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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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36<br />

KRANKHEIT<br />

die chefärztliche Bewilligung von Heilmitteln, die<br />

nachfolgende Kontrolle von Verschreibungen sowie<br />

deren Dokumentation durch die verschreibenden<br />

Ärztinnen/Ärzte geregelt.<br />

Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr notwendig,<br />

dass sich Versicherte selbst um die Genehmigung<br />

der chefarztpflichtigen Medikamente bemühen, die<br />

Einholung der erforderlichen Bewilligung obliegt<br />

nunmehr den Ärztinnen/Ärzten.<br />

In vielen Fällen wird die vorherige Bewilligung eines<br />

Rezeptes durch eine Dokumentation der/des<br />

verschreibenden Ärztin/Arztes ersetzt. Diese<br />

entscheiden aufgrund klar festgesetzter Regeln,<br />

ob in einem bestimmten Fall ein chefarztpflichtiges<br />

Medikament verschrieben wird. Für sehr wenige<br />

Sonderfälle von Medikamenten, für die nach wie<br />

vor eine chefärztliche Genehmigung erforderlich ist,<br />

ist diese durch die/den verschreibenden Ärztin/Arzt<br />

einzuholen.<br />

Diese neuen Regelungen sollen den Patient/innen<br />

Zeit und Wege ersparen, wobei die Versorgung mit<br />

den notwendigen Medikamenten, deren Wirksamkeit<br />

wissenschaftlich belegt und dokumentiert ist, auch<br />

weiterhin gewährleistet ist.<br />

Umwandlung eines Privatrezeptes in ein<br />

Kassenrezept<br />

Ein von Wahlärztinnen/Wahlärzten bzw. Krankenhausambulanzen<br />

ausgestelltes Privatrezept kann vor dem<br />

Bezug des Heilmittels von Vertragsärztinnen/<br />

-Vertragärzten bzw. von Ärztinnen/Ärzten in den<br />

<strong>WGKK</strong>-Außenstellen (Adressen siehe Anhang A) oder<br />

im Medizinischen Dienst (Kundencenter <strong>Wiener</strong>berg/<br />

Erdgeschoß) der <strong>WGKK</strong> in ein Kassenrezept<br />

umgewandelt werden. Dadurch kann eine<br />

Direktverrechnung mit der Apotheke erfolgen und es<br />

entstehen – abgesehen von der Rezeptgebühr – keine<br />

zusätzlichen Kosten.<br />

Handelt es sich um ein frei verschreibbares Heilmittel,<br />

kann ein Privatrezept auch direkt in der Apotheke<br />

umgewandelt werden. Mittels einer sogenannten<br />

Klebeetikette, die auf der Rückseite des Privatrezeptes<br />

angebracht wird, können diese mit Kassenrezepten<br />

gleichgestellt werden. Die/der Versicherte hat durch<br />

ihre/seine Unterschrift die Anspruchsberechtigung<br />

gegenüber der <strong>WGKK</strong> zu bestätigen und die

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