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Preise für alkoholfreie Getränke in Gaststätten Eine ... - vzbv

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

INSTITUT FÜR ANGEWANDTE<br />

VERBRAUCHERFORSCHUNG e.V.<br />

<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong><br />

<strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong><br />

E<strong>in</strong>e Untersuchung im Auftrag des<br />

Verbraucherzentrale<br />

Bundesverbandes e.V. (<strong>vzbv</strong>)<br />

Berl<strong>in</strong><br />

Dezember 2002<br />

INSTITUT FÜR ANGEWANDTE<br />

VERBRAUCHERFORSCHUNG e.V.<br />

Aachener Str. 1089<br />

50858 Köln (Junkersdorf)<br />

www.ifav.de<br />

Telefon: (02234) 4077-0<br />

Telefax: (02234) 4077-22<br />

E-Mail: ifav.mail@ifav.de


<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Zusammenfassung....................................................................................................... 1<br />

1. Ausgangssituation und Untersuchungsziel .............................................................. 2<br />

2. Methode der Untersuchung...................................................................................... 3<br />

3. Darstellung der Ergebnisse ...................................................................................... 4<br />

4. Gesamtergebnis ....................................................................................................... 5<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

Zusammenfassung<br />

<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong><br />

Nach § 6 <strong>Gaststätten</strong>gesetz (GastG) s<strong>in</strong>d Gastwirte verpflichtet, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> <strong>alkoholfreie</strong>s<br />

Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk anzubieten, wobei der<br />

Preisvergleich auch auf der Basis des hochgerechneten Literpreises vorgenommen wird.<br />

Diese Neuregelung gilt seit Anfang des Jahres 2002. E<strong>in</strong>zelne Beobachtungen ließen<br />

vermuten, dass dieses Gesetz <strong>in</strong> der Gastronomie möglicherweise nur unzureichend befolgt<br />

wird.<br />

E<strong>in</strong>e aktuelle empirische Untersuchung, die das Institut <strong>für</strong> angewandte<br />

Verbraucherforschung (IFAV) im Auftrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (<strong>vzbv</strong>)<br />

durchführte, bestätigte die bisherigen Vermutungen. Im Rahmen e<strong>in</strong>er Überprüfung von<br />

bundesweit 501 <strong>Gaststätten</strong> verstießen 45,7 % gegen diese neue gesetzliche Regelung. In<br />

diesen <strong>Gaststätten</strong> wurde das billigste <strong>alkoholfreie</strong> Getränk bezogen auf den Literpreis teurer<br />

angeboten als das billigste alkoholische Getränk.<br />

Die Untersuchung belegt, dass sich die Preisgestaltung sehr vieler <strong>Gaststätten</strong> noch nicht<br />

der neuen Gesetzeslage angepasst hat. Viele Betriebe hatten zwar e<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>bar<br />

preisgünstiges <strong>alkoholfreie</strong>s Getränk auf ihrer Karte, dies war jedoch meist nur im absoluten<br />

Preis billiger als Bier, jedoch nicht, wenn man es auf e<strong>in</strong>heitliche Mengen umrechnet. Genau<br />

das verlangt jedoch das neu formulierte <strong>Gaststätten</strong>gesetz. Ganz offensichtlich besteht <strong>in</strong> der<br />

Branche noch e<strong>in</strong> erheblicher Informationsbedarf zu den aktuell gültigen rechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

1.Ausgangssituation und Untersuchungsziel<br />

Zum 1. Januar 2002 trat e<strong>in</strong>e wichtige Änderung des § 6 <strong>Gaststätten</strong>gesetz (GastG) <strong>in</strong> Kraft.<br />

Danach s<strong>in</strong>d Gastwirte verpflichtet, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> <strong>alkoholfreie</strong>s Getränk nicht teurer als das<br />

billigste alkoholische Getränk (<strong>in</strong> der Regel Bier) anzubieten, wobei der Preisvergleich auch<br />

auf der Basis des hochgerechneten Literpreises vorgenommen wird.<br />

Es gab zwar bereits früher e<strong>in</strong>e ähnliche Regelung, diese ließ jedoch e<strong>in</strong>en unerwünschten<br />

Interpretationsspielraum zu, da der klare Mengenbezug fehlte und nur der absolute<br />

<strong>Getränke</strong>preis betrachtet wurde. Nach dem früheren Gesetzestext war es zulässig, e<strong>in</strong>e<br />

größere Menge e<strong>in</strong>es alkoholischen Getränks zu e<strong>in</strong>em relativ ger<strong>in</strong>geren Literpreis<br />

anzubieten. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass der Vergleich der <strong>alkoholfreie</strong>n und<br />

alkoholischen <strong>Getränke</strong>angebote nicht nur die absoluten sondern auch die relativen <strong>Preise</strong><br />

e<strong>in</strong>beziehen muss.<br />

Durch die Neuregelung erhoffte sich der Gesetzgeber e<strong>in</strong>en effektiven Beitrag zum<br />

