WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse WGKK-Ratgeber 2012 - Ihre ... - Wiener Gebietskrankenkasse

06.12.2012 Aufrufe

2 16 MITVERSICHERUNG — Beitragsfreie Mitversicherung — Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis unserer Versicherten. Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung gebühren nicht nur den Versicherten, sondern auch – für die meisten Angehörigen ohne zusätzliche Beitragsleistung – für bestimmte Familienmitglieder (Angehörige). Voraussetzungen für die Angehörigeneigenschaft l gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ausnahme: Kinder und Enkelkinder während einer Schul- oder Berufsausbildung im Ausland) l keine Krankenversicherung nach dem ASVG oder einem anderen Gesetz l kein Anspruch auf Krankenfürsorge gegenüber einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (z.B. Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) vorgesehen Antragstellung l persönlich, entweder im Kundencenter Wienerberg/ Erdgeschoß oder in jeder Außenstelle der WGKK (Adressen siehe Anhang A) l per Post l per Fax (Faxnummern siehe Anhang A) l per E-Mail (E-Mail-Adressen siehe Anhang A) Das jeweilig erforderliche Antragsformular für die Gewährung von Leistungen für Angehörige (Mitversicherung) können Sie entweder telefonisch in jeder Außenstelle der WGKK anfordern (Adressen siehe Anhang A) oder auf unserer Website unter „Service => Formulare“ herunterladen. Welche Unterlagen für die Mitversicherung von Angehörigen zusätzlich zum jeweiligen Antrag erforderlich sind, entnehmen Sie bitte nachfolgender Übersichtstabelle. Seit Juli 2006 entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Antragstellung für die Verlängerung der Mitversicherung von ehelichen, unehelichen, legitimierten und Wahlkindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Ihr Kind ist bei der WGKK gemeldet 2. Für Ihr Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe

MITVERSICHERUNG Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, teilt das Finanzamt der WGKK auf elektronischem Weg mit, dass weiterhin ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus besteht. In diesem Fall verlängert die WGKK automatisch die Mitversicherung Ihres Kindes. Die Vorlage des Nachweises über die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe ist somit nicht mehr erforderlich. Beziehen Sie für Ihr Kind keine Familienbeihilfe, übermitteln Sie uns bitte wie bisher die entsprechenden Nachweise. Kriterien für die Angehörigeneigenschaft Die Übersichtstabellen auf den folgenden Seiten informieren Sie über l die Personen, die als Angehörige gelten l die notwendigen Voraussetzungen l die Dauer der Mitversicherung l die erforderlichen Unterlagen 17 2

2<br />

16<br />

MITVERSICHERUNG<br />

— Beitragsfreie Mitversicherung —<br />

Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der<br />

Kreis unserer Versicherten. Leistungen aus der sozialen<br />

Krankenversicherung gebühren nicht nur den Versicherten,<br />

sondern auch – für die meisten Angehörigen ohne<br />

zusätzliche Beitragsleistung – für bestimmte Familienmitglieder<br />

(Angehörige).<br />

Voraussetzungen für die Angehörigeneigenschaft<br />

l gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ausnahme: Kinder<br />

und Enkelkinder während einer Schul- oder Berufsausbildung<br />

im Ausland)<br />

l keine Krankenversicherung nach dem ASVG oder<br />

einem anderen Gesetz<br />

l kein Anspruch auf Krankenfürsorge gegenüber einer<br />

Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen<br />

Dienstgebers (z.B. Krankenfürsorgeanstalt der<br />

Bediensteten der Stadt Wien) vorgesehen<br />

Antragstellung<br />

l persönlich, entweder im Kundencenter <strong>Wiener</strong>berg/<br />

Erdgeschoß oder in jeder Außenstelle der <strong>WGKK</strong><br />

(Adressen siehe Anhang A)<br />

l per Post<br />

l per Fax (Faxnummern siehe Anhang A)<br />

l per E-Mail (E-Mail-Adressen siehe Anhang A)<br />

Das jeweilig erforderliche Antragsformular für die<br />

Gewährung von Leistungen für Angehörige (Mitversicherung)<br />

können Sie entweder telefonisch in jeder<br />

Außenstelle der <strong>WGKK</strong> anfordern (Adressen siehe<br />

Anhang A) oder auf unserer Website unter „Service<br />

=> Formulare“ herunterladen. Welche Unterlagen für<br />

die Mitversicherung von Angehörigen zusätzlich zum<br />

jeweiligen Antrag erforderlich sind, entnehmen Sie bitte<br />

nachfolgender Übersichtstabelle.<br />

Seit Juli 2006 entfällt unter bestimmten Voraussetzungen<br />

die Antragstellung für die Verlängerung der Mitversicherung<br />

von ehelichen, unehelichen, legitimierten<br />

und Wahlkindern, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben.<br />

Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung<br />

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

1. Ihr Kind ist bei der <strong>WGKK</strong> gemeldet<br />

2. Für Ihr Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter<br />

Anspruch auf Familienbeihilfe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!