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Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) - Stadt Verl

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<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />

Begründung zur Regionalplan-Änderung zur<br />

Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong><br />

(<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papen-<br />

diek<br />

Teil B: Umweltstudie


<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />

Begründung zur Regionalplan-Änderung zur<br />

Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong><br />

(<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papen-<br />

diek Teil B: Umweltstudie<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong><br />

Paderborner Straße 5<br />

33415 <strong>Verl</strong><br />

Verfasser:<br />

Kortemeier Brokmann<br />

Landschaftsarchitekten GmbH<br />

Oststraße 92, 32051 Herford<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl. Ing. Sonja Deutzmann<br />

Dipl. Ing. Michael Kasper<br />

Grafik:<br />

Sonja Deutzmann<br />

Jürgen Schmitz<br />

Herford, September 2010


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />

<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................1<br />

2. Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren..........3<br />

2.1 Vorhabenbeschreibung ..........................................................................................3<br />

2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren........................................................4<br />

2.3 Erschließung...........................................................................................................6<br />

2.4 Landschaftsräumliche Integration ..........................................................................7<br />

3. Grundstruktur des Untersuchungsgebietes .....................................................7<br />

3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets................................................................7<br />

3.2 Geographische und politische Lage.......................................................................8<br />

3.3 Naturraum...............................................................................................................8<br />

3.4 Fachplanerische Grundlagen.................................................................................8<br />

3.5 Sonstige Ziele des Umweltschutzes ....................................................................13<br />

4. Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation und der zu<br />

erwartenden Umweltauswirkungen..................................................................14<br />

4.1 Methodische Vorgehensweise .............................................................................14<br />

4.2 Schutzgüter Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt....................15<br />

4.2.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................15<br />

4.2.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................16<br />

4.2.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................17<br />

4.2.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................18<br />

4.2.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................20<br />

4.3 Schutzgüter Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt.............................................20<br />

4.3.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................20<br />

4.3.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................22<br />

4.3.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................29<br />

4.3.4 Gefährdungsabschätzung Artenschutz - <strong>Verl</strong>-West.............................................32<br />

4.3.5 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................35<br />

4.3.6 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................41<br />

4.3.7 Gefährdungsabschätzung Artenschutz – Papendiek...........................................43<br />

4.4 Schutzgut Boden..................................................................................................45<br />

4.4.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................45<br />

4.4.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................46<br />

4.4.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen.................................................47<br />

4.4.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................48<br />

4.4.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................50<br />

4.5 Schutzgut Wasser ................................................................................................50<br />

4.5.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................50<br />

4.5.2 Vorhandene Umweltsituation – <strong>Verl</strong> West ...........................................................52<br />

4.5.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................53<br />

4.5.4 Vorhandene Umweltsituation – Papendiek..........................................................54<br />

4.5.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................54<br />

4.6 Schutzgut Klima / Luft ..........................................................................................55<br />

4.6.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................55<br />

4.6.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................56<br />

4.6.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – <strong>Verl</strong>-West.............................56<br />

4.6.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................57<br />

4.6.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek ............................57<br />

4.7 Schutzgut Landschaft...........................................................................................58<br />

4.7.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................58


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />

<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.7.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West............................................................59<br />

4.7.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West..............................59<br />

4.7.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek...........................................................60<br />

4.7.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – Papendiek............................60<br />

4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter............................................................61<br />

4.8.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes ................................................................61<br />

4.8.2 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................61<br />

4.9 Wechselwirkungen ...............................................................................................62<br />

4.10 Wechselwirkungen – <strong>Verl</strong>-West ...........................................................................62<br />

4.11 Wechselwirkungen – Papendiek..........................................................................63<br />

5. Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen..............................63<br />

6. Nullvariante, Standortalternativen....................................................................64<br />

6.1 Nullvariante...........................................................................................................64<br />

6.2 Standortalternativen .............................................................................................65<br />

7. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum<br />

Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen ................................66<br />

7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen........................................................66<br />

7.2 Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ........67<br />

8. Monitoring...........................................................................................................70<br />

9. Einschätzung zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens................70<br />

9.1 Genereller Abgleich mit den Zielen des Umweltschutzes ...................................70<br />

9.2 Verträglichkeit des Vorhabens mit den landesplanerischen Vorgaben...............71<br />

9.3 Verträglichkeit mit den örtlichen Zielen der Bauleitplanung und anderer<br />

Fachplanungen.....................................................................................................72<br />

9.4 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen und Schutzkategorien und<br />

Schutzgütern unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen .............72<br />

10. Hinweise an nachfolgende Verfahrensschritte...............................................73<br />

10.1 Umweltverträglichkeitsprüfung.............................................................................73<br />

10.2 Bauleitplanverfahren / Eingriffsregelung..............................................................73<br />

11. Nichttechnische Zusammenfassung ...............................................................74<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abb. 1 Lage der beantragten Änderungsbereiche (rot) einschließlich der<br />

betrachteten Untersuchungsräume (orange).........................................................1<br />

Abb. 2 Aktuelle „Siedlungssituation“ im Bereich <strong>Verl</strong>-West und „Papendiek“...................3<br />

Abb. 3 Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold,<br />

Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (aus: BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD<br />

2004) mit den geplanten Änderungsbereichen......................................................9<br />

Abb. 4 Darstellung der seitens des LANUV (2009B) wichtigen Bereiche für den<br />

Biotopverbund ......................................................................................................11<br />

Abb. 5 Innerhalb des Änderungsbereichs bestehende Wohnbauflächen.......................16<br />

Abb. 6 Nordwestlich angrenzender Siedlungsraum von <strong>Verl</strong>..........................................19<br />

Abb. 7 Derzeit landwirtschaftlich genutzte Freiflächen innerhalb des<br />

Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“...........................................................................23<br />

Abb. 8 Südlich an den Änderungsbereich angrenzende Offenlandbereiche..................24<br />

Abb. 9 Nördlich angrenzende gewerbliche Nutzungen...................................................25<br />

Abb. 10 Lage von nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW<br />

geschützter Biotope sowie Biotopkatasterflächen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“..........30


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />

<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 11 Nutzungsstrukturen des zentralen Änderungsbereichs mit Grünland und<br />

Erlenreihe .............................................................................................................36<br />

Abb. 12 Südöstlich des Vorhabensbereichs gelegene Hofstelle ......................................37<br />

Abb. 13 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ (GEOLOGISCHES<br />

LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989) ..........................................................46<br />

Abb. 14 Flächenverteilung der überplanten Bodentypen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ............48<br />

Abb. 15 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „Papendiek“ (GEOLOGISCHES<br />

LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989) ..........................................................49<br />

Abb. 16 Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) (Stand: 1995) ..........71<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 1 Übersicht über die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen ......................5<br />

Tab. 2 Im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO<br />

CONSULT 2010), in NRW planungsrelevante Brutvogelarten rot..........................27<br />

Tab. 3 Im Bereich „Papendiek“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO-<br />

CONSULT 2010), in NRW planungsrelevante Arten rot.........................................39<br />

Tab. 4 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den<br />

Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“.............................................................................68<br />

Tab. 5 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den<br />

Änderungsbereich „Papendiek“............................................................................69<br />

Tab. 6 Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116<br />

und 4117 (vgl. LANUV 2010) mit Bezug auf die durch das Vorhaben<br />

betroffenen Biotopstrukturen................................................................................81<br />

ANHÄNGE<br />

Anhang I Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116<br />

und 4117 mit Bezug auf die durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen..........................................................................................................................<br />

ANLAGENVERZEICHNIS<br />

Anlage 1 Planungsgrundlagen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek....................................... 1:15.000<br />

Anlage 2a Biotoptypen <strong>Verl</strong>-West................................................................................. 1.4.000<br />

Anlage 2b Biotoptypen Papendiek ............................................................................... 1.4.000


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

1. Veranlassung und Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> plant die Erweiterung bzw. Neuausweisung von Allgemeinen Siedlungsbe-<br />

reichen (<strong>ASB</strong>) in zwei Teilbereichen (siehe Abb. 1). Zum einen handelt es sich bei den<br />

Planflächen um einen ca. 35 ha großen Bereich, der südwestlich an die bestehende Orts-<br />

lage angliedert und im Weiteren als „<strong>Verl</strong>-West“ bezeichnet wird. Zum anderen betreffen<br />

die Planungen einen Raum von ca.10 ha Fläche südöstlich des Siedlungszentrums im Be-<br />

reich Papendiek / Schemmheide. Dieser wird im Weiteren als „Papendiek“ bezeichnet.<br />

Abb. 1 Lage der beantragten Änderungsbereiche (rot) einschließlich der betrachteten Untersuchungsräume<br />

(orange)<br />

Da die Ausweisung neuer <strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> sowohl aus der Regional- und<br />

Landesplanung als auch aus der Bauleitplanung abgeleitet werden muss, verläuft die Pla-<br />

nung in den drei Schritten:<br />

• Änderungsverfahren zum Regionalplan,<br />

• Änderung des Flächennutzungsplans und anschließende<br />

• Aufstellung eines Bebauungsplans.<br />

In Bezug auf die Regionalplanungsebene erfordern die genannten Planungen eine Ände-<br />

rung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bie-<br />

lefeld in die Darstellung „<strong>Allgemeiner</strong> Siedlungsbereich“. Derzeit werden beide Bereiche als<br />

„<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Der Abschnitt „Papendiek“ unterliegt<br />

- 1 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

zudem gleichzeitig der Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschafts-<br />

orientierte Erholung“.<br />

Zur Festlegung des Umfangs der (Strategischen) Umweltprüfung (SUP) führte die Bezirks-<br />

planungsbehörde ein Scoping-Verfahren durch, in dem der Umfang und der Detaillierungs-<br />

grad der Umweltstudie festgelegt wurden. Die als Teil A vorliegende Begründung dient der<br />

raumordnerischen und regionalplanerischen Bewertung der gewünschten Änderung.<br />

Weiterhin schreiben die Anforderungen des § 9 (1) Raumordnungsgesetzes und des Bau-<br />

gesetzbuches (BauGB) vor, bei der Neuaufstellung und Änderung von Regionalplänen und<br />

Bauleitplänen eine sog. „Umweltprüfung“ durchzuführen. Dieser Anforderung kommt die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> mit der vorliegenden Umweltstudie als Teil B nach. Die Umweltprüfung soll da-<br />

bei der frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungspro-<br />

zess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung dienen.<br />

Die inhaltlichen Anforderungen an die in den Gesetzen genannten Umweltprüfungen sind<br />

auf den verschiedenen Verfahrensebenen annähernd deckungsgleich und unterscheiden<br />

sich im Wesentlichen nur im Detaillierungsgrad. Die hier vorgelegte Umweltstudie liefert die<br />

fachinhaltlichen Grundlagen für die Ebene der Regionalplanung und der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung.<br />

Mit der Umweltstudie erfolgt die Ermittlung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Um-<br />

weltauswirkungen des Vorhabens auf die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-<br />

fung (UVPG) genannten Schutzgüter. Diesbezüglich sind in der Umweltprüfung folgende<br />

Auswirkungen der Planung zu prüfen:<br />

• umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die<br />

Bevölkerung insgesamt,<br />

• Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

• umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.<br />

Einbezogen in die Prüfung werden zudem die Anforderungen, die sich aus der natur-<br />

schutzrechtlichen Eingriffsregelung ergeben. Die Umweltstudie liefert in diesem Zusam-<br />

menhang Hinweise auf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteili-<br />

ger Umweltwirkungen sowie eine überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs.<br />

Eine Detaillierung der Ermittlung des erforderlichen Kompensationsbedarfs, einschließlich<br />

Darstellung der erforderlichen Maßnahmen, wird erst auf Ebene der verbindlichen Bauleit-<br />

planung vorgenommen.<br />

- 2 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

2. Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfakto-<br />

ren<br />

2.1 Vorhabenbeschreibung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> beantragt eine Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk<br />

Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld in zwei Teilbereichen von jeweils 35 ha (<strong>Verl</strong>-<br />

West) bzw. 10 ha (Papendiek). Insbesondere im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist dabei zu berück-<br />

sichtigen, dass bereits ein nicht unerheblicher Teil des Vorhabenbereichs von<br />

(Wohn)bebauung eingenommen wird (siehe Abb. 2). Weiterhin bestehen Reserveflächen<br />

aus FNP und Satzungen. Die geplante <strong>ASB</strong>-Darstellung bezieht sich zwar auf den Gesamt-<br />

raum von ca. 35 ha, Potenziale für eine Neuentwicklung von Wohnbauflächen sind jedoch -<br />

wie bereits im Entwicklungskonzept <strong>Verl</strong> 2020 aufgearbeitet wurde (vgl. BKR AACHEN 2008)<br />

- lediglich auf einer Restfläche von ca. 14 ha gegeben. Der Änderungsbereich Papendiek<br />

umfasst ebenfalls ca. 1 ha Fläche, die bereits wohnbaulich genutzt werden. Dementspre-<br />

chend reduziert sich auch in diesem Änderungsbereich die verbleibende Fläche für bauli-<br />

che Neuentwicklungen auf ca. 9 ha. Die als <strong>ASB</strong> neu darzustellenden Bereiche umfassen<br />

inkl. vorhandener Bebauung rd. 45 ha. Die Summe der darin verbleibenden neuen Entwick-<br />

lungsfläche für Wohnnutzungen reduziert sich jedoch auf ca. 23 ha und liegt damit im<br />

Rahmen des rechnerisch für die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> innerhalb des Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2020<br />

ermittelten Bedarfs.<br />

Abb. 2 Aktuelle „Siedlungssituation“ im Bereich <strong>Verl</strong>-West und „Papendiek“<br />

- 3 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Für beide derzeit als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ dargestellten Räume wird<br />

zur Ergänzung des bestehenden <strong>Stadt</strong>gebiets die Entwicklung von „Allgemeinen Sied-<br />

lungsbereichen (<strong>ASB</strong>)“ angestrebt. Im Bereich „Papendiek“ besteht zusätzlich die Darstel-<br />

lung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“. Im Vorfeld wurden hierzu<br />

verschiedene Standortalternativen betrachtet, die im Ergebnis zu den beiden beantragten<br />

Flächen „<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ führen (vgl. <strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A)<br />

Laut § 17 BauNVO ist im Zuge der weiteren Planungsschritte für die geplanten Wohngebie-<br />

te eine Grundflächenzahl von 0,2 (Kleinsiedlungsgebiete (WS)) bis 0,6 (besondere Wohn-<br />

gebiete (WB) bzw. Dorf- (MD) und Mischgebiete (MI)) zulässig. Diese Grundflächenzahlen<br />

können gem. § 19 BauNVO bis zu 50 % überschritten werden - höchstens jedoch bis zu<br />

einer Grundflächenzahl von 0,8. Für die geplante Neuordnung der beiden Planflächen<br />

„<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ wird jedoch im Analogieschluss zu umliegenden Bebauungen<br />

von einer maßvoll verdichteten Bebauung ausgegangen. Im Weiteren wird hierfür eine Ma-<br />

ximalversieglung von 60 % (einschließlich möglicher Überschreitungen) der jeweiligen Än-<br />

derungsbereiche angesetzt, so dass ggf. entstehende Zusatzversiegelung auf Splitterflä-<br />

chen bereits mit abdeckt werden.<br />

2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren<br />

Die anlage-, bau- und betriebsbedingt zu erwartenden Umweltwirkungen, die durch die<br />

Realisierung der geplanten Gewerbeflächen entstehen können, lassen sich nach folgenden<br />

Wirkfaktoren differenzieren:<br />

• Erdbewegungen, Bodenauftrag, Geländemodellierung,<br />

• Versiegelung und Überbauung von Freiflächen,<br />

• betriebsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen.<br />

Unter Verknüpfung der Wirkfaktoren mit den entsprechenden Bedeutungen und Empfind-<br />

lichkeiten der Schutzgüter können im Rahmen der Auswirkungsprognose die durch das<br />

Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen im Umweltbereich abgeschätzt werden.<br />

Der Einwirkungsbereich des geplanten Vorhabens umfasst sämtliche bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Die folgende Tabelle (Tab. 1) liefert einen Überblick<br />

über die wesentlichen Wirkfaktoren und Wirkpfade sowie die zu erwartende Betroffenheit<br />

der verschiedenen Schutzgüter, sofern das geplante Vorhaben realisiert wird. Die Über-<br />

sicht dient nicht zuletzt der Ableitung der im Folgenden hinzugezogenen Prüfkriterien bzw.<br />

der Ableitung des erforderlichen Untersuchungsrahmens.<br />

- 4 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Tab. 1 Übersicht über die potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter<br />

baubedingt<br />

Materiallagerflächen und<br />

Baustelleneinrichtungen<br />

Schall- und Schadstoffemissionen<br />

durch Baustellenbetrieb<br />

Erschütterungen durch<br />

Baustellenbetrieb und<br />

-verkehr<br />

temporäre Überbauung / Biotopverlust / -degeneration Tiere und Pflanzen<br />

Flächenbeanspruchung<br />

Bodendegeneration durch Verdichtung<br />

/ Veränderung<br />

Boden<br />

<strong>Verl</strong>ärmung<br />

Staubentwicklung, Abgase<br />

Gefahr der Versickerung<br />

von Betriebsstoffen<br />

Bodenvibrationen<br />

Bauwerksgründungen temporäre Grundwasserstandsänderungen<br />

(Absenkung / Stau)<br />

anlagebedingt<br />

Betriebsgebäude<br />

Betriebsflächen<br />

Böschungen<br />

Entwässerungseinrichtungen<br />

Versiegelung<br />

dauerhafte Überbauung<br />

Gesundheitsgefährdung, Belästigung<br />

Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />

Verunreinigung von Boden,<br />

Wasser und Luft<br />

Gesundheitsgefährdung, Belästigung<br />

Menschen<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Beunruhigung von Tieren Tiere<br />

Veränderung des Grundwasserdargebotes,<br />

Veränderung der<br />

Grundwasserströme<br />

evtl. Veränderung der Standorteigenschaften<br />

Klima und Luft<br />

Menschen<br />

Wasser<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Biotopverlust / -degeneration Tiere und Pflanzen<br />

Bodenverlust / -degeneration,<br />

Veränderung der Standortverhältnisse<br />

Verringerung der Versickerungsrate<br />

nachhaltige Veränderung der<br />

Grundwasserverhältnisse<br />

Veränderung kleinklimatischer<br />

Verhältnisse<br />

Veränderung bis <strong>Verl</strong>ust von<br />

lokalen Zirkulationssystemen<br />

<strong>Verl</strong>ust von prägenden Landschaftselementen<br />

<strong>Verl</strong>ust / Beeinträchtigung von<br />

kulturhistorisch bedeutsamen<br />

Objekten / Flächen<br />

Flächenbeanspruchung verstärkte Zerschneidungswirkungen<br />

Veränderung der Landschaftsstruktur<br />

Überbauung siedlungsnaher<br />

Freiräume<br />

<strong>Verl</strong>ust / Beeinträchtigung von<br />

Blickbeziehungen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima und Luft<br />

Landschaft<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Landschaft<br />

Menschen<br />

Landschaft<br />

- 5 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter<br />

betriebsbedingt<br />

Schallemissionen <strong>Verl</strong>ärmung<br />

Schadstoffemissionen Luftverschmutzung<br />

2.3 Erschließung<br />

Deposition im Boden,<br />

Wasser, Vegetation;<br />

Lösung im Ablaufwasser<br />

Gesundheitsgefährdung, Belästigungen<br />

ggf. Verdrängung störungsempfindlicher<br />

Arten<br />

Beeinträchtigung der biologischen<br />

Vielfalt<br />

Gesundheitsgefährdung, Belästigungen<br />

Schädigungen von Pflanzen und<br />

Tieren<br />

Verunreinigung von Boden und<br />

Wasser<br />

Menschen<br />

Tiere<br />

Menschen<br />

Klima und Luft<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Die leistungsfähige Anbindung der Plangebiete an das örtliche Haupterschließungsnetz ist<br />

bereits im Rahmen der Aufstellung des „Verkehrsentwicklungsplans <strong>Verl</strong> 2005 bis 2020“<br />

parallel zur Fortschreibung des „Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2020“ untersucht worden.<br />

Daraus geht hervor, dass der Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ bereits über den Westfalenweg an den<br />

Westring und den Westweg an die Gütersloher Straße angebunden ist. Der Verkehrsent-<br />

wicklungsplan empfiehlt darüber hinaus einen südlichen Anschluss des Östernwegs an den<br />

bereits vorhandenen Kreisverkehr am Westring. Auf eine Beibehaltung des Anschlusses<br />

des Östernwegs an die Gütersloher Straße kann in Zukunft verzichtet werden, der Bahn-<br />

übergang im <strong>Verl</strong>auf des Östernwegs kann dann entfallen. Aus verkehrlicher Sicht wird für<br />

die Wohnsiedlungsentwicklung <strong>Verl</strong>-West insgesamt ein Ausbau als 30-Zone empfohlen<br />

(vgl. INGENIEURGRUPPE IVV GMBH & CO. KG 2008).<br />

Für den Bereich „Papendiek“ empfiehlt der Verkehrsentwicklungsplan aufgrund des direk-<br />

ten Anschlusses an vorhandene kleinteilige Wohngebiete mit stark verkehrsberuhigten<br />

Straßen eine dezentrale Erschließung (vgl. INGENIEURGRUPPE IVV GMBH & CO. KG 2008).<br />

In den vorhandenen Wohngebieten sind Anbindungspunkte an die vorhandenen Wohn-<br />

straßen vorgeprägt. Die Haupterschließungsstraße soll südlich des Kindergartens aus der<br />

Lindenstraße abzweigen. Für den gesamten Bereich wird ein verkehrsberuhigter Straßen-<br />

ausbau empfohlen. Für weitere Details wird auf die textliche Ausarbeitung des Textteils A,<br />

Kap. 1 und 4.11 verwiesen.<br />

- 6 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

2.4 Landschaftsräumliche Integration<br />

Im großflächig für das Gemeindegebiet erarbeiteten Entwicklungskonzept „<strong>Verl</strong> 2020“ (vgl.<br />

BKR AACHEN 2008) sind verschiedene geeignete Bereiche für eine mögliche Siedlungsent-<br />

wicklung ermittelt worden. Zu diesen gehören Flächen im Ortsteil <strong>Verl</strong> (Bereich Eiser-<br />

straße), im Ortsteil Kaunitz, im Ortsteil Bornholte-Bahnhof, im Ortsteil <strong>Verl</strong>-West, im Ortsteil<br />

<strong>Verl</strong> (Bereich „Papendiek“) sowie im Ortsteil Sürenheide. Im Weiteren hat sich die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Verl</strong> mit der Bezirkregierung Detmold auf eine schwerpunktmäßige Entwicklung des <strong>Stadt</strong>-<br />

zentrums geeinigt, die auch den landesplanerischen Grundsätzen entspricht.<br />

Im Zuge dieser vorgeschalteten Planungsebene zur Standortfindung und Prüfung von<br />

Standortalternativen hat sich gezeigt, dass im Zusammenhang mit den allgemein gültigen<br />

Standortanforderungen an das geplante Vorhaben auch landschaftsräumliche Aspekte eine<br />

wesentliche Rolle spielen. Zu diesen Aspekten gehören u.a.:<br />

• eine bevorzugte Arrondierung bestehender Siedlungsansätze gegenüber einer kompletten<br />

Neuansiedlung von Wohnbebauungen,<br />

• eine abseitige Lage von potenziellen Emissionsorten,<br />

• eine möglichst zentrumsnahe Lage mit guter Erreichbarkeit der Einrichtungen zur<br />

Grundversorgung,<br />

• eine möglichst gute Verkehrsanbindung mit Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender<br />

Infrastrukturen,<br />

• ein möglichst geringer Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt bei gleichzeitiger<br />

Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes und der Umwelt.<br />

Diese Aspekte werden im konkreten Planungsfall im Wesentlichen berücksichtigt bzw. er-<br />

füllt<br />

3. Grundstruktur des Untersuchungsgebietes<br />

3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde im Rahmen des Scoping-Verfahrens<br />

abgestimmt und orientiert sich an der maximalen Reichweite der zu erwartenden erhebli-<br />

chen Umweltwirkungen. Für die einzelnen Schutzgüter können diese zu untersuchenden<br />

Wirkräume durchaus unterschiedlich ausfallen, so dass darauf abgestimmt folgende Wirk-<br />

räume im Rahmen der Umweltprüfung untersucht werden:<br />

• unmittelbare Vorhabenfläche:<br />

Wirkbereich für bau- und anlagebedingte Eingriffe bezogen auf alle Schutzgüter<br />

• Wirkzone in einem Abstand von ca. 100 m zu den Vorhabenflächen:<br />

angenommener max. Wirkbereich für anlage- und betriebsbedingte Eingriffe bezogen<br />

auf alle Schutzgüter.<br />

- 7 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Die vorgeschlagenen Untersuchungsgebietsgrenzen sind in den Anlagen 1 und 2 darge-<br />

stellt. Insgesamt sind durch die Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsflächen keine weit-<br />

räumigen Beeinträchtigungen zu erwarten, so dass das Untersuchungsgebiet für „<strong>Verl</strong>-<br />

West“ eine Fläche von ca. 63 ha, für den Bereich „Papendiek“ von ca. 29 ha umfasst. Da-<br />

bei wurde der oben angegebene Abstand von 100 m z.T. aufgrund bestehender, deutlicher<br />

Zäsuren, wie z.B. der Bahnlinie im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“, geringfügig verringert, da hier auf-<br />

grund der Vorbelastungen keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

3.2 Geographische und politische Lage<br />

Der Änderungsbereich liegt innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> und fällt in den Zu-<br />

ständigkeitsbereich des Kreises Gütersloh bzw. der Bezirksregierung Detmold, Land Nord-<br />

rhein-Westfalen.<br />

3.3 Naturraum<br />

Naturräumlich sind die Änderungsbereiche der Untereinheit „Ostmünsterländer Sande<br />

(540.2)“ und hier der „Neuenkirchener Sandebene (540.25)“ zuzuordnen (vgl. MEISEL<br />

1959). Die Neuenkirchener Sandebene zeichnet sich durch ein fast ebenes, grundwasser-<br />

nahes, jedoch zum großen Teil entwässertes Talsandgebiet aus, das von zahlreichen klei-<br />

nen, meist flachmoorerfüllten Niederungen durchzogen wird. Die natürlicherweise in den<br />

Niederungen vorkommenden feuchten Stieleichen-Birkenwälder, Erlenbrüche und verein-<br />

zelten feuchten bzw. nassen Eichen-Hainbuchenwälder sind mittlerweile weitestgehend<br />

durch Acker- und Grünlandflächen ersetzt (vgl. MEISEL 1959). Die vereinzelt verbliebenen<br />

kleinen Wäldchen und Gebüsche verleihen der heutigen Landschaft einen parkähnlichen<br />

Charakter. Typische Siedlungsstrukturen in diesem Raum sind zahlreiche Einzelhöfe, die<br />

sich an einigen Stellen zu lang gezogenen Straßendörfern verdichten.<br />

3.4 Fachplanerische Grundlagen<br />

Regionalplanung<br />

In dem seit 2004 gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt<br />

Oberbereich Bielefeld der BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004) wird der Änderungsbereich<br />

„<strong>Verl</strong>-West“ als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt (siehe Abb. 3). Glei-<br />

che Darstellung setzt sich auch auf den Flächen südlich und westlich fort, wobei dort der<br />

Raum z.T. gleichzeitig mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsori-<br />

entierte Erholung“ bzw. „Schutz der Natur“ kombiniert ist. Nördlich und östlich angrenzende<br />

Bereiche sind bereits als „Allgemeine <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ dargestellt.<br />

Für den Bereich „Papendiek“ besteht innerhalb des Änderungsbereichs neben der Dar-<br />

stellung eines „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs“ die zusätzliche Darstellung „Be-<br />

- 8 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

reich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (siehe Abb. 3). Nörd-<br />

liche, östliche und südliche Flächen unterliegen derselben Zuordnung. „Allgemeine Sied-<br />

lungsbereiche (<strong>ASB</strong>)“ schließen sich im Westen an den Änderungsbereich an.<br />

Abb. 3 Auszug aus dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich<br />

Bielefeld (aus: BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004) mit den geplanten Änderungsbereichen<br />

Bauleitplanung<br />

„<strong>Verl</strong>-West“<br />

Im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> sind die zusammenhängenden Wohnbebauungen<br />

(Standort <strong>Verl</strong>-West) im Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ als Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Übrige Bereiche sind als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im Umfeld werden im<br />

Norden eine Bahnanlage (Eisenbahnstrecke) sowie daran anschließend gewerbliche Bau-<br />

flächen dargestellt. Weiter östlich schließen sich Wohnbauflächen an.<br />

„Papendiek“<br />

In Bezug auf die verbindliche Bauleitplanungsebene liegt für den Änderungsbereich selbst<br />

kein Bebauungsplan vor. Für den größten Teil der Wohnbauflächen innerhalb der Planflä-<br />

che sowie eine Ergänzungsfläche im Südwesten gilt eine Satzung nach § 34 BauGB. Im<br />

unmittelbar angrenzenden Umfeld liegen folgende rechtskräftige Bebauungspläne vor:<br />

- 9 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

• B-Pläne Nr. 26 „Westweg“, Nr. 66 „Sperberweg – West“, Nr. 70 „GEG“ und Nr. 74 „Gewerbegebiet<br />

Östernweg – Westweg(Gewerbe, nördlich)<br />

• B-Pläne Nr. 25 „Ammerstraße“, Nr. 50 „Eggeweg“, Nr. 59 „Östernweg“ und Nr. 73 „Eggeweg<br />

– Ost“ (Wohngebiete, östlich)<br />

Der Änderungsbereich „Papendiek“ ist im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> flächende-<br />

ckend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

In Bezug auf die verbindliche Bauleitplanungsebene liegen im Umfeld des Änderungsbe-<br />

reichs folgende rechtskräftige Bebauungspläne vor:<br />

• B-Pläne Nr. 29, Nr. 39, Nr. 44, Nr. 53, Nr. 54 und Nr. 57 (Wohngebiete nördlich und<br />

westlich).<br />

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

Beide betrachteten Standorte für die Neudarstellung von Allgemeinen Wohnbauflächen<br />

liegen außerhalb des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans. Darüber hinaus unterlie-<br />

gen die Flächen nicht dem Natur- oder Landschaftsschutz oder sind als NATURA2000-<br />

Gebiet ausgewiesen.<br />

Das im Umfeld von <strong>Verl</strong> großräumig festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „LSG-Gütersloh“<br />

(LSG-3914-001) umgibt den Siedlungsraum sowohl südlich als auch nördlich (siehe Anlage<br />

1). Die beiden Änderungsbereiche sind nicht eingeschlossen. Nächst gelegene Natur-<br />

schutzgebiete sind das NSG „Große Wiese (GT-030)“ (nördlich) sowie die NSG „Fleckern-<br />

heide (GT-000)“, „Holter Wald (GT-040)“ und „Grasmeerwiesen (GT-003)“ – jeweils östlich.<br />

Diese liegen alle in einem Abstand von mind. 2 km zu den beiden abgegrenzten Ände-<br />

rungsbereichen. Vogelschutz- oder FFH-Gebiete sind ebenfalls erst in größeren Abständen<br />

von mind. 2 km zu den Änderungsbereichen ausgewiesen. Zu diesen zählen das Vogel-<br />

schutzgebiet „Rietberger Emsniederung mit Steinhorster Becken (DE-4116-401)“ im Süden<br />

sowie die beiden FFH-Gebiete „Sennebäche (DE-4117-301)“ und „Holter Wald (DE-4117-<br />

302)“ östlich (vgl. LANUV 2009A).<br />

Mit Kompensationsmaßnahmen belegte Flächen liegen innerhalb der beiden Änderungsbe-<br />

reiche nicht vor (siehe Anlage 1).<br />

<strong>Verl</strong>-West<br />

Hinsichtlich schutzwürdiger Biotope, die im Biotopkataster des Landesamtes für Natur,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) geführt werden, decken sich<br />

die südlichen Randbereiche des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ kleinräumig mit der Fläche<br />

„BK-4116-205 - Grünlandkomplex westlich von <strong>Verl</strong>“ (siehe Anlage 1). Gleichzeitig fällt in<br />

diesen Änderungsbereich auch die Fläche BK-4116-514 (Baumgruppe in der Strothheide)<br />

sowie das nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich zu schützende<br />

Nass- und Feuchtgrünland (GB-4116-105) hinein (vgl. LANUV 2009A). Ein weiteres gesetz-<br />

- 10 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

lich geschütztes Biotop (GB-4116-228) grenzt unmittelbar südlich an. In diesem Bereich ist<br />

mittlerweile eine Blänke mit Regenrückhaltefunktion entstanden, so dass das 2001 kartierte<br />

Nass- und Feuchtgrünland z.T. heute verändert ist. Weitere nach § 30 BNatSchG in Ver-<br />

bindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschützte Biotope im betrachteten Umfeld des Ände-<br />

rungsbereichs sind die Nass- und Feuchtgrünlandbereiche GB-4116-107, GB-4116-229<br />

sowie GB-4116-230 (siehe Anlage 1).<br />

Basierend auf den Biotopkatasterflächen im Raum stellt der Fachbereich 22 des LANUV<br />

(2009B) einen Großteil des südlich an den Änderungsbereich angrenzenden Raums als<br />

Biotopverbundfläche VB-DT-4116-307 (Grünlandkomplexe südwestlich und westlich von<br />

<strong>Verl</strong>) dar. Dieser wird laut LANUV eine „herausragende Bedeutung“ zugeschrieben (Abb. 4<br />

dunkelgrün) und die Fläche als Kern-, Verbindung- bzw. Entwicklungsbereich dargestellt.<br />

Dem Änderungsbereich selbst wird in Bezug auf den Biotopverbund keine besondere Be-<br />

deutung zugemessen.<br />

„<strong>Verl</strong>-West“<br />

„Papendiek“<br />

Abb. 4 Darstellung der seitens des LANUV (2009B) wichtigen Bereiche für den Biotopverbund<br />

- 11 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Papendiek<br />

Innerhalb des direkten Änderungsbereichs Papendiek sind weder nach § 30 BNatSchG in<br />

Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschützte Biotope noch Biotopkatasterflächen<br />

abgegrenzt. In den Randbereichen liegen folgende Biotope vor (siehe Anlage 1):<br />

• BK-4117-115 - schutzwürdiges und gefährdetes Nass- und Feuchtgrünland, das gleichzeitig<br />

auch nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschützt ist<br />

(GB-4117-131) sowie<br />

• BK-4116-076 - Heckenreiche Landschaft südlich von <strong>Verl</strong>.<br />

Weiterhin fällt der Bereich Papendiek größtenteils in die seitens des Fachbereich 22 des<br />

LANUV (2009B) abgegrenzte Fläche für den Biotopverbund VB-DT-4116-310 (Kulturland-<br />

schaft um <strong>Verl</strong>). Demnach ist speziell der südliche Teilbereich als Ergänzungsbereich und<br />

Suchraum für die Landschaftsplanung mit einer „besonderen Bedeutung“ für den Biotop-<br />

verbund anzusprechen (Abb. 4 hellgrün). Kern-, Verbindung- bzw. Entwicklungsbereiche<br />

von „herausragender Bedeutung sind jedoch auch in diesem Bereich nur außerhalb der<br />

eigentlichen Planflächen gelegen. Solche schließen sich östlich bzw. weiter nach Süden<br />

verlaufend mit der Fläche VB-DT-4117-304 (Grünlandkomplex nördlich Bornholte Bahnhof)<br />

an.<br />

Denkmalschutz, Bau- und Bodendenkmale<br />

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind im Untersuchungsraum sowohl für den Ände-<br />

rungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ als auch „Papendiek“ keine unter Denkmalschutz stehenden<br />

Kulturgüter vorhanden. Gleiches gilt für Bodendenkmale sowie archäologische Fundstellen<br />

und geologische Besonderheiten (vgl. LWL-ARCHÄOLOGIE FÜR WESTFALEN 2009).<br />

Wasserwirtschaft<br />

Beide Änderungsbereiche, die für die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen vorgesehen<br />

sind, liegen außerhalb eines Wasserschutz-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiets<br />

(vgl. KREIS GÜTERSLOH 2009A).<br />

Zusammenfassend kann für den geplanten Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ festgehalten<br />

werden, dass er:<br />

• im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Paderborn-<br />

Höxter als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt wird,<br />

• keiner naturschutzfachlichen Schutzausweisung unterliegt,<br />

• ein nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW gesetzlich geschütztes Nass-<br />

und Feuchtgrünland (GB-4116-105) beinhaltet,<br />

• anteilig die Biotopkatasterfläche BK-4116-205 sowie insgesamt die Biotopkatasterfläche<br />

BK-4116-514 überlagert,<br />

- 12 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

• keine besondere Funktion für den Biotopverbund übernimmt und<br />

• außerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiets liegt.<br />

Zusammenfassend kann für den geplanten Änderungsbereich „Papendiek“ festgehalten<br />

werden, dass er:<br />

• im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Paderborn-<br />

Höxter als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ sowie als „Bereich zum Schutz der<br />

Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt wird,<br />

• keiner naturschutzfachlichen Schutzausweisung unterliegt oder andere schutzwürdige<br />

Biotope umfasst,<br />

• größtenteils eine „besondere Bedeutung“ für den Biotopverbund (VB-DT-4116-310)<br />

übernimmt und<br />

• außerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiets liegt.<br />

3.5 Sonstige Ziele des Umweltschutzes<br />

Sonstige Ziele des Umweltschutzes mit allgemeiner Gültigkeit für das Plangebiet ergeben<br />

sich insbesondere aus europäischem und deutschem Recht. Besonders hervorzuheben<br />

sind hier beispielsweise:<br />

• die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 15<br />

BNtSchG),<br />

• die Bestimmungen zum Artenschutz gem. §§ 7, 44 und 45 BNatSchG,<br />

• Belange des Bodenschutzes (§ 1a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG)),<br />

• Belange des Gewässerschutzes (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz<br />

(LWG)),<br />

• die Anforderungen des § 51 a LWG zur Rückhaltung und, soweit möglich, zur Versickerung<br />

von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser,<br />

• Belange des Immissionsschutzes (§ 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in<br />

Verbindung mit den entsprechenden Rechtsverordnungen).<br />

Auf die genannten sowie weiteren rechtlichen Belange und Anforderungen wird im Einzel-<br />

nen in den folgenden Kapiteln der schutzgutbezogenen Beschreibung der Umweltsituation<br />

und -auswirkungen eingegangen.<br />

- 13 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4. Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation und der zu er-<br />

wartenden Umweltauswirkungen<br />

4.1 Methodische Vorgehensweise<br />

Mit der Umweltstudie erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des UVPG sowie des<br />

§ 1 (6) BauGB eine Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Natur-<br />

schutzes und der Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkun-<br />

gen auf die Schutzgüter<br />

• Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />

• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,<br />

• Boden,<br />

• Wasser,<br />

• Klima und Luft,<br />

• Landschaft,<br />

• Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

• sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.<br />

Anhand der Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Beschreibung des aktuellen<br />

Umweltzustandes wird ein Überblick über die Bestandssituation der Schutzgüter im Pla-<br />

nungsraum gegeben. Die zu ermittelnden relevanten Umweltziele und der Umweltzustand<br />

des Planungsraumes betreffen die gemäß § 7 Abs. 5 ROG in Verbindung mit Anhang I der<br />

Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL) erforderlichen Angaben. Die Darstellung erfolgt schutz-<br />

gutbezogen entsprechend der in Anhang I Buchst. f der SUP-RL unterschiedenen Schutz-<br />

güter. Dabei werden nur solche Umweltaspekte behandelt, die durch die Regionalplanän-<br />

derung beeinflusst werden oder die angesichts bestimmter Ziele des Umweltschutzes Ver-<br />

anlassung für Festlegungen im Gebietsentwicklungsplan geben. Maßgebliche Umwelt-<br />

schutzziele finden sich in den gesetzlichen Regelungen der EU, des Bundes, der Länder<br />

sowie in räumlichen Gesamtplanungen wie dem Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

Vor diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Kapiteln zunächst die für den Ge-<br />

bietsentwicklungsplan beachtlichen Ziele des Umweltschutzes für die einzelnen Schutzgü-<br />

ter dargestellt. Darauf folgt jeweils aufgegliedert in die beiden Änderungsbereiche „<strong>Verl</strong>-<br />

West“ und „Papendiek“ eine Beschreibung des beurteilungsrelevanten Umweltzustandes<br />

innerhalb der beiden Planflächen bzw. Untersuchungsräume. Anhand der ermittelten Be-<br />

standssituation ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen,<br />

zu prognostizieren und den Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen.<br />

Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen werden dabei eben-<br />

falls berücksichtigt.<br />

- 14 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.2 Schutzgüter Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt<br />

4.2.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Bei dem Schutzgut Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der<br />

Menschen im Vordergrund. Die planungsrelevanten Werte und Funktionen lassen sich den<br />

Teilschutzgütern Wohnen und (landschaftsbezogene) Erholung zuordnen. Das Schutzgut<br />

Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, steht dabei in engem Zusammen-<br />

hang mit den übrigen Schutzgütern, die durch europäische und nationale Ziele des Um-<br />

weltschutzes geschützt werden. Allgemeine Ziele des Umweltschutzes für die Schutzgüter<br />

Mensch und Gesundheit sind sauberes Trinkwasser, saubere Luft, unbelastetes Klima so-<br />

wie die Möglichkeiten der landschaftsbezogenen Erholung. Daneben spielt auch die Bereit-<br />

stellung von adäquaten Flächen (Lage, Ausstattung, städtebauliche Ordnung) für Wohnen<br />

und Freizeit / Erholung eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden des Menschen. Zu den<br />

Zielen im Einzelnen gehören:<br />

• Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere<br />

die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle<br />

Bevölkerungsgruppen (§ 2 Abs. 3 ROG)<br />

• Der siedlungsnahe Freiraum muss hinsichtlich seiner Freizeitfunktionen erhalten und<br />

entwickelt werden. Auch in den Verdichtungsgebieten muss der Freiraum einschließlich<br />

der Regionalen Grünzüge für die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung<br />

gesichert und entwickelt werden. In räumlicher Zuordnung zu größeren Erweiterungen<br />

von Wohnsiedlungen und neuen eigenständigen Wohnstandorten sind ausreichend<br />

große Landschaftsteile für die siedlungsnahe landschaftsorientierte Erholung,<br />

Sport- und Freizeitnutzung besonders zu pflegen und zu entwickeln. (C.V2.2.1 LEP<br />

NRW, 1995)<br />

• Außerhalb der Verdichtungsbereiche sind attraktive Freiraumbereiche für die landschaftsorientierte<br />

Erholung, Sport- und Freizeitnutzung zu sichern. (C.V2.2.2 LEP NRW,<br />

1995)<br />

• Innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen sind die räumlichen Voraussetzungen für ein<br />

angemessenes, an den Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnissen der verschiedenen<br />

Bevölkerungsgruppen orientiertes Angebot zu sichern oder gegebenenfalls zu schaffen.<br />

Innerstädtische Grün- und Freiflächen sollen nach Möglichkeit untereinander und mit<br />

siedlungsnahen, der Freizeitgestaltung gewidmeten Freiflächen verknüpft werden.<br />

(C.V2.2.6 LEP NRW, 1995)<br />

• Interkommunale Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur sind von der Regionalplanung<br />

besonders zu berücksichtigen. Solche Konzepte zur Entwicklung der Freizeitinfrastruktur<br />

sollen in enger Verbindung mit Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Verkehrsstruktur und der Wohnsituation erarbeitet werden. (C.V2.2.7 LEP<br />

NRW, 1995)<br />

• Es ist darauf hinzuwirken, dass die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren oder sonstigen<br />

unzumutbaren Auswirkungen von Einrichtungen und Maßnahmen, insbesondere<br />

der Wirtschaft und des Verkehrs geschützt wird. (§ 15 LEPro NRW, 1989)<br />

• Für die Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung sollen unter Beachtung<br />

des Natur- und Umweltschutzes in allen Teilen des Landes geeignete Räume gesi-<br />

- 15 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

chert, entwickelt und funktionsgerecht an das Verkehrsnetz angebunden werden. (§ 16<br />

LEPro NRW, 1989)<br />

• Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sind<br />

wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung<br />

in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln. (B.II.2.2 Ziel 1 GEP für den<br />

Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />

• Für die Bevölkerung sind siedlungsnah und innerhalb der <strong>Siedlungsbereiche</strong> Freiräume<br />

für Zwecke der landschaftsorientierten Erholung, Sport- und Freizeitnutzung zu entwickeln<br />

und zu pflegen. (B.IV. Ziel 1 GEP für den Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />

• Die Kur- und Erholungsorte sind in ihrer Funktion und Bedeutung langfristig zu sichern.<br />

Dabei ist die infrastrukturelle Ausstattung auf die Kur- und Erholungsbelange auszurichten.<br />

(B.IV. Ziel 6 GEP für den Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />

4.2.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />

Innerhalb des geplanten Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ sind schon jetzt in großen Teilbe-<br />

reichen Siedlungsflächen vorhanden. Schwerpunktmäßig sind diese z.T. noch relativ jun-<br />

gen Bebauungen (siehe Abb. 5) westliche des Östernweges gelegen und dienen überwie-<br />

gend der Wohnnutzung (siehe Anlage 2a). Ein Kindergarten ist ebenfalls innerhalb des<br />

Änderungsbereichs am Östernweg angesiedelt. Kleinräumig liegen zudem im südlichen<br />

Abschnitt des Östernweges auch Flächen mit Kleingewerbe im Gebiet vor.<br />

Abb. 5 Innerhalb des Änderungsbereichs bestehende Wohnbauflächen<br />

- 16 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Insgesamt liegen die bestehenden Siedlungsflächen derzeit planungsrechtlich im baulichen<br />

Außenbereich, der hinsichtlich seines Schutzanspruchs i.d.R. einem Mischgebiet gleichge-<br />

setzt wird. Für diese liegen laut „Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“<br />

die Grenz- und Orientierungswerte für den Beurteilungspegel von Immissionsorten außer-<br />

halb von Gebäuden bei 60dB(A) tags bzw. 45dB(A) nachts, die bei den weiteren Planun-<br />

gen zu berücksichtigen sind. Östlich des Westrings gelegene Wohngebiete sind über den<br />

B-Plän Nr. 25, Nr. 50, Nr. 59 und Nr. 73 planungsrechtlich gesichert (sieh Kap.3.4).<br />

Eine Vorbelastung des Gebiets durch Lärm ist lediglich durch die unmittelbar nördlich ent-<br />

lang der Plangrenze verlaufenden Bahngleise der TWE (Teutoburger Wald Eisenbahn)<br />

sowie die daran angliedernden gewerblichen Nutzungen gegeben. Von diesen wird die<br />

Bahnlinie jedoch derzeit nur für den Gütertransport genutzt. Weiterhin ist der bestehende<br />

Straßenverkehr auf dem angrenzenden Westring als geringfügige Vorbelastung zu sehen.<br />

Nördlich und östlich dieser beiden „Emissionslinien“ gliedert sich der geschlossene Sied-<br />

lungsbereich von <strong>Verl</strong> an den Änderungsbereich an. Östlich des Westrings setzt sich dieser<br />

aus Wohnbebauung, nördlich der Bahntrasse aus gewerblich genutzten Flächen zusam-<br />

men. Insgesamt sind keine nachhaltig negativen Vorbelastungen im Raum gegeben.<br />

Besondere Infrastrukturen zur Freizeit- oder Erholungsnutzung sind innerhalb der direkten<br />

Planfläche nicht gegeben. Es verlaufen lediglich die Radwanderwege R1 und R21 durch<br />

das Gebiet - der R1 in Ost-West-Richtung über den Westfalenweg, der R21 in Nord-Süd-<br />

Richtung über den Östernweg (vgl. GRAPHISCHES INSTITUT ECKEMANN GMBH O.J.). Insge-<br />

samt übernimmt der Raum in Bezug auf eine landschaftsgebundene Erholung keine be-<br />

sondere Bedeutung. Solche Funktion übernimmt vielmehr der südlich angrenzende Raum,<br />

der regionalplanerisch auch als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorien-<br />

tierten Erholung“ dargestellt ist.<br />

4.2.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />

Die angestrebte Neudarstellung von Allgemeinen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n (<strong>ASB</strong>) bereitet im<br />

Gebiet die Erweiterung von Wohnbauflächen vor. Die in diesem Zusammenhang zu be-<br />

rücksichtigenden baubedingten Auswirkungen werden als unerheblich eingestuft, da sie<br />

zeitlich begrenzt sind und keine nachhaltigen Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunk-<br />

tionen oder die menschliche Gesundheit ausüben. Erhebliche anlagebedingte Auswirkun-<br />

gen sind in Bezug auf das Vorhaben ebenfalls auszuschließen. Auch im Weiteren entste-<br />

hende betriebsbedingte Immissionen durch die geplanten Wohnnutzungen sind für das<br />

Schutzgut zu vernachlässigen, da sie zu keiner Verschlechterung des Status quo führen<br />

werden.<br />

Im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ entsteht kein <strong>Verl</strong>ust von Wohnbauflächen durch das Planvorha-<br />

ben. Bestehende (Wohn)Bebauungen werden in die Planflächen integriert. Weiterhin sind<br />

durch die angestrebten Planungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die derzeit relativ<br />

geringe Lärmbelastung im Gebiet zu erwarten, sofern im Weiteren die jeweils vorgeschrie-<br />

- 17 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

benen Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für die ge-<br />

planten Baunutzungen eingehalten werden. In den nachfolgenden Planungsebenen sind in<br />

diesem Zusammenhang ggf. gestufte Festsetzungen bzw. das Einhalten von Abstandsflä-<br />

chen zu den nördlichen Gewerbenutzungen und der TWE-Trasse zu berücksichtigen.<br />

Einrichtungen für den täglichen Bedarf sind relativ nah gelegen, so dass für die Fläche<br />

kurze Wege möglich sind. Mit den entstehenden zusätzlichen Wohneinheiten wird das Ver-<br />

kehrsaufkommen zwar entsprechend zunehmen, erhebliche zusätzliche Lärmbelastungen<br />

für bestehende Wohnbauflächen sind jedoch nicht zu erwarten. Neben der bestehenden<br />

Anbindung des Gebietes über den Westweg an den Westring wird voraussichtlich eine<br />

anteilige Erschließung über drei Anschlüsse erfolgen, jeweils mit Tempobeschränkung (sie-<br />

he Kap. 2.3).<br />

Unter dem Aspekt des vorsorgenden Umweltschutzes wird somit dem sog. „Trennungs-<br />

grundsatz“ des § 50 BImSchG entsprechend Rechnung getragen. Danach sind bei raum-<br />

bedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen<br />

Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließ-<br />

lich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürfti-<br />

ge Gebiete (insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und unter dem Ge-<br />

sichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete)<br />

soweit wie möglich vermieden werden. Die durch die geplanten Wohnnutzungen entste-<br />

henden betriebsbedingten Immissionen sind für das Schutzgut zu vernachlässigen, da sie<br />

zu keiner Verschlechterung des Status quo führen werden.<br />

Für eine landschaftsgebundene Erholungsnutzung übernimmt die Planfläche nur eine all-<br />

gemeine Bedeutung. Hier sind vielmehr die südlich angrenzenden Bereiche zu nennen, die<br />

im Zuge der Planungen erhalten bleiben.<br />

4.2.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />

Siedlungsstrukturen in Form von (Wohn)Gebäuden sind innerhalb des geplanten Ände-<br />

rungsbereichs „Papendiek“ durch zwei einzeln stehende Hofstellen gegeben. Weiterhin<br />

schließt die Plangrenze im Nordwesten kleinflächig auch den bestehenden Siedlungsrand<br />

von <strong>Verl</strong> ein. Hier gehen die Bauflächen sowohl nach Norden als auch nach Westen in<br />

geschlossene Wohngebiete über (siehe Abb. 6). Unmittelbar westlich angrenzend besteht<br />

dort u.a. auch eine Kindertagesstätte. Südlich und östlich sind zudem zwei weitere Hofstel-<br />

len gelegen.<br />

Die beiden genannten innerhalb des Änderungsbereichs gelegenen Gebäude liegen pla-<br />

nungsrechtlich im baulichen Außenbereich, für den die Grenz- und Orientierungswerte für<br />

den Beurteilungspegel von Immissionsorten außerhalb von Gebäuden bei 60dB(A) tags<br />

bzw. 45dB(A) nachts liegen (siehe oben).<br />

- 18 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Deutliche Vorbelastungen des Gebiets durch Lärm sind nicht gegeben. Wesentliche ge-<br />

werbliche Immissionen sind ebenfalls nicht zu erwarten. Die im Untersuchungsbereich und<br />

seinem südöstlichen Umfeld bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe werden hinsichtlich<br />

ihres Bestands und ggf. verbleibender Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der weiteren<br />

planerischen Umsetzung Berücksichtigung finden. Ein detaillierter Untersuchungsbedarf für<br />

die regionalplanerische Ebene hat sich nicht ergeben. Nach dem derzeitigen Stand hat ihre<br />

Betriebstätigkeit keinen nennenswerten Umfang mehr.<br />

Abb. 6 Nordwestlich angrenzender Siedlungsraum von <strong>Verl</strong><br />

Infrastrukturen zur Freizeit- oder Erholungsnutzung bestehen innerhalb der Planfläche le-<br />

diglich in Form eines kleinen Kinderspielplatzes im nordwestlichen Randbereich, angren-<br />

zend an die bestehende Siedlung. Weiterhin verläuft seit Ende 2009 über die Straßen „Pa-<br />

pendiek“ und „Schemmweg“ der Besinnungsweg „<strong>Verl</strong>er Kirchweg“, westlich über die an-<br />

grenzende Lindenstraße der Radwanderweg R21 (vgl. GRAPHISCHES INSTITUT ECKEMANN<br />

GMBH O.J.). Insgesamt ist dem Raum auch aufgrund der anteilig bestehenden regionalpla-<br />

nerischen Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Er-<br />

holung“ eine mittlere Bedeutung für auf eine landschaftsgebundene Erholung zuzuspre-<br />

chen. Überwiegend ist diese Funktion jedoch dem südlich angrenzenden Landschaftsraum<br />

zuzuschreiben.<br />

- 19 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.2.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />

Hinsichtlich der generellen Veränderungen des Raums sowie bau- und anlagebedingter<br />

Auswirkungen, betriebsbedingter Immissionen wird auf das Kap. 4.2.3 verwiesen. Wie auch<br />

für den Bereich „<strong>Verl</strong>- West“ ist im Weiteren eine Einhaltung der gemäß der DIN 18005<br />

„Schallschutz im Städtebau“ vorgeschriebenen Orientierungswerte für die jeweils geplanten<br />

Baunutzungen zu berücksichtigen. <strong>Verl</strong>uste von Wohnbauflächen sind nicht gegeben. Nach<br />

dem derzeitigen Stand werden die beiden bestehenden Hofstellen in die Planflächen ein-<br />

gebunden.<br />

Bestehende Infrastrukturen im Umfeld können von den entstehenden Wohnbebauungen<br />

mitgenutzt werden, so dass Einrichtungen für den täglichen Bedarf auch für diesen Stand-<br />

ort über relativ kurze Wege erreichbar sind. Trotzdem wird mit den entstehenden zusätzli-<br />

chen Wohneinheiten auch das Verkehrsaufkommen entsprechend zunehmen. Um die<br />

durch die neuen Bebauungen entstehenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen möglichst<br />

gering zu halten, ist in den weiteren Planungsschritten insbesondere auf eine behutsame<br />

Weiterentwicklung des bestehenden stark verkehrsberuhigten Straßennetzes im Umfeld zu<br />

achten.<br />

Unter dem Aspekt des vorsorgenden Umweltschutzes wird dem sog. „Trennungsgrundsatz“<br />

des § 50 BImSchG entsprechend Rechnung getragen. Danach sind bei raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan-<br />

der so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder<br />

überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebie-<br />

te (insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt<br />

des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete) soweit wie<br />

möglich vermieden werden.<br />

Durch die kleinräumige Inanspruchnahme eines regionalplanerisch dargestellten „Bereichs<br />

zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ werden keine nachhaltig<br />

negativen Auswirkungen für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung gesehen. Der<br />

südlich angrenzende Landschaftsraum bleibt im Zuge der Planungen erhalten.<br />

4.3 Schutzgüter Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

4.3.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt bilden den biotischen Bestandteil<br />

des Naturhaushaltes. Die Betrachtung der Schutzgüter bezieht sich daher im Wesentlichen<br />

auf international und national ausgewiesene Schutzgebiete, naturschutzfachlich wertvolle<br />

Bereiche, bedeutsame Biotop- und Nutzungsstrukturen und auf artenschutzrechtlich rele-<br />

vante Tier- und Pflanzenarten bzw. Fragestellungen. Für die Schutzgüter Tier, Pflanzen<br />

