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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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KRANKHEIT<br />

— Ärztliche Hilfe —<br />

Im Erkrankungsfall kann die Ärztin/der Arzt frei gewählt<br />

werden<br />

Gegen Vorlage der e-card können Versicherte und<br />

mitversicherte Angehörige ärztliche Hilfe auf Kosten der<br />

<strong>WGKK</strong> in Anspruch nehmen. Die e-card muss bei jedem<br />

Besuch einer Ärztin/eines Arztes vorgewiesen werden.<br />

Ärztliche Hilfe wird gewährt durch:<br />

l Vertragsärztinnen/Vertragsärzte<br />

l Vertragsgruppenpraxen<br />

l Vertragseinrichtungen (Spitalsambulanzen)<br />

l Ärztinnen/Ärzte in Gesundheitseinrichtungen der<br />

<strong>WGKK</strong> (Adressen siehe Anhang B)<br />

Quartalsregelung: Pro Quartal (Jänner bis März, April bis<br />

Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) können<br />

l eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin<br />

l bis zu drei Vertragsfachärztinnen/Vertragsfachärzte<br />

verschiedener Sparten<br />

l beliebig viele Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzte<br />

direkt, ohne Überweisung, aufgesucht werden.<br />

Wenn im selben Quartal die Inanspruchnahme von<br />

Fachärztinnen/Fachärzten eines weiteren Fachgebietes<br />

notwendig wird, ist dies mit einem von einer Ärztin/<br />

einem Arzt für Allgemeinmedizin oder einer allgemeinen<br />

Fachärztin/einem allgemeinen Facharzt ausgestellten<br />

Überweisungsschein (Zuweisungsschein) unter gleichzeitiger<br />

Vorlage der e-card möglich.<br />

Achtung! Grundsätzlich ist die Konsultation einer zweiten<br />

Fachärztin/eines zweiten Facharztes derselben Sparte<br />

innerhalb desselben Quartals auf Kosten der <strong>WGKK</strong><br />

nicht möglich. In begründeten Einzelfällen muss vor dem<br />

Besuch der anderen Ärztin/des anderen Arztes eine Zustimmung<br />

zur Zusatzkonsultation in einer Außenstelle der<br />

<strong>WGKK</strong> eingeholt werden.<br />

Wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt an<br />

Spezialistinnen/Spezialisten überweist, ist dafür eine<br />

Überweisung bzw. Zuweisung erforderlich. Nur damit<br />

können die zuweisenden Ärztinnen/Ärzte die notwendigen<br />

Informationen über den genauen Gesundheitszustand<br />

bzw. eventuell erforderliche Behandlungen bekannt<br />

geben.<br />

Diese Quartalsregelungen gelten im gleichen Maße auch<br />

für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsfacharztgruppenpraxen.<br />

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