Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) - Stadt Verl
Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) - Stadt Verl
Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) - Stadt Verl
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<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur<br />
Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong><br />
(<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papen-<br />
diek<br />
Teil B: Umweltstudie
<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur<br />
Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong><br />
(<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papen-<br />
diek Teil B: Umweltstudie<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />
Paderborner Straße 5<br />
33415 <strong>Verl</strong><br />
Verfasser:<br />
Kortemeier Brokmann<br />
Landschaftsarchitekten GmbH<br />
Oststraße 92, 32051 Herford<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl. Ing. Sonja Deutzmann<br />
Dipl. Ing. Michael Kasper<br />
Grafik:<br />
Sonja Deutzmann<br />
Jürgen Schmitz<br />
Herford, September 2010
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />
<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................1<br />
2. Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren..........3<br />
2.1 Vorhabenbeschreibung ..........................................................................................3<br />
2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren........................................................4<br />
2.3 Erschließung...........................................................................................................6<br />
2.4 Landschaftsräumliche Integration ..........................................................................7<br />
3. Grundstruktur des Untersuchungsgebietes .....................................................7<br />
3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets................................................................7<br />
3.2 Geographische und politische Lage.......................................................................8<br />
3.3 Naturraum...............................................................................................................8<br />
3.4 Fachplanerische Grundlagen.................................................................................8<br />
3.5 Sonstige Ziele des Umweltschutzes ....................................................................13<br />
4. Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation und der zu<br />
erwartenden Umweltauswirkungen..................................................................14<br />
4.1 Methodische Vorgehensweise .............................................................................14<br />
4.2 Schutzgüter Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt....................15<br />
4.2.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................15<br />
4.2.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................16<br />
4.2.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................17<br />
4.2.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................18<br />
4.2.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................20<br />
4.3 Schutzgüter Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt.............................................20<br />
4.3.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................20<br />
4.3.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................22<br />
4.3.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................29<br />
4.3.4 Gefährdungsabschätzung Artenschutz - <strong>Verl</strong>-West.............................................32<br />
4.3.5 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................35<br />
4.3.6 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................41<br />
4.3.7 Gefährdungsabschätzung Artenschutz – Papendiek...........................................43<br />
4.4 Schutzgut Boden..................................................................................................45<br />
4.4.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................45<br />
4.4.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................46<br />
4.4.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen.................................................47<br />
4.4.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................48<br />
4.4.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................50<br />
4.5 Schutzgut Wasser ................................................................................................50<br />
4.5.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................50<br />
4.5.2 Vorhandene Umweltsituation – <strong>Verl</strong> West ...........................................................52<br />
4.5.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................53<br />
4.5.4 Vorhandene Umweltsituation – Papendiek..........................................................54<br />
4.5.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................54<br />
4.6 Schutzgut Klima / Luft ..........................................................................................55<br />
4.6.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................55<br />
4.6.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................56<br />
4.6.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – <strong>Verl</strong>-West.............................56<br />
4.6.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................57<br />
4.6.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................57<br />
4.7 Schutzgut Landschaft...........................................................................................58<br />
4.7.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................58
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />
<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.7.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................59<br />
4.7.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................59<br />
4.7.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................60<br />
4.7.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – Papendiek............................60<br />
4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter............................................................61<br />
4.8.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................61<br />
4.8.2 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................61<br />
4.9 Wechselwirkungen ...............................................................................................62<br />
4.10 Wechselwirkungen – <strong>Verl</strong>-West ...........................................................................62<br />
4.11 Wechselwirkungen – Papendiek..........................................................................63<br />
5. Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen..............................63<br />
6. Nullvariante, Standortalternativen....................................................................64<br />
6.1 Nullvariante...........................................................................................................64<br />
6.2 Standortalternativen .............................................................................................65<br />
7. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum<br />
Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen ................................66<br />
7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen........................................................66<br />
7.2 Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ........67<br />
8. Monitoring...........................................................................................................70<br />
9. Einschätzung zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens................70<br />
9.1 Genereller Abgleich mit den Zielen des Umweltschutzes ...................................70<br />
9.2 Verträglichkeit des Vorhabens mit den landesplanerischen Vorgaben...............71<br />
9.3 Verträglichkeit mit den örtlichen Zielen der Bauleitplanung und anderer<br />
Fachplanungen.....................................................................................................72<br />
9.4 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen und Schutzkategorien und<br />
Schutzgütern unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen .............72<br />
10. Hinweise an nachfolgende Verfahrensschritte...............................................73<br />
10.1 Umweltverträglichkeitsprüfung.............................................................................73<br />
10.2 Bauleitplanverfahren / Eingriffsregelung..............................................................73<br />
11. Nichttechnische Zusammenfassung ...............................................................74<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abb. 1 Lage der beantragten Änderungsbereiche (rot) einschließlich der<br />
betrachteten Untersuchungsräume (orange).........................................................1<br />
Abb. 2 Aktuelle „Siedlungssituation“ im Bereich <strong>Verl</strong>-West und „Papendiek“...................3<br />
Abb. 3 Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold,<br />
Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (aus: BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD<br />
2004) mit den geplanten Änderungsbereichen......................................................9<br />
Abb. 4 Darstellung der seitens des LANUV (2009B) wichtigen Bereiche für den<br />
Biotopverbund ......................................................................................................11<br />
Abb. 5 Innerhalb des Änderungsbereichs bestehende Wohnbauflächen.......................16<br />
Abb. 6 Nordwestlich angrenzender Siedlungsraum von <strong>Verl</strong>..........................................19<br />
Abb. 7 Derzeit landwirtschaftlich genutzte Freiflächen innerhalb des<br />
Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“...........................................................................23<br />
Abb. 8 Südlich an den Änderungsbereich angrenzende Offenlandbereiche..................24<br />
Abb. 9 Nördlich angrenzende gewerbliche Nutzungen...................................................25<br />
Abb. 10 Lage von nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW<br />
geschützter Biotope sowie Biotopkatasterflächen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“..........30
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />
<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 11 Nutzungsstrukturen des zentralen Änderungsbereichs mit Grünland und<br />
Erlenreihe .............................................................................................................36<br />
Abb. 12 Südöstlich des Vorhabensbereichs gelegene Hofstelle ......................................37<br />
Abb. 13 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ (GEOLOGISCHES<br />
LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989) ..........................................................46<br />
Abb. 14 Flächenverteilung der überplanten Bodentypen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ............48<br />
Abb. 15 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „Papendiek“ (GEOLOGISCHES<br />
LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989) ..........................................................49<br />
Abb. 16 Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) (Stand: 1995) ..........71<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tab. 1 Übersicht über die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen ......................5<br />
Tab. 2 Im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO<br />
CONSULT 2010), in NRW planungsrelevante Brutvogelarten rot..........................27<br />
Tab. 3 Im Bereich „Papendiek“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO-<br />
CONSULT 2010), in NRW planungsrelevante Arten rot.........................................39<br />
Tab. 4 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den<br />
Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“.............................................................................68<br />
Tab. 5 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den<br />
Änderungsbereich „Papendiek“............................................................................69<br />
Tab. 6 Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116<br />
und 4117 (vgl. LANUV 2010) mit Bezug auf die durch das Vorhaben<br />
betroffenen Biotopstrukturen................................................................................81<br />
ANHÄNGE<br />
Anhang I Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116<br />
und 4117 mit Bezug auf die durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen..........................................................................................................................<br />
ANLAGENVERZEICHNIS<br />
Anlage 1 Planungsgrundlagen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek....................................... 1:15.000<br />
Anlage 2a Biotoptypen <strong>Verl</strong>-West................................................................................. 1.4.000<br />
Anlage 2b Biotoptypen Papendiek ............................................................................... 1.4.000
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
1. Veranlassung und Aufgabenstellung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> plant die Erweiterung bzw. Neuausweisung von Allgemeinen Siedlungsbe-<br />
reichen (<strong>ASB</strong>) in zwei Teilbereichen (siehe Abb. 1). Zum einen handelt es sich bei den<br />
Planflächen um einen ca. 35 ha großen Bereich, der südwestlich an die bestehende Orts-<br />
lage angliedert und im Weiteren als „<strong>Verl</strong>-West“ bezeichnet wird. Zum anderen betreffen<br />
die Planungen einen Raum von ca.10 ha Fläche südöstlich des Siedlungszentrums im Be-<br />
reich Papendiek / Schemmheide. Dieser wird im Weiteren als „Papendiek“ bezeichnet.<br />
Abb. 1 Lage der beantragten Änderungsbereiche (rot) einschließlich der betrachteten Untersuchungsräume<br />
(orange)<br />
Da die Ausweisung neuer <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> sowohl aus der Regional- und<br />
Landesplanung als auch aus der Bauleitplanung abgeleitet werden muss, verläuft die Pla-<br />
nung in den drei Schritten:<br />
• Änderungsverfahren zum Regionalplan,<br />
• Änderung des Flächennutzungsplans und anschließende<br />
• Aufstellung eines Bebauungsplans.<br />
In Bezug auf die Regionalplanungsebene erfordern die genannten Planungen eine Ände-<br />
rung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bie-<br />
lefeld in die Darstellung „<strong>Allgemeiner</strong> Siedlungsbereich“. Derzeit werden beide Bereiche als<br />
„<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Der Abschnitt „Papendiek“ unterliegt<br />
- 1 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
zudem gleichzeitig der Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschafts-<br />
orientierte Erholung“.<br />
Zur Festlegung des Umfangs der (Strategischen) Umweltprüfung (SUP) führte die Bezirks-<br />
planungsbehörde ein Scoping-Verfahren durch, in dem der Umfang und der Detaillierungs-<br />
grad der Umweltstudie festgelegt wurden. Die als Teil A vorliegende Begründung dient der<br />
raumordnerischen und regionalplanerischen Bewertung der gewünschten Änderung.<br />
Weiterhin schreiben die Anforderungen des § 9 (1) Raumordnungsgesetzes und des Bau-<br />
gesetzbuches (BauGB) vor, bei der Neuaufstellung und Änderung von Regionalplänen und<br />
Bauleitplänen eine sog. „Umweltprüfung“ durchzuführen. Dieser Anforderung kommt die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> mit der vorliegenden Umweltstudie als Teil B nach. Die Umweltprüfung soll da-<br />
bei der frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungspro-<br />
zess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung dienen.<br />
Die inhaltlichen Anforderungen an die in den Gesetzen genannten Umweltprüfungen sind<br />
auf den verschiedenen Verfahrensebenen annähernd deckungsgleich und unterscheiden<br />
sich im Wesentlichen nur im Detaillierungsgrad. Die hier vorgelegte Umweltstudie liefert die<br />
fachinhaltlichen Grundlagen für die Ebene der Regionalplanung und der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung.<br />
Mit der Umweltstudie erfolgt die Ermittlung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Um-<br />
weltauswirkungen des Vorhabens auf die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-<br />
fung (UVPG) genannten Schutzgüter. Diesbezüglich sind in der Umweltprüfung folgende<br />
Auswirkungen der Planung zu prüfen:<br />
• umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die<br />
Bevölkerung insgesamt,<br />
• Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />
• umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.<br />
Einbezogen in die Prüfung werden zudem die Anforderungen, die sich aus der natur-<br />
schutzrechtlichen Eingriffsregelung ergeben. Die Umweltstudie liefert in diesem Zusam-<br />
menhang Hinweise auf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteili-<br />
ger Umweltwirkungen sowie eine überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs.<br />
Eine Detaillierung der Ermittlung des erforderlichen Kompensationsbedarfs, einschließlich<br />
Darstellung der erforderlichen Maßnahmen, wird erst auf Ebene der verbindlichen Bauleit-<br />
planung vorgenommen.<br />
- 2 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
2. Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfakto-<br />
ren<br />
2.1 Vorhabenbeschreibung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> beantragt eine Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk<br />
Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld in zwei Teilbereichen von jeweils 35 ha (<strong>Verl</strong>-<br />
West) bzw. 10 ha (Papendiek). Insbesondere im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist dabei zu berück-<br />
sichtigen, dass bereits ein nicht unerheblicher Teil des Vorhabenbereichs von<br />
(Wohn)bebauung eingenommen wird (siehe Abb. 2). Weiterhin bestehen Reserveflächen<br />
aus FNP und Satzungen. Die geplante <strong>ASB</strong>-Darstellung bezieht sich zwar auf den Gesamt-<br />
raum von ca. 35 ha, Potenziale für eine Neuentwicklung von Wohnbauflächen sind jedoch -<br />
wie bereits im Entwicklungskonzept <strong>Verl</strong> 2020 aufgearbeitet wurde (vgl. BKR AACHEN 2008)<br />
- lediglich auf einer Restfläche von ca. 14 ha gegeben. Der Änderungsbereich Papendiek<br />
umfasst ebenfalls ca. 1 ha Fläche, die bereits wohnbaulich genutzt werden. Dementspre-<br />
chend reduziert sich auch in diesem Änderungsbereich die verbleibende Fläche für bauli-<br />
che Neuentwicklungen auf ca. 9 ha. Die als <strong>ASB</strong> neu darzustellenden Bereiche umfassen<br />
inkl. vorhandener Bebauung rd. 45 ha. Die Summe der darin verbleibenden neuen Entwick-<br />
lungsfläche für Wohnnutzungen reduziert sich jedoch auf ca. 23 ha und liegt damit im<br />
Rahmen des rechnerisch für die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> innerhalb des Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2020<br />
ermittelten Bedarfs.<br />
Abb. 2 Aktuelle „Siedlungssituation“ im Bereich <strong>Verl</strong>-West und „Papendiek“<br />
- 3 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Für beide derzeit als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dargestellten Räume wird<br />
zur Ergänzung des bestehenden <strong>Stadt</strong>gebiets die Entwicklung von „Allgemeinen Sied-<br />
lungsbereichen (<strong>ASB</strong>)“ angestrebt. Im Bereich „Papendiek“ besteht zusätzlich die Darstel-<br />
lung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. Im Vorfeld wurden hierzu<br />
verschiedene Standortalternativen betrachtet, die im Ergebnis zu den beiden beantragten<br />
Flächen „<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ führen (vgl. <strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A)<br />
Laut § 17 BauNVO ist im Zuge der weiteren Planungsschritte für die geplanten Wohngebie-<br />
te eine Grundflächenzahl von 0,2 (Kleinsiedlungsgebiete (WS)) bis 0,6 (besondere Wohn-<br />
gebiete (WB) bzw. Dorf- (MD) und Mischgebiete (MI)) zulässig. Diese Grundflächenzahlen<br />
können gem. § 19 BauNVO bis zu 50 % überschritten werden - höchstens jedoch bis zu<br />
einer Grundflächenzahl von 0,8. Für die geplante Neuordnung der beiden Planflächen<br />
„<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ wird jedoch im Analogieschluss zu umliegenden Bebauungen<br />
von einer maßvoll verdichteten Bebauung ausgegangen. Im Weiteren wird hierfür eine Ma-<br />
ximalversieglung von 60 % (einschließlich möglicher Überschreitungen) der jeweiligen Än-<br />
derungsbereiche angesetzt, so dass ggf. entstehende Zusatzversiegelung auf Splitterflä-<br />
chen bereits mit abdeckt werden.<br />
2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren<br />
Die anlage-, bau- und betriebsbedingt zu erwartenden Umweltwirkungen, die durch die<br />
Realisierung der geplanten Gewerbeflächen entstehen können, lassen sich nach folgenden<br />
Wirkfaktoren differenzieren:<br />
• Erdbewegungen, Bodenauftrag, Geländemodellierung,<br />
• Versiegelung und Überbauung von Freiflächen,<br />
• betriebsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen.<br />
Unter Verknüpfung der Wirkfaktoren mit den entsprechenden Bedeutungen und Empfind-<br />
lichkeiten der Schutzgüter können im Rahmen der Auswirkungsprognose die durch das<br />
Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen im Umweltbereich abgeschätzt werden.<br />
Der Einwirkungsbereich des geplanten Vorhabens umfasst sämtliche bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Die folgende Tabelle (Tab. 1) liefert einen Überblick<br />
über die wesentlichen Wirkfaktoren und Wirkpfade sowie die zu erwartende Betroffenheit<br />
der verschiedenen Schutzgüter, sofern das geplante Vorhaben realisiert wird. Die Über-<br />
sicht dient nicht zuletzt der Ableitung der im Folgenden hinzugezogenen Prüfkriterien bzw.<br />
der Ableitung des erforderlichen Untersuchungsrahmens.<br />
- 4 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Tab. 1 Übersicht über die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter<br />
baubedingt<br />
Materiallagerflächen und<br />
Baustelleneinrichtungen<br />
Schall- und Schadstoffemissionen<br />
durch Baustellenbetrieb<br />
Erschütterungen durch<br />
Baustellenbetrieb und<br />
-verkehr<br />
temporäre Überbauung / Biotopverlust / -degeneration Tiere und Pflanzen<br />
Flächenbeanspruchung<br />
Bodendegeneration durch Verdichtung<br />
/ Veränderung<br />
Boden<br />
<strong>Verl</strong>ärmung<br />
Staubentwicklung, Abgase<br />
Gefahr der Versickerung<br />
von Betriebsstoffen<br />
Bodenvibrationen<br />
Bauwerksgründungen temporäre Grundwasserstandsänderungen<br />
(Absenkung / Stau)<br />
anlagebedingt<br />
Betriebsgebäude<br />
Betriebsflächen<br />
Böschungen<br />
Entwässerungseinrichtungen<br />
Versiegelung<br />
dauerhafte Überbauung<br />
Gesundheitsgefährdung, Belästigung<br />
Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
Verunreinigung von Boden,<br />
Wasser und Luft<br />
Gesundheitsgefährdung, Belästigung<br />
Menschen<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Beunruhigung von Tieren Tiere<br />
Veränderung des Grundwasserdargebotes,<br />
Veränderung der<br />
Grundwasserströme<br />
evtl. Veränderung der Standorteigenschaften<br />
Klima und Luft<br />
Menschen<br />
Wasser<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Biotopverlust / -degeneration Tiere und Pflanzen<br />
Bodenverlust / -degeneration,<br />
Veränderung der Standortverhältnisse<br />
Verringerung der Versickerungsrate<br />
nachhaltige Veränderung der<br />
Grundwasserverhältnisse<br />
Veränderung kleinklimatischer<br />
Verhältnisse<br />
Veränderung bis <strong>Verl</strong>ust von<br />
lokalen Zirkulationssystemen<br />
<strong>Verl</strong>ust von prägenden Landschaftselementen<br />
<strong>Verl</strong>ust / Beeinträchtigung von<br />
kulturhistorisch bedeutsamen<br />
Objekten / Flächen<br />
Flächenbeanspruchung verstärkte Zerschneidungswirkungen<br />
Veränderung der Landschaftsstruktur<br />
Überbauung siedlungsnaher<br />
Freiräume<br />
<strong>Verl</strong>ust / Beeinträchtigung von<br />
Blickbeziehungen<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima und Luft<br />
Landschaft<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Landschaft<br />
Menschen<br />
Landschaft<br />
- 5 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter<br />
betriebsbedingt<br />
Schallemissionen <strong>Verl</strong>ärmung<br />
Schadstoffemissionen Luftverschmutzung<br />
2.3 Erschließung<br />
Deposition im Boden,<br />
Wasser, Vegetation;<br />
Lösung im Ablaufwasser<br />
Gesundheitsgefährdung, Belästigungen<br />
ggf. Verdrängung störungsempfindlicher<br />
Arten<br />
Beeinträchtigung der biologischen<br />
Vielfalt<br />
Gesundheitsgefährdung, Belästigungen<br />
Schädigungen von Pflanzen und<br />
Tieren<br />
Verunreinigung von Boden und<br />
Wasser<br />
Menschen<br />
Tiere<br />
Menschen<br />
Klima und Luft<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Die leistungsfähige Anbindung der Plangebiete an das örtliche Haupterschließungsnetz ist<br />
bereits im Rahmen der Aufstellung des „Verkehrsentwicklungsplans <strong>Verl</strong> 2005 bis 2020“<br />
parallel zur Fortschreibung des „Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2020“ untersucht worden.<br />
Daraus geht hervor, dass der Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ bereits über den Westfalenweg an den<br />
Westring und den Westweg an die Gütersloher Straße angebunden ist. Der Verkehrsent-<br />
wicklungsplan empfiehlt darüber hinaus einen südlichen Anschluss des Östernwegs an den<br />
bereits vorhandenen Kreisverkehr am Westring. Auf eine Beibehaltung des Anschlusses<br />
des Östernwegs an die Gütersloher Straße kann in Zukunft verzichtet werden, der Bahn-<br />
übergang im <strong>Verl</strong>auf des Östernwegs kann dann entfallen. Aus verkehrlicher Sicht wird für<br />
die Wohnsiedlungsentwicklung <strong>Verl</strong>-West insgesamt ein Ausbau als 30-Zone empfohlen<br />
(vgl. INGENIEURGRUPPE IVV GMBH & CO. KG 2008).<br />
Für den Bereich „Papendiek“ empfiehlt der Verkehrsentwicklungsplan aufgrund des direk-<br />
ten Anschlusses an vorhandene kleinteilige Wohngebiete mit stark verkehrsberuhigten<br />
Straßen eine dezentrale Erschließung (vgl. INGENIEURGRUPPE IVV GMBH & CO. KG 2008).<br />
In den vorhandenen Wohngebieten sind Anbindungspunkte an die vorhandenen Wohn-<br />
straßen vorgeprägt. Die Haupterschließungsstraße soll südlich des Kindergartens aus der<br />
Lindenstraße abzweigen. Für den gesamten Bereich wird ein verkehrsberuhigter Straßen-<br />
ausbau empfohlen. Für weitere Details wird auf die textliche Ausarbeitung des Textteils A,<br />
Kap. 1 und 4.11 verwiesen.<br />
- 6 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
2.4 Landschaftsräumliche Integration<br />
Im großflächig für das Gemeindegebiet erarbeiteten Entwicklungskonzept „<strong>Verl</strong> 2020“ (vgl.<br />
BKR AACHEN 2008) sind verschiedene geeignete Bereiche für eine mögliche Siedlungsent-<br />
wicklung ermittelt worden. Zu diesen gehören Flächen im Ortsteil <strong>Verl</strong> (Bereich Eiser-<br />
straße), im Ortsteil Kaunitz, im Ortsteil Bornholte-Bahnhof, im Ortsteil <strong>Verl</strong>-West, im Ortsteil<br />
<strong>Verl</strong> (Bereich „Papendiek“) sowie im Ortsteil Sürenheide. Im Weiteren hat sich die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Verl</strong> mit der Bezirkregierung Detmold auf eine schwerpunktmäßige Entwicklung des <strong>Stadt</strong>-<br />
zentrums geeinigt, die auch den landesplanerischen Grundsätzen entspricht.<br />
Im Zuge dieser vorgeschalteten Planungsebene zur Standortfindung und Prüfung von<br />
Standortalternativen hat sich gezeigt, dass im Zusammenhang mit den allgemein gültigen<br />
Standortanforderungen an das geplante Vorhaben auch landschaftsräumliche Aspekte eine<br />
wesentliche Rolle spielen. Zu diesen Aspekten gehören u.a.:<br />
• eine bevorzugte Arrondierung bestehender Siedlungsansätze gegenüber einer kompletten<br />
Neuansiedlung von Wohnbebauungen,<br />
• eine abseitige Lage von potenziellen Emissionsorten,<br />
• eine möglichst zentrumsnahe Lage mit guter Erreichbarkeit der Einrichtungen zur<br />
