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Braunlage 2005 - Zahnärztekammer Niedersachsen

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INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

<strong>Braunlage</strong> <strong>2005</strong><br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

„Gemeinsam sind wir stark!“<br />

– 10.000 Zahnärzte und Helferinnen von ZKN und KZVN geschult<br />

Endodontie – kein Buch mit sieben Siegeln<br />

Holger Dennhardt, Landshut<br />

2<br />

Februar März 2003 <strong>2005</strong>


Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

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Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Redaktion ZNN<br />

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Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

52. Winterfortbildungskongreß<br />

Topergebnis – über 750 Teilnehmer<br />

kamen nach <strong>Braunlage</strong> 2<br />

„Gemeinsam sind wir stark!“<br />

– 10.000 Zahnärzte und Helferinnen<br />

von ZKN und KZVN geschult 10<br />

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte:<br />

Hilfe für die Flutopfer Südostasiens 11<br />

ZKN-Wahl: Offener Brief des Wahlleiters 12<br />

Endodontie – kein Buch mit sieben Siegeln 14<br />

Zukunftsorientiert in die<br />

kommende Legislaturperiode 18<br />

26. Klinische Demonstration der<br />

Klinik- und Poliklinik für Mund-, Kieferund<br />

Gesichtschirurgie Hannover 19<br />

Es muß nicht immer unbefristet sein! 20<br />

Gemeinschaftliche Berufsausübung und Erbrecht 23<br />

Lange Wellen –<br />

Gesundheitsreformen in der Perspektive 26<br />

„Wir sind die Pioniere“ 29<br />

Dr. Eckard Jacobi wird 70 Jahre alt 35<br />

III. Bekanntmachung<br />

Wahl zur Kammerversammlung der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2005</strong> 36<br />

Termine in den Bezirksstellen 37<br />

Kleinanzeigen 39<br />

Bitte notieren 40<br />

Beilagenhinweise:<br />

• ZFN-Fortbildung<br />

• Basler Securitas Versicherungen<br />

• Nobel Biocare


L E I T A R T I K E L<br />

Neue Wege im<br />

Gutachterwesen?<br />

Zur Geschichte<br />

Die erstmalige Einführung<br />

der Kostenerstattung<br />

beim Zahnersatz<br />

im Jahr 1998 hat den<br />

Kollegen in <strong>Niedersachsen</strong><br />

ein Konfliktfeld beschert,<br />

das es in diesem<br />

Ausmaß in anderen Bundesländern<br />

nicht gibt.<br />

Im Rundschreiben 2/98<br />

der KZVN wurde uns mitgeteilt, „... die im Rahmen der vertragszahnärztlichen<br />

Versorgung tätigen Gutachter seien nach<br />

neuem Recht nicht mehr zuständig!“<br />

Weiter hieß es dort:<br />

„Zukünftig soll ein auf der von Bundeszahnärztekammer und<br />

KZBV erarbeiteten Empfehlungen neugestaltetes freiwilliges<br />

Gutachtwesen, das möglichst von beiden zahnärztlichen Körperschaften<br />

getragen wird, den Krankenkassen angeboten<br />

werden.“<br />

Zur Erinnerung: Der damalige KZV-Vorsitzende war gleichzeitig<br />

KZBV-Vorsitzender!<br />

Als solcher hatte er die gemeinsame Empfehlung mit der<br />

BZÄK unterschrieben, und was hätte näher gelegen, als dieses<br />

in <strong>Niedersachsen</strong> umzusetzen.<br />

Die beiden Unterzeichner hatten damals als Verhandlungsführer<br />

der Kammer eben dies vorgeschlagen, aber nach Auffassung<br />

des damaligen KZV-Vorstandes war eine Zusammenarbeit<br />

mit dem (damals neuen) Kammervorstand nicht möglich!<br />

In das entstandene Gutachtervakuum ist der MDK vorgedrungen,<br />

und viele ehemalige Vertragsgutachter haben sich dafür<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Nach der vollkommen unangemessenen Abzockerkampagne<br />

wurde die Kostenerstattung dann Anfang 1999 wieder rückgängig<br />

gemacht, und im Rundschreiben 1/99 hieß es dann<br />

lapidar: „Das Gutachterverfahren hat bei der Versorgung mit<br />

Zahnersatz und Zahnkronen in der am 31.12.1997 geltenden<br />

Fassung wieder Bestand.“<br />

So einfach war es aber leider nicht, weil der MDK (s. o.) in<br />

der Zwischenzeit ein eigenes umfangreiches Gutachterwesen<br />

installiert hatte.<br />

Seitdem existieren also zwei Gutachtersysteme nebeneinander,<br />

und wer ist nicht schon in der täglichen Praxis damit<br />

konfrontiert worden?<br />

Zwar konnte man aus<br />

dem damaligen Gesetzestext<br />

durchaus herauslesen,<br />

dass der MDK<br />

nur für einige wenige<br />

Fragestellungen zuständig<br />

sei, das hat aber<br />

nicht zu den erhofften<br />

Konsequenzen geführt.<br />

Vielmehr hat der Gesetzgeber<br />

2004 eine Klarstellung<br />

vorgenommen,<br />

an der wir nun nicht<br />

mehr vorbeikommen.<br />

Ausblick<br />

In dieser Situation wird es eine Aufgabe des neuen KZVN-<br />

Vorstandes sein, mit den Kassen zu einer vernünftigen Lösung<br />

dieser Frage zu kommen. Ziel muss sein, die leidige Korrespondenz<br />

über Zuständigkeiten zu minimieren, den bürokratischen<br />

Aufwand abzubauen, doppelte Arbeit und damit<br />

Kosten zu vermeiden und letztlich Wartezeiten zu verkürzen.<br />

Darüber hinaus bedarf es wegen der Anwendung der GOZ<br />

im Rahmen des Festzuschusssystems einer engen Zusammenarbeit<br />

zwischen Kammer und KZVN.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob der MDK dann auch weiterhin eine<br />

adäquate fachliche Kompetenz für sich reklamieren wird!<br />

Weiterhin muss es uns gelingen, die Gutachter der Kammer<br />

vor den Gerichten, aber auch die Vertragsgutachter der KZVN<br />

als Institution auszubauen und darzustellen, die einen gerechten<br />

Ausgleich zwischen den Anliegen der Patienten und der<br />

Behandler garantiert – ähnlich wie die Patientenberatungsstellen,<br />

die den Verbraucherschutzverbänden den Wind aus<br />

den Segeln genommen haben.<br />

Die Qualität unserer Arbeit und Patientenorientierung finden<br />

ihren Ausdruck auch darin, wie wir künftig das Gutachterwesen<br />

organisieren.<br />

Dabei sollten wir alles tun, unsere eigenen Angelegenheiten<br />

auch selbst zu regeln und Politik und Krankenkassen keinen<br />

Anlass bieten, dies für uns zu tun.<br />

Dr. Joachim Wömpner Dr. Thomas Nels<br />

Vizepräsident der ZKN Stellvertretender<br />

Vorsitzender der KZVN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 02/05<br />

1


2<br />

52. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESS<br />

TOPERGEBNIS – ÜBER 750 TEILNEHMER<br />

KAMEN NACH BRAUNLAGE<br />

� Bestes Ergebnis seit Bestehen<br />

des Kongresses<br />

Das hatte es in der Geschichte des Winterfortbildungskongresses<br />

noch nie gegeben. Bereits zwei Monate vor dem<br />

Start der Veranstaltung waren alle Seminarplätze und das<br />

Maritim-Hotel bis auf den letzten Platz ausgebucht. Eine<br />

Anzeige in den ZNN, Ausgabe Nr. 1/<strong>2005</strong>, musste der niedersächsischen<br />

Zahnärzteschaft mitteilen, das auch vor Ort<br />

keine Chance mehr bestehen werde, einen Platz in den Seminaren<br />

und auch Zimmer zu erhalten. Vielen Interessierten<br />

musste abgesagt werden. Der Kongress startete also in diesem<br />

Jahr mit einer bis an den Rand des Möglichen ausgelasteten<br />

Kapazität. So meldeten sich 40 Teilnehmer zum Festauftakt<br />

im großen Saal des Maritim-Hotel vorab an. Doch<br />

am Eröffnungstag war der große Saal mit 340 Gästen und<br />

Kongressteilnehmern bis fast auf den letzten Platz gefüllt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

Kongress ausgebucht bis auf den letzten Platz<br />

Auch das wiederum ein Bestergebnis. Und der anschließende<br />

Empfang im Dachgarten des Hotels hat sich ebenfalls<br />

zur festen Größe entwickelt, um Gespräche zu führen und<br />

Kontakte zu pflegen. Auch diese Veranstaltung war mit 230<br />

Gästen so stark besetzt wie noch nie.<br />

� Arbeit des ZKN-Vorstandes erfolgreich<br />

Für den Vorstand der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> ist<br />

dies ein Beweis nicht nur für die Richtigkeit des Fortbildungskonzeptes,<br />

sondern für das Aufgehen aller Maßnahmen, die<br />

in der letzten Legislaturperiode und auch bereits davor ergriffen<br />

wurden. Besser kann ein Konzept seinen Erfolg nicht<br />

manifestieren, als durch sichtbare und messbare Erfolge, die<br />

übrigens weit über die Landesgrenzen hinaus registriert werden.<br />

Denn der Winterfortbildungskongress der ZKN ist auch<br />

in den angrenzenden Bundesländern eine feste Größe.<br />

Das voll besetzte Auditorium zur Eröffnung.


DER NIEDERSÄCHSISCHEN ZAHNÄRZTE<br />

Immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Fachpersonal<br />

reisen gern zur Fortbildungsveranstaltung der <strong>Niedersachsen</strong>.<br />

Zum einen, weil das wissenschaftliche Programm<br />

herausragend ist und zum anderen, weil sie die besondere<br />

Atmosphäre des Kongresses zu schätzen wissen. Auch hier<br />

kann der Vorstand Erfolg verbuchen. Der Kongress hat es<br />

geschafft, die Generationenhürde zu überspringen und zieht<br />

seit Jahren besonders die junge Zahnärzteschaft an. Die<br />

Hintergründe dieser Erfolgsgeschichte sind beste Organisation<br />

und ein wissenschaftliches Programm mit Ausnahmecharakter.<br />

� ZKN und KZVN:<br />

Gemeinsamkeit macht stark<br />

Der neue Geist in der Zahnärzteschaft dokumentiert sich<br />

aber auch in anderen Bereichen. Dem Vorstand der ZKN ist<br />

es gelungen, zur Eröffnung des Winterfortbildungskongresses<br />

Vorstandsmitglieder der Bundeszahnärztekammer nach<br />

<strong>Braunlage</strong> zu holen. Aber nicht nur das, auch die niedersächsische<br />

Sozialministerin, Dr. Ursula von der Leyen, hatte<br />

sich bereit erklärt, den Festvortrag zur Eröffnung zu halten.<br />

Basis dieser besonderen Konzentration von Fachwissen auf<br />

zahnärztlichem und gesundheitspolitischem Gebiet sind die<br />

guten Kontakte, die dieser Vorstand der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

von Beginn seiner Amtszeit an pflegt. Dr. Joachim Wömpner,<br />

Vizepräsident der ZKN: „Wir haben zu Beginn unserer Amtszeit<br />

vor nunmehr rund 8 Jahren gesagt, dass wir auf Kooperation<br />

statt Konfrontation setzen. Das haben wir konsequent<br />

umgesetzt. Das Ergebnis ist heute Gesprächsbereitschaft in<br />

allen Bereichen des Gesundheitswesens. Das kann man unter<br />

anderem hier am Beispiel <strong>Braunlage</strong> sehen. Auch der<br />

Vorstand der KZVN ist nun wieder fester Bestandteil der<br />

Teilnehmerliste des Kongresses. Mit dem neuen Vorstand<br />

der KZVN haben wir jetzt die einmalige Gelegenheit, gegenüber<br />

unseren Gesprächs- und Diskussionspartnern als<br />

Körperschaften aufzutreten, die eine gemeinsame Sprache<br />

sprechen. Denn nur in der Gemeinsamkeit liegt die Stärke,<br />

unsere Interessen durchzusetzen.“<br />

� ZKN-Vorstand: Erfolgreich in die<br />

nächste Legislaturperiode<br />

Dr. Joachim Wömpner: „Ich möchte aber an dieser Stelle ausdrücklich<br />

betonen, dass dies nichts mit obligatorischem „Jasagen“<br />

zu tun hat, wie es gern von berufspolitisch anders<br />

Denkenden interpretiert wird. Wer seine Interessen durchsetzen<br />

möchte, muss seinem Gegenüber zuhören. Alles im<br />

Leben besteht aus Kompromissen, diese wollen entdeckt und<br />

diskutiert werden. Auch wir Zahnärzte leben eingebunden<br />

in eine Gesellschaft, die uns einen Platz und damit Verantwortung<br />

zuweist. Unsere Interessen müssen mit denen dieser<br />

Gesellschaft abgestimmt werden. Erst dann kommt es<br />

zu Entscheidungen, die von allen getragen werden können.<br />

Das erleben wir doch jeden Tag in unserer Praxis und im eigenen<br />

Privatleben, das ist doch wirklich nichts Neues.“ Der<br />

Vizepräsident der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> betonte,<br />

mit der Wahl des neuen Vorstandes der KZVN habe man jetzt<br />

diese Gelegenheit.<br />

� In der Kontinuität liegt Stärke<br />

Dr. Joachim Wömpner: „Ich möchte diesen Kongress in <strong>Braunlage</strong><br />

deshalb zum Anlass nehmen, an die Zahnärzteschaft<br />

<strong>Niedersachsen</strong>s zu appellieren, denken Sie alle daran, nur in<br />

der Kontinuität liegt Stärke.<br />

Die Jahre der Zerrissenheit<br />

müssen in <strong>Niedersachsen</strong> vorbei<br />

sein. Lassen Sie uns die<br />

einmalige Chance nutzen und<br />

unterstützen Sie den jetzigen<br />

Vorstand der ZKN, damit dieser<br />

Vorstand, in dem ich Mitglied<br />

bin, die Basis erhält, eine<br />

neue erfolgversprechende Gemeinsamkeit<br />

mit der Schwe-<br />

Christian Neubarth, Mitglied des Vorsterkörperschaft<br />

in zukunftsostandes der KZVN (li) und Dr. Joachim<br />

rientierte und erfolgreiche<br />

Wömpner, Vizepräsident der ZKN.<br />

Ergebnisse für <strong>Niedersachsen</strong>s<br />

Zahnärztinnen, Zahnärzte und das zahnärztliche Fachpersonal<br />

umzusetzen. Es warten sehr große und schwierige Aufgaben<br />

auf uns. Gemeinsam werden wir sie zum Wohle aller<br />

umsetzen. Das verspreche ich Ihnen im Namen meiner Vorstandsmitglieder<br />

und des Präsidenten der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong>, Dr. Dr. Henning Borchers.“<br />

� Kongresseröffnung durch <strong>Zahnärztekammer</strong>präsident<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Der Präsident der <strong>Zahnärztekammer</strong>, Dr. Dr. Henning Borchers,<br />

eröffnete den 52. Winterfortbildungskongress am<br />

Mittwoch, den 19.1.<strong>2005</strong> und hieß alle Gäste und Teilnehmer<br />

und hier insbesondere die Vorstandsmitglieder der BZÄK<br />

und der KZVN herzlich willkommen.<br />

Er entrichtete seinen Gruß gleichzeitig im Namen von Professor<br />

Dr. Thomas Attin, der das wissenschaftliche Programm wieder<br />

einmal perfekt vorbereitet hatte. ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

3


52. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESS<br />

An der Eröffnung des Kongresses nahmen Gäste aus Politik, Berufspolitik und Krankenkassen teil (v.l.n.r.): Dr. Dr. Henning Borchers, Präsident der ZKN; Dr. Ursula von der<br />

Leyen, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der BZÄK; Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Vizepräsident der BZÄK; Regina<br />

Seeringer, CDU-Landtagsfraktion; Jörg Niemann, Leiter der Landesvertretung VDAK/AEV; Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK; Albert Baumann, Bürgermeister<br />

der Stadt <strong>Braunlage</strong>.<br />

Prof. Dr. Thomas Attin eröffnet den<br />

wissenschaftlichen Teil des Kongresses.<br />

4<br />

� Kongress dokumentiert hohe<br />

Fortbildungsbereitschaft<br />

Dr. Dr. Henning Borchers betonte,<br />

er sei dankbar, dass Prof. Dr.<br />

Attin seine Aufgabe als wissenschaftlicher<br />

Leiter des Kongresses<br />

wie in den vergangenen Jahren<br />

übernommen habe. Sein Dank<br />

galt an dieser Stelle auch allen<br />

Referentinnen und Referenten.<br />

Man habe den Kongress unter das<br />

Thema „Parodontologie und Implantologie“<br />

gestellt, weil diese<br />

Themen im zahnärztlichen Alltag<br />

im besonderen Interesse der Patienten<br />

stünden.<br />

Dr. Dr. Henning Borchers betonte, die Erwartungshaltung der<br />

Kolleginnen und Kollegen sei groß, aber die Tatsache, dass<br />

auch diese Tagung wieder wie in den vergangenen Jahren<br />

ausgebucht ist, beweise, wie sehr Prof. Dr. Attin diese Erwar-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

tungen in der Vergangenheit erfüllt habe und wie sicher sich<br />

die Besucher sind, dass dies auch im Jahre <strong>2005</strong> nicht anders<br />

sein werde. Dieser Dank erstreckte sich auch auf alle Referentinnen<br />

und Referenten<br />

des Kongresses.<br />

Dann bemerkte der Präsident<br />

der ZKN, dass die<br />

hohe Bereitschaft zur<br />

Fortbildung der niedersächsischenZahnärzteschaft,<br />

sowie aus<br />

benachbarten Kammerbereichen<br />

nicht nur<br />

hier in <strong>Braunlage</strong>, sondern<br />

auch in den zentralen<br />

und dezentralen<br />

Veranstaltungen im Bereich<br />

der ZKN seit Jahren<br />

unverändert anhält<br />

und keineswegs erst mit<br />

Verordnung der gesetzlichen<br />

Zwangsfortbildung<br />

in Gang gekommen ist.<br />

Dr. Dr. Henning Borchers und<br />

die niedersächsische Ministerin<br />

Dr. Ursula von der Leyen.


DER NIEDERSÄCHSISCHEN ZAHNÄRZTE<br />

Ganz besonders freute er sich, dass die Niedersächsische<br />

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Dr.<br />

Ursula v. d. Leyen, auf seine Bitte sofort eingegangen sei,<br />

den Festvortrag zu halten. Dafür bedanke er sich ganz besonders.<br />

Das Thema ihres Vortrages „Die Zukunft des Gesundheitssystems<br />

in Deutschland – Gesundheitsprämie“ habe<br />

zwischenzeitlich ein noch größeres Gewicht erhalten, seit sie<br />

beim letzten Parteitag ihrer Partei in dessen Präsidium gewählt<br />

wurde. Sie habe bereits nachhaltig bei der Entwicklung des<br />

Modells ihrer Partei zur „Gesundheitsprämie“ mitgewirkt.<br />

Nach der Abstimmung zwischen CDU/CSU könne man davon<br />

ausgehen, dass die Grundlagen ihrer Gedanken auch die Basis<br />

für ein Regierungsprogramm im Falle veränderter Mehrheitsverhältnisse<br />

nach den nächsten Bundestagswahlen darstellen<br />

werden.<br />

� BZÄK-Präsident mahnt gesamtheitlich<br />

ärztliches ZÄ-Studium an<br />

Bevor der Festvortrag begann, gab Dr. Dr. Henning Borchers<br />

das Wort an den Präsidenten der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp.<br />

Dr. Dr. Weitkamp sagte, dieser Kongress mit seiner<br />

seit Jahren hohen Teilnehmerzahl und in diesem Jahr sogar<br />

mit einer Vollausbuchung schon vor beim Start, sei der beste<br />

Beweis, dass es der Zwangsfortbildungsmaßnahmen des<br />

Gesetzgebers nicht bedarf. Ohnehin zeige eine wissenschaftliche<br />

Untersuchung, die kurz vor der Veröffentlichung stehe,<br />

dass die Fortbildung bei der Zahnärzteschaft unter allen Heilberufen<br />

am stärksten ausgeprägt sei. Dann richtete er sich<br />

speziell an die anwesende Ministerin und ging auf die Verhandlungen<br />

über die neue Approbationsordnung ein. Dr. Dr.<br />

Jürgen Weitkamp mahnte hier die Ausrichtung der bisher eher<br />

technischen Ausbildung in ein stark gesamtheitlich ärztliches<br />

Studium an. Er hoffe hier insbesondere auch auf die<br />

Unterstützung der Ministerin Dr. Ursula von der Leyen.<br />

Dank des Zahnheilkundegesetzes von 1952 seien die Zahnärzte<br />

die einzige Berufsgruppe, die die Zahn-, Mund- und<br />

Kieferheilkunde zusammen ausüben dürften. Dies sei eine<br />

besondere Verantwortung, die man auch mit einem außergewöhnlichen<br />

Fortbildungswillen untermauere. Dieser zeige<br />

sich hier in <strong>Braunlage</strong> wieder einmal in eindrucksvoller Weise.<br />

� Gesundheitswesen bedarf<br />

dringend der Therapie<br />

Dann leitete der Präsident der <strong>Zahnärztekammer</strong> über zum<br />

Festvortrag der niedersächsischen Sozialministerin. Dr. Dr.<br />

Henning Borchers: „Wenn man meine Ausführungen und<br />

die der Präsidenten der ZKN der vergangenen Jahre betrachtet,<br />

so stand immer wieder der Zweifel an der dauerhaften<br />

Wirksamkeit von Reform- und Reparaturgesetzen im Gesundheitswesen<br />

im Vordergrund.<br />

Grundlegende Reformansätze haben wir vermisst oder uns<br />

mit Marginalien auseinander gesetzt. Dabei wurde nur selten<br />

in Frage gestellt, dass das Gesundheitswesen in unserem<br />

Staat schon lange schwer erkrankt ist und einer grundlegenden<br />

Therapie bedarf. Auch ist jedem Gesundheitsökonomen<br />

klar, dass wir nicht nur ein Finanzierungsproblem, sondern<br />

auch ein grundlegendes Problem mit der solidarisch finanzierten<br />

Krankenversicherung haben. Dieses resultiert einerseits<br />

aus dem segensreichen medizinischen Fortschritt, an<br />

dem jeder in gleicher Weise teilhaben möchte, und andererseits<br />

aus der demographischen Entwicklung, die uns älter<br />

werden lässt, damit aber auch höhere Kosten bei der Versorgung<br />

älterer Menschen verursacht. Über allem steht dann<br />

noch das Anspruchsdenken, das sich in unserem Staat entwickelt<br />

hat. Ein anderer Widerspruch leitet sich daraus ab,<br />

dass die GKV mitunter nicht den ihr zugewiesenen Versicherungsauftrag<br />

wahrnimmt, sondern wie ein Vormund ihrer<br />

Versicherten agiert. Eigenverantwortung und Eigenentscheidung<br />

werden dabei nur unzureichend honoriert. Der mündige<br />

Patient mit seinen persönlichen Erwartungen steht dabei<br />

nur selten im Vordergrund.“<br />

� Eigenverantwortung im Rahmen<br />

kalkulierbarer Kostenerstattung<br />

Dr. Dr. Henning Borchers erinnerte in seiner Eröffnungsrede<br />

daran, dass diejenigen, die im Gesundheitswesen Leistungen<br />

erbringen und davon bei aller Ethik auch noch unter ➤➤<br />

Wie in jedem Jahr war die begleitende Dental-Ausstellung stark frequentiert.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

5


6<br />

52. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESS<br />

betriebswirtschaftlichen Bedingungen ihren Lebensunterhalt<br />

bestreiten müssen, mit Budgetierungen, Degression oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

überzogen werden, um die Verteilung<br />

der vorhandenen Mittel gangbar zu machen.<br />

Die gesellschaftliche Begleitmusik dazu bildeten immer wieder<br />

Neidkampagnen und völlig subjektive Betrachtungsweisen.<br />

Die Veränderungen im Zahnersatzbereich enthielten wichtige<br />

Elemente, die es lohnten, stabilisiert und fortentwickelt<br />

zu werden. Patienten, Zahnärzte und Zahntechniker müssten<br />

sensibel umgehen, um ein zartes Pflänzchen wachsen<br />

zu lassen. Die Grundidee, dass die Patienten aus der Solidargemeinschaft<br />

nur so viel erhalten können, wie es den Grundsätzen<br />

des SGB entspricht, nämlich ausreichend, zweckmäßig<br />

und wirtschaftlich, und trotzdem ihre Grundansprüche nicht<br />

verlieren, wenn sie auf eigene Kosten höherwertige Versorgungen<br />

wünschen, solle hier umgesetzt werden. Auch die<br />

Übertragung von Eigenverantwortung im Rahmen von kalkulierbarer<br />

Kostenerstattung finde dabei ihren Niederschlag.<br />

Er sehe derzeit drei grundsätzliche Reformmodelle der politischen<br />

Parteien, die nicht alle weiterführend seien. So die<br />

Bürgerversicherung, die Gesundheitsprämie und die Pflicht<br />

zur Versicherung mit weitgehender Kostenerstattung. Unter<br />

den drei angesprochenen Modellen erscheine ihm das von<br />

der Ministerin favorisierte Modell das Weitestgehende zu<br />

sein und am ehesten mit Vorstellungen zu einer Pflicht zur<br />

Versicherung und Kostenerstattung kompatibel zu sein, wobei<br />

seine Plausibilität allerdings auch am schwersten zu vermitteln<br />

sein dürfte. Eine leise Kritik wolle er aber doch vorab<br />

am Rande geben. Dr. Dr. Henning Borchers: „Wer konnte<br />

in Ihrer Partei dafür nur zunächst den Begriff der Kopfpauschale<br />

prägen, mit dem Ihnen heute Ihre politischen Gegner<br />

begegnen und der die Zusammenhänge mit Wettbewerb<br />

in der GKV, Grenzen der Solidarität und Steuerreformen bei<br />

den grundsätzlichen Gedanken überhaupt nicht gerecht wird?<br />

Semantisch erlaube ich mir auch als kleinen Tupfer noch den<br />

Hinweis auf die Bezeichnung Ihres Ministeriums, das in der<br />

Vergangenheit schon verschiedene Namen getragen hat. Es<br />

ist vom Ministerium für „Frauen, Familie, Arbeit und Soziales“<br />

unter Ihrer Führung wieder zum Ministerium für „Soziales,<br />

Frauen, Familie und Gesundheit“ mutiert und dokumentiert<br />

in der veränderten Reihenfolge allein schon seine<br />

Prioritäten. Dazu gratuliere ich Ihnen.“<br />

Eine weitere Besonderheit dieses Tages war die Anwesenheit<br />

des Vorstandes der Bundeszahnärztekammer und des neuen<br />

Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung <strong>Niedersachsen</strong><br />

(KZVN). Zusammen mit dem Vorstand der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> werde dieser Nachmittag eine hoch-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

interessante Konzentration von sozialpolitischem und standespolitischem<br />

Wissen bieten, sagte der Präsident der ZKN<br />

und räumte das Podium für die niedersächsische Ministerin.<br />

� Niedersächsische Sozialministerin<br />

Dr. Ursula von der Leyen hielt Festvortrag<br />

Dr. Ursula von der Leyen, Ministerin für Frauen, Familie, Arbeit<br />

und Soziales, schlug in ihrem Festvortrag einen weiten<br />

Bogen um das deutscheGesundheitssystem.<br />

Sie beleuchtete<br />

die negativen Seiten<br />

des Wirtschaftsstandortes<br />

Deutschland mit<br />

hoher Arbeitslosenquote,<br />

Insolvenzen und der<br />

Abwanderung von<br />

Qualifizierten. Eine<br />

Gesellschaft, die dies<br />

hinnehme, verspiele<br />

ihre Zukunft. Sie mahn- Der niedersächsischen Ministerin ist die Familie<br />

te mehr Lernbereit- wichtig. Erziehende würden Manager-Qualitäten<br />

erwerben. Sie seien belastbar, flexibel und zeigschaft,<br />

Fleiß und Eiten<br />

Bereitschaft, Verantwortung zu tragen.<br />

genverantwortung an.<br />

Die soziale Marktwirtschaft sei nach ihrer Meinung immer<br />

noch tragfähig und das beste System, doch habe man viele<br />

Prinzipien aus den Augen verloren. Das müsse man ändern.<br />

So seien heute von 82 Millionen Deutschen nur noch 26<br />

Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Vom<br />

Gehalt oder Lohn bleibe zu wenig übrig, weil zuviel an den<br />

Staat abgeführt werden müsse. Das führe dazu, dass 400<br />

Mitglieder der Vorstände der ZKN, BZÄK und KZVN bedankten sich bei Dr. Ursula von<br />

der Leyen für ihre interessante und sehr engagierte Festrede.


DER NIEDERSÄCHSISCHEN ZAHNÄRZTE<br />

Milliarden Euro in der Schwarzarbeit verdient würden. Das<br />

seien 18 Prozent des Sozialproduktes. Dies entspreche einem<br />

Potential von 6 Millionen Arbeitsplätzen. Hier sei eine Umsteuerung<br />

dringend notwendig.<br />

Der Sachverständigenrat beschreibe das Gesundheitswesen<br />

global als den am stärksten wachsenden Markt. Das sei auch<br />

eine Zukunftschance für die Deutschen. Dies dürfe man sich<br />

nicht entgehen lassen. Denn die Ressourcen Deutschlands<br />

lägen nicht in der Erde und dem Wasser, sondern in den Köpfen<br />

der Bundesbürger. Qualifiziertes Wissen sei das, was man<br />

in die Waagschale zu werfen habe.<br />

� Krankheitskosten von<br />

Lohnkosten abkoppeln<br />

Die Kosten für Krankheit müssten von den Lohnkosten abgekoppelt<br />

werden, führte die Ministerin weiter in ihrer Festrede<br />

aus. Zudem sei die Verteilung ungerecht. Sie belaste die<br />

kleinen bis mittleren Einkommen viel stärker als die hohen.<br />

So lägen die Krankheitskosten jährlich und im Durchschnitt<br />

verteilt auf alle erwachsenen Versicherten bei rund 170 Euro.<br />

Und genau das sei auch der Beitrag der Gesundheitsprämie,<br />

die ihre Partei favorisiere. Die Kosten müssten alle tragen,<br />

nicht nur die lohnabhängig Beschäftigten. Alle zahlten bei<br />

diesem Modell gleich, doch den Lastenausgleich zahle der<br />

Besserverdienende. Er werde im Steuersystem mehr belastet,<br />

aber das sei gerecht.<br />

Wichtig sei die Entlastung von Familien. Der Sozialbeitrag<br />

Erziehung sei gleichwertig wie der Sozialbeitrag zu sehen.<br />

In der Geburtenrate stünde Deutschland weltweit an 190<br />

Stelle. Die Kinderlosigkeit bei deutschen Paaren liege bei 30<br />

Prozent, im Bereich der Akademiker bei 42 Prozent und bei<br />

Frauen in Führungspositionen sogar bei 60 Prozent. Dagegen<br />

sei der Kinderwunsch bei 80 Prozent der Deutschen<br />

durchaus vorhanden. Hier appellierte die Sozialministerin<br />

an die Zahnärzte, eine familienbewusste Personalpolitik zu<br />

betreiben. „Sie haben alle kleine Betriebe und können Vätern<br />

und Müttern die Berufstätigkeit erleichtern“, ermunterte<br />

die Ministerin die anwesenden Teilnehmer im Saal. Kinder<br />

seien ein Karrieremotor. Erziehende würden Manager-Qualitäten<br />

erwerben. Sie seien belastbar, flexibel und zeigten<br />

Bereitschaft, Verantwortung zu tragen. Zum Abschluss ging<br />

die Ministerin noch auf die Staatsverschuldung ein. Sie sagte,<br />

die Schulden von heute seien die Schulden von morgen.<br />

Sie plädierte für einen Staat, der weniger regelt und eingreift.<br />

Denn weniger Regelung sei gleichzusetzen mit mehr<br />

Eigeninitiative. Genau das brauche Deutschland.<br />

� Wissenschaftliche Fortbildung mit<br />

aktuellen Themen die „ankommen“<br />

Der Kongress in <strong>Braunlage</strong> ist ganz eindeutig deshalb so erfolgreich,<br />

weil er wissenschaftliche Themen aufgreift, die<br />

im aktuellen Interesse der Zahnärzteschaft stehen. Hier beweist<br />

Prof. Dr. Thomas Attin als wissenschaftlicher Leiter des<br />

Winterfortbildungskongresses jedes Jahr wieder das Gespür<br />

für hochaktuelle Themen, die das Interesse der Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte finden. Mit den zuständigen Ausschüssen<br />

der ZKN entsteht so ein anspruchsvolles wissenschaftliches<br />

Programm, das über die Grenzen <strong>Niedersachsen</strong>s hinaus<br />

Anerkennung findet.<br />

Die Themenschwerpunkte Parodontologie und Implantologie<br />

wurden gewählt, betont Prof. Dr. Attin, da sie Bereiche<br />

darstellen, die in den letzten Jahren zum Teil rapide Wechsel<br />

in den wissenschaftlichen Erkenntnissen und darauf aufbauenden<br />

therapeutischen Herangehensweisen verzeichnen.<br />

Beide Gebiete hätten in der zahnärztlichen Praxis eine immer<br />

größere Bedeutung erlangt. Dies werde auch in einer weitergehenden<br />

Spezialisierung in diesen Gebieten durch die<br />

Absolvierung curriculär aufgebauter Fortbildung deutlich.<br />

So befasste sich der erste Kongresstag mit Themen der Parodontologie<br />

und der zweite Tag mit der Implantologie. Der<br />

dritte Tag schloss sich dann mit einer synoptischen Darstellung<br />

der beiden Themen an, in dem moderne Praxiskonzepte<br />

vorgestellt wurden.<br />

Der wissenschaftliche Leiter des Kongresses betonte, man<br />

habe für diese Veranstaltung 22 national und international<br />

hoch angesehene Referenten gewinnen können. ➤➤<br />

Die Mitarbeiterinnen des Tagungsstandes hatten alle Hände voll zu tun,<br />

um den Andrang der Teilnehmer zu bewältigen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

7


52. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESS<br />

Sie informierten in einer Vielzahl von Vorträgen und Seminaren<br />

über wissenschaftliche Aspekte, die vor allem Tipps<br />

für die tägliche Praxis enthielten. Diese Erkenntnisse und<br />

Methoden wurden dann in Intensiv-Seminaren ergänzt und<br />

vertieft.<br />

� Starkes Fortbildungsprogramm für das<br />

zahnärztliche Fachpersonal<br />

Parallel zum wissenschaftlichen Programm wurde auch ein<br />

umfangreiches Fortbildungsprogramm für das zahnärztliche<br />

Fachpersonal angeboten. Ziel der Fortbildungen war es, das<br />

Fachpersonal mit neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft<br />

und Technik vertraut zu machen, um den Wirkungsgrad in<br />

der Praxis zu erhöhen.<br />

Die Themenpalette reichte von der perfekten Assistenz über<br />

das Praxismarketing bis zum zahnmedizinischen Röntgen.<br />

Das Programm, das unter der Leitung von Dr. Henning Otte<br />

stand und von ihm entwickelt wurde, informierte das Praxisteam<br />

über Abläufe und Hintergründe zu den relevanten<br />

Themen wie zum Beispiel<br />

Prävention, restaurative<br />

Therapie und Psychologie.<br />

Vor allem die nahtloseUmsetzungsmöglichkeit<br />

in den Alltag der<br />

zahnärztlichen Praxis sei<br />

überzeugend, betonte<br />

Im Gespräch: DMD Henner Bunke, Vorsitzender<br />

der Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong>; Dr. Jobst-Wilken<br />

Carl, Vorsitzender der KZVN; Christian Neubarth,<br />

Mitglied des Vorstandes der KZVN; Jörg<br />

Niemann, Leiter der Landesvertretung VDAK/AEV.<br />

8<br />

� ZKN unterstützt türkische<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Dr. Wolfhard Ross, Vorsitzender<br />

des Ausschusses<br />

für das zahnmedizinische<br />

Fachpersonal.<br />

In einem Gespräch zwischen Prof. Dr. Taner Yücel, ehemaliger<br />

Präsident und Mitglied der <strong>Zahnärztekammer</strong> der Türkei<br />

und Dr. Henning Otte, Vorstandsmitglied der ZKN und Vorstandsreferent<br />

für das zahnärztliche Fachpersonal, wurde in<br />

<strong>Braunlage</strong> in einem Kooperationsgespräch ein mögliches<br />

Ausbildungskonzept für türkisches zahnmedizinisches Fachpersonal<br />

besprochen. Hintergrund ist, dass zahnmedizinisches<br />

Fachpersonal in der Türkei an Universitäten ausgebildet wird.<br />

Dies geht am Bedarf der türkischen Zahnärzte vorbei. Das<br />

von der ZKN entwickelte Konzept sieht eine Ausbildung analog<br />

des dualen Systems in Deutschland vor.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

� Referenten der gemeinsamen ZE-Veranstaltungen<br />

der ZKN/KZVN begleiteten<br />

Seminare in <strong>Braunlage</strong><br />

Ein Novum dieses Kongresses war, dass die Referenten der<br />

erfolgreichen niedersachsenweiten ZE-Veranstaltungen in<br />

<strong>Braunlage</strong> Seminare begleiteten. Sie übernahmen die Begrüßung<br />

der Seminar-Teilnehmer und stellten gemeinsam<br />

mit dem Referenten das jeweilige Thema in ihrer Eigenschaft<br />

als Mitglieder des Fortbildungsausschusses und als Fortbildungsreferenten<br />

der Bezirksstellen vor.<br />

Am Samstagnachmittag, den 22.1.<strong>2005</strong>, konnten die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer auf einen sehr informativen Kongress<br />

und die <strong>Zahnärztekammer</strong> als Veranstalter auf eine erfolgreiche<br />

Veranstaltung zurückblicken.<br />

Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem <strong>Braunlage</strong>-Team<br />

der ZKN und allen, die mit ihrem Engagement<br />

zum erfolgreichen Gelingen des 52. Winterfortbildungskongresses<br />

beigetragen haben. ti<br />

Für den Terminkalender:<br />

Der<br />

53. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESS findet<br />

vom 18. bis 21.1.2006 statt.<br />

Denken Sie an die rechtzeitige Reservierung von Seminaren und<br />

vergessen Sie auch nicht Ihre Zimmerreservierung.<br />

Achten Sie auf die Veröffentlichungen in den Zahnärztlichen<br />

Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> -ZNN-.<br />

Festzuschüsse für Zahnersatz<br />

Die Neuregelungen der Bezuschussung werfen jeden Tag neue Fragen<br />

auf. Wir wollen Ihnen helfen, diese zu beantworten. Die Referenten der<br />

Vortragsreihe Anfang Januar haben eine regionale Fax-Hotline eingerichtet.<br />

Unter welcher Faxnummer Sie Hilfe bekommen, haben wir noch<br />

einmal im Internet unter<br />

www.zfn-online.de<br />

zusammengestellt. Dort finden Sie auch einen Link zu den Beispielen aus<br />

der Vortragsreihe und eine Sammlung häufig gestellter Fragen.<br />

Darüber hinaus planen wir im März noch einmal eine Serie von Vorträgen,<br />

um die aktuelle Entwicklung zu erläutern und Anleitung zur Lösung<br />

auch schwieriger Fälle zu geben. Ort und Zeit wird Ihnen mitgeteilt, Sie<br />

können es aber vorab im Internet einsehen.<br />

Wir helfen Ihnen gern –<br />

Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong> e.V.<br />

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Bei Bläschen auf<br />

der Mundschleimhaut<br />

Bewährt seit über 80 Jahren �<br />

Zusammensetzung: In 10 ml Pyralvex ® -Lösung: Rhabarberextrakt (≥ 8% Hydroxyanthracen-Derivate) 0,5 g, Salicylsäure 0,1 g. Sonstige Bestandteile: Ethanol,<br />

gereinigtes Wasser. Indikationen: Zahnfleisch- und Mundschleimhautentzündungen: Gingivitis, Stomatitis, Aphthen, Zahnungsbeschwerden, Prothesendruckschmerzen.<br />

Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe, insbesondere Salicylsäure. Warnhinweis: Enthält Ethanol<br />

(59,5 Vol.-%). Dosierungsanleitung: 3x tgl. einpinseln. Handelsformen: OP mit 10 ml (N1) und 30 ml (N2). Bitte Fach- und Gebrauchsinformation beachten.<br />

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„GEMEINSAM SIND WIR STARK!“<br />

Innerhalb von nur einem Monat haben ZKN und KZVN rund<br />

10.000 Personen im Bereich der Neuregelungen bei den ZE-<br />

Festzuschüssen geschult. In eindrucksvoller Weise konnte so<br />

demonstriert werden, welche Leistungsfähigkeit ZKN und<br />

KZVN zum Wohle der Zahnärzteschaft entfalten können, wenn<br />

sie zusammenwirken. Auch in Zukunft soll dieser Schulterschluss<br />

Bestand haben, denn nur gemeinsam sind wir stark!<br />

Leider war eine gemeinsame Vorbereitung der ZE-Veranstaltungen<br />

mit der alten KZVN-Führung nicht möglich, jedoch<br />

konnte dankenswerter Weise Unterstützung bei den KZVen<br />

Hamburg und Westfalen-Lippe eingeholt werden.<br />

Die Schulungen waren nicht nur in quantitativer, sondern<br />

auch in qualitativer Hinsicht ein voller Erfolg, wie man den<br />

vielen positiven Rückmeldungen der Teilnehmer entnehmen<br />

konnte.<br />

Eindrucksvolle Demonstration der Leistungsfähigkeit,<br />

wenn ZKN und KZVN zusammenarbeiten.<br />

10<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

10.000 Zahnärzte und Helferinnen von ZKN und KZVN geschult<br />

Kernstück der Schulungsveranstaltungen war eine Tournee<br />

durch acht verschiedene Städte in <strong>Niedersachsen</strong>. Anhand<br />

von praxisorientierten Beispielen wurden hier über 8.000<br />

Zahnärzte und Helferinnen kostenlos geschult.<br />

Selbstverständlich erhielt jeder Teilnehmer auch ein umfassendes<br />

Skript, um eine effiziente Nachbearbeitung der Veranstaltung<br />

zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang gebührt<br />

ein besonderer Dank dem Kollegen Dr. Henning Otte<br />

aus Hannover, der das Skript für die Veranstaltungen erarbeitet<br />

und so wesentlich zum Gelingen der Aktion beigetragen<br />

hat. Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen<br />

wurden mit 3 Punkten gemäß BZÄK / DGZMK bewertet.<br />

Aufgrund der großen Dimensionen dieser Veranstaltungen<br />

wurde auch die Verwaltung der ZKN, die mit der administrativen<br />

Umsetzung betraut war, vor erhöhte Anforderungen<br />

gestellt. So galt es, innerhalb kürzester Zeit, neben den<br />

Vorbereitungen für den Winterfortbildungskongress in <strong>Braunlage</strong>,<br />

an den verschiedensten Orten Großraumhallen nebst<br />

Technik zu organisieren, das Anmeldeverfahren für 10.000<br />

Personen abzuwickeln und über 700.000 Seiten Papier bedrucken<br />

und an die verschiedenen Veranstaltungsorte termingenau<br />

ausliefern zu lassen. Hierfür sei allen an dieser<br />

Aktion Beteiligten ausdrücklich gedankt.<br />

Ein wesentlicher Garant<br />

für den eingetretenen<br />

Erfolg waren<br />

jedoch die Referenten,<br />

denen wir<br />

an dieser Stelle für<br />

ihren Einsatz und<br />

kompetenten Vortrag<br />

herzlich danken:<br />

Die Teilnehmer beurteilten die erste gemeinsame Veranstaltung<br />

von ZKN und KZVN sehr positiv und bescheinigten<br />

ihr einen großen Erfolg.


Veranstaltungsort Referenten<br />

Lüneburg Dr. Wiesner, Herr Dammasch<br />

Verden Dr. Heckroth, Herr Neubarth, Dr. Riefenstahl<br />

Stade Dr. Wiesner, Herr Dammasch<br />

Osnabrück Dr. Hörnschemeyer, Dr. Obermeyer<br />

Wilhelmshaven Dr. Otte, Dr. Ernst, Dr. Carl<br />

Hannover Dr. Wömpner, Dr. Bunke<br />

Göttingen Dr. Heckroth, Dr. Riefenstahl, Herr Neubarth<br />

Braunschweig Dr. Nels, Dr. Wenzel<br />

Durchschnittlich wurden die dezentralen Schulungsveranstaltungen,<br />

die nahezu alle ausgebucht waren, von rund<br />

1.000 Teilnehmern besucht. Die mit Abstand größte Veranstaltung<br />

fand in Hannover mit ca. 2.300 Teilnehmern statt.<br />

Neben den großen dezentralen Schulungen gab es im Dezember<br />

und Januar auch kleinere dezentrale Veranstaltungen<br />

sowie eine Reihe von zentralen Seminaren im Fortbil-<br />

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte:<br />

HILFE FÜR DIE FLUTOPFER SÜDOSTASIENS<br />

Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete<br />

stellt als Soforthilfe für die betroffenen Flutkatastrophengebiete<br />

Südasiens € 100.000 zur Verfügung und ist<br />

damit einem Aufruf der Salesianer Don Boscos in Bonn gefolgt.<br />

In den 72 Don-Bosco-Einrichtungen Südindiens und auf Sri<br />

Lanka sind derzeit alle Salesianer Don Boscos und Mitarbeiter<br />

bemüht, den zehntausenden Obdachlosen und Verletzten<br />

so gut wie möglich zu helfen. Kirchen, Schulen und Werkstätten<br />

sind zu Lazaretten geworden, und überall dort wo<br />

Platz ist, werden Lager für die übermüdeten und entkräfteten<br />

Menschen eingerichtet.<br />

“Wir brauchen diese Hilfe jetzt, um Nahrungsmittel, Verbandmaterial,<br />

Medizin und vieles mehr zu organisieren, aber<br />

vor allem den Menschen Zuwendung, Trost und ein Obdach<br />

anzubieten,“ sagt der Vorsteher der Stiftung, Klaus Winter,<br />

der seit vielen Jahren eng mit den Salesianern zusammenarbeitet.<br />

Ein Teil der Referenten begleitete in <strong>Braunlage</strong><br />

die Seminare des Winterfortbildungskongresses<br />

dungszentrum der ZKN. Über 2.000 Personen haben diese,<br />

zumeist ausgebuchten, Veranstaltungen besucht.<br />

Auch für die Zukunft sind weitere Kooperationen zwischen<br />

der ZKN und KZVN geplant.<br />

Dr. Dr. Henning Borchers Dr. Jobst-Wilken Carl<br />

Präsident der ZKN Vorsitzender KZVN<br />

Wer statt seiner geplanten Faschingsparty lieber das Geld<br />

dieser „Erste-Hilfe-Maßnahme“ zu kommen lassen möchte,<br />

kann seine Spende auf das HDZ-Konto überweisen:<br />

(Spendenquittungen werden bei vollständiger Angabe der<br />

Adresse automatisch erteilt!)<br />

Spendenkonto<br />

Deutsche Apothekerund<br />

Ärztebank Hannover<br />

KtoNr. 0 004 444 000<br />

(BLZ 250 906 08)<br />

Stichwort: FLUTKATASTROPHE<br />

Dr. Klaus Winter, Vorsteher<br />

Bad Harzburg<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

11


12<br />

ZKN-WAHL: OFFENER BRIEF DES WAHLLEITERS<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05


ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

13


Vorhersagbare Ergebnisse in der Endodontie<br />

erfordern ein Gesamtkonzept,<br />

wobei in der Entscheidung, wo<br />

und wann ich welche Technik einsetzen<br />

muss, der eigentlich prognoserelevante<br />

Punkt zu sehen ist.<br />

Wohl kaum ein Gebiet der zahnärztlichen<br />

Therapie hat sich in der vergangenen<br />

Dekade so nachhaltig und<br />

rasant entwickelt wie die Endodon-<br />

Holger Dennhardt, Landshut tie. Es schien kein Stein auf dem anderen<br />

bleiben zu wollen, fast täglich<br />

drängten die Firmen mit immer noch innovativeren und<br />

besseren Produkten auf den Markt. Das schier unerschöpfliche<br />

Feld der verschiedensten Systeme der Aufbereitung,<br />

Spülung und Abfüllung war und ist selbst für die Spezialisten<br />

nur schwer überschaubar. Dieses Gebaren erinnert stark<br />

an die unselige Systemvielfalt in den Anfangszeiten der Implantologie<br />

und die zum Teil drastisch ausgetragenen Kämpfe<br />

um Therapiekonzepte in der Parodontologie. Doch sollte<br />

immer dabei bedacht werden, dass die eigentlichen Grundlagen<br />

der Endodontie am Ende des vorletzten (!) und am Anfang<br />

des letzten Jahrhundert zu finden sind:<br />

14<br />

ENDODONTIE –<br />

„Es ist nicht wesentlich, was in den Wurzelkanal eingefüllt<br />

wird, entscheidend ist, was durch mechanische Reinigung<br />

aus ihm entfernt wird“ R. H. Hofheinz, 1882<br />

„Die Grundprinzipien der Endodontie bestehen in Asepsis,<br />

chemischer Aufbereitung, mechanischer Aufbereitung und<br />

Obturation.“ Prof. O. Walkhoff, ca.1910<br />

Das mag all diejenige erstaunen, die glauben, durch die Anwendung<br />

hochkomplizierter Techniken in der Endodontie<br />

eine Art Mythos erkennen zu wollen. Dies ist bei weitem<br />

nicht so. Sicherlich gibt uns die Industrie hervorragende Instrumente<br />

in die Hand, um die beiden oben genannten Forderungen<br />

so sicher und vorhersagbar wie möglich zu erfüllen,<br />

doch der Hauptpunkt jeder erfolgreichen Endodontie<br />

ist und bleibt der Behandler. Sein Wissen und Können sind<br />

die entscheidenden Faktoren für den Erfolg der Therapie.<br />

Nur der richtige und zielbewusste Einsatz aller Hilfsmittel<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

KEIN BUCH MIT SIEBEN SIEGELN<br />

wird zu einem Ergebnis führen,<br />

dass die Therapiequalität<br />

bei jeder Behandlung sicher<br />

reproduzierbar ist.<br />

� Keine Patentlösung,<br />

aber Anhaltspunkte<br />

Genau wie in allen anderen<br />

Gebieten der Medizin und<br />

Zahnmedizin ist in der Endodontie<br />

allein mit dem Durchlesen<br />

von Handlungsanweisungen<br />

und Beipackzetteln<br />

nicht der gewünschte Erfolg<br />

zu erreichen. Das wird einige<br />

Male gut gehen, aber sehr oft<br />

eben nicht. Und es ist unklar,<br />

warum bei einigen Fällen ein<br />

Erfolg eintreten konnte, während<br />

trotz der auf den ersten<br />

Blick einfacheren Anatomie<br />

und Verhältnisse eines anderen<br />

Zahnes große, manchmal<br />

nicht mehr lösbare Probleme<br />

auftreten. Daher verlangen<br />

die Kolleg(inn)en nach Waschzetteln,<br />

die auf alle oder doch<br />

zumindest die meisten Fälle<br />

übertragbar wären. Leider ist<br />

die Wirklichkeit nicht so, doch<br />

gibt es Anhaltspunkte, die bei<br />

konsequenter Anwendung den<br />

Erfolg einer Behandlung zumindest<br />

nicht verhindern.<br />

Somit stellt sich die erste Frage:<br />

� Welches System soll<br />

man benutzen?<br />

Was ist das Beste, Erfolgreichste,<br />

Bewährteste? Doch<br />

mit der wie auch immer gearteten<br />

Beantwortung dieser<br />

Wurzelbehandelter Zahn 26 mit<br />

Thermafil Füllung<br />

Röntgenbefund mit nicht bis zum Apex reichender<br />

WF. Erhebliche Krümmung der mesialen<br />

Wurzel<br />

Suche des MB2 nach Entfernung der alten<br />

WF und des Thermafil Stiftes. Vergrösserung<br />

10-fach<br />

Masteraufnahme des MB2. MB1 und MB2<br />

verlaufen gemeinsam zu einer Kontriktion<br />

Doppelt S-förmig gebogener Kanalverlauf


Vollständig aufbereitete Kanäle mittels<br />

Crown Down. Gerade, weite Zugangspräparation<br />

und vollständige Entfernung des Debris<br />

durch Spülprotokoll<br />

Thermoplastische Obturation mit Guttapercha<br />

(System A und Obtura II)<br />

Frage durch einen eloquenten<br />

Vertreter der Fa.X oder Y<br />

beginnen eigentlich erst die<br />

Probleme. Denn wie in der<br />

Implantologie auch – nicht<br />

primär das System ist entscheidend,<br />

sondern was ich<br />

damit anfange. Damit wird<br />

deutlich, dass die Beantwortung<br />

dieser Frage schwierig,<br />

wenn nicht gar unmöglich<br />

ist. Sie ist auch eigentlich für<br />

den Erfolg nicht entscheidend,<br />

da alle handelsüblichen Endodontiesysteme<br />

sehr viele<br />

starke und einige schwache<br />

Seiten aufweisen.<br />

� Feilen und ihre Anforderungen<br />

Es gibt allerdings einige materialspezifischenBesonderheiten,<br />

die man kennen und<br />

beachten sollte. So haben<br />

auch in der modernen Endodontie<br />

Stahlfeilen keineswegs<br />

ausgedient. Sie werden zum<br />

Aufsuchen der Kanäle und für<br />

die primäre Aufbereitung eingesetzt.<br />

Dafür benutzt man<br />

Kerr-Feilen. Hedstroem-Feilen<br />

leisten gute Dienste bei<br />

der Revision alter Guttaperchafüllungen<br />

oder bei der<br />

Entfernung von Stiften. Diese Feilen haben scharfe Enden<br />

und können bei forcierter Anwendung somit schwerwiegende<br />

Probleme durch die Schaffung von Kratern und Absätzen<br />

im Kanalsystem schaffen. Die Benutzung mittels feinfühliger,<br />

druckarmer watch-winding- Bewegung ist essentiell,<br />

damit ich mir meine weitere Aufbereitung nicht selbst unmöglich<br />

mache. Die meisten NiTi-Feilen haben dazu im Gegensatz<br />

nicht schneidende Spitzen, so dass sich mit Druck<br />

die Ergebnisse eher verschlechtern. Zudem ist die Effektivität<br />

der NiTi-Instrumente jeder Stahlfeile unterlegen.<br />

Somit sollten die massiven Abtragungen zu Beginn einer<br />

Behandlung, dem Zugang oder Access, mit schneidenden<br />

Instrumenten (wie Gates-Glidden-Drills) vorgenommen werden.<br />

Danach folgt das Sondieren mit Stahl-Hand-Instrumenten.<br />

Für die gesamte weitere Aufbereitung sollten NiTi-<br />

Systeme verwendet werden, da sie zuverlässig die Kanäle<br />

nur in der zuvor bestimmten Größe aufbereiten, ohne sich<br />

selbst einen neuen, falschen Weg zu suchen, und ledging<br />

oder transportation vermeiden. NiTi-Instrumente werden<br />

bereits seit den 50er Jahren in der Endodontie angewendet,<br />

wurden allerdings erst durch die bahnbrechenden Arbeiten von<br />

McSpadden (1984) in einem Behandlungskonzept integriert.<br />

Kontrollaufnahme mit 90 Grad abgewinkelten<br />

Kanalverlauf<br />

Auf Grund der technologischen Bedingungen ist der erste<br />

Einsatz solcher NiTi-Systeme dann frustrierend, wenn man<br />

sie in der gleichen Art und Weise benutzt wie die Stahlinstrumente.<br />

Sehr bewährt haben sich hierbei speziell gesteuerte<br />

Motoren, die bei sachgerechter Anwendung die gefürchteten<br />

Frakturen der NiTi-Feilen verhindern können. Es<br />

wird allerdings viel zu viel Energie darauf verwendet, sich<br />

mit den unterschiedlichen Systemen auseinander zu setzen.<br />

Viel wichtiger hierbei ist die richtige Vorbereitung mit den<br />

Handfeilen (s.o.) und das vernünftige Handling der einzelnen<br />

Feile. Erst wenn ich (wie Ruddle) mit einer #15-Handfeile<br />

reproduzierbar den Kanal aufbereiten kann, ist er für<br />

die rotierende Aufbereitung geeignet. Dabei ist es von großer<br />

Wichtigkeit, die Idee, die hinter dem jeweiligen Feilendesign<br />

steckt zu verinnerlichen, denn auch innerhalb eines<br />

Systems erfüllt jede Feile einen besonderen, ihr zugeordneten<br />

Zweck.<br />

So ist gerade beim mit unterschiedlichen Tapern in einer Feile<br />

arbeitenden Pro-Taper-System (Dentsply) die richtige<br />

Anwendung der einzelnen Feile entscheidend für den erfolgreichen<br />

Einsatz. Die meisten anderen Systeme benutzen<br />

einen gleichbleibenden Taper für jede Feile. Bei genauer<br />

Kenntnis des jeweiligen Designs ist es möglich, die Vorteile<br />

der jeweiligen Systeme miteinander zu kombinieren (Hybridtechnik).<br />

� Gleitmittel und Spüllösungen<br />

Man sollte niemals Feilen, gleich welcher Art, ohne Gleitmittel<br />

einsetzen. Hierfür eignen sich sowohl pastöse als auch flüssige<br />

Desinfizienzen. Die wissenschaftlichen Arbeiten über<br />

die verschiedenen Spüllösungen sind Legion. Eine gemeinsame<br />

Linie hat sich immer noch nicht gefunden. Grob verallgemeinernd<br />

lässt sich feststellen, dass EDTA und Natriumhypochlorid<br />

gemeinsam eingesetzt werden sollten. Über die<br />

Konzentrationen wird viel gestritten, man sollte jedoch immer<br />

daran denken, dass die 5,25%ige Lösung allein daher stammt,<br />

dass das Toilettenreinigungsmittel Clorox aus dem Drugstore<br />

eben genau diese Konzentration<br />

aufweist. Ein Schelm, wer<br />

Böses dabei denkt.<br />

Die zur Zeit diskutierte Eliminierung<br />

von E. faecalis, der<br />

als Erreger bei Granulomen<br />

und Abszedierungen beobachtet<br />

wurde, erreicht man<br />

einfach und sicher mit 2,0%<br />

CHX-Spülung. Verzichten<br />

sollte man auf Wasserstoff-<br />

3 Kanäle in der mesialen Wurzel<br />

peroxid als Spüllösung. Eine<br />

ausreichende und langdauernde<br />

Spülung ist entscheidend<br />

für die sichere Eliminierung<br />

der Keime. Eine Spüldauer<br />

von 20 Minuten bei<br />

einem Molaren ist keineswegs<br />

zu lange. Nur so erreicht man<br />

auch die Keime in den ➤➤<br />

Wurzelfüllung der 3 mesialen Eingänge<br />

15<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05


Aufbereitung des apikalen Deltas durch Spülprotokoll.<br />

Die röntgendichten Anteile sind<br />

Sealer, die durch die thermodynamische Wirkung<br />

der Obturationstechnik (SystemB) in die<br />

lateralen Kanäle gepresst wurden.<br />

46 resorbierte Wurzeln durch massive bakterielle<br />

Infektion. Vollständiger Verlust der<br />

disto-vestibulären Knochenlamelle. V.a Fraktur<br />

der distalen Wurzel<br />

Dentinkanälchen und Seitenkanälen.<br />

Mit Ultraschall aktivierte<br />

und erwärmte Spüllösungen<br />

wirken besser.<br />

Die Anwendung von anderen<br />

desinfizierenden Verfahren wie<br />

Endox hat sich nicht durchsetzen<br />

können. Der Preis des<br />

Gerätes und die zusätzliche<br />

Durchführung neben der üblichen<br />

Aufbereitung führen zu<br />

einem finanziellen Mehraufwand,<br />

der durch die Vorteile<br />

nicht aufgewogen wird. Laser<br />

zur Desinfektion der Kanäle<br />

sind derzeit nur akzessorisch<br />

zu empfehlen; dabei sollte<br />

streng auf die Vorgaben der<br />

Hersteller geachtet werden,<br />

um keine irreparablen Schäden<br />

zu produzieren. Die alleinige<br />

Anwendung der oben<br />

genannten Geräte ist nicht<br />

ausreichend. Einen interesannten<br />

Ansatz bietet die HealO-<br />

Zone-Technologie, welche<br />

allerdings noch in der Erfahrungsphase<br />

ist.<br />

� Laterale Kondensationstechnik<br />

Sie zählt heute immer noch zum Goldstandard in der Endodontie.<br />

Allerdings ist sie, konsequent durchgeführt, sehr zeitaufwändig<br />

und schwierig zu beherrschen.<br />

Schilder hat bereits 1967 eine geänderte thermoplastische<br />

Füllung entwickelt, die auch heute noch in den unterschiedlichsten<br />

Abwandlungen sichere prädiktable Ergebnisse ermöglicht.<br />

Die Bedeutung eines Sealers ist hierbei eminent; nur<br />

er ermöglicht den bakteriendichten Verschluss. Ein Irrglaube<br />

ist es allerdings zu erwarten, dass durch die Füllung des<br />

Kanals mit Sealer und der anschließenden Stabilisierung mit<br />

einem Guttaperchastift ein sicherer Verschluss möglich ist.<br />

Nur der gezielte statische Druck führt zu dem gewünschten<br />

Ergebnis einer dreidimensionalen randdichten Füllung. Welche<br />

Obturationstechnik angewendet wird, ist eher der Erfahrung<br />

des Behandlers und der zuvor erfolgten Aufbereitungssystematik<br />

zuzuordnen.<br />

Ebenfalls wie bei den Systemen existieren viele gleichwertige<br />

Verfahren nebeneinander. Sealer auf ZnO- und Kaziumhydroxidbasis<br />

werden gleichermaßen sicher bei allen Techniken<br />

verwendet. Silikonbasierte Sealer weisen infolge der<br />

Eigenretraktion gewisse Probleme auf. Sealer mit zusätzlichen<br />

antibiotischen oder Desinfizierenden Zusätzen sollten<br />

nicht mehr Verwendung finden. Der Sealer sollte der Obturationstechnik<br />

angepasst werden. So sind beispielsweise bei<br />

der warmen Kondensationstechnik Silikon-Sealer nicht indiziert.<br />

Auch bei den mit Guttapercha ummantelten Kunststoffstiften<br />

(z.B. Thermafil, SoftCore) ist die Benutzung eines<br />

Sealers zu fordern.<br />

16<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

Seit 2003 werden Resinsealer angeboten, welche die Guttapercha-Füllung<br />

insgesamt ablösen sollen. Langzeitstudien<br />

liegen noch nicht vor, erste Ergebnisse und 5-Jahres-Case<br />

Reports sind allerdings ermutigend.<br />

� Postendodontische Medikation<br />

Zumeist berichten die Patienten über geringe Schmerzen<br />

nach der Obturation. Diese sollten nach 2 Tagen vollständig<br />

verschwunden sein. Eine Ibuprofen- oder Paracetamol-Gabe<br />

ist empfehlenswert.<br />

Die Gabe von Antibiotika sollte Ausnahmefällen (z.B. bei<br />

schweren Abszedierungen) vorbehalten bleiben, eine regelmäßige<br />

Antibiotika-Prophylaxe nach der Endodontie ist abzulehnen.<br />

� Das Mikroskop in der Endodontie<br />

Alle oben beschriebenen Maßnahmen werden dennoch nicht<br />

erfolgreich sein, wenn ich nicht alle Kanäle finden werde –<br />

die Betonung liegt hierbei auf alle. Mit dem Einsatz des OP-<br />

Mikroskops hat sich beispielsweise die Aufbereitung der<br />

mb2-Kanäle in oberen Molaren von wenigen auf fast 100%<br />

erhöht. Sehr oft finden sich neben dem Hauptkanal noch<br />

weitere feine Kanäle, die man selbst mit Lupenbrille nicht<br />

entdecken kann. Dabei ist zumeist nur der Eingangsbereich<br />

unscheinbar. Nach dem Ausräumen der begrenzenden Dentinschicht<br />

erkennt man massive nekrotische oder noch vitale<br />

Pulpareste, selbst bei Revisionen von seit Jahren behandelten<br />

Zähnen.<br />

Wenn wir uns die anatomischen Studien von Hess oder<br />

Schuhmacher ansehen, so erkennen wir die unglaubliche<br />

Vielfalt der Kanalmorphologie, die man mit einem einfachen<br />

Instrument nur sehr unzureichend erfassen kann.<br />

� Vorteile des Mikroskops<br />

Der Hauptvorteil eines OPMI<br />

liegt einmal in der klaren optischen<br />

Wiedergabe des Operationsfeldes<br />

in blendfreier<br />

Ausleuchtung und dem nicht<br />

zu unterschätzenden Faktor<br />

der entspannten Haltung<br />

und Sitzposition beim Arbeiten.<br />

Durch den Anschluss von<br />

Videomonitoren kann auch<br />

die Assistenz genau den Arbeitsablauf<br />

erkennen und<br />

somit die notwendigen Zureichungen<br />

ermöglichen. Dies<br />

führt wiederum zu einer sicheren<br />

und missverständnisfreien<br />

Teamarbeit. Das erfreuliche<br />

Ergebnis wird sich<br />

somit fast von allein einstellen.<br />

Die Handhabung und<br />

Platzierung eines OPMI erfordert<br />

allerdings erneutes<br />

Z.n. 6 Monate nach Obturation mit MTA apikal<br />

und Resilon. Spülung mit NaOCl 5,25%<br />

und CHX 2% in one- visit- Endo.<br />

Okklusale Zugangspräparation mit diamantierten<br />

Ultraschallspitzen


Training, wobei die Lernkurve<br />

um so flacher ausfällt, je weniger<br />

zuvor mit anderen vergrößernden<br />

Systemen wie Lupenbrillen<br />

gearbeitet wurde.<br />

Die endodontische Mikroskopie<br />

beschränkt sich allerdings<br />

nicht allein auf das Aufsuchen<br />

von okkulten Kanälen, sondern<br />

liefert auch wichtige Hinweise,<br />

ob Frakturen den Erfolg<br />

verhindern können, und<br />

die Möglichkeit, die Aufbereitungsrichtung<br />

zu verifizieren<br />

und allfällige Hindernisse<br />

für die Feilen (z.B. Pulpasteine)<br />

zu vermeiden. Die Entfernung<br />

frakturierter Elemente<br />

ohne OPMI ist ein zumeist<br />

hoffnungsloser Akt. Mit den<br />

richtigen Hilfsmitteln kann<br />

unter direkter Sicht auch ein<br />

ehemals unlösbarer Fall zum<br />

Erfolg gebracht werden. Die<br />

Benutzung eines OPMI wird für den Zahnarzt eine neue Welt<br />

eröffnen. Sie wird ihm die Sicherheit der Diagnose zurückgeben<br />

und sein Ergebnis reproduzierbar gestalten. Bei dem<br />

Erwerb eines Mikroskops sollte man auf eine leichtgängige<br />

Handhabung Wert legen. Für denjenigen, der an Dokumentation<br />

interessiert ist, sollte die Erweiterbarkeit ebenfalls ein<br />

Kriterium sein.<br />

Sondierung des Kanalverlaufes mit Stahlfeilen<br />

#10 (MB2)<br />

Präparation einer Via falsa durch den Einsatz<br />

rotierenden NiTi Instrumenten ohne vorherige<br />

Verifizierung des Gleitpfades (courtesy<br />

by Garry Carr -PERF-Institut ; San Diego)<br />

� Praktische Vorgehensweise<br />

Der zumeist benutzte Arbeitsabstand ist 25 bis 30 cm. Bei<br />

20 cm kann es zu Konflikten mit dem Instrumentarium und<br />

der Assistenz kommen. Je weiter der Arbeitsabstand aller-<br />

Laut einer dpa-Meldung hat die BKK für Heilberufe die Deutsche<br />

Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) auf fast 400<br />

Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Die Apo-Bank habe<br />

unter dem früheren BKK-Management der BKK für Heilberufe<br />

einen Kredit von 113 Millionen Euro gewährt, um die<br />

Finanzkrise der Kasse zu überdecken. Sonst wäre die Kasse<br />

zu einer Beitragsanpassung gezwungen gewesen. Die neue<br />

BKK-Führung ist dagegen der Ansicht, dass das Sozialgesetzbuch<br />

keine mittel- und langfristigen Kreditfinanzierungen<br />

erlaube. Die Klage sehe man als Teil des Sanierungskonzep-<br />

dings ist, um so kleiner wird die maximale Vergrößerung.<br />

Die normale Vergrößerung in der Endodontie ist 8-16-fach.<br />

Weitere Vergrößerungen bis 25-fach werden nur benutzt,<br />

um Kanaleingänge zu lokalisieren oder interessante anatomische<br />

Strukturen und Frakturen zu verfolgen. Sie sind für<br />

die gesamte Aufbereitung nicht sinnvoll. Bei der Obturation<br />

kann ich mit dem OPMI meine Plugger sicher platzieren, um<br />

somit eine dreidimensionale Füllung ohne Voids (Löcher) zu<br />

erreichen.<br />

� Resümee<br />

Alles in allem ist nur das „Gesamtkonzept Endodontie“ mit<br />

seinen technischen Raffinessen geeignet, vorhersagbare Ergebnisse<br />

in jedem Fall zu garantieren. Das bedeutet aber<br />

keineswegs, dass damit jeder Fall erfolgreich zu lösen ist –<br />

allein die immer weitere Perfektionierung der endodontischen<br />

Techniken steht dem entgegen. Andererseits heißt das aber<br />

auch nicht, dass allein diese geballte Anwendung erfolgreich<br />

ist. Jeder kann auf erfolgreiche endodontische Behandlung<br />

verweisen, die ohne diese verfeinerten Techniken erreicht<br />

wurden. Die Entscheidung, wo und wann ich welche Technik<br />

einsetzen muss, ist eigentlich der entscheidende Punkt.<br />

Das prätherapeutische Erkennen von möglichen Problemen<br />

und das sichere Handling bei auftretenden Schwierigkeiten<br />

wird den Zahnarzt der Zukunft als kompetent ausweisen,<br />

nicht das Behandeln<br />

aller Fälle. Somit sollte<br />

bei den Endodontiekursen,<br />

gleich ob<br />

universitär oder ordinationsbezogen,<br />

die<br />

Risikoanalyse gegenüber<br />

der allein technischen<br />

und studienbezogenen<br />

Schulung<br />

Vorrang haben.<br />

Holger Dennhardt<br />

Innere Münchner Str.15D<br />

84036 Landshut<br />

dh@dentalart-dennhardt.de<br />

tel.: +49-8 71-2 76 84 84<br />

fax: +49-8 71-2 76 84 85<br />

mobile: 01 71-7 54 5310<br />

400 Millionen Euro Schadenersatzklage<br />

BKK FÜR HEILBERUFE KLAGT GEGEN APOBANK<br />

tes der BKK für Heilberufe, sagt die Kasse. Die Apo-Bank<br />

weist die Vorwürfe zurück, denn die Bank habe der BKK in<br />

ihrer schwierigen Finanzsituation auf Bitte des Landesverbandes<br />

weiterhin als Kreditgeber zur Verfügung gestanden<br />

und die Sanierung mit einer Krediterhöhung begleitet.<br />

Zudem stelle die BKK für Heilberufe mit dieser Klage die Kreditvergabe<br />

an gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich in<br />

Frage. Dies könnte unabsehbare Folgen für die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung haben.<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

17


ZUKUNFTSORIENTIERT IN DIE KOMMENDE<br />

LEGISLATURPERIODE<br />

Wichtige Themen der Zahnmedizin<br />

haben uns in den vergangenen vier<br />

Jahren beschäftigt. Für mein Ressort<br />

gehören dazu die Bereiche Zahnheilkunde<br />

im Alter, dental informa<br />

und Patientenberatungsstelle. Was<br />

haben wir auf diesen Gebieten geleistet?<br />

Welche Ziele haben wir für<br />

die nächste Legislaturperiode?<br />

� Wachsende Bedeutung seniorengerechter<br />

Zahnmedizin<br />

Die Zahnheilkunde im hohen Alter<br />

gehört zu den Themen, die uns Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte in den<br />

nächsten Jahren intensiv beschäftigen werden. Ein Blick auf<br />

die demografische Entwicklung reicht aus, um die massiven<br />

Veränderungen, vor denen wir stehen, zu erkennen: Schon<br />

jetzt sind 22 Prozent der Bevölkerung in unserer Gesellschaft<br />

älter als 60 Jahre. Bis 2050 wird sich diese Zahl fast verdoppeln.<br />

Vier Prozent der Bevölkerung sind heute 80 Jahre und<br />

älter - 2040 wird sich diese Zahl sogar vervierfacht haben.<br />

Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Behandlungsbedarf<br />

bei Senioren massiv steigen wird. In einer Vielzahl<br />

von Veröffentlichungen, Koordinierungskonferenzen und<br />

Symposien wird auf diese Entwicklung hingewiesen. Wenn<br />

aber nur 155 von 1.350 Pflegeinrichtungen, die von der<br />

ZKN angeschrieben wurden unser Pflegehandbuch angefordert<br />

haben, wird das Problem und Potenzial deutlich.<br />

Wir müssen diesen medizinischen und gesellschaftlichen<br />

Trend aufgreifen und uns aktiv um alle damit zusammenhängenden<br />

Themen kümmern. Zudem liegt in dieser Gruppe<br />

auch wirtschaftliches Potenzial für uns alle. Als Mitglied<br />

des Vorstandes der ZKN setze ich mich deshalb vehement<br />

für eine bessere Zahnheilkunde bei Senioren ein. Politik,<br />

Gesellschaft und Krankenkassen müssen für dieses Thema<br />

sensibilisiert werden. Die dringend notwendigen finanziellen<br />

Mittel sind einzukalkulieren, damit wir zukunftsfähig<br />

bleiben.<br />

Dazu gehört auch, die „Medizin in der Zahnmedizin“ zu forcieren.<br />

Denn unstrittig ist der Zusammenhang zwischen Allgemeingesundheit<br />

und zahnmedizinischer Gesundheit. So<br />

bedeutet Mundgesundheit ein Gewinn an Allgemeingesundheit,<br />

mehr Lebensqualität und verbesserte soziale Kontakte,<br />

besonders für Senioren. Für diesen Aspekt habe ich mich im<br />

Dr. Hans-Jürgen König<br />

18<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

Dr. Hans-Jürgen König zieht Bilanz für seine Vorstandsreferate<br />

Vorstand in der letzten Legislaturperiode eingesetzt. Weitere<br />

Verbesserungen in diesem Segment zu erreichen, ist eines<br />

meiner vorrangigen Ziele für die nächsten fünf Jahre.<br />

� dental informa: Kontinuierlicher Erfolg<br />

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist die dental<br />

informa eine Erfolgsgeschichte. Die Besucherzahlen der<br />

gemeinsamen Veranstaltung der ZKN, des Bundesverbandes<br />

Dentalhandel <strong>Niedersachsen</strong>, Bremen, Sachsen-Anhalt und<br />

der Tochter der Deutschen Messe AG, Heckmann GmbH Hannover,<br />

haben sich gut entwickelt. Sie bewegen sich seit Jahren<br />

zwischen 3.000 (Jahr 2000 in Bremen) bis 5.800. Die<br />

zweite in Bremen stattfindende Messe brachte 2004 sogar<br />

3.500 Besucher. Ein beachtliches Ergebnis für die vergangene<br />

dental informa. Ein weiterer Grund ihres Erfolgs ist das<br />

sehr gute Renommee bei Besuchern und Ausstellern. Sie hat<br />

sich als Mittelpunkt des Austausches zwischen Herstellern<br />

von Dentalprodukten und Zahnärzten etabliert. Vom Handel<br />

wurde zuletzt das hohe Kaufinteresse der Besucher gewürdigt.<br />

Die zur Tradition gewordene „After Work Party“ trägt dabei<br />

ebenso zum Gesamterfolg bei, wie die große Vorab-Sonderberichterstattung<br />

in einem eigenen redaktionellen Teil der<br />

ZNN. Ein positiver Nebeneffekt für die ZNN ist das sehr hohe<br />

Anzeigenaufkommen und die damit verbundenen Erträge,<br />

die durch den dental informa-Sonderteil erzielt werden.<br />

Trotz des Wunsches, eine eintägige Ausstellung zu organisieren,<br />

sollen aus unserer Sicht die zwei Ausstellungstage<br />

erhalten bleiben. Auch der vierjährige Wechsel nach Bremen<br />

ist langfristig geplant und sinnvoll. Zusätzlich planen wir,<br />

für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen<br />

der dental informa Fortbildungspunkte zu vergeben.<br />

Damit wollen wir ein sichtbares Zeichen für die Qualität der<br />

Messe setzen. Denn sie bietet die vom Gesetzgeber geforderten<br />

Informationen aus erster Hand. Unter einem Dach<br />

werden aktuelle Entwicklungen der Dentaltechnologie, der<br />

Dienstleistungen und Angebote der Standesvertretungen<br />

geboten. Außerdem zeigt sie Möglichkeiten, den Leistungskatalog<br />

der GKV zu verlassen und über außervertragliche<br />

Behandlungsangebote die Zukunft der Praxen zu sichern.<br />

Zusammengefasst: Die dental informa hat sich als zentraler<br />

Treffpunkt der Dentalmedizin etabliert und wir werden alles<br />

daran setzen, diese Erfolgsgeschichte auch in der nächsten<br />

Legislaturperiode fortzuschreiben. Eine qualifizierte Informationsarbeit<br />

gehört für uns dazu. Indem Sie auch weiter-


hin die dental informa besuchen, sichern Sie nicht nur<br />

deren Bestand, sondern unterstützen auch die Arbeit des<br />

Kammervorstandes.<br />

� Hohe Akzeptanz bei Bürgerinnen und<br />

Bürgern <strong>Niedersachsen</strong>s<br />

Bevölkerung schätzt Service der Patientenberatungsstelle<br />

„Auf dieses Angebot haben die Bürgerinnen und Bürger<br />

<strong>Niedersachsen</strong>s gewartet.“ So lautet das positive Fazit nach<br />

vier Jahren Patientenberatungsstelle. Hier hat der ZKN-Vorstand<br />

frühzeitig agiert und ein Thema aktiv besetzt. Die<br />

ständig höhere Inanspruchnahme dieser Serviceleistung beweist<br />

das. Fast 2.000 Menschen haben auf den Rat der<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte am Patiententelefon zurückgegriffen.<br />

Die Patientenberatungsstelle ist ein ausgereifter<br />

Service, der sowohl Patienten als auch die Kolleginnen und<br />

Kollegen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Und sie<br />

zeigt, dass das Verhältnis des Zahnarztes zu seinen Patienten<br />

intakt ist. 90 Prozent aller Gespräche verlaufen in einer<br />

harmonischen und sachlichen Atmosphäre. Spannungen<br />

zwischen dem Patienten und seinem Zahnarzt können so<br />

eliminiert oder reduziert werden. Natürlich ist es das klare<br />

Ziel, die Patienten immer an ihren Behandler zurück zu verweisen.<br />

Die Patientenberatungsstelle bietet keine Untersuchung,<br />

Behandlung, Begutachtung oder Rechtsberatung an.<br />

Sie hat sich aber als Serviceleistung für die Patienten etabliert.<br />

Das liegt an dem hohen Engagement der Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte, die mit ihrer profunden Sachkenntnis<br />

26. KLINISCHE DEMONSTRATION DER KLINIK- UND<br />

POLIKLINIK FÜR MUND-, KIEFER- UND GESICHTS-<br />

CHIRURGIE HANNOVER<br />

Prof. Dr. Dr. Nils-Claudius Gellrich, neuer<br />

ärztlicher Direktor, eröffnete die Traditionsveranstaltung<br />

Prof. Dr. Dr. Nils-Claudius Gellrich, neuer ärztlicher Direktor<br />

der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

an der Medizinischen Hochschule Hannover, begrüßte<br />

die Teilnehmer der 26. Veranstaltung, die auch in<br />

diesem Jahr wieder gemeinsam mit dem ZFN der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> veranstaltet wurde. Und auch diese<br />

Veranstaltung konnte wieder einen fast bis auf den letzten<br />

Platz besetzen Großen Hörsaal der Klinik verzeichnen. Neu<br />

war in diesem Jahr eine Industrieausstellung, die Gelegenheit<br />

zur Information auf dentaltechnischem Gebiet gab<br />

und die stark von den Teilnehmern angenommen wurde.<br />

informieren. Dazu gehören auch die Leistungen des GOZ-<br />

Ausschusses, der Schlichtungsstellen und Fachgesellschaften.<br />

Regelmäßige Kalibrierungsgespräche schaffen hier zusätzliche<br />

Transparenz für die Berater. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch,<br />

der Kommunikation, aber auch der<br />

Neugestaltung und Überarbeitung der Erfassungs- und<br />

Dokumentationsbögen.<br />

Wir stehen weiterhin vor der Herausforderung, dass die Patienten<br />

ein stärkeres Denken als „Verbraucher“ mitbringen.<br />

Sie werden kritischer und erwarten von uns objektive, ehrliche<br />

und sachliche Information. Mit der Entscheidung des<br />

Vorstandes zur Einrichtung der Patientenberatungsstelle hat<br />

die ZKN einen wichtigen und weitsichtigen Beitrag dazu<br />

geleistet, der das ohnehin gute Verhältnis zwischen Patient<br />

und Behandler noch weiter verbessern und festigen wird.<br />

Ich möchte mich deshalb ausdrücklich bei allen bedanken,<br />

die das reibungslose Funktionieren der Patientenberatungsstelle<br />

garantieren.<br />

In den vergangenen vier Jahren haben wir eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Probleme gelöst. Wir sind auf einem guten<br />

Weg, den Service für Sie, als unsere Mitglieder, und die Patienten<br />

zu verbessern. Unterstützen Sie uns dabei, die vor<br />

uns stehenden Herausforderungen zu bewältigen. Sorgen<br />

Sie für Kontinuität in der Kammerarbeit und sichern Sie ein<br />

Stück Zukunftsfähigkeit unseres Berufsstandes. Wir werden<br />

dieses Vertrauen weiterhin rechtfertigen.<br />

Dr. Hans-Jürgen König<br />

Mitglied des Vorstandes der ZKN<br />

Prof. Dr. Dr. Gellrich sagte zur Begrüßung, er habe am 1. Oktober<br />

des vergangenen Jahres die Abteilung und den Lehrstuhl<br />

für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in der Nachfolge<br />

von Prof. Dr. Dr. J.-E. Hausamen übernommen. Für ihn<br />

sei es Ehre und gleichzeitig Verpflichtung, eine national und<br />

international so renommierte Abteilung in die Zukunft führen<br />

zu können.<br />

Als Voraussetzung für die Effektivität der Mund-, Kiefer- und<br />

Gesichtschirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover<br />

nannte er die konstruktive Verzahnung von ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

19


Prof. Dr. Dr. Nils-Claudius Gellrich (mi.) und die Referenten: Priv.-Doz. Dr. Dr. A. Schramm,<br />

Zahnarzt K.-H. Bormann, Dr. Dr. H. Kokemüller, Priv.-Doz. Dr. Dr. M. Stiesch-Scholz,<br />

E. Barth, Facharzt f. MKG-Chirurgie, C. Eulzer, Facharzt f. MKG-Chirurgie, Priv.-Doz.<br />

Dr. Dr. M. Rücker<br />

Krankenversorgung, Forschung und Lehre, für die eine enge<br />

und vertrauensvolle Vernetzung mit insbesondere den niedergelassenen<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzten und den anderen<br />

Kliniken von großer Bedeutung sei.<br />

Diese Veranstaltung sehe er als ein Beitrag zur weiteren Intensivierung<br />

dieser Kooperation. Sie solle zu Transparenz<br />

und zur Diskussion von zum Teil neuen Therapieverfahren<br />

innerhalb des Spektrums der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen<br />

Abteilung und für die Zahn-, Mund- und Kieferklinik<br />

führen. Ehe er dann das Wort an die Referenten<br />

des Tages übergab, sagte Prof. Dr. Dr. Gellrich, er freue sich<br />

auf einen fruchtbaren und interessanten Vormittag.<br />

„Fortschritte in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

– Wo stehen wir, wo wollen wir hin?“<br />

Wie in jedem Jahr – der Große Hörsaal der Klinik- und Poliklinik für Mund-, Kieferund<br />

Gesichtschirurgie war bis fast auf den letzten Platz gefüllt.<br />

20<br />

In Kurzreferaten von jeweils rund 15 Minuten behandelten<br />

die Referenten der 26. Klinischen Demonstration das Thema<br />

des Tages „Fortschritte in der Mund-, Kiefer- und Gesicht-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

schirurgie – Wo stehen wir, wo wollen wir hin?“ Im ersten<br />

Referat der Veranstaltung berichtete Priv-Doz. Dr. Dr. A.<br />

Schramm über die dentale digitale Volumentomographie<br />

und die Fortschritte für die interaktive Planung und Behandlung<br />

in der dentalen Implantologie. Zahnarzt K.-H. Bormann<br />

informierte über realistische Konzepte der Implantologie<br />

und die technischen Fortschritte zur Präparation von<br />

Knochentransplantationen. Das Referat von Dr. Dr. H. Kokemüller<br />

behandelte den Stellenwert des Zygomaimplantates<br />

für die implantatgestützte Rekonstruktion des extrem atrophierten<br />

oder defekten Oberkiefers, die eine echte implantologische<br />

Herausforderung darstellen. Vor der anschließenden<br />

Diskussion über die dargestellten Thematiken berichtet<br />

Priv.-Doz. Dr. Dr. M. Stiesch-Scholz von der Abteilung für<br />

zahnärztliche Prothetik über aktuelle biomechanische Aspekte<br />

in der Implantatprothetik.<br />

Die Kurzreferate wurden von einer anschließenden<br />

Diskussion mit dem Referenten begleitet.<br />

Nach kurzer Kaffeepause, die wieder einmal Gelegenheit<br />

zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer<br />

gab, informierte E. Barth, Facharzt f. MKG-Chirurgie, über<br />

Gelenkfortsatzfrakturen des Unterkiefers und den Stellenwert<br />

des endoskopisch assistierten Operierens. C. Eulzer,<br />

Facharzt f. MKG-Chirurgie, beschäftigte sich mit Chancen<br />

und Risiken der Distraktion und der Bilanz ihres Einsatzes.<br />

Neue Ansätze für den Knochenersatz und die Perspektiven<br />

für den klinischen Einsatz war das Thema von Priv.-Doz. Dr.<br />

Dr. M. Rücker. Das Abschlussreferat hielt Prof. Dr. Dr. Gellrich<br />

selbst und berichtete den Teilnehmern über moderne<br />

Verfahren zur Rekonstruktion von Knochendefekten im Gesichtsschädel<br />

von der präimplantologischen Augmentation<br />

bis zur komplexen Umstellung. Danach war Gelegenheit,<br />

über die Inhalte der Referate zu diskutieren und noch einmal<br />

die Industrieschau zu besuchen. Die Teilnehmer waren<br />

sich einig, dass auch diese Veranstaltung wieder ein Erfolg<br />

war, der auf neue und interessante Themen im Jahr 2006<br />

hoffen lässt.<br />

ti


ES MUSS NICHT IMMER UNBEFRISTET SEIN!<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter<br />

Wann immer in einer Zahnarztpraxis<br />

Arbeitsverträge geschlossen werden,<br />

stehen dem Praxisbetreiber grundsätzlich<br />

zwei Möglichkeiten zur Verfügung.<br />

Entweder er entscheidet sich<br />

für einen unbefristeten oder für einen<br />

befristeten Arbeitsvertrag.<br />

Während unbefristete Arbeitsverträge<br />

bis zur Verrentung des Mitarbeiters<br />

andauern können, zeichnen sich<br />

befristete Arbeitsverhältnisse dadurch<br />

aus, dass sie nur für einen bestimmten<br />

Zeitraum geschlossen werden.<br />

Nach Ablauf der Befristung tritt automatisch<br />

eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

ein, ohne dass es<br />

einer Kündigung bedarf.<br />

Die Gründe für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages<br />

sind vielfältig. So können z.B. wirtschaftliche Unwägbarkeiten<br />

oder nur ein vorübergehender Personalbedarf gegen<br />

eine längerfristige Bindung sprechen.<br />

Damit jedoch eine wirksame Befristung eintritt, ist es erforderlich,<br />

dass beim Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages einige<br />

„Spielregeln“ beachtet werden, welche sich hauptsächlich<br />

aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ergeben.<br />

� Schriftformerfordernis<br />

Zahnarzt Müller schließt mit der Helferin Meier mündlich<br />

einen über 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab, da Frau<br />

Meier eine andere Mitarbeiterin vertreten soll, die sich in<br />

der Elternzeit befindet. Nach Ablauf von 2 Jahren bestreitet<br />

Frau Meier die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

wegen einer angeblich unwirksamen Befristung.<br />

Zu Recht?<br />

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf der befristete Arbeitsvertrag<br />

zwingend der Schriftform. Wird diese nicht eingehalten,<br />

so ist die Befristung unwirksam, wodurch gemäß § 16<br />

TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Im obi-<br />

Befristete Arbeitsverträge in der Zahnarztpraxis<br />

gen Beispiel ist somit also genau der Fall eingetreten, den<br />

Zahnarzt Müller eigentlich verhindern wollte. Will er sich nun<br />

von Frau Meier trennen, so bedarf es einer Kündigung, die<br />

ihrerseits wiederum gesetzlichen Einschränkungen, wie z. B.<br />

dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Kündigungsverbot<br />

für Schwangere, unterliegen kann.<br />

� Sachgrund<br />

Neben der Schriftform bedarf die wirksame Befristung eines<br />

Arbeitsverhältnisses auch grundsätzlich eines sachlichen<br />

Grundes, welcher im Arbeitsvertrag dargelegt werden<br />

muss. § 14 Abs. 1 TzBfG beinhaltet eine Auflistung von Gründen,<br />

die eine Befristung rechtfertigen:<br />

– Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht<br />

nur vorübergehend 1 .<br />

– Die Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung<br />

oder Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers<br />

an eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.<br />

– Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen<br />

Arbeitnehmers beschäftigt.<br />

– Die Befristung erfolgt zur Erprobung des neuen Mitarbeiters<br />

oder<br />

– die Befristung wird vom neuen Arbeitnehmer ausdrücklich<br />

gewünscht.<br />

� Beispiel:<br />

Zahnarzt Kunze schließt mit der Helferin Schmidt einen befristeten,<br />

schriftlichen Arbeitsvertrag. Als Grund für die Befristung<br />

wird die Krankheitsvertretung einer anderen (längerfristig<br />

erkrankten) Mitarbeiterin angegeben. Erfolgte die<br />

Befristung rechtswirksam, obwohl kein kalendarisches Ende<br />

der Befristung im Arbeitsvertrag genannt wird?<br />

Im obigen Fall erfolgt die Befristung, um eine längerfristig<br />

erkrankte Mitarbeiterin zu vertreten. Es liegt somit ein sachlicher<br />

Grund im Sinne des § 14 (1) Nr. 3 TzBfG vor. Die Tatsache,<br />

dass der Arbeitsvertrag kein kalendarisches Enddatum<br />

enthält, ist unschädlich, denn eine Befristung kann<br />

mittels einer Zeit- oder Zweckbefristung erfolgen. Bei der<br />

Zeitbefristung wird im Arbeitsvertrag der Beendigungszeitpunkt<br />

kalendarisch angegeben. Bei der Zweckbefristung ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

21


22<br />

ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht kalendarisch<br />

bestimmbar. Das Ende des Arbeitsverhältnisses hängt vielmehr<br />

vom Eintritt eines Ereignisses ab (hier: Rückkehr der<br />

erkrankten Angestellten). Wichtig ist jedoch, dass es sich hierbei<br />

um ein Ereignis handelt, dessen Eintritt von den Parteien<br />

als gewiss angesehen wird und lediglich der genaue Zeitpunkt<br />

fraglich ist.<br />

Wenn jedoch der Endtermin des Arbeitsverhältnisses für den<br />

Arbeitnehmer nicht vorauszusehen ist, wie im vorliegenden<br />

Fall, kann das Arbeitsverhältnis nicht von einem auf den anderen<br />

Tag beendet werden. Dem betroffenen Arbeitnehmer<br />

ist vielmehr eine Auslauffrist zuzubilligen. Diese beträgt gem.<br />

§ 15 Abs. 2 TzBfG zwei Wochen. Die Frist beginnt in dem<br />

Moment zu laufen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer<br />

schriftlich über die Zweckerreichung informiert. Entscheidend<br />

ist auch hier wieder die Einhaltung der Schriftform.<br />

Ohne schriftliche Information des Mitarbeiters kein<br />

Fristbeginn und somit kein Auslaufen des Arbeitsverhältnisses.<br />

� Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Wie eben festgestellt, bedarf die Befristung grundsätzlich eines<br />

sachlichen Grundes. Doch wie immer, wenn im juristischen<br />

Sprachgebrauch der Ausdruck „grundsätzlich“ verwendet<br />

wird, bedeutet dies, dass es Ausnahmen gibt. Eine solche<br />

Ausnahmeregelung beinhaltet § 14 Abs. 2 TzBfG. Gemäß dieser<br />

Vorschrift ist die Befristung auch ohne sachlichen Grund<br />

ausnahmsweise erlaubt, wenn der Arbeitsvertrag maximal für<br />

die Dauer von zwei Jahren befristet ist, der befristete Arbeitsvertrag<br />

innerhalb dieser 2-Jahresfrist nicht mehr als dreimal<br />

verlängert wurde und mit dem Arbeitnehmer nicht zuvor ein<br />

Arbeitsverhältnis bestanden hat.<br />

Beispiel:<br />

Der Zahnarzt Müller schließt mit Frau Weber einen (schriftlichen)<br />

Arbeitsvertrag, der auf 1 Jahr befristet ist. Ein Sachgrund<br />

für die Befristung liegt nicht vor. Kurz vor Ablauf des<br />

Jahres vereinbaren die Parteien schriftlich eine weitere Befristung<br />

um ein Jahr.<br />

Hier liegt eine wirksame Befristung bzw. Verlängerung vor,<br />

da die obigen Punkte erfüllt wurden. Wäre Frau Weber jedoch<br />

nach Ablauf des ersten Jahres kurzfristig, z.B. für 1 Woche,<br />

ausgeschieden und hätte anschließend eine Verlängerung<br />

mit Zahnarzt Müller vereinbart, läge keine wirksame<br />

Befristung vor. Denn eine sachgrundlose Befristung ist nur<br />

möglich, wenn der Arbeitnehmer vorher noch nicht bei dem<br />

betreffenden Arbeitgeber beschäftigt war. Zahnarzt Müller<br />

und Frau Weber könnten hier nur noch eine sachlich begründete<br />

Befristung vereinbaren. Soll unter Beachtung der 2-<br />

Jahresfrist eine Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung<br />

erfolgen, ist es daher zwingend erforderlich, dass sich<br />

die Verlängerung unmittelbar an das erste befristete<br />

Arbeitsverhältnis anschließt 2 .<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

� Weiterbeschäftigung nach<br />

Zeitablauf/Zweckerreichung<br />

Zahnärztin Borsig schloss mit der Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

Gleitz einen über 2 Jahre befristeten schriftlichen<br />

Arbeitsvertrag ab (sachgrundlose Befristung). Nach Ablauf<br />

der Befristung wird Frau Gleitz mit Wissen ihrer Chefin<br />

zunächst 14 Tage weiterbeschäftigt. Als sich diese über einen<br />

Fehler ihrer Angestellten ärgern musste, beruft sie sich auf<br />

den Ablauf der Befristung und erklärt das Arbeitsverhältnis<br />

für beendet. Zu Recht?<br />

Die ursprünglich zwischen den Parteien vereinbarte Befristung<br />

war rechtswirksam. Fraglich ist jedoch, welche Auswirkung<br />

eine kommentarlose Weiterbeschäftigung nach Ablauf der<br />

Befristung hat? Die Antwort auf diese Frage findet sich in §<br />

15 Abs. 5 TzBfG. Wird nach Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis<br />

mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht<br />

ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Gleiches gilt, wenn<br />

bei einer Zweckbefristung dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung<br />

nicht unverzüglich angezeigt wird. Zahnärztin Brosig<br />

kann sich daher nicht auf den Ablauf der Befristung<br />

berufen, da durch die Weiterbeschäftigung ein unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis entstanden ist.<br />

� Ältere Arbeitnehmer<br />

Eine weitere Ausnahme vom Erfordernis eines sachlichen<br />

Grundes findet sich im § 14 Abs. 3 TzBfG, wonach eine sachgrundlose<br />

Befristung möglich ist, wenn der Arbeitnehmer<br />

1. zu Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens<br />

52 Jahre 3 alt ist und<br />

2. die Befristung nicht in einem engen sachlichen Zusammenhang<br />

mit einer vorhergehenden unbefristeten<br />

Beschäftigung steht 4 .<br />

Der befristete Arbeitsvertrag mit älteren Arbeitnehmern<br />

bedarf daher keines sachlichen Grundes. Ferner kann eine<br />

sachgrundlose Befristung auch über 2 Jahre hinaus vereinbart<br />

und beliebig oft verlängert werden.<br />

� Schwangerschaft und befristeter Arbeitsvertrag<br />

Die Helferin Huber hat mit Dr. Seidel einen befristeten Arbeitsvertrag<br />

abgeschlossen. Kurz vor Ablauf der Befristung<br />

teilt sie ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist. Dr.<br />

Seidel fragt sich, ob dies Auswirkungen auf die Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses hat?<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ist die Kündigung gegenüber<br />

einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig,<br />

wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die<br />

Schwangerschaft bekannt war. Gleiches gilt, wenn dem Arbeitgeber<br />

die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Entscheidend<br />

ist in diesem Zusammenhang der Tatbestand einer Kündigung,<br />

welcher im obigen Falle fehlt. Folglich wird das


Arbeitsverhältnis zwischen Dr. Seidel und Frau Huber durch<br />

Zeitablauf enden, ohne dass die Schwangerschaft dies beeinflusst.<br />

� Klagefrist<br />

Will sich ein Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit der Befristung<br />

berufen, so muss er innerhalb von drei Wochen<br />

nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages<br />

Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben (§ 17<br />

TzBfG). Bei der Frage, ob eine Befristung zulässig ist, wird<br />

das Gericht auf den Zeitpunkt der Befristung abstellen. Versäumt<br />

der Arbeitnehmer die obige Frist, so endet das Arbeitsverhältnis<br />

trotz einer möglichen Unwirksamkeit der Befristung.<br />

� Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen<br />

Wie bereits ausgeführt, endet ein befristetes Arbeitsverhältnis,<br />

ohne dass es einer Kündigung bedarf. Grundsätzlich besteht<br />

für die Dauer der Befristung keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit<br />

für die Parteien. Diese gibt es nur, wenn<br />

sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (§15<br />

Abs. 3 TzBfG). Die Möglichkeit zur außerordentlichen (fristlosen)<br />

Kündigung besteht hingegen auch bei befristeten<br />

Arbeitsverhältnissen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung<br />

bedarf.<br />

„Des Todes sicher, nicht der Stunde<br />

wann“ (Michelangelo)<br />

Nach einer Statistik der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) sind mit Stand<br />

31.12.2003 insgesamt 64.609 behandelnd<br />

tätige Zahnärzte in Deutschland<br />

registriert worden, davon 40.428<br />

Zahnärzte und 24.181 Zähnärztinnen,<br />

davon allein im Bereich der ZKN<br />

insgesamt 5.961 (3.975 männlich und<br />

1.966 weiblich, letztere mit steigender<br />

Tendenz). Bei einem Durchschnittsalter<br />

von 46,56 Jahren ereignet sich<br />

für die idealtypische Durchschnitts-<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter<br />

1 Ein vorübergehender Bedarf liegt im Sinne des TzBfG nur vor, wenn mit<br />

hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass der Bedarf<br />

nicht längerfristig ist. Die bloße Möglichkeit, dass z.B. in 6 Monaten<br />

der Bedarf nicht mehr besteht, ist nicht ausreichend. Lehrbuchbeispiele<br />

für den vorübergehenden Bedarf sind z.B. Mitarbeiter, die für ein bestimmtes<br />

Projekt eingestellt werden oder Erntehelfer.<br />

2 BAG 2, 7 2000 – 7 AZR 51/99<br />

3 ab 01.01.2007: 58 Jahre<br />

4 Gemäß § 14 Abs. 3 S. 3 TzBfG wird ein solcher Zusammenhang vermutet, wenn<br />

zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als 6 Monaten liegt.<br />

GEMEINSCHAFTLICHE BERUFSAUSÜBUNG<br />

UND ERBRECHT<br />

Andreas Kohlrautz, Rechtsanwalt<br />

Abstrakt<br />

• Befristung bedarf zwingend der Schriftform.<br />

• Als Zeitbefristung (Ende kalendarisch bestimmbar) oder Zweckbefristung<br />

(Beendigung nach Eintritt eines Ereignisses) möglich.<br />

• Sachgrundlose Befristung für maximal zwei Jahre (3 Verlängerungen<br />

möglich), Arbeitnehmer darf vorher nicht beim Arbeitgeber beschäftigt<br />

gewesen sein.<br />

• Befristung mit Sachgrund auch über zwei Jahre hinaus möglich.<br />

Arbeitnehmer darf vorher schon beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen<br />

sein. Sachgrund muss im Vertrag angegeben werden.<br />

• Ältere Arbeitnehmer (ab 52 Jahre): Sachgrundlose Befristung auch<br />

über zwei Jahre hinaus möglich.<br />

• Schwangerschaft/Elternzeit: Kein Einfluss auf die Beendigung der<br />

Beschäftigung.<br />

• Ordentliche Kündigung nur möglich, wenn im Vertrag vereinbart.<br />

• Klagefrist: Drei Wochen.<br />

zahnärztin in rund 36 Jahren und den statistischen Durchschnittszahnarzt<br />

bereits in rund 31 Jahren (Quelle: Statistisches<br />

Bundesamt Stand September 2003) das, was deren<br />

Mitmenschen dann den „Erbfall“ nennen. Wer angesichts solcher,<br />

vermeintlich zur Verfügung stehender Zeiträume nach<br />

der Maxime „nach mir die Sintflut“ handelt und vermögensmäßige<br />

Prophylaxe unterläßt, zeugt von Verantwortungslosigkeit.<br />

Wer viele Jahre hart arbeitet und ein gewisses<br />

Vermögen hinterläßt, wer sich fürsorglich um die Seinen<br />

gekümmert hat, der kann nicht im Ernst ungeordnete<br />

und konfliktprovozierende Verhältnisse hinterlassen wollen.<br />

Das betrifft dann nicht nur die eigenen Familienangehörigen,<br />

sondern auch Kollegen und Kolleginnen, mit denen sich<br />

der präsumtive Erblasser in stetig zunehmender Zahl ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

23


24<br />

zu gemeinsamer Berufsausübung verbündet. Dabei ist es<br />

für das durch den Erbfall entstehende Konfliktpotential<br />

zwischen den Familienangehörigen einerseits und den hinterbliebenen<br />

Kollegen/-innen andererseits im Prinzip einerlei,<br />

in welcher Rechtsform sich der Erblasser zuvor mit<br />

einem oder mehreren Kollegen zu gemeinsamer Berufsausübung<br />

(Gemeinschaftspraxis, Zahnärztepartnerschaft, Arzt/<br />

Zahnarzt-GmbH oder gar AG) zusammengeschlossen hat.<br />

Denn die Vermögensinteressen dieser beiden Gruppen sind<br />

naturgemäß widerstreitende:<br />

Während die hinterbliebenen Angehörigen ein durchaus verständliches<br />

Interesse daran haben, auch an den beruflichen<br />

Früchten des Erblassers (z.B. den stillen Reserven der Praxis)<br />

zeitnah und möglichst ungeschmälert zu partizipieren, muß<br />

den hinterbliebenen Kollegen daran gelegen sein, dem regelmäßig<br />

schmerzlichen Verlust eines Partners nicht auch noch<br />

einen finanziellen Aderlaß nachfolgen zu lassen, der die<br />

Kontinuität der Praxisfortführung bedroht. An dem einen<br />

(Vermögensteilhabe) muß, an dem anderen (Praxiskontinuität)<br />

kann der zukünftige Erblasser ein Interesse haben. Dabei geben<br />

die gesetzlichen Regelungen einen - zum Teil weiten -<br />

Rahmen vor, innerhalb dessen der zukünftige Erblasser seinen<br />

wahren Willen letztwillig und lebzeitig regeln kann, der<br />

fürsorgliche Erblasser dies tun muß. Bei aller Fürsorge geschieht<br />

dies aber häufig nicht; statt Regelung herrscht Verdrängung<br />

vor: Nur jeder vierte Deutsche trifft überhaupt<br />

eine letztwillige Verfügung. Von den über sechzigjährigen<br />

sind es nicht einmal 50 %.<br />

Eine besondere Situation ergibt sich, ein Erbe zugleich Kollege<br />

ist, also eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis von Ehegatten<br />

geführt wird, so daß beim Ableben eines Ehepartners<br />

ein echter Zielkonflikt zwischen den Interessen des Überlebenden<br />

an Praxiskontinuität und den Interessen anderer Erbberechtigter<br />

an gerechter Vermögensaufteilung entsteht.<br />

Freilich gibt es neben den widerstreitenden Interessen hinterbliebener<br />

Angehöriger und Kollegen auch gleichgerichtete,<br />

die vernünftigerweise darauf gerichtet sind, durch legitime<br />

Gestaltungen vermeidbare - und damit überflüssige -<br />

Steuermehrbelastungen zu hindern. Das ist sowohl durch<br />

letztwillige Regelungen möglich als auch - zunehmend -<br />

durch lebzeitige Vermögensübertragungen oder durch eine<br />

Kombination beider, die im Hinblick auf eine umfassende<br />

Vermögensvorsorge vor allem aus steuerrechtlichen Gründen<br />

zusammen gehören und aufeinander bezogen werden<br />

müssen, um unerwünschte Effekte zu vermeiden:<br />

Wer im Wege „vorweggenommener Erbfolge“, also lebzeitig<br />

und mit „warmer Hand“ übergibt, erfährt in der Regel Dankbarkeit<br />

von den solchermaßen Bedachten und kann damit<br />

zugleich die Steuerlast betreffend Erbschafts-, Schenkungsund<br />

auch Einkommenssteuer drücken, wobei alle zehn Jah-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

re die Freibeträge neu in Anspruch genommen werden können<br />

(auch der gesonderte Betriebsvermögensfreibetrag).<br />

Zusätzlich läßt sich die Steuerprogression reduzieren, ganz<br />

zu schweigen davon, daß nach der Übertragung entstehende<br />

Wertzuwächse erbschaftssteuerfrei bleiben. Steuern sind<br />

freilich nicht alles. „Was weg ist, ist weg“. Eine lebzeitige Vermögensübertragung<br />

bedeutet oft auch einen Verlust an Einfluß,<br />

eine schmerzliche Konsequenz für den, der bisher das<br />

Heft in der Hand hatte, ganz zu schweigen von den finanziellen<br />

Problemen, die dadurch entstehen können, daß der<br />

Übergeber nicht hinreichend bedacht hat, welche eigenen<br />

finanziellen Bedürfnisse in späteren Lebensjahren - etwa<br />

durch Pflegebedürftigkeit - entstehen können, ohne dafür<br />

hinreichende Vermögenswerte zurückbehalten zu haben.<br />

Welche Konflikte im Erbfall entstehen und welche Lösungs -<br />

ansätze sich dafür bieten, sei exemplarisch anhand der beiden<br />

„gängigen“ Gesellschaftsformen gemeinsamer zahnärztlicher<br />

Berufsausübung dargestellt:<br />

� Gemeinschaftspraxis<br />

Die Gemeinschaftspraxis stellt den Normalfall der Zusammenarbeit<br />

zwischen niedergelassenen Zahnärzten dar. Bei<br />

ihr kommt, anders als bei der bloß organisatorischen Praxisgemeinschaft,<br />

nach der Rechtsprechung der Vertrag des Patienten<br />

regelmäßig mit allen Ärzten der Praxis zustande,<br />

wobei auch die Kosten und Überschüsse entsprechend dem<br />

gesellschaftsvertraglichen Gewinnschlüssel verteilt werden.<br />

Dabei wird die GbR „durch den Tod eines der Gesellschafter<br />

aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich<br />

ein anderes ergibt“ (§ 727 BGB). Nach dem Willen des Gesetzes<br />

hat „nach der Auflösung der Gesellschaft in Ansehung<br />

des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter<br />

den Gesellschaftern“ stattzufinden (§ 730 BGB), die in der<br />

Rückgabe von „Gegenständen, die ein Gesellschafter der<br />

Gesellschaft zur Benutzung überlassen hat“ (§ 732 BGB),<br />

der Berichtigung der Gesellschaftsschulden und Erstattung<br />

von Einlagen (§ 733 BGB), der Verteilung eines etwaigen<br />

Überschusses (§ 734 BGB) oder im umgekehrten Fall der Verpflichtung<br />

zur Leistung eines Nachschusses bei Verlust entsprechend<br />

dem Gewinnverteilungsschlüssel (§ 735 BGB)<br />

bestehen kann. Die Praxis ist anschließend aufgelöst, selbst<br />

wenn noch zwei oder mehr Sozien vorhanden sind.<br />

Daran kann in aller Regel kein Interesse bestehen. Deshalb<br />

wird im Rahmen der den Sozien zustehenden Dispositions<br />

befugnis (§ 705 BGB) im Gesellschaftsvertrag regelmäßig<br />

„ein anderes“ vereinbart, etwa bei drei oder mehr Sozien eine<br />

Fortsetzungsklausel für die Überlebenden, wenn ein Sozius<br />

stirbt (§ 736 BGB). Für den Fall, daß die Sozietät nur<br />

aus zwei Partnern bestand, kann die GbR nicht fortgesetzt<br />

werden. Dann wird häufig im Gesellschaftsvertrag bestimmt,<br />

daß der letzte das Gesellschaftsvermögen als Gesamtrechts-


nachfolger übernimmt. Damit werden einkommenssteuerrechtlich<br />

stille Reserven aufgedeckt und zivilrechtlich (§ 738<br />

BGB) ein Abfindungsanspruch des Erben begründet, der sich<br />

nach dem Gesetz (§ 738 BGB) nach dem wahren Anteilswert<br />

richtet. Abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag,<br />

die diesen Abfindungsanspruch beschränken - etwa auf<br />

den Buchwert, ausnahmsweise auch darunter - sind zulässig.<br />

Hat sich der Erblasser gesellschaftsvertraglich mit seinen<br />

Partnern auf eine solche Klausel zu Lebzeiten verständigt,<br />

bleibt sie auch für seine Erben verbindlich. Bei sehr hohem<br />

materiellen Betriebsvermögen (etwa Praxiseinrichtung) oder<br />

ideellem Betriebsvermögen („Good Will“ der Praxis) bleibt der<br />

Abfindungsanspruch der Erben je nach vertraglicher Gestaltung<br />

weit hinter dem wahren Anteilswert zurück. Dies<br />

kann vom Erblasser aus verschiedenen Gründen durchaus<br />

gewollt sein, sei es als eigener Schutz des Erblassers beim<br />

Vorversterben eines seiner Kollegen, sei es als Schutz seines<br />

die Praxis fortführenden Ehepartners vor Pflichtteilsberechtigten<br />

oder aus sonstigen Gründen.<br />

Studiert etwa ein Kind eines Partners ebenfalls Zahnmedizin<br />

und soll es nach Vorstellungen des Erblassers dereinst in<br />

die Praxis eintreten, dann kann gesellschaftsvertraglich auch<br />

ein entsprechendes Eintrittsrecht unter Übernahme des<br />

vollen Geschäftsanteils des Erblassers vereinbart werden.<br />

Dadurch werden - allseits erwünscht - keine stillen Reserven<br />

aufgedeckt, und diese kommen anstelle eines womöglich<br />

als unzulänglich empfundenen Abfindungsanspruchs<br />

dann auch zumindest dem oder einem der Erben voll zugute.<br />

� Zahnärztepartnerschaft<br />

Rechtsgrundlage stellt § 1 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes<br />

(abgekürzt PartGG) dar. Dieses Gesetz eröffnet<br />

den freien Berufen, insbesondere auch den Ärzten<br />

und Zahnärzten, als neue Gesellschaftsform die sog. Partnerschaft,<br />

in deren Rahmen die Mitglieder dieser Berufe<br />

untereinander die Kooperationsform der Partnerschaft eingehen<br />

können, soweit die Berufsordnungen keine Beschränkungen<br />

vorsehen (§ 1 Abs. 3 PartGG). Welche fachübergreifenden<br />

Kooperationsmöglichkeiten bestehen, ist in § 8 a<br />

Abs. 2 der BON definiert. Das Versterben eines Partners führt<br />

- anders als bei der GbR - nicht schon kraft Gesetzes zu deren<br />

Auflösung, sondern zum Ausscheiden des Partners (§§ 9<br />

Abs. 1 PartGG, 133 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Dabei ist die Beteiligung<br />

an der Partnerschaft im Grundsatz nicht vererblich<br />

(§ 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG). Der Partnerschaftsvertrag kann<br />

jedoch bestimmen, „daß sie an dritte vererblich ist, die Partner<br />

im Sinne des Gesetzes sein können, wobei nur solche<br />

Regelungen wirksam sind, die die berufsrechtliche Kompatibilität<br />

waren. Ein Zwang zur Nachfolge durch den solchermaßen<br />

Bedachten entsteht daraus allerdings nicht. Der Erbe<br />

hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach sei-<br />

ner Kenntnis vom Anfall der Erbschaft den Austritt aus der<br />

Partnerschaft zu erklären (§§ 9 Abs. 4 Satz 3, 139 HGB). Insoweit<br />

bietet die Partnerschaft weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten<br />

als die GbR. Zwar kann auch im Gesellschaftsvertrag<br />

einer GbR der Anteil im Ergebnis (durch eine Nachfolgevereinbarung)<br />

vererblich gestellt werden, ein besonderes<br />

Austrittsrecht kennt das BGB jedoch nicht. Dem Erben bleibt<br />

bei der GbR nur die Erbausschlagung oder die Kündigung<br />

mit den im Gesellschaftsvertrag bestimmten Fristen. Für die<br />

erbrechtliche Vorsorge und Planung ist in beiden Fällen zu<br />

bedenken, ob der die ihm zugedachte Gesellschafterstellung<br />

verschmähende Erbe für diesen Fall mit Sanktionen belegt<br />

werden soll, was durch entsprechende testamentarische<br />

Verfügungen ohne weiteres möglich und zur Erreichung<br />

des vom Erblasser angestrebten Ziele vielfach wünschenswert<br />

sein wird.<br />

Unabhängig von der gewählten Gesellschaftsform sollte<br />

das Entstehen von Erbengemeinschaften nach Möglichkeit<br />

vermieden werden. Kraft Gesetzes entsteht beim Vorhandensein<br />

mehrerer Erbberechtigter (ein Ehepartner +<br />

Kinder) stets eine Erbengemeinschaft, sofern der Erblasser<br />

nichts davon abweichendes bestimmt. Eine solche Erbengemeinschaft<br />

ist für Streitereien geradezu prädestiniert, weil<br />

jedem Erben am Nachlaß alles gehört entsprechend seinem<br />

Miterbanteil. Jeder Miterbe hat einen nicht ausschließbaren<br />

Anspruch auf jederzeitige Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft<br />

und damit förmlich das Recht, auf Dauer<br />

angelegte Vermögenswerte zu „zerschlagen“, in der Hand.<br />

Hier kann durch geeignete letztwillige Verfügungen (etwa<br />

Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnungen oder<br />

Vorausvermächtnisse) viel Konfliktstoff, der bei gesetzlicher<br />

- mithin ungeregelter - Erbfolge einträte, entschärfen.<br />

Angesichts zahlloser Gestaltungsmöglichkeiten muß sich<br />

der Testierende zunächst über die Ziele, die er verfolgen<br />

möchte, klar werden und welchem dieser Ziele er Vorrang<br />

vor den anderen geben möchte, als da sind:<br />

- Gerechte Verteilung<br />

- Juristische Klarheit und Unanfechtbarkeit<br />

- Schutz des privaten oder betrieblichen Vermögens<br />

- Friedensstiftung und<br />

- Steuerersparnis.<br />

Ohne eine ineinandergreifende erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche<br />

und steuerrechtliche Beratung lassen sich Zielkonflikte<br />

nicht vermeiden, häufig nicht einmal erkennen.<br />

Andreas Kohlrautz, Rechtsanwalt<br />

RA Dohrendorff v. Hugo + Sieverts<br />

Mühlenstraße 16, 29221 Celle<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

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26<br />

LANGE WELLEN -<br />

Nach der Reform ist vor der Reform. Das ist seit Legislaturperioden<br />

im deutschen Gesundheitswesen ungeschriebenes<br />

„Gesetz“. Der Grund: Mutige, wirklich innovative Reformschritte<br />

wagen Deutschlands Parlamentarier - bisher - so<br />

gut wie gar nicht. In der Regel bleibt es beim politischen<br />

„klein klein“. Die regelmäßig im Tal zwischen zwei Wahlen<br />

plätschernden Reform-Wellen der letzten 15 Jahre dienten<br />

in erster Linie zur Kostendämpfung. Und die rettet die gesetzliche<br />

Krankenversicherung zwar kurzfristig vor dem Untergang,<br />

das veraltete Gesundheitssystem kriegt sie aber<br />

nicht wieder flott. Flaute auf hoher See und kein Land in<br />

Sicht?<br />

Wer lange genug Bundesminister für das Gesundheitsressort<br />

war, seine Gesetzvorhaben also umsetzen konnte, fand<br />

mit markanten Attributen ausgestattet seinen Platz in der<br />

Reformgeschichte unserer Republik: Norbert Blüms „Bauch“<br />

und Horst Seehofers „Gipfel“ wecken nachhaltige Erinnerungen,<br />

weniger an die Gesetze selber, vielmehr an die dadurch<br />

provozierten Bedarfsschwankungen in der medizinischen<br />

und zahnmedizinischen Versorgung. Die alten Gesetze hatten<br />

vorrangig ein Ziel: Sie sollten die ausufernden Beitragssatzsteigerungen<br />

stoppen.<br />

� Das GMG hält nicht, was der<br />

Gesetzgeber versprach<br />

Auch was Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur<br />

deutschen Sozialgeschichte beizutragen hat, wird immer<br />

deutlicher erkennbar: Die von ihr verantwortete Einführung<br />

der sogenannten „Praxisgebühr“, ein Teil des von allen großen<br />

Parteien verabschiedeten GKV-Modernisierungsgesetzes<br />

(GMG), gehört sicherlich in die Ahnengalerie der „Bäuche“<br />

und „Gipfel“. Bisher werden die Rückgänge der Patientenbesuche<br />

je nach Region und Arztgruppe auf zwölf bis 20<br />

Prozent beziffert. Ob die an die GKV gehende Quartals-Eintrittsgebühr<br />

neben der so erreichten Ausgabenentlastung<br />

und der verdeckten Beitragserhöhung auch Folgen für die<br />

medizinische Versorgung hat, wird wohl erst langfristig geklärt<br />

werden können.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

Gesundheitsreformen in der Perspektive<br />

Fakt ist: Die Einführung dieser Regelung wurde - unabhängig<br />

von ihrem Sinngehalt - von Heilberuflern und Patienten<br />

als extrem kompliziert empfunden. Ohnehin war das Ablenken<br />

des Unmuts der Bevölkerung durch Schuldzuweisung<br />

an die Heilberufe kaum vertrauensbildend und kein Beitrag<br />

zur Beruhigung der Öffentlichkeit.<br />

Wäre damit alles ausgestanden? Wohl kaum. Ulla Schmidts<br />

ursprünglich als Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz gedachtes,<br />

dann im großen Volksparteien-Kompromiss zum GKV-<br />

Modernisierungsgesetz mutierter Plan war nicht, wie ursprünglich<br />

angekündigt, die Jahrhundertreform. Zu schnell<br />

setzte die Diskussion um weitere Reformen ein. Kaum war<br />

die Übereinkunft zwischen Rot-Grün und CDU/CSU als Eckpunkte-Papier<br />

verabschiedet, wünschten sich die ersten<br />

Parlamentarier noch grundlegendere Veränderungen.<br />

Ergo: Die Intervalle zumindest zeitweiser Zufriedenheit werden<br />

geringer. Kommt endlich die Zeit des Handelns? Zwar<br />

diskutieren die Parteien in Regierung und Opposition derzeit<br />

lautstark die künftige Finanzierung der deutschen<br />

Krankenversicherung, in der Opposition sogar mit merklichen<br />

Folgen für das Verhältnis der christlichen Schwesterparteien.<br />

Aber noch sind nicht einmal alle im GMG vereinbarten Änderungen<br />

des Gesundheitswesens umgesetzt, noch ist in Sachen<br />

GMG kein Land in Sicht. Weitere Schritte sind bereits absehbar:<br />

Im Jahr 2006 soll jeder Deutsche eine elektronische Gesundheitskarte<br />

erhalten. Ob Zeitpläne eingehalten, sachgerechte<br />

Lösungen für die Umsetzung gefunden werden können, wird<br />

in Fachkreisen bezweifelt. Eine weitere rot-grüne „Lkw-Dosen-Maut“<br />

wird, so unkt die Fachwelt, nicht ausgeschlossen.<br />

Und das große Ziel des GMG? Bisher konnten die geleisteten<br />

Versprechen merklicher Beitragssatzreduzierungen noch<br />

nicht eingehalten werden.


� Festzuschüsse: Neue Wege im<br />

Fokus der Öffentlichkeit<br />

In diesem Umfeld steht eine weitere Änderung ganz anderer<br />

Qualität: Ab Januar <strong>2005</strong> steht das Festzuschusssystem<br />

für Zahnersatz im Fokus kritisch prüfender Öffentlichkeit.<br />

Dieser Teil des GMG ist - anders als die meisten Maßnahmen<br />

der jüngsten Reform - aber kein Mittel zur Kostendämpfung.<br />

Es ist ein Modell, das mehr soziale Gerechtigkeit schaffen<br />

wird - eine Optimierung des Systems ohne zusätzliche Kostenveränderungen.<br />

Bezahlt wird ein fester Zuschuss, der auf dem vom Zahnarzt<br />

erhobenen Befund basiert. Der frühere prozentuale Zuschuss<br />

für Maßnahmen, die im GKV-Leistungskatalog festgelegt<br />

waren, weicht künftig der Idee, dass jeder Patient befundorientiert<br />

von der GKV das gleiche Geld erhält und sich die<br />

Therapie nach individuellem Bedarf selbst aussuchen kann.<br />

Die frühere Praxis - teure Lösung, hoher Zuschuss; einfache<br />

Lösung, geringer Zuschuss - ist mit dem GMG also ad acta<br />

gelegt.<br />

Die Zahnärzteschaft betreibt im Vorfeld der neuen Systematik<br />

massiv Aufklärung. In Kostenfragen wird sich durch die<br />

Festzuschüsse für die Patienten in über 90 Prozent der Fälle<br />

künftig nichts ändern. Im Gegenteil: Wer ab Januar <strong>2005</strong><br />

aufwändigere Lösungen will, die nicht zum GKV-Leistungskatalog<br />

zählen, erhält ganz anders als bisher trotzdem seinen<br />

am Befund orientierten festen Zuschuss. Die neue Systematik<br />

schafft künftig auch für gesetzlich Versicherte größere<br />

Therapiefreiheit - und das ohne zusätzliche Belastungen<br />

für die Krankenkassen.<br />

Das Betreten dieses gesundheitspolitischen Neulandes hat<br />

aber nicht nur Befürworter, sondern auch seine klassischen<br />

Gegner. Sie sehen<br />

die Intensivierung<br />

des Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses<br />

als Kontrollverlust<br />

der Krankenkassen<br />

und des Staates und<br />

verfolgen die anstehende<br />

Neuerung mit<br />

Argwohn. Deutschlands<br />

Zahnärzte werden<br />

beweisen müssen,<br />

dass diese Systematik<br />

funktioniert,<br />

sogar Vorbild für<br />

andere Leistungsbereiche<br />

sein kann.<br />

� Pilotprojekt für Prämienmodell verhindert<br />

An Versuchen, die Bevölkerung zu verunsichern und gegen<br />

diesen neuen Weg zu vereinnahmen, wird es in der Zeit der<br />

Umsetzung nicht mangeln. Deshalb wird die Zahnärzteschaft<br />

neue Behandlungsspitzen oder -täler auch nicht ausschließen<br />

können. Vor allem dann nicht, wenn durch nachträgliche<br />

Änderung von Gesetzen, die zwar verabschiedet, aber noch<br />

gar nicht in Kraft getreten sind, weiter Verwirrung geschaffen<br />

wird: Denn auch Ulla Schmidts Alleingang - der Austausch<br />

der im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geplanten<br />

Möglichkeit für private Zusatzversicherungen von Zahnersatz<br />

durch eine weiterhin nur GKV-interne Lösung - ist<br />

nicht gerade dazu angetan, das Vertrauen der Bürger in diese<br />

Gesetzgebung zu stärken.<br />

Diese weitere Errungenschaft von Rot-Grün schafft im Reformprozess<br />

eine neue, bisher noch nicht dagewesene Qualität.<br />

„Die Regierung verhindert damit das erste Prämienmodell<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Schelm,<br />

wer Gutes dabei denkt“, bewertet der amtierende Vorsitzende<br />

der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen<br />

Fedderwitz, den legislativen Rückzieher: „Ein funktionstüchtiges<br />

Prämienmodell könnte den Anhängern der Bürgerversicherung<br />

einen deutlichen Strich durch die Rechnung<br />

machen.“<br />

Konstatiert werden muss jedenfalls, dass der Druck der künftigen<br />

Probleme auf die Politik - und damit unweigerlich<br />

auch die Hektik der derzeitigen Bundesregierung - weiter<br />

wachsen wird. An der Brisanz der ungelösten sozialpolitischen<br />

Probleme krankt aber nicht nur Rot-Grün. Auch die<br />

christlichen Volksparteien reiben sich in dieser Frage bis zur<br />

Machtfrage auf. ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

27


28<br />

Dabei ist die Problematik wirklich nicht neu: Schon in den<br />

achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts war den Verantwortlichen<br />

bewusst, dass die Sozialkassen sich munter Richtung<br />

Ebbe bewegten. Kostendämpfung, so erkannten damalige<br />

Fachleute weitgehend einhellig, wurde zum Gebot<br />

der Stunde. Seit Ende der achtziger Jahre verinnerlichte die<br />

Politik diese Erkenntnis und etablierte für das System der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung eine stete Folge von Reformzyklen.<br />

Ob GRG, GSG, NOG, die Reform des Jahres 2000<br />

oder jetzt das GMG - immer wieder erfolgt mitten zwischen<br />

zwei Bundestagswahlen ein neues Gesetz zur Rettung der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Eine wirksame Antwort<br />

auf die großen Sozialprobleme unserer Gesellschaft - vorrangig<br />

wegbrechende Einnahmen der Sozialversicherung<br />

und die wachsende Alterung - gaben sie allerdings nicht.<br />

Reagiert wurde vorrangig über den Griff zur Kostenbremse.<br />

� Hoffnung auf weitere Tabubrüche für neue Wege<br />

Die zurückliegenden eineinhalb Jahrzehnte boten nicht den<br />

Anschein, dass die Politik für neue Wege bereit sei. Gerade<br />

die jüngste Reform könnte - allerdings auch nur in sehr begrenzten<br />

Aspekten - Anlass zur Hoffnung machen, dass sich<br />

im parlamentarischen Denken etwas ändert. Einzelne Volksvertreter<br />

gehen inzwischen unverkrampfter mit Plänen um,<br />

neue Wege zu beschreiten. Ein Ergebnis jahrzehntelanger<br />

Überzeugungsarbeit der Zahnärzteschaft? Die Implementierung<br />

des Festzuschusssystems im Bereich Zahnersatz ist sicherlich<br />

ein Beweis für die latente Bereitschaft zum Umdenken.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

„Das seit Jahren immer wieder dargestellte, beworbene und<br />

diskutierte zahnärztliche Konzept bewirkt in der Realpolitik<br />

eine allmähliche Veränderung“, stellt auch der amtierende<br />

KZBV-Vorstandsvorsitzende Jürgen Fedderwitz fest. Selbst<br />

wenn die Privatisierung der Zusatzversicherung zurückgenommen<br />

wurde, seien solche „Inseln im Feld vorherrschender<br />

Bürokratisierung und Reglementierung“ immerhin „ein<br />

Ansatz für weitere Schritte, die dem deutschen Gesundheitswesen<br />

nachhaltige Entlastung schaffen können“.<br />

Der KZBV-Chef erwartet, dass man künftig „weitere Tabubrüche<br />

wagt“, die Festzuschüsse für Zahnersatz als Pilotprojekt<br />

für neue Wege nimmt. Themen wie Kostenerstattung,<br />

die Ausdehnung der Festzuschusssystematik auf andere Bereiche<br />

der Zahnmedizin, aber auch eine Flexibilisierung bei<br />

der Wahl von Versicherungsarten und -tarifen biete sich für<br />

eine sachliche und vorbehaltlose Prüfung<br />

geradezu an. Angesichts der erkennbaren<br />

Gesetzmäßigkeit von Reformzyklen<br />

und Wahlen der letzen<br />

15 Jahre hält Fedderwitz es für nicht<br />

unwahrscheinlich, dass es in den nächsten<br />

Jahren zu Ausgliederungen von<br />

Leistungsbereichen aus der GKV, letztlich<br />

sogar zu einer ausgewachsenen<br />

Systematik so genannter Grund- und<br />

Wahlleistungen im Gesundheitswesen<br />

kommen kann.<br />

Welche Experimente für eine nachhaltige<br />

Lösung der gesundheitspolitischen<br />

Probleme der Gesetzgeber künftig<br />

auch gehen mag, die zahnmedizinische<br />

Versorgung bietet ein gutes<br />

Feld, um in einem klar gesteckten<br />

Rahmen neue Konzepte zu erproben.<br />

Hier sind neue Wege gangbar. Die Politik<br />

muss nur bereit sein, sie zu gehen.<br />

Egbert Maibach-Nagel<br />

ist Chefredakteur der<br />

Zahnärztlichen Mitteilungen<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „KZBV Thema 2004“


„WIR SIND DIE PIONIERE“<br />

Erst in den zehner und zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts<br />

hat sich die Zahnmedizin als eigenständiger, von<br />

der Allgemeinmedizin abgegrenzter Versorgungsbereich etabliert.<br />

Verändert hat sich der Bereich indes ausgesprochen<br />

dynamisch. Immer wieder wurden dabei Entwicklungen vorweggenommen,<br />

die auf anderen Feldern der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung erst viel später zu beobachten waren.<br />

Oft gescholten und bisweilen als „Medizinhandwerker zweiter<br />

Klasse“ belächelt, haben Deutschlands Zahnärzte eine<br />

Pionierrolle übernommen, wenn die Gesundheitspolitik im<br />

unwegsamen Gelände gesellschaftlicher und sozialpolitischer<br />

Ressentiments neue Wege zu gehen suchte.<br />

Bedingt ist die Pionierrolle zweifelsohne durch den Sonderstatus,<br />

den die Zahnmedizin in der Gesundheitslandschaft<br />

einnimmt. Erstens gibt es praktisch keine lebensbedrohlichen<br />

Erkrankungen. Zweitens ist in keiner anderen Disziplin der<br />

Zusammenhang zwischen individuellem Verhalten und Erkrankungsrisiko<br />

bzw. Erkrankungsverlauf nur annähernd so<br />

signifikant. Und drittens gibt es eine große Vielfalt anerkannter<br />

Therapien zu unterschiedlichen Kosten. Diese Faktoren<br />

sind es, die die zahnmedizinische Versorgung schon<br />

früh zum Testfeld gemacht haben, auf dem neue gesundheitspolitische<br />

Steuerungselemente ohne das Risiko unverantwortlicher<br />

sozialer Härten in den Praxistest gelangten.<br />

� Finanzielle Einbindung des Patienten<br />

Eher und einschneidender als bei anderen medizinischen<br />

Dienstleistungen wurde daher bei der zahnärztlichen Behandlung<br />

auch der Patient in das Finanzierungsgeschehen<br />

einbezogen. Frühzeitig wurden Zuzahlungen für gesetzlich<br />

Versicherte als Heilmittel gegen Gratismentalität und als<br />

Kostendämpfungsinstrument eingesetzt. Ein Beispiel ist der<br />

Bereich Zahnersatz. Er wurde 1975 in den Leistungskatalog<br />

der Krankenkassen verbindlich aufgenommen. Aber schon<br />

ab 1977 musste der Patient immerhin 20 Prozent der Behandlungskosten<br />

grundsätzlich selbst übernehmen. 1982<br />

waren es bereits 40 Prozent. Vergleichbares wäre bei einem<br />

Internisten oder Orthopäden damals wohl kaum denkbar<br />

gewesen.<br />

Die Zahnmedizin als Testfeld für<br />

Neuerungen der Gesundheitspolitik<br />

Im Jahr 1989 wurde die Zuzahlung bei Zahnersatz auf 50<br />

Prozent erhöht. Daneben entwickelten sich punktuell Elemente<br />

der Kostenerstattung und Mehrkostenvereinbarungen.<br />

Sie trugen nicht nur dazu bei, dass die Versicherten die<br />

tatsächlichen Kosten einer Behandlung realisierten, sondern<br />

Aufwendungen, die über Standardtherapien hinausgingen,<br />

auch mit einer zunehmenden Selbstverständlichkeit selbst<br />

übernahmen. Bei aller berechtigten und notwendigen Diskussion<br />

über die sozialen Implikationen von Zuzahlungen<br />

hat dies dem System doch ein gewisses Maß an Flexibilität<br />

und Stabilität bewahrt. Denn neue wissenschaftliche Behandlungsmethoden<br />

haben Eingang in die Behandlung von<br />

Kassenpatienten gefunden. Und trotzdem sind die Ausgaben<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnmedizin<br />

im Unterschied zu anderen Versorgungsbereichen deutlich<br />

gesunken (s. Abb. 1).<br />

Freilich fand und findet die Pionierrolle der Zahnmedizin<br />

ihre Grenzen an der Bereitschaft der Politik, das Wagnis<br />

neuer Wege einzugehen. Jüngstes Beispiel ist die gestrauchelte<br />

Einführung der „kleinen Gesundheitsprämie“, also<br />

der gesonderten Versicherung für Zahnersatz. Die Bundesregierung<br />

kassierte die Regelung kurzerhand, noch bevor<br />

sie als Pilotprojekt Praxiserfahrungen für die „große Gesundheitsprämie“<br />

hätte bringen können.<br />

� Präventionsorientierung und Eigenverantwortung<br />

Die sukzessive Einbindung des Patienten bei den Kosten für<br />

zahnmedizinische Versorgung war keine Einbahnstraße. Wer<br />

Leistungen streicht, sollte Prävention fördern. Auf der Gegenspur<br />

wurde daher frühzeitig Platz geschaffen für eine<br />

flankierende Strategie zur Eigenverantwortung und Vermeidung<br />

von Zahnerkrankungen. Mit der Gesundheitsreform<br />

1989 wurden erstmals Vorsorgeleistungen für die Gruppenund<br />

Einzelprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen institutionalisiert,<br />

und das Bonusheft wurde als Anreizmechanismus<br />

zur Präventionsorientierung eingeführt. Bei entsprechend<br />

regelmäßigem Zahnarztbesuch konnten statt 50<br />

bis zu 65 Prozent der Kosten für Zahnersatz bei der Kasse<br />

geltend gemacht werden. ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

29


30<br />

Die Konsequenz dieser Strategie: Die Mundgesundheit in<br />

Deutschland hat sich in den letzten zwanzig Jahren bei der<br />

nachgewachsenen Generation nachgerade dramatisch verbessert<br />

(s. Abb. 2).<br />

Mit dieser Erfolgsgeschichte stand die Zahnmedizin<br />

Pate für andere Versorgungsbereiche, in<br />

denen der Präventionsgedanke mehr und mehr<br />

Fuß fassen konnte. Und heute, im Herbst 2004,<br />

biegt immerhin das erste sektorübergreifende<br />

Präventionsgesetz auf die Zielgerade des parlamentarischen<br />

Prozesses ein.<br />

� Neues Patienten-Arzt-Verhältnis<br />

Die zahlreichen Kostendämpfungsgesetze seit den<br />

siebziger Jahren und die zunehmende Zahnarztdichte<br />

hatten unweigerlich auch Auswirkungen<br />

auf Auskommen und Selbstverständnis von Zahnärzten.<br />

Sie haben den Berufsstand gezwungen, auch betriebswirtschaftlich<br />

neue Wege zu gehen, sich dem Wettbewerb zu<br />

stellen und gegenüber dem Patienten eine verstärkte Dienstleistungsorientierung<br />

zu entwickeln - weit weg vom tradierten<br />

Bild des Halbgottes in Weiß. Dass eine Zahnarztpraxis am<br />

Samstag geöffnet ist, ist längst keine Seltenheit mehr und nur<br />

ein Beispiel für diesen Trend. Im europäischen Ausland ist die<br />

Entwicklung teils noch weiter gediehen. In der Schweiz<br />

beispielsweise gibt es bereits Zahnarztzentren in Bahnhöfen<br />

oder Einkaufspassagen, die ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarung<br />

qualitativ hochwertige zahnmedizinische Behandlung<br />

für „Laufkundschaft“ mit engem Zeitbudget anbieten.<br />

Auch das Selbstverständnis des Patienten hat sich durch<br />

Leistungskürzungen, Zuzahlungspraxis und die Stärkung<br />

der Eigenverantwortung geändert. Weit mehr als früher<br />

sieht er sich in der Rolle des „Kunden“, der eine professionelle<br />

medizinische Dienstleistung abfordert, die<br />

er - beispielsweise bei einer professionellen Zahnreinigung<br />

- oft selbst bezahlt. Durch diesen Wandel in der<br />

zahnärztlichen Versorgung sind die Versicherten allmählich<br />

in eine neue Position hineinsozialisiert worden.<br />

Nolens volens avancieren sie zum Manager ihrer<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

eigenen Gesundheitsversorgung - eine Fähigkeit,<br />

die sie angesichts der derzeitigen Entwicklung<br />

des Gesundheitswesens auch in anderen Leistungsbereichen<br />

immer mehr brauchen werden.<br />

� Seismograph für Entwicklungen<br />

Schlussendlich bleibt die Frage, wohin der Weg<br />

der Pioniere führt. Mit Kostenbeteiligung, Präventionsorientierung<br />

und einem neuen Patienten-Arzt-Verhältnis<br />

war die Zahnmedizin ihrer<br />

Zeit bisweilen ein Stück voraus. Sicher, ein Blick<br />

auf ihre Entwicklung ist kein Blick in die Kristallkugel,<br />

aber doch ein Seismograph für die tektonischen<br />

Verschiebungen im Gefüge des Gesundheitswesens.<br />

Und am Horizont zeigen sich schon<br />

neue Bewegungen: <strong>2005</strong> werden Festzuschüsse für Zahnersatz<br />

eingeführt. Könnten sie nach einer Bewährungsfrist<br />

auch für andere Leistungsbereiche eingeführt werden?<br />

Oder könnten sie gar die Vorboten einer neuen Form grundsicherungsorientierter<br />

Gesundheitsversorgung sein? Und<br />

was ist mit Europa? Des öfteren siedeln Zahnärzte mittlerweile<br />

innerhalb des Kontinentes um. Und auch wenn „Zahntourismus“<br />

noch immer ein begrenztes Phänomen ist, sind<br />

offensichtlich auch Patienten mehr denn je bereit, grenzüberschreitende<br />

zahnmedizinische Dienstleistungen in Anspruch<br />

zu nehmen. Sind dies die Zeichen, dass Europas Gesundheitsmarkt<br />

sich ernsthaft aufmacht, seine Grenzen abzuschütteln?<br />

In ein paar Jahren wissen wir mehr.<br />

Sie planen den Schritt in die<br />

Eigenständigkeit?<br />

Sie suchen<br />

eine Praxisübernahme?<br />

Sie möchten Ihre Praxis abgeben?<br />

Dann sind Sie bei uns richtig!<br />

Vertrauen Sie unserer<br />

Erfahrung und Diskretion!<br />

Denn Ihren Erfolg<br />

nehmen wir sehr persönlich!<br />

Dr. Reiner Kern<br />

leitet die Presse-und Öffentlichkeitsarbeit der KZBV<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „KZBV Thema 2004“<br />

demedis dental depot GmbH Hannover<br />

Ahrensburgerstraße 1<br />

30659 Hannover<br />

Tel. 0173/6664480<br />

Fax 0511/61521-15<br />

E-Mail: Gunnar.Schmidt@demedis.com<br />

Ihr Ansprechpartner: Gunnar Schmidt


ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

31


FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />

32<br />

2. ZMF-Kongress<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

PATIENTEN UND PATIENTENMARKETING<br />

27.04.2004<br />

Leitung: Dr. Henning Otte und Dr. Ralf Rößler<br />

Zeit Thema Referent<br />

09.30 – 09.45 Eröffnung<br />

09.45 – 10.30 Weiße Ästhetik, Whitening Pasten Prof. Dr. Kielbassa,<br />

und mehr. Berlin<br />

10.30 – 10.45 Pause<br />

10.45 – 11.30 Pleiten, Pech und Pillen – Welche Dr. Rößler,<br />

Medikamente beeinflussen unsere<br />

Behandlungen?<br />

Wetzlar<br />

11.30 – 12.15 Pierching und Tatoos: Dr. Knöffler,<br />

Gefährliche Schönheit? Leipzig<br />

12.15 – 13.00 GOZ- BEMA-News Dr. Otte,<br />

Hannover<br />

13.00 – 14.15 Mittagspause<br />

14.15 – 15.00 Alles aus einem GUSS: Beratungs- Annette Schmidt,<br />

gespräche und Praxis-Briefe im Wandel München<br />

15.00 – 15.45 Bewältigung von Patientenkonflikten Thomas Meltzer,<br />

in der Praxis Hannover<br />

15.45 – 16.00 Pause<br />

Industrieforum mit den Firmen:<br />

16.00 –18.00 GABA, Gillette, Phillips, Vivadent<br />

anschließend Ausklang beim gemeinsamen Essen<br />

Veranstaltungsort ist die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>, Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Verbindliche Anmeldung zum ZMF-Kongress am 27.04.2004/ Veranstaltungsnummer S 0511<br />

Bitte schriftlich per Post oder Fax an:<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

Zahnärztliches Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong> – ZFN<br />

Zeißstr. 11a<br />

30519 Hannover<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

Dr. Henning Otte<br />

Dr. Ralf Rößler<br />

We care for healthy smiles<br />

Teilnahmegebühr:<br />

125,- €<br />

®


Thema: TOMAS – Temporary Orthodontic<br />

Mini Anchorage System<br />

Neue Behandlungsmöglichkeiten<br />

für die moderne, patientenorientierte<br />

Kieferorthopädie<br />

Referent: Prof. Dr. Axel Bumann, Berlin<br />

Termin: Freitag, 08.04.<strong>2005</strong>, 9.00– 17.00 Uhr<br />

Seminargebühr: € 325,-<br />

Veranstaltungsort: Zahnklinik der Medizinischen<br />

Hochschule Hannover, Hörsaal P<br />

8 Fortbildungspunkte nach BZÄK<br />

Kursziel<br />

Theoretische Grundlagen der absoluten Verankerung und<br />

klinische Handhabung des Temporary Orthodontic Mini<br />

Anchorage System – TOMAS<br />

Kursinhalt<br />

• Grundlagen der absoluten Verankerung durch<br />

Mini-Schrauben<br />

• Übersicht über vorhandene Systeme<br />

• Temporary Orthodontic Micro Anchorage System (TOMAS)<br />

• FEM-Untersuchungen<br />

• Klinische Ergebnisse<br />

• Indikationen<br />

• Klinisches Vorgehen<br />

• Praktische Demonstration<br />

• Verankerungsmöglichkeiten<br />

FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />

Sonderseminar - S 0508<br />

in Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover,<br />

Abteilung Kieferorthopädie und Abteilung Mund-, Kiefer- und<br />

Gesichtschirurgie<br />

Anmeldungen zum Seminar S 0508 am 08.04.<strong>2005</strong><br />

in der MHH bitte schriftlich per Post oder per Fax:<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

- für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und<br />

kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte<br />

· Examen 1985<br />

· 1986 bis 1992 Weiterbildung in Oralchirurgie<br />

und Kieferorthopädie<br />

· 1992 Habilitation<br />

· 1993 und 1994 Gastprofessuren<br />

in Winnipeg und Vancouver<br />

· 1996 Ernennung zum außerplanmäßigen<br />

Professor<br />

· 05/97 bis 06/98 Gastprofessor,<br />

Children´s Hospital at Harvard Medical<br />

School, Boston, USA<br />

Prof. Dr. Axel Bumann, Berlin · 05/97 bis 06/00 Gastprofessor, Harvard<br />

School of Dental Medicine, Boston, USA<br />

· 07/98 bis 06/00 Research Associate, Boston University School<br />

of Medicine, Boston, USA<br />

· Seit Juni 2000 Clincial Professor,<br />

University of Southern California, Los Angeles, USA<br />

· Seit Juli 2000 Kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis in Berlin<br />

· Seit Juni 2002 Clincial Professor am Craniofacial Virtual Reality<br />

Laboratory, University of Southern California, Los Angeles, USA<br />

· Von 1988 bis 2003 14 wissenschaftliche Preise und Auszeichnungen<br />

nationaler und internationaler Fachgesellschaften<br />

· Autor eines internationalen Farbatlas (5 Sprachen) zur Funktionsdiagnostik<br />

(Farbatlanten der Zahnmedizin, Band 12, Thieme Verlag),<br />

zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen in nationalen<br />

und internationalen Journals.<br />

• Abrechnungshinweise<br />

• Fallbeispiele<br />

Vorkenntnisse<br />

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich<br />

Zielgruppe<br />

Kieferorthopäden, Ausbildungsassistenten, Zahnärzte,<br />

Oralchirurgen<br />

Zahnärztliches Fortbildungszentrum<br />

<strong>Niedersachsen</strong> - ZFN<br />

Zeißstr. 11a<br />

30519 Hannover<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

33


34<br />

Thema: Das HANSA-System – Indikation,<br />

Konstruktion und Anwendung<br />

Referent: Prof. Dr. Asbjörn Hasund, Hamburg<br />

Termin: Samstag, 30.04.<strong>2005</strong>, 9.00– 17.00 Uhr<br />

Seminargebühr: € 140,-<br />

Veranstaltungsort: Zahnärztliches Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover<br />

8 Fortbildungspunkte nach BZÄK<br />

Kursübersicht<br />

Das HANSA-System beruht auf einer Kombination funktionskieferorthopädischer<br />

Geräte mit individuell applizierten<br />

extraoralen Kräften. Die Indikation für das HANSA-Gerät ist<br />

wesentlich vom Charakter der Malokklusion abhängig und<br />

wird auf Grund umfassender Diagnostik festgelegt. Für die<br />

Lösung unterschiedlicher Behandlungsaufgaben wurden die<br />

Geräte Modifikationen HANSA I, HANSA II und HANSA III<br />

entwickelt. Die hohe Effizienz der Apparaturen beruht auf<br />

der gezielten Nutzung muskulärer Kräfte, insbesondere der<br />

Unterlippe bei HANSA I und bei HANSA II. Die klinische Anwendung<br />

erfolgt schwerpunktmäßig in der Frühbehandlung<br />

sowie einleitend in der Hauptbehandlung von im Wachstum<br />

befindlichen Patienten. Handhabung und Wirkungsweise der<br />

HANSA-Geräte werden an klinischen Fallbeispielen verdeutlicht.<br />

FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />

Sonderseminar - S 0509<br />

Anmeldungen zum Seminar S 0509 am 30.04.<strong>2005</strong><br />

im ZFN bitte schriftlich per Post oder per Fax:<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

- für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und<br />

kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte<br />

Studium der Zahnheilkunde an der Universität<br />

Oslo/Norwegen Kieferorthopädische<br />

Fachausbildung in Oslo bei Prof. Selmer Olsen<br />

und in den USA bei den Professoren Graber,<br />

Jarabak und Rosenstein.<br />

1962-1981 Professor und Vorstand der Abteilung<br />

für Kieferorthopädie der Universität<br />

Bergen/Norwegen.<br />

1973 Ernennung zum Dekan für drei Jahre.<br />

Prof. Dr. Asbjörn Hasund<br />

1981 Ruf auf den Lehrstuhl für Kieferorthopädie<br />

der Universität Hamburg, 1995 Emeritierung,<br />

seither Tätigkeit in kieferorthopädischer Privatpraxis. Seit Jahrzehnten<br />

weltweit Vermittlung wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse<br />

aus dem Gebiet Kieferorthopädie in Publikationen, Referaten<br />

und in eigener Kursserie (www.hasund-orthodontics.com).<br />

Ehrenmitglied der Norwegischen, Thailändischen und Ungarischen<br />

Gesellschaft für Kieferorthopädie.<br />

Zahnärztliches Fortbildungszentrum<br />

<strong>Niedersachsen</strong> - ZFN<br />

Zeißstr. 11a<br />

30519 Hannover


Dr. Eckard Jacobi<br />

DR. ECKARD JACOBI WIRD 70 JAHRE ALT<br />

HERZLICHE GLÜCKWÜNSCHE ZUM GEBURTSTAG!<br />

13.01.<strong>2005</strong> Charlotte Hartelt (93), c/o Seniorenresidenz,<br />

Dr.-Harnier-Straße 2, 31812 Bad Pyrmont<br />

15.01.<strong>2005</strong> Dr. Dietrich Kruse (70),<br />

Westermannweg 13 E, 30419 Hannover<br />

19.01.<strong>2005</strong> Dr. Wilhelm Benecke (85),<br />

Bremer Straße 37 B, 21255 Tostedt<br />

20.01.<strong>2005</strong> Ilse Bornkamp (80),<br />

Mozartstraße 2, 49078 Osnabrück<br />

21.01.<strong>2005</strong> Dr. Eckard Jacobi (70),<br />

Am Moor 11, 28857 Syke<br />

Wenn eine Persönlichkeit wie Dr.<br />

Eckard Jacobi 70 Jahre alt wird, hat<br />

man es schwer, die diesem Anlaß angemessenen<br />

Worte zu finden. Denn<br />

sein großes, beispielgebendes Engagement<br />

in der Standespolitik neben<br />

einer auf höchstem Niveau praktizierten<br />

Zahnheilkunde –u.a. ist er seit<br />

vielen Jahren Mitglied der „Neuen<br />

Gruppe“ - ist in der Vergangenheit<br />

schon zu verschiedensten Anlässen<br />

gewürdigt worden.<br />

Nur einige seiner Stationen seien hier<br />

noch einmal beispielhaft erwähnt:<br />

- langjähriger Delegierter zur Hauptversammlung des BDZ<br />

- Beisitzer des Vorstandes des BDZ<br />

- langjähriges Mitglied der Kammerversammlung der ZKN<br />

- Mitglied des Vorstandes der ZKN<br />

- Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des ZFN<br />

- langjähriges Mitglied der Vertreterversammlung der KZVN<br />

- Beisitzer des Vorstandes der KZVN<br />

- langjähriger Delegierter zur Hauptversammlung des FVDZ<br />

- Mitglied des Bundesvorstandes des FVDZ<br />

- Mitglied in einer Vielzahl von Ausschüssen aller „drei Säulen<br />

der zahnärztlichen Standespolitik“.<br />

Seine ganzen standespolitischen Tätigkeiten zeichneten sich<br />

durch hohen fachlichen Sachverstand aus. Sie wurden ihm<br />

sicherlich durch eine beeindruckend große Zahl freund-<br />

schaftlicher Kontakte zur Wissenschaft resp. zu einer Vielzahl<br />

von Hochschullehren erleichtert.<br />

Anerkennung fand dieser Einsatz mit der Verleihung der<br />

Ehrengabe der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> und der<br />

Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft.<br />

Persönlich lernte ich Eckard als Mitglied der Kammerversammlung<br />

der ZKN Mitte der 80er Jahre kennen. Schon damals<br />

beeindruckte er durch die Schärfe seiner Argumentation<br />

und sein vehementes Eintreten für die zahnärztliche<br />

Freiberuflichkeit. So war es für mich auch folgerichtig, daß<br />

er als erster den Vorsitz in der Kommission der Arbeitsgemeinschaft<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong>n Bayern, <strong>Niedersachsen</strong><br />

und Nordrhein übernahm. Und folgerichtig machte er sich<br />

gegen manche Widerstände dafür stark, das erfolgreiche<br />

Konzept des IUZ seines Freundes Dr. J. Schulz-Bongert von<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein in <strong>Niedersachsen</strong> als zweitem<br />

Bundesland einzuführen.<br />

Inzwischen sind diese Engagements reduziert worden. Dem<br />

Privatleben dürfte, nicht zuletzt durch einen Umzug ins Bremer<br />

Umland, ein anderer Stellenwert zukommen.<br />

Es war eine Bereicherung, mit ihm in der Standespolitik zusammenzuarbeiten;<br />

es ist immer noch ein intellektuelles<br />

Vergnügen, sich mit ihm neben der zahnärztlichen Interessensphäre<br />

über „Gott und die Welt“ zu unterhalten und es<br />

ist ein - viel zu selten gewordener - Genuß, sich gemeinsam<br />

kulinarischen Freuden hinzugeben.<br />

Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist ein Geheimnis und<br />

jeder Augenblick ist ein Geschenk. In diesem Sinn wünsche<br />

ich Dir und Deiner lieben Frau Iris noch unendlich viele Augenblicke.<br />

Mögen Euch beiden weiterhin Gesundheit und Lebensfreude<br />

beschieden sein. Dr. Wilhelm Bomfleur<br />

Mitglied des Vorstandes der ZKN<br />

21.01.<strong>2005</strong> Dr. Hans-Dieter Zelm (70),<br />

Am Schmiedekamp 4, 31008 Elze<br />

22.01.<strong>2005</strong> Eckhard Mazatis (80),<br />

Nordmannpassage 6, 30159 Hannover<br />

23.01.<strong>2005</strong> Sieghard Schwarza (75),<br />

Bürgermeisterwall 7 B, 37574 Einbeck<br />

24.01.<strong>2005</strong> Hans Rogmans (80),<br />

Uhrlaubstraße 2, 31582 Nienburg<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

