behandlungen bzw. Operationen im Ausland,<br />
die im Inland nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb<br />
eines medizinisch zumutbaren Zeitraumes durchgeführt<br />
werden können und für die eine vorherige Bewilligung<br />
durch den Medizinischen Dienst ausgesprochen wurde,<br />
erfolgt die Kostenübernahme entweder im Rahmen<br />
eines<br />
l zwischenstaatlichen Abkommens mit dem jeweiligen<br />
EU-/EWR- oder Vertragsstaat oder<br />
l in Form einer Direktübernahme der ausländischen<br />
Kosten nach Einzelfallentscheidungen<br />
Für den Antrag auf Kostenersatz sind folgende<br />
Unterlagen erforderlich<br />
l Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung<br />
l Aufenthaltsbestätigung<br />
l Detaillierter Befundbericht mit täglichem Dekurs<br />
(Fieberkurve), in Nicht-EU-Staaten bzw. in Staaten,<br />
mit denen kein Abkommen über soziale Sicherheit<br />
besteht, in deutscher bzw. englischer Sprache<br />
l Unterschriebener Antrag<br />
(Formular bei der <strong>WGKK</strong> erhältlich)<br />
l Bekanntgabe der Bankverbindung