WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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42<br />
KRANKHEIT<br />
Für insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker<br />
werden ohne vorherige Bewilligung Blutzuckermessgeräte<br />
bzw. Erstversorgungspakete auf Kosten der <strong>WGKK</strong><br />
gegen einen Selbstbehalt von EUR 28,20 zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Den erforderlichen Folgebedarf (z.B. Teststreifen,<br />
Lanzetten ...) für die Blutzuckermessung erhalten<br />
insulinpflichtige wie nicht-insulinpflichtige<br />
Diabetikerinnen und Diabetiker kostenfrei in den <strong>WGKK</strong>-<br />
Heilmittel-Ausgabestellen (Adressen und Öffnungszeiten<br />
siehe Anhang B).<br />
Für die Inanspruchnahme von Blutzuckermessgeräten<br />
und den laufenden Folgebedarf ist jeweils eine ärztliche<br />
Verordnung erforderlich.<br />
Der Kostenanteil entfällt bei<br />
l Versicherten (Angehörigen), welche das 15. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben bzw. für die wegen<br />
einer erheblichen Behinderung ohne Rücksicht auf<br />
das Lebensalter Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe<br />
(Nachweis erforderlich) besteht<br />
l Versicherten (Angehörigen), die von der Rezeptgebühr<br />
befreit sind (ausgenommen Befreiung der<br />
Entrichtung der Rezeptgebühr bei Erreichen der<br />
Obergrenze)<br />
Bewilligungspflichtige Behelfe sind<br />
l orthopädische Maßschuhe, wenn es sich um eine<br />
Erstversorgung handelt<br />
l (elektrische) Krankenfahrstühle<br />
l Elektrofahrzeuge<br />
l Bade- und Patientenlifter<br />
l Krankenbetten<br />
l Heimbeatmungsgeräte sowie die zur Durchführung<br />
erforderlichen Geräte (Absauggeräte, Pulsoximeter,<br />
Atemwegsbefeuchter und Accusysteme) ausgenommen<br />
Service<br />
l Zubehör zu Heimbeatmungsgeräten (Filter, Schläuche,<br />
Beatmungsbestecke, Absaugkatheter, Maskensysteme<br />
etc.), wenn es sich um eine Erstversorgung<br />
handelt<br />
l Hörgeräte, Sprachprozessoren<br />
l Sehbehelfe unter bestimmten Voraussetzungen<br />
l Motorbetriebene Antidekubitusmatratzen auf Dauer<br />
und bei leihweiser Verlängerung<br />
l Atemmonitore und Herz-Atemmonitore auf Dauer und<br />
bei leihweiser Verlängerung