WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
Wahlärztin/einen Wahlarzt desselben Fachgebietes<br />
im selben Kalendervierteljahr in Anspruch nehmen<br />
(Ausnahmen sind z.B. für Erste-Hilfe-Leistungen,<br />
Wohnsitzwechsel und Urlaub/Krankheit der/des bisher<br />
behandelnden Ärztin/Arztes vorgesehen)<br />
l wenn Sie eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt privat<br />
aufsuchen<br />
l wenn Sie eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt in<br />
deren/dessen Privatpraxis (Zweitniederlassung)<br />
konsultieren<br />
l wenn Sie in einer Spitalsambulanz, welche vom<br />
Landesgesundheitsfonds fi nanziert wird, behandelt<br />
werden<br />
l wenn Sie mehr als eine Wahlärztin/einen Wahlarzt<br />
der gleichen Sparte im selben Quartal in Anspruch<br />
nehmen (in diesem Fall werden nur die Kosten<br />
für jene Wahlärztin/jenen Wahlarzt ersetzt, deren/<br />
dessen Honorarnote zuerst bei der <strong>WGKK</strong> zur<br />
Kostenerstattung einlangt).<br />
l Nach der Krankenordnung der <strong>Wiener</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
sind physikalische Behandlungen<br />
innerhalb eines Monates – ab dem Tag der Erstellung<br />
der Kassengenehmigung für die verordneten<br />
Behandlungen – in Anspruch zu nehmen. Die<br />
Behandlung sollte tunlichst innerhalb eines Quartals<br />
abgeschlossen werden, längstens jedoch bis zum<br />
Ende des darauf folgenden Quartals.<br />
Nähere Informationen zur Wahlarzthilfe:<br />
Telefon: +43 1 601 22-2720<br />
Website: www.wgkk.at => Leistungen => Wahlarzthilfe<br />
Download-Formulare: www.wgkk.at => Service =><br />
Formulare => Allgemeines<br />
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