WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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06.12.2012 Aufrufe

3 44 KRANKHEIT — Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation — Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation werden in der Krankenversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen im Anschluss an eine Krankenbehandlung gewährt. Durch die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation soll der Gesundheitszustand der Versicherten und ihrer anspruchsberechtigten Angehörigen so weit wiederhergestellt werden, dass sie in der Lage sind, einen ihnen angemessenen Platz in der Gemeinschaft möglichst dauernd und ohne Betreuung und Hilfe einzunehmen. Als Maßnahmen kommen in Betracht: l Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen (Rehabilitationszentren) l Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel l Ärztliche Hilfe sowie Heilmittel und Heilbehelfe l Übernahme der Transportkosten nur für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind (ausgenommen Befreiung der Entrichtung der Rezeptgebühr bei Erreichen der Obergrenze) Anträge Die angeführten Leistungen können nur über Antrag einer Krankenanstalt bzw. behandelnder Ärztin/Arzt nach chef- bzw. kontrollärztlicher Bewilligung gewährt werden. Bei der Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln im Rahmen der medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation entfällt die Kostenbeteiligung der Versicherten. Der Antrag auf Unterbringung in einer Krankenanstalt, die vorwiegend der Rehabilitation dient, ist zunächst beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger oder Unfallversicherungsträger (z.B. nach Arbeitsunfällen) zu stellen, welcher diesen Antrag unverzüglich an den zuständigen Krankenversicherungsträger weiterleitet, wenn diese Maßnahme nicht selbst gewährt wird. Maßnahme monatl. Bruttoeinkommen tägl. Zuzahlung*) Rehabilita- von EUR 814,83 bis EUR 1.396,20 EUR 7,04 tions- über EUR 1.396,20 bis EUR 1.977,59 EUR 12,07 aufenthalt über EUR 1.977,59 EUR 17,10 *) für max. 28 Tage im Kalenderjahr Nähere Informationen über Maßnahmen der Rehabilitation: Telefon: +43 1 601 22-2831 Website: www.wgkk.at => Leistungen => Wieder gesund werden => Medizinische Rehab

KRANKHEIT — Anstaltspfl ege (Spital) — Kostenübernahme durch die WGKK Die WGKK zahlt rund ein Drittel Ihrer Beiträge in den Landesgesundheitsfonds, über den öffentliche Spitäler fi nanziert werden. Versicherte und ihre Angehörigen können somit die notwendige Anstaltspfl ege in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses in Anspruch nehmen. Bereits zur Gänze abgegolten sind die Kosten der Unterkunft, der Verköstigung und der Pfl ege, die Kosten der ärztlichen Untersuchung und Behandlung sowie das Bereitstellen aller erforderlichen Heilmittel. Kostenbeteiligung Versicherte müssen jedoch – unabhängig von der WGKK – an den Rechtsträger der Krankenanstalt für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen täglichen Kostenbeitrag (Verpfl egskostenbeitrag) leisten. Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt dieser Kostenbeitrag (ausgenommen Befreiung der Entrichtung der Rezeptgebühr bei Erreichen der Obergrenze). Für die Anstaltspfl ege von Angehörigen ist in allen Wiener landesgesundheitsfondsfi nanzierten Krankenanstalten eine tägliche Kostenbeteiligung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zu leisten: Pro Tag => max. 28 Tage im Kalenderjahr EUR 18,20 (Stand Jänner 2012). Diese Kostenbeteiligung entfällt bei Organspende für Spenderinnen und Spender und im Versicherungsfall der Mutterschaft (Entbindung). Sonderklasse Die Mehrkosten für die Sonderklasse (z.B. Operationskosten, Facharzthonorarnoten, Sonderpfl egegebühren) sind privat zu bezahlen und werden von der WGKK nicht ersetzt. 45 3

KRANKHEIT<br />

— Anstaltspfl ege (Spital) —<br />

Kostenübernahme durch die <strong>WGKK</strong><br />

Die <strong>WGKK</strong> zahlt rund ein Drittel <strong>Ihre</strong>r Beiträge in den<br />

Landesgesundheitsfonds, über den öffentliche Spitäler<br />

fi nanziert werden. Versicherte und ihre Angehörigen<br />

können somit die notwendige Anstaltspfl ege in der<br />

allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Bereits zur Gänze abgegolten sind die Kosten der<br />

Unterkunft, der Verköstigung und der Pfl ege, die Kosten<br />

der ärztlichen Untersuchung und Behandlung sowie<br />

das Bereitstellen aller erforderlichen Heilmittel.<br />

Kostenbeteiligung<br />

Versicherte müssen jedoch – unabhängig von der<br />

<strong>WGKK</strong> – an den Rechtsträger der Krankenanstalt für<br />

maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen täglichen<br />

Kostenbeitrag (Verpfl egskostenbeitrag) leisten.<br />

Bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt dieser Kostenbeitrag<br />

(ausgenommen Befreiung der Entrichtung der<br />

Rezeptgebühr bei Erreichen der Obergrenze).<br />

Für die Anstaltspfl ege<br />

von Angehörigen<br />

ist in allen <strong>Wiener</strong><br />

landesgesundheitsfondsfi<br />

nanzierten<br />

Krankenanstalten<br />

eine tägliche Kostenbeteiligung<br />

nach dem<br />

Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz<br />

zu leisten:<br />

Pro Tag => max. 28 Tage im Kalenderjahr EUR 18,20<br />

(Stand Jänner <strong>2012</strong>).<br />

Diese Kostenbeteiligung entfällt bei Organspende für<br />

Spenderinnen und Spender und im Versicherungsfall<br />

der Mutterschaft (Entbindung).<br />

Sonderklasse<br />

Die Mehrkosten für die Sonderklasse (z.B. Operationskosten,<br />

Facharzthonorarnoten, Sonderpfl egegebühren)<br />

sind privat zu bezahlen und werden von der <strong>WGKK</strong><br />

nicht ersetzt.<br />

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