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Manteltarifvertrag - DEHOGA Niedersachsen

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8. Erkrankt ein Arbeitnehmerln während des Urlaubs und hält die Krankheit<br />

länger als drei Tage an, so werden sofern die Krankheit durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

nachgewiesen wird, die Krankheitstage<br />

nicht auf den Urlaub angerechnet.<br />

9. Der Arbeitgeber ist berechtigt, nach Verständigung mit der Betriebsvertretung<br />

den Urlaub für den gesamten Betrieb geschlossen zu gewähren.<br />

10. Der Arbeitgeber kann unentschuldigtes Arbeitsversäumnis auf den Urlaub<br />

anrechnen, sofern er die versäumten Tage dem ArbeitnehmerIn<br />

vergütet.<br />

11. Zusätzlich zum Urlaubsentgelt (Ziffer 2) erhalten die ArbeitnehmerInnen<br />

für jeden Urlaubstag 8,36 € pro Urlaubstag.<br />

Der Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld entsteht erstmalig nach<br />

Ablauf von 12 Monaten der Betriebszugehörigkeit. Vom Zeitpunkt der<br />

Erfüllung der Wartezeit an bis zum Ende des Kalenderjahres erhält der<br />

ArbeitnehmerIn für jeden Monat 1/12 des jährlichen Gesamturlaubsgeldes.<br />

Der angefangene Monat gilt als Anspruchsmonat, wenn der ArbeitnehmerIn<br />

mindestens 13 Tage in diesem Monat gearbeitet hat. Im<br />

darauffolgenden Kalenderjahr erhält der ArbeitnehmerIn das volle zusätzliche<br />

Urlaubsgeld (Besitzstandsregelung s. Protokollnotiz zu Ziffer<br />

12).<br />

Auszubildende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten unabhängig<br />

von Ihrer Betriebszugehörigkeit 5,11 € Urlaubsgeld für jeden Urlaubstag.<br />

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben erhalten 12,27<br />

€ je Urlaubstag.<br />

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Urlaubsgeld im Verhältnis der mit Ihnen<br />

vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit des Betriebes.<br />

Löst der ArbeitnehmerIn nach Erhalt des Jahresurlaubs das Arbeitsverhältnis<br />

vor dem 31.12. eines Jahres auf, oder wird er durch den<br />

Arbeitgeber berechtigt fristlos entlassen, so hat er nur Anspruch auf so<br />

viel Zwölftel des zusätzlichen Urlaubsgeldes wie das Beschäftigungsverhältnis<br />

volle Monate im Urlaubsjahr bestand.<br />

Zuviel gezahltes zusätzliches Urlaubsgeld ist zurückzuzahlen.<br />

12. Das Urlaubsentgeld (Ziffer 2) und das Urlaubsgeld (Ziffer 11) sind vor<br />

Antritt des Urlaubs zu zahlen.<br />

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