ZGF Gorilla | Dezember 2004 - Zoologische Gesellschaft Frankfurt
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Auch die Beschlüsse zum Schutz verschiedener<br />
Vogelarten verliefen im wesentlichen<br />
im Sinne des Artenschutzes.<br />
Besondere Hervorhebung verdient der zum<br />
wiederholten Mal vorgelegte und endlich erfolgreiche<br />
Antrag Indonesiens, den Handel<br />
mit Gelbhauben-Kakadus (Cacatua sulphurea)<br />
durch Aufnahme in Anhang I völlig zu<br />
verbieten. Gleichen Schutz erfuhr die Blau-<br />
kappenamazone ( (Amazona finschi).<br />
Da die Situation der Löwen stark variiert<br />
und mangels ausreichenden Nachweises<br />
der Handelsrelevanz zog Kenia seinen Antrag<br />
zurück, den Löwen (Panthera leo) von<br />
Anhang II nach I hochzustufen. Die USA zogen<br />
ihren Antrag zurück, den nordamerikanischen<br />
Luchs (Lynx rufus) aus dem WA<br />
zu streichen. Madagaskar hatte Erfolg mit<br />
seinen Anträgen zur Aufnahme der Blattschwanzgeckos<br />
(Uroplatus spec.) in Anhang<br />
II und der Spinnenschildkröte (Pyxis<br />
arachnoides) in Anhang I. Beide Reptilienarten<br />
sind wegen ihres attraktiven Aussehens<br />
im Handel stark nachgefragt.<br />
Auch bei den Pflanzen gab es einige notwendige<br />
Beschlüsse. Hoodia, gehandelt als<br />
Appetitzügler, die zur Herstellung von Stärkungsmitteln<br />
verwendete Cistanche deserticola,<br />
sowie die in der Krebsbehandlung<br />
bedeutende chinesische Eibe (Taxus) fanden<br />
Aufnahme in Anhang II. Thailands Vorschlag,<br />
bestimmte Formen nachweislich<br />
gezüchteter Euphorbien sowie Hybriden<br />
von Orchideen aus den Anhängen zu nehmen<br />
wurde einstimmig angenommen und<br />
führt sicher zu einer Entlastung des WA und<br />
seiner Durchführung.<br />
Elefanten, Nashörner und Leoparden:<br />
Erfolge und Mißerfolge<br />
Wie oft nahm die Diskussion um Elefanten<br />
und Elfenbein breiten Raum ein. TRAFFIC<br />
präsentierte die Ergebnisse einer hochinteressanten<br />
Studie zum Monitoring des illegalen<br />
Elfenbeinhandels und wies nach, dass<br />
es einen starken inner afrikanischen Handel<br />
des „weißen Goldes“ gibt. Es offenbarten<br />
sich die großen Meinungsunterschiede<br />
zwischen Kenia und den Staaten des südlichen<br />
Afrika, die angesichts der Zunahme<br />
ihrer Elefantenbestände seit Jahren auf eine<br />
Wiedereröffnung des Handels drängen. Der<br />
Antrag Kenias auf eine Pause in der Diskussion<br />
um die Wiedereröffnung des Elfenbeinhandels<br />
(um nicht Begehrlichkeiten zu<br />
wecken, denn schon die Diskussionen darum<br />
lösten Wellen von Wilderei aus), hatte<br />
keinen Erfolg. Doch es wurde ein Aktionsplan<br />
verabschiedet, mit dem die regionalen<br />
Elfenbeinmärkte in Afrika und Asien eingedämmt<br />
werden sollen. Fraglos ist dies kein<br />
Ersatz für die aus kenianischer Sicht notwendige<br />
„Atempause“, die von den Naturschutzorganisationen<br />
unterstützt wurde.<br />
Erfreulich war dagegen die Ablehnung der<br />
Anträge von Namibia und Südafrika auf<br />
Festsetzung einer Quote für Rohelfenbein<br />
aus Lagerbeständen. Andernfalls wären dem<br />
illegalen Handel wieder Tür und Tor geöffnet<br />
worden.<br />
Eine unrühmliche Rolle spielte die EU<br />
beim Antrag von Namibia, den Handel mit Elfenbeinschnitzereien<br />
freizugeben. Dieser Antrag<br />
hatte zunächst im Ausschuss nicht die<br />
erforderliche Mehrheit gefunden. In geheimer<br />
Abstimmung erfolgte dann eine weitere Abstimmung<br />
im Plenum. Hier entschied sich<br />
die EU – gegen die Stimmen von Deutschland<br />
und Frankreich – zur Enthaltung, wodurch<br />
die Befürworter in die Mehrheit kamen.<br />
Es fehlten die 25 Gegenstimmen der EU.<br />
Ein völlig falsches Signal stellen die<br />
