WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KRANKHEIT<br />
— Ärztliche Hilfe —<br />
Im Erkrankungsfall kann die Ärztin/der Arzt frei gewählt<br />
werden<br />
Gegen Vorlage der e-card können Versicherte und<br />
mitversicherte Angehörige ärztliche Hilfe auf Kosten der<br />
<strong>WGKK</strong> in Anspruch nehmen. Die e-card muss bei jedem<br />
Besuch einer Ärztin/eines Arztes vorgewiesen werden.<br />
Ärztliche Hilfe wird gewährt durch:<br />
l Vertragsärztinnen/Vertragsärzte<br />
l Vertragsgruppenpraxen<br />
l Vertragseinrichtungen (Spitalsambulanzen)<br />
l Ärztinnen/Ärzte in Gesundheitseinrichtungen der<br />
<strong>WGKK</strong> (Adressen siehe Anhang B)<br />
Quartalsregelung: Pro Quartal (Jänner bis März, April bis<br />
Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) können<br />
l eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin<br />
l bis zu drei Vertragsfachärztinnen/Vertragsfachärzte<br />
verschiedener Sparten<br />
l beliebig viele Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzte<br />
direkt, ohne Überweisung, aufgesucht werden.<br />
Wenn im selben Quartal die Inanspruchnahme von<br />
Fachärztinnen/Fachärzten eines weiteren Fachgebietes<br />
notwendig wird, ist dies mit einem von einer Ärztin/<br />
einem Arzt für Allgemeinmedizin oder einer allgemeinen<br />
Fachärztin/einem allgemeinen Facharzt ausgestellten<br />
Überweisungsschein (Zuweisungsschein) unter gleichzeitiger<br />
Vorlage der e-card möglich.<br />
Achtung! Grundsätzlich ist die Konsultation einer zweiten<br />
Fachärztin/eines zweiten Facharztes derselben Sparte<br />
innerhalb desselben Quartals auf Kosten der <strong>WGKK</strong><br />
nicht möglich. In begründeten Einzelfällen muss vor dem<br />
Besuch der anderen Ärztin/des anderen Arztes eine Zustimmung<br />
zur Zusatzkonsultation in einer Außenstelle der<br />
<strong>WGKK</strong> eingeholt werden.<br />
Wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt an<br />
Spezialistinnen/Spezialisten überweist, ist dafür eine<br />
Überweisung bzw. Zuweisung erforderlich. Nur damit<br />
können die zuweisenden Ärztinnen/Ärzte die notwendigen<br />
Informationen über den genauen Gesundheitszustand<br />
bzw. eventuell erforderliche Behandlungen bekannt<br />
geben.<br />
Diese Quartalsregelungen gelten im gleichen Maße auch<br />
für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsfacharztgruppenpraxen.<br />
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