Grundversorgung,<br />
• eine möglichst gute Verkehrsanbindung mit Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender<br />
Infrastrukturen,<br />
• ein möglichst geringer Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt bei gleichzeitiger<br />
Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes und der Umwelt.<br />
Diese Aspekte werden im konkreten Planungsfall im Wesentlichen berücksichtigt bzw. er-<br />
füllt<br />
3. Grundstruktur des Untersuchungsgebietes<br />
3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde im Rahmen des Scoping-Verfahrens<br />
abgestimmt und orientiert sich an der maximalen Reichweite der zu erwartenden erhebli-<br />
chen Umweltwirkungen. Für die einzelnen Schutzgüter können diese zu untersuchenden<br />
Wirkräume durchaus unterschiedlich ausfallen, so dass darauf abgestimmt folgende Wirk-<br />
räume im Rahmen der Umweltprüfung untersucht werden:<br />
• unmittelbare Vorhabenfläche:<br />
Wirkbereich für bau- und anlagebedingte Eingriffe bezogen auf alle Schutzgüter<br />
• Wirkzone in einem Abstand von ca. 100 m zu den Vorhabenflächen:<br />
angenommener max. Wirkbereich für anlage- und betriebsbedingte Eingriffe bezogen<br />
auf alle Schutzgüter.<br />
- 7 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Die vorgeschlagenen Untersuchungsgebietsgrenzen sind in den Anlagen 1 und 2 darge-<br />
stellt. Insgesamt sind durch die Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsflächen keine weit-<br />
räumigen Beeinträchtigungen zu erwarten, so dass das Untersuchungsgebiet für „<strong>Verl</strong>-<br />
West“ eine Fläche von ca. 63 ha, für den Bereich „Papendiek“ von ca. 29 ha umfasst. Da-<br />
bei wurde der oben angegebene Abstand von 100 m z.T. aufgrund bestehender, deutlicher<br />
Zäsuren, wie z.B. der Bahnlinie im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“, geringfügig verringert, da hier auf-<br />
grund der Vorbelastungen keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
3.2 Geographische und politische Lage<br />
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> und fällt in den Zu-<br />
ständigkeitsbereich des Kreises Gütersloh bzw. der Bezirksregierung Detmold, Land Nord-<br />
rhein-Westfalen.<br />
3.3 Naturraum<br />
Naturräumlich sind die Änderungsbereiche der Untereinheit „Ostmünsterländer Sande<br />
(540.2)“ und hier der „Neuenkirchener Sandebene (540.25)“ zuzuordnen (vgl. MEISEL<br />
1959). Die Neuenkirchener Sandebene zeichnet sich durch ein fast ebenes, grundwasser-<br />
nahes, jedoch zum großen Teil entwässertes Talsandgebiet aus, das von zahlreichen klei-<br />
nen, meist flachmoorerfüllten Niederungen durchzogen wird. Die natürlicherweise in den<br />
Niederungen vorkommenden feuchten Stieleichen-Birkenwälder, Erlenbrüche und verein-<br />
zelten feuchten bzw. nassen Eichen-Hainbuchenwälder sind mittlerweile weitestgehend<br />
durch Acker- und Grünlandflächen ersetzt (vgl. MEISEL 1959). Die vereinzelt verbliebenen<br />
kleinen Wäldchen und Gebüsche verleihen der heutigen Landschaft einen parkähnlichen<br />
Charakter. Typische Siedlungsstrukturen in diesem Raum sind zahlreiche Einzelhöfe, die<br />
sich an einigen Stellen zu lang gezogenen Straßendörfern verdichten.<br />
3.4 Fachplanerische Grundlagen<br />
Regionalplanung<br />
In dem seit 2004 gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt<br />
Oberbereich Bielefeld der BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004) wird der Änderungsbereich<br />
„<strong>Verl</strong>-West“ als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt (siehe Abb. 3). Glei-<br />
che Darstellung setzt sich auch auf den Flächen südlich und westlich fort, wobei dort der<br />
Raum z.T. gleichzeitig mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsori-<br />
entierte Erholung“ bzw. „Schutz der Natur“ kombiniert ist. Nördlich und östlich angrenzende<br />
Bereiche sind bereits als „Allgemeine <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ dargestellt.<br />
Für den Bereich „Papendiek“ besteht innerhalb des Änderungsbereichs neben der Dar-<br />
stellung eines „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs“ die zusätzliche Darstellung „Be-<br />
- 8 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
reich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (siehe Abb. 3). Nörd-<br />
liche, östliche und südliche Flächen unterliegen derselben Zuordnung. „Allgemeine Sied-<br />
lungsbereiche (<strong>ASB</strong>)“ schließen sich im Westen an den Änderungsbereich an.<br />
Abb. 3 Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich<br />
Bielefeld (aus: BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004) mit den geplanten Änderungsbereichen<br />
Bauleitplanung<br />
„<strong>Verl</strong>-West“<br />
Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> sind die zusammenhängenden Wohnbebauungen<br />
(Standort <strong>Verl</strong>-West) im Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ als Wohnbaufläche dargestellt.<br />
Übrige Bereiche sind als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im Umfeld werden im<br />
Norden eine Bahnanlage (Eisenbahnstrecke) sowie daran anschließend gewerbliche Bau-<br />
flächen dargestellt. Weiter östlich schließen sich Wohnbauflächen an.<br />
„Papendiek“<br />
In Bezug auf die verbindliche Bauleitplanungsebene liegt für den Änderungsbereich selbst<br />
kein Bebauungsplan vor. Für den größten Teil der Wohnbauflächen innerhalb der Planflä-<br />
che sowie eine Ergänzungsfläche im Südwesten gilt eine Satzung nach § 34 BauGB. Im<br />
unmittelbar angrenzenden Umfeld liegen folgende rechtskräftige Bebauungspläne vor:<br />
- 9 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
• B-Pläne Nr. 26 „Westweg“, Nr. 66 „Sperberweg – West“, Nr. 70 „GEG“ und Nr. 74 „Gewerbegebiet<br />
Östernweg – Westweg(Gewerbe, nördlich)<br />
• B-Pläne Nr. 25 „Ammerstraße“, Nr. 50 „Eggeweg“, Nr. 59 „Östernweg“ und Nr. 73 „Eggeweg<br />
– Ost“ (Wohngebiete, östlich)<br />
Der Änderungsbereich „Papendiek“ ist im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> flächende-<br />
ckend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
In Bezug auf die verbindliche Bauleitplanungsebene liegen im Umfeld des Änderungsbe-<br />
reichs folgende rechtskräftige Bebauungspläne vor:<br />
• B-Pläne Nr. 29, Nr. 39, Nr. 44, Nr. 53, Nr. 54 und Nr. 57 (Wohngebiete nördlich und<br />
westlich).<br />
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
Beide betrachteten Standorte für die Neudarstellung von Allgemeinen Wohnbauflächen<br />
liegen außerhalb des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans. Darüber hinaus unterlie-<br />
gen die Flächen nicht dem Natur- oder Landschaftsschutz oder sind als NATURA2000-<br />
Gebiet ausgewiesen.<br />
Das im Umfeld von <strong>Verl</strong> großräumig festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „LSG-Gütersloh“<br />
(LSG-3914-001) umgibt den Siedlungsraum sowohl südlich als auch nördlich (siehe Anlage<br />
1). Die beiden Änderungsbereiche sind nicht eingeschlossen. Nächst gelegene Natur-<br />
schutzgebiete sind das NSG „Große Wiese (GT-030)“ (nördlich) sowie die NSG „Fleckern-<br />
heide (GT-000)“, „Holter Wald (GT-040)“ und „Grasmeerwiesen (GT-003)“ – jeweils östlich.<br />
Diese liegen alle in einem Abstand von mind. 2 km zu den beiden abgegrenzten Ände-<br />
rungsbereichen. Vogelschutz- oder FFH-Gebiete sind ebenfalls erst in größeren Abständen<br />
von mind. 2 km zu den Änderungsbereichen ausgewiesen. Zu diesen zählen das Vogel-<br />
schutzgebiet „Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken (DE-4116-401)“ im Süden<br />
sowie die beiden FFH-Gebiete „Sennebäche (DE-4117-301)“ und „Holter Wald (DE-4117-<br />
302)“ östlich (vgl. LANUV 2009A).<br />
Mit Kompensationsmaßnahmen belegte Flächen liegen innerhalb der beiden Änderungsbe-<br />
reiche nicht vor (siehe Anlage 1).<br />
<strong>Verl</strong>-West<br />
Hinsichtlich schutzwürdiger Biotope, die im Biotopkataster des Landesamtes für Natur,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) geführt werden, decken sich<br />
die südlichen Randbereiche des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ kleinräumig mit der Fläche<br />
„BK-4116-205 - Grünlandkomplex westlich von <strong>Verl</strong>“ (siehe Anlage 1). Gleichzeitig fällt in<br />
diesen Änderungsbereich auch die Fläche BK-4116-514 (Baumgruppe in der Strothheide)<br />
sowie das nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich zu schützende<br />
Nass- und Feuchtgrünland (GB-4116-105) hinein (vgl. LANUV 2009A). Ein weiteres gesetz-<br />
- 10 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
lich geschütztes Biotop (GB-4116-228) grenzt unmittelbar südlich an. In diesem Bereich ist<br />
mittlerweile eine Blänke mit Regenrückhaltefunktion entstanden, so dass das 2001 kartierte<br />
Nass- und Feuchtgrünland z.T. heute verändert ist. Weitere nach § 30 BNatSchG in Ver-<br />
bindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschützte Biotope im betrachteten Umfeld des Ände-<br />
rungsbereichs sind die Nass- und Feuchtgrünlandbereiche GB-4116-107, GB-4116-229<br />
sowie GB-4116-230 (siehe Anlage 1).<br />
Basierend auf den Biotopkatasterflächen im Raum stellt der Fachbereich 22 des LANUV<br />
(2009B) einen Großteil des südlich an den Änderungsbereich angrenzenden Raums als<br />
Biotopverbundfläche VB-DT-4116-307 (Grünlandkomplexe südwestlich und westlich von<br />
<strong>Verl</strong>) dar. Dieser wird laut LANUV eine „herausragende Bedeutung“ zugeschrieben (Abb. 4<br />
dunkelgrün) und die Fläche als Kern-, Verbindung- bzw. Entwicklungsbereich dargestellt.<br />
Dem Änderungsbereich selbst wird in Bezug auf den Biotopverbund keine besondere Be-<br />
deutung zugemessen.<br />
„<strong>Verl</strong>-West“<br />
„Papendiek“<br />
Abb. 4 Darstellung der seitens des LANUV (2009B) wichtigen Bereiche für den Biotopverbund<br />
- 11 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Papendiek<br />
Innerhalb des direkten Änderungsbereichs Papendiek sind weder nach § 30 BNatSchG in<br />
Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschützte Biotope noch Biotopkatasterflächen<br />
abgegrenzt. In den Randbereichen liegen folgende Biotope vor (siehe Anlage 1):<br />
• BK-4117-115 - schutzwürdiges und gefährdetes Nass- und Feuchtgrünland, das gleichzeitig<br />
auch nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschützt ist<br />
(GB-4117-131) sowie<br />
• BK-4116-076 - Heckenreiche Landschaft südlich von <strong>Verl</strong>.<br />
Weiterhin fällt der Bereich Papendiek größtenteils in die seitens des Fachbereich 22 des<br />
LANUV (2009B) abgegrenzte Fläche für den Biotopverbund VB-DT-4116-310 (Kulturland-<br />
schaft um <strong>Verl</strong>). Demnach ist speziell der südliche Teilbereich als Ergänzungsbereich und<br />
Suchraum für die Landschaftsplanung mit einer „besonderen Bedeutung“ für den Biotop-<br />
verbund anzusprechen (Abb. 4 hellgrün). Kern-, Verbindung- bzw. Entwicklungsbereiche<br />
von „herausragender Bedeutung sind jedoch auch in diesem Bereich nur außerhalb der<br />
eigentlichen Planflächen gelegen. Solche schließen sich östlich bzw. weiter nach Süden<br />
verlaufend mit der Fläche VB-DT-4117-304 (Grünlandkomplex nördlich Bornholte Bahnhof)<br />
an.<br />
Denkmalschutz, Bau- und Bodendenkmale<br />
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind im Untersuchungsraum sowohl für den Ände-<br />
rungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ als auch „Papendiek“ keine unter Denkmalschutz stehenden<br />
Kulturgüter vorhanden. Gleiches gilt für Bodendenkmale sowie archäologische Fundstellen<br />
und geologische Besonderheiten (vgl. LWL-ARCHÄOLOGIE FÜR WESTFALEN 2009).<br />
Wasserwirtschaft<br />
Beide Änderungsbereiche, die für die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen vorgesehen<br />
sind, liegen außerhalb eines Wasserschutz-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiets<br />
(vgl. KREIS GÜTERSLOH 2009A).<br />
Zusammenfassend kann für den geplanten Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ festgehalten<br />
werden, dass er:<br />
• im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Paderborn-<br />
Höxter als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt wird,<br />
• keiner naturschutzfachlichen Schutzausweisung unterliegt,<br />
• ein nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschütztes Nass-<br />
und Feuchtgrünland (GB-4116-105) beinhaltet,<br />
• anteilig die Biotopkatasterfläche BK-4116-205 sowie insgesamt die Biotopkatasterfläche<br />
BK-4116-514 überlagert,<br />
- 12 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
• keine besondere Funktion für den Biotopverbund übernimmt und<br />
• außerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiets liegt.<br />
Zusammenfassend kann für den geplanten Änderungsbereich „Papendiek“ festgehalten<br />
werden, dass er:<br />
• im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Paderborn-<br />
Höxter als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ sowie als „Bereich zum Schutz der<br />
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt wird,<br />
• keiner naturschutzfachlichen Schutzausweisung unterliegt oder andere schutzwürdige<br />
Biotope umfasst,<br />
• größtenteils eine „besondere Bedeutung“ für den Biotopverbund (VB-DT-4116-310)<br />
übernimmt und<br />
• außerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiets liegt.<br />
3.5 Sonstige Ziele des Umweltschutzes<br />
Sonstige Ziele des Umweltschutzes mit allgemeiner Gültigkeit für das Plangebiet ergeben<br />
sich insbesondere aus europäischem und deutschem Recht. Besonders hervorzuheben<br />
sind hier beispielsweise:<br />
• die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 15<br />
BNtSchG),<br />
• die Bestimmungen zum Artenschutz gem. §§ 7, 44 und 45 BNatSchG,<br />
• Belange des Bodenschutzes (§ 1a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG)),<br />
• Belange des Gewässerschutzes (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz<br />
(LWG)),<br />
• die Anforderungen des § 51 a LWG zur Rückhaltung und, soweit möglich, zur Versickerung<br />
von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser,<br />
• Belange des Immissionsschutzes (§ 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in<br />
Verbindung mit den entsprechenden Rechtsverordnungen).<br />
Auf die genannten sowie weiteren rechtlichen Belange und Anforderungen wird im Einzel-<br />
nen in den folgenden Kapiteln der schutzgutbezogenen Beschreibung der Umweltsituation<br />
und -auswirkungen eingegangen.<br />
- 13 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4. Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation und der zu er-<br />
wartenden Umweltauswirkungen<br />
4.1 Methodische Vorgehensweise<br />
Mit der Umweltstudie erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des UVPG sowie des<br />
§ 1 (6) BauGB eine Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Natur-<br />
schutzes und der Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkun-<br />
gen auf die Schutzgüter<br />
• Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,<br />
• Boden,<br />
• Wasser,<br />
• Klima und Luft,<br />
• Landschaft,<br />
• Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
• sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.<br />
Anhand der Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Beschreibung des aktuellen<br />
Umweltzustandes wird ein Überblick über die Bestandssituation der Schutzgüter im Pla-<br />
nungsraum gegeben. Die zu ermittelnden relevanten Umweltziele und der Umweltzustand<br />
des Planungsraumes betreffen die gemäß § 7 Abs. 5 ROG in Verbindung mit Anhang I der<br />
Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL) erforderlichen Angaben. Die Darstellung erfolgt schutz-<br />
gutbezogen entsprechend der in Anhang I Buchst. f der SUP-RL unterschiedenen Schutz-<br />
güter. Dabei werden nur solche Umweltaspekte behandelt, die durch die Regionalplanän-<br />
derung beeinflusst werden oder die angesichts bestimmter Ziele des Umweltschutzes Ver-<br />
anlassung für Festlegungen im Gebietsentwicklungsplan geben. Maßgebliche Umwelt-<br />
schutzziele finden sich in den gesetzlichen Regelungen der EU, des Bundes, der Länder<br />
sowie in räumlichen Gesamtplanungen wie dem Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-<br />
Westfalen.<br />
Vor diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Kapiteln zunächst die für den Ge-<br />
bietsentwicklungsplan beachtlichen Ziele des Umweltschutzes für die einzelnen Schutzgü-<br />
ter dargestellt. Darauf folgt jeweils aufgegliedert in die beiden Änderungsbereiche „<strong>Verl</strong>-<br />
West“ und „Papendiek“ eine Beschreibung des beurteilungsrelevanten Umweltzustandes<br />
innerhalb der beiden Planflächen bzw. Untersuchungsräume. Anhand der ermittelten Be-<br />
standssituation ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen,<br />
zu prognostizieren und den Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen.<br />
Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen werden dabei eben-<br />
falls berücksichtigt.<br />
- 14 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.2 Schutzgüter Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt<br />
4.2.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Bei dem Schutzgut Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der<br />
Menschen im Vordergrund. Die planungsrelevanten Werte und Funktionen lassen sich den<br />
Teilschutzgütern Wohnen und (landschaftsbezogene) Erholung zuordnen. Das Schutzgut<br />
Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, steht dabei in engem Zusammen-<br />
hang mit den übrigen Schutzgütern, die durch europäische und nationale Ziele des Um-<br />
weltschutzes geschützt werden. Allgemeine Ziele des Umweltschutzes für die Schutzgüter<br />
Mensch und Gesundheit sind sauberes Trinkwasser, saubere Luft, unbelastetes Klima so-<br />
wie die Möglichkeiten der landschaftsbezogenen Erholung. Daneben spielt auch die Bereit-<br />
stellung von adäquaten Flächen (Lage, Ausstattung, städtebauliche Ordnung) für Wohnen<br />
und Freizeit / Erholung eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden des Menschen. Zu den<br />
Zielen im Einzelnen gehören:<br />
• Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere<br />
die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle<br />
Bevölkerungsgruppen (§ 2 Abs. 3 ROG)<br />
• Der siedlungsnahe Freiraum muss hinsichtlich seiner Freizeitfunktionen erhalten und<br />
entwickelt werden. Auch in den Verdichtungsgebieten muss der Freiraum einschließlich<br />
der Regionalen Grünzüge für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung<br />
gesichert und entwickelt werden. In räumlicher Zuordnung zu größeren Erweiterungen<br />
von Wohnsiedlungen und neuen eigenständigen Wohnstandorten sind ausreichend<br />
große Landschaftsteile für die siedlungsnahe landschaftsorientierte Erholung,<br />
Sport- und Freizeitnutzung besonders zu pflegen und zu entwickeln. (C.V2.2.1 LEP<br />
NRW, 1995)<br />
• Außerhalb der Verdichtungsbereiche sind attraktive Freiraumbereiche für die landschaftsorientierte<br />
Erholung, Sport- und Freizeitnutzung zu sichern. (C.V2.2.2 LEP NRW,<br />
1995)<br />
• Innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen sind die räumlichen Voraussetzungen für ein<br />
angemessenes, an den Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnissen der verschiedenen<br />
Bevölkerungsgruppen orientiertes Angebot zu sichern oder gegebenenfalls zu schaffen.<br />
Innerstädtische Grün- und Freiflächen sollen nach Möglichkeit untereinander und mit<br />
siedlungsnahen, der Freizeitgestaltung gewidmeten Freiflächen verknüpft werden.<br />
(C.V2.2.6 LEP NRW, 1995)<br />
• Interkommunale Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur sind von der Regionalplanung<br />
besonders zu berücksichtigen. Solche Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur<br />
sollen in enger Verbindung mit Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Verkehrsstruktur und der Wohnsituation erarbeitet werden. (C.V2.2.7 LEP<br />
NRW, 1995)<br />
• Es ist darauf hinzuwirken, dass die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren oder sonstigen<br />
unzumutbaren Auswirkungen von Einrichtungen und Maßnahmen, insbesondere<br />
der Wirtschaft und des Verkehrs geschützt wird. (§ 15 LEPro NRW, 1989)<br />
• Für die Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung sollen unter Beachtung<br />
des Natur- und Umweltschutzes in allen Teilen des Landes geeignete Räume gesi-<br />
- 15 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
chert, entwickelt und funktionsgerecht an das Verkehrsnetz angebunden werden. (§ 16<br />
LEPro NRW, 1989)<br />
• Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sind<br />
wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung<br />
in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln. (B.II.2.2 Ziel 1 GEP für den<br />
Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />
• Für die Bevölkerung sind siedlungsnah und innerhalb der <strong>Siedlungsbereiche</strong> Freiräume<br />
für Zwecke der landschaftsorientierten Erholung, Sport- und Freizeitnutzung zu entwickeln<br />
und zu pflegen. (B.IV. Ziel 1 GEP für den Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />
• Die Kur- und Erholungsorte sind in ihrer Funktion und Bedeutung langfristig zu sichern.<br />
Dabei ist die infrastrukturelle Ausstattung auf die Kur- und Erholungsbelange auszurichten.<br />
(B.IV. Ziel 6 GEP für den Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />
4.2.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />
Innerhalb des geplanten Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ sind schon jetzt in großen Teilbe-<br />
reichen Siedlungsflächen vorhanden. Schwerpunktmäßig sind diese z.T. noch relativ jun-<br />
gen Bebauungen (siehe Abb. 5) westliche des Östernweges gelegen und dienen überwie-<br />
gend der Wohnnutzung (siehe Anlage 2a). Ein Kindergarten ist ebenfalls innerhalb des<br />
Änderungsbereichs am Östernweg angesiedelt. Kleinräumig liegen zudem im südlichen<br />
Abschnitt des Östernweges auch Flächen mit Kleingewerbe im Gebiet vor.<br />
Abb. 5 Innerhalb des Änderungsbereichs bestehende Wohnbauflächen<br />
- 16 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Insgesamt liegen die bestehenden Siedlungsflächen derzeit planungsrechtlich im baulichen<br />
Außenbereich, der hinsichtlich seines Schutzanspruchs i.d.R. einem Mischgebiet gleichge-<br />
setzt wird. Für diese liegen laut „Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“<br />
die Grenz- und Orientierungswerte für den Beurteilungspegel von Immissionsorten außer-<br />
halb von Gebäuden bei 60dB(A) tags bzw. 45dB(A) nachts, die bei den weiteren Planun-<br />
gen zu berücksichtigen sind. Östlich des Westrings gelegene Wohngebiete sind über den<br />
B-Plän Nr. 25, Nr. 50, Nr. 59 und Nr. 73 planungsrechtlich gesichert (sieh Kap.3.4).<br />
Eine Vorbelastung des Gebiets durch Lärm ist lediglich durch die unmittelbar nördlich ent-<br />
lang der Plangrenze verlaufenden Bahngleise der TWE (Teutoburger Wald Eisenbahn)<br />
sowie die daran angliedernden gewerblichen Nutzungen gegeben. Von diesen wird die<br />
Bahnlinie jedoch derzeit nur für den Gütertransport genutzt. Weiterhin ist der bestehende<br />
Straßenverkehr auf dem angrenzenden Westring als geringfügige Vorbelastung zu sehen.<br />
Nördlich und östlich dieser beiden „Emissionslinien“ gliedert sich der geschlossene Sied-<br />
lungsbereich von <strong>Verl</strong> an den Änderungsbereich an. Östlich des Westrings setzt sich dieser<br />
aus Wohnbebauung, nördlich der Bahntrasse aus gewerblich genutzten Flächen zusam-<br />
men. Insgesamt sind keine nachhaltig negativen Vorbelastungen im Raum gegeben.<br />
Besondere Infrastrukturen zur Freizeit- oder Erholungsnutzung sind innerhalb der direkten<br />
Planfläche nicht gegeben. Es verlaufen lediglich die Radwanderwege R1 und R21 durch<br />
das Gebiet - der R1 in Ost-West-Richtung über den Westfalenweg, der R21 in Nord-Süd-<br />
Richtung über den Östernweg (vgl. GRAPHISCHES INSTITUT ECKEMANN GMBH O.J.). Insge-<br />
samt übernimmt der Raum in Bezug auf eine landschaftsgebundene Erholung keine be-<br />
sondere Bedeutung. Solche Funktion übernimmt vielmehr der südlich angrenzende Raum,<br />
der regionalplanerisch auch als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorien-<br />
tierten Erholung“ dargestellt ist.<br />
4.2.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />
Die angestrebte Neudarstellung von Allgemeinen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n (<strong>ASB</strong>) bereitet im<br />
Gebiet die Erweiterung von Wohnbauflächen vor. Die in diesem Zusammenhang zu be-<br />
rücksichtigenden baubedingten Auswirkungen werden als unerheblich eingestuft, da sie<br />
zeitlich begrenzt sind und keine nachhaltigen Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunk-<br />
tionen oder die menschliche Gesundheit ausüben. Erhebliche anlagebedingte Auswirkun-<br />
gen sind in Bezug auf das Vorhaben ebenfalls auszuschließen. Auch im Weiteren entste-<br />
hende betriebsbedingte Immissionen durch die geplanten Wohnnutzungen sind für das<br />
Schutzgut zu vernachlässigen, da sie zu keiner Verschlechterung des Status quo führen<br />
werden.<br />
Im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ entsteht kein <strong>Verl</strong>ust von Wohnbauflächen durch das Planvorha-<br />
ben. Bestehende (Wohn)Bebauungen werden in die Planflächen integriert. Weiterhin sind<br />
durch die angestrebten Planungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die derzeit relativ<br />
geringe Lärmbelastung im Gebiet zu erwarten, sofern im Weiteren die jeweils vorgeschrie-<br />
- 17 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
benen Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für die ge-<br />
planten Baunutzungen eingehalten werden. In den nachfolgenden Planungsebenen sind in<br />
diesem Zusammenhang ggf. gestufte Festsetzungen bzw. das Einhalten von Abstandsflä-<br />
chen zu den nördlichen Gewerbenutzungen und der TWE-Trasse zu berücksichtigen.<br />
Einrichtungen für den täglichen Bedarf sind relativ nah gelegen, so dass für die Fläche<br />
kurze Wege möglich sind. Mit den entstehenden zusätzlichen Wohneinheiten wird das Ver-<br />
kehrsaufkommen zwar entsprechend zunehmen, erhebliche zusätzliche Lärmbelastungen<br />
für bestehende Wohnbauflächen sind jedoch nicht zu erwarten. Neben der bestehenden<br />
Anbindung des Gebietes über den Westweg an den Westring wird voraussichtlich eine<br />
anteilige Erschließung über drei Anschlüsse erfolgen, jeweils mit Tempobeschränkung (sie-<br />
he Kap. 2.3).<br />
Unter dem Aspekt des vorsorgenden Umweltschutzes wird somit dem sog. „Trennungs-<br />
grundsatz“ des § 50 BImSchG entsprechend Rechnung getragen. Danach sind bei raum-<br />
bedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen<br />
Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließ-<br />
lich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürfti-<br />
ge Gebiete (insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und unter dem Ge-<br />
sichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete)<br />
soweit wie möglich vermieden werden. Die durch die geplanten Wohnnutzungen entste-<br />
henden betriebsbedingten Immissionen sind für das Schutzgut zu vernachlässigen, da sie<br />
zu keiner Verschlechterung des Status quo führen werden.<br />
Für eine landschaftsgebundene Erholungsnutzung übernimmt die Planfläche nur eine all-<br />
gemeine Bedeutung. Hier sind vielmehr die südlich angrenzenden Bereiche zu nennen, die<br />
im Zuge der Planungen erhalten bleiben.<br />
4.2.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />
Siedlungsstrukturen in Form von (Wohn)Gebäuden sind innerhalb des geplanten Ände-<br />
rungsbereichs „Papendiek“ durch zwei einzeln stehende Hofstellen gegeben. Weiterhin<br />
schließt die Plangrenze im Nordwesten kleinflächig auch den bestehenden Siedlungsrand<br />
von <strong>Verl</strong> ein. Hier gehen die Bauflächen sowohl nach Norden als auch nach Westen in<br />
geschlossene Wohngebiete über (siehe Abb. 6). Unmittelbar westlich angrenzend besteht<br />
dort u.a. auch eine Kindertagesstätte. Südlich und östlich sind zudem zwei weitere Hofstel-<br />
len gelegen.<br />
Die beiden genannten innerhalb des Änderungsbereichs gelegenen Gebäude liegen pla-<br />
nungsrechtlich im baulichen Außenbereich, für den die Grenz- und Orientierungswerte für<br />
den Beurteilungspegel von Immissionsorten außerhalb von Gebäuden bei 60dB(A) tags<br />
bzw. 45dB(A) nachts liegen (siehe oben).<br />
- 18 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Deutliche Vorbelastungen des Gebiets durch Lärm sind nicht gegeben. Wesentliche ge-<br />
werbliche Immissionen sind ebenfalls nicht zu erwarten. Die im Untersuchungsbereich und<br />
seinem südöstlichen Umfeld bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe werden hinsichtlich<br />
ihres Bestands und ggf. verbleibender Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der weiteren<br />
planerischen Umsetzung Berücksichtigung finden. Ein detaillierter Untersuchungsbedarf für<br />
die regionalplanerische Ebene hat sich nicht ergeben. Nach dem derzeitigen Stand hat ihre<br />
Betriebstätigkeit keinen nennenswerten Umfang mehr.<br />
Abb. 6 Nordwestlich angrenzender Siedlungsraum von <strong>Verl</strong><br />
Infrastrukturen zur Freizeit- oder Erholungsnutzung bestehen innerhalb der Planfläche le-<br />
diglich in Form eines kleinen Kinderspielplatzes im nordwestlichen Randbereich, angren-<br />
zend an die bestehende Siedlung. Weiterhin verläuft seit Ende 2009 über die Straßen „Pa-<br />
pendiek“ und „Schemmweg“ der Besinnungsweg „<strong>Verl</strong>er Kirchweg“, westlich über die an-<br />
grenzende Lindenstraße der Radwanderweg R21 (vgl. GRAPHISCHES INSTITUT ECKEMANN<br />
GMBH O.J.). Insgesamt ist dem Raum auch aufgrund der anteilig bestehenden regionalpla-<br />
nerischen Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Er-<br />
holung“ eine mittlere Bedeutung für auf eine landschaftsgebundene Erholung zuzuspre-<br />
chen. Überwiegend ist diese Funktion jedoch dem südlich angrenzenden Landschaftsraum<br />
zuzuschreiben.<br />
- 19 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.2.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />
Hinsichtlich der generellen Veränderungen des Raums sowie bau- und anlagebedingter<br />
Auswirkungen, betriebsbedingter Immissionen wird auf das Kap. 4.2.3 verwiesen. Wie auch<br />
für den Bereich „<strong>Verl</strong>- West“ ist im Weiteren eine Einhaltung der gemäß der DIN 18005<br />
„Schallschutz im Städtebau“ vorgeschriebenen Orientierungswerte für die jeweils geplanten<br />
Baunutzungen zu berücksichtigen. <strong>Verl</strong>uste von Wohnbauflächen sind nicht gegeben. Nach<br />
dem derzeitigen Stand werden die beiden bestehenden Hofstellen in die Planflächen ein-<br />
gebunden.<br />
Bestehende Infrastrukturen im Umfeld können von den entstehenden Wohnbebauungen<br />
mitgenutzt werden, so dass Einrichtungen für den täglichen Bedarf auch für diesen Stand-<br />
ort über relativ kurze Wege erreichbar sind. Trotzdem wird mit den entstehenden zusätzli-<br />
chen Wohneinheiten auch das Verkehrsaufkommen entsprechend zunehmen. Um die<br />
durch die neuen Bebauungen entstehenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen möglichst<br />
gering zu halten, ist in den weiteren Planungsschritten insbesondere auf eine behutsame<br />
Weiterentwicklung des bestehenden stark verkehrsberuhigten Straßennetzes im Umfeld zu<br />
achten.<br />
Unter dem Aspekt des vorsorgenden Umweltschutzes wird dem sog. „Trennungsgrundsatz“<br />
des § 50 BImSchG entsprechend Rechnung getragen. Danach sind bei raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan-<br />
der so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder<br />
überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebie-<br />
te (insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt<br />
des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete) soweit wie<br />
möglich vermieden werden.<br />
Durch die kleinräumige Inanspruchnahme eines regionalplanerisch dargestellten „Bereichs<br />
zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ werden keine nachhaltig<br />
negativen Auswirkungen für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung gesehen. Der<br />
südlich angrenzende Landschaftsraum bleibt im Zuge der Planungen erhalten.<br />
4.3 Schutzgüter Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
4.3.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt bilden den biotischen Bestandteil<br />
des Naturhaushaltes. Die Betrachtung der Schutzgüter bezieht sich daher im Wesentlichen<br />
auf international und national ausgewiesene Schutzgebiete, naturschutzfachlich wertvolle<br />
Bereiche, bedeutsame Biotop- und Nutzungsstrukturen und auf artenschutzrechtlich rele-<br />
vante Tier- und Pflanzenarten bzw. Fragestellungen. Für die Schutzgüter Tier, Pflanzen<br />
- 20 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
und biologische Vielfalt sind in diesem Zusammenhang für das Planvorhaben die folgenden<br />
Zielsetzungen des Umweltschutzes zu berücksichtigen:<br />
• Dauerhafter Schutz der biologischen Vielfalt (§ 1 Abs. 1 BNatSchG)<br />
• Erhalt wild lebender Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften sowie ihrer Biotope<br />
und Lebensstätten. (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG)<br />
• Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen<br />
zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem<br />
zu schaffen. (§ 2 Abs.2 Nr.2 ROG 2009)<br />
• Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts,<br />
der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen<br />
Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen<br />
wiederherzustellen. (…)Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen,<br />
den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. (§ 2 Abs.<br />
2 Nr. 6 ROG 2009)<br />
• Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,<br />
wiederherzustellen, (…) dass die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten<br />
und Lebensräume (Biotope) (…) nachhaltig gesichert werden.<br />
(B. III. 2.21 LEP NRW)<br />
• Sicherung, Erhalt, Entwicklung und Vernetzung von Gebieten für den Schutz der Natur<br />
sowie von Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung für den Aufbau eines landesweiten<br />
Biotopverbundes. (B. III. 2.22 LEP NRW)<br />
• Zur Erhaltung seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter und<br />
seltener Lebensgemeinschaften sind die Lebensräume mit nationaler, landesweiter und<br />
überregionaler Bedeutung in ihrer Funktion und Qualität zu erhalten und so weit erforderlich<br />
wiederherzustellen. Die Sicherung der wertbestimmenden Lebensräume hat in<br />
einem ökologisch funktionsfähigen Verbund zu erfolgen. (B.II.2.1 Ziel 1 GEP für den<br />
Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />
• Flächen von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der „Richtlinie 92/43/EWG des Rates<br />
vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />
Tiere und Pflanzen“ und der EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates<br />
vom 02.04.1979) unterliegen als Teil des kohärenten europäischen, ökologischen Netzes<br />
besonderer Schutzgebiete „Natura 2000“ einem herausragenden Schutz. Sie sind<br />
bei Planungen vor erheblichen Auswirkungen, die zu einer Verschlechterung der natürlichen<br />
Lebensräume und Störung der Arten führen können, zu schützen. (B.II.2.1 Ziel<br />
3 GEP für den Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />
• Außerhalb der dargestellten „Bereiche für den Schutz der Natur“ vorhandene Landschaftsteile<br />
mit Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz müssen durch geeignete<br />
Maßnahmen der Landschaftsplanung geschützt werden, da sie ohne Unterschutzstellung<br />
auf Dauer geschädigt oder verloren gehen würden. (B.II.2.1 Ziel 7 GEP für den Regierungsbezirk<br />
Detmold, 2004<br />
- 21 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.3.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
Wie bereits unter Kap. 3.4 beschrieben, liegt innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“<br />
die Biotopkatasterfläche BK-4116-514. Weiterhin fallen südliche Randbereiche in die Ab-<br />
grenzung der Biotopkatasterfläche BK-4116-205. Dort liegt auch ein nach § 30 BNatSchG<br />
in Verbindung mit § 62 LG NW geschütztes Nass- und Feuchtgrünland (GB-4116-105).<br />
Weitere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind innerhalb der Plan-<br />
fläche nicht gegeben.<br />
Bzgl. Lage und Beschreibung übriger im Umfeld beider Änderungsbereiche ausgewiesenen<br />
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvollen Bereiche wird auf Kap. 3.4 verwiesen.<br />
Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />
Die derzeitigen Biotop- und Nutzungsstrukturen der beiden Änderungsbereiche und ihres<br />
näheren Umfelds wurden im August 2009 erfasst. Die Kartierung und Kodierung der Bio-<br />
toptypen erfolgte dabei in Anlehnung an den aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV<br />
(Stand: 2008A). Eine Darstellung der jeweiligen Bestandssituation (Stand: August 2009) ist<br />
den Anlagen 2a zu entnehmen.<br />
Ein Großteil des Änderungsbereichs ist bereits durch Siedlungsflächen geprägt. Diese<br />
werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Kleinflächig sind auch gewerbliche Nut-<br />
zung sowie eine Kindertagesstätte im Gebiet vorhanden. Die Freiflächen innerhalb des<br />
größtenteils bereits mit (Wohn)Siedlungsflächen genutzten Vorhabenbereichs (siehe Abb.<br />
7) stellen sich hinsichtlich der Standortverhältnisse und der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
sehr heterogen dar. Acker und Grünland nehmen jeweils etwa die Hälfte der Fläche ein.<br />
Das Grünland befindet sich zwar zum größeren Teil auf grundwassernahen Standorten,<br />
doch auch mehrere trockenere Parzellen werden als Grünland genutzt. Auch die Bewirt-<br />
schaftungsintensität der Flächen ist sehr unterschiedlich. Nördlich des Westfalenweges<br />
liegt beispielsweise eine größere, extensiv mit Schafen beweidete Fläche, auf der sich eine<br />
Magerwiese ausgebildet hat. Eine weitere Magergrünlandfläche mit Schnittnutzung besteht<br />
neben dem Katholischen Kindergarten am Östernweg.<br />
- 22 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 7 Derzeit landwirtschaftlich genutzte Freiflächen innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-<br />
West“<br />
Östlich des Östernweges hat sich hingegen eine artenreiche, von einem flachen Graben<br />
durchzogene Feuchtwiese ausgebildet, die in ihrer Ausprägung einem nach § 30<br />
BNatSchG geschützten Biotopen entspricht. An der Ecke Östernweg / Schlangenweg lie-<br />
gen zwei weitere kleinere Feuchtgrünlandflächen, von denen eine offiziell nach § 30<br />
BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützt ist (siehe Anlage 1).<br />
In Bezug auf Gehölzstrukturen und Bäume sind insbesondere die größeren Alteichen-<br />
Bestände im Südwesten und Nordosten des Vorhabenbereiches zu nennen sowie etliche<br />
weitere einzeln oder in Gruppen stehende alte Eichen an Gehöften oder am Straßenrand.<br />
Im Umfeld des Änderungsbereichs ist der sich südlich anschließende Landschaftsraum<br />
überwiegend von feuchten Standortverhältnissen geprägt und wird bis auf eine kleinere<br />
Ackerparzelle und ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken vollständig als Grünland<br />
bewirtschaftet (siehe Abb. 8). Der Landschaftsraum ist relativ kleinteilig strukturiert und<br />
durch naturnahe Gehölzreihen, Hofbaumbestände und Wiesengräben reich gegliedert.<br />
Während die größeren Grünlandflächen einer sehr intensiven Schnittnutzung unterliegen<br />
und sich entsprechend artenarm darstellen, werden die kleineren Parzellen meist mehr<br />
oder weniger extensiv als Pferde- oder Rinderweide bewirtschaftet. Als ökologisch beson-<br />
ders hochwertig ragen drei Feuchtgrünlandflächen heraus, die alle offiziell nach § 30<br />
BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützt sind (siehe Anlage 1).<br />
- 23 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 8 Südlich an den Änderungsbereich angrenzende Offenlandbereiche<br />
Der Bereich westlich des Änderungsbereichs ist hingegen durch wesentlich größere land-<br />
wirtschaftlich genutzte Bewirtschaftungseinheiten geprägt. Neben zwei großflächigen<br />
Ackerparzellen ist hier insbesondere eine feuchte von einem flachen Grabensystem durch-<br />
zogene Rinderweide zwischen Westfalenweg und Schlangenweg hervorzuheben, die von<br />
naturnahen Gehölzstrukturen umgeben wird. Weiterhin erwähnenswert ist in diesem Be-<br />
reich eine kleinere, extensiv mit Rindern beweidete Grünlandfläche.<br />
Nördlich der im Grenzbereich verlaufenden Bahngleise der TWE (Teutoburger Wald Eisen-<br />
bahn) sowie östlich des den Änderungsbereich begrenzenden Westrings ist der Raum im<br />
Wesentlichen durch bestehende Siedlungsflächen (Gewerbe und Wohnen) geprägt (siehe<br />
Abb. 9).<br />
- 24 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 9 Nördlich angrenzende gewerbliche Nutzungen<br />
Faunistische Daten - Vorhandene Hinweise<br />
Anhand der im Raum bestehenden Biotopstrukturen sowie der Angaben aus Schutzge-<br />
bietsausweisungen, Katasterflächen und Daten des Fachinformationssystems „Geschützte<br />
Arten in NRW“ lassen sich bereits gute Vorabschätzungen in Bezug auf ein potenzielles<br />
Vorkommen streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten ableiten.<br />
Fachinformationssystems des LANUV<br />
Aus den Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (vgl. LANUV<br />
2010) ergeben sich aus den für die Vorhabenbereiche zutreffenden Messtischblättern 4116<br />
und 4117 der TK25 Hinweise auf eine potenzielle Betroffenheit von insgesamt 79 pla-<br />
nungsrelevanten Arten (siehe Anhang I). Diese teilen sich auf in die Gruppen Säugetiere<br />
(11 Fledermausarten), Vögel (64 Arten) sowie Amphibien (4 Arten). Unter Einbezug der<br />
durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen sowie der artspezifischen Lebensraum-<br />
ansprüche (siehe Anhang I) ist jedoch bereits im Vorfeld ein Vorkommen einiger Arten als<br />
unwahrscheinlich auszuschließen. Zudem sind für die Ebene der Regionalplanung nur sol-<br />
che Arten maßgeblich zu betrachten, die sich in NRW in einem ungünstigen Erhaltungszu-<br />
stand befinden.<br />
- 25 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen bzw. Angaben des<br />
„@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“<br />
Weiterhin liegen aus den Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen<br />
bzw. Angaben des „@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“ Hinweise auf ein Vor-<br />
kommen der Vogelarten Kiebitz, Großer Brachvogel, Rauchschwalbe und Rebhuhn vor<br />
(vgl. Lanuv 2009a). Diese beziehen sich auf die Biotopkatasterfläche BK-4116-205 bzw.<br />
die sich damit z.T. deckende Biotopverbundfläche VB-DT-4116-307. Alle vier Arten werden<br />
auch durch die oben dargestellte Artenliste der Messtischblätter 4116 und 4117 abgedeckt<br />
(siehe Anhang I).<br />
Wiesenvogelkartierungen für den Kreis Gütersloh<br />
Aus den Wiesenvogelkartierungen des KREISES GÜTERSLOH (2010) aus den Jahren 1999 -<br />
2009 liegen für den direkten Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ keine Nachweise vor. Unmittel-<br />
bar südlich wurde in den Jahren 2001 und 2004 der Kiebitz nachgewiesen. In den übrigen<br />
Jahren (bis einschließlich 2009) wurden keine Nachweise im Untersuchungsraum erbracht.<br />
Faunistische Daten - Aktuelle Erhebungen<br />
Zur rechtssicheren Beurteilung der artenschutzrechtlichen Relevanz der geplanten <strong>ASB</strong>-<br />
Darstellung wurden neben der oben dargestellten Auswertung vorhandener Daten faunisti-<br />
sche Erfassungen bzw. Potentialanalysen für die folgenden Artengruppen durchgeführt:<br />
• Kartierung Avifauna (schwerpunktmäßig planungsrelevante Arten) mit drei Begehungen<br />
zwischen März – Mai 2009<br />
• Potenzialanalyse Fledermäuse mit einer Ortsbegehung im Mai 2009<br />
• Potenzialabschätzung Amphibien mit zwei Ortsbegehungen zwischen April und Mai<br />
2009<br />
Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Kartierungen für die beiden Standorte zu-<br />
sammenfassend dargestellt. Für weitere Details wird auf die faunistischen Gutachten von<br />
BIO-CONSULT (2010) sowie ECHOLOT GBR (2009) verwiesen.<br />
Avifauna<br />
Neben der Erfassung der Brutvögel wurden bei den Kartierungen auch Durchzügler sowie<br />
Rast- und Nahrungsgäste erfasst. Der Schwerpunkt lag dabei auf den sogenannten „pla-<br />
nungsrelevanten Arten“. Im Ergebnis konnten dabei insgesamt 20 Arten (siehe Tab. 2)<br />
nachgewiesen werden, von denen 15 Arten als Brutvögel eingestuft werden konnten. Wei-<br />
tere fünf Arten suchten das Gebiet zur Nahrungssuche auf und brüten voraussichtlich im<br />
Umfeld des Untersuchungsraums. Von den nachgewiesenen Arten sind neben ungefährde-<br />
ten „Allerweltsarten“ wie Amsel, Elster oder Kohlmeise laut LANUV (2010) lediglich die bei-<br />
den als Nahrungsgäste erfassten Arten Kiebitz und Mehlschwalbe in NRW als planungsre-<br />
levante Arten anzusprechen. Diese sind in der Tab. 2 rot dargestellt.<br />
- 26 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Tab. 2 Im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO CONSULT 2010), in<br />
NRW planungsrelevante Brutvogelarten rot<br />
Artname wissenschaftl. Name<br />
Amsel Turdus merula x<br />
Blaumeise Parus caeruleus x<br />
Buchfink Fringilla coelebs x<br />
Dohle Corvus monedula NG<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis x<br />
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x<br />
Girlitz Serinus serinus x<br />
Grünfink Carduelis chloris x<br />
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros x<br />
Haussperling Passer domesticus x<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis x<br />
Brutpaare/<br />
Reviere 1<br />
VRL 2 § 3<br />
RL<br />
NRW<br />
2008 4<br />
RL D<br />
2007 4<br />
Kiebitz Vanellus vanellus NG S 3 2 G<br />
Kohlmeise Parus major x<br />
Mehlschwalbe Delichon urbicum NG 3 V G-<br />
Misteldrossel Turdus viscivorus NG<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula x<br />
Singdrossel Turdus philomelos x<br />
Star Sturnus vulgaris x V<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto NG<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes x<br />
1): x = Brutpaar / Revier, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler<br />
2): VRL = Anhang I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
3): § = streng geschützte Arten der Bundesartenschutzverordnung (S)<br />
4): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al. 2008) bzw. RL D = Rote Liste der Brutvögel<br />
Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) - Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht / Bestand vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: stark<br />
- 27 -<br />
EZ atl.<br />
Region<br />
5<br />
gefährdet, Kategorie 3: gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste, S: von Schutzmaßnahmen abhängig<br />
5) Ez: Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW (Lanuv 2009) bzw. der BRD (BfN 2007); G - günstig;<br />
S - schlecht; U – ungünstig, - – sich verschlechternd, + – sich verbessernd<br />
Fledermäuse<br />
Im Mai 2009 wurde der Änderungsbereich auf seine potenzielle Eignung als Fledermausle-<br />
bensraum sowie die potenziell durch die geplante <strong>ASB</strong>-Darstellung bzw. anschließende<br />
Wohnbaunutzung entstehenden Beeinträchtigungen begutachtet. Dabei wurde auf be-<br />
stimmte Strukturen, wie z.B. ältere Laubbäume mit Baumhöhlen und Spalten, Leitstruktu-<br />
ren etc., sowie damit potenziell gegebene Funktionen als Nahrungshabitate und Verbin-<br />
dungsachsen zwischen Quartier- und Jagdlebensräumen geachtet. Da die im Gebiet be-<br />
stehenden Bebauungen im Zuge der Planung voraussichtlich nicht verändert werden, wur-<br />
den diese zum derzeitigen Planungsstand nicht auf eine Eignung als Fledermausquartier<br />
überprüft. Zugängliche Baumbestände wurden jedoch auf Baumhöhlen und Spalten unter-<br />
sucht.
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Im Ergebnis konnten aktuell keine Quartiernutzungen im Gebiet festgestellt werden. Glei-<br />
ches gilt für potenzielle Quartierstrukturen in den betrachteten Bäumen. Da unzugängliche<br />
Bäume jedoch ggf. noch Quartierpotenziale aufweisen könnten, werden zur Verfestigung<br />
der Ergebnisse für die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
ergänzende Untersuchungen empfohlen.<br />
Als potenziell geeignete Jagdhabitate für in Offenlandbereichen jagende Arten wie Breitflü-<br />
gelfledermäuse oder Abendsegler sind generell die im Änderungsbereich gelegenen Grün-<br />
landflächen zu sehen, wobei ihre generelle Eignung mit zunehmender Nutzungsintensität<br />
abnimmt. Im Gebiet bestehende Ackerflächen sind daher als Jagdhabitate eher wenig ge-<br />
eignet, da sie vermutlich sehr insektenarm sind. Für strukturgebunden jagende Arten wie<br />
Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Bartfledermaus und Braunes Langohr bieten jedoch<br />
beispielsweise die im Nordwesten gelegene zur Bahnlinie aufgewallte Gehölzreihe oder<br />
auch die am Westfalenweg stehende Birkenreihe mögliche Leitstrukturen. Gleichzeitig<br />
können diese auch als potenzielle Leitstrukturen zwischen Quartierstandorten und Nah-<br />
rungshabitaten oder zwischen Sommer- und Winterquartieren gesehen werden, da sie eine<br />
direkte Anbindung an umliegende potenzielle Funktionsräume haben. Zudem sind auch die<br />
zwischen den Grünlandnutzungen östlich des Östernweges wie auch im übrigen Gebiet<br />
bestehende Gehölzstrukturen und Einzelbäume mit einer generellen Eignung für struktur-<br />
gebunden jagende Arten einzustufen.<br />
Zusammenfassend ist hinsichtlich der Hinweise der beiden Messtischblätter MTB 4116 und<br />
MTB 4117 (<strong>Verl</strong>) ein Vorkommen aller 11 aufgeführten Arten (siehe Anhang I) möglich.<br />
Maßgeblich für die Ebene der Regionalplanung sind dabei insbesondere solche Arten, die<br />
sich in NRW in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Zu diesen gehören hin-<br />
sichtlich der gelisteten Arten die Große Bartfledermaus, das Große Mausohr sowie der<br />
Kleine Abendsegler (siehe Anhang I).<br />
Amphibien<br />
Zur Überprüfung der Relevanz des Änderungsbereichs für Amphibien wurden innerhalb der<br />
Planflächen bestehende Gewässer erfasst und auf ein Vorkommen von Tieren bzw. ihre<br />
generelle Eignung für diese Gruppe untersucht. Für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ handelt es<br />
sich dabei um zwei näher zu betrachtende Gewässer. Aktuelle Nachweise konnten vor Ort<br />
nicht erzielt werden. Von den beiden Gewässern weist das im Nordwesten gelegene Klein-<br />
gewässer im Bereich eines eingezäunten Privatgrundstücks nur eingeschränkte Eignung<br />
für die Fortpflanzung von Amphibien auf. Ein (Fortpflanzungs)Vorkommen der Erdkröte<br />
wäre möglich (vgl. BIO-CONSULT 2010). Gleiches gilt auch für das andere im Gebiet beste-<br />
hende Privatgewässer im Nordwesten des Änderungsbereichs. Diese hat eine recht natur-<br />
ferne Ausprägung mit steilen Ufern und Fischbesatz. Als Sommer- und Winterlebensraum<br />
ist hingegen das Umfeld beider Gewässer für Amphibien generell geeignet. Ein Vorkom-<br />
men streng geschützter oder gefährdeter Arten ist jedoch nicht zu erwarten (vgl. BIO-<br />
CONSULT 2010).<br />
- 28 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Biologische Vielfalt<br />
Bezüglich der genetischen Variationen im Plangebiet sind nur allgemeine Rückschlüsse<br />
möglich. Aufgrund der bereits bestehenden intensiven Nutzung kann jedoch unterstellt<br />
werden, dass die genetische Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten insgesamt<br />
nur mäßig ausgeprägt ist. Auch hinsichtlich der Arten- und Biotopvielfalt ist wegen der be-<br />
stehenden intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung schon jetzt von einer Verringe-<br />
rung gegenüber dem natürlichen Potenzial auszugehen.<br />
4.3.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
Da die für die Regionalplanänderung beantragten Flächen keiner naturschutzfachlichen<br />
Festsetzung unterliegen, können erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigun-<br />
gen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt aufgrund der jeweiligen Entfernungen für umlie-<br />
gende Schutzausweisungen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Teilen der Biotopka-<br />
tasterfläche des LANUV (BK-4116-205) werden angesichts der kleinflächigen Randlage<br />
(siehe Abb. 10) erhebliche Beeinträchtigungen ebenfalls ausgeschlossen. Die relativ im<br />
Zentrum gelegene Biotopkatasterfläche BK-4116-514 (Baumgruppe in der Strothheide)<br />
wird im Zuge der weiteren Planungsschritte erhalten werden, da sie zwischen bereits be-<br />
stehenden Gebäudekomplexen liegt. Für die Überplanung des nach § 30 BNatSchG in<br />
Verbindung mit § 62 LG NW geschützten Nass- und Feuchtgrünland (GB-4116-105) (siehe<br />
Abb. 10) wird im Zuge der nachfolgenden Planungsebenen eine Ausnahmeregelung sei-<br />
tens der Unteren Landschaftsbehörde erforderlich werden. Bei einer Überplanung der Bio-<br />
topstrukturen ist den entstehenden <strong>Verl</strong>usten durch gezielte Aufwertung von geeigneten<br />
Flächen mit dem Entwicklungsziel vergleichbarer Feuchtgrünlandbiotope Rechnung zu<br />
tragen.<br />
- 29 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 10 Lage von nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützter Biotope sowie<br />
Biotopkatasterflächen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“<br />
Biotop- und Lebensraumstrukturen<br />
Mit der angestrebten Regionalplanänderung wird in Teilen des Änderungsbereichs der<br />
nachhaltige <strong>Verl</strong>ust bestehender Biotopstrukturen vorbereitet. Bereits vorhandene Bauflä-<br />
chen wie auch die im Gebiet bestehenden Straßenzüge werden im Zuge der weiteren Pla-<br />
nungen im Wesentlichen nicht verändert und in ihrem Status quo erhalten. Bei den übrigen<br />
Flächen handelt es sich überwiegend um Offenlandbereiche in Form von unterschiedlich<br />
intensiv genutztem Grünland sowie Acker. Diesen ist nach der Arbeitshilfe „Numerische<br />
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (vgl. LANUV 2008B) größten-<br />
teils eine relativ geringe ökologische Wertigkeit (2 - 3 WP) zuzusprechen. Ähnlich ist es mit<br />
den im Gebiet bestehenden Gewässer- und Saumstrukturen. Sehr mageren oder feuchten<br />
Grünlandstandorten ist hingegen wie auch den Gehölzbeständen oder Brachflächen eine<br />
höhere Wertigkeit zuzuordnen (4 - 7 WP).<br />
Im Zuge der Eingriffsermittlung sind diese <strong>Verl</strong>uste nach dem Bewertungssystem der ge-<br />
nannten Arbeitshilfe zu bilanzieren sowie nachfolgend geeignete Ausgleichs- und Ersatz-<br />
maßnahmen vorzunehmen (siehe Ziffer 7.2).<br />
Neben der Wertigkeit der Biotopstrukturen hinsichtlich ihrer Biotopwerte verlieren diese<br />
auch ihre (potenziellen) Funktionen als Lebensräume für die an die jeweiligen Strukturen<br />
gebundenen Arten. Für die im Plangebiet bestehenden Grünland- bzw. Ackerflächen kann<br />
es sich hierbei sowohl um in Offenlandbereichen vorkommende Vogelarten oder aber in<br />
- 30 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
solchen Bereichen jagende Tierarten (z.B. Fledermäuse oder bzw. Vögel) handeln. Randli-<br />
che Gehölzstrukturen oder auch der durch die Planflächen verlaufende Graben bieten e-<br />
benfalls mögliche Nischen.<br />
Zusätzlich zu den ermittelten Biotopwertverlusten sind daher auch den entstehenden Le-<br />
bensraumverlusten Rechnung zu tragen. Dabei haben die überplanten Biotope insbeson-<br />
dere dann eine besondere Relevanz, wenn es sich um Lebensräume von Arten handelt,<br />
die per Definition des § 7 BNatSchG streng bzw. besonders geschützt sind. Für das Plan-<br />
gebiet konnte diesbezüglich bei den faunistischen Erhebungen im Jahr 2009 keine nach-<br />
haltige Betroffenheit nachgewiesen werden. Auf die in diesem Zusammenhang planungs-<br />
rechtlichen Anforderungen, die im Zuge des Planvorhabens zu berücksichtigen sind, wird in<br />
Kap. 4.3.4 näher eingegangen.<br />
Neben der besonderen Berücksichtigung der per Definition des § 7 BNatSchG streng bzw.<br />
besonders geschützten Arten ist auch die Relevanz der Planflächen für andere Tier- und<br />
Pflanzenarten im Raum zu betrachten, die im Folgenden hinsichtlich ihrer möglichen Aus-<br />
wirkungen zusammenfassend dargestellt werden.<br />
Avifauna<br />
Im Ergebnis der avifaunistischen Kartierungen wird davon ausgegangen, dass für den<br />
überwiegenden Teil der nachgewiesenen 20 Arten aufgrund ihrer Häufigkeit keine erhebli-<br />
chen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben entstehen. Insgesamt sind die Planflächen<br />
im Wesentlichen als Nahrungshabitate zu sehen. Die innerhalb des Änderungsbereichs<br />
gelegenen Gehölze bieten kleinräumig Strukturen für Nischenbrüter. Da ungefährdete „Al-<br />
lerweltsarten“ wie Amsel, Elster oder Kohlmeise jedoch keine tradierten Niststandorte nut-<br />
zen, kann den durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen für solche Arten<br />
durch entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie eine Bauzeitenrege-<br />
lung mit Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit und Aufzuchtzeit (März bis September),<br />
entgegengewirkt werden. Die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen kön-<br />
nen somit auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Unabhängig davon werden auch<br />
