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WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

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2<br />

KINDER (ENKEL/INNEN) BIS ZUR<br />

Personenkreis Voraussetzungen<br />

eheliche Kinder keine<br />

legitimierte Kinder<br />

Wahlkinder (Adoptivkinder)<br />

uneheliche Kinder einer<br />

weiblichen Versicherten<br />

uneheliche Kinder eines Vaterschaft durch Urteil/<br />

männlichen Versicherten Anerkenntnis festgestellt<br />

Stiefkinder ständige<br />

Hausgemeinschaft mit<br />

der/dem Versicherten<br />

Enkelkinder<br />

Pflegekinder l unentgeltliche Ver-<br />

pflegung durch die Ver-<br />

sicherte/den Versicherten<br />

18<br />

MITVERSICHERUNG<br />

l Pflegeverhältnis beruht<br />

auf einer behördlichen<br />

Bewilligung<br />

l Kinder, wenn sie mit dem<br />

Versicherten bis zum<br />

3. Grad verwandt oder<br />

verschwägert sind und<br />

von der/vom Versicherten<br />

gepflegt und erzogen<br />

werden<br />

l ständige Hausgemeinschaft<br />

mit der/dem<br />

Versicherten

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