WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse
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KINDER NACH VOLLENDUNG<br />
Kinder gelten bis zur Vollendung des<br />
Unter folgenden Voraussetzungen kann sich<br />
Personenkreis Voraussetzungen<br />
wenn sich das Kind in<br />
einer Schulausbildung oder<br />
Berufsausbildung befindet<br />
wenn das Kind wegen<br />
Krankheit oder Gebrechen<br />
erwerbsunfähig ist<br />
MITVERSICHERUNG<br />
Schul- oder Berufsausbildung,<br />
welche die Arbeitskraft<br />
des Kindes überwiegend<br />
beansprucht<br />
l Studium im ersten<br />
Studienabschnitt<br />
l Studium wird ernsthaft<br />
und zielstrebig<br />
betrieben<br />
l Studium im zweiten<br />
Studienabschnitt<br />
l Studium wird ernsthaft<br />
und zielstrebig<br />
betrieben<br />
seit Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres (bzw. seit<br />
Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung)<br />
wenn das Kind erwerbslos ist seit Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres (bzw. seit<br />
Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung)