•ZKN 06-12.indd - Zahnärztekammer Niedersachsen
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FOTO: D. GAEKEL<br />
Durch diese Vorgehensweise kann<br />
das zahnärztliche Fachpersonal auf<br />
einfache Weise seine Kenntnisse im<br />
Röntgen auffrischen, können die Kosten<br />
für die Prüfung niedrig gehalten<br />
werden, müssen die Mitarbeiter nicht<br />
in <strong>Niedersachsen</strong> herumfahren und erhalten<br />
über die ZKN ein ausgezeichnetes<br />
Informationsmaterial über das<br />
Röntgen.<br />
Diejenigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />
die ihre Präsenzprüfung<br />
auf schriftlichem Wege absolvieren<br />
möchten, werden weiterhin diese Möglichkeit<br />
erhalten. Wegen der höheren<br />
Kosten kann dieser Weg jedoch nur<br />
über höhere Prüfungsgebühren erfolgen.<br />
Die Anmeldung zur Auffrischung<br />
der Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgt<br />
online über die Homepage der<br />
ZKN. Die Möglichkeiten und Fristen<br />
hierzu werden Ihnen in einem Anschreiben<br />
mitgeteilt. Die Kosten pro<br />
Teilnehmer/-in betragen bei der Online-<br />
Prüfung 45,00 Euro einschließlich Lehrmaterial,<br />
für die schriftliche Prüfung<br />
per Brief 90,00 Euro. Alle Prüfungen<br />
müssen bis zum 30. Mai 2007 abgeschlossen<br />
sein, um Teilnehmern, die die<br />
Präsenzprüfung gegebenenfalls nicht<br />
bestanden haben, eine Wiederholung<br />
bis zum 30.Juni 2007 zu ermöglichen.<br />
Zahnärztliche Mitarbeiter/-innen,<br />
die kein Zertifikat über den Erwerb der<br />
Kenntnisse im Röntgen haben, können<br />
bis zum 30.6.2007 diese über einen<br />
acht Stunden Kurs in der Zahnärztlichen<br />
Akademie <strong>Niedersachsen</strong> (ZAN) in<br />
Hannover erwerben. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt hat die Zahnärztekammer<br />
<strong>Niedersachsen</strong> die Genehmigung des<br />
Umweltministeriums, acht Stunden<br />
Kurse zum Erwerb der Kenntnisse im<br />
Röntgen anzubieten. Melden Sie sich<br />
bitte rechtzeitig an, wenn Sie hiervon<br />
Gebrauch machen möchten. Die Röntgenkurse<br />
erlauben nur eine beschränkte<br />
Teilnehmerzahl und sind bisher frühzeitig<br />
ausgebucht. Ab 1. Juli 2007 müssen<br />
zum Erwerb der Kenntnisse nach<br />
der RöV 24-Stunden-Kurse belegt und<br />
erfolgreich beendet werden.<br />
Dr. Jürgen Reinstrom<br />
Mitglied des Vorstandes ●<br />
Der Praxisinhaber als<br />
Sicherheitsverantwortlicher<br />
(BuS-Dienst)<br />
Grundlage einer jeden Arbeit<br />
ist die Arbeitssicherheit.<br />
Ohne sie ist ein geordneter<br />
Arbeitsablauf<br />
nicht möglich. Sie sollte<br />
integraler Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses<br />
sein. Im Laufe der Jahrzehnte<br />
wurde die Arbeitssicherheit aus<br />
den Betrieben herausgelöst und vom<br />
Staat übernommen. Die Aufgabe wurde<br />
ausgeweitet und durch EU-Rahmenbedingungen<br />
neu definiert. Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Schutzimpfungen,<br />
persönliche Schutzausrüstungen sowie<br />
die Sicherheit an und mit den Maschinen<br />
sind selbstverständlich.<br />
Schwieriger wird es oft mit den staatlichen<br />
und berufsgenossenschaftlichen<br />
Kontrollen und der Dokumentation der<br />
durchgeführten Maßnahmen.<br />
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen<br />
mit dem Arbeitssicherheitsgesetz<br />
(AsiG) und den Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu einer sicherheitstechnischen<br />
Betreuung. Diese Auflage<br />
gilt seit dem 1.9.1998 für alle Zahnarztpraxen,<br />
wenn mindestens ein Arbeitnehmer<br />
beschäftigt wird. – Die Zahnärztekammer<br />
<strong>Niedersachsen</strong> bietet ihren<br />
Mitgliedern zwei verschiedene Modelle<br />
der Betreuung an:<br />
● Rahmenvertrag mit der Firma<br />
Streit<br />
● Ausbildung des Praxisinhabers zum<br />
Sicherheitsverantwortlichen<br />
In den ZKN-Mitteilungen vom Mai<br />
diesen Jahres wurde näher auf diese<br />
beiden Modelle eingegangen.<br />
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW) hat zum 1.Oktober 2005 die betriebsärztliche<br />
und sicherheitstechnische<br />
Betreuung neu geregelt. Die neue<br />
BGV A2 »Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit«, die kostenlos<br />
über die BGW angefordert werden<br />
kann, ersetzt die bisherigen Vorschrif-<br />
ten BGV A6 »Fachkräfte für Arbeitssicherheit«<br />
und BGV A7 »Betriebsärzte«.<br />
Durch die BGV A2 gelten nun einheitliche<br />
Rahmenbedingungen und damit<br />
auch eine Änderung der Betreuungsform.<br />
Die Zahnärztekammer <strong>Niedersachsen</strong><br />
hat den 1998 mit der Firma Streit,<br />
Bensheim, geschlossenen Rahmenvertrag<br />
den neuen Bedingungen angepasst.<br />
Diese Änderungen wurden den<br />
2700 Zahnärztinnen und Zahnärzten,<br />
die bisher von der Firma Streit betreut<br />
wurden, aus Bensheim zugeschickt.<br />
Kernstück der Grundbetreuung ist die<br />
Gefährdungsbeurteilung, die alle fünf<br />
Jahre wiederholt werden muss. Für die<br />
Grundbetreuung reicht der Besuch eines<br />
»Erstberatenden« – Betriebsarzt<br />
oder Sicherheitsfachkraft – im Betrieb<br />
aus, wenn dieser jeweils den Sachverstand<br />
des anderen hinzuzieht. Das bedeutet,<br />
dass der betreute Betrieb innerhalb<br />
von fünf Jahren nur von einer<br />
befähigten Person besucht wird. Zusätzlich<br />
kann der Praxisinhaber gegen<br />
Unkostenbeteiligung weitere Leistungen<br />
in Anspruch nehmen, wie Hygieneberatung,<br />
Sicherheitsdatenblätter, Erstellung<br />
von Unterweisungen, usw. Sie<br />
als Praxisinhaber sind als Sicherheitsverantwortlicher<br />
weiterhin für ihre<br />
Mitarbeiter und ihre Praxis verantwortlich<br />
und bleiben es auch. Durch<br />
die Betreuung durch die Firma Streit<br />
genügen Sie den gesetzlichen Vorgaben.<br />
Trotz allem sind Sie damit nicht<br />
aus den gesetzlichen Bestimmungen<br />
des BuS-Dienstes entlassen: Sie müssen<br />
das Praxishandbuch der ZKN durcharbeiten.<br />
Das zweite Modell sieht anders aus.<br />
Die Zahnärztekammer hat mit der Landeszahnärztekammer<br />
Westfalen-Lippe<br />
einen Kooperationsvertrag für die Betreuung<br />
der Sicherheitsverantwortlichen<br />
im BuS-Dienst abgeschlossen, das<br />
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