•ZKN 06-12.indd - Zahnärztekammer Niedersachsen
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GESUNDHEITSPOLITIK<br />
Der Gesundheitsfonds –<br />
die neue Regulierungsbehörde<br />
die resultierenden Ergebnisse und<br />
kann beanstanden wie bisher.<br />
4. Der Zusammenschluss von mehreren<br />
Krankenkassen soll in Zukunft<br />
auch verbandsübergreifend möglich<br />
sein (z.B. AOK mit VdAK oder<br />
DAK mit IKK bzw. BKK etc.)<br />
5. Ergänzt wird das Szenario durch die<br />
Schaffung eines hauptamtlichen gemeinsamen<br />
Bundesausschusses, der<br />
allerdings ebenfalls vom Ministerium<br />
dominiert wird, weil dieses jederzeit<br />
durch eine Ersatzvornahme<br />
seine Vorstellungen durchsetzen<br />
kann. Dort werden dann Therapieverfahren<br />
und Medizinprodukte<br />
(u.a. Pharmazeutika) festgelegt, die<br />
für 90 % der Bevölkerung zulässig<br />
sind. Nicht zugelassene Arzneimittel<br />
dürfen dann nicht mehr von den<br />
Krankenkassen erstattet werden.<br />
KV-Chefin Bert: Über Radikalisierung<br />
der Proteste nachdenken<br />
Der Schwung ist raus aus den Ärzteprotesten.<br />
Diese Ansicht vertritt die Vorsitzende<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen,<br />
Dr. Margita Bert, in der aktuellen Ausgabe<br />
des KV-Hefts »info.doc«. Zwar hätten Organisation,<br />
Beteiligung, und Signalwirkung gestimmt. Erreicht<br />
habe man aber nicht allzu viel, räumt die<br />
KV-Chefin ein. Die Gesundheitspolitiker der Regierungsparteien<br />
»zeigen sich nicht nur unbeeindruckt,<br />
sondern scheinen alle ihre Zusagen an<br />
Ärzte und Psychotherapeuten vergessen zu haben«.<br />
In den Medien verkämen die Bemühungen der<br />
Ärzte zu Fußnoten der Tagespolitik, schreibt Bert.<br />
Und die Protestbereitschaft habe ihre Scheitelwelle<br />
bereits im Mai erreicht gehabt. Im Vergleich<br />
dazu seien die Teilnehmerzahlen aus dem September<br />
eher bescheiden.<br />
»Was wir dringend brauchen sind neue Ideen,<br />
damit neuer Schwung erzeugt werden kann«, betont<br />
Bert. Die Ideen der Basis seien gefragt. Mit<br />
von oben implementierten Konzepten »werden wir<br />
nichts erreichen«, glaubt sie. »Ich bin fest davon<br />
überzeugt, dass wir über eine Radikalisierung unserer<br />
Aktionen nachdenken müssen. Nur so haben<br />
wir überhaupt noch die Chance, weiter zu<br />
kommen.« www.facharzt.de, 6.11.20<strong>06</strong> ●<br />
738 · ZKN MITTEILUNGEN · 12 | 20<strong>06</strong><br />
6. Leistungsträger (Ärzte, Zahnärzte,<br />
Apotheker etc.) dürfen sich dann in<br />
größeren Einheiten zusammenschließen<br />
und auch länderübergreifend<br />
(KZV-übergreifend) tätig werden.<br />
Ärzte können an verschiedenen<br />
Orten (auch länderübergreifend)<br />
praktizieren. Die Bevorzugung der<br />
Medizinischen Versorgungszentren<br />
wird ausgebaut. Da die Budgets<br />
nicht abgeschafft sondern nur durch<br />
eine veränderte Systematik umgesetzt<br />
werden, wird die Verteilungsproblematik<br />
der KV/KZVen ins Unermessliche<br />
gesteigert.<br />
7. Im Bereich Zahnmedizin sollen die<br />
Zulassungsbeschränkungen im Rahmen<br />
der Bedarfsplanung abgeschafft<br />
werden.<br />
8. Den Krankenhäusern wird ein erneutes<br />
Sparopfer von 500 Mill. EUR<br />
abverlangt, obwohl die Mehrwertsteuererhöhung<br />
und die durch EU-<br />
Recht begründete neue Arbeitszeitverordnung<br />
bereits zu Buche<br />
schlägt.<br />
9. Die Apotheker sollen ebenfalls einen<br />
Sparbeitrag in derselben Höhe (500<br />
Mill.) leisten. Dieses sollen sie über<br />
Rabatte bei der Pharmaindustrie<br />
wettmachen, ohne dass der Gesetzgeber<br />
ihnen die notwendigen Werkzeuge<br />
dafür an die Hand gibt.<br />
10. Den Rettungsdiensten und Krankentransporten<br />
werden die Vergütungen<br />
pauschal um 3 % gekürzt.<br />
Besondere Auswirkungen<br />
wird es bei den privaten Krankenversicherungen<br />
geben<br />
Für sie wird die sukzessive Abschaffung<br />
eingeläutet:<br />
1. Die Gesellschaften müssen in Zukunft<br />
einen Basistarif einführen.<br />
Dieser darf nur bzw. muss den Umfang<br />
des GKV-Leistungskataloges<br />
haben. Dieses soll sowohl für zahn-/<br />
medizinische Therapiemaßnahmen<br />
als auch für Medikamente (Arzneimittel-Richtlinien!)<br />
und Heil- und<br />
Hilfsmittel gelten.<br />
2. Der Höchstbetrag des Basistarifes<br />
darf maximal dem durchschnittlichen<br />
Höchstbetrag der GKV entsprechen.<br />
Für Ehepaare soll eine Begrenzung<br />
auf 150 % des Basistarifes festgeschrieben<br />
werden.<br />
3. Zur Sicherstellung ausreichender behandlungswilliger<br />
Ärzte und Zahnärzte<br />
sollen die KV/KZVen sorgen. Im<br />
SGB V wird hierfür eine entsprechende<br />
Regelung eingeführt. Damit wird<br />
die PKV Teil der gesetzlich geregelten<br />
Gesundheitsversorgung.<br />
4. Es ist vorgesehen, dass für die Abrechnung<br />
der jeweilige VdAK-Vergütungssatz<br />
angesetzt werden darf.<br />
Dieses wird Auswirkungen auf die<br />
Beihilfe-Vergütungen der Länder<br />
haben. Man kann davon ausgehen,<br />
dass diese dann ebenfalls auf den<br />
VdAK-Satz abgesenkt werden.<br />
5. Einen Wechsel in die PKV darf ein Arbeitnehmer<br />
erst vornehmen, wenn<br />
er mindestens 3 Jahre lang Einkünfte<br />
über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
hatte.<br />
6. Für die privaten Krankenkassen wird<br />
ein Kontrahierungszwang eingeführt.<br />
Jeder ehemalige PKV-Versicherte<br />
muss von seiner Kasse wieder<br />
aufgenommen werden.<br />
Die Aufzählung der erwähnten Punkte<br />
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens<br />
sind möglich – aber<br />
nicht sehr wahrscheinlich. Die Gesundheitsbürokraten<br />
im Gesundheitsministerium<br />
haben das Ziel klar vor Augen.<br />
Wenn die Kanzlerin nicht an der Gesundheitsreform<br />
scheitern will, wird<br />
sie Frau Schmidt den Rücken stärken<br />
und das Gesetz gemeinsam mit Herrn<br />
Müntefering durchpeitschen. KHK ●<br />
GRAFIK: BUND DER STEUERZAHLER