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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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3<br />

— Psychotherapie —<br />

34<br />

KRANKHEIT<br />

Psychotherapie bei<br />

Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern<br />

Auf Basis der von der <strong>WGKK</strong> mit einigen Vereinen bzw.<br />

Einrichtungen abgeschlossenen Verträge kann psychotherapeutische<br />

Behandlung auf Kassenkosten (ohne<br />

Selbstbehalt) in Anspruch genommen werden. Vertragspartner<br />

sind der „Verein für ambulante Psychotherapie“<br />

und die „<strong>Wiener</strong> Gesellschaft für psychotherapeutische<br />

Versorgung“; außerdem stehen einige, auf die Behandlung<br />

spezifischer Störungsbilder (z.B. Missbrauch von<br />

Drogen, Trauma, Essstörungen) bzw. bestimmter Patientinnen/Patienten<br />

(z.B. Kinder, MS-Patientinnen/<br />

-Patienten) spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung.<br />

Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Inanspruchnahme<br />

psychotherapeutischer Behandlung“ –<br />

Vereine. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch<br />

die <strong>WGKK</strong> ist in jedem Fall eine vorherige Bewilligung<br />

der Behandlung durch den Medizinischen Dienst. Psychotherapie<br />

wird auch in den eigenen Einrichtungen der<br />

<strong>WGKK</strong> (Adressen siehe Anhang B) und in den Ambulanzen<br />

einiger <strong>Wiener</strong> Spitäler kostenlos angeboten.<br />

Kostenzuschuss für Psychotherapie<br />

Für psychotherapeutische Leistungen bei frei<br />

praktizierenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten<br />

muss das Honorar vorab bezahlt werden.<br />

Die <strong>WGKK</strong> leistet einen Kostenzuschuss gegen Vorlage<br />

der saldierten, detaillierten Originalhonorarrechnung in<br />

der Höhe von<br />

l 21,80 Euro für eine Einzelbehandlung<br />

(Sitzung zu 60 Minuten)<br />

l 12,72 Euro für eine Einzelbehandlung<br />

(Sitzung zu 30 Minuten)<br />

l 7,27 Euro für eine Gruppenbehandlung<br />

(Sitzung zu 90 Minuten) pro Person (maximal 10 Personen)<br />

l 5,09 Euro für eine Gruppenbehandlung<br />

(Sitzung zu 45 Minuten) pro Person (maximal 10 Personen)<br />

Anträge auf Kostenzuschuss samt Informationen erhalten<br />

Sie im Kundencenter <strong>Wiener</strong>berg/Erdgeschoß, in<br />

allen Außenstellen der <strong>WGKK</strong> (Adressen siehe Anhang<br />

A), bei Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder<br />

unter www.wgkk.at.<br />

Voraussetzungen:<br />

l Das Vorliegen einer psychischen Störung, die als<br />

Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn

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