- 20 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

und biologische Vielfalt sind in diesem Zusammenhang für das Planvorhaben die folgenden<br />

Zielsetzungen des Umweltschutzes zu berücksichtigen:<br />

• Dauerhafter Schutz der biologischen Vielfalt (§ 1 Abs. 1 BNatSchG)<br />

• Erhalt wild lebender Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften sowie ihrer Biotope<br />

und Lebensstätten. (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG)<br />

• Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen<br />

zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem<br />

zu schaffen. (§ 2 Abs.2 Nr.2 ROG 2009)<br />

• Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts,<br />

der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen<br />

Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen<br />

wiederherzustellen. (…)Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen,<br />

den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen. (§ 2 Abs.<br />

2 Nr. 6 ROG 2009)<br />

• Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,<br />

wiederherzustellen, (…) dass die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten<br />

und Lebensräume (Biotope) (…) nachhaltig gesichert werden.<br />

(B. III. 2.21 LEP NRW)<br />

• Sicherung, Erhalt, Entwicklung und Vernetzung von Gebieten für den Schutz der Natur<br />

sowie von Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung für den Aufbau eines landesweiten<br />

Biotopverbundes. (B. III. 2.22 LEP NRW)<br />

• Zur Erhaltung seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter und<br />

seltener Lebensgemeinschaften sind die Lebensräume mit nationaler, landesweiter und<br />

überregionaler Bedeutung in ihrer Funktion und Qualität zu erhalten und so weit erforderlich<br />

wiederherzustellen. Die Sicherung der wertbestimmenden Lebensräume hat in<br />

einem ökologisch funktionsfähigen Verbund zu erfolgen. (B.II.2.1 Ziel 1 GEP für den<br />

Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />

• Flächen von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der „Richtlinie 92/43/EWG des Rates<br />

vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />

Tiere und Pflanzen“ und der EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates<br />

vom 02.04.1979) unterliegen als Teil des kohärenten europäischen, ökologischen Netzes<br />

besonderer Schutzgebiete „Natura 2000“ einem herausragenden Schutz. Sie sind<br />

bei Planungen vor erheblichen Auswirkungen, die zu einer Verschlechterung der natürlichen<br />

Lebensräume und Störung der Arten führen können, zu schützen. (B.II.2.1 Ziel<br />

3 GEP für den Regierungsbezirk Detmold, 2004)<br />

• Außerhalb der dargestellten „Bereiche für den Schutz der Natur“ vorhandene Landschaftsteile<br />

mit Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz müssen durch geeignete<br />

Maßnahmen der Landschaftsplanung geschützt werden, da sie ohne Unterschutzstellung<br />

auf Dauer geschädigt oder verloren gehen würden. (B.II.2.1 Ziel 7 GEP für den Regierungsbezirk<br />

Detmold, 2004<br />

- 21 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.3.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

Wie bereits unter Kap. 3.4 beschrieben, liegt innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“<br />

die Biotopkatasterfläche BK-4116-514. Weiterhin fallen südliche Randbereiche in die Ab-<br />

grenzung der Biotopkatasterfläche BK-4116-205. Dort liegt auch ein nach § 30 BNatSchG<br />

in Verbindung mit § 62 LG NW geschütztes Nass- und Feuchtgrünland (GB-4116-105).<br />

Weitere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind innerhalb der Plan-<br />

fläche nicht gegeben.<br />

Bzgl. Lage und Beschreibung übriger im Umfeld beider Änderungsbereiche ausgewiesenen<br />

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvollen Bereiche wird auf Kap. 3.4 verwiesen.<br />

Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />

Die derzeitigen Biotop- und Nutzungsstrukturen der beiden Änderungsbereiche und ihres<br />

näheren Umfelds wurden im August 2009 erfasst. Die Kartierung und Kodierung der Bio-<br />

toptypen erfolgte dabei in Anlehnung an den aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV<br />

(Stand: 2008A). Eine Darstellung der jeweiligen Bestandssituation (Stand: August 2009) ist<br />

den Anlagen 2a zu entnehmen.<br />

Ein Großteil des Änderungsbereichs ist bereits durch Siedlungsflächen geprägt. Diese<br />

werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Kleinflächig sind auch gewerbliche Nut-<br />

zung sowie eine Kindertagesstätte im Gebiet vorhanden. Die Freiflächen innerhalb des<br />

größtenteils bereits mit (Wohn)Siedlungsflächen genutzten Vorhabenbereichs (siehe Abb.<br />

7) stellen sich hinsichtlich der Standortverhältnisse und der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

sehr heterogen dar. Acker und Grünland nehmen jeweils etwa die Hälfte der Fläche ein.<br />

Das Grünland befindet sich zwar zum größeren Teil auf grundwassernahen Standorten,<br />

doch auch mehrere trockenere Parzellen werden als Grünland genutzt. Auch die Bewirt-<br />

schaftungsintensität der Flächen ist sehr unterschiedlich. Nördlich des Westfalenweges<br />

liegt beispielsweise eine größere, extensiv mit Schafen beweidete Fläche, auf der sich eine<br />

Magerwiese ausgebildet hat. Eine weitere Magergrünlandfläche mit Schnittnutzung besteht<br />

neben dem Katholischen Kindergarten am Östernweg.<br />

- 22 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 7 Derzeit landwirtschaftlich genutzte Freiflächen innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-<br />

West“<br />

Östlich des Östernweges hat sich hingegen eine artenreiche, von einem flachen Graben<br />

durchzogene Feuchtwiese ausgebildet, die in ihrer Ausprägung einem nach § 30<br />

BNatSchG geschützten Biotopen entspricht. An der Ecke Östernweg / Schlangenweg lie-<br />

gen zwei weitere kleinere Feuchtgrünlandflächen, von denen eine offiziell nach § 30<br />

BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützt ist (siehe Anlage 1).<br />

In Bezug auf Gehölzstrukturen und Bäume sind insbesondere die größeren Alteichen-<br />

Bestände im Südwesten und Nordosten des Vorhabenbereiches zu nennen sowie etliche<br />

weitere einzeln oder in Gruppen stehende alte Eichen an Gehöften oder am Straßenrand.<br />

Im Umfeld des Änderungsbereichs ist der sich südlich anschließende Landschaftsraum<br />

überwiegend von feuchten Standortverhältnissen geprägt und wird bis auf eine kleinere<br />

Ackerparzelle und ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken vollständig als Grünland<br />

bewirtschaftet (siehe Abb. 8). Der Landschaftsraum ist relativ kleinteilig strukturiert und<br />

durch naturnahe Gehölzreihen, Hofbaumbestände und Wiesengräben reich gegliedert.<br />

Während die größeren Grünlandflächen einer sehr intensiven Schnittnutzung unterliegen<br />

und sich entsprechend artenarm darstellen, werden die kleineren Parzellen meist mehr<br />

oder weniger extensiv als Pferde- oder Rinderweide bewirtschaftet. Als ökologisch beson-<br />

ders hochwertig ragen drei Feuchtgrünlandflächen heraus, die alle offiziell nach § 30<br />

BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützt sind (siehe Anlage 1).<br />

- 23 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 8 Südlich an den Änderungsbereich angrenzende Offenlandbereiche<br />

Der Bereich westlich des Änderungsbereichs ist hingegen durch wesentlich größere land-<br />

wirtschaftlich genutzte Bewirtschaftungseinheiten geprägt. Neben zwei großflächigen<br />

Ackerparzellen ist hier insbesondere eine feuchte von einem flachen Grabensystem durch-<br />

zogene Rinderweide zwischen Westfalenweg und Schlangenweg hervorzuheben, die von<br />

naturnahen Gehölzstrukturen umgeben wird. Weiterhin erwähnenswert ist in diesem Be-<br />

reich eine kleinere, extensiv mit Rindern beweidete Grünlandfläche.<br />

Nördlich der im Grenzbereich verlaufenden Bahngleise der TWE (Teutoburger Wald Eisen-<br />

bahn) sowie östlich des den Änderungsbereich begrenzenden Westrings ist der Raum im<br />

Wesentlichen durch bestehende Siedlungsflächen (Gewerbe und Wohnen) geprägt (siehe<br />

Abb. 9).<br />

- 24 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 9 Nördlich angrenzende gewerbliche Nutzungen<br />

Faunistische Daten - Vorhandene Hinweise<br />

Anhand der im Raum bestehenden Biotopstrukturen sowie der Angaben aus Schutzge-<br />

bietsausweisungen, Katasterflächen und Daten des Fachinformationssystems „Geschützte<br />

Arten in NRW“ lassen sich bereits gute Vorabschätzungen in Bezug auf ein potenzielles<br />

Vorkommen streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten ableiten.<br />

Fachinformationssystems des LANUV<br />

Aus den Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (vgl. LANUV<br />

2010) ergeben sich aus den für die Vorhabenbereiche zutreffenden Messtischblättern 4116<br />

und 4117 der TK25 Hinweise auf eine potenzielle Betroffenheit von insgesamt 79 pla-<br />

nungsrelevanten Arten (siehe Anhang I). Diese teilen sich auf in die Gruppen Säugetiere<br />

(11 Fledermausarten), Vögel (64 Arten) sowie Amphibien (4 Arten). Unter Einbezug der<br />

durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen sowie der artspezifischen Lebensraum-<br />

ansprüche (siehe Anhang I) ist jedoch bereits im Vorfeld ein Vorkommen einiger Arten als<br />

unwahrscheinlich auszuschließen. Zudem sind für die Ebene der Regionalplanung nur sol-<br />

che Arten maßgeblich zu betrachten, die sich in NRW in einem ungünstigen Erhaltungszu-<br />

stand befinden.<br />

- 25 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen bzw. Angaben des<br />

„@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“<br />

Weiterhin liegen aus den Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen<br />

bzw. Angaben des „@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“ Hinweise auf ein Vor-<br />

kommen der Vogelarten Kiebitz, Großer Brachvogel, Rauchschwalbe und Rebhuhn vor<br />

(vgl. Lanuv 2009a). Diese beziehen sich auf die Biotopkatasterfläche BK-4116-205 bzw.<br />

die sich damit z.T. deckende Biotopverbundfläche VB-DT-4116-307. Alle vier Arten werden<br />

auch durch die oben dargestellte Artenliste der Messtischblätter 4116 und 4117 abgedeckt<br />

(siehe Anhang I).<br />

Wiesenvogelkartierungen für den Kreis Gütersloh<br />

Aus den Wiesenvogelkartierungen des KREISES GÜTERSLOH (2010) aus den Jahren 1999 -<br />

2009 liegen für den direkten Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ keine Nachweise vor. Unmittel-<br />

bar südlich wurde in den Jahren 2001 und 2004 der Kiebitz nachgewiesen. In den übrigen<br />

Jahren (bis einschließlich 2009) wurden keine Nachweise im Untersuchungsraum erbracht.<br />

Faunistische Daten - Aktuelle Erhebungen<br />

Zur rechtssicheren Beurteilung der artenschutzrechtlichen Relevanz der geplanten <strong>ASB</strong>-<br />

Darstellung wurden neben der oben dargestellten Auswertung vorhandener Daten faunisti-<br />

sche Erfassungen bzw. Potentialanalysen für die folgenden Artengruppen durchgeführt:<br />

• Kartierung Avifauna (schwerpunktmäßig planungsrelevante Arten) mit drei Begehungen<br />

zwischen März – Mai 2009<br />

• Potenzialanalyse Fledermäuse mit einer Ortsbegehung im Mai 2009<br />

• Potenzialabschätzung Amphibien mit zwei Ortsbegehungen zwischen April und Mai<br />

2009<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Kartierungen für die beiden Standorte zu-<br />

sammenfassend dargestellt. Für weitere Details wird auf die faunistischen Gutachten von<br />

BIO-CONSULT (2010) sowie ECHOLOT GBR (2009) verwiesen.<br />

Avifauna<br />

Neben der Erfassung der Brutvögel wurden bei den Kartierungen auch Durchzügler sowie<br />

Rast- und Nahrungsgäste erfasst. Der Schwerpunkt lag dabei auf den sogenannten „pla-<br />

nungsrelevanten Arten“. Im Ergebnis konnten dabei insgesamt 20 Arten (siehe Tab. 2)<br />

nachgewiesen werden, von denen 15 Arten als Brutvögel eingestuft werden konnten. Wei-<br />

tere fünf Arten suchten das Gebiet zur Nahrungssuche auf und brüten voraussichtlich im<br />

Umfeld des Untersuchungsraums. Von den nachgewiesenen Arten sind neben ungefährde-<br />

ten „Allerweltsarten“ wie Amsel, Elster oder Kohlmeise laut LANUV (2010) lediglich die bei-<br />

den als Nahrungsgäste erfassten Arten Kiebitz und Mehlschwalbe in NRW als planungsre-<br />

levante Arten anzusprechen. Diese sind in der Tab. 2 rot dargestellt.<br />

- 26 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Tab. 2 Im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO CONSULT 2010), in<br />

NRW planungsrelevante Brutvogelarten rot<br />

Artname wissenschaftl. Name<br />

Amsel Turdus merula x<br />

Blaumeise Parus caeruleus x<br />

Buchfink Fringilla coelebs x<br />

Dohle Corvus monedula NG<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis x<br />

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x<br />

Girlitz Serinus serinus x<br />

Grünfink Carduelis chloris x<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros x<br />

Haussperling Passer domesticus x<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis x<br />

Brutpaare/<br />

Reviere 1<br />

VRL 2 § 3<br />

RL<br />

NRW<br />

2008 4<br />

RL D<br />

2007 4<br />

Kiebitz Vanellus vanellus NG S 3 2 G<br />

Kohlmeise Parus major x<br />

Mehlschwalbe Delichon urbicum NG 3 V G-<br />

Misteldrossel Turdus viscivorus NG<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula x<br />

Singdrossel Turdus philomelos x<br />

Star Sturnus vulgaris x V<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto NG<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes x<br />

1): x = Brutpaar / Revier, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler<br />

2): VRL = Anhang I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

3): § = streng geschützte Arten der Bundesartenschutzverordnung (S)<br />

4): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al. 2008) bzw. RL D = Rote Liste der Brutvögel<br />

Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) - Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht / Bestand vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: stark<br />

- 27 -<br />

EZ atl.<br />

Region<br />

5<br />

gefährdet, Kategorie 3: gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste, S: von Schutzmaßnahmen abhängig<br />

5) Ez: Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW (Lanuv 2009) bzw. der BRD (BfN 2007); G - günstig;<br />

S - schlecht; U – ungünstig, - – sich verschlechternd, + – sich verbessernd<br />

Fledermäuse<br />

Im Mai 2009 wurde der Änderungsbereich auf seine potenzielle Eignung als Fledermausle-<br />

bensraum sowie die potenziell durch die geplante <strong>ASB</strong>-Darstellung bzw. anschließende<br />

Wohnbaunutzung entstehenden Beeinträchtigungen begutachtet. Dabei wurde auf be-<br />

stimmte Strukturen, wie z.B. ältere Laubbäume mit Baumhöhlen und Spalten, Leitstruktu-<br />

ren etc., sowie damit potenziell gegebene Funktionen als Nahrungshabitate und Verbin-<br />

dungsachsen zwischen Quartier- und Jagdlebensräumen geachtet. Da die im Gebiet be-<br />

stehenden Bebauungen im Zuge der Planung voraussichtlich nicht verändert werden, wur-<br />

den diese zum derzeitigen Planungsstand nicht auf eine Eignung als Fledermausquartier<br />

überprüft. Zugängliche Baumbestände wurden jedoch auf Baumhöhlen und Spalten unter-<br />

sucht.


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Im Ergebnis konnten aktuell keine Quartiernutzungen im Gebiet festgestellt werden. Glei-<br />

ches gilt für potenzielle Quartierstrukturen in den betrachteten Bäumen. Da unzugängliche<br />

Bäume jedoch ggf. noch Quartierpotenziale aufweisen könnten, werden zur Verfestigung<br />

der Ergebnisse für die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

ergänzende Untersuchungen empfohlen.<br />

Als potenziell geeignete Jagdhabitate für in Offenlandbereichen jagende Arten wie Breitflü-<br />

gelfledermäuse oder Abendsegler sind generell die im Änderungsbereich gelegenen Grün-<br />

landflächen zu sehen, wobei ihre generelle Eignung mit zunehmender Nutzungsintensität<br />

abnimmt. Im Gebiet bestehende Ackerflächen sind daher als Jagdhabitate eher wenig ge-<br />

eignet, da sie vermutlich sehr insektenarm sind. Für strukturgebunden jagende Arten wie<br />

Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Bartfledermaus und Braunes Langohr bieten jedoch<br />

beispielsweise die im Nordwesten gelegene zur Bahnlinie aufgewallte Gehölzreihe oder<br />

auch die am Westfalenweg stehende Birkenreihe mögliche Leitstrukturen. Gleichzeitig<br />

können diese auch als potenzielle Leitstrukturen zwischen Quartierstandorten und Nah-<br />

rungshabitaten oder zwischen Sommer- und Winterquartieren gesehen werden, da sie eine<br />

direkte Anbindung an umliegende potenzielle Funktionsräume haben. Zudem sind auch die<br />

zwischen den Grünlandnutzungen östlich des Östernweges wie auch im übrigen Gebiet<br />

bestehende Gehölzstrukturen und Einzelbäume mit einer generellen Eignung für struktur-<br />

gebunden jagende Arten einzustufen.<br />

Zusammenfassend ist hinsichtlich der Hinweise der beiden Messtischblätter MTB 4116 und<br />

MTB 4117 (<strong>Verl</strong>) ein Vorkommen aller 11 aufgeführten Arten (siehe Anhang I) möglich.<br />

Maßgeblich für die Ebene der Regionalplanung sind dabei insbesondere solche Arten, die<br />

sich in NRW in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Zu diesen gehören hin-<br />

sichtlich der gelisteten Arten die Große Bartfledermaus, das Große Mausohr sowie der<br />

Kleine Abendsegler (siehe Anhang I).<br />

Amphibien<br />

Zur Überprüfung der Relevanz des Änderungsbereichs für Amphibien wurden innerhalb der<br />

Planflächen bestehende Gewässer erfasst und auf ein Vorkommen von Tieren bzw. ihre<br />

generelle Eignung für diese Gruppe untersucht. Für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ handelt es<br />

sich dabei um zwei näher zu betrachtende Gewässer. Aktuelle Nachweise konnten vor Ort<br />

nicht erzielt werden. Von den beiden Gewässern weist das im Nordwesten gelegene Klein-<br />

gewässer im Bereich eines eingezäunten Privatgrundstücks nur eingeschränkte Eignung<br />

für die Fortpflanzung von Amphibien auf. Ein (Fortpflanzungs)Vorkommen der Erdkröte<br />

wäre möglich (vgl. BIO-CONSULT 2010). Gleiches gilt auch für das andere im Gebiet beste-<br />

hende Privatgewässer im Nordwesten des Änderungsbereichs. Diese hat eine recht natur-<br />

ferne Ausprägung mit steilen Ufern und Fischbesatz. Als Sommer- und Winterlebensraum<br />

ist hingegen das Umfeld beider Gewässer für Amphibien generell geeignet. Ein Vorkom-<br />

men streng geschützter oder gefährdeter Arten ist jedoch nicht zu erwarten (vgl. BIO-<br />

CONSULT 2010).<br />

- 28 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Biologische Vielfalt<br />

Bezüglich der genetischen Variationen im Plangebiet sind nur allgemeine Rückschlüsse<br />

möglich. Aufgrund der bereits bestehenden intensiven Nutzung kann jedoch unterstellt<br />

werden, dass die genetische Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten insgesamt<br />

nur mäßig ausgeprägt ist. Auch hinsichtlich der Arten- und Biotopvielfalt ist wegen der be-<br />

stehenden intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung schon jetzt von einer Verringe-<br />

rung gegenüber dem natürlichen Potenzial auszugehen.<br />

4.3.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

Da die für die Regionalplanänderung beantragten Flächen keiner naturschutzfachlichen<br />

Festsetzung unterliegen, können erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigun-<br />

gen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt aufgrund der jeweiligen Entfernungen für umlie-<br />

gende Schutzausweisungen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Teilen der Biotopka-<br />

tasterfläche des LANUV (BK-4116-205) werden angesichts der kleinflächigen Randlage<br />

(siehe Abb. 10) erhebliche Beeinträchtigungen ebenfalls ausgeschlossen. Die relativ im<br />

Zentrum gelegene Biotopkatasterfläche BK-4116-514 (Baumgruppe in der Strothheide)<br />

wird im Zuge der weiteren Planungsschritte erhalten werden, da sie zwischen bereits be-<br />

stehenden Gebäudekomplexen liegt. Für die Überplanung des nach § 30 BNatSchG in<br />

Verbindung mit § 62 LG NW geschützten Nass- und Feuchtgrünland (GB-4116-105) (siehe<br />

Abb. 10) wird im Zuge der nachfolgenden Planungsebenen eine Ausnahmeregelung sei-<br />

tens der Unteren Landschaftsbehörde erforderlich werden. Bei einer Überplanung der Bio-<br />

topstrukturen ist den entstehenden <strong>Verl</strong>usten durch gezielte Aufwertung von geeigneten<br />

Flächen mit dem Entwicklungsziel vergleichbarer Feuchtgrünlandbiotope Rechnung zu<br />

tragen.<br />

- 29 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 10 Lage von nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützter Biotope sowie<br />

Biotopkatasterflächen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“<br />

Biotop- und Lebensraumstrukturen<br />

Mit der angestrebten Regionalplanänderung wird in Teilen des Änderungsbereichs der<br />

nachhaltige <strong>Verl</strong>ust bestehender Biotopstrukturen vorbereitet. Bereits vorhandene Bauflä-<br />

chen wie auch die im Gebiet bestehenden Straßenzüge werden im Zuge der weiteren Pla-<br />

nungen im Wesentlichen nicht verändert und in ihrem Status quo erhalten. Bei den übrigen<br />

Flächen handelt es sich überwiegend um Offenlandbereiche in Form von unterschiedlich<br />

intensiv genutztem Grünland sowie Acker. Diesen ist nach der Arbeitshilfe „Numerische<br />

Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (vgl. LANUV 2008B) größten-<br />

teils eine relativ geringe ökologische Wertigkeit (2 - 3 WP) zuzusprechen. Ähnlich ist es mit<br />

den im Gebiet bestehenden Gewässer- und Saumstrukturen. Sehr mageren oder feuchten<br />

Grünlandstandorten ist hingegen wie auch den Gehölzbeständen oder Brachflächen eine<br />

höhere Wertigkeit zuzuordnen (4 - 7 WP).<br />

Im Zuge der Eingriffsermittlung sind diese <strong>Verl</strong>uste nach dem Bewertungssystem der ge-<br />

nannten Arbeitshilfe zu bilanzieren sowie nachfolgend geeignete Ausgleichs- und Ersatz-<br />

maßnahmen vorzunehmen (siehe Ziffer 7.2).<br />

Neben der Wertigkeit der Biotopstrukturen hinsichtlich ihrer Biotopwerte verlieren diese<br />

auch ihre (potenziellen) Funktionen als Lebensräume für die an die jeweiligen Strukturen<br />

gebundenen Arten. Für die im Plangebiet bestehenden Grünland- bzw. Ackerflächen kann<br />

es sich hierbei sowohl um in Offenlandbereichen vorkommende Vogelarten oder aber in<br />

- 30 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

solchen Bereichen jagende Tierarten (z.B. Fledermäuse oder bzw. Vögel) handeln. Randli-<br />

che Gehölzstrukturen oder auch der durch die Planflächen verlaufende Graben bieten e-<br />

benfalls mögliche Nischen.<br />

Zusätzlich zu den ermittelten Biotopwertverlusten sind daher auch den entstehenden Le-<br />

bensraumverlusten Rechnung zu tragen. Dabei haben die überplanten Biotope insbeson-<br />

dere dann eine besondere Relevanz, wenn es sich um Lebensräume von Arten handelt,<br />

die per Definition des § 7 BNatSchG streng bzw. besonders geschützt sind. Für das Plan-<br />

gebiet konnte diesbezüglich bei den faunistischen Erhebungen im Jahr 2009 keine nach-<br />

haltige Betroffenheit nachgewiesen werden. Auf die in diesem Zusammenhang planungs-<br />

rechtlichen Anforderungen, die im Zuge des Planvorhabens zu berücksichtigen sind, wird in<br />

Kap. 4.3.4 näher eingegangen.<br />

Neben der besonderen Berücksichtigung der per Definition des § 7 BNatSchG streng bzw.<br />

besonders geschützten Arten ist auch die Relevanz der Planflächen für andere Tier- und<br />

Pflanzenarten im Raum zu betrachten, die im Folgenden hinsichtlich ihrer möglichen Aus-<br />

wirkungen zusammenfassend dargestellt werden.<br />

Avifauna<br />

Im Ergebnis der avifaunistischen Kartierungen wird davon ausgegangen, dass für den<br />

überwiegenden Teil der nachgewiesenen 20 Arten aufgrund ihrer Häufigkeit keine erhebli-<br />

chen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben entstehen. Insgesamt sind die Planflächen<br />

im Wesentlichen als Nahrungshabitate zu sehen. Die innerhalb des Änderungsbereichs<br />

gelegenen Gehölze bieten kleinräumig Strukturen für Nischenbrüter. Da ungefährdete „Al-<br />

lerweltsarten“ wie Amsel, Elster oder Kohlmeise jedoch keine tradierten Niststandorte nut-<br />

zen, kann den durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen für solche Arten<br />

durch entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie eine Bauzeitenrege-<br />

lung mit Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit und Aufzuchtzeit (März bis September),<br />

entgegengewirkt werden. Die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen kön-<br />

nen somit auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Unabhängig davon werden auch<br />

durch die im Zuge von Wohnbebauungen entstehenden Gärten kleinräumig neue Nischen<br />

und Habitatsstrukturen für die im Raum nachgewiesenen Arten schaffen, die entstehende<br />

Eingriffe mindern. In Kap. 4.3.4 wird im Weiteren auf die artenschutzrechtliche Gefähr-<br />

dungseinschätzung hinsichtlich planungsrelevanter Vogelarten eingegangen.<br />

Fledermäuse<br />

Die potenziell innerhalb der Planfläche vorkommenden Arten sind alle im Anhang IV der<br />

FFH RL gelistet, so dass diese zusammenfassend bei der artenschutzrechtlichen Gefähr-<br />

dungseinschätzung im Kap. 4.3.4 behandelt werden.<br />

- 31 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Amphibien<br />

Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen hat der Änderungsbereich insgesamt nur eine<br />

relativ geringe Eignung für Amphibien. Sofern ein Vorkommen von Arten besteht, handelt<br />

es sich hierbei voraussichtlich eher um ungefährdete und weit verbreitete Arten. Ein Vor-<br />

kommen planungsrelevanter Arten ist relativ unwahrscheinlich. Planungsrechtliche Restrik-<br />

tionen aus den Gesetzgebungen für den Artenschutz sind daher nicht zu erwarten. Da zu-<br />

dem die beiden im Untersuchungsgebiet gelegenen Kleingewässer und ihr jeweiliges Um-<br />

feld aufgrund der Lage auf Privatgrundstücken von den Flächenumstrukturierungen auf den<br />

nachfolgenden Planungsebenen voraussichtlich nicht berührt werden, sind keine erhebli-<br />

chen Beeinträchtigungen für die Gruppe der Amphibien zu erwarten. Bei einer abweichen-<br />

den Überplanung sind die jeweiligen Gewässer und ihre Randstrukturen vor einer Inan-<br />

spruchnahme kurzfristig auf ein Vorkommen von Arten zu überprüfen. Sollten dabei Nach-<br />

weise erzielt werden, sind entsprechende Maßnahmen (Umsiedlung etc.) einzuleiten. Als<br />

eingriffsmindernd sind für die Amphibienfauna auch ggf. innerhalb der neuen Wohnbebau-<br />

ungen entstehende Gartenteiche zu werten, die kleinräumig neue Nischen und Habitats-<br />

strukturen für störungsunempfindlichere Arten bieten können.<br />

4.3.4 Gefährdungsabschätzung Artenschutz - <strong>Verl</strong>-West<br />

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspfle-<br />

ge (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 setzen die §§ 44 und 45 Abs. 7 BNatSchG die Natura<br />