durch die im Zuge von Wohnbebauungen entstehenden Gärten kleinräumig neue Nischen<br />
und Habitatsstrukturen für die im Raum nachgewiesenen Arten schaffen, die entstehende<br />
Eingriffe mindern. In Kap. 4.3.4 wird im Weiteren auf die artenschutzrechtliche Gefähr-<br />
dungseinschätzung hinsichtlich planungsrelevanter Vogelarten eingegangen.<br />
Fledermäuse<br />
Die potenziell innerhalb der Planfläche vorkommenden Arten sind alle im Anhang IV der<br />
FFH RL gelistet, so dass diese zusammenfassend bei der artenschutzrechtlichen Gefähr-<br />
dungseinschätzung im Kap. 4.3.4 behandelt werden.<br />
- 31 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Amphibien<br />
Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen hat der Änderungsbereich insgesamt nur eine<br />
relativ geringe Eignung für Amphibien. Sofern ein Vorkommen von Arten besteht, handelt<br />
es sich hierbei voraussichtlich eher um ungefährdete und weit verbreitete Arten. Ein Vor-<br />
kommen planungsrelevanter Arten ist relativ unwahrscheinlich. Planungsrechtliche Restrik-<br />
tionen aus den Gesetzgebungen für den Artenschutz sind daher nicht zu erwarten. Da zu-<br />
dem die beiden im Untersuchungsgebiet gelegenen Kleingewässer und ihr jeweiliges Um-<br />
feld aufgrund der Lage auf Privatgrundstücken von den Flächenumstrukturierungen auf den<br />
nachfolgenden Planungsebenen voraussichtlich nicht berührt werden, sind keine erhebli-<br />
chen Beeinträchtigungen für die Gruppe der Amphibien zu erwarten. Bei einer abweichen-<br />
den Überplanung sind die jeweiligen Gewässer und ihre Randstrukturen vor einer Inan-<br />
spruchnahme kurzfristig auf ein Vorkommen von Arten zu überprüfen. Sollten dabei Nach-<br />
weise erzielt werden, sind entsprechende Maßnahmen (Umsiedlung etc.) einzuleiten. Als<br />
eingriffsmindernd sind für die Amphibienfauna auch ggf. innerhalb der neuen Wohnbebau-<br />
ungen entstehende Gartenteiche zu werten, die kleinräumig neue Nischen und Habitats-<br />
strukturen für störungsunempfindlichere Arten bieten können.<br />
4.3.4 Gefährdungsabschätzung Artenschutz - <strong>Verl</strong>-West<br />
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspfle-<br />
ge (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 setzen die §§ 44 und 45 Abs. 7 BNatSchG die Natura<br />
2000-Richtlinien bezogen auf den Artenschutz um. Das Land NRW hat auf der Basis die-<br />
ses Gesetzes mit der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-Rl) als Rd.Erl. des<br />
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom<br />
13.04.2010 (III 4 - 616.06.01.17) die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange<br />
bei Planungs- und Zulassungsverfahren geregelt. Auf der Basis dieser Verwaltungsvor-<br />
schrift zum Artenschutz ist auf regionalplanerischer Ebene im Rahmen der Umweltstudie<br />
nur eine überschlägige Vorabschätzung und keine differenzierte artenschutzrechtliche Prü-<br />
fung notwendig. Das Ziel dieser Abschätzung ist es, regionalplanerische Festsetzungen zu<br />
vermeiden, die in nachgeordneten Verfahren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt<br />
werden können. Der hier verfolgte Ansatz geht davon aus, dass für die Regionalplanung<br />
außerhalb von Schutzgebieten der Artenschutz vorrangig für Arten mit einem ungünstigen<br />
Erhaltungszustand relevant ist. Von diesen Arten sind nur solche für die anschließenden<br />
Planungsebenen „verfahrenskritisch“, die nicht umgesiedelt oder durch geeignete Arten-<br />
schutzmaßnahmen „gemanagt“ werden können. Verfahrenskritisch heißt in diesem Zu-<br />
sammenhang, dass in späteren Genehmigungsverfahren möglicherweise keine Ausnahme-<br />
regelung zugelassen werden kann.<br />
Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand sind nur dann verfahrenskritisch, wenn sie<br />
einen signifikanten Anteil am landesweiten bzw. regionalen Gesamtbestand aufweisen,<br />
oder wenn bei ihnen Beeinträchtigungen auf der Ebene der biogeografischen Region in<br />
NRW möglich sind. Bei diesen Arten geht die LANUV i.d.R. davon aus, dass durch vorge-<br />
- 32 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
zogene Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen, sogenannte CEF-Maßnahmen (Conti-<br />
nuous ecological funtionality Measures), die lokale Population in einem günstigen Erhal-<br />
tungszustand erhalten werden kann (vgl. BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2008).<br />
Im Hinblick auf eine mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten wurde zusätzlich<br />
zu der vorliegenden Umweltstudie ein gesonderter artenschutzrechtlicher Fachbeitrag er-<br />
arbeitet.<br />
Avifauna<br />
Zusätzlich zu den in Kap. 4.3.3 genannten als „ungefährdet“ eingestuften Vogelarten sind<br />
in Bezug auf das Planvorhaben insbesondere die sogenannten „planungsrelevanten Arten“<br />
zu betrachten. Hierzu zählen für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ zwei Arten (Kiebitz und Mehl-<br />
schwalbe), die als Nahrungsgäste im Gebiet nachgewiesen wurden. Die Planungen werden<br />
somit zu kleinflächigen Inanspruchnahmen von genutzten Nahrungshabitaten führen. Diese<br />
sind jedoch nicht als essentieller Bestandteil genutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu<br />
werten. Ausweichstrukturen mit z.T. höherer Wertigkeit bzw. geringeren Vorbelastungen<br />
durch randliche Nutzungen sind zudem in ausreichendem Umfang im (südlichen) Umfeld<br />
des Änderungsbereichs gegeben. Weiterhin ist für die Ebene der Regionalplanung hinsicht-<br />
lich der beiden Arten zu berücksichtigen, dass sich diese innerhalb der für das Plangebiet<br />
zutreffenden atlantischen Region in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinden. Die<br />
Mehlschwalbe mit dem Zusatz „sich verschlechternd“ (siehe Anhang I). Maßgeblich für die<br />
Ebene der Regionalplanung sind insbesondere solche Arten, die sich in NRW in einem<br />
ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Beide Arten sind daher für die Regionalpla-<br />
nungsebene nicht als verfahrenskritisch einzustufen.<br />
Ein Vorkommen anderer für die Messtischblätter gemeldeter Arten (siehe Anhang I) ist<br />
zwar aufgrund der reduzierten Anzahl an Geländebegehungen nicht generell auszuschlie-<br />
ßen, jedoch aufgrund der artspezifischen Lebensraumansprüche und hinsichtlich der über-<br />
planten Strukturen weitestgehend auszuschließen. Zusammenfassend sind daher keine<br />
artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben erwartet. Um eine<br />
abschließende Aussage treffen zu können und die in den erfolgten Begehungen erzielten<br />
Ergebnisse weiter zu festigen, werden daher für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ im Zuge der<br />
nachfolgenden Planungsebenen noch ergänzende Untersuchungen empfohlen. Zusätzlich<br />
ist wie in Kap. 4.3.3 bereits genannt auf den nachfolgenden Planungsebenen eine Bauzei-<br />
tenregelung mit Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (März bis September) einzuhalten,<br />
um ein Töten bzw. einen Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können.<br />
Durch eine gezielte Kompensationsmaßnahmengestaltung im Zuge der Eingriffsregelung<br />
(siehe Kap. 7.2) ist zudem ggf. eine Wertsteigerung von umliegenden Flächen für die lokale<br />
Avifauna möglich. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise Flächenextensivierungen<br />
oder auch die Umwandlung von Acker in Grünland.<br />
- 33 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Fledermäuse<br />
Aufgrund der im Raum bestehenden Strukturen kann für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-<br />
West“ zumindest in Teilbereichen eine potenzielle Eignung als Fledermauslebensraum<br />
unterstellt werden. Sowohl die Grünlandflächen als auch die bestehenden Gehölzstruktu-<br />
ren sind potenziell als Nahrungshabitate wie auch Verbindungsachsen zwischen Quartier-<br />
und Jagdlebensräumen zu werten. Quartiernutzungen wie auch geeignete Baumhöhlen<br />
oder Spalten konnten jedoch bei der Begehung in 2009 nicht festgestellt werden, so dass<br />
insgesamt davon auszugehen ist, dass diesbezüglich keine essentiellen Bestandteile ge-<br />
nutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Vorhaben beansprucht werden. Dies<br />
gilt auch für im Hinblick auf die Regionalplanungsebene besonders zu berücksichtigenden<br />
Arten Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und Kleiner Abendsegler .Zur Vermeidung<br />
eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG auf den nachfolgenden Planungsebenen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung werden jedoch in jedem Fall ergänzende Untersuchungen<br />
empfohlen.<br />
Amphibien<br />
Ein Vorkommen der für die Messtischblätter 4117 und 4118 gemeldeten Arten Kamm-<br />
molch; Kreuzkröte; Laubfrosch und Moorfrosch (siehe Anhang I) wird angesichts der be-<br />
stehenden Biotopstrukturen und Vorbelastungen nicht erwartet. Auch wenn die Erfüllung<br />
eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG nicht erwartet wird, sind bei einer Überpla-<br />
nung der Gewässerstrukturen im Gebiet diese kurz vorher auf ein mögliches Vorkommen<br />
von Amphibien zu überprüfen.<br />
Zusammenfassend ist auf der Basis der in 2009 erfolgten Einschätzungen des Änderungs-<br />
bereichs als Lebensraum für die untersuchten Gruppen Avifauna, Fledermäuse und Am-<br />
phibien davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Ver-<br />
botstatbestände gem. § 44 BNatSchG erfüllt werden. Um diese Erkenntnis weiter zu bele-<br />
gen und abschließend eine solche Erfüllung ausschließen zu können, werden jedoch für<br />
die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Unter-<br />
suchungen der Fledermausfauna wie auch der Avifauna sowie ggf. eine aktuelle Überprü-<br />
fung der Gewässer bzgl. Amphibien als erforderlich erachtet. Für weitere Details wird auf<br />
den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die genannten Faunagutachten verwiesen.<br />
- 34 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.3.5 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
Im Bereich „Papendiek“ liegen innerhalb des geplanten Änderungsbereichs selbst keine<br />
Ausweisungen von Schutzgebieten oder naturschutzfachlich wertvollen Bereichen vor.<br />
Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />
Die derzeitigen Biotop- und Nutzungsstrukturen des Änderungsbereiche und seines nähe-<br />
ren Umfelds wurden im August 2009 durch erfasst. Die Kartierung und Kodierung der Bio-<br />
toptypen erfolgte dabei in Anlehnung an den aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV<br />
(Stand: 2008A). Eine Darstellung der jeweiligen Bestandssituation (Stand: August 2009) ist<br />
den Anlagen 2b zu entnehmen.<br />
Der Änderungsbereich „Papendiek“ ist mit Ausnahme einer schmalen Ackerparzelle am<br />
nordöstlichen Rand überwiegend durch Grünlandnutzung geprägt. Das Grünland wird<br />
durchweg intensiv bewirtschaftet, wobei die südlichen Flächen als ökologisch wertvoller<br />
einzustufen sind. Sie bilden zusammen einen feuchteren Grünlandkomplex, der von meh-<br />
reren flachen Wassergräben durchzogen und am nördlichen Rand von einer gut gepflegten<br />
Kopfweidenreihe gesäumt wird. Eine kleinere als Nass- und Feuchtwiese kartierte Fläche<br />
liegt im nordwestlichen Randbereich, an den bestehenden Kinderspielplatz angrenzend.<br />
Neben der genannten Kopfweidenreihe wird der Änderungsbereich durch mehrere im We-<br />
sentlichen aus der Schwarz-Erle bestehenden Gehölzreihen gegliedert (siehe Abb. 11).<br />
Erwähnenswert ist zudem der wertvolle Altbaumbestand (Stiel-Eichen und eine Rot-Buche)<br />
an der Hofstelle, die südöstlich des im Gebiet liegenden Spielplatzes besteht. Gleiches gilt<br />
für die naturnahen Gehölzreihen am östlichen Rand des Vorhabensbereichs sowie die mit<br />
einzelnen Alteichen durchsetzte Erlenreihe südlich des Schemmweges.<br />
Als bereits durch Bebauung geprägte Siedlungsflächen sind im Gebiet zwei Hofstellen so-<br />
wie im nordwestlichen Randbereich die mit Wohnbaunutzung geprägten <strong>Stadt</strong>randbereiche<br />
von <strong>Verl</strong> zu nennen.<br />
- 35 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 11 Nutzungsstrukturen des zentralen Änderungsbereichs mit Grünland und Erlenreihe<br />
Im Umfeld des Änderungsbereichs schließt sich nach Nordosten ein ökologisch hochwerti-<br />
ger durch Gräben und naturnahe Gehölzbestände reich gegliederter Grünlandkomplex auf<br />
frischen bis sehr feuchten Standortverhältnissen an. Hervorzuheben ist dort eine nährstoff-<br />
arme Pferdeweide mit einzelnen Obstgehölzen und einem artenreichen Feuchtgrünland-<br />
streifen parallel zum bestehenden Fußweg verlaufend. Weiterhin zeichnet sich die südöst-<br />
lich des Vorhabensbereichs gelegene Hofstelle (siehe Abb. 12), die von einem reich struk-<br />
turierten Grünlandlandkomplex umgeben wird, durch große Alteichen-Bestände aus. West-<br />
lich entlang der Lindenstraße eine noch gut erhaltene landschaftsbildprägende einseitige<br />
Lindenallee ausgebildet. Weitere Bereiche im Umfeld der Planflächen werden insbesonde-<br />
re westlich und nördlich von bestehenden (Wohn)Siedlungsflächen geprägt, zu denen u.a.<br />
auch die im Randbereich liegende Kindertagesstätte gehört.<br />
- 36 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Abb. 12 Südöstlich des Vorhabensbereichs gelegene Hofstelle<br />
Neben der Biotoptypenkartierung im Jahr 2009 erfolgte laut Angaben der BÜRGERINITIATIVE<br />
PAPENDIEK (VERL) (2009) bereits im Jahr 2008 eine Gebietsbegehung der Fläche „Papen-<br />
diek“ in Begleitung eines Mitarbeiters der Biologischen Station Gütersloh / Bielefeld. Hierbei<br />
wurde besonderes Augenmerk auf den oben genannten Feuchtwiesenbereich gelegt, der<br />
an den vorhandenen Kinderspielplatz angrenzt. Laut Bürgerinitiative ist diese Fläche (ca.<br />
800 m²) als „Großseggenried“ einzustufen. In den aktuellen Kartierungen 2009 konnte dies<br />
jedoch nicht bestätigt werden. Für ein nach § 30 BNatschG in Verbindung mit § 62<br />
BNatSchG geschütztes Biotop wäre die Fläche zudem zu gering (Mindestflächengröße:<br />
1.000 m²). Unabhängig davon ist der Wertigkeit der Fläche im Zuge der Eingriffbilanzierung<br />
Rechnung zu tragen (siehe Kap. 7.2).<br />
Faunistische Daten - Vorhandene Hinweise<br />
Anhand der im Raum bestehenden Biotopstrukturen sowie der Angaben aus Schutzge-<br />
bietsausweisungen, Katasterflächen und Daten des Fachinformationssystems „Geschützte<br />
Arten in NRW“ lassen sich bereits gute Vorabschätzungen in Bezug auf ein potenzielles<br />
Vorkommen streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten ableiten.<br />
- 37 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Fachinformationssystems des LANUV<br />
Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ergeben sich aus den Angaben des Fachinformati-<br />
onssystems „Geschützte Arten in NRW“ (vgl. LANUV 2010) aus den für die Vorhabensberei-<br />
che zutreffenden Messtischblättern 4116 und 4117 der TK25 Hinweise auf eine potenzielle<br />
Betroffenheit von insgesamt 79 planungsrelevanten Arten (siehe Anhang I). Diese teilen<br />
sich auf in die Gruppen Säugetiere (11 Fledermausarten), Vögel (64 Arten) sowie Amphi-<br />
bien (4 Arten). Unter Einbezug der durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen sowie<br />
der artspezifischen Lebensraumansprüche (siehe Anhang I) ist jedoch bereits im Vorfeld<br />
ein Vorkommen einiger Arten als unwahrscheinlich. Zudem sind für die Ebene der Regio-<br />
nalplanung nur solche Arten maßgeblich, die sich in NRW in einem ungünstigen Erhal-<br />
tungszustand befinden.<br />
Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen bzw. Angaben des<br />
„@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“<br />
Aus Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen bzw. Angaben des<br />
„@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“ ergeben sich weiterhin aus den Datenbögen<br />
der Biotopkatasterfläche BK-4116-076 und der sich damit deckenden Biotopverbundfläche<br />
VB-DT-4116-310 Hinweise auf ein Vorkommen der Arten Kiebitz, Großer Brachvogel und<br />
Rebhuhn. Alle vier Arten werden auch durch die Artenliste der Messtischblätter 4116 und<br />
4117 abgedeckt.<br />
Wiesenvogelkartierungen für den Kreis Gütersloh und weitere vorhandene Hinweise<br />
Aus den Wiesenvogelkartierungen für den Raum zwischen den Jahren 1999 - 2009 (vgl.<br />
KREISES GÜTERSLOH 2010) gehen für den Bereich „Papendiek“ Nachweise eines Kiebitz-<br />
vorkommens aus dem Jahr 2007 hervor. In den übrigen Jahren (bis einschließlich 2009)<br />
wurden keine Nachweise im Untersuchungsraum erbracht. Zusätzlich wurden jedoch laut<br />
Angaben der BÜRGERINITIATIVE PAPENDIEK (VERL) (2009) zwischen 2003 und 2008 ver-<br />
schiedene faunistische Einzelbeobachtungen im geplanten Änderungsbereich und seinem<br />
nahen Umfeld gemacht. Hierzu zählen Vorkommen der Arten Zwergfledermaus, Feldhase,<br />
Rebhuhn, Schleiereule und Grünspecht. Darüber hinaus erfolgten durch einen ortsansässi-<br />
gen Entomologen zwischen 1980 und 2007 zahlreiche Beobachtungen von Tag- und<br />
Nachtfalter im Gebiet. Insgesamt wurden dabei 344 verschiedene Arten erfasst. Von die-<br />
sen werden laut genannter Quelle 14 Arten in der RL-BRD bzw. 57 Arten auf der RL-<br />
NWR (99) geführt. Da diese Angaben alle aus nichtsystematischen Untersuchungen<br />
stammen sowie z.T. auch zu einem relativ weit zurückliegenden Zeitpunkt gemacht wur-<br />
den, sind diese nur als Hinweise und nicht als abschließend zu sehen. In der Summe sind<br />
von den genannten Arten zudem nur Zwergfledermaus, Rebhuhn und Schleiereule in NRW<br />
als planungsrelevant eingestuft. Diese sind auch bereits für die Messtischblätter 4118 und<br />
4117 gemeldet (siehe Anhang I). Die jeweiligen Gruppen Fledermäuse und Avifauna wur-<br />
den im Zuge der aktuellen Erhebungen im Jahr 2009 überprüft (siehe unten).<br />
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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Faunistische Daten - Aktuelle Erhebungen<br />
Zur rechtssicheren Beurteilung der artenschutzrechtlichen Relevanz der geplanten <strong>ASB</strong>-<br />
Darstellung wurden neben der Auswertung vorhandener Daten faunistische Erfassungen<br />
bzw. Potentialanalysen für die folgenden Artengruppen in den beiden Änderungsbereichen<br />
„<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ durchgeführt:<br />
• Kartierung Avifauna (schwerpunktmäßig planungsrelevante Arten) mit acht Begehungen<br />
zwischen März – Juni 2009<br />
• Potenzialanalyse Fledermäuse mit einer Ortsbegehung im Mai 2009<br />
• Potenzialabschätzung Amphibien mit drei Ortsbegehungen zwischen April und Mai 2009<br />
Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Kartierungen für die beiden Standorte zu-<br />
sammenfassend dargestellt. Für weitere Details wird auf die faunistischen Gutachten von<br />
BIO-CONSULT (2010) sowie ECHOLOT GBR (2009) verwiesen.<br />
Avifauna<br />
Neben der Erfassung der Brutvögel wurden bei den Kartierungen auch Durchzügler sowie<br />
Rast- und Nahrungsgäste erfasst. Im Ergebnis konnten dabei insgesamt 19 Arten (siehe<br />
Tab. 3) nachgewiesen werden, von denen 15 Arten im Untersuchungsgebiet als Brutvögel<br />
eingestuft werden konnten. Weitere drei Arten suchten das Gebiet zur Nahrungssuche auf<br />
und brüten voraussichtlich im Umfeld des Untersuchungsraums. Von den nachgewiesenen<br />
Arten ist laut LANUV (2010) keine Art in NRW als planungsrelevant anzusprechen.<br />
Tab. 3 Im Bereich „Papendiek“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO-CONSULT 2010), in<br />
NRW planungsrelevante Arten rot<br />
Artname wissenschaftl. Name<br />
Amsel Turdus merula x<br />
Brutpaare/<br />
Reviere 1<br />
VRL 2 § 3<br />
Bachstelze Motacilla alba x V<br />
Buchfink Fringilla coelebs x<br />
Dohle Corvus monedula NG<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis x<br />
Fitis Phylloscopus trochilus x V<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin<br />
Grünfink Carduelis chloris x<br />
Grünspecht Picus viridis NG<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis x<br />
Kohlmeise Parus major x<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x<br />
Ringeltaube Columba palumbus x<br />
Singdrossel Turdus philomelos x<br />
Star Sturnus vulgaris x V<br />
Stieglitz Carduelis carduelis x<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto NG<br />
RL<br />
NRW<br />
2008 4<br />
RL D<br />
2007 4<br />
- 39 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Artname wissenschaftl. Name<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes x<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita x<br />
1): x = Burtpaar / Revier, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler<br />
2): VRL = Anhang I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
3): § = streng geschützte Arten der Bundesartenschutzverordnung (S)<br />
Brutpaare/<br />
Reviere 1<br />
VRL 2 § 3<br />
RL<br />
NRW<br />
2008 4<br />
RL D<br />
2007 4<br />
4): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al. 2008) bzw. RL D = Rote Liste der Brutvögel<br />
Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) - Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht / Bestand vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: stark<br />
gefährdet, Kategorie 3: gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste, S: von Schutzmaßnahmen abhängig<br />
Fledermäuse<br />
Im Mai 2009 wurde der Änderungsbereich auf seine potenzielle Eignung als Fledermausle-<br />
bensraum sowie die potenziell durch die geplante <strong>ASB</strong>-Darstellung bzw. anschließende<br />
Wohnbaunutzung entstehenden Beeinträchtigungen begutachtet. Dabei wurde durch die in<br />
einer Tagesbegehung auf bestimmte Strukturen, wie z.B. ältere Laubbäume mit Baumhöh-<br />
len und Spalten, Leitstrukturen etc., sowie damit potenziell gegebene Funktionen als Nah-<br />
rungshabitate und Verbindungsachsen zwischen Quartier- und Jagdlebensräumen geach-<br />
tet. Da die im Gebiet bestehenden Bebauungen im Zuge der Planung voraussichtlich erhal-<br />
ten bleiben, wurden diese für das Regionalplanänderungsverfahren nicht auf eine Eignung<br />
als Fledermausquartier überprüft. Zugängliche Baumbestände wurden diesbezüglich je-<br />
doch auf Baumhöhlen und Spalten untersucht (vgl. ECHOLOT 2009).<br />
Im Ergebnis konnten keine Quartiernutzungen im Gebiet festgestellt werden. Auch poten-<br />
zielle Quartierstrukturen konnten in den betrachteten Bäumen nicht festgestellt werden. Da<br />
unzugängliche Bäume jedoch ggf. noch Quartierpotenziale aufweisen könnten, werden zur<br />
Verfestigung der Ergebnisse für die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung ergänzende Untersuchungen empfohlen. Als potenziell geeignete Jagdha-<br />
bitate für in Offenlandbereichen jagende Arten wie Breitflügelfledermäuse oder Abendseg-<br />
ler sind generell die im Änderungsbereich gelegenen Grünlandflächen zu sehen, wobei ihre<br />
Eignung mit zunehmender Nutzungsintensität abnimmt. Als eher ungeeignet sind dement-<br />
sprechend auch die kleinflächigen Ackernutzungen im Nordosten des Gebiets einzustufen.<br />
Durch die zwischen den Grünlandparzellen verlaufenden linienförmigen Vegetationsstruk-<br />
turen bietet der Änderungsbereich jedoch verschiedenste potenziale geeignete Strukturen<br />
für strukturgebunden jagende Arten wie Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Bartfle-<br />
dermaus und Braunes Langohr. Aufgrund der direkten Anbindung an weitere außerhalb<br />
des Änderungsbereichs gelegene Vegetationsstrukturen weisen fast alle im Gebiet beste-<br />
henden Gehölzstrukturen auch gleichzeitig eine potenzielle Eignung als Leitstrukturen zur<br />
Verbindung verschiedener Quartierstandorte oder auch zwischen Quartieren und Nah-<br />
rungslebensräumen auf (vgl. ECHOLOT 2009).<br />
Zusammenfassend ist auch im Bereich „Papendiek“ ein generelles Vorkommen aller 11 in<br />
den Messtischblättern MTB 4116 und MTB 4117 (<strong>Verl</strong>) aufgeführten Arten (siehe Anhang I)<br />
möglich. Maßgeblich für die Ebene der Regionalplanung sind auch hier die sich in NRW in<br />
- 40 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
einem ungünstigen Erhaltungszustand befindlichen Arten die Große Bartfledermaus, das<br />
Große Mausohr sowie der Kleine Abendsegler (siehe Anhang I).<br />
Amphibien<br />
Zur Überprüfung der Relevanz des Änderungsbereichs für Amphibien wurden innerhalb der<br />
Planflächen bestehende Gewässer erfasst und auf ein Vorkommen von Tieren bzw. ihrer<br />
generellen Eignung für diese Gruppe untersucht. Für den Bereich „Papendiek“ sind diesbe-<br />
züglich vier schmale, etwa 200 – 250 m lange Gräben innerhalb der südlichen Grünlandflä-<br />
che zu berücksichtigen. Diese Gräben sind abschnittweise von Gebüschen und Hecken<br />
gesäumt. Zum Zeitpunkt der Kartierung wurden keine Nachweise erbracht. Zudem wiesen<br />
die Gräben Eisenocker im Wasser auf. Ein Vorkommen streng geschützter oder gefährde-<br />
ter Arten ist jedoch nicht zu erwarten (vgl. BIO-CONSULT 2010).<br />
Biologische Vielfalt<br />
Bezüglich der genetischen Variationen im Plangebiet sind nur allgemeine Rückschlüsse<br />
möglich. Aufgrund der bereits bestehenden intensiven Nutzung kann jedoch unterstellt<br />
werden, dass die genetische Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten insgesamt<br />
nur mäßig ausgeprägt ist. Auch hinsichtlich der Arten- und Biotopvielfalt ist wegen der be-<br />
stehenden intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung schon jetzt von einer Verringe-<br />
rung gegenüber dem natürlichen Potenzial auszugehen.<br />
4.3.6 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />
Da die für die Regionalplanänderung beantragten Flächen keiner naturschutzfachlichen<br />
Festsetzung unterliegen, können erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigun-<br />
gen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Biotopkatasterflächen oder nach § 30<br />
BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützte Biotope. Aufgrund der jeweiligen<br />
Entfernungen für umliegende Schutzausweisungen sind auch hier keine Beeinträchtigun-<br />
gen zu erwarten.<br />
Biotop- und Lebensraumstrukturen<br />
Mit der angestrebten Regionalplanänderung wird in Teilen des Änderungsbereichs der<br />
nachhaltige <strong>Verl</strong>ust bestehender Biotopstrukturen vorbereitet. Für den Änderungsbereich<br />
bedeutet dies im Wesentlichen eine Überplanung von Offenlandbereiche in Form von in-<br />
tensiv genutztem Grünland. Diesen ist nach der Arbeitshilfe „Numerischen Bewertung von<br />
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (vgl. LANUV 2008B) wie auch den kleinflächi-<br />
gen Ackernutzungen und Grabenläufen überwiegend nur eine relativ geringe ökologische<br />
Wertigkeit (2 - 4 WP) zuzusprechen. Kleinräumige feuchtere Grünlandbereiche sind hinge-<br />
- 41 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
gen höherwertiger anzurechnen (ca. 6 WP). Dies gilt auch für die im Änderungsbereich<br />
liegenden Gehölz- bzw. Baumbestände (7 WP). Bereits versiegelte Flächen (z.B. Straßen)<br />
und auch andere urban geprägte Siedlungsstrukturen fließen mit einem Wert von 0 WP ein.<br />
Im Zuge der Eingriffsermittlung sind diese <strong>Verl</strong>uste nach dem Bewertungssystem der ge-<br />
nannten Arbeitshilfe zu bilanzieren sowie nachfolgend geeignete Ausgleichs- und Ersatz-<br />
maßnahmen vorzunehmen (siehe Ziffer 7.2).<br />
Neben der Wertigkeit der Biotopstrukturen hinsichtlich ihrer Biotopwerte verlieren diese<br />
auch ihre (potenziellen) Funktionen als Lebensräume für die an die jeweiligen Strukturen<br />
gebundenen Arten. Für das überwiegend grünlandgeprägte Plangebiet kann es sich hierbei<br />
sowohl um in Offenland brütende Vogelarten als auch um in solchen Bereichen jagende<br />
Vogelarten und Fledermäuse handeln. Auch die durch die Flächen verlaufenden Gehölz-<br />
strukturen und Wassergräben sind als potenziell nutzbare Nischen zu sehen. Eine beson-<br />
dere Relevanz des Plangebiets für per Definition des § 7 BNatSchG streng bzw. besonders<br />
geschützte Arten konnte bei den faunistischen Erhebungen im Jahr 2009 jedoch nicht be-<br />
legt werden (siehe 4.3.5). Auf die im Zuge des Planvorhabens in diesem Zusammenhang<br />
zu berücksichtigenden planungsrechtlichen Anforderungen wird in Kap. 4.3.7 näher einge-<br />
gangen. Die Relevanz der Planflächen bzw. mögliche Auswirkungen des Änderungsverfah-<br />
rens für andere Tier- und Pflanzenarten im Raum wird im Folgenden zusammenfassend<br />
dargestellt werden. Zusätzlich sollten bei der Kompensation im Zuge der Bauleitplanung<br />
Ersatzstrukturen für die im Raum in früheren Jahren nachgewiesene artenreiche Schmet-<br />
terlingsfauna (siehe 4.3.5) geschaffen werden.<br />
Avifauna<br />
Im Ergebnis der avifaunistischen Kartierungen wird davon ausgegangen, dass für alle<br />