Jugendschutz, zur Suchtprävention und zur Verkehrssicherheit. Es sollte vermieden werden,<br />

dass Jugendliche alle<strong>in</strong> schon wegen des niedrigeren <strong>Preise</strong>s zu Alkohol verführt werden.<br />

Ob die erhoffte Wirkung tatsächlich e<strong>in</strong>tritt, ersche<strong>in</strong>t zum<strong>in</strong>dest fraglich. Nach ersten<br />

Beobachtungen wird die neue Regelung im <strong>Gaststätten</strong>gewerbe noch nicht sonderlich ernst<br />

genommen. So war <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> bei e<strong>in</strong>er Überprüfung im Auftrag der Drogenbeauftragten der<br />

Bundesregierung <strong>in</strong> fast 60 Prozent der Fälle e<strong>in</strong> alkoholhaltiges Getränk das billigste<br />

Angebot. Es sche<strong>in</strong>t daher geboten, die aktuelle Umsetzung des Gesetzes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er breit<br />

angelegten empirischen Untersuchung zu überprüfen und die Öffentlichkeit auf die<br />

Problematik aufmerksam zu machen.<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

2. Methode der Untersuchung<br />

Die E<strong>in</strong>haltung der neuen gesetzlichen Vorschrift wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bundesweiten Stichprobe<br />

von <strong>in</strong>sgesamt 501 gastronomischen Betrieben überprüft. Es wurden jeweils die <strong>Preise</strong> <strong>für</strong><br />

Bier, Wasser. Cola, Limonade und Saft ermittelt, da unter den genannten üblicherweise auch<br />

die jeweils billigsten alkoholischen bzw. <strong>alkoholfreie</strong>n Angebote zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d. Falls jedoch<br />

andere als die genannten <strong>Getränke</strong> dem Kriterium "billigstes Getränk" entsprechen sollten<br />

(z.B. We<strong>in</strong>, Mischgetränke, Eistee o.ä.), wurden die <strong>Preise</strong> <strong>für</strong> diese Angebote ebenfalls<br />

notiert.<br />

Die überprüften <strong>Gaststätten</strong> verteilen sich auf <strong>in</strong>sgesamt 20 Erhebungsorte, wobei alle 16<br />

Bundesländer e<strong>in</strong>bezogen werden. Folgende Städte wurden berücksichtigt: Berl<strong>in</strong>, Bremen,<br />

Dortmund, Dresden, Frankfurt/Ma<strong>in</strong>, Hamburg, Hannover, Jena, Karlsruhe, Köln, Lübeck,<br />

Magdeburg, Ma<strong>in</strong>z, München, Oldenburg, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart und<br />

Würzburg. Pro Erhebungsort wurden zwischen 24 und 26 <strong>Gaststätten</strong> e<strong>in</strong>bezogen. Die<br />

Auswahl der zu überprüfenden <strong>Gaststätten</strong> erfolgte nach dem Zufallspr<strong>in</strong>zip. Als<br />

Ausgangspunkt der Ermittlungen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Städten wurden jeweils solche Stadtviertel<br />

oder Straßenzüge gewählt, <strong>in</strong> denen sich Lokale bef<strong>in</strong>den, die gern von Jugendlichen<br />

aufgesucht werden.<br />

Gemäß § 7 Abs. 2 Preisangabenverordnung (PAngV) müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em neben dem E<strong>in</strong>gang<br />

der Gaststätte angebrachten Preisverzeichnis "die <strong>Preise</strong> <strong>für</strong> die wesentlichen angebotenen<br />

Speisen und <strong>Getränke</strong> ersichtlich" se<strong>in</strong>. Da aber nicht e<strong>in</strong>deutig geregelt ist, welche <strong>Getränke</strong><br />

im E<strong>in</strong>zelfall als "wesentlich" anzusehen s<strong>in</strong>d, könnten theoretisch auch andere Angebote<br />

von Interesse se<strong>in</strong>, die nicht auf der aushängenden Preisliste vermerkt s<strong>in</strong>d. Um<br />

sicherzugehen, dass wirklich alle Angebote e<strong>in</strong>bezogen werden, berücksichtigte die<br />

Erhebung daher neben den Angeboten auf den außen angebrachten Preisaushängen auch<br />

die <strong>Getränke</strong>angebote, die auf <strong>Getränke</strong>karten und Preistafeln im Lokal ersichtlich waren.<br />

Für jede e<strong>in</strong>bezogene Gaststätte wurde e<strong>in</strong> Protokollbogen angefertigt, auf dem neben der<br />

Adresse des Lokals und dem Datum der Beobachtung jeweils zu den e<strong>in</strong>zelnen<br />

