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ZGF Gorilla | Dezember 2004 - Zoologische Gesellschaft Frankfurt

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<strong>ZGF</strong> aktuell<br />

6 <strong>ZGF</strong> <strong>Gorilla</strong> 4/<strong>2004</strong><br />

Von 2. bis 14. Oktober <strong>2004</strong> fand in Bangkok, Thailand, die 13. Vertragsstaatenkonferenz<br />

zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA/CITES) statt. Von<br />

Prof. Dr. Manfred Niekisch.<br />

Erfolge für den Artenschutz<br />

Im Oktober fand in Bangkok die 13. Vertragsstaatenkonferenz<br />

zum Washingtoner<br />

Artenschutzübereinkommen (WA/CITES)<br />

oder kurz COP 13 statt. Von den 166 Vertragsstaaten<br />

waren 154 mit Delegationen<br />

vertreten. Insgesamt nahmen an der Konferenz<br />

1.200 Delegierte teil, sowie 1.600<br />

Vertreter von sog. Nichtregierungsorganisationen<br />

(NGO). Mitglieder der Konvention<br />

sind die 25 Staaten der Europäischen Union<br />

(EU), nicht aber die EU selbst. Dies schafft<br />

eine innerhalb des WA einzigartige Konstellation:<br />

Die EU hat einerseits nur Beobachterstatus,<br />

ähnlich wie NGOs, andererseits sind<br />

die Mitgliedsstaaten der EU gebunden, einabzustimmen.<br />

Kein EU-Mitsstaat<br />

darf sich im Plenum<br />

er in den beiden Ausschüsen<br />

spontan zu Wort melden,<br />

sondern nur nach dem vorher<br />

festgelegten Verfahren<br />

nd mit den vorher festgeleg-<br />

Inhalten der Redebeiträge.<br />

Anträge können sich zum eiauf<br />

Änderungen zu den Anund<br />

II des WA beziehen, das<br />

ahme, Streichung oder Um-<br />

Art. Anhang I bedeutet das<br />

des Handels, Anhang II erden<br />

Handel, sofern Ausngen<br />

des Herkunfts- bzw.<br />

vorliegen. Dies bezieht sich<br />

d tote Tiere, Pflanzen, Teile<br />

Erzeugnisse daraus. Andere<br />

en sich auf Fragen der Auswendung<br />

des WA und seiner<br />

.<br />

e im Überblick<br />

tragsstaatenkonferenz kann<br />

Artenschutzes insgesamt als<br />

gewertet werden. Der Irra-<br />

wady-Delphin (Orcaella brevirostris) wurde<br />

auf Antrag Thailands mit der Umstufung aus<br />

Anhang II nach Anhang I unter Totalschutz<br />

gestellt. Japan hatte sich heftig gegen den<br />

Antrag gewehrt und setzte sich auch intensiv<br />

für seinen Antrag ein, den Zwergwal (Balaenoptera<br />

acutorostra) aus Anhang I herabzustufen<br />

in Anhang II. Erfreulicherweise ließ<br />

das Plenum nicht einmal eine Diskussion<br />

zu und bestätigte so das Ergebnis der Abstimmung<br />

im Ausschuss. Wie beim Walfang<br />

führt Japan auch bei Schutzanträgen<br />

für Fischarten große Bedenken ins Feld und<br />

betont die angebliche Zuständigkeit der FAO<br />

bei Fischereifragen. Bei so starker „Gegenwehr“<br />

war das Ergebnis bei den Anträgen<br />

auf Aufnahme des Weißen Hais (Carcharodon<br />

carcharias), des Napoleonlippfisches<br />

(Cheilinus undulatus) und der Dattelmuschel<br />

(Lithophaga lithophaga) in Anhang II<br />

keineswegs sicher. Umso größer war die Erleichterung<br />

auf Naturschutzseite, als diese<br />

Anträge angenommen wurden. Es steht zu<br />

hoffen, dass damit die Diskussion, ob CITES<br />

für fischereilich relevante Arten überhaupt<br />

zuständig sei, allmählich zum Erliegen<br />

kommt. Entsprechendes gilt übrigens für die<br />

Diskussion um CITES und Tropenholz. Der<br />

Antrag Indonesiens Ramin (Gonystylus sp.)<br />

in Anhang II aufzunehmen und damit die Erfassung<br />

des Handels zu ermöglichen, wurde<br />

angenommen. Damit gelang es erstmals,<br />

eine wichtige und wirtschaftlich höchst bedeutende,<br />

weil intensiv gehandelte Tropenholzart<br />

unter den Schutz des WA zu nehmen.<br />

Bisher war von verschiedenen Vertragsstaaten,<br />

darunter auch Japan, immer wieder die<br />

alleinige Zuständigkeit des Internationalen<br />

Tropenholzabkommens ITTA betont worden.<br />

Mit den Entscheidungen zu Fischen<br />

und Ramin wurden sicherlich Präzedenzfälle<br />

geschaffen, die Hoffnung machen für<br />

die Zukunft.

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