nachgewiesenen 19 Arten aufgrund ihrer Häufigkeit keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
durch das Vorhaben entstehen. Da die im Raum nachgewiesenen ungefährdeten „Aller-<br />
weltsarten“ keine tradierten Niststandorte nutzen, kann den durch das Vorhaben entste-<br />
henden Beeinträchtigungen für solche Arten (z.B. <strong>Verl</strong>ust von Gehölzstrukturen) durch eine<br />
Bauzeitenregelung mit Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit und Aufzuchtzeit (März bis<br />
September) mindernd entgegengewirkt werden. Nahrungshabitate sind in ähnlicher Form<br />
im Umfeld gegeben, so dass auch hier ein Ausweichen möglich ist. Die durch das Vorha-<br />
ben entstehenden Beeinträchtigungen können somit auf ein unerhebliches Maß reduziert<br />
werden. Unabhängig davon werden auch durch die im Zuge von neuen Wohnbebauungen<br />
entstehenden Gärten kleinräumig neue Nischen und Habitatsstrukturen für störungsu-<br />
nempfindlichere Arten schaffen, die nachteilige Veränderungen des Raums für die Arten<br />
mindern. In Kap. 4.3.7 wird im Weiteren auf die artenschutzrechtliche Gefährdungsein-<br />
schätzung hinsichtlich planungsrelevanter Vogelarten eingegangen.<br />
- 42 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Fledermäuse<br />
Die potenziell innerhalb der Planfläche vorkommenden Arten sind alle im Anhang IV der<br />
FFH RL gelistet, so dass diese zusammenfassend bei der artenschutzrechtlichen Gefähr-<br />
dungseinschätzung im Kap. 4.3.7 behandelt werden.<br />
Amphibien<br />
Aufgrund der angrenzend intensiv genutzten Grünlandflächen sowie der Verockerung der<br />
Gräben sind bedeutende Amphibienvorkommen im Änderungsbereich nicht zu erwarten.<br />
Sofern ein Vorkommen von Arten besteht, handelt es sich hierbei voraussichtlich nur um<br />
ungefährdete und weit verbreitete Arten. Ein Vorkommen planungsrelevanter Arten ist un-<br />
wahrscheinlich. Planungsrechtliche Restriktionen aus den Gesetzgebungen für den Arten-<br />
schutz sind nicht zu erwarten. Vor einer abschließenden Überplanung sollten die jeweiligen<br />
Gewässer und ihre Randstrukturen jedoch kurzfristig auf ein Vorkommen von Arten über-<br />
prüft werden. Sollten dabei von der Prognose abweichend Nachweise erzielt werden, sind<br />
entsprechende Maßnahmen (Umsiedlung etc.) einzuleiten.<br />
Unabhängig davon können - wie auch für die Avifauna - ggf. innerhalb der neuen Wohnbe-<br />
bauungen entstehende Gärten bzw. Gartenteiche mögliche neue Lebensräume bieten und<br />
somit den Eingriff für die Gruppe der Amphibien weiter mindern. Erhebliche Beeinträchti-<br />
gungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
4.3.7 Gefährdungsabschätzung Artenschutz – Papendiek<br />
Hinsichtlich der rechtlichen Relevanz und methodischen Bearbeitung des Artenschutzes<br />
wird auf das entsprechende Kapitel für den Bereich „<strong>Verl</strong> West“ (Kap. 4.3.4) verwiesen.<br />
Eine weitere Differenzierung der unten stehenden Ergebnisse ist dem gesondert erarbeite-<br />
ten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen.<br />
Avifauna<br />
Zusätzlich zu den in Kap. 4.3.6 genannten als „ungefährdet“ eingestuften Vogelarten sind<br />
in Bezug auf das Planvorhaben insbesondere die sogenannten „planungsrelevanten Arten“<br />
zu betrachten. Trotz der in fachlich ausreichender Tiefenschärfe durchgeführten Erhebun-<br />
gen konnten im Jahr 2009 keine der in Anlage I gelisteten Arten der Messtischblätter 4116<br />
und 4117 bestätigt werden. Ein Vorkommen ist daher z.T. auch begründet durch im Raum<br />
fehlenden, für die Arten erforderlichen Lebensraumstrukturen, auszuschließen. Essentielle<br />
Bestandteile von im Raum genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind demzufolge<br />
durch das Vorhaben nicht betroffen. Da jedoch rückblickend im Jahr 2007 ein Kiebitzrevier<br />
innerhalb der Planflächen nachgewiesen wurde (vgl. KREIS GÜTERSLOH 2010), müssen die<br />
Planflächen trotzdem als tendenziell für den Kiebitz geeignet angesehen werden. Aufgrund<br />
der im Umfeld verbleibenden für diese und auch andere Arten geeigneten Strukturen, ist<br />
jedoch insgesamt davon auszugehen, dass durch das Vorhaben die ökologische Funktion<br />
des Raums für die Gruppe der Avifauna nicht nachhaltig entwertet wird. Artenschutzrecht-<br />
lich relevante Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Zudem ist der Erhaltungszustand<br />
- 43 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
für den Kiebitz in der atlantischen Region mit „günstig“ eingestuft. Maßgeblich für die Ebe-<br />
ne der Regionalplanung sind insbesondere solche Arten, die sich in NRW in einem ungüns-<br />
tigen Erhaltungszustand befinden. Die Art ist daher für die Regionalplanungsebene nicht<br />
als verfahrenskritisch einzustufen. Um jedoch abschließend ein Töten bzw. einen Verbots-<br />
tatbestand gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können, ist wie in Kap. 4.3.6 bereits ge-<br />
nannt, in jedem Fall auf den nachfolgenden Planungsebenen eine Bauzeitenregelung mit<br />
Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (März bis September) einzuhalten.<br />
Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist zudem durch eine gezielte Kompensations-<br />
maßnahmengestaltung im Zuge der Eingriffsregelung (siehe Kap. 7.2) ggf. eine Wert-<br />
steigerung von umliegenden Flächen für die lokale Avifauna und insbesondere den Kiebitz<br />
möglich (z.B. Flächenextensivierungen, Umwandlung von Acker in Grünland etc.).<br />
Fledermäuse<br />
Aufgrund der im Raum bestehenden Strukturen kann für den Änderungsbereich „Papen-<br />
diek“ eine potenzielle Eignung als Fledermauslebensraum unterstellt werden. Sowohl die<br />
weiträumigen Grünlandflächen als auch die bestehenden Gehölzstrukturen können mögli-<br />
cherweise sowohl Funktionen als Nahrungshabitate als auch als Verbindungsachsen zwi-<br />
schen Quartier- und Jagdlebensräumen bzw. Quartieren haben. Allerdings konnten bei der<br />
Begehung in 2009 aktuell keine Quartiernutzungen oder geeignete Baumhöhlen und Spal-<br />
ten festgestellt werden, so dass insgesamt davon auszugehen ist, dass keine essentiellen<br />
Bestandteile genutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Vorhaben beansprucht<br />
werden. Dies gilt auch für die im Hinblick auf die Regionalplanungsebene besonders zu<br />
berücksichtigenden Arten Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und Kleiner Abendseg-<br />
ler .Zur Vermeidung eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG werden in jedem Fall<br />
für die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Un-<br />
tersuchungen empfohlen.<br />
Amphibien<br />
Ein Vorkommen der für die Messtischblätter 4117 und 4118 gemeldeten Arten Kamm-<br />
molch; Kreuzkröte; Laubfrosch und Moorfrosch (siehe Anhang I) wird angesichts der be-<br />
stehenden Biotopstrukturen und Vorbelastungen nicht erwartet. Auch wenn die Erfüllung<br />
eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG nicht erwartet wird, sind bei einer Überpla-<br />
nung der Gewässerstrukturen diese kurz vorher auf ein mögliches Vorkommen von Amphi-<br />
bien zu überprüfen.<br />
Zusammenfassend ist auf Basis der in 2009 erfolgten Einschätzungen des Änderungsbe-<br />
reichs als Lebensraum für die untersuchten Gruppen Avifauna, Fledermäuse und Amphi-<br />
bien davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbots-<br />
tatbestände gem. § 44 BNatSchG erfüllt werden. Um diese Erkenntnis weiter zu belegen<br />
und abschließend eine solche Erfüllung ausschließen zu können, werden jedoch für die<br />
nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere ergänzen-<br />
de Untersuchungen der Fledermausfauna wie auch ggf. eine aktuelle Überprüfung der Ge-<br />
- 44 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
wässer bzgl. Amphibien als erforderlich erachtet. Für weitere Details wird auf den Arten-<br />
schutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die genannten Faunagutachten verwiesen.<br />
4.4 Schutzgut Boden<br />
4.4.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft bilden den abiotischen Bestandteil des Natur-<br />
haushaltes und stehen in einem engen und ständigen Austausch miteinander. So stehen<br />
Böden auf vielfältige Weise eng mit dem übrigen Naturhaushalt in Kontakt und beeinflus-<br />
sen die Ausprägung der Zusammensetzung der darin und darauf lebenden Arten maßgeb-<br />
lich. Böden sind von Hohlräumen durchsetzt, in die Wasser und Luft eindringen und in de-<br />
nen sich Pflanzenwurzeln ausbreiten können. Böden spielen als land- und forstwirtschaftli-<br />
che Standorte eine große Rolle, da sie die Lebensgrundlage für den Menschen bilden.<br />
Gerade auch weil Böden die Bildung von sauberem Grundwasser ermöglichen, sind ihre<br />
Funktion und ihr Erhalt für den Menschen als sehr wichtig einzustufen. Ferner beeinflussen<br />
Böden den Energie- und Stoffhaushalt der Atmosphäre.<br />
Die Betrachtung des Schutzgutes Boden im Rahmen der Umweltprüfung bezieht sich im<br />
Wesentlichen auf Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt (Böden mit be-<br />
sonderer Eignung als Standort für gefährdete Pflanzengesellschaften oder hoher natürli-<br />
cher Bodenfruchtbarkeit) oder Böden mit besonderer natur- oder kulturgeschichtlicher Be-<br />
deutung. Für das Schutzgut Boden sind demzufolge im Zuge des Planvorhabens folgende<br />
Ziele des Umweltschutzes einzubeziehen:<br />
• Flächeneffiziente und flächensparende Planung von Raumnutzungen (Vermeidung der<br />
Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung) Minimierung von Immissionen<br />
(§ 2 Abs. 8 ROG)<br />
• Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung von Bodenfunktionen (insbesondere<br />
natürliche Funktionen und Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte)<br />
(§ 1 BBodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG)<br />
• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />
und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />
seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,<br />
Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />
Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />
dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />
• Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit<br />
und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen. (B. III. 1.26 LEP NRW)<br />
• Die Versiegelung weiterer Flächen ist im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung<br />
zu begrenzen. Die Entsiegelung befestigter Fläche ist zu unterstützen. (B.II.4.1<br />
Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
- 45 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.4.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />
Der Änderungsbereich einschließlich des abgegrenzten Untersuchungsgebiets (siehe Abb.<br />
13) weist Sandböden auf, die sich aus den im Untergrund anstehenden Sanden des<br />
Pleistozäns ausgebildet haben (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
1989). Hierbei handelt es sich sowohl um z.T. tiefreichend humose Gley-Podsole (gP8) als<br />
auch Podsole und Braunerde-Podsole (P82). Im südlichen Untersuchungsraum grenzen<br />
typische Gleye (pG8) an den Änderungsbereich an.<br />
Bodentypen <strong>Verl</strong>-West<br />
gP8 → Gley-Podsole<br />
P82 → Podsole und Braunerde-Podsole<br />
pG8 → typischer Gley<br />
Abb. 13 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ (GEOLOGISCHES LANDESAMT NORD-<br />
RHEIN-WESTFALEN 1989)<br />
Die Gley-Podsole (gP8) weisen mit Bodenzahlen zwischen 15 – 30 eher geringe Erträge<br />
auf. Ihre Sorptionsfähigkeit und nutzbare Wasserkapazität sind ebenfalls gering bis sehr<br />
gering einzustufen. Die Wasserdurchlässigkeit dieser Böden wird hingegen hoch bis sehr<br />
hoch bewertet. Grundwasser steht hier in einem Abstand von 8 – 15 dm unter Flur an. Stel-<br />
lenweise liegt im Untergrund Ortstein vor.<br />
Die eher im nördlichen Plangebiet vorzufindenden dürreempfindlichen Braunerde-Podsole<br />
(P82) weisen ähnliche Bodeneigenschaften auf. Auch sie führen mit Bodenzahlen zwischen<br />
15 – 30 nur zu geringen Erträgen. Sorptionsfähigkeit und nutzbare Wasserkapazität der<br />
Böden sind beide als gering einzustufen, die Wasserdurchlässigkeit hingegen hoch bis<br />
gP8<br />
sehr hoch. Grundwasser steht hier z.T. in einem Abstand von 13 – 20 dm unter Flur an.<br />
P82<br />
pG8<br />
- 46 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Auch hier liegt stellenweise im Untergrund Ortstein vor. Laut „Auskunftsinformationssystem<br />
BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden“ sind diese Böden aufgrund ihres Biotopentwick-<br />
lungspotenzials als schutzwürdige Böden der niedrigsten von drei Schutzstufen (Schutzstu-<br />
fe 1 - schutzwürdig) zuzuordnen (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
2004).<br />
Die südlich angrenzenden typischen Gleye (pG8) weisen etwas höhere Bodenzahlen (25 –<br />
40) und somit immerhin geringe bis mittlere Erträge auf. Durch die hohen Grundwasser-<br />
stände (i.a. 6 - 10 dm unter Flur) ist ihre Bearbeitbarkeit jedoch z.T. nur erschwert möglich.<br />
Weitere Eigenschaften sind eine geringe Sorptionsfähigkeit sowie eine geringe Wasserka-<br />
pazität nach einer Grundwasserabsenkung. Die Wasserdurchlässigkeit dieser Böden ist<br />
hoch bis sehr hoch. Stellenweise liegt im Untergrund Ortstein-Raseneisenstein vor.<br />
Altlasten sind dem KREIS GÜTERLOH (2009) innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“<br />
sowie des nahen Umfeldes nicht bekannt.<br />
4.4.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen<br />
Gemäß § 1 BBodSchG sind bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner<br />
natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
soweit wie möglich zu vermeiden. Die zu schützenden Funktionen des Bodens werden<br />
dabei im § 2 BBodSchG näher erläutert und decken sich im Wesentlichen mit den in der<br />
Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Prüfkriterien (besondere<br />
Bodenfunktionen gemäß Karte der schutzwürdigen Böden in NRW).<br />
Die geplante Neuordnung des Plangebiets führt durch die Erweiterung von Allgemeinen<br />
<strong>Siedlungsbereiche</strong>n zu einer dauerhaften Überbauung und Neuversiegelung von Boden.<br />
Für den geplanten Allgemeinen Siedlungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ bzw. die in den nächsten<br />
Planungsebenen angestrebte Wohngebietsnutzung wird analog zur umliegenden Bebau-<br />
ung von einer maßvoll verdichteten Bebauung mit einer absoluten Maximalversieglung von<br />
60 % des Änderungsbereichs ausgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein<br />
nicht unerheblicher Anteil des Änderungsbereichs von (Wohn)bebauung eingenommen<br />
wird bzw. über Festsetzungen im FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> oder Satzungen gesichert ist. Eine<br />
zusätzliche Neuversiegelung durch Wohnbauflächenentwicklungen ist daher in Anlehnung<br />
an das Entwicklungskonzept <strong>Verl</strong> 2020 (vgl. BKR 2008) im Wesentlichen nur auf einer Flä-<br />
che von ca. 14 ha möglich (siehe Kap. 2). Bezogen auf diese 14 ha entspricht die maximal<br />
mögliche Neuversiegelungsfläche ca. 8,4 ha.<br />
Bei den im Änderungsbereich gelegenen Böden handelt es sich im Wesentlichen um Gley-<br />
Podsole (gP8 → ca. 22,7 ha) oder auch kleinflächig um Gleye (pG8 → ca. 1,3 ha), die kei-<br />
ne besonderen Bodenfunktionen haben. In diesen Abschnitten sind auch weitestgehend<br />
die Teilbereiche anzusiedeln, die noch Flächenpotenziale für neue Wohnbauflächenent-<br />
wicklungen bieten. Der übrige Teil des Plangebiets (ca. 11 ha) ist hingegen weitestgehend<br />
- 47 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
von schutzwürdigen Podsolen und Braunerde-Podsole (P82) geprägt. Diese sind jedoch<br />
durch bestehende (Wohn)Bebauungen im Gebiet nachhaltig überprägt (siehe Abb. 14) und<br />
in ihren Funktionen beeinträchtigt. Zudem handelt es sich bei diesem Bodentyp „nur“ um<br />
Böden der Schutzstufe 1, so dass zusammenfassend dem Vermeidungsgrundsatz des<br />
BBodSchG im Zuge des Planvorhabens weitestgehend Rechnung getragen wird. Die Be-<br />
einträchtigungen des Schutzgutes werden daher im Sinne der Umweltverträglichkeit insge-<br />
samt als nicht erheblich eingestuft. Unabhängig davon verbleiben die Kompensationsver-<br />
pflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
Abb. 14 Flächenverteilung der überplanten Bodentypen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“<br />
4.4.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />
Der Änderungsbereich wie auch das umliegende Untersuchungsgebiet (siehe Abb. 15)<br />
weist Sandböden auf, die sich aus den im Untergrund anstehenden Sanden des Pleisto-<br />
zäns ausgebildet haben (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989).<br />
Hierbei handelt es sich im Bereich „Papendiek“ flächendeckend um Gley-Podsole (gP8) -<br />
z.T. tiefreichend humos -, die keine besonderen Bodenfunktionen aufweisen. Mit Boden-<br />
zahlen zwischen 15 – 30 sind die erzielbaren Erträge eher gering. Sorptionsfähigkeit und<br />
nutzbare Wasserkapazität dieses Bodentyps sind ebenfalls gering bis sehr gering einzustu-<br />
fen. Die Wasserdurchlässigkeit wird hingegen hoch bis sehr hoch bewertet. Grundwasser<br />
steht hier in einem Abstand von 8 – 15 dm unter Flur an. Stellenweise liegt im Untergrund<br />
Ortstein vor.<br />
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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Bodentypen Papendiek<br />
gP8→Gley-Podsole<br />
P81 → Podsole und Gley-Podsole<br />
E8 → Plaggenesche<br />
Abb. 15 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „Papendiek“ (GEOLOGISCHES LANDESAMT NORD-<br />
RHEIN-WESTFALEN 1989)<br />
Östlich bzw. südlich grenzen an den Änderungsbereich tiefreichend humose Podsole und<br />
Gley-Podsole (P81) an, die mit Bodenzahlen zwischen 15 – 30 ebenfalls nur gering ertrag-<br />
reich sind. Die Sorptionsfähigkeit dieser dürreempfindlichen Böden ist je nach Oberboden<br />
sehr gering bis gering. Auch ihre nutzbare Wasserkapazität ist nur niedrig. Die Wasser-<br />
durchlässigkeit hingegen kann hoch bis sehr hoch eingestuft werden. Zum Teil steht<br />
Grundwasser 13 -20 dm u. Flur an bzw. ist im Untergrund Ortstein vorhanden. Laut „Aus-<br />
kunftsinformationssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden“ ist dieser Bodentyp<br />
aufgrund seines Biotopentwicklungspotenzials als schutzwürdiger Boden in die niedrigste<br />
Schutzstufe (Stufe 1 - schutzwürdig) einzustufen (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-<br />
WESTFALEN 2004). Die kleinflächig südwestlich angrenzenden tiefreichend humosen Plag-<br />
genesche (E8) mit Bodenwerten zwischen 25 – 35 und mittleren Erträgen werden aufgrund<br />
ihres Biotopentwicklungspotenzials der Schutzstufe 3 (besonders schutzwürdig) zugeord-<br />
net (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2004).<br />
E8<br />
gP8<br />
Altlasten sind dem KREIS GÜTERLOH (2009) innerhalb des Änderungsbereichs „Papendiek“<br />
und seines nahen Umfeldes nicht bekannt.<br />
P81<br />
- 49 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.4.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />
Wie in Kap. 4.4.3 beschrieben sind gem. § 1 BBodSchG negative Beeinträchtigungen für<br />
den Boden soweit wie möglich zu vermeiden. Für die geplante Neuordnung des Ände-<br />
rungsbereichs „Papendiek“ ist ebenfalls analog zum beschriebenen Änderungsbereich<br />
„<strong>Verl</strong>-West“ eine maßvolle Bebauung mit maximal 60 % Flächenversiegelung geplant. In<br />
Bezug auf die Gesamtfläche von ca. 10 ha, von denen bereits ca. 1 ha durch Siedlungs-<br />
nutzung vorgeprägt ist, ist auf den verbleibenden ca. 9 ha eine maximale Neuversieglung<br />
von ca. 5,4 ha möglich.<br />
Bei den von den Bebauungen / Versiegelungen direkt betroffenen Böden handelt es sich<br />
ausschließlich um Gley-Podsole (gP8), die in NRW nicht als schutzwürdige Böden einge-<br />
stuft sind (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2004). Umliegende Böden<br />
werden nicht für Bebauungen in Anspruch genommen. Dem Vermeidungsgrundsatz des<br />
BBodSchG wird insofern im Zuge des Planvorhabens Rechnung getragen. Die Beeinträch-<br />
tigungen des Schutzgutes werden daher im Sinne der Umweltverträglichkeit insgesamt als<br />
nicht erheblich eingestuft. Unabhängig davon verbleiben die Kompensationsverpflichtungen<br />
aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
4.5 Schutzgut Wasser<br />
4.5.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft bilden den abiotischen Bestandteil des Natur-<br />
haushaltes und stehen in einem engen und ständigen Austausch miteinander. Das Schutz-<br />
gut Wasser tritt als elementarer Bestandteil des Landschaftshaushaltes und Grundlage<br />
aller Organismen mit den Schutzgütern Klima / Luft (z.B. über die Beeinflussung der Tem-<br />
peratur und der Luftfeuchtigkeit) und Boden (z.B. über die Grundwasserneubildung) in Ver-<br />
bindung. Eine besondere Schutzwürdigkeit ist den Grundwasservorkommen zuzuordnen,<br />
da sie den Bestand an grundwasserabhängigen Lebensräumen und Organismen, aber<br />
auch große Teile der Trinkwasserversorgung sichern. Grundwasservorkommen reagieren<br />
mit einer potenziell hohen Empfindlichkeit hinsichtlich Qualität und Quantität auf Verände-<br />
rungen im Bodenkörper. Die Fließ- und Stillgewässer stellen einen weiteren wichtigen Teil<br />
der Wasservorkommens dar. Sie sind bedeutender Lebensraum, aber auch Entsorgungs-<br />
medium, Transportweg, Freizeitobjekt und nicht zuletzt elementare landschaftsprägende<br />
Strukturen. Für das Schutzgut Wasser sind im Weiteren die folgenden Ziele des Umwelt-<br />
schutzes zu berücksichtigen:<br />
• Flächeneffiziente und flächensparende Planung von Raumnutzungen (Vermeidung der<br />
Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung) Minimierung von Immissionen<br />
(§ 2 Abs. 8 ROG)<br />
• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />
und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />
seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhal-<br />
- 50 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
tung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />
Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />
dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />
• Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit<br />
und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen. (B. III. 1.26 LEP NRW)<br />
• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für Grundwasserschutz, -neubildung<br />
und -gewinnung (§ 2 Abs. 8 ROG)<br />
• Schutz von Gewässern vor Schadstoffimmissionen und anderen schädlichen Einwirkungen<br />
(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG)<br />
• Erhalt der Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätte<br />
und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten und als Biotopvernetzung<br />
(§ 21 Abs. 5 BNatSchG)<br />
• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz<br />
(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG, § 2 Abs. 8 ROG)<br />
• Grundwasservorkommen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, die in absehbarer<br />
Zeit dafür herangezogen werden sollen oder für eine zukünftige dauerhafte Versorgungssicherheit<br />
erhalten werden müssen, sind im Gebietsentwicklungsplan durch<br />
Darstellung als Bereiche zum Schutz der Gewässer zu sichern. (B. III. 4.21 LEP NRW)<br />
• In Gebieten, in denen wegen der geologischen Struktur das Grundwasser besonders<br />
gefährdet ist, ist bei allen Planungen und Maßnahmen der Schutz des Grundwassers<br />
vor Verunreinigungen zu sichern. (B. III. 4.23 LEP NRW)<br />
• Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer sind als natürliche Retentionsräume<br />
zu erhalten und zu entwickeln. Einer Beschleunigung des Wasserabflusses<br />
ist entgegenzuwirken. (B. III. 4.25 LEP NRW)<br />
• Die zeichnerisch dargestellten Freiraumbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis<br />
(Wald, Schutz der Natur, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung,<br />
Oberflächengewässer, Grundwasser- und Gewässerschutz, Überschwemmungsbereiche)<br />
sind grundsätzlich vor Beeinträchtigungen ihrer Funktionen zu schützen. (B. II. 1.1<br />
Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• Die bestehenden Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung sind bedarfsgerecht zu<br />
nutzen und ggf. umweltverträglich auszubauen. (…) Der Schutz und falls erforderlich die<br />
Sanierung bestehender Grundwasserentnahmen hat Vorrang vor der Nutzung neuer<br />
Grundwasservorkommen. (B. II. 4.1 Ziel 2 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• Auf eine sparsame Nutzung des begrenzten Naturgutes „Wasser“ ist hinzuwirken. Möglichkeiten<br />
der Mehrfachnutzung und innerbetrieblicher Wasserkreisläufe, insbesondere<br />
bei Brauchwassernutzung in Industrie und Gewerbe sind zu untersuchen, zu fördern<br />
und anzuwenden. Kooperationen zwischen den Betrieben, die diesem Zwecke dienen,<br />
sind anzustreben. (B. II. 4.1 Ziel 3GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• Die Versiegelung weiterer Flächen ist im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung<br />
zu begrenzen. Die Entsiegelung befestigter Fläche ist zu unterstützen. (B.II.4.1<br />
Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• Alle Quellgebiete und Gewässersysteme (…) sind in ihrer Funktion als<br />
a. zentrale Bestandteile des Naturhaushaltes<br />
b. Retentionsflächen für Hochwasserabfluss<br />
c. vielfältige Lebensräume mit kleinräumigen Lebensraumnischen<br />
d. Vernetzungselemente im Biotopverbund<br />
e. System einer schadlosen Wasserabführung<br />
- 51 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
• zu sichern und zu entwickeln. (B.II.4.2 Ziel 1GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• Die qualitativen Anforderungen an die Wassergüte und die Gewässerstruktur sind durch<br />
die Bereitstellung eines ausreichenden Entwicklungsspielraumes entsprechend der natürlichen<br />
Fließgewässerdynamik zu gewährleisten. Entlang der Fließgewässer ist zumindest<br />
auf Uferstreifen eine standortangepasste Entwicklung von Biotopelementen zu<br />
ermöglichen. (B.II.4.2 Ziel 2 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• In den <strong>Siedlungsbereiche</strong>n erfordert die Entwicklung zu einem guten Zustand der Gewässer<br />
bzw. dessen Erhaltung (Wasserrahmenrichtlinie), dass wassergefährdende und<br />
-beeinträchtigende Wirkungen ausgeschlossen werden und Einleitungen aus der Kanalisation<br />
die Strukturen des Gewässerbetts nicht schädigen. (B.II.4.2 Ziel 3 GEP Reg.-<br />
Bez. DT 2004)<br />
4.5.2 Vorhandene Umweltsituation – <strong>Verl</strong> West<br />
Der Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ liegt außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutz-<br />
gebiets und ist darüber hinaus auch nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt (vgl.<br />
KREIS GÜTERSLOH 2009).<br />
Laut „Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen“ liegt dieser Änderungs-<br />
bereich innerhalb eines Raums mit ergiebigem Grundwasservorkommen (vgl.<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1980A). Die quartären Lockergesteine<br />
aus Terrassenablagerungen der Flüsse und Bäche mit fluvioglazialen Sedimenten aus<br />
Sand und Kies bilden entweder Porengrundwasserleiter von großer Mächtigkeit mit mäßi-<br />
ger Durchlässigkeit oder aber von mittlerer Mächtigkeit mit guter Durchlässigkeit. Nach<br />
Aussagen der „Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in<br />
Nordrhein-Westfalen“ (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1980B) sind<br />
diese vor Ort als Gesteinsbereich mit guter Filterwirkung einzustufen. In den anstehenden<br />
Grundwasserleiter der Locker- und Festgesteine mit Porengefüge können Verschmutzun-<br />
gen zwar schnell eindringen, breiten sich jedoch eher langsam aus. Das Grundwasser un-<br />
terliegt weitestgehend der Selbstreinigung und fließt im Wesentlichen von Osten nach<br />
Westen.<br />
Oberflächengewässer liegen innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ lediglich in<br />
Form kleinerer Wassergräben entlang der Straßen bzw. sowie einzelner kleiner Privattei-<br />
che vor. Die Gräben verlaufen sowohl zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen-<br />
parzellen als auch entlang einiger Straßen und Wege im Gebiet. Unmittelbar südlich grenzt<br />
ein Regenrückhaltebecken an, das im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen wurde<br />
und temporären Wasserschwankungen unterliegt.<br />
- 52 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.5.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />
Gemäß § 1 WHG sind nachteilige Beeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, um ge-<br />