Beschlüsse bezüglich zweier Nashornarten<br />
dar. Swaziland hatte die Herabstufung<br />
seiner Population des südlichen Breitmaulnashorns<br />
(Ceratotherium simum simum)<br />
in den Anhang II beantragt zum Export von<br />
Jagdtrophäen (Nasenhorn!) und zum Handel<br />
mit lebenden Tieren. Zwar wurde dieser<br />
Antrag unter Auflagen (u.a. sollen höchstens<br />
7% der Population jährlich „geerntet“<br />
bzw. exportiert werden, Exporte werden mit<br />
Mikrochips markiert) angenommen, doch<br />
ist die zusätzliche Verengung des „genetischen<br />
Flaschenhalses“ einer so bedrohten<br />
und seltenen Art nur ein Argument von vielen<br />
gegen diesen bedauerlichen Beschluss.<br />
Namibia und Südafrika dürfen je fünf männliche<br />
Spitzmaulnashörner beziehungsweise<br />
deren Trophäen exportieren. Man rechne,<br />
so die antragstellenden Staaten, mit Einnahmen<br />
von 200.000 US-Dollar pro Tier.<br />
Die Mehrzahl der Delegationen ließ sich<br />
davon überzeugen, dass diese Mittel wieder<br />
dem Naturschutz zugute kämen, und es<br />
sich sowieso um Tiere handle, die im Zuge<br />
des „Managements“ abgeschossen werden<br />
müssten, da es alte Bullen seien, die aggressiv<br />
seien und weibliche und junge Tiere<br />
der eigenen Art gefährdeten. Die Exportquoten<br />
für Leoparden bzw. Trophäen und Felle<br />
wurde für Namibia von 100 auf 250 erhöht,<br />
für Südafrika von 75 auf 150.<br />
Schon im Vorfeld der Konferenz hatte sich<br />
Deutschland sehr engagiert für einen besseren<br />
Schutz der Saiga-Antilope (Saiga tatarica)<br />
eingesetzt, deren Populationen durch<br />
unvorstellbare Wilderei rapide abnehmen.<br />
Als Folge davon und dank intensiver Arbeit<br />
in Bangkok wurde vereinbart, dass Russland,<br />
Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan,<br />
die Mongolei und China als wichtigste<br />
Areal- bzw. Verbraucherländer hier ihre Zusammenarbeit<br />
verstärken und darauf hingewirkt<br />
wird, dass das unter der Bonner<br />
Konvention zum Schutz wandernder Tierarten<br />
verabredete Verwaltungsabkommen<br />
bald in Kraft treten kann.<br />
Intensive Lobbyarbeit für COP 14<br />
Die nächste Vertragsstaatenkonferenz<br />
zum WA wird voraussichtlich im Frühjahr<br />
2007 in den Niederlanden stattfinden. Es<br />
bleibt zu hoffen, dass sich die in Bangkok<br />
erzielten Erfolge dort absichern lassen.<br />
Dazu ist es unerlässlich, dass in der Vorbereitung<br />
darauf nationale und internationale<br />
Naturschutzorganisationen Einfluss auf<br />
die Regierungen ausüben, die sich bisher<br />
nicht oder nicht ausreichend für den Artenschutz<br />
einsetzten. Mit COP 13 in Bangkok<br />
wurde hoffentlich endgültig der Anspruch<br />
des WA umgesetzt, für alle bedrohten Arten<br />
zuständig zu sein, auch für die wirtschaftlich<br />
bedeutsamen Tropenholz-Arten<br />
und Fischereiressourcen wie Fische, Muscheln<br />
und Seegurken. Gerade letztere stehen<br />
noch nicht unter dem Schutz des WA,<br />
obwohl sie es – Stichwort Galapagos –sicher<br />
dringend „verdient“ hätten. Doch die<br />
Diskussion darum hat in Bangkok bereits<br />
begonnen. Die <strong>ZGF</strong> bleibt am Ball und informiert<br />
ihre Freunde und Förderer weiter.<br />
Prof. Dr. Manfred Niekisch ist Mitglied des<br />
Vorstandes der <strong>ZGF</strong>. Als ehrenamtlicher Vorsitzender<br />
des Artenschutzbeirates beim Bundesamt<br />
für Naturschutz/Bundesministerium<br />
für Umwelt war er – wie schon bei früheren<br />
WA-Konferenzen – Mitglied der deutschen<br />
Regierungsdelegation in Bangkok.<br />
<strong>ZGF</strong> <strong>Gorilla</strong> 4/<strong>2004</strong><br />
<strong>ZGF</strong> aktuell<br />
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