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Manteltarifvertrag - DEHOGA Niedersachsen

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20<br />

Auch in allen übrigen Streitigkeilen können die Parteien vereinbaren,<br />

dass diese Tarifkommission endgültig entscheidet.<br />

2. In allen Fällen müssen die Verhandlungen spätestens 14 Tage nach<br />

Antragstellung erfolgen.<br />

3. Der Schiedsspruch der Tarifkommission ist für die Parteien bindend.<br />

4. Zur Abänderung des Tarifvertrages ist die Tarifkommission nicht berechtigt.<br />

§ 20 Tarifdauer<br />

Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und kann jeweils mit einer Frist<br />

von drei Monaten schriftlich, erstmalig zum 31. Dezember 2012 gekündigt<br />

werden.<br />

Alle übrigen Vereinbarungen des <strong>Manteltarifvertrag</strong>es vom 27.07.2000 bleiben<br />

unverändert bestehen.<br />

VII. Diese Änderungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.<br />

PROTOKOLLNOTIZ<br />

Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit darüber, die Allgemeinverbindlichkeit<br />

für diese Änderungsvereinbarung zu beantragen.<br />

Oldenburg, den 11.12.2008<br />

<strong>DEHOGA</strong> Gewerkschaft<br />

Bezirksverband Weser-Ems e.V. Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

Ammerländer Heerstr. 231, Landesbezirk Nord<br />

26129 Oldenburg Haubachstr. 76, Hannover,<br />

22765 Hamburg<br />

Sieger Kuhlen Dr. Grimberg Smolawa

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