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BERUFSSTÄNDISCHES<br />

ärzte/-innen ist am 30. Juni 2005 mit<br />

2650 Teilnehmern erfolgreich zu Ende<br />

gegangen. Für alle Kolleginnen und<br />

Kollegen, die ihre Fachkunde in der Zeit<br />

von 1988 bis zum 30. Juni 2002 erworben<br />

haben, ist eine neue Kursreihe seit<br />

dem 4. November 20<strong>06</strong> in verschiedenen<br />

Orten <strong>Niedersachsen</strong>s gestartet.<br />

Diese Fortbildung mit voraussichtlich<br />

2700 Teilnehmern geht bis Juni 2007.<br />

Für diejenigen Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzte, die nach der RöV ihre Fachkunde<br />

auffrischen müssen und den<br />

Termin der Präsenzprüfung versäumen,<br />

gibt es keine Fristverlängerung.<br />

Die Aufsichtsbehörde sieht den Übergangszeitraum<br />

von fünf Jahren seit Inkrafttreten<br />

für ausreichend an. Alle Betroffenen<br />

sollten in der Lage sein, ihren<br />

Kurs fristgerecht zu absolvieren. Auch<br />

längere Auslandsaufenthalte, Elternzeiten<br />

oder auch Krankheiten verlängern<br />

diese Frist nicht, sondern führen zum<br />

Verlust des Nachweises der Fachkunde<br />

im Röntgen. Die Fachkunde nach der<br />

RöV muss dann wiederum neu durch<br />

die Teilnahme an einem 24-stündigen<br />

Strahlenschutzkurs erworben werden.<br />

Für zahnmedizinische Fachangestellte<br />

und Zahnarzthelfer/-innen gilt<br />

die Aktualisierung der Kenntnisse im<br />

Strahlenschutz ebenfalls alle fünf Jahre.<br />

Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz<br />

wurde erst 1989 in der Ausbildungsverordnung<br />

beschrieben.<br />

Nach den Übergangsvorschriften der<br />

RöV müssen alle zahnärztlichen Mitarbeiter/-innen,<br />

die von 1988 bis zum<br />

1.7.2002 ihre Kenntnisse im Strahlenschutz<br />

erworben haben, die Aktualisierung<br />

der Kenntnisse bis zum 30.Juni<br />

2007 erfolgreich beendet haben. Diejenigen,<br />

die nach dem 30.Juni 2002 ihre<br />

Kenntnisse erworben haben, müssen<br />

spätestens fünf Jahre nach dem Prüfungsdatum<br />

aktualisiert haben. Auch<br />

in diesem Fall gibt es keine Fristverlängerung.<br />

Der Zahnärztekammer sind<br />

die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />

die ihre Kenntnisse im Röntgen auffrischen<br />

müssen, nicht bekannt, da hierüber<br />

keine Unterlagen existieren. Deshalb<br />

informieren Sie bitte auch alle<br />

diejenigen, die von diesem Gesetz betroffen<br />

sind. Wer bis zum 30.6.2007 sei-<br />

758 · ZKN MITTEILUNGEN · 12 | 20<strong>06</strong><br />

Als Praxisinhaber müssen<br />

Sie sich davon überzeugen,<br />

dass Sie nur Mitarbeiter<br />

röntgen lassen, die im Besitz<br />

eines gültigen Röntgennachweises<br />

sind<br />

ne Kenntnisse im Strahlenschutz nicht<br />

aufgefrischt hat, darf nicht weiter mit<br />

der technischen Durchführung im Röntgen<br />

betraut werden.<br />

Als Praxisinhaber müssen Sie sich<br />

davon überzeugen, dass Sie nur Mitarbeiter<br />

röntgen lassen, die im Besitz eines<br />

gültigen Röntgennachweises sind.<br />

Dieses müssen Sie im Zweifelsfall dem<br />

Gewerbeaufsichtsamt nachweisen.<br />

Über die Vorgehensweise der Aktualisierung<br />

nach der RöV wurde lange<br />

mit dem niedersächsischen Umweltministerium<br />

verhandelt. Die Zahnärztekammer<br />

<strong>Niedersachsen</strong> konnte erreichen,<br />

dass die Präsenzveranstaltung<br />

einschließlich der Prüfung in den zahnärztlichen<br />

Praxen stattfinden kann.<br />

Hierdurch entfallen größere Veranstaltungen<br />

in verschiedenen Orten <strong>Niedersachsen</strong>s,<br />

verbunden mit Praxisausfallzeiten<br />

der Mitarbeiter/-innen.<br />

In einem Informationsschreiben, das<br />

die Zahnärztekammer im Juli an alle<br />

niedersächsischen Praxen versandt<br />

hatte, wurde abgefragt, wie viele Zahnarzthelfer/-innen<br />

ihre Kenntnisse auffrischen<br />

müssen. Nach der Abfrage<br />

müssen 18.000 Mitarbeiter/-innen eine<br />

Prüfung ablegen. Allein die Umweltbelastung,<br />

um den Ort der Präsenzprüfung<br />

zu erreichen, ist gewaltig,<br />

unabhängig von der Wahrscheinlichkeit,<br />

dass die Mitarbeiter in verschiedene<br />

Unfälle verwickelt werden könnten.<br />

Das zahnärztliche Fachpersonal würde<br />

dabei eine Kilometerleistung absolvieren,<br />

die drei Mal um den Erdball geht.<br />

Mit dem Ministerium wurde vereinbart,<br />

dass die Auffrischung der Kenntnisse<br />

mittels einer CD erfolgen kann.<br />

Die Prüfung soll im Wesentlichen online<br />

über die Homepage der Zahnärztekammer<br />

<strong>Niedersachsen</strong> erfolgen. – Mitte<br />

Januar 2007 werden alle zahnärztlichen<br />

Praxen angeschrieben, der ZKN<br />

mitzuteilen, welche Mitarbeiter/-innen<br />

ihre Kenntnisse nach der RöV auffrischen<br />

lassen müssen. Die Anmeldung<br />

für dieses E-learning erfolgt über<br />

einen Link auf der Startseite der Homepage<br />

der Zahnärztekammer. Diese Vorgehensweise<br />

wird Ihnen in einem Anschreiben<br />

zu Beginn des nächsten Jahres<br />

im Einzelnen erläutert. – Nach erfolgtem<br />

Zahlungseingang der Kursgebühren<br />

erhält der/die Teilnehmer/in<br />

zwei CDs und ein Röntgenskript: Eine<br />

CD und das Röntgenskript sind inhaltlich<br />

identisch und beinhalten das Fachwissen<br />

Röntgen für die zahnärztliche<br />

Fachpersonal. Die zweite CD ist mit<br />

Prüfungsfragen bestückt. Hier kann<br />

sich der Zahnarzthelfer/die Zahnarzthelferin<br />

ähnlich der Vorbereitung für<br />

den Erwerb eines Kraftfahrzeugführerscheins<br />

mit den auf ihn/sie zukommenden<br />

Fragen auseinandersetzen.<br />

Mit der Übersendung eines Passwortes<br />

bekommt der Zahnarthelfer/die Zahnarzthelferin<br />

die Möglichkeit, ihre Präsenzprüfung<br />

online (über die Homepage<br />

der Zahnärztekammer) zu absolvieren.<br />

Der Prüfling erfährt auch sofort,<br />

ob die Prüfung erfolgreich bestanden<br />

wurde.

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