Manteltarifvertrag - DEHOGA Niedersachsen
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Auch in allen übrigen Streitigkeilen können die Parteien vereinbaren,<br />
dass diese Tarifkommission endgültig entscheidet.<br />
2. In allen Fällen müssen die Verhandlungen spätestens 14 Tage nach<br />
Antragstellung erfolgen.<br />
3. Der Schiedsspruch der Tarifkommission ist für die Parteien bindend.<br />
4. Zur Abänderung des Tarifvertrages ist die Tarifkommission nicht berechtigt.<br />
§ 20 Tarifdauer<br />
Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und kann jeweils mit einer Frist<br />
von drei Monaten schriftlich, erstmalig zum 31. Dezember 2012 gekündigt<br />
werden.<br />
Alle übrigen Vereinbarungen des <strong>Manteltarifvertrag</strong>es vom 27.07.2000 bleiben<br />
unverändert bestehen.<br />
VII. Diese Änderungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.<br />
PROTOKOLLNOTIZ<br />
Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit darüber, die Allgemeinverbindlichkeit<br />
für diese Änderungsvereinbarung zu beantragen.<br />
Oldenburg, den 11.12.2008<br />
<strong>DEHOGA</strong> Gewerkschaft<br />
Bezirksverband Weser-Ems e.V. Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />
Ammerländer Heerstr. 231, Landesbezirk Nord<br />
26129 Oldenburg Haubachstr. 76, Hannover,<br />
22765 Hamburg<br />
Sieger Kuhlen Dr. Grimberg Smolawa