<strong>Getränke</strong>angeboten die Menge und der Preis notiert wurden.<br />

Die Erhebungen fanden zwischen dem 16. November und 02. Dezember 2002 statt.<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

3. Darstellung der E<strong>in</strong>zelergebnisse<br />

Die E<strong>in</strong>zelergebnisse s<strong>in</strong>d im Tabellenanhang festgehalten. Dort s<strong>in</strong>d im ersten Teil mit der<br />

Überschrift "<strong>Getränke</strong>daten" <strong>für</strong> jede Gaststätte alle ermittelten E<strong>in</strong>zeldaten jeweils mit<br />

Mengen- und Preisangabe dargestellt.<br />

Im zweiten Teil des Tabellenanhangs mit der Überschrift "<strong>Getränke</strong>daten, umgerechnet auf 1<br />

Liter" wurde die vom Gesetz geforderte Umrechnung auf die e<strong>in</strong>heitliche Bezugsgröße<br />

vorgenommen. In den Tabellenspalten <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>zelnen <strong>Getränke</strong>arten ersche<strong>in</strong>en hier<br />

anstelle der Mengen- und Preisangaben aus der ersten Tabelle die umgerechneten<br />

Literpreise. In den beiden folgenden Spalten s<strong>in</strong>d zur besseren Orientierung nochmals pro<br />

Gaststätte die jeweils niedrigsten <strong>Preise</strong> <strong>für</strong> alkoholische bzw. <strong>alkoholfreie</strong> Angebote separat<br />

dargestellt.<br />

In der abschließenden Spalte mit der Überschrift "Differenz" werden die jeweils niedrigsten<br />

<strong>Preise</strong> der beiden Varianten mite<strong>in</strong>ander verglichen. Hierbei wird vom Literpreis des billigsten<br />

alkoholischen Angebotes der Literpreis des billigsten <strong>alkoholfreie</strong>n Angebotes abgezogen.<br />

Somit ergibt sich e<strong>in</strong>deutig, dass <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong> dieser Spalte e<strong>in</strong> negativer Wert<br />

ersche<strong>in</strong>t, gegen das Gesetz verstoßen wird, denn <strong>in</strong> diesen <strong>Gaststätten</strong> ist offenbar der<br />

Literpreis des billigsten <strong>alkoholfreie</strong>n Getränks höher als der Literpreis des billigsten<br />

alkoholischen Getränks.<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

4. Gesamtergebnis<br />

Fasst man die vorliegenden E<strong>in</strong>zelergebnisse zusammen, so erhält man <strong>in</strong>sgesamt<br />

folgendes Ergebnis dieser Marktbeobachtung:<br />

In 229 der untersuchten 501 <strong>Gaststätten</strong> ist das billigste <strong>alkoholfreie</strong> Getränk bezogen<br />

auf den Literpreis teurer als das billigste alkoholische Getränk.<br />

45,7 % der untersuchten <strong>Gaststätten</strong> verstoßen gegen § 6 GastG.<br />

Das Ergebnis bestätigt also die bereits geäußerte Vermutung, wonach die Neuregelung des<br />

Gesetzes <strong>in</strong> der Praxis nicht sonderlich stark beachtet wird. Ob die neuen Bestimmungen<br />

bewusst oder unbewusst so unzureichend befolgt werden, kann nicht beurteilt werden.<br />

Auffallend ist allerd<strong>in</strong>gs, dass sich beim weitaus größten Teil der 229 <strong>Gaststätten</strong>, deren<br />

Preispolitik zu beanstanden ist, beim Vergleich der absoluten <strong>Getränke</strong>preise e<strong>in</strong> anderes<br />

Bild ergibt, denn 195 dieser 229 <strong>Gaststätten</strong> (entspricht 85,2 % von 229) bieten zum<strong>in</strong>dest<br />

e<strong>in</strong> <strong>alkoholfreie</strong>s Getränk absolut betrachtet, also ohne Umrechnung auf den Literpreis,<br />

billiger als das billigste alkoholische Getränk an oder zum<strong>in</strong>dest zum gleichen Preis. Dies<br />

entspricht genau der Regelung, die früher von den Buchstaben des Gesetzes toleriert und<br />

daher auch von den Gerichten akzeptiert wurde.<br />

Ganz offensichtlich ist es also immer noch weit verbreitete Praxis, e<strong>in</strong> <strong>alkoholfreie</strong>s Getränk<br />

<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Menge zu e<strong>in</strong>em absolut niedrigeren, aber relativ ungünstigeren Preis anzubieten.<br />

Es sche<strong>in</strong>t demnach dr<strong>in</strong>gend erforderlich zu se<strong>in</strong>, denn S<strong>in</strong>n der Neuregelung und die sich<br />

daraus ergebenden Konsequenzen auf die Preisgestaltung wesentlich stärker als bisher<br />

publik zu machen.<br />

Wünschenswert wäre es auf jeden Fall, wenn die <strong>Gaststätten</strong> sowohl bezogen auf den<br />