mäß dem wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatz eine möglichst nachhaltige Entwick-<br />
lung des Schutzgutes zu gewährleisten. Des Weiteren ist gem. § 51a Landeswassergesetz<br />
NRW insbesondere in Bezug auf die nachfolgenden Planungsebenen anfallendes Nieder-<br />
schlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt<br />
oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln<br />
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Entsprechend diesen gesetzlichen Forderungen<br />
ist daher innerhalb der nachfolgenden Bauleitplanungsebenen durch entsprechende<br />
Oberflächenentwässerungs- und Versickerungskonzepte der schadlosen Abführung des<br />
Niederschlagswassers pflichtgemäß nachzukommen. Abschließende Aussagen und Be-<br />
rechnungen sind diesbezüglich erst im Zuge eines konkreten Entwässerungskonzepts auf<br />
den nachfolgenden Bauleitplanungsebenen möglich.<br />
Mit der geplanten Ausweisung des Wohngebiets „<strong>Verl</strong>-West“ wird eine großflächige Über-<br />
bauung der Vorhabensfläche vorbereitet. Bezogen auf das Grundwasser führen die geplan-<br />
ten Versiegelungen und Bodenverdichtungen zu einer nachhaltigen Verminderung der<br />
Grundwasserneubildung sowie einer Verringerung der Versickerung von Niederschlags-<br />
wasser. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits weite Teile des Änderungsbereichs von<br />
(Wohn)bebauung eingenommen werden. Bezogen auf die mögliche Wohnbauflächenent-<br />
wicklung bzw. für Neuversiegelung verbleibende Fläche (ca. 14 ha) können demzufolge bei<br />
einem max. Versiegelungsgrad bis 60 % ca. 8,4 ha für die Grundwasserneubildung und<br />
Niederschlagsversickerung verloren gehen. Gefahren hinsichtlich Beeinträchtigungen des<br />
Grundwassers durch Schadstoffeinträge sind durch eine Ausweisung von Wohnbebauun-<br />
gen als unwahrscheinlich auszuschließen.<br />
Hinsichtlich des Teilschutzguts Oberflächengewässer werden dagegen keine für das<br />
Schutzgut besonders relevanten Strukturen in Anspruch genommen. Zudem werden die im<br />
Gebiet bestehenden Gartenteiche aufgrund ihrer Lage innerhalb privater Grundstücksflä-<br />
chen im Zuge der nachfolgenden Planungsebenen nicht verändert. Auch das unmittelbar<br />
südlich angrenzende Regenrückhaltebecken wird durch die Planungen nicht in Anspruch<br />
genommen. Durch das Gebiet verlaufende Wassergräben können voraussichtlich z.T.<br />
ebenfalls erhalten werden, so dass diesbezüglich keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />
das Schutzgut entstehen werden.<br />
Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Festsetzungen zur schadlosen und fachge-<br />
rechten Abführung von anfallendem Niederschlags- und Oberflächenwasser auf den nach-<br />
folgenden Ebenen getroffen werden, werden die voraussichtlich entstehenden Beeinträch-<br />
tigungen für das Schutzgut als nicht erheblich erachtet. Erheblich nachteilige und im Sinne<br />
des UVP-Gesetzes zulassungsrelevante Umweltwirkungen sind durch die Planungen nicht<br />
gegeben.<br />
- 53 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.5.4 Vorhandene Umweltsituation – Papendiek<br />
Auch der Änderungsbereich „Papendiek“ liegt außerhalb eines Wasser- oder Heilquellen-<br />
schutzgebiets und ist gleichzeitig auch nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen<br />
(vgl. KREIS GÜTERSLOH 2009).<br />
Die „Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen“ stellt den Raum als Be-<br />
reich mit sehr ergiebigem Grundwasservorkommen dar (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN 1980A). Die quartären Lockergesteine aus Terrassenablagerungen<br />
der Flüsse und Bäche mit fluvioglazialen Sedimenten aus Kies und Sand bilden dort Po-<br />
rengrundwasserleiter von großer Mächtigkeit mit sehr guter bis guter Durchlässigkeit. Nach<br />
Aussagen der „Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in<br />
Nordrhein-Westfalen“ (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1980B) sind<br />
diese vor Ort als Gesteinsbereich mit guter Filterwirkung einzustufen. In den anstehenden<br />
Grundwasserleiter der Locker- und Festgesteine mit Porengefüge können Verschmutzun-<br />
gen zwar schnell eindringen, breiten sich jedoch eher langsam aus. Das Grundwasser un-<br />
terliegt weitestgehend der Selbstreinigung und fließt im Wesentlichen von Osten nach<br />
Westen.<br />
Oberflächengewässer sind in diesem Änderungsbereich nur in Form kleinerer Wassergrä-<br />
ben zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächenparzellen zu finden.<br />
4.5.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />
Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für das Schutzgut Wasser wird auf das entspre-<br />
chende Kapitel für den Bereich „<strong>Verl</strong> West“ (Kap. 4.5.3) verwiesen. Auch für den Bereich<br />
„Papendiek“ gilt, dass abschließende Aussagen und Berechnungen zu Oberflächenent-<br />
wässerungs- und Versickerungskonzepten erst im Zuge eines konkreten Entwässerungs-<br />
konzepts auf den nachfolgenden Bauleitplanungsebenen möglich sind.<br />
Unabhängig davon wird mit der geplanten Ausweisung des Wohngebiets „Papendiek“ eine<br />
großflächige Überbauung von ca. 60 % der für neue Wohnbauflächen verbleibenden ca.<br />
9 ha der Planfläche vorbereitet (siehe Kap. 2). Bezogen auf das Grundwasser führen die<br />
geplanten Versiegelungen und Bodenverdichtungen zu einer nachhaltigen Verminderung<br />
der Grundwasserneubildung sowie einer Verringerung der Versickerung von Nieder-<br />
schlagswasser. Für den Bereich „Papendiek“ bedeutet dies einen Flächenverlust von ca.<br />
5,4 ha, die für die Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung verloren gehen.<br />
Wie für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ gilt, dass Gefahren für das Grundwasser durch Schad-<br />
stoffeinträge als unwahrscheinlich auszuschließen sind.<br />
Hinsichtlich des Teilschutzguts Oberflächengewässer werden dagegen keine für das<br />
Schutzgut besonders relevanten Strukturen in Anspruch genommen, so dass diesbezüglich<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut entstehen werden.<br />
- 54 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Festsetzungen zur schadlosen und fachge-<br />
rechten Abführung von anfallendem Niederschlags- und Oberflächenwasser auf den nach-<br />
folgenden Ebenen getroffen werden, werden die voraussichtlich entstehenden Beeinträch-<br />
tigungen für das Schutzgut als nicht erheblich erachtet. Erheblich nachteilige und im Sinne<br />
des UVP-Gesetzes zulassungsrelevante Umweltwirkungen sind durch die Planungen nicht<br />
gegeben.<br />
4.6 Schutzgut Klima / Luft<br />
4.6.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft bilden den abiotischen Bestandteil des Natur-<br />
haushaltes und stehen in einem engen und ständigen Austausch miteinander. Das Schutz-<br />
gut Klima / Luft wird durch die Klimaelemente Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind, Nie-<br />
derschlag und Strahlung bestimmt. Hinsichtlich der Qualität von Klima und Luft ist zwischen<br />
der freien Landschaft und den Siedlungsräumen zu unterscheiden. Während in der freien<br />
Landschaft das Klima weitgehend durch natürliche Gegebenheiten bestimmt wird, bildet<br />
sich in Siedlungsräumen ein durch anthropogene Einflüsse geprägtes Klima aus. So kann<br />
es zu einer erhöhten thermischen Belastung im Sommer und erhöhten Luftschadstoffkon-<br />
zentrationen kommen. Die gesetzlichen und planungsrechtlichen Zielsetzungen zeigen,<br />
dass der Immissionsschutz und der Erhalt von bioklimatischen und lufthygienischen Aus-<br />
gleichsfunktionen die wesentlichen zu betrachtenden Aspekte des Schutzguts Klima / Luft<br />
sind. Für die Schutzgutbetrachtung Klima / Luft fließen im Zuge des Planvorhabens folgen-<br />
de Ziele des Umweltschutzes ein:<br />
• Flächeneffiziente und flächensparende Planung von Raumnutzungen (Vermeidung der<br />
Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung) Minimierung von Immissionen<br />
(§ 2 Abs. 8 ROG)<br />
• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />
und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />
seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,<br />
Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />
Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />
dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />
• Schutz von Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
(§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG)<br />
• Sicherung der Luftqualität (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG)<br />
- 55 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
4.6.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />
Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem sub-<br />
atlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum<br />
ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern (vgl.<br />
MURL 1989). Die mittlere Lufttemperatur im Jahr liegt für das Gebiet um <strong>Verl</strong> zwischen 9ْ C<br />
und 9,5ْ C, die Jahresniederschlagsmenge beträgt zwischen 770 bis 830 mm / Jahr (vgl.<br />
BKR AACHEN 2000).<br />
Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten ist prinzipiell zwischen den Sied-<br />
lungsflächen und offenen landwirtschaftlichen Flächen, Wald bzw. Gewässern zu unter-<br />
scheiden. Diese können im Gegensatz zu den Siedlungsflächen durch ihre Kaltluftprodukti-<br />
on und Filterwirkung mögliche klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume darstellen.<br />
Demzufolge können die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen des Änderungs-<br />
bereichs als potenzielle Kaltluftentstehungsräume bezeichnet werden. Aufgrund des fast<br />
ebenen Geländereliefs ist im Gebiet kein deutlicher Luftaustausch durch einen aktiven<br />
Luftabfluss möglich.<br />
Als Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung eher negativ ein-<br />
wirkende „Lasträume“ sind derzeit im nahen Umfeld die Gewerbenutzungen nördlich der<br />
TWE-Trasse zu sehen.<br />
4.6.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – <strong>Verl</strong>-West<br />
Der dauerhafte <strong>Verl</strong>ust von Freiflächen durch Überbauung führt durch die Verkleinerung<br />
von Kaltluftentstehungsflächen zu einer lokalen Veränderung des Kleinklimas. Gegenwärtig<br />
handelt es sich bei den betroffenen Flächen um Freiflächen-Klimatope mit relativ ungestör-<br />
tem Tagesgang von Temperatur und Feuchte, Windoffenheit und starker Frisch- bzw. Kalt-<br />
luftproduktion. Zukünftig entsteht auf dieser Fläche ein <strong>Stadt</strong>rand-Klimatop. Dieser ist im<br />
Vergleich zum Status quo durch seinen mittleren Versiegelungsgrad mit mäßigem Grünflä-<br />
chenanteil (je nach Wetterlage) durch einen relativ flachen Temperaturverlauf zwischen<br />
Tag und Nacht bzw. einer wesentlich abgeschwächten nächtlichen Abkühlung gekenn-<br />
zeichnet. Darüber hinaus werden überregionale Winde abgebremst, so dass der Luftaus-<br />
tausch deutlich beeinträchtigt werden kann (vgl. BÖTTNER ET AL. 1995).<br />
Da im nördlichen Teilbereich der Planfläche bereits ein in Ost-West-Richtung verlaufender<br />
„Siedlungsriegel“ mit bestehenden Bebauungen existiert und die Planflächen zudem durch<br />
den aufgewallten Bahndamm der TWE-Trasse begrenzt werden, ist ein Abfließen der der-<br />
zeit im Plangebiet bestehenden Frischluft nach Norden nicht möglich. Auch das gering<br />
nach Südwesten geneigte Relief verhindert zusätzlich, dass der Änderungsbereich als<br />
funktionaler Ausgleichsraum für die nördlichen Gewerbenutzungen dienen kann. Dement-<br />
sprechend besteht kein funktionaler Bezug zwischen den Freiflächen als potenziellen Aus-<br />
gleichsräumen und den nordöstlich davon gelegenen klimatischen „Lasträumen“. Mit der<br />
- 56 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Realisierung des geplanten Wohngebiets werden demzufolge keine für das <strong>Stadt</strong>klima<br />
<strong>Verl</strong>s wesentlichen Funktionsräume in Anspruch genommen, so dass die Planungen keine<br />
negativen Beeinträchtigungen für das <strong>Stadt</strong>klima bewirken werden.<br />
Bezüglich anderer gebietsbezogener Emissionen, die sich negativ auf das Schutzgut aus-<br />
wirken könnten, wie z.B. Schadstoffemissionen, sind mit den angestrebten Planungen mit<br />
einer schwerpunktmäßigen Wohnbauflächenentwicklung keine emittierenden Betriebe zu<br />
erwarten. Unabhängig davon sind bei den weiteren Planungen die gesetzlichen Rahmen-<br />
bedingungen des BImSchG in jedem Fall zu berücksichtigen.<br />
Insgesamt sind demzufolge durch die Planungen für das Schutzgut Klima / Luft keine er-<br />
heblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Es empfehlen sich jedoch randliche Eingrü-<br />
nungs- bzw. flächeninterne Durchgrünungsmaßnahmen, um den mit kleinräumigen lokal-<br />
klimatischen Beeinträchtigungen mindernd entgegenzuwirken. Festsetzungen wie Dachbe-<br />
grünungen o.ä. auf den nachfolgenden Ebenen der verbindlichen Bauleitplanung wären<br />
ebenfalls denkbar.<br />
4.6.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />
Für den Änderungsbereich „Papendiek“ bestehen die gleichen klimatischen Grundvoraus-<br />
setzungen wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ (vgl. Kap. 4.6.2).<br />
Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten können die überwiegend landwirt-<br />
schaftlich genutzten Flächen des Änderungsbereichs wie im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ebenfalls<br />
als potenzielle Kaltluftentstehungsräume bezeichnet werden. Aufgrund des fast ebenen<br />
Geländereliefs ist im Gebiet kein deutlicher Luftaustausch durch einen aktiven Luftabfluss<br />
möglich.<br />
Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung eher negativ einwir-<br />
kende „Lasträume“ sind im nahen Umfeld nicht gegeben. Nördlich und westlich angrenzen-<br />
de <strong>Siedlungsbereiche</strong> sind nicht als solche zu deklarieren.<br />
4.6.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />
Hinsichtlich der allgemeinen Auswirkung durch den dauerhaften <strong>Verl</strong>ust von Freiflächen<br />
durch Überbauung wird auf das Kap. 4.6.3 verwiesen. Wie im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ wird der<br />
im Plangebiet „Papendiek“ zukünftig entstehende Siedlungsrand-Klimatop im Vergleich zu<br />
den aktuellen Nutzungen einen relativ flachen Temperaturverlauf zwischen Tag und Nacht<br />
bzw. durch eine wesentlich abgeschwächtere nächtliche Abkühlung gekennzeichnet sein<br />
(vgl. BÖTTNER ET AL. 1995).<br />
Da das Planungsgebiet jedoch weitgehend eben ist bzw. leicht nach Süden abfällt, haben<br />
die Flächen dementsprechend keinen funktionalen Bezug zu den angrenzenden Siedlungs-<br />
flächen. Mit der Arrondierung des <strong>Verl</strong>er Siedlungsrandes im Bereich „Papendiek“ durch<br />
- 57 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
weitere Wohnbebauung sind daher keine Beeinträchtigungen des <strong>Stadt</strong>klimas von <strong>Verl</strong><br />
verbunden. Auch bzgl. anderer gebietsbezogener Emissionen(z.B. Schadstoffemissionen),<br />
die sich negativ auf das Schutzgut auswirken könnten, sind bei den angestrebten Nutzun-<br />
gen in Form eines Wohngebiets keine emittierenden Stoffe zu erwarten. Unabhängig davon<br />
sind bei den weiteren Planungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BImSchG zu<br />
berücksichtigen.<br />
Insgesamt sind demzufolge durch die Planungen für das Schutzgut Klima / Luft keine er-<br />
heblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Unabhängig davon empfehlen sich jedoch rand-<br />
liche Eingrünungs- bzw. flächeninterne Durchgrünungsmaßnahmen, um den verbleibenden<br />
kleinklimatischen Beeinträchtigungen mindernd entgegenzuwirken. Wie im Bereich „<strong>Verl</strong>-<br />
West“ sind beispielsweise auf den nachfolgenden Ebenen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
Festsetzungen wie Dachbegrünungen o.ä. denkbar, die sich positiv auf das Lokalklima<br />
auswirken können.<br />
4.7 Schutzgut Landschaft<br />
4.7.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Das Landschaftsbild wird bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und<br />
Besiedelung, die wiederum geprägt sind durch die Geologie, die Böden, das Klima sowie<br />
die historische Entwicklung der Landschaft. Das Landschaftsbild lässt somit sowohl Rück-<br />
schlüsse auf die naturräumlichen Gegebenheiten als auch auf die gesellschaftlichen Ent-<br />
wicklungen einer Region zu und ist damit auch ein wichtiges Erkennungsmerkmal und<br />
identifikationsstiftendes Element für die Bevölkerung. Innerhalb der Schutzgutbetrachtung<br />
für das Schutzgut Landschaft spielen folgende Ziele des Umweltschutzes innerhalb des<br />
Planvorhabens eine Rolle:<br />
• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- und Naturerleben<br />
(§ 2 Nr. 8 ROG, § 1 Abs. 4 u. 5 BNatSchG)<br />
• Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaften in ihren prägenden Merkmalen sowie mit<br />
ihren Kultur- und Naturdenkmälern (§ 2 Abs. 13 ROG)<br />
• Bewahrung von Gebieten, die reich mit natürlichen Landschaftselementen ausgestattet<br />
sind und eine funktionsfähige Landschaftsstruktur aufweisen (B.III.2.24 LEP NRW)<br />
• Gebiete, die nur noch wenige natürliche Landschaftselemente aufweisen oder die in<br />
ihrer Landschaftsstruktur oder ihrem Erscheinungsbild geschädigt sind, sollen durch geeignete<br />
landschaftspflegerische Maßnahmen verbessert werden. (B.III.2.25 LEP NRW)<br />
• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />
und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />
seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,<br />
Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />
Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />
dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />
• Erhalt wertvoller Kulturlandschaften (B.III.2.26 LEP NRW)<br />
- 58 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
• Schutz der grundsätzlichen Funktionen der zeichnerisch dargestellten Freiraumbereiche<br />
mit besonderem Schutzbedürfnis (Wald, Schutz der Natur, Schutz der Landschaft und<br />
landschaftsorientierte Erholung, Oberflächengewässer, Grundwasser- und Gewässerschutz,<br />
Überschwemmungsbereiche). (B.II.1.1 Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
• Charakteristische Hofstellen und ländliche Siedlungen sind in ihrem Erscheinungsbild<br />
aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in diesen Bereichen zu erhalten.<br />
(B.II.2.2 Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
4.7.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />
Der Änderungsbereich ist schon jetzt stark urban vorgeprägt. Große Teile der geplanten<br />
<strong>ASB</strong>-Darstellung im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ sind bereits durch Siedlungsnutzungen vorgeprägt<br />
bzw. durch FNP und Satzungen planungsrechtlich gesichert. Potenziale für eine Neuent-<br />
wicklung von Wohnbauflächen sind nur noch auf einer Restfläche von ca. 14 ha gegeben.<br />
Die verbleibenden Offenlandbereiche zwischen den überwiegend zu Wohnzwecken ge-<br />
nutzten Bauflächen dienen der landwirtschaftlichen Nutzung und lassen mit einzelnen glie-<br />
dernden Gehölzstrukturen noch die Reste einer münsterländischen Parklandschaft erken-<br />
nen. Im Wesentlichen ist dieser typische Landschaftscharakter noch im Süden des Ände-<br />
rungsbereichs ausgeprägt, wo der Raum in die freie Landschaft übergeht. Gegenwärtig<br />
bildet das Planungsgebiet somit einen vorgeprägten Übergangsbereich zwischen der dich-<br />
ten Bebauung <strong>Verl</strong>s zur offenen Landschaft im Süden.<br />
Die Topografie des Änderungsbereiches ist durch eine sehr schwache Neigung von Nord-<br />
osten nach Südwesten gekennzeichnet.<br />
4.7.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />
Insgesamt hat die Weiterentwicklung von Siedlungsflächen durch die Errichtung zusätzli-<br />
cher Gebäude und Verkehrsflächen generell den <strong>Verl</strong>ust von Freiräumen und damit eine<br />
weitere Urbanisierung des Landschaftsraumes zur Folge. Bedingt durch die in weiten Tei-<br />
len bereits bestehenden Bauflächen, die enge Anbindung an sowohl nördlich als auch<br />
westlich gelegene Siedlungsflächen sowie die unmittelbar nördlich angrenzende TWE-<br />
Trasse ist der Änderungsbereich in Bezug auf das Landschaftsbild jedoch schon deutlich<br />
urban vorgeprägt und kann als „vorbelastet“ bezeichnet werden. Eine Verdichtung der be-<br />
stehenden Bebauungen innerhalb des Änderungsbereichs wird daher keine deutlich nega-<br />
tive Veränderung für das Landschaftsbild bewirken, sondern ist als Arrondierung anzuse-<br />
hen, die keine zusätzliche Zersiedelung der Offenlandschaft bewirkt. Erhebliche Auswir-<br />
kungen auf das Schutzgut Landschaft sind damit nicht verbunden. Durch die voraussicht-<br />
lich weitestgehende Mitnutzung bestehender Straßenanbindungen wird es im Weiteren<br />
möglich sein, eine Veränderung des Raumes durch zusätzliche Verkehrsflächen und die<br />
dadurch für das Schutzgut entstehende Eingriffsintensität möglichst gering zu halten. Der<br />
südlich verlaufende Schlagenweg wird als bereits bestehende Zäsur als Grenze für die<br />
bauliche Süderschließung aufgegriffen, so dass der sich daran anschließende Freiraum<br />
von den Planungen nicht berührt wird.<br />
- 59 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Unabhängig davon kann auf den nachfolgenden Ebenen der kommunalen Bauleitplanung<br />
z.B. durch die Festsetzung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft“ oder von „Flächen für Anpflanzungen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ in den Randbereichen eine möglichst land-<br />
schaftsgerechte Einbindung des zukünftigen <strong>ASB</strong>-Standorts ermöglicht werden. In Bezug<br />
auf das Schutzgut kann dadurch eine weitere Minderung des geplanten Eingriffs bewirkt<br />
werden. Darüber hinaus ist - sofern möglich und sinnvoll - eine Einbindung und somit ein<br />
Erhalt der bestehenden Gehölzstrukturen im Gebiet als Zielsetzung in den weiteren Pla-<br />
nungsebenen zu berücksichtigen.<br />
Unter Einbezug der genannten Vorbelastungen und unter der Voraussetzung, dass bei der<br />
Gesamtkonzeption generelle Minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. 7), kön-<br />
nen die Auswirkungen des Vorhabens unter landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten auf<br />
ein tolerierbares Maß reduziert werden.<br />
4.7.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />
Der überwiegend durch Grünlandnutzung geprägte Änderungsbereich „Papendiek“ stellt<br />
sich derzeit als relativ kleinräumig gegliederte, durch Landwirtschaft geprägte Parkland-<br />
schaft dar. Die zwischen den Nutzungsparzellen verlaufenden Wassergräben, Gehölzstrei-<br />
fen und Baumreihen erinnern noch stark an die typischen Strukturen einer münsterländi-<br />
schen Parklandschaft, wie sie sich im Weiteren noch verstärkt im südlichen Landschafts-<br />
raum darstellt. An den (nord)westlichen Siedlungsrändern wird das Landschaftsbild durch<br />
die Wohnbebauungen des Siedlungsrands von <strong>Verl</strong>s bereits urban beeinflusst. Die im Ge-<br />
biet liegenden Hofstellen, die im traditionellen Zusammenhang mit den das Gebiet prägen-<br />
den landwirtschaftlichen Nutzflächen stehen, bilden die Überreste des einst weitgehend<br />
landwirtschaftlich genutzten Raums. Gegenwärtig leitet das Plangebiet von der dichten<br />
Bebauung <strong>Verl</strong>s in die offene Landschaft südöstlich des <strong>Stadt</strong>gebiets über.<br />
Die Topografie des Änderungsbereiches ist durch eine nur schwache Neigung von Nordos-<br />
ten nach Südwesten gekennzeichnet.<br />
4.7.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – Papendiek<br />
Wie auch im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ hat die Weiterentwicklung von Wohnbauflächen generell<br />
den <strong>Verl</strong>ust von Freiräumen und damit eine weitere Urbanisierung des Landschaftsraumes<br />
zur Folge. Da sich die geplante Wohnbaufläche an den vorhandenen bereits stark urban<br />
geprägten Siedlungsrand der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> angliedert und den bestehenden <strong>Stadt</strong>rand wei-<br />
testgehend arrondiert, findet keine zusätzliche Zersiedelung der Offenlandschaft statt.<br />
Großräumige erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind damit nicht ver-<br />
bunden. Gleichwohl gehen die landschaftliche Eigenart und die damit verbundene Qualität<br />
des Landschaftsbildes im Plangebiet verloren. Der Übergangsbereich zwischen den ge-<br />
schlossenen Siedlungsflächen und der offenen Landschaft verlagert sich weiter stadtaus-<br />
- 60 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
wärts. Umso mehr sind hier entsprechende Anforderungen an eine landschaftsgerechte<br />
Einbindung des neu entstehenden Siedlungsrandes zu stellen. Dementsprechend sind auf<br />
den nachfolgenden Ebenen der kommunalen Bauleitplanung geeignete Festsetzungen zu<br />
treffen, mit denen der Übergangsbereich zur freien Landschaft durch Anpflanzungen etc.<br />
möglichst landschaftsgerecht gestaltet werden kann. Darüber hinaus ist wie auch im Be-<br />
reich „<strong>Verl</strong>-West“ - sofern möglich und sinnvoll - eine Einbindung und somit ein Erhalt be-<br />
stehender Gehölzstrukturen im Gebiet als Zielsetzung in den weiteren Planungsebenen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Unter Einbezug der genannten Vorbelastungen und unter der Voraussetzung, dass bei der<br />
Gesamtkonzeption generelle Minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. 7), kön-<br />
nen die Auswirkungen des Vorhabens unter landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten auf<br />
ein tolerierbares Maß reduziert werden.<br />
4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />
4.8.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter umfasst vornehmlich geschützte oder<br />
schützenswerte Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und<br />
Landschaftsteile von besonderer charakteristischer Eigenart. Der Begriff umfasst demnach<br />
den visuell bzw. historisch bedingten Landschaftsschutz im Sinne der Landespflege wie<br />
auch die umweltspezifische Seite des Denkmalschutzes (vgl. ERBGUTH UND SCHINK, 1996).<br />
Für das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter sind für das Planvorhaben die folgenden<br />
Ziele des Umweltschutzes anzusetzen:<br />
• Sicherung von Gebieten und Einzelobjekten mit besonderer denkmalpflegerischer Bedeutung<br />
als Kulturdenkmale, archäologische Bodendenkmale oder historisch bedeutsame<br />
Landschaften (§ 2 Abs. 2 Satz 13 ROG, § 1 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 BNatSchG)<br />
• Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaften in ihren prägenden Merkmalen sowie mit<br />
ihren Kultur- und Naturdenkmälern (§ 2 Abs. 13 ROG)<br />
• Erhalt wertvoller Kulturlandschaften (B.III.2.26 LEP NRW)<br />
• Charakteristische Hofstellen und ländliche Siedlungen sind in ihrem Erscheinungsbild,<br />
aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft, in diesen Bereichen zu erhalten.<br />
(B.II.2.2 Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />
4.8.2 Vorhandene Umweltsituation<br />
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind innerhalb beider Änderungsbereiche sowie den<br />
angrenzenden Räumen weder Kultur- noch sonstige unter Denkmalschutz stehende Sach-<br />
güter vorhanden. Gleiches gilt für Bodendenkmale, archäologische Fundstellen und geolo-<br />
gische Besonderheiten (vgl. LWL-ARCHÄOLOGIE FÜR WESTFALEN 2009). Durch das Vorha-<br />
ben sind somit keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Sollten jedoch im Zuge der Bau-<br />
maßnahmen kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde entdeckt werden,<br />
- 61 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
sind diese nach § 15 und § 16 DSchG unverzüglich der <strong>Stadt</strong> oder dem LWL-Archäologie<br />
für Westfalen anzuzeigen und die Entdeckung drei Tage in unverändertem Zustand zu<br />
erhalten.<br />
4.9 Wechselwirkungen<br />
Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein kom-<br />
plexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und<br />
aufeinander aufbauen. Besonders zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Luft und Klima besteht in der Regel ein komplexes Wirkungsgefüge mit zahlrei-<br />
chen Abhängigkeiten und Einflussfaktoren.<br />
Über den schutzgutbezogenen Ansatz werden bei dieser Umweltstudie bereits bei der Be-<br />
standsanalyse und Auswirkungsprognose zu den einzelnen Schutzgütern einzelne Wech-<br />
selwirkungen herausgearbeitet. An dieser Stelle geht es vor allem um eine schutzgutüber-<br />
greifende Betrachtung und einer Herausstellung der Bereiche, in denen vorhabenbezogene<br />
Auswirkungen das gesamte Wirkungsgefüge beeinflussen können, sogenannte Wechsel-<br />
