06.12.2012 Aufrufe

•ZKN 06-12.indd - Zahnärztekammer Niedersachsen

•ZKN 06-12.indd - Zahnärztekammer Niedersachsen

•ZKN 06-12.indd - Zahnärztekammer Niedersachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FOTO: D. GAEKEL<br />

Durch diese Vorgehensweise kann<br />

das zahnärztliche Fachpersonal auf<br />

einfache Weise seine Kenntnisse im<br />

Röntgen auffrischen, können die Kosten<br />

für die Prüfung niedrig gehalten<br />

werden, müssen die Mitarbeiter nicht<br />

in <strong>Niedersachsen</strong> herumfahren und erhalten<br />

über die ZKN ein ausgezeichnetes<br />

Informationsmaterial über das<br />

Röntgen.<br />

Diejenigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />

die ihre Präsenzprüfung<br />

auf schriftlichem Wege absolvieren<br />

möchten, werden weiterhin diese Möglichkeit<br />

erhalten. Wegen der höheren<br />

Kosten kann dieser Weg jedoch nur<br />

über höhere Prüfungsgebühren erfolgen.<br />

Die Anmeldung zur Auffrischung<br />

der Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgt<br />

online über die Homepage der<br />

ZKN. Die Möglichkeiten und Fristen<br />

hierzu werden Ihnen in einem Anschreiben<br />

mitgeteilt. Die Kosten pro<br />

Teilnehmer/-in betragen bei der Online-<br />

Prüfung 45,00 Euro einschließlich Lehrmaterial,<br />

für die schriftliche Prüfung<br />

per Brief 90,00 Euro. Alle Prüfungen<br />

müssen bis zum 30. Mai 2007 abgeschlossen<br />

sein, um Teilnehmern, die die<br />

Präsenzprüfung gegebenenfalls nicht<br />

bestanden haben, eine Wiederholung<br />

bis zum 30.Juni 2007 zu ermöglichen.<br />

Zahnärztliche Mitarbeiter/-innen,<br />

die kein Zertifikat über den Erwerb der<br />

Kenntnisse im Röntgen haben, können<br />

bis zum 30.6.2007 diese über einen<br />

acht Stunden Kurs in der Zahnärztlichen<br />

Akademie <strong>Niedersachsen</strong> (ZAN) in<br />

Hannover erwerben. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt hat die Zahnärztekammer<br />

<strong>Niedersachsen</strong> die Genehmigung des<br />

Umweltministeriums, acht Stunden<br />

Kurse zum Erwerb der Kenntnisse im<br />

Röntgen anzubieten. Melden Sie sich<br />

bitte rechtzeitig an, wenn Sie hiervon<br />

Gebrauch machen möchten. Die Röntgenkurse<br />

erlauben nur eine beschränkte<br />

Teilnehmerzahl und sind bisher frühzeitig<br />

ausgebucht. Ab 1. Juli 2007 müssen<br />

zum Erwerb der Kenntnisse nach<br />

der RöV 24-Stunden-Kurse belegt und<br />

erfolgreich beendet werden.<br />

Dr. Jürgen Reinstrom<br />

Mitglied des Vorstandes ●<br />

Der Praxisinhaber als<br />

Sicherheitsverantwortlicher<br />

(BuS-Dienst)<br />

Grundlage einer jeden Arbeit<br />

ist die Arbeitssicherheit.<br />

Ohne sie ist ein geordneter<br />

Arbeitsablauf<br />

nicht möglich. Sie sollte<br />

integraler Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses<br />

sein. Im Laufe der Jahrzehnte<br />

wurde die Arbeitssicherheit aus<br />

den Betrieben herausgelöst und vom<br />

Staat übernommen. Die Aufgabe wurde<br />

ausgeweitet und durch EU-Rahmenbedingungen<br />

neu definiert. Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Schutzimpfungen,<br />

