WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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3<br />
— Psychotherapie —<br />
34<br />
KRANKHEIT<br />
Psychotherapie bei<br />
Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern<br />
Auf Basis der von der <strong>WGKK</strong> mit einigen Vereinen bzw.<br />
Einrichtungen abgeschlossenen Verträge kann psychotherapeutische<br />
Behandlung auf Kassenkosten (ohne<br />
Selbstbehalt) in Anspruch genommen werden. Vertragspartner<br />
sind der „Verein für ambulante Psychotherapie“<br />
und die „<strong>Wiener</strong> Gesellschaft für psychotherapeutische<br />
Versorgung“; außerdem stehen einige, auf die Behandlung<br />
spezifischer Störungsbilder (z.B. Missbrauch von<br />
Drogen, Trauma, Essstörungen) bzw. bestimmter Patientinnen/Patienten<br />
(z.B. Kinder, MS-Patientinnen/<br />
-Patienten) spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung.<br />
Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Inanspruchnahme<br />
psychotherapeutischer Behandlung“ –<br />
Vereine. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch<br />
die <strong>WGKK</strong> ist in jedem Fall eine vorherige Bewilligung<br />
der Behandlung durch den Medizinischen Dienst. Psychotherapie<br />
wird auch in den eigenen Einrichtungen der<br />
<strong>WGKK</strong> (Adressen siehe Anhang B) und in den Ambulanzen<br />
einiger <strong>Wiener</strong> Spitäler kostenlos angeboten.<br />
Kostenzuschuss für Psychotherapie<br />
Für psychotherapeutische Leistungen bei frei<br />
praktizierenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten<br />
muss das Honorar vorab bezahlt werden.<br />
Die <strong>WGKK</strong> leistet einen Kostenzuschuss gegen Vorlage<br />
der saldierten, detaillierten Originalhonorarrechnung in<br />
der Höhe von<br />
l 21,80 Euro für eine Einzelbehandlung<br />
(Sitzung zu 60 Minuten)<br />
l 12,72 Euro für eine Einzelbehandlung<br />
(Sitzung zu 30 Minuten)<br />
l 7,27 Euro für eine Gruppenbehandlung<br />
(Sitzung zu 90 Minuten) pro Person (maximal 10 Personen)<br />
l 5,09 Euro für eine Gruppenbehandlung<br />
(Sitzung zu 45 Minuten) pro Person (maximal 10 Personen)<br />
Anträge auf Kostenzuschuss samt Informationen erhalten<br />
Sie im Kundencenter <strong>Wiener</strong>berg/Erdgeschoß, in<br />
allen Außenstellen der <strong>WGKK</strong> (Adressen siehe Anhang<br />
A), bei Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder<br />
unter www.wgkk.at.<br />
Voraussetzungen:<br />
l Das Vorliegen einer psychischen Störung, die als<br />
Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn