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ZGF Gorilla | Dezember 2004 - Zoologische Gesellschaft Frankfurt

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Auch die Beschlüsse zum Schutz verschiedener<br />

Vogelarten verliefen im wesentlichen<br />

im Sinne des Artenschutzes.<br />

Besondere Hervorhebung verdient der zum<br />

wiederholten Mal vorgelegte und endlich erfolgreiche<br />

Antrag Indonesiens, den Handel<br />

mit Gelbhauben-Kakadus (Cacatua sulphurea)<br />

durch Aufnahme in Anhang I völlig zu<br />

verbieten. Gleichen Schutz erfuhr die Blau-<br />

kappenamazone ( (Amazona finschi).<br />

Da die Situation der Löwen stark variiert<br />

und mangels ausreichenden Nachweises<br />

der Handelsrelevanz zog Kenia seinen Antrag<br />

zurück, den Löwen (Panthera leo) von<br />

Anhang II nach I hochzustufen. Die USA zogen<br />

ihren Antrag zurück, den nordamerikanischen<br />

Luchs (Lynx rufus) aus dem WA<br />

zu streichen. Madagaskar hatte Erfolg mit<br />

seinen Anträgen zur Aufnahme der Blattschwanzgeckos<br />

(Uroplatus spec.) in Anhang<br />

II und der Spinnenschildkröte (Pyxis<br />

arachnoides) in Anhang I. Beide Reptilienarten<br />

sind wegen ihres attraktiven Aussehens<br />

im Handel stark nachgefragt.<br />

Auch bei den Pflanzen gab es einige notwendige<br />

Beschlüsse. Hoodia, gehandelt als<br />

Appetitzügler, die zur Herstellung von Stärkungsmitteln<br />

verwendete Cistanche deserticola,<br />

sowie die in der Krebsbehandlung<br />

bedeutende chinesische Eibe (Taxus) fanden<br />

Aufnahme in Anhang II. Thailands Vorschlag,<br />

bestimmte Formen nachweislich<br />

gezüchteter Euphorbien sowie Hybriden<br />

von Orchideen aus den Anhängen zu nehmen<br />

wurde einstimmig angenommen und<br />

führt sicher zu einer Entlastung des WA und<br />

seiner Durchführung.<br />

Elefanten, Nashörner und Leoparden:<br />

Erfolge und Mißerfolge<br />

Wie oft nahm die Diskussion um Elefanten<br />

und Elfenbein breiten Raum ein. TRAFFIC<br />

präsentierte die Ergebnisse einer hochinteressanten<br />

Studie zum Monitoring des illegalen<br />

Elfenbeinhandels und wies nach, dass<br />

es einen starken inner afrikanischen Handel<br />

des „weißen Goldes“ gibt. Es offenbarten<br />

sich die großen Meinungsunterschiede<br />

zwischen Kenia und den Staaten des südlichen<br />

Afrika, die angesichts der Zunahme<br />

ihrer Elefantenbestände seit Jahren auf eine<br />

Wiedereröffnung des Handels drängen. Der<br />

Antrag Kenias auf eine Pause in der Diskussion<br />

um die Wiedereröffnung des Elfenbeinhandels<br />

(um nicht Begehrlichkeiten zu<br />

wecken, denn schon die Diskussionen darum<br />

lösten Wellen von Wilderei aus), hatte<br />

keinen Erfolg. Doch es wurde ein Aktionsplan<br />

verabschiedet, mit dem die regionalen<br />

Elfenbeinmärkte in Afrika und Asien eingedämmt<br />

werden sollen. Fraglos ist dies kein<br />

Ersatz für die aus kenianischer Sicht notwendige<br />

„Atempause“, die von den Naturschutzorganisationen<br />

unterstützt wurde.<br />

Erfreulich war dagegen die Ablehnung der<br />

Anträge von Namibia und Südafrika auf<br />

Festsetzung einer Quote für Rohelfenbein<br />

aus Lagerbeständen. Andernfalls wären dem<br />

illegalen Handel wieder Tür und Tor geöffnet<br />

worden.<br />

Eine unrühmliche Rolle spielte die EU<br />

beim Antrag von Namibia, den Handel mit Elfenbeinschnitzereien<br />

freizugeben. Dieser Antrag<br />

hatte zunächst im Ausschuss nicht die<br />

erforderliche Mehrheit gefunden. In geheimer<br />

Abstimmung erfolgte dann eine weitere Abstimmung<br />

im Plenum. Hier entschied sich<br />

die EU – gegen die Stimmen von Deutschland<br />

und Frankreich – zur Enthaltung, wodurch<br />

die Befürworter in die Mehrheit kamen.<br />

Es fehlten die 25 Gegenstimmen der EU.<br />

Ein völlig falsches Signal stellen die<br />

Beschlüsse bezüglich zweier Nashornarten<br />

dar. Swaziland hatte die Herabstufung<br />

seiner Population des südlichen Breitmaulnashorns<br />

(Ceratotherium simum simum)<br />

in den Anhang II beantragt zum Export von<br />

Jagdtrophäen (Nasenhorn!) und zum Handel<br />

mit lebenden Tieren. Zwar wurde dieser<br />

Antrag unter Auflagen (u.a. sollen höchstens<br />

7% der Population jährlich „geerntet“<br />

bzw. exportiert werden, Exporte werden mit<br />

Mikrochips markiert) angenommen, doch<br />

ist die zusätzliche Verengung des „genetischen<br />

Flaschenhalses“ einer so bedrohten<br />

und seltenen Art nur ein Argument von vielen<br />

gegen diesen bedauerlichen Beschluss.<br />

Namibia und Südafrika dürfen je fünf männliche<br />

Spitzmaulnashörner beziehungsweise<br />

deren Trophäen exportieren. Man rechne,<br />

so die antragstellenden Staaten, mit Einnahmen<br />

von 200.000 US-Dollar pro Tier.<br />

Die Mehrzahl der Delegationen ließ sich<br />

davon überzeugen, dass diese Mittel wieder<br />

dem Naturschutz zugute kämen, und es<br />

sich sowieso um Tiere handle, die im Zuge<br />

des „Managements“ abgeschossen werden<br />

müssten, da es alte Bullen seien, die aggressiv<br />

seien und weibliche und junge Tiere<br />

der eigenen Art gefährdeten. Die Exportquoten<br />

für Leoparden bzw. Trophäen und Felle<br />

wurde für Namibia von 100 auf 250 erhöht,<br />

für Südafrika von 75 auf 150.<br />

Schon im Vorfeld der Konferenz hatte sich<br />

Deutschland sehr engagiert für einen besseren<br />

Schutz der Saiga-Antilope (Saiga tatarica)<br />

eingesetzt, deren Populationen durch<br />

unvorstellbare Wilderei rapide abnehmen.<br />

Als Folge davon und dank intensiver Arbeit<br />

in Bangkok wurde vereinbart, dass Russland,<br />

Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan,<br />

die Mongolei und China als wichtigste<br />

Areal- bzw. Verbraucherländer hier ihre Zusammenarbeit<br />

verstärken und darauf hingewirkt<br />

wird, dass das unter der Bonner<br />

Konvention zum Schutz wandernder Tierarten<br />

verabredete Verwaltungsabkommen<br />

bald in Kraft treten kann.<br />

Intensive Lobbyarbeit für COP 14<br />

Die nächste Vertragsstaatenkonferenz<br />

zum WA wird voraussichtlich im Frühjahr<br />

2007 in den Niederlanden stattfinden. Es<br />

bleibt zu hoffen, dass sich die in Bangkok<br />

erzielten Erfolge dort absichern lassen.<br />

Dazu ist es unerlässlich, dass in der Vorbereitung<br />

darauf nationale und internationale<br />

Naturschutzorganisationen Einfluss auf<br />

die Regierungen ausüben, die sich bisher<br />

nicht oder nicht ausreichend für den Artenschutz<br />

einsetzten. Mit COP 13 in Bangkok<br />

wurde hoffentlich endgültig der Anspruch<br />

des WA umgesetzt, für alle bedrohten Arten<br />

zuständig zu sein, auch für die wirtschaftlich<br />

bedeutsamen Tropenholz-Arten<br />

und Fischereiressourcen wie Fische, Muscheln<br />

und Seegurken. Gerade letztere stehen<br />

noch nicht unter dem Schutz des WA,<br />

obwohl sie es – Stichwort Galapagos –sicher<br />

dringend „verdient“ hätten. Doch die<br />

Diskussion darum hat in Bangkok bereits<br />

begonnen. Die <strong>ZGF</strong> bleibt am Ball und informiert<br />

ihre Freunde und Förderer weiter.<br />

Prof. Dr. Manfred Niekisch ist Mitglied des<br />

Vorstandes der <strong>ZGF</strong>. Als ehrenamtlicher Vorsitzender<br />

des Artenschutzbeirates beim Bundesamt<br />

für Naturschutz/Bundesministerium<br />

für Umwelt war er – wie schon bei früheren<br />

WA-Konferenzen – Mitglied der deutschen<br />

Regierungsdelegation in Bangkok.<br />

<strong>ZGF</strong> <strong>Gorilla</strong> 4/<strong>2004</strong><br />

<strong>ZGF</strong> aktuell<br />

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