2000-Richtlinien bezogen auf den Artenschutz um. Das Land NRW hat auf der Basis die-<br />

ses Gesetzes mit der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />

Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-Rl) als Rd.Erl. des<br />

Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom<br />

13.04.2010 (III 4 - 616.06.01.17) die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange<br />

bei Planungs- und Zulassungsverfahren geregelt. Auf der Basis dieser Verwaltungsvor-<br />

schrift zum Artenschutz ist auf regionalplanerischer Ebene im Rahmen der Umweltstudie<br />

nur eine überschlägige Vorabschätzung und keine differenzierte artenschutzrechtliche Prü-<br />

fung notwendig. Das Ziel dieser Abschätzung ist es, regionalplanerische Festsetzungen zu<br />

vermeiden, die in nachgeordneten Verfahren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt<br />

werden können. Der hier verfolgte Ansatz geht davon aus, dass für die Regionalplanung<br />

außerhalb von Schutzgebieten der Artenschutz vorrangig für Arten mit einem ungünstigen<br />

Erhaltungszustand relevant ist. Von diesen Arten sind nur solche für die anschließenden<br />

Planungsebenen „verfahrenskritisch“, die nicht umgesiedelt oder durch geeignete Arten-<br />

schutzmaßnahmen „gemanagt“ werden können. Verfahrenskritisch heißt in diesem Zu-<br />

sammenhang, dass in späteren Genehmigungsverfahren möglicherweise keine Ausnahme-<br />

regelung zugelassen werden kann.<br />

Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand sind nur dann verfahrenskritisch, wenn sie<br />

einen signifikanten Anteil am landesweiten bzw. regionalen Gesamtbestand aufweisen,<br />

oder wenn bei ihnen Beeinträchtigungen auf der Ebene der biogeografischen Region in<br />

NRW möglich sind. Bei diesen Arten geht die LANUV i.d.R. davon aus, dass durch vorge-<br />

- 32 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

zogene Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen, sogenannte CEF-Maßnahmen (Conti-<br />

nuous ecological funtionality Measures), die lokale Population in einem günstigen Erhal-<br />

tungszustand erhalten werden kann (vgl. BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2008).<br />

Im Hinblick auf eine mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten wurde zusätzlich<br />

zu der vorliegenden Umweltstudie ein gesonderter artenschutzrechtlicher Fachbeitrag er-<br />

arbeitet.<br />

Avifauna<br />

Zusätzlich zu den in Kap. 4.3.3 genannten als „ungefährdet“ eingestuften Vogelarten sind<br />

in Bezug auf das Planvorhaben insbesondere die sogenannten „planungsrelevanten Arten“<br />

zu betrachten. Hierzu zählen für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ zwei Arten (Kiebitz und Mehl-<br />

schwalbe), die als Nahrungsgäste im Gebiet nachgewiesen wurden. Die Planungen werden<br />

somit zu kleinflächigen Inanspruchnahmen von genutzten Nahrungshabitaten führen. Diese<br />

sind jedoch nicht als essentieller Bestandteil genutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu<br />

werten. Ausweichstrukturen mit z.T. höherer Wertigkeit bzw. geringeren Vorbelastungen<br />

durch randliche Nutzungen sind zudem in ausreichendem Umfang im (südlichen) Umfeld<br />

des Änderungsbereichs gegeben. Weiterhin ist für die Ebene der Regionalplanung hinsicht-<br />

lich der beiden Arten zu berücksichtigen, dass sich diese innerhalb der für das Plangebiet<br />

zutreffenden atlantischen Region in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinden. Die<br />

Mehlschwalbe mit dem Zusatz „sich verschlechternd“ (siehe Anhang I). Maßgeblich für die<br />

Ebene der Regionalplanung sind insbesondere solche Arten, die sich in NRW in einem<br />

ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Beide Arten sind daher für die Regionalpla-<br />

nungsebene nicht als verfahrenskritisch einzustufen.<br />

Ein Vorkommen anderer für die Messtischblätter gemeldeter Arten (siehe Anhang I) ist<br />

zwar aufgrund der reduzierten Anzahl an Geländebegehungen nicht generell auszuschlie-<br />

ßen, jedoch aufgrund der artspezifischen Lebensraumansprüche und hinsichtlich der über-<br />

planten Strukturen weitestgehend auszuschließen. Zusammenfassend sind daher keine<br />

artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben erwartet. Um eine<br />

abschließende Aussage treffen zu können und die in den erfolgten Begehungen erzielten<br />

Ergebnisse weiter zu festigen, werden daher für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ im Zuge der<br />

nachfolgenden Planungsebenen noch ergänzende Untersuchungen empfohlen. Zusätzlich<br />

ist wie in Kap. 4.3.3 bereits genannt auf den nachfolgenden Planungsebenen eine Bauzei-<br />

tenregelung mit Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (März bis September) einzuhalten,<br />

um ein Töten bzw. einen Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können.<br />

Durch eine gezielte Kompensationsmaßnahmengestaltung im Zuge der Eingriffsregelung<br />

(siehe Kap. 7.2) ist zudem ggf. eine Wertsteigerung von umliegenden Flächen für die lokale<br />

Avifauna möglich. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise Flächenextensivierungen<br />

oder auch die Umwandlung von Acker in Grünland.<br />

- 33 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Fledermäuse<br />

Aufgrund der im Raum bestehenden Strukturen kann für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-<br />

West“ zumindest in Teilbereichen eine potenzielle Eignung als Fledermauslebensraum<br />

unterstellt werden. Sowohl die Grünlandflächen als auch die bestehenden Gehölzstruktu-<br />

ren sind potenziell als Nahrungshabitate wie auch Verbindungsachsen zwischen Quartier-<br />

und Jagdlebensräumen zu werten. Quartiernutzungen wie auch geeignete Baumhöhlen<br />

oder Spalten konnten jedoch bei der Begehung in 2009 nicht festgestellt werden, so dass<br />

insgesamt davon auszugehen ist, dass diesbezüglich keine essentiellen Bestandteile ge-<br />

nutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Vorhaben beansprucht werden. Dies<br />

gilt auch für im Hinblick auf die Regionalplanungsebene besonders zu berücksichtigenden<br />

Arten Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und Kleiner Abendsegler .Zur Vermeidung<br />

eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG auf den nachfolgenden Planungsebenen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung werden jedoch in jedem Fall ergänzende Untersuchungen<br />

empfohlen.<br />

Amphibien<br />

Ein Vorkommen der für die Messtischblätter 4117 und 4118 gemeldeten Arten Kamm-<br />

molch; Kreuzkröte; Laubfrosch und Moorfrosch (siehe Anhang I) wird angesichts der be-<br />

stehenden Biotopstrukturen und Vorbelastungen nicht erwartet. Auch wenn die Erfüllung<br />

eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG nicht erwartet wird, sind bei einer Überpla-<br />

nung der Gewässerstrukturen im Gebiet diese kurz vorher auf ein mögliches Vorkommen<br />

von Amphibien zu überprüfen.<br />

Zusammenfassend ist auf der Basis der in 2009 erfolgten Einschätzungen des Änderungs-<br />

bereichs als Lebensraum für die untersuchten Gruppen Avifauna, Fledermäuse und Am-<br />

phibien davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Ver-<br />

botstatbestände gem. § 44 BNatSchG erfüllt werden. Um diese Erkenntnis weiter zu bele-<br />

gen und abschließend eine solche Erfüllung ausschließen zu können, werden jedoch für<br />

die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Unter-<br />

suchungen der Fledermausfauna wie auch der Avifauna sowie ggf. eine aktuelle Überprü-<br />

fung der Gewässer bzgl. Amphibien als erforderlich erachtet. Für weitere Details wird auf<br />

den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die genannten Faunagutachten verwiesen.<br />

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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.3.5 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

Im Bereich „Papendiek“ liegen innerhalb des geplanten Änderungsbereichs selbst keine<br />

Ausweisungen von Schutzgebieten oder naturschutzfachlich wertvollen Bereichen vor.<br />

Biotop- und Nutzungsstrukturen<br />

Die derzeitigen Biotop- und Nutzungsstrukturen des Änderungsbereiche und seines nähe-<br />

ren Umfelds wurden im August 2009 durch erfasst. Die Kartierung und Kodierung der Bio-<br />

toptypen erfolgte dabei in Anlehnung an den aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV<br />

(Stand: 2008A). Eine Darstellung der jeweiligen Bestandssituation (Stand: August 2009) ist<br />

den Anlagen 2b zu entnehmen.<br />

Der Änderungsbereich „Papendiek“ ist mit Ausnahme einer schmalen Ackerparzelle am<br />

nordöstlichen Rand überwiegend durch Grünlandnutzung geprägt. Das Grünland wird<br />

durchweg intensiv bewirtschaftet, wobei die südlichen Flächen als ökologisch wertvoller<br />

einzustufen sind. Sie bilden zusammen einen feuchteren Grünlandkomplex, der von meh-<br />

reren flachen Wassergräben durchzogen und am nördlichen Rand von einer gut gepflegten<br />

Kopfweidenreihe gesäumt wird. Eine kleinere als Nass- und Feuchtwiese kartierte Fläche<br />

liegt im nordwestlichen Randbereich, an den bestehenden Kinderspielplatz angrenzend.<br />

Neben der genannten Kopfweidenreihe wird der Änderungsbereich durch mehrere im We-<br />

sentlichen aus der Schwarz-Erle bestehenden Gehölzreihen gegliedert (siehe Abb. 11).<br />

Erwähnenswert ist zudem der wertvolle Altbaumbestand (Stiel-Eichen und eine Rot-Buche)<br />

an der Hofstelle, die südöstlich des im Gebiet liegenden Spielplatzes besteht. Gleiches gilt<br />

für die naturnahen Gehölzreihen am östlichen Rand des Vorhabensbereichs sowie die mit<br />

einzelnen Alteichen durchsetzte Erlenreihe südlich des Schemmweges.<br />

Als bereits durch Bebauung geprägte Siedlungsflächen sind im Gebiet zwei Hofstellen so-<br />

wie im nordwestlichen Randbereich die mit Wohnbaunutzung geprägten <strong>Stadt</strong>randbereiche<br />

von <strong>Verl</strong> zu nennen.<br />

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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 11 Nutzungsstrukturen des zentralen Änderungsbereichs mit Grünland und Erlenreihe<br />

Im Umfeld des Änderungsbereichs schließt sich nach Nordosten ein ökologisch hochwerti-<br />

ger durch Gräben und naturnahe Gehölzbestände reich gegliederter Grünlandkomplex auf<br />

frischen bis sehr feuchten Standortverhältnissen an. Hervorzuheben ist dort eine nährstoff-<br />

arme Pferdeweide mit einzelnen Obstgehölzen und einem artenreichen Feuchtgrünland-<br />

streifen parallel zum bestehenden Fußweg verlaufend. Weiterhin zeichnet sich die südöst-<br />

lich des Vorhabensbereichs gelegene Hofstelle (siehe Abb. 12), die von einem reich struk-<br />

turierten Grünlandlandkomplex umgeben wird, durch große Alteichen-Bestände aus. West-<br />

lich entlang der Lindenstraße eine noch gut erhaltene landschaftsbildprägende einseitige<br />

Lindenallee ausgebildet. Weitere Bereiche im Umfeld der Planflächen werden insbesonde-<br />

re westlich und nördlich von bestehenden (Wohn)Siedlungsflächen geprägt, zu denen u.a.<br />

auch die im Randbereich liegende Kindertagesstätte gehört.<br />

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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Abb. 12 Südöstlich des Vorhabensbereichs gelegene Hofstelle<br />

Neben der Biotoptypenkartierung im Jahr 2009 erfolgte laut Angaben der BÜRGERINITIATIVE<br />

PAPENDIEK (VERL) (2009) bereits im Jahr 2008 eine Gebietsbegehung der Fläche „Papen-<br />

diek“ in Begleitung eines Mitarbeiters der Biologischen Station Gütersloh / Bielefeld. Hierbei<br />

wurde besonderes Augenmerk auf den oben genannten Feuchtwiesenbereich gelegt, der<br />

an den vorhandenen Kinderspielplatz angrenzt. Laut Bürgerinitiative ist diese Fläche (ca.<br />

800 m²) als „Großseggenried“ einzustufen. In den aktuellen Kartierungen 2009 konnte dies<br />

jedoch nicht bestätigt werden. Für ein nach § 30 BNatschG in Verbindung mit § 62<br />

BNatSchG geschütztes Biotop wäre die Fläche zudem zu gering (Mindestflächengröße:<br />

1.000 m²). Unabhängig davon ist der Wertigkeit der Fläche im Zuge der Eingriffbilanzierung<br />

Rechnung zu tragen (siehe Kap. 7.2).<br />

Faunistische Daten - Vorhandene Hinweise<br />

Anhand der im Raum bestehenden Biotopstrukturen sowie der Angaben aus Schutzge-<br />

bietsausweisungen, Katasterflächen und Daten des Fachinformationssystems „Geschützte<br />

Arten in NRW“ lassen sich bereits gute Vorabschätzungen in Bezug auf ein potenzielles<br />

Vorkommen streng und besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten ableiten.<br />

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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Fachinformationssystems des LANUV<br />

Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ergeben sich aus den Angaben des Fachinformati-<br />

onssystems „Geschützte Arten in NRW“ (vgl. LANUV 2010) aus den für die Vorhabensberei-<br />

che zutreffenden Messtischblättern 4116 und 4117 der TK25 Hinweise auf eine potenzielle<br />

Betroffenheit von insgesamt 79 planungsrelevanten Arten (siehe Anhang I). Diese teilen<br />

sich auf in die Gruppen Säugetiere (11 Fledermausarten), Vögel (64 Arten) sowie Amphi-<br />

bien (4 Arten). Unter Einbezug der durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen sowie<br />

der artspezifischen Lebensraumansprüche (siehe Anhang I) ist jedoch bereits im Vorfeld<br />

ein Vorkommen einiger Arten als unwahrscheinlich. Zudem sind für die Ebene der Regio-<br />

nalplanung nur solche Arten maßgeblich, die sich in NRW in einem ungünstigen Erhal-<br />

tungszustand befinden.<br />

Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen bzw. Angaben des<br />

„@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“<br />

Aus Datenbögen zu Schutzgebietsausweisungen, Katasterflächen bzw. Angaben des<br />

„@LINFOS- Landschaftsinformationssystem“ ergeben sich weiterhin aus den Datenbögen<br />

der Biotopkatasterfläche BK-4116-076 und der sich damit deckenden Biotopverbundfläche<br />

VB-DT-4116-310 Hinweise auf ein Vorkommen der Arten Kiebitz, Großer Brachvogel und<br />

Rebhuhn. Alle vier Arten werden auch durch die Artenliste der Messtischblätter 4116 und<br />

4117 abgedeckt.<br />

Wiesenvogelkartierungen für den Kreis Gütersloh und weitere vorhandene Hinweise<br />

Aus den Wiesenvogelkartierungen für den Raum zwischen den Jahren 1999 - 2009 (vgl.<br />

KREISES GÜTERSLOH 2010) gehen für den Bereich „Papendiek“ Nachweise eines Kiebitz-<br />

vorkommens aus dem Jahr 2007 hervor. In den übrigen Jahren (bis einschließlich 2009)<br />

wurden keine Nachweise im Untersuchungsraum erbracht. Zusätzlich wurden jedoch laut<br />

Angaben der BÜRGERINITIATIVE PAPENDIEK (VERL) (2009) zwischen 2003 und 2008 ver-<br />

schiedene faunistische Einzelbeobachtungen im geplanten Änderungsbereich und seinem<br />

nahen Umfeld gemacht. Hierzu zählen Vorkommen der Arten Zwergfledermaus, Feldhase,<br />

Rebhuhn, Schleiereule und Grünspecht. Darüber hinaus erfolgten durch einen ortsansässi-<br />

gen Entomologen zwischen 1980 und 2007 zahlreiche Beobachtungen von Tag- und<br />

Nachtfalter im Gebiet. Insgesamt wurden dabei 344 verschiedene Arten erfasst. Von die-<br />

sen werden laut genannter Quelle 14 Arten in der RL-BRD bzw. 57 Arten auf der RL-<br />

NWR (99) geführt. Da diese Angaben alle aus nichtsystematischen Untersuchungen<br />

stammen sowie z.T. auch zu einem relativ weit zurückliegenden Zeitpunkt gemacht wur-<br />

den, sind diese nur als Hinweise und nicht als abschließend zu sehen. In der Summe sind<br />

von den genannten Arten zudem nur Zwergfledermaus, Rebhuhn und Schleiereule in NRW<br />

als planungsrelevant eingestuft. Diese sind auch bereits für die Messtischblätter 4118 und<br />

4117 gemeldet (siehe Anhang I). Die jeweiligen Gruppen Fledermäuse und Avifauna wur-<br />

den im Zuge der aktuellen Erhebungen im Jahr 2009 überprüft (siehe unten).<br />

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Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Faunistische Daten - Aktuelle Erhebungen<br />

Zur rechtssicheren Beurteilung der artenschutzrechtlichen Relevanz der geplanten <strong>ASB</strong>-<br />

Darstellung wurden neben der Auswertung vorhandener Daten faunistische Erfassungen<br />

bzw. Potentialanalysen für die folgenden Artengruppen in den beiden Änderungsbereichen<br />

„<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ durchgeführt:<br />

• Kartierung Avifauna (schwerpunktmäßig planungsrelevante Arten) mit acht Begehungen<br />

zwischen März – Juni 2009<br />

• Potenzialanalyse Fledermäuse mit einer Ortsbegehung im Mai 2009<br />

• Potenzialabschätzung Amphibien mit drei Ortsbegehungen zwischen April und Mai 2009<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Kartierungen für die beiden Standorte zu-<br />

sammenfassend dargestellt. Für weitere Details wird auf die faunistischen Gutachten von<br />

BIO-CONSULT (2010) sowie ECHOLOT GBR (2009) verwiesen.<br />

Avifauna<br />

Neben der Erfassung der Brutvögel wurden bei den Kartierungen auch Durchzügler sowie<br />

Rast- und Nahrungsgäste erfasst. Im Ergebnis konnten dabei insgesamt 19 Arten (siehe<br />

Tab. 3) nachgewiesen werden, von denen 15 Arten im Untersuchungsgebiet als Brutvögel<br />

eingestuft werden konnten. Weitere drei Arten suchten das Gebiet zur Nahrungssuche auf<br />

und brüten voraussichtlich im Umfeld des Untersuchungsraums. Von den nachgewiesenen<br />

Arten ist laut LANUV (2010) keine Art in NRW als planungsrelevant anzusprechen.<br />

Tab. 3 Im Bereich „Papendiek“ 2009 nachgewiesene Vogelarten (vgl. BIO-CONSULT 2010), in<br />

NRW planungsrelevante Arten rot<br />

Artname wissenschaftl. Name<br />

Amsel Turdus merula x<br />

Brutpaare/<br />

Reviere 1<br />

VRL 2 § 3<br />

Bachstelze Motacilla alba x V<br />

Buchfink Fringilla coelebs x<br />

Dohle Corvus monedula NG<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis x<br />

Fitis Phylloscopus trochilus x V<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin<br />

Grünfink Carduelis chloris x<br />

Grünspecht Picus viridis NG<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis x<br />

Kohlmeise Parus major x<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x<br />

Ringeltaube Columba palumbus x<br />

Singdrossel Turdus philomelos x<br />

Star Sturnus vulgaris x V<br />

Stieglitz Carduelis carduelis x<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto NG<br />

RL<br />

NRW<br />

2008 4<br />

RL D<br />

2007 4<br />

- 39 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Artname wissenschaftl. Name<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes x<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita x<br />

1): x = Burtpaar / Revier, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler<br />

2): VRL = Anhang I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

3): § = streng geschützte Arten der Bundesartenschutzverordnung (S)<br />

Brutpaare/<br />

Reviere 1<br />

VRL 2 § 3<br />

RL<br />

NRW<br />

2008 4<br />

RL D<br />

2007 4<br />

4): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al. 2008) bzw. RL D = Rote Liste der Brutvögel<br />

Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) - Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht / Bestand vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: stark<br />

gefährdet, Kategorie 3: gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste, S: von Schutzmaßnahmen abhängig<br />

Fledermäuse<br />

Im Mai 2009 wurde der Änderungsbereich auf seine potenzielle Eignung als Fledermausle-<br />

bensraum sowie die potenziell durch die geplante <strong>ASB</strong>-Darstellung bzw. anschließende<br />

Wohnbaunutzung entstehenden Beeinträchtigungen begutachtet. Dabei wurde durch die in<br />

einer Tagesbegehung auf bestimmte Strukturen, wie z.B. ältere Laubbäume mit Baumhöh-<br />

len und Spalten, Leitstrukturen etc., sowie damit potenziell gegebene Funktionen als Nah-<br />

rungshabitate und Verbindungsachsen zwischen Quartier- und Jagdlebensräumen geach-<br />

tet. Da die im Gebiet bestehenden Bebauungen im Zuge der Planung voraussichtlich erhal-<br />

ten bleiben, wurden diese für das Regionalplanänderungsverfahren nicht auf eine Eignung<br />

als Fledermausquartier überprüft. Zugängliche Baumbestände wurden diesbezüglich je-<br />

doch auf Baumhöhlen und Spalten untersucht (vgl. ECHOLOT 2009).<br />

Im Ergebnis konnten keine Quartiernutzungen im Gebiet festgestellt werden. Auch poten-<br />

zielle Quartierstrukturen konnten in den betrachteten Bäumen nicht festgestellt werden. Da<br />

unzugängliche Bäume jedoch ggf. noch Quartierpotenziale aufweisen könnten, werden zur<br />

Verfestigung der Ergebnisse für die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung ergänzende Untersuchungen empfohlen. Als potenziell geeignete Jagdha-<br />

bitate für in Offenlandbereichen jagende Arten wie Breitflügelfledermäuse oder Abendseg-<br />

ler sind generell die im Änderungsbereich gelegenen Grünlandflächen zu sehen, wobei ihre<br />

Eignung mit zunehmender Nutzungsintensität abnimmt. Als eher ungeeignet sind dement-<br />

sprechend auch die kleinflächigen Ackernutzungen im Nordosten des Gebiets einzustufen.<br />

Durch die zwischen den Grünlandparzellen verlaufenden linienförmigen Vegetationsstruk-<br />

turen bietet der Änderungsbereich jedoch verschiedenste potenziale geeignete Strukturen<br />

für strukturgebunden jagende Arten wie Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Bartfle-<br />

dermaus und Braunes Langohr. Aufgrund der direkten Anbindung an weitere außerhalb<br />

des Änderungsbereichs gelegene Vegetationsstrukturen weisen fast alle im Gebiet beste-<br />

henden Gehölzstrukturen auch gleichzeitig eine potenzielle Eignung als Leitstrukturen zur<br />

Verbindung verschiedener Quartierstandorte oder auch zwischen Quartieren und Nah-<br />

rungslebensräumen auf (vgl. ECHOLOT 2009).<br />

Zusammenfassend ist auch im Bereich „Papendiek“ ein generelles Vorkommen aller 11 in<br />

den Messtischblättern MTB 4116 und MTB 4117 (<strong>Verl</strong>) aufgeführten Arten (siehe Anhang I)<br />

möglich. Maßgeblich für die Ebene der Regionalplanung sind auch hier die sich in NRW in<br />

- 40 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

einem ungünstigen Erhaltungszustand befindlichen Arten die Große Bartfledermaus, das<br />

Große Mausohr sowie der Kleine Abendsegler (siehe Anhang I).<br />

Amphibien<br />

Zur Überprüfung der Relevanz des Änderungsbereichs für Amphibien wurden innerhalb der<br />

Planflächen bestehende Gewässer erfasst und auf ein Vorkommen von Tieren bzw. ihrer<br />

generellen Eignung für diese Gruppe untersucht. Für den Bereich „Papendiek“ sind diesbe-<br />

züglich vier schmale, etwa 200 – 250 m lange Gräben innerhalb der südlichen Grünlandflä-<br />

che zu berücksichtigen. Diese Gräben sind abschnittweise von Gebüschen und Hecken<br />

gesäumt. Zum Zeitpunkt der Kartierung wurden keine Nachweise erbracht. Zudem wiesen<br />

die Gräben Eisenocker im Wasser auf. Ein Vorkommen streng geschützter oder gefährde-<br />

ter Arten ist jedoch nicht zu erwarten (vgl. BIO-CONSULT 2010).<br />

Biologische Vielfalt<br />

Bezüglich der genetischen Variationen im Plangebiet sind nur allgemeine Rückschlüsse<br />

möglich. Aufgrund der bereits bestehenden intensiven Nutzung kann jedoch unterstellt<br />

werden, dass die genetische Vielfalt der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten insgesamt<br />

nur mäßig ausgeprägt ist. Auch hinsichtlich der Arten- und Biotopvielfalt ist wegen der be-<br />

stehenden intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung schon jetzt von einer Verringe-<br />

rung gegenüber dem natürlichen Potenzial auszugehen.<br />

4.3.6 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche<br />

Da die für die Regionalplanänderung beantragten Flächen keiner naturschutzfachlichen<br />

Festsetzung unterliegen, können erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigun-<br />

gen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Biotopkatasterflächen oder nach § 30<br />

BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW geschützte Biotope. Aufgrund der jeweiligen<br />

Entfernungen für umliegende Schutzausweisungen sind auch hier keine Beeinträchtigun-<br />

gen zu erwarten.<br />

Biotop- und Lebensraumstrukturen<br />

Mit der angestrebten Regionalplanänderung wird in Teilen des Änderungsbereichs der<br />

nachhaltige <strong>Verl</strong>ust bestehender Biotopstrukturen vorbereitet. Für den Änderungsbereich<br />

bedeutet dies im Wesentlichen eine Überplanung von Offenlandbereiche in Form von in-<br />

tensiv genutztem Grünland. Diesen ist nach der Arbeitshilfe „Numerischen Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (vgl. LANUV 2008B) wie auch den kleinflächi-<br />

gen Ackernutzungen und Grabenläufen überwiegend nur eine relativ geringe ökologische<br />

Wertigkeit (2 - 4 WP) zuzusprechen. Kleinräumige feuchtere Grünlandbereiche sind hinge-<br />

- 41 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

gen höherwertiger anzurechnen (ca. 6 WP). Dies gilt auch für die im Änderungsbereich<br />

liegenden Gehölz- bzw. Baumbestände (7 WP). Bereits versiegelte Flächen (z.B. Straßen)<br />

und auch andere urban geprägte Siedlungsstrukturen fließen mit einem Wert von 0 WP ein.<br />

Im Zuge der Eingriffsermittlung sind diese <strong>Verl</strong>uste nach dem Bewertungssystem der ge-<br />

nannten Arbeitshilfe zu bilanzieren sowie nachfolgend geeignete Ausgleichs- und Ersatz-<br />

maßnahmen vorzunehmen (siehe Ziffer 7.2).<br />

Neben der Wertigkeit der Biotopstrukturen hinsichtlich ihrer Biotopwerte verlieren diese<br />

auch ihre (potenziellen) Funktionen als Lebensräume für die an die jeweiligen Strukturen<br />

gebundenen Arten. Für das überwiegend grünlandgeprägte Plangebiet kann es sich hierbei<br />

sowohl um in Offenland brütende Vogelarten als auch um in solchen Bereichen jagende<br />

Vogelarten und Fledermäuse handeln. Auch die durch die Flächen verlaufenden Gehölz-<br />

strukturen und Wassergräben sind als potenziell nutzbare Nischen zu sehen. Eine beson-<br />

dere Relevanz des Plangebiets für per Definition des § 7 BNatSchG streng bzw. besonders<br />

geschützte Arten konnte bei den faunistischen Erhebungen im Jahr 2009 jedoch nicht be-<br />

legt werden (siehe 4.3.5). Auf die im Zuge des Planvorhabens in diesem Zusammenhang<br />

zu berücksichtigenden planungsrechtlichen Anforderungen wird in Kap. 4.3.7 näher einge-<br />

gangen. Die Relevanz der Planflächen bzw. mögliche Auswirkungen des Änderungsverfah-<br />

rens für andere Tier- und Pflanzenarten im Raum wird im Folgenden zusammenfassend<br />

dargestellt werden. Zusätzlich sollten bei der Kompensation im Zuge der Bauleitplanung<br />

Ersatzstrukturen für die im Raum in früheren Jahren nachgewiesene artenreiche Schmet-<br />

terlingsfauna (siehe 4.3.5) geschaffen werden.<br />

Avifauna<br />

Im Ergebnis der avifaunistischen Kartierungen wird davon ausgegangen, dass für alle<br />

nachgewiesenen 19 Arten aufgrund ihrer Häufigkeit keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

durch das Vorhaben entstehen. Da die im Raum nachgewiesenen ungefährdeten „Aller-<br />

weltsarten“ keine tradierten Niststandorte nutzen, kann den durch das Vorhaben entste-<br />

henden Beeinträchtigungen für solche Arten (z.B. <strong>Verl</strong>ust von Gehölzstrukturen) durch eine<br />

Bauzeitenregelung mit Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit und Aufzuchtzeit (März bis<br />

September) mindernd entgegengewirkt werden. Nahrungshabitate sind in ähnlicher Form<br />

im Umfeld gegeben, so dass auch hier ein Ausweichen möglich ist. Die durch das Vorha-<br />

ben entstehenden Beeinträchtigungen können somit auf ein unerhebliches Maß reduziert<br />

werden. Unabhängig davon werden auch durch die im Zuge von neuen Wohnbebauungen<br />

entstehenden Gärten kleinräumig neue Nischen und Habitatsstrukturen für störungsu-<br />

nempfindlichere Arten schaffen, die nachteilige Veränderungen des Raums für die Arten<br />

mindern. In Kap. 4.3.7 wird im Weiteren auf die artenschutzrechtliche Gefährdungsein-<br />

schätzung hinsichtlich planungsrelevanter Vogelarten eingegangen.<br />

- 42 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Fledermäuse<br />

Die potenziell innerhalb der Planfläche vorkommenden Arten sind alle im Anhang IV der<br />

FFH RL gelistet, so dass diese zusammenfassend bei der artenschutzrechtlichen Gefähr-<br />

dungseinschätzung im Kap. 4.3.7 behandelt werden.<br />

Amphibien<br />

Aufgrund der angrenzend intensiv genutzten Grünlandflächen sowie der Verockerung der<br />

Gräben sind bedeutende Amphibienvorkommen im Änderungsbereich nicht zu erwarten.<br />

Sofern ein Vorkommen von Arten besteht, handelt es sich hierbei voraussichtlich nur um<br />

ungefährdete und weit verbreitete Arten. Ein Vorkommen planungsrelevanter Arten ist un-<br />

wahrscheinlich. Planungsrechtliche Restriktionen aus den Gesetzgebungen für den Arten-<br />

schutz sind nicht zu erwarten. Vor einer abschließenden Überplanung sollten die jeweiligen<br />

Gewässer und ihre Randstrukturen jedoch kurzfristig auf ein Vorkommen von Arten über-<br />

prüft werden. Sollten dabei von der Prognose abweichend Nachweise erzielt werden, sind<br />

entsprechende Maßnahmen (Umsiedlung etc.) einzuleiten.<br />

Unabhängig davon können - wie auch für die Avifauna - ggf. innerhalb der neuen Wohnbe-<br />

bauungen entstehende Gärten bzw. Gartenteiche mögliche neue Lebensräume bieten und<br />

somit den Eingriff für die Gruppe der Amphibien weiter mindern. Erhebliche Beeinträchti-<br />

gungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

4.3.7 Gefährdungsabschätzung Artenschutz – Papendiek<br />

Hinsichtlich der rechtlichen Relevanz und methodischen Bearbeitung des Artenschutzes<br />

wird auf das entsprechende Kapitel für den Bereich „<strong>Verl</strong> West“ (Kap. 4.3.4) verwiesen.<br />

Eine weitere Differenzierung der unten stehenden Ergebnisse ist dem gesondert erarbeite-<br />

ten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu entnehmen.<br />

Avifauna<br />

Zusätzlich zu den in Kap. 4.3.6 genannten als „ungefährdet“ eingestuften Vogelarten sind<br />

in Bezug auf das Planvorhaben insbesondere die sogenannten „planungsrelevanten Arten“<br />

zu betrachten. Trotz der in fachlich ausreichender Tiefenschärfe durchgeführten Erhebun-<br />

gen konnten im Jahr 2009 keine der in Anlage I gelisteten Arten der Messtischblätter 4116<br />

und 4117 bestätigt werden. Ein Vorkommen ist daher z.T. auch begründet durch im Raum<br />

fehlenden, für die Arten erforderlichen Lebensraumstrukturen, auszuschließen. Essentielle<br />

Bestandteile von im Raum genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind demzufolge<br />

durch das Vorhaben nicht betroffen. Da jedoch rückblickend im Jahr 2007 ein Kiebitzrevier<br />

innerhalb der Planflächen nachgewiesen wurde (vgl. KREIS GÜTERSLOH 2010), müssen die<br />

Planflächen trotzdem als tendenziell für den Kiebitz geeignet angesehen werden. Aufgrund<br />

der im Umfeld verbleibenden für diese und auch andere Arten geeigneten Strukturen, ist<br />

jedoch insgesamt davon auszugehen, dass durch das Vorhaben die ökologische Funktion<br />

des Raums für die Gruppe der Avifauna nicht nachhaltig entwertet wird. Artenschutzrecht-<br />

lich relevante Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Zudem ist der Erhaltungszustand<br />

- 43 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

für den Kiebitz in der atlantischen Region mit „günstig“ eingestuft. Maßgeblich für die Ebe-<br />

ne der Regionalplanung sind insbesondere solche Arten, die sich in NRW in einem ungüns-<br />

tigen Erhaltungszustand befinden. Die Art ist daher für die Regionalplanungsebene nicht<br />

als verfahrenskritisch einzustufen. Um jedoch abschließend ein Töten bzw. einen Verbots-<br />

tatbestand gem. § 44 BNatSchG ausschließen zu können, ist wie in Kap. 4.3.6 bereits ge-<br />

nannt, in jedem Fall auf den nachfolgenden Planungsebenen eine Bauzeitenregelung mit<br />

Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit (März bis September) einzuhalten.<br />

Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist zudem durch eine gezielte Kompensations-<br />

maßnahmengestaltung im Zuge der Eingriffsregelung (siehe Kap. 7.2) ggf. eine Wert-<br />

steigerung von umliegenden Flächen für die lokale Avifauna und insbesondere den Kiebitz<br />

möglich (z.B. Flächenextensivierungen, Umwandlung von Acker in Grünland etc.).<br />

Fledermäuse<br />

Aufgrund der im Raum bestehenden Strukturen kann für den Änderungsbereich „Papen-<br />

diek“ eine potenzielle Eignung als Fledermauslebensraum unterstellt werden. Sowohl die<br />

weiträumigen Grünlandflächen als auch die bestehenden Gehölzstrukturen können mögli-<br />

cherweise sowohl Funktionen als Nahrungshabitate als auch als Verbindungsachsen zwi-<br />

schen Quartier- und Jagdlebensräumen bzw. Quartieren haben. Allerdings konnten bei der<br />

Begehung in 2009 aktuell keine Quartiernutzungen oder geeignete Baumhöhlen und Spal-<br />

ten festgestellt werden, so dass insgesamt davon auszugehen ist, dass keine essentiellen<br />

Bestandteile genutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das Vorhaben beansprucht<br />

werden. Dies gilt auch für die im Hinblick auf die Regionalplanungsebene besonders zu<br />

berücksichtigenden Arten Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und Kleiner Abendseg-<br />

ler .Zur Vermeidung eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG werden in jedem Fall<br />

für die nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Un-<br />

tersuchungen empfohlen.<br />

Amphibien<br />

Ein Vorkommen der für die Messtischblätter 4117 und 4118 gemeldeten Arten Kamm-<br />

molch; Kreuzkröte; Laubfrosch und Moorfrosch (siehe Anhang I) wird angesichts der be-<br />

stehenden Biotopstrukturen und Vorbelastungen nicht erwartet. Auch wenn die Erfüllung<br />

eines Verbotstatbestands gem. § 44 BNatSchG nicht erwartet wird, sind bei einer Überpla-<br />

nung der Gewässerstrukturen diese kurz vorher auf ein mögliches Vorkommen von Amphi-<br />

bien zu überprüfen.<br />

Zusammenfassend ist auf Basis der in 2009 erfolgten Einschätzungen des Änderungsbe-<br />

reichs als Lebensraum für die untersuchten Gruppen Avifauna, Fledermäuse und Amphi-<br />

bien davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbots-<br />

tatbestände gem. § 44 BNatSchG erfüllt werden. Um diese Erkenntnis weiter zu belegen<br />

und abschließend eine solche Erfüllung ausschließen zu können, werden jedoch für die<br />

nachfolgenden Planungsebenen der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere ergänzen-<br />

de Untersuchungen der Fledermausfauna wie auch ggf. eine aktuelle Überprüfung der Ge-<br />

- 44 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

wässer bzgl. Amphibien als erforderlich erachtet. Für weitere Details wird auf den Arten-<br />

schutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die genannten Faunagutachten verwiesen.<br />

4.4 Schutzgut Boden<br />

4.4.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft bilden den abiotischen Bestandteil des Natur-<br />

haushaltes und stehen in einem engen und ständigen Austausch miteinander. So stehen<br />

Böden auf vielfältige Weise eng mit dem übrigen Naturhaushalt in Kontakt und beeinflus-<br />

sen die Ausprägung der Zusammensetzung der darin und darauf lebenden Arten maßgeb-<br />

lich. Böden sind von Hohlräumen durchsetzt, in die Wasser und Luft eindringen und in de-<br />

nen sich Pflanzenwurzeln ausbreiten können. Böden spielen als land- und forstwirtschaftli-<br />

che Standorte eine große Rolle, da sie die Lebensgrundlage für den Menschen bilden.<br />

Gerade auch weil Böden die Bildung von sauberem Grundwasser ermöglichen, sind ihre<br />

Funktion und ihr Erhalt für den Menschen als sehr wichtig einzustufen. Ferner beeinflussen<br />

Böden den Energie- und Stoffhaushalt der Atmosphäre.<br />

Die Betrachtung des Schutzgutes Boden im Rahmen der Umweltprüfung bezieht sich im<br />

Wesentlichen auf Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt (Böden mit be-<br />

sonderer Eignung als Standort für gefährdete Pflanzengesellschaften oder hoher natürli-<br />

cher Bodenfruchtbarkeit) oder Böden mit besonderer natur- oder kulturgeschichtlicher Be-<br />

deutung. Für das Schutzgut Boden sind demzufolge im Zuge des Planvorhabens folgende<br />

Ziele des Umweltschutzes einzubeziehen:<br />

• Flächeneffiziente und flächensparende Planung von Raumnutzungen (Vermeidung der<br />

Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung) Minimierung von Immissionen<br />

(§ 2 Abs. 8 ROG)<br />

• Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung von Bodenfunktionen (insbesondere<br />

natürliche Funktionen und Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte)<br />

(§ 1 BBodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG)<br />

• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />

und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />

seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,<br />

Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />

Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />

dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />

• Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit<br />

und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen. (B. III. 1.26 LEP NRW)<br />

• Die Versiegelung weiterer Flächen ist im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung<br />

zu begrenzen. Die Entsiegelung befestigter Fläche ist zu unterstützen. (B.II.4.1<br />

Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

- 45 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.4.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />

Der Änderungsbereich einschließlich des abgegrenzten Untersuchungsgebiets (siehe Abb.<br />

13) weist Sandböden auf, die sich aus den im Untergrund anstehenden Sanden des<br />

Pleistozäns ausgebildet haben (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

1989). Hierbei handelt es sich sowohl um z.T. tiefreichend humose Gley-Podsole (gP8) als<br />

auch Podsole und Braunerde-Podsole (P82). Im südlichen Untersuchungsraum grenzen<br />

typische Gleye (pG8) an den Änderungsbereich an.<br />

Bodentypen <strong>Verl</strong>-West<br />

gP8 → Gley-Podsole<br />

P82 → Podsole und Braunerde-Podsole<br />

pG8 → typischer Gley<br />

Abb. 13 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ (GEOLOGISCHES LANDESAMT NORD-<br />

RHEIN-WESTFALEN 1989)<br />

Die Gley-Podsole (gP8) weisen mit Bodenzahlen zwischen 15 – 30 eher geringe Erträge<br />

auf. Ihre Sorptionsfähigkeit und nutzbare Wasserkapazität sind ebenfalls gering bis sehr<br />

gering einzustufen. Die Wasserdurchlässigkeit dieser Böden wird hingegen hoch bis sehr<br />

hoch bewertet. Grundwasser steht hier in einem Abstand von 8 – 15 dm unter Flur an. Stel-<br />

lenweise liegt im Untergrund Ortstein vor.<br />

Die eher im nördlichen Plangebiet vorzufindenden dürreempfindlichen Braunerde-Podsole<br />

(P82) weisen ähnliche Bodeneigenschaften auf. Auch sie führen mit Bodenzahlen zwischen<br />

15 – 30 nur zu geringen Erträgen. Sorptionsfähigkeit und nutzbare Wasserkapazität der<br />

Böden sind beide als gering einzustufen, die Wasserdurchlässigkeit hingegen hoch bis<br />

gP8<br />

sehr hoch. Grundwasser steht hier z.T. in einem Abstand von 13 – 20 dm unter Flur an.<br />

P82<br />

pG8<br />

- 46 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Auch hier liegt stellenweise im Untergrund Ortstein vor. Laut „Auskunftsinformationssystem<br />

BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden“ sind diese Böden aufgrund ihres Biotopentwick-<br />

lungspotenzials als schutzwürdige Böden der niedrigsten von drei Schutzstufen (Schutzstu-<br />

fe 1 - schutzwürdig) zuzuordnen (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

2004).<br />

Die südlich angrenzenden typischen Gleye (pG8) weisen etwas höhere Bodenzahlen (25 –<br />

40) und somit immerhin geringe bis mittlere Erträge auf. Durch die hohen Grundwasser-<br />

stände (i.a. 6 - 10 dm unter Flur) ist ihre Bearbeitbarkeit jedoch z.T. nur erschwert möglich.<br />

Weitere Eigenschaften sind eine geringe Sorptionsfähigkeit sowie eine geringe Wasserka-<br />

pazität nach einer Grundwasserabsenkung. Die Wasserdurchlässigkeit dieser Böden ist<br />

hoch bis sehr hoch. Stellenweise liegt im Untergrund Ortstein-Raseneisenstein vor.<br />

Altlasten sind dem KREIS GÜTERLOH (2009) innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“<br />

sowie des nahen Umfeldes nicht bekannt.<br />

4.4.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen<br />

Gemäß § 1 BBodSchG sind bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner<br />

natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

soweit wie möglich zu vermeiden. Die zu schützenden Funktionen des Bodens werden<br />

dabei im § 2 BBodSchG näher erläutert und decken sich im Wesentlichen mit den in der<br />

Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Prüfkriterien (besondere<br />

Bodenfunktionen gemäß Karte der schutzwürdigen Böden in NRW).<br />

Die geplante Neuordnung des Plangebiets führt durch die Erweiterung von Allgemeinen<br />

<strong>Siedlungsbereiche</strong>n zu einer dauerhaften Überbauung und Neuversiegelung von Boden.<br />

Für den geplanten Allgemeinen Siedlungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ bzw. die in den nächsten<br />

Planungsebenen angestrebte Wohngebietsnutzung wird analog zur umliegenden Bebau-<br />

ung von einer maßvoll verdichteten Bebauung mit einer absoluten Maximalversieglung von<br />

60 % des Änderungsbereichs ausgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein<br />

nicht unerheblicher Anteil des Änderungsbereichs von (Wohn)bebauung eingenommen<br />

wird bzw. über Festsetzungen im FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> oder Satzungen gesichert ist. Eine<br />

zusätzliche Neuversiegelung durch Wohnbauflächenentwicklungen ist daher in Anlehnung<br />

an das Entwicklungskonzept <strong>Verl</strong> 2020 (vgl. BKR 2008) im Wesentlichen nur auf einer Flä-<br />

che von ca. 14 ha möglich (siehe Kap. 2). Bezogen auf diese 14 ha entspricht die maximal<br />

mögliche Neuversiegelungsfläche ca. 8,4 ha.<br />

Bei den im Änderungsbereich gelegenen Böden handelt es sich im Wesentlichen um Gley-<br />

Podsole (gP8 → ca. 22,7 ha) oder auch kleinflächig um Gleye (pG8 → ca. 1,3 ha), die kei-<br />

ne besonderen Bodenfunktionen haben. In diesen Abschnitten sind auch weitestgehend<br />

die Teilbereiche anzusiedeln, die noch Flächenpotenziale für neue Wohnbauflächenent-<br />

wicklungen bieten. Der übrige Teil des Plangebiets (ca. 11 ha) ist hingegen weitestgehend<br />

- 47 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

von schutzwürdigen Podsolen und Braunerde-Podsole (P82) geprägt. Diese sind jedoch<br />

durch bestehende (Wohn)Bebauungen im Gebiet nachhaltig überprägt (siehe Abb. 14) und<br />

in ihren Funktionen beeinträchtigt. Zudem handelt es sich bei diesem Bodentyp „nur“ um<br />

Böden der Schutzstufe 1, so dass zusammenfassend dem Vermeidungsgrundsatz des<br />

BBodSchG im Zuge des Planvorhabens weitestgehend Rechnung getragen wird. Die Be-<br />

einträchtigungen des Schutzgutes werden daher im Sinne der Umweltverträglichkeit insge-<br />

samt als nicht erheblich eingestuft. Unabhängig davon verbleiben die Kompensationsver-<br />

pflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

Abb. 14 Flächenverteilung der überplanten Bodentypen im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“<br />

4.4.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />

Der Änderungsbereich wie auch das umliegende Untersuchungsgebiet (siehe Abb. 15)<br />

weist Sandböden auf, die sich aus den im Untergrund anstehenden Sanden des Pleisto-<br />

zäns ausgebildet haben (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989).<br />

Hierbei handelt es sich im Bereich „Papendiek“ flächendeckend um Gley-Podsole (gP8) -<br />

z.T. tiefreichend humos -, die keine besonderen Bodenfunktionen aufweisen. Mit Boden-<br />

zahlen zwischen 15 – 30 sind die erzielbaren Erträge eher gering. Sorptionsfähigkeit und<br />

nutzbare Wasserkapazität dieses Bodentyps sind ebenfalls gering bis sehr gering einzustu-<br />

fen. Die Wasserdurchlässigkeit wird hingegen hoch bis sehr hoch bewertet. Grundwasser<br />

steht hier in einem Abstand von 8 – 15 dm unter Flur an. Stellenweise liegt im Untergrund<br />

Ortstein vor.<br />

- 48 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Bodentypen Papendiek<br />

gP8→Gley-Podsole<br />

P81 → Podsole und Gley-Podsole<br />

E8 → Plaggenesche<br />

Abb. 15 Ausschnitt aus der Bodenkarte im Bereich „Papendiek“ (GEOLOGISCHES LANDESAMT NORD-<br />

RHEIN-WESTFALEN 1989)<br />

Östlich bzw. südlich grenzen an den Änderungsbereich tiefreichend humose Podsole und<br />

Gley-Podsole (P81) an, die mit Bodenzahlen zwischen 15 – 30 ebenfalls nur gering ertrag-<br />

reich sind. Die Sorptionsfähigkeit dieser dürreempfindlichen Böden ist je nach Oberboden<br />

sehr gering bis gering. Auch ihre nutzbare Wasserkapazität ist nur niedrig. Die Wasser-<br />

durchlässigkeit hingegen kann hoch bis sehr hoch eingestuft werden. Zum Teil steht<br />

Grundwasser 13 -20 dm u. Flur an bzw. ist im Untergrund Ortstein vorhanden. Laut „Aus-<br />

kunftsinformationssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden“ ist dieser Bodentyp<br />

aufgrund seines Biotopentwicklungspotenzials als schutzwürdiger Boden in die niedrigste<br />

Schutzstufe (Stufe 1 - schutzwürdig) einzustufen (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-<br />

WESTFALEN 2004). Die kleinflächig südwestlich angrenzenden tiefreichend humosen Plag-<br />

genesche (E8) mit Bodenwerten zwischen 25 – 35 und mittleren Erträgen werden aufgrund<br />

ihres Biotopentwicklungspotenzials der Schutzstufe 3 (besonders schutzwürdig) zugeord-<br />

net (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2004).<br />

E8<br />

gP8<br />

Altlasten sind dem KREIS GÜTERLOH (2009) innerhalb des Änderungsbereichs „Papendiek“<br />

und seines nahen Umfeldes nicht bekannt.<br />

P81<br />

- 49 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.4.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />

Wie in Kap. 4.4.3 beschrieben sind gem. § 1 BBodSchG negative Beeinträchtigungen für<br />

den Boden soweit wie möglich zu vermeiden. Für die geplante Neuordnung des Ände-<br />

rungsbereichs „Papendiek“ ist ebenfalls analog zum beschriebenen Änderungsbereich<br />

„<strong>Verl</strong>-West“ eine maßvolle Bebauung mit maximal 60 % Flächenversiegelung geplant. In<br />

Bezug auf die Gesamtfläche von ca. 10 ha, von denen bereits ca. 1 ha durch Siedlungs-<br />

nutzung vorgeprägt ist, ist auf den verbleibenden ca. 9 ha eine maximale Neuversieglung<br />

von ca. 5,4 ha möglich.<br />

Bei den von den Bebauungen / Versiegelungen direkt betroffenen Böden handelt es sich<br />

ausschließlich um Gley-Podsole (gP8), die in NRW nicht als schutzwürdige Böden einge-<br />

stuft sind (vgl. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2004). Umliegende Böden<br />

werden nicht für Bebauungen in Anspruch genommen. Dem Vermeidungsgrundsatz des<br />

BBodSchG wird insofern im Zuge des Planvorhabens Rechnung getragen. Die Beeinträch-<br />

tigungen des Schutzgutes werden daher im Sinne der Umweltverträglichkeit insgesamt als<br />

nicht erheblich eingestuft. Unabhängig davon verbleiben die Kompensationsverpflichtungen<br />

aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

4.5 Schutzgut Wasser<br />

4.5.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft bilden den abiotischen Bestandteil des Natur-<br />

haushaltes und stehen in einem engen und ständigen Austausch miteinander. Das Schutz-<br />

gut Wasser tritt als elementarer Bestandteil des Landschaftshaushaltes und Grundlage<br />

aller Organismen mit den Schutzgütern Klima / Luft (z.B. über die Beeinflussung der Tem-<br />

peratur und der Luftfeuchtigkeit) und Boden (z.B. über die Grundwasserneubildung) in Ver-<br />

bindung. Eine besondere Schutzwürdigkeit ist den Grundwasservorkommen zuzuordnen,<br />

da sie den Bestand an grundwasserabhängigen Lebensräumen und Organismen, aber<br />

auch große Teile der Trinkwasserversorgung sichern. Grundwasservorkommen reagieren<br />

mit einer potenziell hohen Empfindlichkeit hinsichtlich Qualität und Quantität auf Verände-<br />

rungen im Bodenkörper. Die Fließ- und Stillgewässer stellen einen weiteren wichtigen Teil<br />

der Wasservorkommens dar. Sie sind bedeutender Lebensraum, aber auch Entsorgungs-<br />

medium, Transportweg, Freizeitobjekt und nicht zuletzt elementare landschaftsprägende<br />

Strukturen. Für das Schutzgut Wasser sind im Weiteren die folgenden Ziele des Umwelt-<br />

schutzes zu berücksichtigen:<br />

• Flächeneffiziente und flächensparende Planung von Raumnutzungen (Vermeidung der<br />

Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung) Minimierung von Immissionen<br />

(§ 2 Abs. 8 ROG)<br />

• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />

und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />

seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhal-<br />

- 50 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

tung, Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />

Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />

dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />

• Land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden sind im Interesse der Bodenfruchtbarkeit<br />

und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen. (B. III. 1.26 LEP NRW)<br />

• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für Grundwasserschutz, -neubildung<br />

und -gewinnung (§ 2 Abs. 8 ROG)<br />

• Schutz von Gewässern vor Schadstoffimmissionen und anderen schädlichen Einwirkungen<br />

(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG)<br />

• Erhalt der Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätte<br />

und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten und als Biotopvernetzung<br />

(§ 21 Abs. 5 BNatSchG)<br />

• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz<br />

(§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG, § 2 Abs. 8 ROG)<br />

• Grundwasservorkommen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, die in absehbarer<br />

Zeit dafür herangezogen werden sollen oder für eine zukünftige dauerhafte Versorgungssicherheit<br />

erhalten werden müssen, sind im Gebietsentwicklungsplan durch<br />

Darstellung als Bereiche zum Schutz der Gewässer zu sichern. (B. III. 4.21 LEP NRW)<br />

• In Gebieten, in denen wegen der geologischen Struktur das Grundwasser besonders<br />

gefährdet ist, ist bei allen Planungen und Maßnahmen der Schutz des Grundwassers<br />

vor Verunreinigungen zu sichern. (B. III. 4.23 LEP NRW)<br />

• Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer sind als natürliche Retentionsräume<br />

zu erhalten und zu entwickeln. Einer Beschleunigung des Wasserabflusses<br />

ist entgegenzuwirken. (B. III. 4.25 LEP NRW)<br />

• Die zeichnerisch dargestellten Freiraumbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis<br />

(Wald, Schutz der Natur, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung,<br />

Oberflächengewässer, Grundwasser- und Gewässerschutz, Überschwemmungsbereiche)<br />

sind grundsätzlich vor Beeinträchtigungen ihrer Funktionen zu schützen. (B. II. 1.1<br />

Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• Die bestehenden Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung sind bedarfsgerecht zu<br />

nutzen und ggf. umweltverträglich auszubauen. (…) Der Schutz und falls erforderlich die<br />

Sanierung bestehender Grundwasserentnahmen hat Vorrang vor der Nutzung neuer<br />

Grundwasservorkommen. (B. II. 4.1 Ziel 2 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• Auf eine sparsame Nutzung des begrenzten Naturgutes „Wasser“ ist hinzuwirken. Möglichkeiten<br />

der Mehrfachnutzung und innerbetrieblicher Wasserkreisläufe, insbesondere<br />

bei Brauchwassernutzung in Industrie und Gewerbe sind zu untersuchen, zu fördern<br />

und anzuwenden. Kooperationen zwischen den Betrieben, die diesem Zwecke dienen,<br />

sind anzustreben. (B. II. 4.1 Ziel 3GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• Die Versiegelung weiterer Flächen ist im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung<br />

zu begrenzen. Die Entsiegelung befestigter Fläche ist zu unterstützen. (B.II.4.1<br />

Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• Alle Quellgebiete und Gewässersysteme (…) sind in ihrer Funktion als<br />

a. zentrale Bestandteile des Naturhaushaltes<br />

b. Retentionsflächen für Hochwasserabfluss<br />

c. vielfältige Lebensräume mit kleinräumigen Lebensraumnischen<br />

d. Vernetzungselemente im Biotopverbund<br />

e. System einer schadlosen Wasserabführung<br />

- 51 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

• zu sichern und zu entwickeln. (B.II.4.2 Ziel 1GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• Die qualitativen Anforderungen an die Wassergüte und die Gewässerstruktur sind durch<br />

die Bereitstellung eines ausreichenden Entwicklungsspielraumes entsprechend der natürlichen<br />

Fließgewässerdynamik zu gewährleisten. Entlang der Fließgewässer ist zumindest<br />

auf Uferstreifen eine standortangepasste Entwicklung von Biotopelementen zu<br />

ermöglichen. (B.II.4.2 Ziel 2 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• In den <strong>Siedlungsbereiche</strong>n erfordert die Entwicklung zu einem guten Zustand der Gewässer<br />

bzw. dessen Erhaltung (Wasserrahmenrichtlinie), dass wassergefährdende und<br />

-beeinträchtigende Wirkungen ausgeschlossen werden und Einleitungen aus der Kanalisation<br />

die Strukturen des Gewässerbetts nicht schädigen. (B.II.4.2 Ziel 3 GEP Reg.-<br />

Bez. DT 2004)<br />

4.5.2 Vorhandene Umweltsituation – <strong>Verl</strong> West<br />

Der Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ liegt außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutz-<br />

gebiets und ist darüber hinaus auch nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt (vgl.<br />

KREIS GÜTERSLOH 2009).<br />

Laut „Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen“ liegt dieser Änderungs-<br />

bereich innerhalb eines Raums mit ergiebigem Grundwasservorkommen (vgl.<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1980A). Die quartären Lockergesteine<br />

aus Terrassenablagerungen der Flüsse und Bäche mit fluvioglazialen Sedimenten aus<br />

Sand und Kies bilden entweder Porengrundwasserleiter von großer Mächtigkeit mit mäßi-<br />

ger Durchlässigkeit oder aber von mittlerer Mächtigkeit mit guter Durchlässigkeit. Nach<br />

Aussagen der „Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in<br />

Nordrhein-Westfalen“ (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1980B) sind<br />

diese vor Ort als Gesteinsbereich mit guter Filterwirkung einzustufen. In den anstehenden<br />

Grundwasserleiter der Locker- und Festgesteine mit Porengefüge können Verschmutzun-<br />

gen zwar schnell eindringen, breiten sich jedoch eher langsam aus. Das Grundwasser un-<br />

terliegt weitestgehend der Selbstreinigung und fließt im Wesentlichen von Osten nach<br />

Westen.<br />

Oberflächengewässer liegen innerhalb des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ lediglich in<br />

Form kleinerer Wassergräben entlang der Straßen bzw. sowie einzelner kleiner Privattei-<br />

che vor. Die Gräben verlaufen sowohl zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen-<br />

parzellen als auch entlang einiger Straßen und Wege im Gebiet. Unmittelbar südlich grenzt<br />

ein Regenrückhaltebecken an, das im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen wurde<br />

und temporären Wasserschwankungen unterliegt.<br />

- 52 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.5.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />

Gemäß § 1 WHG sind nachteilige Beeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, um ge-<br />

mäß dem wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatz eine möglichst nachhaltige Entwick-<br />

lung des Schutzgutes zu gewährleisten. Des Weiteren ist gem. § 51a Landeswassergesetz<br />

NRW insbesondere in Bezug auf die nachfolgenden Planungsebenen anfallendes Nieder-<br />

schlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt<br />

oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln<br />

oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Entsprechend diesen gesetzlichen Forderungen<br />

ist daher innerhalb der nachfolgenden Bauleitplanungsebenen durch entsprechende<br />

Oberflächenentwässerungs- und Versickerungskonzepte der schadlosen Abführung des<br />

Niederschlagswassers pflichtgemäß nachzukommen. Abschließende Aussagen und Be-<br />

rechnungen sind diesbezüglich erst im Zuge eines konkreten Entwässerungskonzepts auf<br />

den nachfolgenden Bauleitplanungsebenen möglich.<br />

Mit der geplanten Ausweisung des Wohngebiets „<strong>Verl</strong>-West“ wird eine großflächige Über-<br />

bauung der Vorhabensfläche vorbereitet. Bezogen auf das Grundwasser führen die geplan-<br />

ten Versiegelungen und Bodenverdichtungen zu einer nachhaltigen Verminderung der<br />

Grundwasserneubildung sowie einer Verringerung der Versickerung von Niederschlags-<br />

wasser. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits weite Teile des Änderungsbereichs von<br />

(Wohn)bebauung eingenommen werden. Bezogen auf die mögliche Wohnbauflächenent-<br />

wicklung bzw. für Neuversiegelung verbleibende Fläche (ca. 14 ha) können demzufolge bei<br />

einem max. Versiegelungsgrad bis 60 % ca. 8,4 ha für die Grundwasserneubildung und<br />

Niederschlagsversickerung verloren gehen. Gefahren hinsichtlich Beeinträchtigungen des<br />

Grundwassers durch Schadstoffeinträge sind durch eine Ausweisung von Wohnbebauun-<br />

gen als unwahrscheinlich auszuschließen.<br />

Hinsichtlich des Teilschutzguts Oberflächengewässer werden dagegen keine für das<br />

Schutzgut besonders relevanten Strukturen in Anspruch genommen. Zudem werden die im<br />

Gebiet bestehenden Gartenteiche aufgrund ihrer Lage innerhalb privater Grundstücksflä-<br />

chen im Zuge der nachfolgenden Planungsebenen nicht verändert. Auch das unmittelbar<br />

südlich angrenzende Regenrückhaltebecken wird durch die Planungen nicht in Anspruch<br />

genommen. Durch das Gebiet verlaufende Wassergräben können voraussichtlich z.T.<br />

ebenfalls erhalten werden, so dass diesbezüglich keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das Schutzgut entstehen werden.<br />

Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Festsetzungen zur schadlosen und fachge-<br />

rechten Abführung von anfallendem Niederschlags- und Oberflächenwasser auf den nach-<br />

folgenden Ebenen getroffen werden, werden die voraussichtlich entstehenden Beeinträch-<br />

tigungen für das Schutzgut als nicht erheblich erachtet. Erheblich nachteilige und im Sinne<br />

des UVP-Gesetzes zulassungsrelevante Umweltwirkungen sind durch die Planungen nicht<br />

gegeben.<br />

- 53 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.5.4 Vorhandene Umweltsituation – Papendiek<br />

Auch der Änderungsbereich „Papendiek“ liegt außerhalb eines Wasser- oder Heilquellen-<br />

schutzgebiets und ist gleichzeitig auch nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen<br />

(vgl. KREIS GÜTERSLOH 2009).<br />

Die „Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen“ stellt den Raum als Be-<br />

reich mit sehr ergiebigem Grundwasservorkommen dar (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT<br />

NORDRHEIN-WESTFALEN 1980A). Die quartären Lockergesteine aus Terrassenablagerungen<br />

der Flüsse und Bäche mit fluvioglazialen Sedimenten aus Kies und Sand bilden dort Po-<br />

rengrundwasserleiter von großer Mächtigkeit mit sehr guter bis guter Durchlässigkeit. Nach<br />

Aussagen der „Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in<br />

Nordrhein-Westfalen“ (vgl. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1980B) sind<br />

diese vor Ort als Gesteinsbereich mit guter Filterwirkung einzustufen. In den anstehenden<br />

Grundwasserleiter der Locker- und Festgesteine mit Porengefüge können Verschmutzun-<br />

gen zwar schnell eindringen, breiten sich jedoch eher langsam aus. Das Grundwasser un-<br />

terliegt weitestgehend der Selbstreinigung und fließt im Wesentlichen von Osten nach<br />

Westen.<br />

Oberflächengewässer sind in diesem Änderungsbereich nur in Form kleinerer Wassergrä-<br />

ben zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächenparzellen zu finden.<br />

4.5.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für das Schutzgut Wasser wird auf das entspre-<br />

chende Kapitel für den Bereich „<strong>Verl</strong> West“ (Kap. 4.5.3) verwiesen. Auch für den Bereich<br />

„Papendiek“ gilt, dass abschließende Aussagen und Berechnungen zu Oberflächenent-<br />

wässerungs- und Versickerungskonzepten erst im Zuge eines konkreten Entwässerungs-<br />

konzepts auf den nachfolgenden Bauleitplanungsebenen möglich sind.<br />

Unabhängig davon wird mit der geplanten Ausweisung des Wohngebiets „Papendiek“ eine<br />

großflächige Überbauung von ca. 60 % der für neue Wohnbauflächen verbleibenden ca.<br />

9 ha der Planfläche vorbereitet (siehe Kap. 2). Bezogen auf das Grundwasser führen die<br />

geplanten Versiegelungen und Bodenverdichtungen zu einer nachhaltigen Verminderung<br />

der Grundwasserneubildung sowie einer Verringerung der Versickerung von Nieder-<br />

schlagswasser. Für den Bereich „Papendiek“ bedeutet dies einen Flächenverlust von ca.<br />

5,4 ha, die für die Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung verloren gehen.<br />

Wie für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ gilt, dass Gefahren für das Grundwasser durch Schad-<br />

stoffeinträge als unwahrscheinlich auszuschließen sind.<br />

Hinsichtlich des Teilschutzguts Oberflächengewässer werden dagegen keine für das<br />

Schutzgut besonders relevanten Strukturen in Anspruch genommen, so dass diesbezüglich<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut entstehen werden.<br />

- 54 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Festsetzungen zur schadlosen und fachge-<br />

rechten Abführung von anfallendem Niederschlags- und Oberflächenwasser auf den nach-<br />

folgenden Ebenen getroffen werden, werden die voraussichtlich entstehenden Beeinträch-<br />

tigungen für das Schutzgut als nicht erheblich erachtet. Erheblich nachteilige und im Sinne<br />

des UVP-Gesetzes zulassungsrelevante Umweltwirkungen sind durch die Planungen nicht<br />

gegeben.<br />

4.6 Schutzgut Klima / Luft<br />

4.6.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft bilden den abiotischen Bestandteil des Natur-<br />

haushaltes und stehen in einem engen und ständigen Austausch miteinander. Das Schutz-<br />

gut Klima / Luft wird durch die Klimaelemente Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind, Nie-<br />

derschlag und Strahlung bestimmt. Hinsichtlich der Qualität von Klima und Luft ist zwischen<br />

der freien Landschaft und den Siedlungsräumen zu unterscheiden. Während in der freien<br />

Landschaft das Klima weitgehend durch natürliche Gegebenheiten bestimmt wird, bildet<br />

sich in Siedlungsräumen ein durch anthropogene Einflüsse geprägtes Klima aus. So kann<br />

es zu einer erhöhten thermischen Belastung im Sommer und erhöhten Luftschadstoffkon-<br />

zentrationen kommen. Die gesetzlichen und planungsrechtlichen Zielsetzungen zeigen,<br />

dass der Immissionsschutz und der Erhalt von bioklimatischen und lufthygienischen Aus-<br />

gleichsfunktionen die wesentlichen zu betrachtenden Aspekte des Schutzguts Klima / Luft<br />

sind. Für die Schutzgutbetrachtung Klima / Luft fließen im Zuge des Planvorhabens folgen-<br />

de Ziele des Umweltschutzes ein:<br />

• Flächeneffiziente und flächensparende Planung von Raumnutzungen (Vermeidung der<br />

Neuversiegelung, Förderung von Entsiegelung) Minimierung von Immissionen<br />

(§ 2 Abs. 8 ROG)<br />

• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />

und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />

seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,<br />

Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />

Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />

dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />

• Schutz von Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

(§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG)<br />

• Sicherung der Luftqualität (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG)<br />

- 55 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

4.6.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />

Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem sub-<br />

atlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum<br />

ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern (vgl.<br />

MURL 1989). Die mittlere Lufttemperatur im Jahr liegt für das Gebiet um <strong>Verl</strong> zwischen 9ْ C<br />

und 9,5ْ C, die Jahresniederschlagsmenge beträgt zwischen 770 bis 830 mm / Jahr (vgl.<br />

BKR AACHEN 2000).<br />

Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten ist prinzipiell zwischen den Sied-<br />

lungsflächen und offenen landwirtschaftlichen Flächen, Wald bzw. Gewässern zu unter-<br />

scheiden. Diese können im Gegensatz zu den Siedlungsflächen durch ihre Kaltluftprodukti-<br />

on und Filterwirkung mögliche klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume darstellen.<br />

Demzufolge können die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen des Änderungs-<br />

bereichs als potenzielle Kaltluftentstehungsräume bezeichnet werden. Aufgrund des fast<br />

ebenen Geländereliefs ist im Gebiet kein deutlicher Luftaustausch durch einen aktiven<br />

Luftabfluss möglich.<br />

Als Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung eher negativ ein-<br />

wirkende „Lasträume“ sind derzeit im nahen Umfeld die Gewerbenutzungen nördlich der<br />

TWE-Trasse zu sehen.<br />

4.6.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – <strong>Verl</strong>-West<br />

Der dauerhafte <strong>Verl</strong>ust von Freiflächen durch Überbauung führt durch die Verkleinerung<br />

von Kaltluftentstehungsflächen zu einer lokalen Veränderung des Kleinklimas. Gegenwärtig<br />

handelt es sich bei den betroffenen Flächen um Freiflächen-Klimatope mit relativ ungestör-<br />

tem Tagesgang von Temperatur und Feuchte, Windoffenheit und starker Frisch- bzw. Kalt-<br />

luftproduktion. Zukünftig entsteht auf dieser Fläche ein <strong>Stadt</strong>rand-Klimatop. Dieser ist im<br />

Vergleich zum Status quo durch seinen mittleren Versiegelungsgrad mit mäßigem Grünflä-<br />

chenanteil (je nach Wetterlage) durch einen relativ flachen Temperaturverlauf zwischen<br />

Tag und Nacht bzw. einer wesentlich abgeschwächten nächtlichen Abkühlung gekenn-<br />

zeichnet. Darüber hinaus werden überregionale Winde abgebremst, so dass der Luftaus-<br />

tausch deutlich beeinträchtigt werden kann (vgl. BÖTTNER ET AL. 1995).<br />

Da im nördlichen Teilbereich der Planfläche bereits ein in Ost-West-Richtung verlaufender<br />

„Siedlungsriegel“ mit bestehenden Bebauungen existiert und die Planflächen zudem durch<br />

den aufgewallten Bahndamm der TWE-Trasse begrenzt werden, ist ein Abfließen der der-<br />

zeit im Plangebiet bestehenden Frischluft nach Norden nicht möglich. Auch das gering<br />

nach Südwesten geneigte Relief verhindert zusätzlich, dass der Änderungsbereich als<br />

funktionaler Ausgleichsraum für die nördlichen Gewerbenutzungen dienen kann. Dement-<br />

sprechend besteht kein funktionaler Bezug zwischen den Freiflächen als potenziellen Aus-<br />

gleichsräumen und den nordöstlich davon gelegenen klimatischen „Lasträumen“. Mit der<br />

- 56 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Realisierung des geplanten Wohngebiets werden demzufolge keine für das <strong>Stadt</strong>klima<br />

<strong>Verl</strong>s wesentlichen Funktionsräume in Anspruch genommen, so dass die Planungen keine<br />

negativen Beeinträchtigungen für das <strong>Stadt</strong>klima bewirken werden.<br />

Bezüglich anderer gebietsbezogener Emissionen, die sich negativ auf das Schutzgut aus-<br />

wirken könnten, wie z.B. Schadstoffemissionen, sind mit den angestrebten Planungen mit<br />

einer schwerpunktmäßigen Wohnbauflächenentwicklung keine emittierenden Betriebe zu<br />

erwarten. Unabhängig davon sind bei den weiteren Planungen die gesetzlichen Rahmen-<br />

bedingungen des BImSchG in jedem Fall zu berücksichtigen.<br />

Insgesamt sind demzufolge durch die Planungen für das Schutzgut Klima / Luft keine er-<br />

heblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Es empfehlen sich jedoch randliche Eingrü-<br />

nungs- bzw. flächeninterne Durchgrünungsmaßnahmen, um den mit kleinräumigen lokal-<br />

klimatischen Beeinträchtigungen mindernd entgegenzuwirken. Festsetzungen wie Dachbe-<br />

grünungen o.ä. auf den nachfolgenden Ebenen der verbindlichen Bauleitplanung wären<br />

ebenfalls denkbar.<br />

4.6.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />

Für den Änderungsbereich „Papendiek“ bestehen die gleichen klimatischen Grundvoraus-<br />

setzungen wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ (vgl. Kap. 4.6.2).<br />

Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten können die überwiegend landwirt-<br />

schaftlich genutzten Flächen des Änderungsbereichs wie im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ebenfalls<br />

als potenzielle Kaltluftentstehungsräume bezeichnet werden. Aufgrund des fast ebenen<br />

Geländereliefs ist im Gebiet kein deutlicher Luftaustausch durch einen aktiven Luftabfluss<br />

möglich.<br />

Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung eher negativ einwir-<br />

kende „Lasträume“ sind im nahen Umfeld nicht gegeben. Nördlich und westlich angrenzen-<br />

de <strong>Siedlungsbereiche</strong> sind nicht als solche zu deklarieren.<br />

4.6.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - Papendiek<br />

Hinsichtlich der allgemeinen Auswirkung durch den dauerhaften <strong>Verl</strong>ust von Freiflächen<br />

durch Überbauung wird auf das Kap. 4.6.3 verwiesen. Wie im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ wird der<br />

im Plangebiet „Papendiek“ zukünftig entstehende Siedlungsrand-Klimatop im Vergleich zu<br />

den aktuellen Nutzungen einen relativ flachen Temperaturverlauf zwischen Tag und Nacht<br />

bzw. durch eine wesentlich abgeschwächtere nächtliche Abkühlung gekennzeichnet sein<br />

(vgl. BÖTTNER ET AL. 1995).<br />

Da das Planungsgebiet jedoch weitgehend eben ist bzw. leicht nach Süden abfällt, haben<br />

die Flächen dementsprechend keinen funktionalen Bezug zu den angrenzenden Siedlungs-<br />

flächen. Mit der Arrondierung des <strong>Verl</strong>er Siedlungsrandes im Bereich „Papendiek“ durch<br />

- 57 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

weitere Wohnbebauung sind daher keine Beeinträchtigungen des <strong>Stadt</strong>klimas von <strong>Verl</strong><br />

verbunden. Auch bzgl. anderer gebietsbezogener Emissionen(z.B. Schadstoffemissionen),<br />

die sich negativ auf das Schutzgut auswirken könnten, sind bei den angestrebten Nutzun-<br />

gen in Form eines Wohngebiets keine emittierenden Stoffe zu erwarten. Unabhängig davon<br />

sind bei den weiteren Planungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BImSchG zu<br />

berücksichtigen.<br />

Insgesamt sind demzufolge durch die Planungen für das Schutzgut Klima / Luft keine er-<br />

heblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Unabhängig davon empfehlen sich jedoch rand-<br />

liche Eingrünungs- bzw. flächeninterne Durchgrünungsmaßnahmen, um den verbleibenden<br />

kleinklimatischen Beeinträchtigungen mindernd entgegenzuwirken. Wie im Bereich „<strong>Verl</strong>-<br />

West“ sind beispielsweise auf den nachfolgenden Ebenen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

Festsetzungen wie Dachbegrünungen o.ä. denkbar, die sich positiv auf das Lokalklima<br />

auswirken können.<br />

4.7 Schutzgut Landschaft<br />

4.7.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Das Landschaftsbild wird bestimmt durch Relief, Gewässernetz, Bodenbedeckung und<br />

Besiedelung, die wiederum geprägt sind durch die Geologie, die Böden, das Klima sowie<br />

die historische Entwicklung der Landschaft. Das Landschaftsbild lässt somit sowohl Rück-<br />

schlüsse auf die naturräumlichen Gegebenheiten als auch auf die gesellschaftlichen Ent-<br />

wicklungen einer Region zu und ist damit auch ein wichtiges Erkennungsmerkmal und<br />

identifikationsstiftendes Element für die Bevölkerung. Innerhalb der Schutzgutbetrachtung<br />

für das Schutzgut Landschaft spielen folgende Ziele des Umweltschutzes innerhalb des<br />

Planvorhabens eine Rolle:<br />

• Sicherung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- und Naturerleben<br />

(§ 2 Nr. 8 ROG, § 1 Abs. 4 u. 5 BNatSchG)<br />

• Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaften in ihren prägenden Merkmalen sowie mit<br />

ihren Kultur- und Naturdenkmälern (§ 2 Abs. 13 ROG)<br />

• Bewahrung von Gebieten, die reich mit natürlichen Landschaftselementen ausgestattet<br />

sind und eine funktionsfähige Landschaftsstruktur aufweisen (B.III.2.24 LEP NRW)<br />

• Gebiete, die nur noch wenige natürliche Landschaftselemente aufweisen oder die in<br />

ihrer Landschaftsstruktur oder ihrem Erscheinungsbild geschädigt sind, sollen durch geeignete<br />

landschaftspflegerische Maßnahmen verbessert werden. (B.III.2.25 LEP NRW)<br />

• Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte Freiraum ist als Lebensraum<br />

und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in<br />

seinen Funktionen zu verbessern. Die Freiraumsicherung soll grundsätzlich der Erhaltung,<br />

Regeneration und Regulation von Gewässern, Boden und Luft, dem Biotop- und<br />

Artenschutz sowie der Land- und Forstwirtschaft und der landschaftsorientierten Erholung<br />

dienen. (B. III. 1.21 LEP NRW)<br />

• Erhalt wertvoller Kulturlandschaften (B.III.2.26 LEP NRW)<br />

- 58 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

• Schutz der grundsätzlichen Funktionen der zeichnerisch dargestellten Freiraumbereiche<br />

mit besonderem Schutzbedürfnis (Wald, Schutz der Natur, Schutz der Landschaft und<br />

landschaftsorientierte Erholung, Oberflächengewässer, Grundwasser- und Gewässerschutz,<br />

Überschwemmungsbereiche). (B.II.1.1 Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

• Charakteristische Hofstellen und ländliche Siedlungen sind in ihrem Erscheinungsbild<br />

aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in diesen Bereichen zu erhalten.<br />

(B.II.2.2 Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

4.7.2 Vorhandene Umweltsituation - <strong>Verl</strong>-West<br />

Der Änderungsbereich ist schon jetzt stark urban vorgeprägt. Große Teile der geplanten<br />

<strong>ASB</strong>-Darstellung im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ sind bereits durch Siedlungsnutzungen vorgeprägt<br />

bzw. durch FNP und Satzungen planungsrechtlich gesichert. Potenziale für eine Neuent-<br />

wicklung von Wohnbauflächen sind nur noch auf einer Restfläche von ca. 14 ha gegeben.<br />

Die verbleibenden Offenlandbereiche zwischen den überwiegend zu Wohnzwecken ge-<br />

nutzten Bauflächen dienen der landwirtschaftlichen Nutzung und lassen mit einzelnen glie-<br />

dernden Gehölzstrukturen noch die Reste einer münsterländischen Parklandschaft erken-<br />

nen. Im Wesentlichen ist dieser typische Landschaftscharakter noch im Süden des Ände-<br />

rungsbereichs ausgeprägt, wo der Raum in die freie Landschaft übergeht. Gegenwärtig<br />

bildet das Planungsgebiet somit einen vorgeprägten Übergangsbereich zwischen der dich-<br />

ten Bebauung <strong>Verl</strong>s zur offenen Landschaft im Süden.<br />

Die Topografie des Änderungsbereiches ist durch eine sehr schwache Neigung von Nord-<br />

osten nach Südwesten gekennzeichnet.<br />

4.7.3 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen - <strong>Verl</strong>-West<br />

Insgesamt hat die Weiterentwicklung von Siedlungsflächen durch die Errichtung zusätzli-<br />

cher Gebäude und Verkehrsflächen generell den <strong>Verl</strong>ust von Freiräumen und damit eine<br />

weitere Urbanisierung des Landschaftsraumes zur Folge. Bedingt durch die in weiten Tei-<br />

len bereits bestehenden Bauflächen, die enge Anbindung an sowohl nördlich als auch<br />

westlich gelegene Siedlungsflächen sowie die unmittelbar nördlich angrenzende TWE-<br />

Trasse ist der Änderungsbereich in Bezug auf das Landschaftsbild jedoch schon deutlich<br />

urban vorgeprägt und kann als „vorbelastet“ bezeichnet werden. Eine Verdichtung der be-<br />

stehenden Bebauungen innerhalb des Änderungsbereichs wird daher keine deutlich nega-<br />

tive Veränderung für das Landschaftsbild bewirken, sondern ist als Arrondierung anzuse-<br />

hen, die keine zusätzliche Zersiedelung der Offenlandschaft bewirkt. Erhebliche Auswir-<br />

kungen auf das Schutzgut Landschaft sind damit nicht verbunden. Durch die voraussicht-<br />

lich weitestgehende Mitnutzung bestehender Straßenanbindungen wird es im Weiteren<br />

möglich sein, eine Veränderung des Raumes durch zusätzliche Verkehrsflächen und die<br />

dadurch für das Schutzgut entstehende Eingriffsintensität möglichst gering zu halten. Der<br />

südlich verlaufende Schlagenweg wird als bereits bestehende Zäsur als Grenze für die<br />

bauliche Süderschließung aufgegriffen, so dass der sich daran anschließende Freiraum<br />

von den Planungen nicht berührt wird.<br />

- 59 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Unabhängig davon kann auf den nachfolgenden Ebenen der kommunalen Bauleitplanung<br />

z.B. durch die Festsetzung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft“ oder von „Flächen für Anpflanzungen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ in den Randbereichen eine möglichst land-<br />

schaftsgerechte Einbindung des zukünftigen <strong>ASB</strong>-Standorts ermöglicht werden. In Bezug<br />

auf das Schutzgut kann dadurch eine weitere Minderung des geplanten Eingriffs bewirkt<br />

werden. Darüber hinaus ist - sofern möglich und sinnvoll - eine Einbindung und somit ein<br />

Erhalt der bestehenden Gehölzstrukturen im Gebiet als Zielsetzung in den weiteren Pla-<br />

nungsebenen zu berücksichtigen.<br />

Unter Einbezug der genannten Vorbelastungen und unter der Voraussetzung, dass bei der<br />

Gesamtkonzeption generelle Minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. 7), kön-<br />

nen die Auswirkungen des Vorhabens unter landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten auf<br />

ein tolerierbares Maß reduziert werden.<br />

4.7.4 Vorhandene Umweltsituation - Papendiek<br />

Der überwiegend durch Grünlandnutzung geprägte Änderungsbereich „Papendiek“ stellt<br />

sich derzeit als relativ kleinräumig gegliederte, durch Landwirtschaft geprägte Parkland-<br />

schaft dar. Die zwischen den Nutzungsparzellen verlaufenden Wassergräben, Gehölzstrei-<br />

fen und Baumreihen erinnern noch stark an die typischen Strukturen einer münsterländi-<br />

schen Parklandschaft, wie sie sich im Weiteren noch verstärkt im südlichen Landschafts-<br />

raum darstellt. An den (nord)westlichen Siedlungsrändern wird das Landschaftsbild durch<br />

die Wohnbebauungen des Siedlungsrands von <strong>Verl</strong>s bereits urban beeinflusst. Die im Ge-<br />

biet liegenden Hofstellen, die im traditionellen Zusammenhang mit den das Gebiet prägen-<br />

den landwirtschaftlichen Nutzflächen stehen, bilden die Überreste des einst weitgehend<br />

landwirtschaftlich genutzten Raums. Gegenwärtig leitet das Plangebiet von der dichten<br />

Bebauung <strong>Verl</strong>s in die offene Landschaft südöstlich des <strong>Stadt</strong>gebiets über.<br />

Die Topografie des Änderungsbereiches ist durch eine nur schwache Neigung von Nordos-<br />

ten nach Südwesten gekennzeichnet.<br />

4.7.5 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen – Papendiek<br />

Wie auch im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ hat die Weiterentwicklung von Wohnbauflächen generell<br />

den <strong>Verl</strong>ust von Freiräumen und damit eine weitere Urbanisierung des Landschaftsraumes<br />

zur Folge. Da sich die geplante Wohnbaufläche an den vorhandenen bereits stark urban<br />

geprägten Siedlungsrand der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> angliedert und den bestehenden <strong>Stadt</strong>rand wei-<br />

testgehend arrondiert, findet keine zusätzliche Zersiedelung der Offenlandschaft statt.<br />

Großräumige erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind damit nicht ver-<br />

bunden. Gleichwohl gehen die landschaftliche Eigenart und die damit verbundene Qualität<br />

des Landschaftsbildes im Plangebiet verloren. Der Übergangsbereich zwischen den ge-<br />

schlossenen Siedlungsflächen und der offenen Landschaft verlagert sich weiter stadtaus-<br />

- 60 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

wärts. Umso mehr sind hier entsprechende Anforderungen an eine landschaftsgerechte<br />

Einbindung des neu entstehenden Siedlungsrandes zu stellen. Dementsprechend sind auf<br />

den nachfolgenden Ebenen der kommunalen Bauleitplanung geeignete Festsetzungen zu<br />

treffen, mit denen der Übergangsbereich zur freien Landschaft durch Anpflanzungen etc.<br />

möglichst landschaftsgerecht gestaltet werden kann. Darüber hinaus ist wie auch im Be-<br />

reich „<strong>Verl</strong>-West“ - sofern möglich und sinnvoll - eine Einbindung und somit ein Erhalt be-<br />

stehender Gehölzstrukturen im Gebiet als Zielsetzung in den weiteren Planungsebenen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Unter Einbezug der genannten Vorbelastungen und unter der Voraussetzung, dass bei der<br />

Gesamtkonzeption generelle Minderungsmaßnahmen berücksichtigt werden (vgl. 7), kön-<br />

nen die Auswirkungen des Vorhabens unter landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten auf<br />

ein tolerierbares Maß reduziert werden.<br />

4.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />

4.8.1 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes<br />

Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter umfasst vornehmlich geschützte oder<br />

schützenswerte Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und<br />

Landschaftsteile von besonderer charakteristischer Eigenart. Der Begriff umfasst demnach<br />

den visuell bzw. historisch bedingten Landschaftsschutz im Sinne der Landespflege wie<br />

auch die umweltspezifische Seite des Denkmalschutzes (vgl. ERBGUTH UND SCHINK, 1996).<br />

