WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
die chefärztliche Bewilligung von Heilmitteln, die<br />
nachfolgende Kontrolle von Verschreibungen sowie<br />
deren Dokumentation durch die verschreibenden<br />
Ärztinnen/Ärzte geregelt.<br />
Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr notwendig,<br />
dass sich Versicherte selbst um die Genehmigung<br />
der chefarztpflichtigen Medikamente bemühen, die<br />
Einholung der erforderlichen Bewilligung obliegt<br />
nunmehr den Ärztinnen/Ärzten.<br />
In vielen Fällen wird die vorherige Bewilligung eines<br />
Rezeptes durch eine Dokumentation der/des<br />
verschreibenden Ärztin/Arztes ersetzt. Diese<br />
entscheiden aufgrund klar festgesetzter Regeln,<br />
ob in einem bestimmten Fall ein chefarztpflichtiges<br />
Medikament verschrieben wird. Für sehr wenige<br />
Sonderfälle von Medikamenten, für die nach wie<br />
vor eine chefärztliche Genehmigung erforderlich ist,<br />
ist diese durch die/den verschreibenden Ärztin/Arzt<br />
einzuholen.<br />
Diese neuen Regelungen sollen den Patient/innen<br />
Zeit und Wege ersparen, wobei die Versorgung mit<br />
den notwendigen Medikamenten, deren Wirksamkeit<br />
wissenschaftlich belegt und dokumentiert ist, auch<br />
weiterhin gewährleistet ist.<br />
Umwandlung eines Privatrezeptes in ein<br />
Kassenrezept<br />
Ein von Wahlärztinnen/Wahlärzten bzw. Krankenhausambulanzen<br />
ausgestelltes Privatrezept kann vor dem<br />
Bezug des Heilmittels von Vertragsärztinnen/<br />
-Vertragärzten bzw. von Ärztinnen/Ärzten in den<br />
<strong>WGKK</strong>-Außenstellen (Adressen siehe Anhang A) oder<br />
im Medizinischen Dienst (Kundencenter <strong>Wiener</strong>berg/<br />
Erdgeschoß) der <strong>WGKK</strong> in ein Kassenrezept<br />
umgewandelt werden. Dadurch kann eine<br />
Direktverrechnung mit der Apotheke erfolgen und es<br />
entstehen – abgesehen von der Rezeptgebühr – keine<br />
zusätzlichen Kosten.<br />
Handelt es sich um ein frei verschreibbares Heilmittel,<br />
kann ein Privatrezept auch direkt in der Apotheke<br />
umgewandelt werden. Mittels einer sogenannten<br />
Klebeetikette, die auf der Rückseite des Privatrezeptes<br />
angebracht wird, können diese mit Kassenrezepten<br />
gleichgestellt werden. Die/der Versicherte hat durch<br />
ihre/seine Unterschrift die Anspruchsberechtigung<br />
gegenüber der <strong>WGKK</strong> zu bestätigen und die