wirkungskomplexe.<br />
4.10 Wechselwirkungen – <strong>Verl</strong>-West<br />
Innerhalb der Planflächen für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist das Wechselwirkungs-<br />
gefüge aufgrund der bestehenden urbanen Randeinflüsse im Umfeld wie auch den inner-<br />
halb des Plangebiets bestehenden Siedlungsnutzungen bereits vorbelastet und gestört.<br />
Auch die weitestgehend intensiven landwirtschaftliche Nutzungen der Freiflächen lassen<br />
auf eine Vorbelastung bzw. Störung des Raums schließen. Ausgeprägte Wechselwir-<br />
kungskomplexe wie z.B. naturnahe Waldkomplexe oder Flussniederungen sind im Plange-<br />
biet nicht vorhanden. Kleinräumig sind diese in gewisser Form noch im südöstlichen Rand-<br />
bereich zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt sowie den<br />
Schutzgütern Boden und Wasser gegeben. Die an dieser Stelle noch verbliebenen Wir-<br />
kungszusammenhänge haben die Entwicklung von Pflanzengesellschaften ermöglicht, die<br />
als gesetzlich geschütztes Biotop einzustufen sind (GB-4116-105 - Nass- und Feuchtgrün-<br />
land). Die vom LANUV abgegrenzte Fläche deckt mit weniger als 0,2 ha Fläche jedoch nur<br />
einen verschwindend kleinen Anteil des ca. 35 ha großen Änderungsbereichs ab. Ob eine<br />
tatsächliche Überplanung der Biotopstruktur im Zuge der weiteren Planungsebenen erfolgt,<br />
wird erst in den nachfolgenden Planungsschritten konkret benannt werden können.<br />
Im weiträumig dargestellten Biotopverbundsystem des LANUV (siehe Kap. 3.4) ist die Plan-<br />
flächen bis auf den genannten, kleinflächig südöstlichen Teilbereich nicht als wichtiger<br />
„Kern-, Verbindungs- und Entwicklungsbereich“ für den Biotopverbund herausgestellt. Sol-<br />
che Flächen sind vielmehr südlich des Änderungsbereichs verortet. Gleiches gilt für „er-<br />
gänzende Bereiche und Suchräume für die Landschaftsplanung“, die abgestuft ebenfalls<br />
für den Biotopverbund von Bedeutung sind. Auch die aktuellen faunistischen Kartierungen<br />
- 62 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
bzw. Begehungen des Änderungsbereichs im Jahr 2009 (siehe 4.3.2) haben für den Ände-<br />
rungsbereich augenscheinlich keine herausragenden Wechselwirkungskomplexe für den<br />
Artenschutz herausstellen können. Aus ökosystemarer Sicht sind daher durch die Regio-<br />
nalplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen der verschie-<br />
denen Schutzgüter zu erwarten.<br />
4.11 Wechselwirkungen – Papendiek<br />
Auch innerhalb der Planflächen für den Änderungsbereich „Papendiek“ sind keine ausge-<br />
prägten Wechselwirkungskomplexe wie z.B. naturnahe Waldkomplexe oder Flussniede-<br />
rungen im Plangebiet vorhanden. Kleinräumig sind solche Wirkungsgefüge in gewisser<br />
Form noch in den feuchteren Flächen wie der binsenreichen Nass- bzw. Feuchtweide öst-<br />
lich des Kinderspielplatzes im Gebiet gegeben, die jedoch nur einen verschwindenden An-<br />
teil des ca. 10 ha großen Änderungsbereichs ausmachen.<br />
Weiterhin sind die Planflächen zwar anteilig im weiträumig dargestellten Biotopverbundsys-<br />
tem des LANUV (siehe Kap. 3.4) als „Ergänzungsbereich und Suchraum für die Land-<br />
schaftsplanung“ mit einer „besonderen Bedeutung“ für den Biotopverbund dargestellt, je-<br />
doch liegen auch hier die wesentlichen Kern-, Verbindung- bzw. Entwicklungsbereiche mit<br />
„herausragender Bedeutung“ für den Biotopverbund außerhalb der eigentlichen Planfläche.<br />
Auch die aktuellen faunistischen Kartierungen bzw. Begehungen des Änderungsbereichs<br />
im Jahr 2009 (siehe 4.3.2) lieferten aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Hinweise auf<br />
bestehende herausragende Wechselwirkungskomplexe im Gebiet. Aus ökosystemarer<br />
Sicht sind daher durch die Regionalplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Wechselwirkungen der verschiedenen Schutzgüter zu erwarten.<br />
5. Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist zu prüfen, inwiefern kumulative und<br />
synergetische Auswirkungen infolge anderer Pläne, Programme oder Projekte zu erwarten<br />
sind. Solche Auswirkungen können im Zusammenwirken mit bereits existierenden oder<br />
zukünftigen Belastungen sowie deren Folgewirkungen auftreten. Sie sind daher häufig das<br />
Ergebnis komplexer Ursache-Wirkungs-Beziehungen.<br />
Unter kumulativen Auswirkungen werden Auswirkungen auf ein Schutzgut verstanden, die<br />
durch mehrere, unterscheidbare anthropogen verursachte Belastungen bzw. Wirkfaktoren<br />
hervorgerufen werden. Kumulative Wirkungen bilden damit die Gesamtwirkung aus allen<br />
auf ein Schutzgut einwirkenden Belastungen ab.<br />
Unter synergetischen Auswirkungen werden vielfältige Umweltauswirkungen verstanden,<br />
die nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen und gemeinsam auf ein Schutzgut ein-<br />
wirken. Dabei können durch das Zusammenwirken mehrerer unterschiedlicher Auswirkun-<br />
gen neue Auswirkungen entstehen.<br />
- 63 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange innerhalb des Scoping-<br />
Verfahrens wurden keine Hinweise auf andere raumbedeutsame Planungen oder Projekte<br />
vorgebracht, die mögliche erhebliche Umweltauswirkungen auf die untersuchten Schutzgü-<br />
ter haben können. Die aktuell im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Verl</strong> geplanten Gewerbeentwicklungen im<br />
Bereich Brummelweg - nordwestlich des <strong>Stadt</strong>kerns - sind im Weiteren zu berücksichtigen.<br />
Aufgrund der Abstände zwischen den jeweiligen Standorten sind jedoch für die geplanten<br />
<strong>ASB</strong>-Standorte keine Belastungen bzw. additiven Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
6. Nullvariante, Standortalternativen<br />
6.1 Nullvariante<br />
Im Rahmen der Betrachtung der sogenannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in<br />
welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwi-<br />
ckeln würde.<br />
<strong>Verl</strong>-West<br />
Da der Änderungsbereich sowohl im derzeit wirksamen Regionalplan flächendeckend als<br />
„<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt ist als auch im Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> zum überwiegenden Teil als „landwirtschaftliche Nutzfläche“, ist im Zusam-<br />
menhang mit der Nullvariante auch in Zukunft eine Fortsetzung der bestehenden landwirt-<br />
schaftlichen Nutzung zu erwarten. Die schon jetzt über den FNP gesicherten Wohnbauflä-<br />
chen werden wiederum ihrerseits auch als solche innerhalb der Nullvariante weiter genutzt<br />
werden. Eine deutliche Veränderung des Raums wird voraussichtlich nicht erfolgen und der<br />
Status quo des Gebietes vorerst erhalten bleiben.<br />
Da jedoch aktuelle Nachfragen nach weiteren Wohnbauflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> nicht ge-<br />
deckt werden können, wird ein genereller Verzicht auf eine Neuausweisung von Allgemei-<br />
nen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n auf Ebene der Regionalplanung auf Dauer nicht realistisch sein.<br />
Um diesem Bedarf kurz- bis mittelfristig nachkommen zu können, ist als eine von zwei Lö-<br />
sungsansätzen für diese Flächenknappheit eine Arrondierung von Wohnbauflächen im<br />
Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ als realistisch einzustufen (siehe <strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A).<br />
Papendiek<br />
Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist für den Änderungsbereich „Papendiek“ ebenfalls<br />
davon auszugehen, dass die Planflächen aufgrund der flächendeckenden Darstellung im<br />
wirksamen Regionalplan als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Zusatzfunk-<br />
tion „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ auch in Zu-<br />
kunft weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Da auch der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />
- 64 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
<strong>Verl</strong> den Raum als „landwirtschaftliche Nutzfläche“ festsetzt, ist im Zusammenhang mit der<br />
Nullvariante keine deutliche Veränderung des derzeitigen Status quo zu erwarten.<br />
Wie bereits beschrieben, ist jedoch den in der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> bestehenden Nachfragen nach<br />
weiteren Wohnsiedlungsbereichen nur durch die Neudarstellung von weiteren <strong>ASB</strong>-<br />
Standorten nachzukommen. Um diesem Bedarf kurz- bis mittelfristig nachkommen zu kön-<br />
nen, stellen nach erfolgter Alternativenprüfung aktuell nur die beschriebenen Planflächen<br />
im Bereich „Papendiek“ einen sinnvollen Lösungsansatz dar, um dieser Flächenknappheit<br />
entgegenzuwirken (siehe <strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A).<br />
6.2 Standortalternativen<br />
Im Zuge des vorliegenden Regionalplanänderungsverfahrens wurde bereits im Vorfeld eine<br />
Untersuchung bzw. Abwägung von möglichen vernünftigen Alternativstandorten durchge-<br />
führt. Die langfristige Alternativendiskussion ist sogar bereits im Zuge der Aufstellung des<br />
„Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2010“ im Jahr 1998 begonnen und mit seiner Fortschreibung<br />
„<strong>Verl</strong> 2020“ weitergeführt worden (vgl. BKR 2000 und 2008). Insgesamt ist zu berücksichti-<br />
gen, dass der Siedlungsschwerpunkt der Kernstadt <strong>Verl</strong> im Regionalplan als großer, zu-<br />
sammenhängender „<strong>Allgemeiner</strong> Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>)“ dargestellt wird. Gleiches gilt für<br />
die Ortslagen Sürenheide im Nordwesten und Kaunitz im Südosten. Neuentwicklungen<br />
sind auf diese Standorte zu konzentrieren. Die kleineren Ortsteile Bornholte-Bahnhof und<br />
Sende mit weniger als 2.000 Einwohnern werden dagegen im Regionalplan nicht darge-<br />
stellt und sind im Rahmen der Eigenentwicklung zu sichern.<br />
Die heute im Regionalplan ausgewiesenen „Allgemeinen <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in der<br />
Kernstadt <strong>Verl</strong> sind inzwischen weitgehend ausgeschöpft. Innerhalb des Entwicklungskon-<br />
zepts <strong>Verl</strong> 2020 sind daher künftige Siedlungsentwicklungsflächen herausgearbeitet wor-<br />
den, mit dem Ergebnis, dass angesichts der landesplanerisch und städtebaulich anzustre-<br />
benden Konzentration auf den <strong>Stadt</strong>kern <strong>Verl</strong>s die möglichen Entwicklungsräume stark<br />
begrenzt sind. Da sich im Norden die geschützten Bereiche der Ölbachaue unmittelbar an<br />
den <strong>Stadt</strong>kern angrenzen, kann sich die Entwicklung von Wohnbauflächen nur im Süden<br />
vollziehen.<br />
Die südwestliche Entwicklungsrichtung ist zuletzt mit der Realisierung des Wohngebiets<br />
Ammerstraße (Bebauungsplan Nr. 25) sowie dem Westring bereits vorbereitet worden.<br />
Durch die Entwicklung des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ können an dieser Stelle die<br />
bestehenden Bebauungen am Westfalenweg und Schlangenweg durch die geplanten Be-<br />
bauungen ergänzt und vervollständigt werden. Die Planflächen werden somit an den be-<br />
stehenden kompakten Siedlungskörper östlich des Westrings angebunden. Der zweite<br />
Entwicklungsraum „Papendiek“ im Südosten kann hingegen den bestehenden Siedlungs-<br />
rand <strong>Verl</strong>s östlich von Lindenstraße und Arndtstraße abrunden. Mit der angestrebten Regi-<br />
onalplanänderung und Darstellung dieser beiden Bereiche als <strong>ASB</strong> verfolgt die <strong>Stadt</strong> die<br />
schwerpunktmäßige Vervollständigung der Ortslage <strong>Verl</strong>. Andere Planflächen sind in der<br />
- 65 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Standortdiskussion bei der Betrachtung vernünftiger Alternativen heraus gefallen. Für wei-<br />
tere Details wird auf den Allgemeinen Planungsteil - Teil A verwiesen.<br />
7. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum<br />
Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen<br />
Mit der Änderung des Regionalplans werden Nutzungsänderungen und dementsprechend<br />
mit einigen dieser Nutzungsänderungen auch Eingriffe gem. § 14 BNatSchG in Natur und<br />
Landschaft vorbereitet. Daraus ergibt sich die Pflicht, Möglichkeiten zur Vermeidung von<br />
Eingriffen zu prüfen, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und die Kompensati-<br />
on nicht vermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen nach-<br />
zuweisen.<br />
Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben möglichen Vermeidungs-<br />
und Minderungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen dargestellt, die im Zuge<br />
der nachfolgenden Bauleitplanungsebenen zu konkretisieren und verbindlich festzusetzen<br />
sind.<br />
7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) sind<br />
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.<br />
Unabhängig von den im Vorfeld getroffenen Abwägungen und Alternativenprüfungen hin-<br />
sichtlich der Standortwahl für die beiden <strong>ASB</strong>-Standorte „<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ (vgl.<br />
<strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A) ergeben sich im Zusammenhang mit den zu erwartenden<br />
und in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Umweltauswirkungen verschiedene<br />
Möglichkeiten für Vermeidungen und Minderungen von erheblichen Umweltauswirkungen<br />
für die konkreten Standortplanungen. Da sich diese im Wesentlichen für beide Änderungs-<br />
bereiche decken, werden sie an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt. Zu den Mög-<br />
lichkeiten für Vermeidungen und Minderungen der Eingriffsintensität zählen insbesondere:<br />
• Anteilige Mitnutzung bestehender Straßen und Erschließungswege<br />
• Einhaltung der Grenz- und Orientierungswerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum<br />
Schutz gegen Lärm)<br />
• Durchführung erforderlicher Bodenarbeiten entsprechend dem Stand der Technik und<br />
unter Einhaltung einschlägiger DIN-Normen<br />
• Reduzierung der Versiegelungsflächen auf das unbedingt erforderliche Maß<br />
• schadlose Sammlung und anschließende Abführung des Oberflächenwassers<br />
• Begrenzung der Gebäudehöhen auf das unbedingt erforderliche Maß<br />
• soweit möglich und sinnvoll Einbindung von bestehenden Gehölz- und Baumbeständen<br />
in die räumliche Gesamtkonzeption<br />
- 66 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
• Festsetzung von randlichen Grünstreifen zur besseren Einbindung der Vorhabenfläche<br />
in die Landschaft (die erforderlichen Begrünungsmaßnahmen müssen in den folgenden<br />
Planungsebenen konkretisiert werden)<br />
• Baufeldräumung einschließlich Beseitigung von Gehölzen und Gebüschen sowie Erdarbeiten<br />
unter besonderer Rücksichtnahme von Brut- und Aufzuchtzeiten nur in der Zeit<br />
vom 1. Oktober bis Ende Februar (§ 64 LG NW)<br />
• Dokumentation und Sicherung von archäologischen Funden<br />
7.2 Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
Neben den oben aufgeführten Minderungsmaßnahmen ist im Zuge der Eingriffsregelung<br />
ein Ausgleich oder Ersatz für die mit der Planung verbundenen erheblichen Beeinträchti-<br />
gungen von Natur und Landschaft zu leisten. Die Kompensation hat im betroffenen Natur-<br />
raum zu erfolgen.<br />
Aufgrund der Planungsebene der Regionalplanung sind nachfolgend keine detaillierten<br />
Angaben zum Kompensationsbedarf und zu geplanten Kompensationsmaßnahmen mög-<br />
lich. Eine Konkretisierung der überschlägigen Rahmenwerte hat im Zuge der weiteren Bau-<br />
leitplanungsebenen zu erfolgen.<br />
Der für die Ebene des Regionalplans überschlägig ermittelte Kompensationsbedarf (siehe<br />
Tab. 4 und Tab. 5) beruht auf einem pauschalen Ansatz, der allgemein gültige Maßstäbe<br />
und Bewertungsverfahren zur Bilanzierung von Eingriffen berücksichtigt und sich insbe-<br />
sondere auf die Arbeitshilfe für die Eingriffsregelung „Numerische Bewertung von Biotopty-<br />
pen für die Eingriffsregelung in NRW“ (vgl. LANUV 2008B) beruft.<br />
<strong>Verl</strong>-West<br />
In die in der Tab. 4 dargestellte überschlägige Eingriffsabschätzung für den Bereich „<strong>Verl</strong>-<br />
West“ fließen bereits planungsrechtlich abgesicherte Bereiche von Wohnbauflächen des<br />
FNP bzw. aus Satzungen sowie sonstige zu Siedlungszwecken genutzten „Restflächen“<br />
nicht mit ein. Zu diesen Teilflächen gehören überwiegend die im Änderungsbereich bereits<br />
bestehenden bebauten Siedlungsflächen (SB2, SC0, SD8) wie auch Straßen und Wege<br />
etc. . Im Zuge der weiteren Planungen werden sich für die Nutzungen keine grundlegenden<br />
Änderungen ergeben. In der Summe nehmen diese eine Fläche von ca. 19 ha ein, so dass<br />
in Anlehnung an das Entwicklungskonzept <strong>Verl</strong> 2020 (vgl. BKR 2008) nur eine Eingriffser-<br />
mittlung für die verbleibenden ca. 14 ha vorgenommen wurde, die noch Spielraum für neue<br />
Wohnbauflächenentwicklungen bieten. Da für die geplante Neuordnung der verbleibenden<br />
Planflächen im Analogieschluss zu den bestehenden Bebauungen von einer maßvollen<br />
Flächenverdichtung ausgegangen wird, werden bei der Bewertung der anstehenden Pla-<br />
nungen mit einer maximalen Flächenversiegelung bis zu 60 % angesetzt. Gem. § 19<br />
BauNVO mögliche Überschreitungen und kleinere Splitterflächen sind in diesem Ansatz<br />
bereits berücksichtigt.<br />
- 67 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Tab. 4 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-<br />
West“<br />
Bestand zum Ansatz<br />
Fläche in m² Nutzung<br />
36.738<br />
Grünland, Weide sowie Ziergarten<br />
(EA0, EB0, HJ1)<br />
gebrachter, mittlerer<br />
Grundwert A (WP / m²)<br />
6.726 Grünland, Weide, feucht (EC1, EC2) 6<br />
21.016<br />
Grünland, Weide, mager (ED1,<br />
ED2)<br />
2.841 Grünlandbrache (EE0) 4<br />
3<br />
6<br />
überschlägiger Gesamtflächenwert<br />
A in WP<br />
55.282 Acker (HA0) 2 435.000<br />
3.570<br />
643<br />
2.485<br />
10.574<br />
Gehölze (lebensraumtypische Arten<br />
(> 70%) (BA1, BA2, BD0, BD3, BF1,<br />
BF2, BF6, BG1)<br />
Säume / Hochstaudenflur (HC1,<br />
HC3)<br />
Kleingewässerstrukturen, bedingt<br />
naturfern (FD0, FN0)<br />
sonstige bereits urban geprägte<br />
Strukturen (VA0, VB1, WB3 etc.)<br />
Planung zum Ansatz<br />
Fläche in m² Nutzung<br />
<strong>ASB</strong>-Fläche<br />
gebrachter, mittlerer<br />
Grundwert A (WP / m²)<br />
7<br />
3<br />
4<br />
0<br />
überschlägiger Gesamtflächenwert<br />
A in WP<br />
99.411 versiegelter Anteil, max. 60 % 0 112.000<br />
66.274 unversiegelter Anteil, mind. 40 % 2<br />
Flächenwert A - Flächenwert B Wertdefizit<br />
~435.000 Wertpunkte – ~ 112.000 Wertpunkte 323.000<br />
In der Summe ergibt sich anhand dieser ersten überschlägigen Bilanzierung für das Plan-<br />
vorhaben im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ein zu kompensierender Wertverlust von geschätzten<br />
~ 323.000 Ökopunkten.<br />
Papendiek<br />
Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ wurde bei der in Tab. 5 dargestellten überschlägigen<br />
Eingriffsabschätzung im Änderungsbereich „Papendiek“ heute bereits bestehende Sied-<br />
lungsflächen (SB2, SB5, SD2) nicht mit einberechnet. Eine deutliche Veränderung im Zuge<br />
der weiteren Planungen ist in diesen Teilbereichen nicht zu erwarten. In der Summe neh-<br />
men diese eine Fläche von ca. 1 ha ein, so dass die überschlägige Eingriffsermittlung für<br />
die verbleibenden ca. 9 ha Fläche vorgenommen wurde. Da für die geplante Neuordnung<br />
dieser 9 ha wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ von einer maßvollen Flächenverdichtung<br />
ausgegangen wird, wird analog eine maximale Flächenversiegelung von bis zu 60 % ange-<br />
setzt.<br />
- 68 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Tab. 5 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Änderungsbereich „Papendiek“<br />
Bestand zum Ansatz<br />
Fläche in m² Nutzung<br />
gebrachter, mittlerer<br />
Grundwert A (WP / m²)<br />
67.037 Grünland, Weide (EA0, EB0) 3<br />
786 Grünland, Weide, feucht (EC2) 6<br />
10.279 Acker (HA0) 2<br />
5.412<br />
Gehölze (lebensraumtypische Arten<br />
(> 70%) (BB1, BD0, BD3, BF1,<br />
BG1, BM0)<br />
überschlägiger Gesamtflächenwert<br />
A in WP<br />
636 Säume / Hochstaudenflur (HC3) 3 269.000<br />
515<br />
Kleingewässerstrukturen, bedingt<br />
naturfern (FN0)<br />
988 Wege etc. teilversiegelt (SP3, VB2) 1<br />
4.047<br />
Straßen, Wege, versiegelt (VA0,<br />
VB1, VB5)<br />
Planung zum Ansatz<br />
Fläche in m² Nutzung<br />
<strong>ASB</strong>-Fläche<br />
gebrachter, mittlerer<br />
Grundwert A (WP / m²)<br />
7<br />
4<br />
0<br />
überschlägiger Gesamtflächenwert<br />
A in WP<br />
53.820 versiegelter Anteil, ca. 60 % 0 72.000<br />
35.880 unversiegelter Anteil, ca. 40 % 2<br />
Flächenwert A - Flächenwert B Wertdefizit<br />
~269.000 Wertpunkte – ~ 72.000 Wertpunkte 197.000<br />
In der Summe ergibt sich anhand dieser ersten überschlägigen Bilanzierung für das Plan-<br />
vorhaben im Bereich „Papendiek“ ein zu kompensierender Wertverlust von geschätzten<br />
~ 197.000 Ökopunkten.<br />
Addiert man die beiden Kompensationsbedarfe für die beiden Änderungsbereiche „<strong>Verl</strong>-<br />
West“ (~ 323.000 WP) sowie „Papendiek“ (~ 197.000 WP) zusammen, so ergibt sich ein<br />
Gesamtkompensationsbedarf von ~ 520.000 WP. Zur Deckung dieses Wertpunktedefizits<br />
sollten in Abstimmung mit den allgemeinen landschaftsplanerischen Zielen für den Raum<br />
vorzugsweise Bereiche für den Biotopverbund gestärkt bzw. aufgewertet werden. Eine ge-<br />
naue Flächenzuweisung wird im Zuge der nachfolgenden Planungsebenen erfolgen. Ins-<br />
gesamt ist eine möglichst frühzeitige Verortung der Maßnahmen anzustreben. Geht man<br />
von einer durchschnittlichen Flächenaufwertung von ca. 3 - 4 WP / m² aus, wird entspre-<br />
chend den dargestellten überschlägigen Werten eine Kompensationsfläche von ca. 13 -<br />
18 ha erforderlich werden.<br />
Neben den erzielbaren Wertpunktezuwächsen auf den jeweiligen Kompensationsflächen<br />
können entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Flächenextensivierung o.ä., auch eine Ver-<br />
minderung von nutzungsbedingten Bodenbelastungen (Eintrag von Dünge- und Pflanzen-<br />
- 69 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
schutzmitteln) sowie Belastungen für das Schutzgut Wasser bewirken. Somit sind Mehr-<br />
fachwirkungen erzielbar, die sich auch auf die Schutzgüter Boden und Wasser positiv aus-<br />
wirken werden. Weiterhin können ggf. auch im Hinblick auf kulturlandschaftliche Aspekte<br />
Wertsteigerungen erzielt werden. Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bedeuten<br />
Kompensationsmaßnahmen wie Extensivierungen ebenfalls in fast allen Fällen deutliche<br />
Positivwirkungen für im Raum bestehende Arten und ihre Populationen. Die genutzten Flä-<br />
chen müssen dabei in den meisten Fällen bei einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht<br />
gänzlich aus dieser herausgenommen werden, sondern lediglich an entsprechende ökolo-<br />
gische Bewirtschaftungsformen angepasst werden. Den Anforderungen des § 15 Abs. 3<br />
BNatSchG - bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
für Kompensation auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen - kann somit weitest-<br />
gehend Rechnung geleistet werden.<br />
8. Monitoring<br />
Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen von Plä-<br />
nen und Programmen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe<br />
zu ergreifen.<br />
Soweit der Vorhabensträger oder Anlagenbetreiber eigene oder nach Fachgesetzen vorge-<br />
sehene Monitoring-Maßnahmen plant oder beabsichtigt, können diese der Planungsebene<br />
entsprechend dargelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bezirksplanungs-<br />
behörde ihrerseits im Umweltbericht Monitoring-Maßnahmen darlegen kann.<br />
Bezüglich der weiteren Anforderungen an das Monitoring im Rahmen der Bauleitplanung<br />
(§ 4c BauGB) liegt die Verantwortung zur Durchführung des Monitorings bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong>.<br />
Eine Konkretisierung des bauleitplanerischen Monitorings erfolgt auf der nachfolgenden<br />
Planungsebene. Sollte sich im Zuge dieses Monitorings herausstellen, dass die in Kap. 4<br />
für die einzelnen Schutzgüter z.T. genannten Maßnahmen nicht die gewünschten Wirkun-<br />
gen erzielen, sind entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen.<br />
9. Einschätzung zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens<br />
9.1 Genereller Abgleich mit den Zielen des Umweltschutzes<br />
Im Kap. 4 erfolgte eine schutzgutdifferenzierte Betrachtung der relevanten Ziele des Um-<br />
weltschutzes, die sich aus den gesetzlichen Regelungen der EU, des Bundes, der Länder<br />
sowie aus räumlichen Gesamtplanungen ergeben und die durch die Regionalplanänderung<br />
beeinflusst werden oder ggf. Veranlassung für Festlegungen im Gebietsentwicklungsplan<br />
geben. Dabei wird im Zuge des Planvorhabens in der Summe eine weitestgehende Erfül-<br />
lung der für die jeweiligen Schutzgüter genannten Ziele möglich sein. Verbleibende Abwei-<br />
- 70 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
chungen, die zu geringfügigen Wert- und Funktionsverlusten für einzelne Schutzgüter füh-<br />
ren, werden durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sein.<br />
9.2 Verträglichkeit des Vorhabens mit den landesplanerischen Vorgaben<br />
Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) (Stand: 1985) sind beide geplanten Änderungsbe-<br />
reiche „<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ als „Freiraum“ dargestellt (siehe Abb. 16). Diese Dar-<br />
stellung wurde im Regionalplan, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld konkretisiert. Neben<br />
der Darstellung „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ - die in beiden Plangebieten<br />
ausgewiesen ist - ist im Bereich „Papendiek" auch die Darstellung von „Bereich zum Schutz<br />
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ erfolgt. Demzufolge sind im Zuge des<br />
Regionalplan-Änderungsverfahrens die bestehenden Darstellungen hinsichtlich des neuen<br />
Entwicklungsziels „<strong>Allgemeiner</strong> Siedlungsbereich“ zu ändern bzw. anzupassen.<br />
„<strong>Verl</strong>-West“<br />
„Papendiek“<br />
Abb. 16 Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) (Stand: 1995)<br />
In den Erläuterungen des Regionalplans liegt hinsichtlich der Kategorie „Bereich zum<br />
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ folgender Wortlaut vor: „Berei-<br />
che für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sollen<br />
dazu dienen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die charakteristische Kultur-<br />
landschaft im ländlichen Raum zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die landschaftlichen<br />
- 71 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Funktionszusammenhänge sind durch die Art und Verteilung der Bodennutzung zu gewähr-<br />
leisten. […] Flächeninanspruchnahme für andere Funktionen ist vor der Fragestellung der<br />
qualitativen Beeinträchtigung zu bewerten, u.a. exponierte Lagen sind von baulichen Ent-<br />
wicklungen freizuhalten. Bei einer mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung<br />
vereinbaren Flächeninanspruchnahme ist bei der Vorhabensgestaltung durch eine ange-<br />
messene Bauweise und eine Eingliederung in die umgebende Landschaft den Schutzbe-<br />
dürfnissen dieser Bereiche Rechnung zu tragen (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004, S.<br />
52).“ Einer solchen Eingliederung wird durch die in beiden Änderungsbereichen geplante<br />
jeweilige Arrondierung des bestehenden <strong>Stadt</strong>rands <strong>Verl</strong>s nachgekommen. Eine exponierte<br />
Lage ist in beiden Planungszusammenhängen nicht gegeben. Eine Prüfung der qualitativen<br />
Beeinträchtigung ist schutzgutspezifisch innerhalb des Kapitels 4 erfolgt. Daraus ableitend<br />
wird den geplanten Änderungsbereichen aus der aktuellen Situation heraus aus fachlicher<br />
Sicht keine besonders herauszustellende Bedeutung zugemessen. Durch eine Heraus-<br />
nahme bzw. Überplanung der relativ kleinräumigen Randbereiche dieser Darstellung wer-<br />
den daher in Bezug auf den Gesamtraum keine nachhaltigen und weitreichenden negati-<br />
ven Auswirkungen erwartet. Durch eine Eingrünung der beiden Planflächen zur freien<br />
Landschaft hin können ihre Einbindung weiter gefördert und der Eingriff verringert werden.<br />
9.3 Verträglichkeit mit den örtlichen Zielen der Bauleitplanung und anderer<br />
Fachplanungen<br />
Die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> sind innerhalb der Vorha-<br />
benbereiche ebenfalls an die neuen Entwicklungsziele anzupassen. Konflikte hinsichtlich<br />
der kommunalen Bauleitplanung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> sind dabei nicht gegeben. Zum Teil (ca.<br />
