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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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MITVERSICHERUNG<br />

Zusatzbeitrag<br />

Der Zusatzbeitrag beträgt 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage.<br />

Als Beitragsgrundlage gilt bei<br />

l durch eine Erwerbstätigkeit Pfl ichtversicherten das<br />

sozialversicherungspfl ichtige Erwerbseinkommen<br />

inklusive Sonderzahlungen, das aus den in der<br />

Sozialversicherungsdatenbank des Hauptverbandes<br />

der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

gespeicherten Beitragsgrundlagen zu ermitteln ist:<br />

- heranzuziehen ist die Jahresbeitragsgrundlage des<br />

zweitvorangegangenen Kalenderjahres (für <strong>2012</strong><br />

also die Jahresbeitragsgrundlage für 2010)<br />

- liegt die Jahresbeitragsgrundlage für<br />

dieses Kalenderjahr (2010) nicht vor, ist die<br />

Jahresbeitragsgrundlage des vorhergehenden<br />

Kalenderjahres (2011) zu übernehmen<br />

- sind solche Jahresbeitragsgrundlagen<br />

nicht vorhanden, wird das aktuelle<br />

sozialversicherungspfl ichtige Erwerbseinkommen<br />

(<strong>2012</strong>) berücksichtigt<br />

l in der Krankenversicherung pfl ichtversicherten<br />

Pensionistinnen/Pensionisten der aktuelle monatliche<br />

Pensionsbezug zuzüglich der Sonderzahlungen<br />

l in der Krankenversicherung Selbstversicherten<br />

die für die Selbstversicherung herangezogene<br />

Beitragsgrundlage<br />

l mehrfach Pfl ichtversicherten die Beitragsgrundlage<br />

aus jedem einzelnen Versicherungsverhältnis<br />

Die Beitragspfl icht besteht ab dem Beginn der<br />

Mitversicherung, unabhängig davon, ob eine Leistung<br />

aus der Mitversicherung in Anspruch genommen wurde.<br />

Der Zusatzbeitrag wird den Versicherten – und nicht<br />

den Angehörigen – vom Krankenversicherungsträger<br />

vorgeschrieben. Für die Zahlung an den Krankenversicherungsträger<br />

haben die Versicherten selbst<br />

zu sorgen. Der Zusatzbeitrag verbleibt nicht dem<br />

Krankenversicherungsträger, sondern fl ießt über<br />

den Weg der Krankenanstaltenfi nanzierung in das<br />

Bundesbudget.<br />

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