Für das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter sind für das Planvorhaben die folgenden<br />

Ziele des Umweltschutzes anzusetzen:<br />

• Sicherung von Gebieten und Einzelobjekten mit besonderer denkmalpflegerischer Bedeutung<br />

als Kulturdenkmale, archäologische Bodendenkmale oder historisch bedeutsame<br />

Landschaften (§ 2 Abs. 2 Satz 13 ROG, § 1 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 BNatSchG)<br />

• Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaften in ihren prägenden Merkmalen sowie mit<br />

ihren Kultur- und Naturdenkmälern (§ 2 Abs. 13 ROG)<br />

• Erhalt wertvoller Kulturlandschaften (B.III.2.26 LEP NRW)<br />

• Charakteristische Hofstellen und ländliche Siedlungen sind in ihrem Erscheinungsbild,<br />

aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft, in diesen Bereichen zu erhalten.<br />

(B.II.2.2 Ziel 5 GEP Reg.-Bez. DT 2004)<br />

4.8.2 Vorhandene Umweltsituation<br />

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind innerhalb beider Änderungsbereiche sowie den<br />

angrenzenden Räumen weder Kultur- noch sonstige unter Denkmalschutz stehende Sach-<br />

güter vorhanden. Gleiches gilt für Bodendenkmale, archäologische Fundstellen und geolo-<br />

gische Besonderheiten (vgl. LWL-ARCHÄOLOGIE FÜR WESTFALEN 2009). Durch das Vorha-<br />

ben sind somit keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Sollten jedoch im Zuge der Bau-<br />

maßnahmen kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde entdeckt werden,<br />

- 61 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

sind diese nach § 15 und § 16 DSchG unverzüglich der <strong>Stadt</strong> oder dem LWL-Archäologie<br />

für Westfalen anzuzeigen und die Entdeckung drei Tage in unverändertem Zustand zu<br />

erhalten.<br />

4.9 Wechselwirkungen<br />

Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein kom-<br />

plexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und<br />

aufeinander aufbauen. Besonders zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Luft und Klima besteht in der Regel ein komplexes Wirkungsgefüge mit zahlrei-<br />

chen Abhängigkeiten und Einflussfaktoren.<br />

Über den schutzgutbezogenen Ansatz werden bei dieser Umweltstudie bereits bei der Be-<br />

standsanalyse und Auswirkungsprognose zu den einzelnen Schutzgütern einzelne Wech-<br />

selwirkungen herausgearbeitet. An dieser Stelle geht es vor allem um eine schutzgutüber-<br />

greifende Betrachtung und einer Herausstellung der Bereiche, in denen vorhabenbezogene<br />

Auswirkungen das gesamte Wirkungsgefüge beeinflussen können, sogenannte Wechsel-<br />

wirkungskomplexe.<br />

4.10 Wechselwirkungen – <strong>Verl</strong>-West<br />

Innerhalb der Planflächen für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist das Wechselwirkungs-<br />

gefüge aufgrund der bestehenden urbanen Randeinflüsse im Umfeld wie auch den inner-<br />

halb des Plangebiets bestehenden Siedlungsnutzungen bereits vorbelastet und gestört.<br />

Auch die weitestgehend intensiven landwirtschaftliche Nutzungen der Freiflächen lassen<br />

auf eine Vorbelastung bzw. Störung des Raums schließen. Ausgeprägte Wechselwir-<br />

kungskomplexe wie z.B. naturnahe Waldkomplexe oder Flussniederungen sind im Plange-<br />

biet nicht vorhanden. Kleinräumig sind diese in gewisser Form noch im südöstlichen Rand-<br />

bereich zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt sowie den<br />

Schutzgütern Boden und Wasser gegeben. Die an dieser Stelle noch verbliebenen Wir-<br />

kungszusammenhänge haben die Entwicklung von Pflanzengesellschaften ermöglicht, die<br />

als gesetzlich geschütztes Biotop einzustufen sind (GB-4116-105 - Nass- und Feuchtgrün-<br />

land). Die vom LANUV abgegrenzte Fläche deckt mit weniger als 0,2 ha Fläche jedoch nur<br />

einen verschwindend kleinen Anteil des ca. 35 ha großen Änderungsbereichs ab. Ob eine<br />

tatsächliche Überplanung der Biotopstruktur im Zuge der weiteren Planungsebenen erfolgt,<br />

wird erst in den nachfolgenden Planungsschritten konkret benannt werden können.<br />

Im weiträumig dargestellten Biotopverbundsystem des LANUV (siehe Kap. 3.4) ist die Plan-<br />

flächen bis auf den genannten, kleinflächig südöstlichen Teilbereich nicht als wichtiger<br />

„Kern-, Verbindungs- und Entwicklungsbereich“ für den Biotopverbund herausgestellt. Sol-<br />

che Flächen sind vielmehr südlich des Änderungsbereichs verortet. Gleiches gilt für „er-<br />

gänzende Bereiche und Suchräume für die Landschaftsplanung“, die abgestuft ebenfalls<br />

für den Biotopverbund von Bedeutung sind. Auch die aktuellen faunistischen Kartierungen<br />

- 62 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

bzw. Begehungen des Änderungsbereichs im Jahr 2009 (siehe 4.3.2) haben für den Ände-<br />

rungsbereich augenscheinlich keine herausragenden Wechselwirkungskomplexe für den<br />

Artenschutz herausstellen können. Aus ökosystemarer Sicht sind daher durch die Regio-<br />

nalplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen der verschie-<br />

denen Schutzgüter zu erwarten.<br />

4.11 Wechselwirkungen – Papendiek<br />

Auch innerhalb der Planflächen für den Änderungsbereich „Papendiek“ sind keine ausge-<br />

prägten Wechselwirkungskomplexe wie z.B. naturnahe Waldkomplexe oder Flussniede-<br />

rungen im Plangebiet vorhanden. Kleinräumig sind solche Wirkungsgefüge in gewisser<br />

Form noch in den feuchteren Flächen wie der binsenreichen Nass- bzw. Feuchtweide öst-<br />

lich des Kinderspielplatzes im Gebiet gegeben, die jedoch nur einen verschwindenden An-<br />

teil des ca. 10 ha großen Änderungsbereichs ausmachen.<br />

Weiterhin sind die Planflächen zwar anteilig im weiträumig dargestellten Biotopverbundsys-<br />

tem des LANUV (siehe Kap. 3.4) als „Ergänzungsbereich und Suchraum für die Land-<br />

schaftsplanung“ mit einer „besonderen Bedeutung“ für den Biotopverbund dargestellt, je-<br />

doch liegen auch hier die wesentlichen Kern-, Verbindung- bzw. Entwicklungsbereiche mit<br />

„herausragender Bedeutung“ für den Biotopverbund außerhalb der eigentlichen Planfläche.<br />

Auch die aktuellen faunistischen Kartierungen bzw. Begehungen des Änderungsbereichs<br />

im Jahr 2009 (siehe 4.3.2) lieferten aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Hinweise auf<br />

bestehende herausragende Wechselwirkungskomplexe im Gebiet. Aus ökosystemarer<br />

Sicht sind daher durch die Regionalplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Wechselwirkungen der verschiedenen Schutzgüter zu erwarten.<br />

5. Prüfung kumulativer und synergetischer Auswirkungen<br />

Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist zu prüfen, inwiefern kumulative und<br />

synergetische Auswirkungen infolge anderer Pläne, Programme oder Projekte zu erwarten<br />

sind. Solche Auswirkungen können im Zusammenwirken mit bereits existierenden oder<br />

zukünftigen Belastungen sowie deren Folgewirkungen auftreten. Sie sind daher häufig das<br />

Ergebnis komplexer Ursache-Wirkungs-Beziehungen.<br />

Unter kumulativen Auswirkungen werden Auswirkungen auf ein Schutzgut verstanden, die<br />

durch mehrere, unterscheidbare anthropogen verursachte Belastungen bzw. Wirkfaktoren<br />

hervorgerufen werden. Kumulative Wirkungen bilden damit die Gesamtwirkung aus allen<br />

auf ein Schutzgut einwirkenden Belastungen ab.<br />

Unter synergetischen Auswirkungen werden vielfältige Umweltauswirkungen verstanden,<br />

die nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen und gemeinsam auf ein Schutzgut ein-<br />

wirken. Dabei können durch das Zusammenwirken mehrerer unterschiedlicher Auswirkun-<br />

gen neue Auswirkungen entstehen.<br />

- 63 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange innerhalb des Scoping-<br />

Verfahrens wurden keine Hinweise auf andere raumbedeutsame Planungen oder Projekte<br />

vorgebracht, die mögliche erhebliche Umweltauswirkungen auf die untersuchten Schutzgü-<br />

ter haben können. Die aktuell im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Verl</strong> geplanten Gewerbeentwicklungen im<br />

Bereich Brummelweg - nordwestlich des <strong>Stadt</strong>kerns - sind im Weiteren zu berücksichtigen.<br />

Aufgrund der Abstände zwischen den jeweiligen Standorten sind jedoch für die geplanten<br />

<strong>ASB</strong>-Standorte keine Belastungen bzw. additiven Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

6. Nullvariante, Standortalternativen<br />

6.1 Nullvariante<br />

Im Rahmen der Betrachtung der sogenannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in<br />

welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwi-<br />

ckeln würde.<br />

<strong>Verl</strong>-West<br />

Da der Änderungsbereich sowohl im derzeit wirksamen Regionalplan flächendeckend als<br />

„<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt ist als auch im Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> zum überwiegenden Teil als „landwirtschaftliche Nutzfläche“, ist im Zusam-<br />

menhang mit der Nullvariante auch in Zukunft eine Fortsetzung der bestehenden landwirt-<br />

schaftlichen Nutzung zu erwarten. Die schon jetzt über den FNP gesicherten Wohnbauflä-<br />

chen werden wiederum ihrerseits auch als solche innerhalb der Nullvariante weiter genutzt<br />

werden. Eine deutliche Veränderung des Raums wird voraussichtlich nicht erfolgen und der<br />

Status quo des Gebietes vorerst erhalten bleiben.<br />

Da jedoch aktuelle Nachfragen nach weiteren Wohnbauflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> nicht ge-<br />

deckt werden können, wird ein genereller Verzicht auf eine Neuausweisung von Allgemei-<br />

nen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n auf Ebene der Regionalplanung auf Dauer nicht realistisch sein.<br />

Um diesem Bedarf kurz- bis mittelfristig nachkommen zu können, ist als eine von zwei Lö-<br />

sungsansätzen für diese Flächenknappheit eine Arrondierung von Wohnbauflächen im<br />

Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ als realistisch einzustufen (siehe <strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A).<br />

Papendiek<br />

Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist für den Änderungsbereich „Papendiek“ ebenfalls<br />

davon auszugehen, dass die Planflächen aufgrund der flächendeckenden Darstellung im<br />

wirksamen Regionalplan als „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Zusatzfunk-<br />

tion „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ auch in Zu-<br />

kunft weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Da auch der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

- 64 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

<strong>Verl</strong> den Raum als „landwirtschaftliche Nutzfläche“ festsetzt, ist im Zusammenhang mit der<br />

Nullvariante keine deutliche Veränderung des derzeitigen Status quo zu erwarten.<br />

Wie bereits beschrieben, ist jedoch den in der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> bestehenden Nachfragen nach<br />

weiteren Wohnsiedlungsbereichen nur durch die Neudarstellung von weiteren <strong>ASB</strong>-<br />

Standorten nachzukommen. Um diesem Bedarf kurz- bis mittelfristig nachkommen zu kön-<br />

nen, stellen nach erfolgter Alternativenprüfung aktuell nur die beschriebenen Planflächen<br />

im Bereich „Papendiek“ einen sinnvollen Lösungsansatz dar, um dieser Flächenknappheit<br />

entgegenzuwirken (siehe <strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A).<br />

6.2 Standortalternativen<br />

Im Zuge des vorliegenden Regionalplanänderungsverfahrens wurde bereits im Vorfeld eine<br />

Untersuchung bzw. Abwägung von möglichen vernünftigen Alternativstandorten durchge-<br />

führt. Die langfristige Alternativendiskussion ist sogar bereits im Zuge der Aufstellung des<br />

„Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2010“ im Jahr 1998 begonnen und mit seiner Fortschreibung<br />

„<strong>Verl</strong> 2020“ weitergeführt worden (vgl. BKR 2000 und 2008). Insgesamt ist zu berücksichti-<br />

gen, dass der Siedlungsschwerpunkt der Kernstadt <strong>Verl</strong> im Regionalplan als großer, zu-<br />

sammenhängender „<strong>Allgemeiner</strong> Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>)“ dargestellt wird. Gleiches gilt für<br />

die Ortslagen Sürenheide im Nordwesten und Kaunitz im Südosten. Neuentwicklungen<br />

sind auf diese Standorte zu konzentrieren. Die kleineren Ortsteile Bornholte-Bahnhof und<br />

Sende mit weniger als 2.000 Einwohnern werden dagegen im Regionalplan nicht darge-<br />

stellt und sind im Rahmen der Eigenentwicklung zu sichern.<br />

Die heute im Regionalplan ausgewiesenen „Allgemeinen <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in der<br />

Kernstadt <strong>Verl</strong> sind inzwischen weitgehend ausgeschöpft. Innerhalb des Entwicklungskon-<br />

zepts <strong>Verl</strong> 2020 sind daher künftige Siedlungsentwicklungsflächen herausgearbeitet wor-<br />

den, mit dem Ergebnis, dass angesichts der landesplanerisch und städtebaulich anzustre-<br />

benden Konzentration auf den <strong>Stadt</strong>kern <strong>Verl</strong>s die möglichen Entwicklungsräume stark<br />

begrenzt sind. Da sich im Norden die geschützten Bereiche der Ölbachaue unmittelbar an<br />

den <strong>Stadt</strong>kern angrenzen, kann sich die Entwicklung von Wohnbauflächen nur im Süden<br />

vollziehen.<br />

Die südwestliche Entwicklungsrichtung ist zuletzt mit der Realisierung des Wohngebiets<br />

Ammerstraße (Bebauungsplan Nr. 25) sowie dem Westring bereits vorbereitet worden.<br />

Durch die Entwicklung des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ können an dieser Stelle die<br />

bestehenden Bebauungen am Westfalenweg und Schlangenweg durch die geplanten Be-<br />

bauungen ergänzt und vervollständigt werden. Die Planflächen werden somit an den be-<br />

stehenden kompakten Siedlungskörper östlich des Westrings angebunden. Der zweite<br />

Entwicklungsraum „Papendiek“ im Südosten kann hingegen den bestehenden Siedlungs-<br />

rand <strong>Verl</strong>s östlich von Lindenstraße und Arndtstraße abrunden. Mit der angestrebten Regi-<br />

onalplanänderung und Darstellung dieser beiden Bereiche als <strong>ASB</strong> verfolgt die <strong>Stadt</strong> die<br />

schwerpunktmäßige Vervollständigung der Ortslage <strong>Verl</strong>. Andere Planflächen sind in der<br />

- 65 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Standortdiskussion bei der Betrachtung vernünftiger Alternativen heraus gefallen. Für wei-<br />

tere Details wird auf den Allgemeinen Planungsteil - Teil A verwiesen.<br />

7. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum<br />

Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen<br />

Mit der Änderung des Regionalplans werden Nutzungsänderungen und dementsprechend<br />

mit einigen dieser Nutzungsänderungen auch Eingriffe gem. § 14 BNatSchG in Natur und<br />

Landschaft vorbereitet. Daraus ergibt sich die Pflicht, Möglichkeiten zur Vermeidung von<br />

Eingriffen zu prüfen, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und die Kompensati-<br />

on nicht vermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen nach-<br />

zuweisen.<br />

Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben möglichen Vermeidungs-<br />

und Minderungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen dargestellt, die im Zuge<br />

der nachfolgenden Bauleitplanungsebenen zu konkretisieren und verbindlich festzusetzen<br />

sind.<br />

7.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) sind<br />

vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.<br />

Unabhängig von den im Vorfeld getroffenen Abwägungen und Alternativenprüfungen hin-<br />

sichtlich der Standortwahl für die beiden <strong>ASB</strong>-Standorte „<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ (vgl.<br />

<strong>Allgemeiner</strong> Planungsteil - Teil A) ergeben sich im Zusammenhang mit den zu erwartenden<br />

und in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten Umweltauswirkungen verschiedene<br />

Möglichkeiten für Vermeidungen und Minderungen von erheblichen Umweltauswirkungen<br />

für die konkreten Standortplanungen. Da sich diese im Wesentlichen für beide Änderungs-<br />

bereiche decken, werden sie an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt. Zu den Mög-<br />

lichkeiten für Vermeidungen und Minderungen der Eingriffsintensität zählen insbesondere:<br />

• Anteilige Mitnutzung bestehender Straßen und Erschließungswege<br />

• Einhaltung der Grenz- und Orientierungswerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum<br />

Schutz gegen Lärm)<br />

• Durchführung erforderlicher Bodenarbeiten entsprechend dem Stand der Technik und<br />

unter Einhaltung einschlägiger DIN-Normen<br />

• Reduzierung der Versiegelungsflächen auf das unbedingt erforderliche Maß<br />

• schadlose Sammlung und anschließende Abführung des Oberflächenwassers<br />

• Begrenzung der Gebäudehöhen auf das unbedingt erforderliche Maß<br />

• soweit möglich und sinnvoll Einbindung von bestehenden Gehölz- und Baumbeständen<br />

in die räumliche Gesamtkonzeption<br />

- 66 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

• Festsetzung von randlichen Grünstreifen zur besseren Einbindung der Vorhabenfläche<br />

in die Landschaft (die erforderlichen Begrünungsmaßnahmen müssen in den folgenden<br />

Planungsebenen konkretisiert werden)<br />

• Baufeldräumung einschließlich Beseitigung von Gehölzen und Gebüschen sowie Erdarbeiten<br />

unter besonderer Rücksichtnahme von Brut- und Aufzuchtzeiten nur in der Zeit<br />

vom 1. Oktober bis Ende Februar (§ 64 LG NW)<br />

• Dokumentation und Sicherung von archäologischen Funden<br />

7.2 Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

Neben den oben aufgeführten Minderungsmaßnahmen ist im Zuge der Eingriffsregelung<br />

ein Ausgleich oder Ersatz für die mit der Planung verbundenen erheblichen Beeinträchti-<br />

gungen von Natur und Landschaft zu leisten. Die Kompensation hat im betroffenen Natur-<br />

raum zu erfolgen.<br />

Aufgrund der Planungsebene der Regionalplanung sind nachfolgend keine detaillierten<br />

Angaben zum Kompensationsbedarf und zu geplanten Kompensationsmaßnahmen mög-<br />

lich. Eine Konkretisierung der überschlägigen Rahmenwerte hat im Zuge der weiteren Bau-<br />

leitplanungsebenen zu erfolgen.<br />

Der für die Ebene des Regionalplans überschlägig ermittelte Kompensationsbedarf (siehe<br />

Tab. 4 und Tab. 5) beruht auf einem pauschalen Ansatz, der allgemein gültige Maßstäbe<br />

und Bewertungsverfahren zur Bilanzierung von Eingriffen berücksichtigt und sich insbe-<br />

sondere auf die Arbeitshilfe für die Eingriffsregelung „Numerische Bewertung von Biotopty-<br />

pen für die Eingriffsregelung in NRW“ (vgl. LANUV 2008B) beruft.<br />

<strong>Verl</strong>-West<br />

In die in der Tab. 4 dargestellte überschlägige Eingriffsabschätzung für den Bereich „<strong>Verl</strong>-<br />

West“ fließen bereits planungsrechtlich abgesicherte Bereiche von Wohnbauflächen des<br />

FNP bzw. aus Satzungen sowie sonstige zu Siedlungszwecken genutzten „Restflächen“<br />

nicht mit ein. Zu diesen Teilflächen gehören überwiegend die im Änderungsbereich bereits<br />

bestehenden bebauten Siedlungsflächen (SB2, SC0, SD8) wie auch Straßen und Wege<br />

etc. . Im Zuge der weiteren Planungen werden sich für die Nutzungen keine grundlegenden<br />

Änderungen ergeben. In der Summe nehmen diese eine Fläche von ca. 19 ha ein, so dass<br />

in Anlehnung an das Entwicklungskonzept <strong>Verl</strong> 2020 (vgl. BKR 2008) nur eine Eingriffser-<br />

mittlung für die verbleibenden ca. 14 ha vorgenommen wurde, die noch Spielraum für neue<br />

Wohnbauflächenentwicklungen bieten. Da für die geplante Neuordnung der verbleibenden<br />

Planflächen im Analogieschluss zu den bestehenden Bebauungen von einer maßvollen<br />

Flächenverdichtung ausgegangen wird, werden bei der Bewertung der anstehenden Pla-<br />

nungen mit einer maximalen Flächenversiegelung bis zu 60 % angesetzt. Gem. § 19<br />

BauNVO mögliche Überschreitungen und kleinere Splitterflächen sind in diesem Ansatz<br />

bereits berücksichtigt.<br />

- 67 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Tab. 4 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-<br />

West“<br />

Bestand zum Ansatz<br />

Fläche in m² Nutzung<br />

36.738<br />

Grünland, Weide sowie Ziergarten<br />

(EA0, EB0, HJ1)<br />

gebrachter, mittlerer<br />

Grundwert A (WP / m²)<br />

6.726 Grünland, Weide, feucht (EC1, EC2) 6<br />

21.016<br />

Grünland, Weide, mager (ED1,<br />

ED2)<br />

2.841 Grünlandbrache (EE0) 4<br />

3<br />

6<br />

überschlägiger Gesamtflächenwert<br />

A in WP<br />

55.282 Acker (HA0) 2 435.000<br />

3.570<br />

643<br />

2.485<br />

10.574<br />

Gehölze (lebensraumtypische Arten<br />

(> 70%) (BA1, BA2, BD0, BD3, BF1,<br />

BF2, BF6, BG1)<br />

Säume / Hochstaudenflur (HC1,<br />

HC3)<br />

Kleingewässerstrukturen, bedingt<br />

naturfern (FD0, FN0)<br />

sonstige bereits urban geprägte<br />

Strukturen (VA0, VB1, WB3 etc.)<br />

Planung zum Ansatz<br />

Fläche in m² Nutzung<br />

<strong>ASB</strong>-Fläche<br />

gebrachter, mittlerer<br />

Grundwert A (WP / m²)<br />

7<br />

3<br />

4<br />

0<br />

überschlägiger Gesamtflächenwert<br />

A in WP<br />

99.411 versiegelter Anteil, max. 60 % 0 112.000<br />

66.274 unversiegelter Anteil, mind. 40 % 2<br />

Flächenwert A - Flächenwert B Wertdefizit<br />

~435.000 Wertpunkte – ~ 112.000 Wertpunkte 323.000<br />

In der Summe ergibt sich anhand dieser ersten überschlägigen Bilanzierung für das Plan-<br />

vorhaben im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ein zu kompensierender Wertverlust von geschätzten<br />

~ 323.000 Ökopunkten.<br />

Papendiek<br />

Wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ wurde bei der in Tab. 5 dargestellten überschlägigen<br />

Eingriffsabschätzung im Änderungsbereich „Papendiek“ heute bereits bestehende Sied-<br />

lungsflächen (SB2, SB5, SD2) nicht mit einberechnet. Eine deutliche Veränderung im Zuge<br />

der weiteren Planungen ist in diesen Teilbereichen nicht zu erwarten. In der Summe neh-<br />

men diese eine Fläche von ca. 1 ha ein, so dass die überschlägige Eingriffsermittlung für<br />

die verbleibenden ca. 9 ha Fläche vorgenommen wurde. Da für die geplante Neuordnung<br />

dieser 9 ha wie auch für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ von einer maßvollen Flächenverdichtung<br />

ausgegangen wird, wird analog eine maximale Flächenversiegelung von bis zu 60 % ange-<br />

setzt.<br />

- 68 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Tab. 5 Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Änderungsbereich „Papendiek“<br />

Bestand zum Ansatz<br />

Fläche in m² Nutzung<br />

gebrachter, mittlerer<br />

Grundwert A (WP / m²)<br />

67.037 Grünland, Weide (EA0, EB0) 3<br />

786 Grünland, Weide, feucht (EC2) 6<br />

10.279 Acker (HA0) 2<br />

5.412<br />

Gehölze (lebensraumtypische Arten<br />

(> 70%) (BB1, BD0, BD3, BF1,<br />

BG1, BM0)<br />

überschlägiger Gesamtflächenwert<br />

A in WP<br />

636 Säume / Hochstaudenflur (HC3) 3 269.000<br />

515<br />

Kleingewässerstrukturen, bedingt<br />

naturfern (FN0)<br />

988 Wege etc. teilversiegelt (SP3, VB2) 1<br />

4.047<br />

Straßen, Wege, versiegelt (VA0,<br />

VB1, VB5)<br />

Planung zum Ansatz<br />

Fläche in m² Nutzung<br />

<strong>ASB</strong>-Fläche<br />

gebrachter, mittlerer<br />

Grundwert A (WP / m²)<br />

7<br />

4<br />

0<br />

überschlägiger Gesamtflächenwert<br />

A in WP<br />

53.820 versiegelter Anteil, ca. 60 % 0 72.000<br />

35.880 unversiegelter Anteil, ca. 40 % 2<br />

Flächenwert A - Flächenwert B Wertdefizit<br />

~269.000 Wertpunkte – ~ 72.000 Wertpunkte 197.000<br />

In der Summe ergibt sich anhand dieser ersten überschlägigen Bilanzierung für das Plan-<br />

vorhaben im Bereich „Papendiek“ ein zu kompensierender Wertverlust von geschätzten<br />

~ 197.000 Ökopunkten.<br />

Addiert man die beiden Kompensationsbedarfe für die beiden Änderungsbereiche „<strong>Verl</strong>-<br />

West“ (~ 323.000 WP) sowie „Papendiek“ (~ 197.000 WP) zusammen, so ergibt sich ein<br />

Gesamtkompensationsbedarf von ~ 520.000 WP. Zur Deckung dieses Wertpunktedefizits<br />

sollten in Abstimmung mit den allgemeinen landschaftsplanerischen Zielen für den Raum<br />

vorzugsweise Bereiche für den Biotopverbund gestärkt bzw. aufgewertet werden. Eine ge-<br />

naue Flächenzuweisung wird im Zuge der nachfolgenden Planungsebenen erfolgen. Ins-<br />

gesamt ist eine möglichst frühzeitige Verortung der Maßnahmen anzustreben. Geht man<br />

von einer durchschnittlichen Flächenaufwertung von ca. 3 - 4 WP / m² aus, wird entspre-<br />

chend den dargestellten überschlägigen Werten eine Kompensationsfläche von ca. 13 -<br />

18 ha erforderlich werden.<br />

Neben den erzielbaren Wertpunktezuwächsen auf den jeweiligen Kompensationsflächen<br />

können entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Flächenextensivierung o.ä., auch eine Ver-<br />

minderung von nutzungsbedingten Bodenbelastungen (Eintrag von Dünge- und Pflanzen-<br />

- 69 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

schutzmitteln) sowie Belastungen für das Schutzgut Wasser bewirken. Somit sind Mehr-<br />

fachwirkungen erzielbar, die sich auch auf die Schutzgüter Boden und Wasser positiv aus-<br />

wirken werden. Weiterhin können ggf. auch im Hinblick auf kulturlandschaftliche Aspekte<br />

Wertsteigerungen erzielt werden. Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bedeuten<br />

Kompensationsmaßnahmen wie Extensivierungen ebenfalls in fast allen Fällen deutliche<br />

Positivwirkungen für im Raum bestehende Arten und ihre Populationen. Die genutzten Flä-<br />

chen müssen dabei in den meisten Fällen bei einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht<br />

gänzlich aus dieser herausgenommen werden, sondern lediglich an entsprechende ökolo-<br />

gische Bewirtschaftungsformen angepasst werden. Den Anforderungen des § 15 Abs. 3<br />

BNatSchG - bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

für Kompensation auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen - kann somit weitest-<br />

gehend Rechnung geleistet werden.<br />

8. Monitoring<br />

Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen von Plä-<br />

nen und Programmen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe<br />

zu ergreifen.<br />

Soweit der Vorhabensträger oder Anlagenbetreiber eigene oder nach Fachgesetzen vorge-<br />

sehene Monitoring-Maßnahmen plant oder beabsichtigt, können diese der Planungsebene<br />

entsprechend dargelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bezirksplanungs-<br />

behörde ihrerseits im Umweltbericht Monitoring-Maßnahmen darlegen kann.<br />

Bezüglich der weiteren Anforderungen an das Monitoring im Rahmen der Bauleitplanung<br />

