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veau leicht gestiegen: 48 Prozent sind<br />

unzufrieden, 2005 waren es 51 Prozent.<br />

Gleich geblieben ist die Zahl der Bürger,<br />

die sich von Leistungseinschränkungen<br />

im Gesundheitswesen betroffen<br />

sieht. Wie 2005 gaben auch in diesem<br />

Jahr 43 Prozent der gesetzlich Versicherten<br />

an, Ärzte hätten bei Behandlungen<br />

oder Rezepten Einschränkungen<br />

vorgenommen oder diese in Rechnung<br />

stellen wollen. 2004 waren es<br />

noch 30 Prozent.<br />

Gesetzlich Versicherte weiter<br />

schlecht informiert<br />

Dabei ist die Informiertheit der gesetzlich<br />

Versicherten nach wie vor relativ<br />

schlecht. So glauben noch 40 Prozent,<br />

einmal vereinbarte Leistungen in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung seien<br />

garantiert – was nicht der Fall ist.<br />

Zwar sind dies sechs Prozentpunkte<br />

weniger als im Vorjahr. Aber angesichts<br />

der intensiven Diskussion rund um das<br />

Gesundheitswesen in den Medien<br />

bleibt der Grad der Uninformiertheit in<br />

einem so wesentlichen Bereich trotzdem<br />

erschreckend hoch. Die lebenslange<br />

Leistungsgarantie der privaten Voll-<br />

und Zusatzversicherungen ist hingegen<br />

weiterhin nur 32 Prozent (33 Prozent<br />

in 2005) der gesetzlich Versicherten<br />

bekannt. Rolf Bauer: »Nachdem sich<br />

2005 aufgrund der insgesamt gestiegenen<br />

Zufriedenheit eine Trendwende<br />

vermuten ließ, müssen wir jetzt feststellen,<br />

dass die Bevölkerung nach wie<br />

vor erschreckend negativ eingestellt ist.<br />

Und das, obwohl in den vergangenen<br />

zwölf Monaten weder im Punkt Preis<br />

noch im Bereich Leistung tatsächliche<br />

Veränderungen für die Versicherten<br />

wirksam wurden. Daraus lässt sich<br />

schließen, dass die aktuelle Diskussion<br />

um die Reform des Gesundheitswesens<br />

die Bürger keinesfalls positiv<br />

stimmt. Im Gegenteil: Die verworrenen<br />

Pläne, die seit der letzten Befragung<br />

durch die Politik präsentiert wurden,<br />

lassen die Menschen sogar noch skeptischer<br />

in die Zukunft sehen. Von Vertrauen<br />

in eine Zukunftssicherung<br />

durch die Gesundheitsreform kann keine<br />

Rede sein«, so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender<br />

des Versicherungsverbun-<br />

des Die Continentale. Quelle: Continentale<br />

Krankenversicherung a. G. – http://<br />

www.continentale.de/<br />

www.med-dent-magazin.de, 11/20<strong>06</strong><br />

Im Winter an Reifen denken<br />

Eis und Schnee behindern im Winter<br />

oft den Verkehr. Für Autofahrer<br />

heißt das, sie müssen ihre Fahrweise<br />

den Witterungsverhältnissen<br />

anpassen: Die Geschwindigkeit entsprechend<br />

verringern und ausreichend<br />

Abstand halten.<br />

In Deutschland sind Autofahrer<br />

zwar generell nicht verpflichtet in der<br />

kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu<br />

fahren. Doch muss ein Reifen mindestens<br />

1,6 Millimeter Profil haben, ansonsten<br />

erlischt die Betriebserlaubnis<br />

für das Fahrzeug. Sind die Reifen stärker<br />

als erlaubt abgefahren, und es ereignet<br />

sich ein Unfall, kann dies strafrechtliche<br />

Konsequenzen für den Fahrer<br />

