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GESUNDHEITSPOLITIK<br />

Der Gesundheitsfonds –<br />

die neue Regulierungsbehörde<br />

die resultierenden Ergebnisse und<br />

kann beanstanden wie bisher.<br />

4. Der Zusammenschluss von mehreren<br />

Krankenkassen soll in Zukunft<br />

auch verbandsübergreifend möglich<br />

sein (z.B. AOK mit VdAK oder<br />

DAK mit IKK bzw. BKK etc.)<br />

5. Ergänzt wird das Szenario durch die<br />

Schaffung eines hauptamtlichen gemeinsamen<br />

Bundesausschusses, der<br />

allerdings ebenfalls vom Ministerium<br />

dominiert wird, weil dieses jederzeit<br />

durch eine Ersatzvornahme<br />

seine Vorstellungen durchsetzen<br />

kann. Dort werden dann Therapieverfahren<br />

und Medizinprodukte<br />

(u.a. Pharmazeutika) festgelegt, die<br />

für 90 % der Bevölkerung zulässig<br />

sind. Nicht zugelassene Arzneimittel<br />

dürfen dann nicht mehr von den<br />

Krankenkassen erstattet werden.<br />

KV-Chefin Bert: Über Radikalisierung<br />

der Proteste nachdenken<br />

Der Schwung ist raus aus den Ärzteprotesten.<br />

Diese Ansicht vertritt die Vorsitzende<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen,<br />

Dr. Margita Bert, in der aktuellen Ausgabe<br />

des KV-Hefts »info.doc«. Zwar hätten Organisation,<br />

Beteiligung, und Signalwirkung gestimmt. Erreicht<br />

habe man aber nicht allzu viel, räumt die<br />

KV-Chefin ein. Die Gesundheitspolitiker der Regierungsparteien<br />

»zeigen sich nicht nur unbeeindruckt,<br />

sondern scheinen alle ihre Zusagen an<br />

Ärzte und Psychotherapeuten vergessen zu haben«.<br />

In den Medien verkämen die Bemühungen der<br />

Ärzte zu Fußnoten der Tagespolitik, schreibt Bert.<br />

Und die Protestbereitschaft habe ihre Scheitelwelle<br />

bereits im Mai erreicht gehabt. Im Vergleich<br />

dazu seien die Teilnehmerzahlen aus dem September<br />

eher bescheiden.<br />

»Was wir dringend brauchen sind neue Ideen,<br />

damit neuer Schwung erzeugt werden kann«, betont<br />

Bert. Die Ideen der Basis seien gefragt. Mit<br />

von oben implementierten Konzepten »werden wir<br />

nichts erreichen«, glaubt sie. »Ich bin fest davon<br />

überzeugt, dass wir über eine Radikalisierung unserer<br />

Aktionen nachdenken müssen. Nur so haben<br />

wir überhaupt noch die Chance, weiter zu<br />

kommen.« www.facharzt.de, 6.11.20<strong>06</strong> ●<br />

738 · ZKN MITTEILUNGEN · 12 | 20<strong>06</strong><br />

6. Leistungsträger (Ärzte, Zahnärzte,<br />

Apotheker etc.) dürfen sich dann in<br />

größeren Einheiten zusammenschließen<br />

und auch länderübergreifend<br />

(KZV-übergreifend) tätig werden.<br />

Ärzte können an verschiedenen<br />

Orten (auch länderübergreifend)<br />

praktizieren. Die Bevorzugung der<br />

Medizinischen Versorgungszentren<br />

wird ausgebaut. Da die Budgets<br />

nicht abgeschafft sondern nur durch<br />

eine veränderte Systematik umgesetzt<br />

werden, wird die Verteilungsproblematik<br />

der KV/KZVen ins Unermessliche<br />

gesteigert.<br />

7. Im Bereich Zahnmedizin sollen die<br />

Zulassungsbeschränkungen im Rahmen<br />

der Bedarfsplanung abgeschafft<br />

werden.<br />

8. Den Krankenhäusern wird ein erneutes<br />

Sparopfer von 500 Mill. EUR<br />

abverlangt, obwohl die Mehrwertsteuererhöhung<br />

und die durch EU-<br />

Recht begründete neue Arbeitszeitverordnung<br />

bereits zu Buche<br />

schlägt.<br />

9. Die Apotheker sollen ebenfalls einen<br />

Sparbeitrag in derselben Höhe (500<br />

Mill.) leisten. Dieses sollen sie über<br />

Rabatte bei der Pharmaindustrie<br />

wettmachen, ohne dass der Gesetzgeber<br />

ihnen die notwendigen Werkzeuge<br />

dafür an die Hand gibt.<br />

10. Den Rettungsdiensten und Krankentransporten<br />

werden die Vergütungen<br />

pauschal um 3 % gekürzt.<br />

Besondere Auswirkungen<br />

wird es bei den privaten Krankenversicherungen<br />

geben<br />

Für sie wird die sukzessive Abschaffung<br />

eingeläutet:<br />

1. Die Gesellschaften müssen in Zukunft<br />

einen Basistarif einführen.<br />

Dieser darf nur bzw. muss den Umfang<br />

des GKV-Leistungskataloges<br />

haben. Dieses soll sowohl für zahn-/<br />

medizinische Therapiemaßnahmen<br />

als auch für Medikamente (Arzneimittel-Richtlinien!)<br />

und Heil- und<br />

Hilfsmittel gelten.<br />

2. Der Höchstbetrag des Basistarifes<br />

darf maximal dem durchschnittlichen<br />

Höchstbetrag der GKV entsprechen.<br />

Für Ehepaare soll eine Begrenzung<br />

auf 150 % des Basistarifes festgeschrieben<br />

werden.<br />

3. Zur Sicherstellung ausreichender behandlungswilliger<br />

Ärzte und Zahnärzte<br />

sollen die KV/KZVen sorgen. Im<br />

SGB V wird hierfür eine entsprechende<br />

Regelung eingeführt. Damit wird<br />

die PKV Teil der gesetzlich geregelten<br />

Gesundheitsversorgung.<br />

4. Es ist vorgesehen, dass für die Abrechnung<br />

der jeweilige VdAK-Vergütungssatz<br />

angesetzt werden darf.<br />

Dieses wird Auswirkungen auf die<br />

Beihilfe-Vergütungen der Länder<br />

haben. Man kann davon ausgehen,<br />

dass diese dann ebenfalls auf den<br />

VdAK-Satz abgesenkt werden.<br />

5. Einen Wechsel in die PKV darf ein Arbeitnehmer<br />

erst vornehmen, wenn<br />

er mindestens 3 Jahre lang Einkünfte<br />

über der Beitragsbemessungsgrenze<br />

hatte.<br />

6. Für die privaten Krankenkassen wird<br />

ein Kontrahierungszwang eingeführt.<br />

Jeder ehemalige PKV-Versicherte<br />

muss von seiner Kasse wieder<br />

aufgenommen werden.<br />

Die Aufzählung der erwähnten Punkte<br />

erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

sind möglich – aber<br />

nicht sehr wahrscheinlich. Die Gesundheitsbürokraten<br />

im Gesundheitsministerium<br />

haben das Ziel klar vor Augen.<br />

Wenn die Kanzlerin nicht an der Gesundheitsreform<br />

scheitern will, wird<br />

sie Frau Schmidt den Rücken stärken<br />

und das Gesetz gemeinsam mit Herrn<br />

Müntefering durchpeitschen. KHK ●<br />

GRAFIK: BUND DER STEUERZAHLER

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