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Vertreterversammlung der KZVN<br />

Einigkeit in berufspolitischen Beschlüssen; auch Geschäftsordnung<br />

und Disziplinarordnung gemeinsam geändert<br />

Es geht doch! So könnte die Überschrift über der Herbst-VV<br />

der KZVN lauten. Konstruktiv und um Konsens bemüht besprachen<br />

die Delegierten der beiden Fraktionen FVDZ und<br />

ZfN die nötigen Änderungen von Satzungen und Ordnungen.<br />

Auch die »politischen« Beschlüsse wurden alle nahezu<br />

einstimmig gefasst. Gestritten wurde allerdings über<br />

eine geplante Erhöhung der Verwaltungskosten.<br />

Hintergrund der Auseinandersetzung war sicher auch die Tatsache,<br />

dass die ZfN-Fraktion in den letzten Jahren nie müde wurde,<br />

den FVDZ-Verantwortlichen in der KZVN Verschwendung und<br />

»Bunkerung« von »Kollegengeldern« vorzuwerfen. Grundlos, wie<br />

die Freiverbandsdelegierten stets behaupteten.<br />

Jetzt hat ein ZfN-Vorstand das Sagen und muss eingestehen,<br />

dass auch unter seiner hauptamtlichen Ägide die Bäume nicht<br />

in den Himmel wachsen.<br />

Anlässlich der VV der KZVN<br />

am 17.11.20<strong>06</strong> wurde durch<br />

die ZFN-Fraktion und durch<br />

den ZFN-Vorstand der KZVN<br />

versucht, die Satzung der<br />

KZVN im Rahmen eines neuen Modells<br />

zur Erhebung von Verwaltungskosten<br />

zu ändern.<br />

Die Fraktion des FVDZ in der VV der<br />

KZVN hat diesem Antrag nicht zugestimmt.<br />

Von Herrn DMD Bunke von der ZFN-<br />

Fraktion wurde dargestellt, dass Praxen,<br />

die online abrechnen, weniger Verwaltungskosten<br />

bei der KZVN verursachen,<br />

als Praxen, die per Diskette abrechnen<br />

und diese wiederum deutlich<br />

weniger Verwaltungskosten verursachen,<br />

als Praxen, die nur per Papier abrechnen.<br />

Mit der Umstellung der Verwaltungskosten<br />

ab 1.1.2007 soll die niedersächsische<br />

Zahnärzteschaft nach Auskunft<br />

der Verantwortlichen in der KZVN<br />

durch die Erhebung unterschiedlicher<br />

Verwaltungskostenbeiträge entweder<br />

dazu veranlasst werden, ihr Abrechnungsverhalten<br />

zu ändern oder aber,<br />

FREIBRIEF<br />

Während die Satzung bei der Erhebung und Berechnung der Mitgliedsbeiträge<br />

bisher von »feste(n) Sätze(n) oder als ein Hundertsatz<br />

der zur Abrechnung eingereichten Leistungen« spricht, sollte<br />

nach Vorstellung des ZfN-Vorstands die für alle KZVN-Mitglieder<br />

gleichermaßen geltende Kostenregelung grundlegend geändert<br />

werden.<br />

Erstmalig sollte das »Verursacherprinzip« angewandt werden<br />

und in folgender Satzungsänderung zum Ausdruck kommen:<br />

»Der Festbetrag und/oder der Hundertsatz darf anknüpfend an<br />

die Art der Einreichung der Abrechnung (z. B. Papier, Diskette, Online)<br />

in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden.«<br />

Mit dieser Regelung wäre aber – so die Auffassung der Freiverbandsfraktion<br />

– ein Freibrief geschaffen, die Beitragsregelung<br />

generell als Sanktions-Instrument zu missbrauchen.<br />

Die Änderung des § 22, Abs. 1 in der o. a. Form wurde deshalb<br />

von der FVDZ-Fraktion abgelehnt.<br />

Neue Verwaltungskosten bei der KZVN –<br />

Vorteil oder Nachteil?<br />

wenn sie ihr Abrechnungsverhalten<br />

beibehalten sollten, am Aufwand für<br />

die KZVN orientiert, mehr Verwaltungskosten<br />

als vorher bezahlen.<br />

Zur Erinnerung:<br />

Bisher werden auf die zur<br />

Abrechnung eingereichten<br />

Leistungen 1,4 % pauschal<br />

als Verwaltungskosten bei<br />

jedem Zahnarzt durch die<br />

KZVN erhoben.<br />

Das neue System soll gemäß<br />

Sonderrundschreiben<br />

vom 21.11.20<strong>06</strong> der KZVN folgendes<br />

beinhalten:<br />

Alle Zahnärzte zahlen ab 1.1.2007<br />

pauschal 120 Euro pro Quartal.<br />

● Online-Abrechner zahlen zusätzlich<br />

1,05 % auf die zur Abrechnung eingereichten<br />

Leistungen, wenn sie Ihre<br />

Rückvergütung von 0,35 % erhalten<br />

haben,<br />

● Disketten-Abrechner zahlen zusätzlich<br />

1,10 % auf die zur Abrechnung<br />

eingereichten Leistungen, wenn sie<br />

ihre 0,30 % Rückvergütung erhalten<br />

haben.<br />

● Per Papier abrechnende Kolleginnen<br />

Dr. Ulrich Keck<br />

und Kollegen zahlen weiterhin zusätzlich<br />

1,4 % auf die zur Abrechnung<br />

eingereichten Leistungen, da<br />

sie keine Rückvergütung erhalten<br />

werden.<br />

Der Sockelbeitrag von 120<br />

Euro pro Quartal soll u. a. den<br />

Sinn haben, dass auch diejenigen<br />

Zahnärzte, die beispielsweise<br />

in Zukunft gemäß Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />

zwar bei der KZVN abrechnen,<br />

aber in einer anderen<br />

KZV Mitglied sind, finanziell<br />

für den durch sie verursachten<br />

Verwaltungsaufwand in die Pflicht<br />

genommen werden.<br />

Der Argumentation, dass für das<br />

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz<br />

noch keine Durchführungsbestimmungen<br />

existieren und erst danach eine<br />

Satzungsänderung der KZVN sinnvoll<br />

wäre, wurde seitens der ZFN nicht<br />

gefolgt.<br />

Am Anfang wurde seitens der ZFN-<br />

Fraktion gegenüber den Mitgliedern<br />

der VV der KZVN der Eindruck erweckt,<br />

dass die geplanten Änderungen der<br />

FOTO: ZKN-ARCHIV<br />

12 | 20<strong>06</strong> · ZKN MITTEILUNGEN · 747

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