mit sich bringen. Außerdem riskiert<br />

der Fahrer in solchen Fällen seinen Versicherungsschutz<br />

in der Vollkasko.<br />

Zusätzliches Risiko: Mangelhafte Bereifung<br />

kann im Schadenfall zu einer<br />

Mitschuld führen – selbst dann, wenn<br />

jemand völlig korrekt gefahren ist. Beispiel:<br />

Einem Autofahrer, der mit abgefahrenen<br />

Reifen fährt, wird von einem<br />

anderen die Vorfahrt genommen. Stellt<br />

sich im Nachhinein heraus, dass die abgefahrenen<br />

Reifen den Bremsweg verlängert<br />

haben und ansonsten der Unfall<br />

zu vermeiden gewesen wäre, ist der<br />

Autofahrer, dem die Vorfahrt genommen<br />

wurde, eindeutig mitschuldig.<br />

Entsprechend dem Prozentsatz seiner<br />

Mitschuld muss er also einen Teil seines<br />

eigenen Schadens selber bezahlen.<br />

Doch es können noch andere Kosten<br />

auf ihn zukommen. Mangelhafte Bereifung<br />

kann zu einer Gefahrerhöhung<br />

und damit zur Leistungsfreiheit seiner<br />

Kfz-Haftpflichtversicherung führen.<br />

Für den, der mit abgefahrenen Reifen<br />

unterwegs ist, kann das bedeuten:<br />

Zwar reguliert sein Versicherer den<br />

Schaden des Unfallgegners, doch<br />

nimmt das Unternehmen den Versicherungsnehmer<br />

später dafür in Re-<br />

gress. Quelle: HUK-Coburg - http://<br />

www.huk.de/<br />

www.med-dent-magazin.de, 11/20<strong>06</strong><br />

Jurist: Kündigung wegen<br />

häufiger Krankheit nicht<br />

unmöglich<br />

Kann einer Arzthelferin – oder einem<br />

Arbeitnehmer prinzipiell –<br />

wegen häufiger Krankheit gekündigt<br />

werden? Mit dieser Frage hat<br />

sich der Rechtsanwalt und Zahnarzt Dr.<br />

Wieland Schinnenburg beschäftigt.<br />

Sein Fazit: Entgegen<br />

einer weit ver-<br />

Dr. Wieland<br />

Schinnenburg<br />

FOTO: PRIVAT<br />

breitetenAuffassung können Arbeitnehmer<br />

in bestimmten<br />

Fällen<br />

die Kündigung aussprechen.<br />

Das Bundesarbeitsgericht<br />

habe<br />

in einer Entscheidung<br />

die Anforde-<br />

rungen an eine solche Kündigung jedoch<br />

genau dargelegt (Az. 2 AZR 44/05).<br />

»Es muss eine negative Gesundheitsprognose<br />

vorliegen, d. h. es geht nicht<br />

darum, bisherige Fehlzeiten zu bestrafen,<br />

sondern künftiges häufiges Fehlen<br />

zu verhindern. Eine solche negative Gesundheitsprognose<br />

kann sich auch aus<br />

häufigen Kurzerkrankungen ergeben«,<br />

berichtet der Anwalt.<br />

Eine negative Gesundheitsprognose<br />

liege nicht vor, wenn der Arbeitnehmer<br />

gestützt auf ärztliche Gutachten<br />

glaubhaft machen könne, dass er künftig<br />

nicht mehr so oft krank sein wird.<br />

»Der Arbeitgeber ist gut beraten, die<br />

bisherigen Fehlzeiten genau zu dokumentieren«,<br />

rät Schinnenburg. Die<br />

zweite Voraussetzung für eine Kündigung<br />

sei, dass betriebliche Interessen<br />

beeinträchtigt seien. »Dies kann einmal<br />

in der Störung des Betriebsablaufes<br />

oder in der wirtschaftlichen Belastung<br />

durch die Entgeltfortzahlung zu<br />

sehen sein.«<br />

Seien die beiden ersten Voraussetzungen<br />

gegeben, komme es auf eine<br />

Interessenabwägung an. »Gegen eine<br />

12 | 20<strong>06</strong> · ZKN MITTEILUNGEN · 763

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