Literpreis als auch bezogen auf den absoluten Preis zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> preiswertes <strong>alkoholfreie</strong>s<br />

Getränk anbieten würden. Leider wird diese Forderung auch von denjenigen, die das Gesetz<br />

befolgen, nicht konsequent umgesetzt. Von den 272 (= 54,3 % von 501 <strong>Gaststätten</strong> der<br />

Gesamtstichprobe) Betrieben, die sich im Rahmen dieser Marktbeobachtung<br />

gesetzeskonform verhielten, entsprachen 250 diesem Wunsch. In 22 Fällen lag der absolute<br />

Preis des relativ billigsten <strong>alkoholfreie</strong>n Getränks höher als der absolute Preis e<strong>in</strong>es<br />

alkoholischen Getränks. Dieser Fall kann dann e<strong>in</strong>treten, wenn das <strong>alkoholfreie</strong> Getränk <strong>in</strong><br />

größerer Menge (z.B. 0,25 l oder 0,4 l) angeboten wird als das alkoholische Getränk (z.B.<br />

Bier im 0,2 l-Glas). Es gibt also durchaus <strong>in</strong>dividuelle Formen der Angebotsgestaltung.<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

Insgesamt fiel auf, dass häufig nur e<strong>in</strong> <strong>alkoholfreie</strong>s Getränk bewusst billig angeboten wurde,<br />

während andere <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> eher teurer als Bier waren. Bei den besonders billigen<br />

<strong>alkoholfreie</strong>n <strong>Getränke</strong>n handelte es sich <strong>in</strong> der Regel um Wasser, Limonade oder Saft, <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen wurden aber auch Milch oder Malzbier besonders preisgünstig offeriert, also<br />

<strong>Getränke</strong>, die vermutlich nicht jeder als attraktive Alternative ansehen dürfte.<br />

Die Ergebnisse <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Untersuchungsorten waren zum Teil recht une<strong>in</strong>heitlich.<br />

Nachfolgend s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>zelnen Erhebungsorte die Anteile der <strong>Gaststätten</strong>, die gegen die<br />

aktuelle Fassung des <strong>Gaststätten</strong>gesetzes verstoßen, angegeben. Wegen der ger<strong>in</strong>gen Zahl<br />

von ca. 25 Beobachtungen pro Stadt haben diese Zahlen anders als die oben getroffenen<br />

Feststellungen zur Gesamtstichprobe nur ger<strong>in</strong>ge Aussagekraft.<br />

Stadt (Anzahl der Überprüfungen) <strong>Gaststätten</strong> mit Verstoß<br />

gegen §6GastG <strong>in</strong> %<br />

München (25) 16 %<br />

Lübeck (25) 28 %<br />

Stuttgart (25) 28 %<br />

Berl<strong>in</strong> (26) 35 %<br />

Potsdam (24) 38 %<br />

Magdeburg (26) 39 %<br />

Bremen (25) 40 %<br />

Hamburg (26) 42 %<br />

Oldenburg (25) 44 %<br />

Hannover (25) 44 %<br />

Ma<strong>in</strong>z (25) 44 %<br />

Dortmund (25) 48 %<br />

Köln (25) 48 %<br />

Saarbrücken (25) 52 %<br />

Dresden (25) 56 %<br />

Rostock (25) 56 %<br />

Frankfurt/Ma<strong>in</strong> (24) 58 %<br />

Würzburg (25) 60 %<br />

Jena (25) 68 %<br />

Karlsruhe (25) 72 %<br />

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<strong>Preise</strong> <strong>für</strong> <strong>alkoholfreie</strong> <strong>Getränke</strong> <strong>in</strong> <strong>Gaststätten</strong> IfaV<br />

Aus den Ergebnissen lassen sich offenbar ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutigen Aussagen über mögliche<br />

Zusammenhänge zwischen der Beachtung des <strong>Gaststätten</strong>gesetzes durch die Gastronomie<br />

und den Faktoren Ortsgröße oder Region ableiten. Die lokalen Ergebnisse sollten wegen der<br />

starken Schwankungsbreite nicht überbewertet werden.<br />

Festzuhalten ist, dass die Beachtung des § 6 GastG alle<strong>in</strong> von der <strong>in</strong>dividuellen<br />

Preisgestaltung abhängt und ansche<strong>in</strong>end ke<strong>in</strong>er übergeordneten Systematik unterliegt.<br />

Möglicherweise hat sich die Neuregelung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Städten mehr herumgesprochen als <strong>in</strong><br />

anderen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch unmissverständlich, dass <strong>in</strong>sgesamt<br />

e<strong>in</strong> hoher Aufklärungsbedarf besteht.<br />

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