13,5 ha) sind im Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ (ca. 35 ha) die erforderlichen Darstellungen<br />
von „Wohnbauflächen“ auch bereits im FNP gegeben. Der Änderungsbereich „Papendiek“<br />
ist im FNP flächendeckend an die Darstellung von „Wohnbauflächen“ anzupassen.<br />
9.4 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen und Schutzkategorien und<br />
Schutzgütern unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen<br />
Wie in Kapitel 7 dargestellt, sind aufgrund der Vorgaben verschiedener gesetzlicher Rege-<br />
lungen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben Kompensationsmaßnahmen er-<br />
forderlich. Durch eine fachübergreifende Maßnahmenplanung und die Berücksichtigung<br />
verschiedener Anforderungen von Naturschutz und Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft,<br />
Land- und Forstwirtschaft kann allerdings auch eine Mehrfachkompensation erreicht wer-<br />
den, wodurch die Flächeninanspruchnahme durch geeignete multifunktional wirksame<br />
Kompensationsmaßnahmen insgesamt reduziert werden kann und möglichst als Zielset-<br />
zung zu sehen ist. Auf die Möglichkeit einer solchen Mehrfachwirkung wurde bereits im<br />
Kap. 7.2 hingewiesen.<br />
Hinsichtlich der Betroffenheit bestehender Schutzkategorien im Raum ist lediglich innerhalb<br />
des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ die Überplanung eines nach § 30 BNatSchG in Ver-<br />
- 72 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
bindung mit § 62 LG NW gesetzlich zu schützenden Nass- und Feuchtgrünlands (GB-4116-<br />
105) zu berücksichtigen. Sofern dieses überplant werden soll, wird im Zuge der nachfol-<br />
genden Planungsebenen eine Ausnahmeregelung seitens der Unteren Landschaftsbehör-<br />
de erforderlich werden. Den entstehenden <strong>Verl</strong>usten ist durch gezielte Aufwertung von<br />
geeigneten Flächen mit dem Entwicklungsziel vergleichbarer Feuchtgrünlandbiotope<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Insgesamt kann durch die Auswahl und Kombination geeigneter Kompensationsflächen<br />
und -maßnahmen die Inanspruchnahme von Flächen auf das unabdingbar notwendige<br />
Maß beschränkt werden. Den Anforderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG an einen bei der<br />
Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigenden schonenden Umgang<br />
mit landwirtschaftlichen Flächen wird insofern bei der Planung Rechnung getragen.<br />
10. Hinweise an nachfolgende Verfahrensschritte<br />
10.1 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Der Detaillierungsgrad der vorliegenden Umweltprüfung ist in den folgenden Verfahrens-<br />
schritten der Flächennutzungsplanänderung sowie der verbindlichen Bauleitplanung zu<br />
konkretisieren.<br />
10.2 Bauleitplanverfahren / Eingriffsregelung<br />
Ein wesentlicher Hinweis für die anschließenden Bauleitplanverfahren ist die Berücksichti-<br />
gung und Konkretisierung der in der Umweltstudie ermittelten Ergebnisse. Dies betrifft ins-<br />
besondere den Detaillierungsgrad der Eingriffsbilanzierung, beschriebener Vermeidungs-<br />
und Minderungsmaßnahmen sowie eine lage- und flächengenaue Abgrenzung von Kom-<br />
pensationsflächen einschließlich ihrer Maßnahmenbeschreibungen. Die derzeit nur über-<br />
schlägig ermittelten Darstellungen dieser Punkte sind anhand der letztendlich geplanten<br />
Festsetzungen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung konkret zu ermitteln sowie die<br />
daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen nachzuweisen. Zu berücksichtigen sind<br />
dabei auch ggf. erforderliche funktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen aus arten-<br />
schutzrechtlichen Gründen. Diesbezüglich wird empfohlen, die Ergebnisse der faunisti-<br />
schen Untersuchungen (siehe Kap. 4.3) für die nachfolgenden Planungsebenen der ver-<br />
bindlichen Bauleitplanung durch ergänzende Untersuchungen weiter zu verfestigen. In den<br />
nachfolgenden Planungsschritten sind diese dann besonders zu berücksichtigen, um - so-<br />
fern diese erforderlich werden - ggf. schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen durchzu-<br />
führen zu können. Um Verzögerungen in den nachgeordneten Verfahren zu vermeiden,<br />
bietet es sich insgesamt an, die Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen bereits im<br />
Vorfeld zu prüfen.<br />
- 73 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
11. Nichttechnische Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> plant zur kurz- bis mittelfristigen Deckung der bestehenden Nachfragen nach<br />
weiteren Wohnsiedlungsbereichen die Erweiterung bzw. Neuausweisung von zwei Allge-<br />
meinen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n (<strong>ASB</strong>). Beide Änderungsbereiche sind als Arrondierung des<br />
bestehenden Siedlungsraums <strong>Verl</strong>s zu sehen. Die Fläche im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ umfasst<br />
eine Größe von ca. 35 ha und gliedert sich südwestlich an den <strong>Stadt</strong>kern an. Der Abschnitt<br />
„Papendiek“ mit ca. 10 ha. liegt südöstlich. Speziell für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist dabei zu<br />
berücksichtigen, dass von den beantragten ca. 35 ha Fläche bereits ein Großteil durch<br />
Siedlungsstrukturen vorgeprägt ist. Potenziale für tatsächliche Neubegründungen von Sied-<br />
lungsflächen sind nur noch anteilig auf ca. 14 ha Fläche gegeben.<br />
Im Zuge des vorliegenden Regionalplanänderungsverfahrens wurde bereits im Vorfeld eine<br />
Untersuchung bzw. Abwägung von möglichen vernünftigen Alternativstandorten durchge-<br />
führt. Die langfristige Alternativendiskussion ist sogar bereits im Zuge der Aufstellung des<br />
„Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2010“ im Jahr 1998 begonnen und mit seiner Fortschreibung<br />
„<strong>Verl</strong> 2020“ weitergeführt worden. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass der Siedlungs-<br />
schwerpunkt - der Kernstadt <strong>Verl</strong> - im Regionalplan als großer zusammenhängender „All-<br />
gemeiner Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>)“ dargestellt wird. Die dortigen Flächen sind inzwischen<br />
weitgehend ausgeschöpft. Aus den Ausarbeitungen des Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2020<br />
ergibt sich, dass angesichts der landesplanerisch und städtebaulich anzustrebenden Kon-<br />
zentration auf den <strong>Stadt</strong>kern <strong>Verl</strong>s die möglichen Entwicklungsräume in <strong>Verl</strong> begrenzt sind.<br />
Da im Norden unmittelbar die geschützten Bereiche der Ölbachaue an den <strong>Stadt</strong>kern an-<br />
grenzen, kann sich die Entwicklung von Wohnbauflächen nur im Süden vollziehen. Aus der<br />
Standortdiskussion verbleiben unter diesen Gesichtspunkten nur die Abschnitte „<strong>Verl</strong>-West“<br />
und „Papendiek“ als sinnvolle Entwicklungsflächen.<br />
Zur Umsetzung der für die beiden Standorte genannten Planvorhaben ist eine Änderung<br />
des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld<br />
von den derzeitigen Darstellungen „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereiche“ in die Dar-<br />
stellung von „Allgemeinen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n (<strong>ASB</strong>)“ erforderlich. Im Bereich „Papendiek“<br />
ist zusätzlich die Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientier-<br />
te Erholung“ abzulösen. Die vorliegende Umweltstudie dient in diesem Zusammenhang der<br />
frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und<br />
der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung auf der Regional-<br />
planungsebene. Dazu werden das geplante Vorhaben, die planerischen Vorgaben im Un-<br />
tersuchungsraum, die für die Schutzgüter bestehenden Umweltziele sowie die vorhandene<br />
Umweltsituation beschrieben. Auf der Basis der wesentlichen vorhabenbedingten Wirkfak-<br />
toren (wie z.B. Flächeninanspruchnahme) werden die zu erwartenden Umweltauswirkun-<br />
gen anschließend aufgezeigt und bewertet.<br />
- 74 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Für beide Änderungsbereiche gilt, dass die in den Gebieten bestehenden Siedlungsflächen<br />
in die Planflächen integriert werden sollen. <strong>Verl</strong>uste von Wohnbauflächen sind insofern<br />
nicht gegeben. Zudem sind in Hinblick auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit und<br />
Bevölkerung insgesamt keine erheblichen Vorbelastungen in den Plangebieten gegeben.<br />
Für die Fläche „<strong>Verl</strong>-West“ werden ggf. im Zuge der weiteren Planungsebenen die nördlich<br />
verlaufende TWE-Trasse sowie die daran angrenzenden gewerblichen Nutzungen durch<br />
entsprechende Abstandsflächenregelungen zu berücksichtigen sein. Weiterhin ist ebenfalls<br />
im Zuge der nachgelagerten Planungsebenen ein sensibler Umgang mit den verkehrlichen<br />
Erschließungen der Gebiete zu beachten, da mit den entstehenden zusätzlichen Wohnein-<br />
heiten auch das Verkehrsaufkommen entsprechend zunehmen wird. Entstehende Zusatz-<br />
belastungen können jedoch durch dezentrale Erschließungskonzepte sowie Tempobe-<br />
schränkungen deutlich reduziert werden. Sofern im Weiteren die vorgeschriebenen Orien-<br />
tierungswerte gemäß DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für die geplanten Baunut-<br />
zungen eingehalten werden, sind keine erheblich negativen Auswirkungen durch die Pla-<br />
nungen zu erwarten. Dem Trennungsgrundsatz gem. § 50 BImSchG wird bzgl. der Funkti-<br />
on „Wohnen“ bei der Planung entsprechend Rechnung getragen.<br />
Da beide Plangebiete außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten liegen, können<br />
diesbezüglich erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen ausgeschlos-<br />
sen werden. Dies gilt auch für umliegende Bereiche. Für die Fläche „<strong>Verl</strong>-West“ gilt, dass<br />
bei einer Überplanung des im südöstlichen Randbereichs gelegenen, nach § 30 BNatSchG<br />
in Verbindung mit § 62 LG NW, geschützten Nass- und Feuchtgrünlands (GB-4116-105) im<br />
Zuge der nachfolgenden Planungsebenen eine Ausnahmeregelung seitens der Unteren<br />
Landschaftsbehörde erforderlich wird. Entstehenden <strong>Verl</strong>usten ist dann durch gezielte Auf-<br />
wertung von geeigneten Flächen mit dem Entwicklungsziel vergleichbarer Feuchtgrünland-<br />
biotope Rechnung zu tragen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von kleinflächigen Randla-<br />
gen der im Gebiet gelegenen Biotopkatasterfläche werden erhebliche Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen. Die Biotopkatasterfläche BK-4116-514 (Baumgruppe in der Strothheide)<br />
wird im Zuge der weiteren Planungsschritte erhalten werden, da sie zwischen bereits be-<br />
stehenden Gebäudekomplexen liegt.<br />
Die ökologische Wertigkeit der betroffenen Biotopstrukturen in den Plangebieten ist unter<br />
Beachtung anerkannter Bewertungsmodelle unterschiedlich ausgeprägt. Die im Bereich<br />
„<strong>Verl</strong>-West“ bereits durch Siedlungsnutzungen vorgeprägten Flächen werden in den weite-<br />
ren Planungsschritten in ihrem Status quo nicht grundlegend verändert. Ackerflächen, wie<br />
auch überwiegend intensiv genutzte Grünlandflächen, haben eine eher geringe Wertigkeit.<br />
Kleinflächig sind in beiden Änderungsbereichen jedoch auch feuchtere und trockenere<br />
Grünlandflächen gegeben. Wie auch die in den Planflächen gelegenen Bäume und Ge-<br />
hölzstrukturen haben diese höhere Wertigkeiten. Unabhängig von ihrem Biotopwert können<br />
den Biotop- und Nutzungsstrukturen in den Plangebieten zudem potenzielle Bedeutungen<br />
für planungsrelevante Tierarten zugesprochen werden, die im Zuge der Planungen zu be-<br />
rücksichtigen sind. Um diese potenziellen Bedeutungen beider Flächen für den Artenschutz<br />
in einer Vorabschätzung beurteilen zu können, wurden vorbereitend für die nachfolgenden<br />
- 75 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Planungsebenen faunistische Felduntersuchungen für die Artengruppen Vögel, Fleder-<br />
mäuse und Amphibien in Auftrag gegeben. Anhand dieser im Jahr 2009 durchgeführten<br />
Einschätzungen zeigt sich, dass augenscheinlich beide Plangebiete keine besondere Be-<br />
deutung für Amphibien aufweisen. Bei einer tatsächlichen Überplanung der einzelnen in<br />
den Gebieten gegebenen geeigneten Biotopstrukturen, sollten diese jedoch im Zuge der<br />
nachfolgenden Planungsschritte kurzfristig auf ggf. bestehende Vorkommen überprüft wer-<br />
den. Hinsichtlich der Avifauna sind die Planflächen im Bereich „Papendiek“ als potenzielle<br />
Habitatsstrukturen für den Kiebitz zu werten. Aktuell sind von den Planungen jedoch keine<br />
essentiellen Bestandteile genutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen. Auch im<br />
Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ wird derzeit keine Betroffenheit von genutzten Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten gesehen. Zur Verfestigung der Ergebnisse, werden jedoch ergänzende Unter-<br />
suchungen für die Bauleitplanungsebenen empfohlen. Hinsichtlich der Fledermausfauna<br />
sind in beiden Gebieten potenziell geeignete Strukturen vorhanden. Quartiere konnten je-<br />
doch nicht nachgewiesen werden. Überplanungen essentieller Bestandteile genutzter Fort-<br />
pflanzungs- und Ruhestätten sind zwar nicht zu erwarten, jedoch mit dem derzeitigen Wis-<br />
sensstand auch nicht sicher auszuschließen. Ergänzende Untersuchungen zur Verfesti-<br />
gung erzielter Einschätzungen werden daher für beide Änderungsbereiche empfohlen.<br />
Unabhängig davon ist, sofern möglich und sinnvoll, eine generelle Einbindung vorhandener<br />
Gehölze und potenzieller Leitstrukturen innerhalb der weiteren Planungen anzustreben.<br />
Zudem ist in jedem Fall eine Bauzeitenregelung mit Baufeldräumung außerhalb der Brut-<br />
und Aufzuchtzeit (März bis September) für die weiteren Planungsebenen verbindlich einzu-<br />
halten.<br />
In Bezug auf das Schutzgut Boden sind speziell für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ die<br />
schon anteilig bestehenden Versiegelungen bzw. siedlungsstrukturellen Vorprägungen der<br />
Böden im Gebiet zu berücksichtigen. Auch die im Gebiet z.T. anstehenden schutzwürdigen<br />
Podsole und Braunerde-Podsole (niedrigste Schutzstufe 1) sind hiervon weitestgehend<br />
betroffen und somit in ihren Bodenfunktionen bereits beeinträchtigt. Übrige Böden - wie<br />
auch die gesamten Böden im Plangebiet „Papendiek“ - sind in NRW nicht als schutzwürdi-<br />
ge Böden eingestuft. Trotz der durch die beiden Vorhaben entstehenden Überbauung und<br />
Versiegelung von bis zu ca. 60 % der jeweiligen Planflächen wird insofern dem Vermei-<br />
dungsgrundsatz des BBodSchG Rechnung getragen. Die Beeinträchtigungen des Schutz-<br />
gutes im Sinne der Umweltverträglichkeit werden insgesamt als nicht erheblich eingestuft.<br />
Kompensationsverpflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verblei-<br />
ben.<br />
Zusätzlich zu den <strong>Verl</strong>usten von Boden gehen durch die mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Flächenversiegelungen auch Bereiche für die Grundwasserneubildung verloren. Für den<br />
Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist auch in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass bereits<br />
weite Teile des Änderungsbereichs (ca. 35 ha) von (Wohn)bebauung eingenommen wer-<br />
den, so dass sich die mögliche Fläche für Wohnbauflächenentwicklung bzw. Neuversieg-<br />
lungen auf ca. 14 ha reduziert. Bei einem max. Versiegelungsgrad bis 60 % können dem-<br />
zufolge ca. 8,4 ha für die Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung verloren<br />
- 76 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
gehen. Analog bedeutet dies im Bereich „Papendiek“ einen maximal möglichen „Flächen-<br />
verlust“ von bis zu 5,4 ha. Gefahren hinsichtlich Beeinträchtigungen des Grundwassers<br />
durch Schadstoffeinträge sind durch eine Ausweisung von Wohnbebauungen als unwahr-<br />
scheinlich auszuschließen. Auch hinsichtlich des Teilschutzguts Oberflächengewässer<br />
werden insgesamt keine für das Schutzgut besonders relevanten Strukturen in Anspruch<br />
genommen. In der Summe werden daher unter der Voraussetzung, dass entsprechende<br />
Festsetzungen zur schadlosen und fachgerechten Abführung von anfallendem Nieder-<br />
schlags- und Oberflächenwasser auf den nachfolgenden Ebenen getroffen werden, die<br />
voraussichtlich entstehenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut als nicht erheblich er-<br />
achtet. Erheblich nachteilige und im Sinne des UVP-Gesetzes zulassungsrelevante Um-<br />
weltwirkungen sind mit den Planungen nicht gegeben.<br />
Auch für die Schutzgüter Klima und Luft werden erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen.<br />
Gleiches gilt für das Landschaftsbild. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können insge-<br />
samt durch landschaftsgerechte Eingrünungen und eine Durchgrünung innerhalb der ent-<br />
stehenden Wohngebiete auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.<br />
Im Rahmen dieser Umweltstudie werden bereits vielfältige Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Minderung negativer Umweltauswirkungen aufgezeigt, die z.T. multifunktional ineinan-<br />
der übergreifen und sich demzufolge auf verschiedene Schutzgüter positiv auswirken kön-<br />
nen. Der darüber hinaus im Sinne der Eingriffsregelung voraussichtlich verbleibende erfor-<br />
derliche Bedarf an naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht<br />
vermeidbare Eingriffe wird im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ auf rund 323.000 Wertpunkte geschätzt.<br />
Zusätzlich ergibt sich im Bereich „Papendiek“ ein überschlägiges Wertpunktedefizit von ca.<br />
197.000 Wertpunkten. In der Summe macht dies ein Wertpunktedefizit von ca. ~ 520.000<br />
WP aus. Die zum Ausgleich des Wertpunktedefizits letztendlich erforderliche Kompensati-<br />
onsflächengröße hängt dabei erheblich von der Art und Qualität der Kompensationsmaß-<br />
nahmen ab und kann dadurch deutlich variieren. Generell sollte bei den Maßnahmenpla-<br />
nungen in Abstimmung mit den allgemeinen landschaftsplanerischen Zielen für den Raum<br />
auf eine Stärkung von im Raum bestehenden Bereichen für den Biotopverbund abgezielt<br />
werden. Eine Mehrfachfunktionalität von Maßnahmen ist dabei möglich, so dass den An-<br />
forderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG - bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen für Kompensation auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen -<br />
somit ebenfalls Rechnung getragen wird. Die genaue Lage der Kompensationsflächen gilt<br />
es, möglichst frühzeitig abzustimmen.<br />
Herford, September 2010<br />
- 77 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Literaturverzeichnis<br />
BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004)<br />
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbe-<br />
reich Bielefeld.- digitale Form aus: http://www.regionalrat-<br />
detmold.nrw.de/texteRR/Kartenteil/Planzeichen.pdf (23.02.2009) und<br />
http://www.regionalrat-detmold.nrw.de/texteRR/Kartenteil/blatt21.pdf (23.02.2009)<br />
BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2008)<br />
Dezernat 32 (Hrsg.), Teil B (Strategische Umweltprüfung - SUP): Anforderungsprofil<br />
für die Erstellung der Umweltstudie bei Änderungen des Regionalplans als Beitrag<br />
zur behördlichen Umweltprüfung (Stand: November 2008)<br />
BÖTTNER ET AL 1995 UND 2000<br />
<strong>Stadt</strong>klima Bielefeld, erarbeitet vom Zentrum für Wissenschaft und Praxis der Uni-<br />
versität Bielefeld, Bielefeld und 1. Fortschreibung<br />
BKR AACHEN (2000)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong>, Gewerbeflächen-Untersuchung 2000-2010 (Stand: Mai 2000)<br />
BKR AACHEN (2008)<br />
<strong>Verl</strong> 2020 – Entwicklungskonzept Fortschreibung (Stand: Dezember 2008)<br />
BÜRGERINITIATIVE PAPENDIEK (VERL) (2009)<br />
Schriftliche Stellungnahme und Datensammlung zur Änderung des Regionalplans<br />
(Stand: Juni 2009)<br />
ECHOLOT GBR. (2009)<br />
Regionalplanänderung zur Wohnbauflächenentwicklung in <strong>Verl</strong> - Potentialanalyse<br />
Fledermäuse (Stand: Oktober 2009)<br />
GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN NRW (2004)<br />
Auskunftsinformationssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden, Bearbei-<br />
tungsmaßstab 1:50.000, Krefeld<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1980A)<br />
Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:500.000,<br />
2. Auflage.- Krefeld<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1980B)<br />
Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in Nordrhein-<br />
Westfalen im Maßstab 1:500.000, 2. Auflage.- Krefeld<br />
- 78 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1989)<br />
Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 (BK 50), Blatt 4116 Gü-<br />
tersloh.- Krefeld<br />
GLATFELD, MATTHIAS (2010)<br />
Biotoptypenkartierung und textliche Beschreibungen, Stand: August 2009<br />
GRAPHISCHES INSTITUT ECKMANN GMBH (O.J.)<br />
Ortsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong>, Maßstab 1:18.000, 3. ergänzte Auflage.- Bielefeld<br />
INGENIEURGRUPPE IVV GMBH & CO. KG (2008)<br />
Verkehrsentwicklungsplan der Gemeinde <strong>Verl</strong> 2005 bis 2010 (Stand Juli 2008)<br />
KREIS GÜTERSLOH (2009)<br />
Informationen und Abgrenzungen zu Schutzgebieten, Kompensationsflächen und Alt-<br />
lasten im Untersuchungsraum<br />
KREIS GÜTERSLOH (2010)<br />
Informationen und Fundpunkte zu Wiesenvogelkartierungen im Untersuchungsraum<br />
zwischen 1999 und 2009<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008A)<br />
Arbeitsanleitung zur Biotopkartierung NW (Stand 2008)<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008B)<br />
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Reckling-<br />
hausen, Stand: September 2008<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2009A)<br />
@LINFOS – Landschaftsinformationssystem; diverse Informationsdaten.- aus:<br />
http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm (26.02.2009)<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW), FACHBEREICH 22<br />
(2009B)<br />
Daten zum Biotopverbund für den Kreis Gütersloh<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN)<br />
(2010)<br />
Informationen zu geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen, Planungsrelevante Ar-<br />
ten nach MTB in NRW, Messtischblätter 4116 und 4117.- aus:<br />
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/start<br />
(20.07.2010)<br />
LWL-ARCHÄOLOGIE FÜR WESTFALEN, AUßENSTELLE BIELEFELD (2009)<br />
Angaben zu archäologischen Fundstellen innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
- 79 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />
den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
MEISEL, SOFIE (1959)<br />
Naturräumliche Gliederung Deutschlands – Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt<br />
98 Detmold, 1:200.000.- Bundesanstalt für Landeskunde (Hrsg.), Remagen<br />
- 80 -
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />
<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
ANHÄNGE<br />
Anhang I: Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116<br />
und 4117 mit Bezug auf die durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen<br />
Tab. 6 Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116 und 4117<br />
(vgl. LANUV 2010) mit Bezug auf die durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen<br />
Gruppe / Art<br />
Säugetiere<br />
Braunes<br />
Langohr<br />
Breitflügelfledermaus <br />
Fransenfledermaus<br />
Große Bartfledermaus<br />
Großer<br />
Abendsegler<br />
Großes Mausohr<br />
Kleine Bartfledermaus<br />
Kleiner<br />
Abendsegler<br />
Rauhautfledermaus <br />
Wasserfledermaus <br />
Zwergfledermaus<br />
Vögel<br />
Status<br />
MTB<br />
4116 1<br />
Status<br />
MTB<br />
4117 1<br />
Fließgewäs<br />
ser 2<br />
Kleingehölz<br />
etc. 2<br />
Akker<br />
2<br />
Saum<br />
2<br />
Garten<br />
2<br />
v. v. X X X X<br />
v. v. (X) X XX X<br />
v. v. X X (X) (X) (X)<br />
v. v. (X) X X X<br />
v. v. (X)<br />
WS/<br />
WQ<br />
v. v. X (X) (X) X<br />
v. v. X XX (X) XX<br />
v. v. X<br />
v. v. X<br />
X/WS/<br />
WQ<br />
Magerwiese/weide<br />
2<br />
Gebäude<br />
2<br />
WS/<br />
(WQ)<br />
WS/<br />
WQ<br />
X/WS<br />
/WQ<br />
WS/<br />
WQ<br />
Fettwiese<br />
2<br />
Stillgewässer<br />
2<br />
X (X) G<br />
X (X) G<br />
(X) X G<br />
X U<br />
(X) (X) X (X) (WQ) (X) (X) G<br />
X X<br />
WS/<br />
WQ<br />
X/WS<br />
/WQ<br />
(WS)/<br />
(WQ)<br />
(WS)/<br />
(WQ)<br />
X U<br />
EZ<br />
atl.<br />
Region<br />
3<br />
G<br />
X X U<br />
X G<br />
v. v. X X X (X) (WQ) (X) XX G<br />
v. v. (X) XX XX (X)<br />
WS/<br />
WQ<br />
(X) (X) G<br />
Baumfalke B B X X X X U<br />
Bekassine DZ DZ (X) X G<br />
Bekassine B B (X) X G<br />
Beutelmeise B X X XX U<br />
Blässgans WG WG (X) X XX X G<br />
Blaukehlchen B (X) X X XX U<br />
Eisvogel B B XX (X) X G<br />
Feldschwirl B B (X) XX (X) XX X X X G<br />
Fischadler DZ DZ X XX G<br />
Flussregenpfeifer<br />
B B X X<br />
Gänsesäger WG WG XX XX G<br />
U
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />
<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Gruppe / Art<br />
Gartenrotschwanz <br />
Goldregenpfeifer<br />
Status<br />
MTB<br />
4116 1<br />
Status<br />
MTB<br />
4117 1<br />
Fließgewäs<br />
ser 2<br />
Kleingehölz<br />
etc. 2<br />
Akker<br />
2<br />
Saum<br />
2<br />
Garten<br />
2<br />
Magerwiese/weide<br />
2<br />
Gebäude<br />
2<br />
B B X X X X<br />
DZ DZ XX X<br />
Fettwiese<br />
2<br />
Stillgewässer<br />
2<br />
Graureiher B X X X X X X G<br />
Großer Brachvogel<br />
B B (X) X (X)<br />
Habicht B B X (X) X (X) (X) G<br />
Heidelerche B (X) XX (X) U<br />
Kiebitz B B X XX (X) X X G<br />
Kleinspecht B B X X (X) (X) G<br />
Knäkente B X (X) X G<br />
Kranich DZ DZ X X (X) S<br />
Krickente B X (X) X G<br />
Krickente WG WG X (X) X G<br />
Lachmöwe B B G<br />
Löffelente B B X (X) X S<br />
Löffelente DZ DZ X (X) X S<br />
Mäusebussard<br />
B B X X X (X) (X)<br />
Mehlschwalbe B B G-<br />
Mittelspecht B G<br />
Nachtigall B B (X) XX X X (X) G<br />
Neuntöter B B XX X X (X) U<br />
Pirol B B X X U-<br />
Rauchschwalbe<br />
B B X X X X X XX X X<br />
Rebhuhn B B XX XX X X X U<br />
Rohrdommel WG WG X XX U<br />
Rohrweihe b. Bz b. Bz X X X XX U<br />
Rotmilan B B X X (X) (X) (X) S<br />
Saatgans WG WG (X) XX X X G<br />
Sandregenpfeifer<br />
DZ DZ X X<br />
Schleiereule B B (X) X X XX X X X X G<br />
Schnatterente B X (X) XX U+<br />
Schwarzspecht<br />
B B X X (X) (X)<br />
Silberreiher DZ DZ X X G<br />
Singschwan WG WG X (X) X XX S<br />
Sperber B B X (X) X X (X) (X) G<br />
Spießente DZ DZ (X) XX G<br />
Steinkauz b. Bz b. Bz XX (X) X X XX X XX G<br />
Tafelente B B X (X) XX G<br />
EZ<br />
atl.<br />
Region<br />
3<br />
U-<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G-<br />
G<br />
G
Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />
<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />
Umweltstudie<br />
Gruppe / Art<br />
Status<br />
MTB<br />
4116 1<br />
Status<br />
MTB<br />
4117 1<br />
Fließgewäs<br />
ser 2<br />
Kleingehölz<br />
etc. 2<br />
Akker<br />
2<br />
Saum<br />
2<br />
Garten<br />
2<br />
Magerwiese/weide<br />
2<br />
Gebäude<br />
2<br />
Fettwiese<br />
2<br />
Stillgewässer<br />
2<br />
Tafelente DZ DZ X (X) XX G<br />
Teichrohrsänger<br />
B B XX XX<br />
Turmfalke B B X X X X (X) X X G<br />
Turteltaube B B XX X (X) (X) (X) U-<br />
Uferschnepfe B B (X) X (X) S<br />
Uferschwalbe B X (X) (X) (X) X G<br />
Uhu B B (X) U+<br />
Wachtel B B XX XX (X) (X) U<br />
Wachtelkönig b. Bz b. Bz (X) X (X) (X) (X) S<br />
Waldkauz B B X (X) X (X) X (X) G<br />
Waldohreule B B XX (X) X (X) (X) G<br />
Wasserralle b. Bz b. Bz X (X) XX U<br />
Weißwangengans <br />
Wespenbussard<br />
B X X X X<br />
B B X X X (X)<br />
Wiesenpieper B B (X) (X) XX X XX G-<br />
Ziegenmelker B S<br />
Zwergsäger WG WG XX XX G<br />
Zwergschnepfe<br />
WG WG X X<br />
Zwergschwan WG WG X (X) X XX S<br />
Zwergtaucher B B X XX G<br />
Amphibien<br />
Kammmolch v. v. (X) X (X) (X) X (X) XX G<br />
Kreuzkröte v. (X) (X) (X) XX X X U<br />
Laubfrosch v. v. (X) XX XX (X) X X XX U+<br />
Moorfrosch v. v. (X) X (X) X XX U<br />
1)<br />
Status: v. – Art vorhanden, B – sicher brütend, DZ – Durchzügler, WG – Wintergast, b. Bz – beobachtet zur Brutzeit<br />
2)<br />
Vorkommen: XX - Hauptvorkommen, X - Vorkommen, (X) - potentielles Vorkommen WS - Wochenstube, ZQ – Zwischenquartier,<br />
WQ – Winterquartier<br />
3)<br />
Ez: Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW (LANUV 2010):G - günstig; S -<br />
schlecht; U – ungünstig, U- – ungünstig-verschlechternd, U+ – ungünstig-verbessernd<br />
EZ<br />
atl.<br />
Region<br />
3<br />
G<br />
G<br />
U<br />
unbek.