persönliche Schutzausrüstungen sowie<br />

die Sicherheit an und mit den Maschinen<br />

sind selbstverständlich.<br />

Schwieriger wird es oft mit den staatlichen<br />

und berufsgenossenschaftlichen<br />

Kontrollen und der Dokumentation der<br />

durchgeführten Maßnahmen.<br />

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen<br />

mit dem Arbeitssicherheitsgesetz<br />

(AsiG) und den Unfallverhütungsvorschriften<br />

zu einer sicherheitstechnischen<br />

Betreuung. Diese Auflage<br />

gilt seit dem 1.9.1998 für alle Zahnarztpraxen,<br />

wenn mindestens ein Arbeitnehmer<br />

beschäftigt wird. – Die Zahnärztekammer<br />

<strong>Niedersachsen</strong> bietet ihren<br />

Mitgliedern zwei verschiedene Modelle<br />

der Betreuung an:<br />

● Rahmenvertrag mit der Firma<br />

Streit<br />

● Ausbildung des Praxisinhabers zum<br />

Sicherheitsverantwortlichen<br />

In den ZKN-Mitteilungen vom Mai<br />

diesen Jahres wurde näher auf diese<br />

beiden Modelle eingegangen.<br />

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW) hat zum 1.Oktober 2005 die betriebsärztliche<br />

und sicherheitstechnische<br />

Betreuung neu geregelt. Die neue<br />

BGV A2 »Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit«, die kostenlos<br />

über die BGW angefordert werden<br />

kann, ersetzt die bisherigen Vorschrif-<br />

ten BGV A6 »Fachkräfte für Arbeitssicherheit«<br />

und BGV A7 »Betriebsärzte«.<br />

Durch die BGV A2 gelten nun einheitliche<br />

Rahmenbedingungen und damit<br />

auch eine Änderung der Betreuungsform.<br />

Die Zahnärztekammer <strong>Niedersachsen</strong><br />

hat den 1998 mit der Firma Streit,<br />

Bensheim, geschlossenen Rahmenvertrag<br />

den neuen Bedingungen angepasst.<br />

Diese Änderungen wurden den<br />

2700 Zahnärztinnen und Zahnärzten,<br />

die bisher von der Firma Streit betreut<br />

wurden, aus Bensheim zugeschickt.<br />

Kernstück der Grundbetreuung ist die<br />

Gefährdungsbeurteilung, die alle fünf<br />

Jahre wiederholt werden muss. Für die<br />

Grundbetreuung reicht der Besuch eines<br />

»Erstberatenden« – Betriebsarzt<br />

oder Sicherheitsfachkraft – im Betrieb<br />

aus, wenn dieser jeweils den Sachverstand<br />

des anderen hinzuzieht. Das bedeutet,<br />

dass der betreute Betrieb innerhalb<br />

von fünf Jahren nur von einer<br />

befähigten Person besucht wird. Zusätzlich<br />

kann der Praxisinhaber gegen<br />

Unkostenbeteiligung weitere Leistungen<br />

in Anspruch nehmen, wie Hygieneberatung,<br />

Sicherheitsdatenblätter, Erstellung<br />

von Unterweisungen, usw. Sie<br />

als Praxisinhaber sind als Sicherheitsverantwortlicher<br />

weiterhin für ihre<br />

Mitarbeiter und ihre Praxis verantwortlich<br />

und bleiben es auch. Durch<br />

die Betreuung durch die Firma Streit<br />

genügen Sie den gesetzlichen Vorgaben.<br />

Trotz allem sind Sie damit nicht<br />

aus den gesetzlichen Bestimmungen<br />

des BuS-Dienstes entlassen: Sie müssen<br />

das Praxishandbuch der ZKN durcharbeiten.<br />

Das zweite Modell sieht anders aus.<br />

Die Zahnärztekammer hat mit der Landeszahnärztekammer<br />

Westfalen-Lippe<br />

einen Kooperationsvertrag für die Betreuung<br />

der Sicherheitsverantwortlichen<br />

im BuS-Dienst abgeschlossen, das<br />

12 | 20<strong>06</strong> · ZKN MITTEILUNGEN · 759

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!