35


36<br />

Die nachfolgend gedruckte Veröffentlichung erscheint entsprechend § 15<br />

der Wahlordnung der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> für die Wahl zur<br />

Kammerversammlung (WO-ZKN) vom 4.5.1996, geändert durch Beschluss der<br />

Kammerversammlung der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> vom 29.10.2004,<br />

im Niedersächsischen Zahnärzteblatt. Sie wird ebenfalls in den Zahnärztlichen<br />

Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> als dem amtlichen Mitteilungsblatt der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> bekannt gemacht.<br />

III. Bekanntmachung<br />

Wahl zur Kammerversammlung der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> <strong>2005</strong><br />

Gemäß § 15 der Wahlordnung der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> für die<br />

Wahl zur Kammerversammlung (WO-ZKN) vom 4.5.1996, geändert durch<br />

Beschluss der Kammerversammlung der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

vom 29.10.2004, gebe ich folgendes bekannt:<br />

1. Die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung<br />

beträgt im<br />

Wahlkreis 1 - Bezirksstellen Braunschweig, Lüneburg, Stade 16<br />

Wahlkreis 2 - Bezirksstellen Oldenburg, Osnabrück, Ostfriesland,<br />

Wilhelmshaven 16<br />

Wahlkreis 3 - Bezirksstelle Hannover 14<br />

Wahlkreis 4 - Bezirksstellen Göttingen, Hildesheim, Verden 12<br />

2. Die Wahlberechtigten können gemäß § 16 WO-ZKN bis zum 12.03.<strong>2005</strong><br />

Wahlvorschläge nach Anlage 3 WO-ZKN bei dem Wahlleiter für die<br />

Wahl zur Kammerversammlung der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Herrn Michael Fürst, Rechtsanwalt und Notar, Bödekerstraße 7, 30161<br />

Hannover, einreichen.<br />

Ich verweise im übrigen auf § 31 Abs. 1, 3 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

i. V. mit § 193 BGB: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen<br />

gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem<br />

Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Die Frist endet somit am Montag,<br />

dem 14.03.<strong>2005</strong>.<br />

3. Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge<br />

§ 17 WO-ZKN sieht hierzu folgendes vor:<br />

„(1) Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag oder in Form von<br />

Listen eingereicht werden, in denen die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge<br />

unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens und ihrer Anschrift<br />

sowie der Art der Berufsausübung und einer Bezeichnung nach<br />

§ 32 HKG sowie Ort der Berufsausübung und Geburtsjahr genannt sein<br />

müssen. Ein Listenwahlvorschlag muss eine Kurzbezeichnung (Kennwort)<br />

enthalten, die bis zu fünf Wörtern umfassen darf. Die Kurzbezeichnung<br />

darf nicht den Namen einer Partei im Sinne von Artikel 21 des Grundgesetzes<br />

oder deren Kurzbezeichnung enthalten.<br />

(2) Ein Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In<br />

einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer in dem Wahlkreis<br />

für den der Wahlvorschlag eingereicht wird, zur Kammerversammlung<br />

wahlberechtigt ist und schriftlich seine Zustimmung erteilt hat (Anlage<br />

4 WO-ZKN). Die Zustimmung ist unwiderruflich; sie ist dem Wahlvorschlag<br />

beizufügen.<br />

(3) Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 im Wahlkreis Wahlberechtigten<br />

unterschrieben sein, neben der Unterschrift sind Familienname,<br />

Vorname und Anschrift anzugeben. Die Unterschriften der Wahlberechtigten<br />

sind auf dem Wahlvorschlag selbst oder auf einem gesonderten<br />

Beiblatt zu leisten. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

unterzeichnen und versichert dies auf dem Wahlvorschlag (Anlage 3 WO-<br />

ZKN). Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine<br />

Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />

(4) Von den Unterzeichnern gilt der erste als Vertrauensperson für den<br />

Wahlvorschlag, der zweite als Stellvertreter, sofern keine anderen Personen<br />

ausdrücklich benannt werden. Die Vertrauensperson ist zur Abgabe<br />

und Entgegennahme von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und<br />

dem Wahlausschuss ermächtigt.“<br />

4. Bestimmungen über die Stimmabgabe<br />

§ 24 WO-ZKN sieht hierzu folgendes vor:<br />

„(1) Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.<br />

(2) Ist auf dem Stimmzettel mehr als ein Wahlvorschlag aufgeführt, so<br />

hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Zur Stimmabgabe kennzeichnet<br />

der Wähler auf dem Stimmzettel den Bewerber, dem er seine<br />

Stimme geben will, durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise. Er<br />

ist nicht an die Reihenfolge, in der die Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlages<br />

aufgeführt sind, gebunden.<br />

(3) Ist auf dem Stimmzettel nur ein Wahlvorschlag genannt, so hat jeder<br />

Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie in diesem Wahlkreis Mitglieder<br />

der Kammerversammlung zu wählen sind. Zur Stimmabgabe<br />

kennzeichnet der Wähler die Bewerber, denen er seine Stimme geben<br />

will, durch jeweils ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise. Absatz 2<br />

Satz 3 gilt entsprechend.<br />

(4) Es ist nicht zulässig, weitere Vermerke in den Stimmzettel einzutragen.<br />

(5) Werden die Namen von mehr Bewerbern mit Stimmabgabevermerken<br />

versehen, als der Wähler abzugeben berechtigt ist, so ist die Stimmabgabe<br />

ungültig.<br />

(6) Der Wähler legt den entsprechend Absatz 2 bzw. Absatz 3 gekennzeichneten<br />

Stimmzettel in den inneren Briefumschlag und verschließt<br />

diesen. Der Briefumschlag darf keine Kennzeichen haben, die auf die<br />

Person des Wählers schließen lassen.<br />

(7) Der Wähler unterschreibt die Erklärung auf dem Wahlausweis unter<br />

Angabe des Ortes und des Datums.<br />

(8) Der Wähler legt den verschlossenen inneren Briefumschlag und den<br />

unterschriebenen Wahlausweis in den äußeren Briefumschlag, verschließt<br />

diesen, versieht ihn auf der Rückseite mit den Absendeangaben und<br />

übersendet diesen Brief (Wahlbrief) auf seine Kosten dem Wahlleiter.<br />

(9) Der Wahlbrief muss spätestens an dem Tag, mit dessen Ablauf die<br />

Wahlzeit endet, dem Wahlleiter zugegangen sein. Als rechtzeitig zugegangen<br />

gelten auch die auf dem Postwege dem Wahlleiter bis zum Tage<br />

nach Ablauf der Wahlzeit, 15.00 Uhr, eingegangenen Wahlbriefe. Geht<br />

der Wahlbrief erst nach diesem Zeitpunkt und vor Feststellung des Wahlergebnisses<br />

beim Wahlleiter ein, so gilt er auch dann als rechtzeitig zugegangen,<br />

wenn er nach dem aufgedruckten Poststempel spätestens drei<br />

Tage vor Ablauf der Wahlzeit abgesandt worden ist.“<br />

Hannover, 01.02.<strong>2005</strong><br />

Der Wahlleiter<br />

(Fürst, Rechstanwalt und Notar)


Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30, 38226 Salzgitter<br />

Tel: 0 53 41/8 48 30<br />

16.02.<strong>2005</strong><br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: Hotel Play Off, Salzdahlumer<br />

Str. 137, 38126 Braunschweig<br />

„Totalprothese nach Prof. A. Gutowski<br />

von A-Z“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

20.04.<strong>2005</strong><br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: Hotel Play Off, Salzdahlumer<br />

Str. 137 , 38126 Braunschweig<br />

„HNO – Ein fachübergreifendes<br />

Kompendium für den Zahnarzt“<br />

Referent:<br />

Dr. Thomas Avabeck, MH – Hannover<br />

18.05.<strong>2005</strong><br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: Hotel Play Off, Salzdahlumer<br />

Str. 137 , 38126 Braunschweig<br />

„Kinderzahnheilkunde in der Praxis“<br />

Referent:<br />

Dr. Tanja Roloff, Hamburg<br />

Bezirksstelle<br />

Hildesheim<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Ulrich Niemann,<br />

Almsstr. 1, 31134 Hildesheim, Tel.<br />

05121/37676<br />

23.02.<strong>2005</strong><br />

16.00 – ca. 19.00 Uhr<br />

Ort: Uni Hildesheim, Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22, 31141<br />

Hildesheim<br />

„Vollkeramische CAD/CAM<br />

Restaurationen am Beispiel von<br />

CEREC“<br />

Referent:<br />

Dr. Andreas Kurbat, Viersen<br />

Bezirksstelle<br />

Göttingen<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Gerd Laufenberg,<br />

Keplerstr. 13, 37085 Göttingen,<br />

Tel. 05 51/4 80 48<br />

05.03.<strong>2005</strong><br />

10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />

Ort: Hotel “ASTORIA“, Hannoversche<br />

Str. 51, 37075 Göttingen<br />

„Strategien der Parodontitistherapie“<br />

Referent: Dr. Benjamin Ehmke, Münster<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 04244/1671<br />

09.02.<strong>2005</strong><br />

18.30 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: Universität Carl von Ossietzky,<br />

Ammerländer Heerstr. 114-118, Hörsaal<br />

A, 26129 Oldenburg<br />

„Ästhetische Konzepte zur Versorgung<br />

zahnloser Kiefer” &<br />

“Natürliche Asthetik Implantat<br />

getragener Frontzahnrekonstruktionen“<br />

Referent: Dr. Ole Richter, Hamburg<br />

12.03.<strong>2005</strong><br />

09.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />

Ort: Universität Carl von Ossietzky,<br />

Ammerländer Heerstr. 114-118, Hörsaal<br />

A, 26129 Oldenburg<br />

„Parodontalbehandlung mit langfristigem<br />

Erfolg: Zielgerichtete<br />

Befundung, Behandlungskonzept,<br />

Erhaltungstherapie“<br />

Referent: Prof. Dr. Heiko Visser, Göttingen<br />

… in den Bezirksstellen<br />

09.04.<strong>2005</strong><br />

09.00 Uhr – ca. 12.00 Uhr<br />

Ort: Universität Carl von Ossietzky,<br />

Ammerländer Heerstr. 114-118, Hörsaal<br />

A, 26129 Oldenburg<br />

„Zahnheilkunde zwischen Traum<br />

und Wirklichkeit“<br />

Referent: Prof. Dr. Henners, Karlsruhe<br />

Bezirksstelle<br />

Stade<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Thoma,<br />

Bahnhofstr. 21-25, 21614 Buxtehude,<br />

Tel. 04161/52908<br />

26.02.<strong>2005</strong><br />

(Achtung! Terminänderung vom<br />

05. auf den 26.02.<strong>2005</strong>!)<br />

09.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr<br />

Ort: Ärztehaus Stade, Glücksstädter<br />

Str. 8, 21682 Stade<br />

„Zahnersatzplanung unter<br />

parodontologischen und funktionellen<br />

Überlegungen“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Rainer Biffar, Greifswald<br />

PRESSEMITTEILUNG<br />

DES FREIEN VERBANDES<br />

DEUTSCHER ZAHNÄRZTE<br />

Berlin, 17. Januar <strong>2005</strong><br />

Manfred Gilles, Verbandsdirektor des<br />

Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte<br />

(FVDZ), und der Bundesvorstand<br />

des FVDZ sind zu dem Ergebnis gekommen,<br />

dass die Leitung des Bundesgeschäftsstelle<br />

des Verbandes bis<br />

auf weiteres vom Bundesvorsitzenden<br />

wahrgenommen wird.<br />

Über die weitere Einbindung von<br />

Manfred Gilles in die Arbeit des Freien<br />

Verbandes wird in den nächsten<br />

Wochen eine Einigung erzielt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

37


38<br />

Wir trauern um unsere Kollegen …<br />

Dr. Hans Sievers<br />

Bültenweg 1 b, 21217 Seevetal<br />

geboren am 07.02.1913,<br />

verstorben am 06.12.2004<br />

Dr. Alfred Sue<br />

Sidonienstr. 2 a, 38118 Braunschweig<br />

geboren am 22.07.1920,<br />

verstorben am 23.12.2004<br />

Ein neuer Service ihrer <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />

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Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> ZNN · Zeißstr. 11a · 30519 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Dr. Heinrich Grave<br />

Luisenstraße 1, 49356 Diepholz<br />

geboren am 12.02.1910,<br />

verstorben am 30.12.2004<br />

Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />

VERLUST VON<br />

MITGLIEDSAUSWEISEN<br />

vom 10.02.1975<br />

Herr Walter Leyendecker<br />

Trautenauer Hof 1, 30559 Hannover<br />

vom 16.01.2001<br />

Herr Heinz Kornau<br />

Meislahnstraße 2, 28832 Achim<br />

vom 22.08.2001<br />

Frau Dr. Sieghild Berberich<br />

Am Bahndamm 2, 30453 Hannover<br />

Die vorstehenden Kammerausweise<br />

sind gestohlen worden.<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung,<br />

falls Personen mit diesen Ausweisen<br />

Missbrauch treiben sollten.<br />

Die Ausweise werden hiermit für<br />

ungültig erklärt. ZKN<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05


Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen<br />

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Bürozeit hinaus noch in der ZKN ist,<br />

hat sie schon gut gelaunt und freundlich<br />

grüßend bei der Arbeit erlebt, obwohl<br />

ihre Arbeitszeit beginnt, wenn andere<br />

nach Hause gehen. Ich bedanke<br />

mich im Namen des Vorstandes der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> bei Frau Kröning.<br />

Dr. Joachim Wömpner<br />

Vizepräsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong><br />

Personalreferent im Vorstand der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

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Redaktion ZNN, Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

39


40<br />

BITTE NOTIEREN<br />

12. – 19. Februar <strong>2005</strong> St. Anton am Arlberg/ 24. Internationales Symposium<br />

Österreich für Mund-, Kiefer, Gesichts-Chirurgen und Zahnärzte<br />

Infos: Prof. Dr. Dr. Esser, Osnabrück,<br />

Tel. 05 41/4 05-46 00, Fax: - /4 05-46 99,<br />

e-mail: Mkg-chirurgie@klinikum-osnabrueck.de<br />

4. und 5. März <strong>2005</strong> Osnabrück 4. Jahrestagung der Deutschen<br />

Gesellschaft für Implantologie (DGI)<br />

„Praxisnahe Konzepte und Perspektiven“<br />

Infos: Prof. Dr. Dr. E. Esser,<br />

Tel.: 05 41/4 05 46 00, Fax: 05 41/4 05 46 99<br />

26. Febr. – 5. März <strong>2005</strong> Zermatt/Schweiz 6. Internationales Kfo-Praxis-Forum<br />

Thema: „Praktische Kieferorthopädie – Interdisziplinäre<br />

Erfahrungen aus Klinik und Praxis“<br />

Infos: Dr. Anke Lentrodt, Tel.: 0 40/570 30 36,<br />

e-mail: kfo-lentrodt@t-online.de<br />

4.-5. März <strong>2005</strong> Hamburg Fachkunde im Strahlenschutz<br />

11.-12. März <strong>2005</strong> für Zahnärzte (Grunderwerb)<br />

Infos: Prof. Dr. Uwe J. Rother,<br />

Tel.: 0 40/4 28 03-22 52 oder Fax: 0 40/4 28 03-51 22<br />

5. März <strong>2005</strong> Kiel 12. Schleswig-Holsteinischer ZahnÄrztetag<br />

„Behandlungskonzepte für das Lückengebiss“<br />

Infos: Frau Ludwig, Referat Fortbildung der KZV S-H,<br />

Tel.: 0431/3897-128, Fax: 04 31/38 97-100,<br />

e-mail: Martina.Ludwig@kzv.s-h.de<br />

12. März <strong>2005</strong> Braunschweig-Wolfenbüttel<br />

Siehe Seite 19, ZNN 01/05<br />

Wolfenbüttler Gespräch<br />

9. – 13. Mai <strong>2005</strong> Westerland/Sylt 47. Fortbildungstagung der <strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-<br />

Holstein mit integrierter Helferinnen-Fortbildung und<br />

einer Dentalausstellung<br />

„Minimalinvasive Zahnmedizin“<br />

Infos: <strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein, Westring 498,<br />

24106 Kiel, Tel.: 04 31/26 09 26-80, Fax: -15,<br />

e-mail: hhi@zaek-sh.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05


All-in-one<br />

Das neue Revolcin® One ist ein lichthärtbares,<br />

selbstätzendes Schmelz-/Dentin-Adhäsiv<br />

auf Phosphorsäureester-Basis. Das<br />

Ein-Flaschen-System wurde für eine feste,<br />

spaltfreie und dauerhafte Bindung von<br />

Komposits und Kompomeren an Schmelz<br />

und Dentin entwickelt. Der Behandler profitiert<br />

von einem einmaligen Auftragen, einer<br />

sicheren Verarbeitung und enormer Zeitersparnis.<br />

Ätzen, primen, bonden in nur einem<br />

Arbeitsschritt. Revolcin® One ist für die Anwendung<br />

bei direkten und indirekten Res-<br />

Als Erweiterung der Palette der Prothetikkomponenten<br />

für Narrow Neck Implantate<br />

bietet Straumann neu eine angießbare<br />

Goldkappe für verschraubte Versorgungen<br />

an. Durch diese Neuheit ist nun auch für das<br />

NN Implantat eine Anguss-Variante verfügbar,<br />

wie für die anderen Implantattypen des<br />

Straumann® Dental Implant System. Die<br />

Narrow Neck Goldkappe erlaubt die Anwendung<br />

der bekannten und erprobten Angusstechnik<br />

mit dem kleinen prothetischen<br />

Durchmesser von 3,5 mm und bietet dem<br />

Zahntechniker stark verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und prothetische Flexibilität<br />

bei der Herstellung von verschraubten<br />

Einzelzahnversorgungen.<br />

Ohne die Notwendigkeit, neue Techniken<br />

und Arbeitsabläufe zu erlernen, können<br />

nun mit allgemein bekannten Methoden<br />

problemlos auch auf Implantaten mit<br />

schmalem prothetischem Durchmesser hervorragende<br />

ästhetische Resultate erzielt<br />

werden.<br />

Sicher.<br />

Basierend auf dem sicheren und klinisch bewährten<br />

Konzept der Angusstechnik bietet<br />

die NN Goldkappe ein Maximum an Stabilität<br />

für die Keramikverblendung.<br />

Einfach.<br />

Versorgungen auf Narrow Neck Implantaten<br />

können mit den schon von den synOcta®<br />

Goldkappen bekannten Methoden und Techniken<br />

hergestellt werden.<br />

Flexibel.<br />

Mit Hilfe der Angusstechnik sind individuelle,<br />

auf die Mundsituation des Patienten angepasste<br />

prothetische Einzelzahnrestaurationen<br />

möglich. Das auf der Goldkappe aufgesetzte<br />

Modellierhilfsteil bietet dem Zahntechniker<br />

höchste Flexibilität bei der Herstellung<br />

des Wachsgerüsts.<br />

Aufgrund ihrer flexiblen prothetischen Mög-<br />

HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Ästhetische Einzelzahnversorgungen<br />

lichkeiten ermöglicht die Goldkappe für<br />

Narrow Neck Implantate dem Zahntechniker<br />

die präzise Herstellung der benötigten Formen<br />

und Größen der Gerüste für die Abstützung<br />

der Keramikverblendung. Insbesondere<br />

in Regionen mit hohen ästhetischen Anforderungen<br />

kann die Keramikschicht gemäss den<br />

durch die Zahnanatomie des Patienten definierten<br />

Erfordernissen individuell angepasst<br />

werden. Die NN Goldkappe ermöglicht die<br />

genaue Dimensionierung der Verblendung<br />

mit Hilfe von Standardtechniken, die auch bei<br />

der synOcta® Goldkappe für die Standard<br />

Implantate des Herstellers mit RN (Regular<br />

Neck 4,8 mm) und WN (Wide Neck 6,5 mm)<br />

Prothetikdurchmesser zur Anwendung kommen.<br />

Um die Herstellung der Versorgung so einfach<br />

wie möglich zu gestalten, wurde die<br />

Goldkappe mit einer vorgefertigten Modellierhilfe<br />

aus ausbrennbarem Kunststoff ver-<br />

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taurierungen sowie Kavitätenversiegelungen<br />

geeignet. Es wird ohne jeglichen Trocknungsprozess<br />

auf nassglänzende Zahn- bzw.<br />

Kavitätenflächen aufgetragen und ist mit<br />

allen handelsüblichen lichthärtbaren Komposit-<br />

und Kompomermaterialien kompatibel.<br />

Weitere Informationen:<br />

Merz Dental GmbH<br />

Telefon 04381/403 417<br />

www.merz-dental.de<br />

sehen, die nach Bedarf gekürzt werden kann.<br />

Die Kappenhöhe kann somit auf einfache Art<br />

und Weise dem spezifischen interokklusalen<br />

Platzangebot des Patienten angepasst werden,<br />

um bei jeder Mundsituation ein optimales<br />

ästhetisches Resultat zu erzielen.<br />

Weitere Informationen:<br />

Straumann GmbH<br />

Telefon 0761/4501-333<br />

www.straumann.com<br />

Beilagenhinweis<br />

Dieser Ausgabe liegen Beilagen des<br />

Deutschen Ring<br />

sowie der Firma Nobel Biocare bei.<br />

Wir bitten um freundliche Beachtung.<br />

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NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 2/05<br />

41


Zeit für einen neuen Begriff – weil aus Zirkonoxid<br />

mit dem System Cercon ® in vier Jahren über<br />

500.000 Zahneinheiten entstanden sind.<br />

Vollkeramische Restaurationen sind als gleichartige Versorgung abrechnungsfähig.<br />

Nutzen Sie die Indikationsbreite und die vielen weiteren Vorteile, die Ihnen Cercon bietet.<br />

MEHR INFORMATIONEN, wie Studienergebnisse, Klinischer Leitfaden, Praxisposter,<br />

Patienteninformationen und Patientengarantie, erhalten Sie kostenfrei unter Telefon<br />

0180 23 24 555 * oder www.Vollkeramikbruecke.de *eine Einheit je Anruf<br />

oxid ®

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