(§ 4c BauGB) liegt die Verantwortung zur Durchführung des Monitorings bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong>.<br />

Eine Konkretisierung des bauleitplanerischen Monitorings erfolgt auf der nachfolgenden<br />

Planungsebene. Sollte sich im Zuge dieses Monitorings herausstellen, dass die in Kap. 4<br />

für die einzelnen Schutzgüter z.T. genannten Maßnahmen nicht die gewünschten Wirkun-<br />

gen erzielen, sind entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen.<br />

9. Einschätzung zur raumordnerischen Bewertung des Vorhabens<br />

9.1 Genereller Abgleich mit den Zielen des Umweltschutzes<br />

Im Kap. 4 erfolgte eine schutzgutdifferenzierte Betrachtung der relevanten Ziele des Um-<br />

weltschutzes, die sich aus den gesetzlichen Regelungen der EU, des Bundes, der Länder<br />

sowie aus räumlichen Gesamtplanungen ergeben und die durch die Regionalplanänderung<br />

beeinflusst werden oder ggf. Veranlassung für Festlegungen im Gebietsentwicklungsplan<br />

geben. Dabei wird im Zuge des Planvorhabens in der Summe eine weitestgehende Erfül-<br />

lung der für die jeweiligen Schutzgüter genannten Ziele möglich sein. Verbleibende Abwei-<br />

- 70 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

chungen, die zu geringfügigen Wert- und Funktionsverlusten für einzelne Schutzgüter füh-<br />

ren, werden durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sein.<br />

9.2 Verträglichkeit des Vorhabens mit den landesplanerischen Vorgaben<br />

Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) (Stand: 1985) sind beide geplanten Änderungsbe-<br />

reiche „<strong>Verl</strong>-West“ und „Papendiek“ als „Freiraum“ dargestellt (siehe Abb. 16). Diese Dar-<br />

stellung wurde im Regionalplan, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld konkretisiert. Neben<br />

der Darstellung „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereich“ - die in beiden Plangebieten<br />

ausgewiesen ist - ist im Bereich „Papendiek" auch die Darstellung von „Bereich zum Schutz<br />

der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ erfolgt. Demzufolge sind im Zuge des<br />

Regionalplan-Änderungsverfahrens die bestehenden Darstellungen hinsichtlich des neuen<br />

Entwicklungsziels „<strong>Allgemeiner</strong> Siedlungsbereich“ zu ändern bzw. anzupassen.<br />

„<strong>Verl</strong>-West“<br />

„Papendiek“<br />

Abb. 16 Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) (Stand: 1995)<br />

In den Erläuterungen des Regionalplans liegt hinsichtlich der Kategorie „Bereich zum<br />

Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ folgender Wortlaut vor: „Berei-<br />

che für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sollen<br />

dazu dienen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die charakteristische Kultur-<br />

landschaft im ländlichen Raum zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die landschaftlichen<br />

- 71 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Funktionszusammenhänge sind durch die Art und Verteilung der Bodennutzung zu gewähr-<br />

leisten. […] Flächeninanspruchnahme für andere Funktionen ist vor der Fragestellung der<br />

qualitativen Beeinträchtigung zu bewerten, u.a. exponierte Lagen sind von baulichen Ent-<br />

wicklungen freizuhalten. Bei einer mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung<br />

vereinbaren Flächeninanspruchnahme ist bei der Vorhabensgestaltung durch eine ange-<br />

messene Bauweise und eine Eingliederung in die umgebende Landschaft den Schutzbe-<br />

dürfnissen dieser Bereiche Rechnung zu tragen (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004, S.<br />

52).“ Einer solchen Eingliederung wird durch die in beiden Änderungsbereichen geplante<br />

jeweilige Arrondierung des bestehenden <strong>Stadt</strong>rands <strong>Verl</strong>s nachgekommen. Eine exponierte<br />

Lage ist in beiden Planungszusammenhängen nicht gegeben. Eine Prüfung der qualitativen<br />

Beeinträchtigung ist schutzgutspezifisch innerhalb des Kapitels 4 erfolgt. Daraus ableitend<br />

wird den geplanten Änderungsbereichen aus der aktuellen Situation heraus aus fachlicher<br />

Sicht keine besonders herauszustellende Bedeutung zugemessen. Durch eine Heraus-<br />

nahme bzw. Überplanung der relativ kleinräumigen Randbereiche dieser Darstellung wer-<br />

den daher in Bezug auf den Gesamtraum keine nachhaltigen und weitreichenden negati-<br />

ven Auswirkungen erwartet. Durch eine Eingrünung der beiden Planflächen zur freien<br />

Landschaft hin können ihre Einbindung weiter gefördert und der Eingriff verringert werden.<br />

9.3 Verträglichkeit mit den örtlichen Zielen der Bauleitplanung und anderer<br />

Fachplanungen<br />

Die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> sind innerhalb der Vorha-<br />

benbereiche ebenfalls an die neuen Entwicklungsziele anzupassen. Konflikte hinsichtlich<br />

der kommunalen Bauleitplanung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> sind dabei nicht gegeben. Zum Teil (ca.<br />

13,5 ha) sind im Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ (ca. 35 ha) die erforderlichen Darstellungen<br />

von „Wohnbauflächen“ auch bereits im FNP gegeben. Der Änderungsbereich „Papendiek“<br />

ist im FNP flächendeckend an die Darstellung von „Wohnbauflächen“ anzupassen.<br />

9.4 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen und Schutzkategorien und<br />

Schutzgütern unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen<br />

Wie in Kapitel 7 dargestellt, sind aufgrund der Vorgaben verschiedener gesetzlicher Rege-<br />

lungen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben Kompensationsmaßnahmen er-<br />

forderlich. Durch eine fachübergreifende Maßnahmenplanung und die Berücksichtigung<br />

verschiedener Anforderungen von Naturschutz und Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft,<br />

Land- und Forstwirtschaft kann allerdings auch eine Mehrfachkompensation erreicht wer-<br />

den, wodurch die Flächeninanspruchnahme durch geeignete multifunktional wirksame<br />

Kompensationsmaßnahmen insgesamt reduziert werden kann und möglichst als Zielset-<br />

zung zu sehen ist. Auf die Möglichkeit einer solchen Mehrfachwirkung wurde bereits im<br />

Kap. 7.2 hingewiesen.<br />

Hinsichtlich der Betroffenheit bestehender Schutzkategorien im Raum ist lediglich innerhalb<br />

des Änderungsbereichs „<strong>Verl</strong>-West“ die Überplanung eines nach § 30 BNatSchG in Ver-<br />

- 72 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

bindung mit § 62 LG NW gesetzlich zu schützenden Nass- und Feuchtgrünlands (GB-4116-<br />

105) zu berücksichtigen. Sofern dieses überplant werden soll, wird im Zuge der nachfol-<br />

genden Planungsebenen eine Ausnahmeregelung seitens der Unteren Landschaftsbehör-<br />

de erforderlich werden. Den entstehenden <strong>Verl</strong>usten ist durch gezielte Aufwertung von<br />

geeigneten Flächen mit dem Entwicklungsziel vergleichbarer Feuchtgrünlandbiotope<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Insgesamt kann durch die Auswahl und Kombination geeigneter Kompensationsflächen<br />

und -maßnahmen die Inanspruchnahme von Flächen auf das unabdingbar notwendige<br />

Maß beschränkt werden. Den Anforderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG an einen bei der<br />

Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigenden schonenden Umgang<br />

mit landwirtschaftlichen Flächen wird insofern bei der Planung Rechnung getragen.<br />

10. Hinweise an nachfolgende Verfahrensschritte<br />

10.1 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Der Detaillierungsgrad der vorliegenden Umweltprüfung ist in den folgenden Verfahrens-<br />

schritten der Flächennutzungsplanänderung sowie der verbindlichen Bauleitplanung zu<br />

konkretisieren.<br />

10.2 Bauleitplanverfahren / Eingriffsregelung<br />

Ein wesentlicher Hinweis für die anschließenden Bauleitplanverfahren ist die Berücksichti-<br />

gung und Konkretisierung der in der Umweltstudie ermittelten Ergebnisse. Dies betrifft ins-<br />

besondere den Detaillierungsgrad der Eingriffsbilanzierung, beschriebener Vermeidungs-<br />

und Minderungsmaßnahmen sowie eine lage- und flächengenaue Abgrenzung von Kom-<br />

pensationsflächen einschließlich ihrer Maßnahmenbeschreibungen. Die derzeit nur über-<br />

schlägig ermittelten Darstellungen dieser Punkte sind anhand der letztendlich geplanten<br />

Festsetzungen im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung konkret zu ermitteln sowie die<br />

daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen nachzuweisen. Zu berücksichtigen sind<br />

dabei auch ggf. erforderliche funktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen aus arten-<br />

schutzrechtlichen Gründen. Diesbezüglich wird empfohlen, die Ergebnisse der faunisti-<br />

schen Untersuchungen (siehe Kap. 4.3) für die nachfolgenden Planungsebenen der ver-<br />

bindlichen Bauleitplanung durch ergänzende Untersuchungen weiter zu verfestigen. In den<br />

nachfolgenden Planungsschritten sind diese dann besonders zu berücksichtigen, um - so-<br />

fern diese erforderlich werden - ggf. schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen durchzu-<br />

führen zu können. Um Verzögerungen in den nachgeordneten Verfahren zu vermeiden,<br />

bietet es sich insgesamt an, die Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen bereits im<br />

Vorfeld zu prüfen.<br />

- 73 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

11. Nichttechnische Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong> plant zur kurz- bis mittelfristigen Deckung der bestehenden Nachfragen nach<br />

weiteren Wohnsiedlungsbereichen die Erweiterung bzw. Neuausweisung von zwei Allge-<br />

meinen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n (<strong>ASB</strong>). Beide Änderungsbereiche sind als Arrondierung des<br />

bestehenden Siedlungsraums <strong>Verl</strong>s zu sehen. Die Fläche im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ umfasst<br />

eine Größe von ca. 35 ha und gliedert sich südwestlich an den <strong>Stadt</strong>kern an. Der Abschnitt<br />

„Papendiek“ mit ca. 10 ha. liegt südöstlich. Speziell für den Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist dabei zu<br />

berücksichtigen, dass von den beantragten ca. 35 ha Fläche bereits ein Großteil durch<br />

Siedlungsstrukturen vorgeprägt ist. Potenziale für tatsächliche Neubegründungen von Sied-<br />

lungsflächen sind nur noch anteilig auf ca. 14 ha Fläche gegeben.<br />

Im Zuge des vorliegenden Regionalplanänderungsverfahrens wurde bereits im Vorfeld eine<br />

Untersuchung bzw. Abwägung von möglichen vernünftigen Alternativstandorten durchge-<br />

führt. Die langfristige Alternativendiskussion ist sogar bereits im Zuge der Aufstellung des<br />

„Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2010“ im Jahr 1998 begonnen und mit seiner Fortschreibung<br />

„<strong>Verl</strong> 2020“ weitergeführt worden. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass der Siedlungs-<br />

schwerpunkt - der Kernstadt <strong>Verl</strong> - im Regionalplan als großer zusammenhängender „All-<br />

gemeiner Siedlungsbereich (<strong>ASB</strong>)“ dargestellt wird. Die dortigen Flächen sind inzwischen<br />

weitgehend ausgeschöpft. Aus den Ausarbeitungen des Entwicklungskonzepts <strong>Verl</strong> 2020<br />

ergibt sich, dass angesichts der landesplanerisch und städtebaulich anzustrebenden Kon-<br />

zentration auf den <strong>Stadt</strong>kern <strong>Verl</strong>s die möglichen Entwicklungsräume in <strong>Verl</strong> begrenzt sind.<br />

Da im Norden unmittelbar die geschützten Bereiche der Ölbachaue an den <strong>Stadt</strong>kern an-<br />

grenzen, kann sich die Entwicklung von Wohnbauflächen nur im Süden vollziehen. Aus der<br />

Standortdiskussion verbleiben unter diesen Gesichtspunkten nur die Abschnitte „<strong>Verl</strong>-West“<br />

und „Papendiek“ als sinnvolle Entwicklungsflächen.<br />

Zur Umsetzung der für die beiden Standorte genannten Planvorhaben ist eine Änderung<br />

des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld<br />

von den derzeitigen Darstellungen „<strong>Allgemeiner</strong> Freiraum- und Agrarbereiche“ in die Dar-<br />

stellung von „Allgemeinen <strong>Siedlungsbereiche</strong>n (<strong>ASB</strong>)“ erforderlich. Im Bereich „Papendiek“<br />

ist zusätzlich die Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientier-<br />

te Erholung“ abzulösen. Die vorliegende Umweltstudie dient in diesem Zusammenhang der<br />

frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und<br />

der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung auf der Regional-<br />

planungsebene. Dazu werden das geplante Vorhaben, die planerischen Vorgaben im Un-<br />

tersuchungsraum, die für die Schutzgüter bestehenden Umweltziele sowie die vorhandene<br />

Umweltsituation beschrieben. Auf der Basis der wesentlichen vorhabenbedingten Wirkfak-<br />

toren (wie z.B. Flächeninanspruchnahme) werden die zu erwartenden Umweltauswirkun-<br />

gen anschließend aufgezeigt und bewertet.<br />

- 74 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Für beide Änderungsbereiche gilt, dass die in den Gebieten bestehenden Siedlungsflächen<br />

in die Planflächen integriert werden sollen. <strong>Verl</strong>uste von Wohnbauflächen sind insofern<br />

nicht gegeben. Zudem sind in Hinblick auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit und<br />

Bevölkerung insgesamt keine erheblichen Vorbelastungen in den Plangebieten gegeben.<br />

Für die Fläche „<strong>Verl</strong>-West“ werden ggf. im Zuge der weiteren Planungsebenen die nördlich<br />

verlaufende TWE-Trasse sowie die daran angrenzenden gewerblichen Nutzungen durch<br />

entsprechende Abstandsflächenregelungen zu berücksichtigen sein. Weiterhin ist ebenfalls<br />

im Zuge der nachgelagerten Planungsebenen ein sensibler Umgang mit den verkehrlichen<br />

Erschließungen der Gebiete zu beachten, da mit den entstehenden zusätzlichen Wohnein-<br />

heiten auch das Verkehrsaufkommen entsprechend zunehmen wird. Entstehende Zusatz-<br />

belastungen können jedoch durch dezentrale Erschließungskonzepte sowie Tempobe-<br />

schränkungen deutlich reduziert werden. Sofern im Weiteren die vorgeschriebenen Orien-<br />

tierungswerte gemäß DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für die geplanten Baunut-<br />

zungen eingehalten werden, sind keine erheblich negativen Auswirkungen durch die Pla-<br />

nungen zu erwarten. Dem Trennungsgrundsatz gem. § 50 BImSchG wird bzgl. der Funkti-<br />

on „Wohnen“ bei der Planung entsprechend Rechnung getragen.<br />

Da beide Plangebiete außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten liegen, können<br />

diesbezüglich erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen ausgeschlos-<br />

sen werden. Dies gilt auch für umliegende Bereiche. Für die Fläche „<strong>Verl</strong>-West“ gilt, dass<br />

bei einer Überplanung des im südöstlichen Randbereichs gelegenen, nach § 30 BNatSchG<br />

in Verbindung mit § 62 LG NW, geschützten Nass- und Feuchtgrünlands (GB-4116-105) im<br />

Zuge der nachfolgenden Planungsebenen eine Ausnahmeregelung seitens der Unteren<br />

Landschaftsbehörde erforderlich wird. Entstehenden <strong>Verl</strong>usten ist dann durch gezielte Auf-<br />

wertung von geeigneten Flächen mit dem Entwicklungsziel vergleichbarer Feuchtgrünland-<br />

biotope Rechnung zu tragen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von kleinflächigen Randla-<br />

gen der im Gebiet gelegenen Biotopkatasterfläche werden erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen. Die Biotopkatasterfläche BK-4116-514 (Baumgruppe in der Strothheide)<br />

wird im Zuge der weiteren Planungsschritte erhalten werden, da sie zwischen bereits be-<br />

stehenden Gebäudekomplexen liegt.<br />

Die ökologische Wertigkeit der betroffenen Biotopstrukturen in den Plangebieten ist unter<br />

Beachtung anerkannter Bewertungsmodelle unterschiedlich ausgeprägt. Die im Bereich<br />

„<strong>Verl</strong>-West“ bereits durch Siedlungsnutzungen vorgeprägten Flächen werden in den weite-<br />

ren Planungsschritten in ihrem Status quo nicht grundlegend verändert. Ackerflächen, wie<br />

auch überwiegend intensiv genutzte Grünlandflächen, haben eine eher geringe Wertigkeit.<br />

Kleinflächig sind in beiden Änderungsbereichen jedoch auch feuchtere und trockenere<br />

Grünlandflächen gegeben. Wie auch die in den Planflächen gelegenen Bäume und Ge-<br />

hölzstrukturen haben diese höhere Wertigkeiten. Unabhängig von ihrem Biotopwert können<br />

den Biotop- und Nutzungsstrukturen in den Plangebieten zudem potenzielle Bedeutungen<br />

für planungsrelevante Tierarten zugesprochen werden, die im Zuge der Planungen zu be-<br />

rücksichtigen sind. Um diese potenziellen Bedeutungen beider Flächen für den Artenschutz<br />

in einer Vorabschätzung beurteilen zu können, wurden vorbereitend für die nachfolgenden<br />

- 75 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Planungsebenen faunistische Felduntersuchungen für die Artengruppen Vögel, Fleder-<br />

mäuse und Amphibien in Auftrag gegeben. Anhand dieser im Jahr 2009 durchgeführten<br />

Einschätzungen zeigt sich, dass augenscheinlich beide Plangebiete keine besondere Be-<br />

deutung für Amphibien aufweisen. Bei einer tatsächlichen Überplanung der einzelnen in<br />

den Gebieten gegebenen geeigneten Biotopstrukturen, sollten diese jedoch im Zuge der<br />

nachfolgenden Planungsschritte kurzfristig auf ggf. bestehende Vorkommen überprüft wer-<br />

den. Hinsichtlich der Avifauna sind die Planflächen im Bereich „Papendiek“ als potenzielle<br />

Habitatsstrukturen für den Kiebitz zu werten. Aktuell sind von den Planungen jedoch keine<br />

essentiellen Bestandteile genutzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen. Auch im<br />

Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ wird derzeit keine Betroffenheit von genutzten Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten gesehen. Zur Verfestigung der Ergebnisse, werden jedoch ergänzende Unter-<br />

suchungen für die Bauleitplanungsebenen empfohlen. Hinsichtlich der Fledermausfauna<br />

sind in beiden Gebieten potenziell geeignete Strukturen vorhanden. Quartiere konnten je-<br />

doch nicht nachgewiesen werden. Überplanungen essentieller Bestandteile genutzter Fort-<br />

pflanzungs- und Ruhestätten sind zwar nicht zu erwarten, jedoch mit dem derzeitigen Wis-<br />

sensstand auch nicht sicher auszuschließen. Ergänzende Untersuchungen zur Verfesti-<br />

gung erzielter Einschätzungen werden daher für beide Änderungsbereiche empfohlen.<br />

Unabhängig davon ist, sofern möglich und sinnvoll, eine generelle Einbindung vorhandener<br />

Gehölze und potenzieller Leitstrukturen innerhalb der weiteren Planungen anzustreben.<br />

Zudem ist in jedem Fall eine Bauzeitenregelung mit Baufeldräumung außerhalb der Brut-<br />

und Aufzuchtzeit (März bis September) für die weiteren Planungsebenen verbindlich einzu-<br />

halten.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Boden sind speziell für den Änderungsbereich „<strong>Verl</strong>-West“ die<br />

schon anteilig bestehenden Versiegelungen bzw. siedlungsstrukturellen Vorprägungen der<br />

Böden im Gebiet zu berücksichtigen. Auch die im Gebiet z.T. anstehenden schutzwürdigen<br />

Podsole und Braunerde-Podsole (niedrigste Schutzstufe 1) sind hiervon weitestgehend<br />

betroffen und somit in ihren Bodenfunktionen bereits beeinträchtigt. Übrige Böden - wie<br />

auch die gesamten Böden im Plangebiet „Papendiek“ - sind in NRW nicht als schutzwürdi-<br />

ge Böden eingestuft. Trotz der durch die beiden Vorhaben entstehenden Überbauung und<br />

Versiegelung von bis zu ca. 60 % der jeweiligen Planflächen wird insofern dem Vermei-<br />

dungsgrundsatz des BBodSchG Rechnung getragen. Die Beeinträchtigungen des Schutz-<br />

gutes im Sinne der Umweltverträglichkeit werden insgesamt als nicht erheblich eingestuft.<br />

Kompensationsverpflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verblei-<br />

ben.<br />

Zusätzlich zu den <strong>Verl</strong>usten von Boden gehen durch die mit dem Vorhaben verbundenen<br />

Flächenversiegelungen auch Bereiche für die Grundwasserneubildung verloren. Für den<br />

Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ ist auch in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass bereits<br />

weite Teile des Änderungsbereichs (ca. 35 ha) von (Wohn)bebauung eingenommen wer-<br />

den, so dass sich die mögliche Fläche für Wohnbauflächenentwicklung bzw. Neuversieg-<br />

lungen auf ca. 14 ha reduziert. Bei einem max. Versiegelungsgrad bis 60 % können dem-<br />

zufolge ca. 8,4 ha für die Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung verloren<br />

- 76 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

gehen. Analog bedeutet dies im Bereich „Papendiek“ einen maximal möglichen „Flächen-<br />

verlust“ von bis zu 5,4 ha. Gefahren hinsichtlich Beeinträchtigungen des Grundwassers<br />

durch Schadstoffeinträge sind durch eine Ausweisung von Wohnbebauungen als unwahr-<br />

scheinlich auszuschließen. Auch hinsichtlich des Teilschutzguts Oberflächengewässer<br />

werden insgesamt keine für das Schutzgut besonders relevanten Strukturen in Anspruch<br />

genommen. In der Summe werden daher unter der Voraussetzung, dass entsprechende<br />

Festsetzungen zur schadlosen und fachgerechten Abführung von anfallendem Nieder-<br />

schlags- und Oberflächenwasser auf den nachfolgenden Ebenen getroffen werden, die<br />

voraussichtlich entstehenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut als nicht erheblich er-<br />

achtet. Erheblich nachteilige und im Sinne des UVP-Gesetzes zulassungsrelevante Um-<br />

weltwirkungen sind mit den Planungen nicht gegeben.<br />

Auch für die Schutzgüter Klima und Luft werden erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für das Landschaftsbild. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können insge-<br />

samt durch landschaftsgerechte Eingrünungen und eine Durchgrünung innerhalb der ent-<br />

stehenden Wohngebiete auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.<br />

Im Rahmen dieser Umweltstudie werden bereits vielfältige Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Minderung negativer Umweltauswirkungen aufgezeigt, die z.T. multifunktional ineinan-<br />

der übergreifen und sich demzufolge auf verschiedene Schutzgüter positiv auswirken kön-<br />

nen. Der darüber hinaus im Sinne der Eingriffsregelung voraussichtlich verbleibende erfor-<br />

derliche Bedarf an naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für nicht<br />

vermeidbare Eingriffe wird im Bereich „<strong>Verl</strong>-West“ auf rund 323.000 Wertpunkte geschätzt.<br />

Zusätzlich ergibt sich im Bereich „Papendiek“ ein überschlägiges Wertpunktedefizit von ca.<br />

197.000 Wertpunkten. In der Summe macht dies ein Wertpunktedefizit von ca. ~ 520.000<br />

WP aus. Die zum Ausgleich des Wertpunktedefizits letztendlich erforderliche Kompensati-<br />

onsflächengröße hängt dabei erheblich von der Art und Qualität der Kompensationsmaß-<br />

nahmen ab und kann dadurch deutlich variieren. Generell sollte bei den Maßnahmenpla-<br />

nungen in Abstimmung mit den allgemeinen landschaftsplanerischen Zielen für den Raum<br />

auf eine Stärkung von im Raum bestehenden Bereichen für den Biotopverbund abgezielt<br />

werden. Eine Mehrfachfunktionalität von Maßnahmen ist dabei möglich, so dass den An-<br />

forderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG - bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen für Kompensation auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen -<br />

somit ebenfalls Rechnung getragen wird. Die genaue Lage der Kompensationsflächen gilt<br />

es, möglichst frühzeitig abzustimmen.<br />

Herford, September 2010<br />

- 77 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

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Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbe-<br />

reich Bielefeld.- digitale Form aus: http://www.regionalrat-<br />

detmold.nrw.de/texteRR/Kartenteil/Planzeichen.pdf (23.02.2009) und<br />

http://www.regionalrat-detmold.nrw.de/texteRR/Kartenteil/blatt21.pdf (23.02.2009)<br />

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Dezernat 32 (Hrsg.), Teil B (Strategische Umweltprüfung - SUP): Anforderungsprofil<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong>, Gewerbeflächen-Untersuchung 2000-2010 (Stand: Mai 2000)<br />

BKR AACHEN (2008)<br />

<strong>Verl</strong> 2020 – Entwicklungskonzept Fortschreibung (Stand: Dezember 2008)<br />

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Schriftliche Stellungnahme und Datensammlung zur Änderung des Regionalplans<br />

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Fledermäuse (Stand: Oktober 2009)<br />

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tungsmaßstab 1:50.000, Krefeld<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1980A)<br />

Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:500.000,<br />

2. Auflage.- Krefeld<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1980B)<br />

Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in Nordrhein-<br />

Westfalen im Maßstab 1:500.000, 2. Auflage.- Krefeld<br />

- 78 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1989)<br />

Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 (BK 50), Blatt 4116 Gü-<br />

tersloh.- Krefeld<br />

GLATFELD, MATTHIAS (2010)<br />

Biotoptypenkartierung und textliche Beschreibungen, Stand: August 2009<br />

GRAPHISCHES INSTITUT ECKMANN GMBH (O.J.)<br />

Ortsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Verl</strong>, Maßstab 1:18.000, 3. ergänzte Auflage.- Bielefeld<br />

INGENIEURGRUPPE IVV GMBH & CO. KG (2008)<br />

Verkehrsentwicklungsplan der Gemeinde <strong>Verl</strong> 2005 bis 2010 (Stand Juli 2008)<br />

KREIS GÜTERSLOH (2009)<br />

Informationen und Abgrenzungen zu Schutzgebieten, Kompensationsflächen und Alt-<br />

lasten im Untersuchungsraum<br />

KREIS GÜTERSLOH (2010)<br />

Informationen und Fundpunkte zu Wiesenvogelkartierungen im Untersuchungsraum<br />

zwischen 1999 und 2009<br />

LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008A)<br />

Arbeitsanleitung zur Biotopkartierung NW (Stand 2008)<br />

LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008B)<br />

Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Reckling-<br />

hausen, Stand: September 2008<br />

LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2009A)<br />

@LINFOS – Landschaftsinformationssystem; diverse Informationsdaten.- aus:<br />

http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm (26.02.2009)<br />

LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW), FACHBEREICH 22<br />

(2009B)<br />

Daten zum Biotopverbund für den Kreis Gütersloh<br />

LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN)<br />

(2010)<br />

Informationen zu geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen, Planungsrelevante Ar-<br />

ten nach MTB in NRW, Messtischblätter 4116 und 4117.- aus:<br />

http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/start<br />

(20.07.2010)<br />

LWL-ARCHÄOLOGIE FÜR WESTFALEN, AUßENSTELLE BIELEFELD (2009)<br />

Angaben zu archäologischen Fundstellen innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

- 79 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in<br />

den Bereichen <strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

MEISEL, SOFIE (1959)<br />

Naturräumliche Gliederung Deutschlands – Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt<br />

98 Detmold, 1:200.000.- Bundesanstalt für Landeskunde (Hrsg.), Remagen<br />

- 80 -


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />

<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

ANHÄNGE<br />

Anhang I: Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116<br />

und 4117 mit Bezug auf die durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen<br />

Tab. 6 Hinweise auf planungsrelevante Arten für die Messtischblätter (MTB) 4116 und 4117<br />

(vgl. LANUV 2010) mit Bezug auf die durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen<br />

Gruppe / Art<br />

Säugetiere<br />

Braunes<br />

Langohr<br />

Breitflügelfledermaus <br />

Fransenfledermaus<br />

Große Bartfledermaus<br />

Großer<br />

Abendsegler<br />

Großes Mausohr<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Kleiner<br />

Abendsegler<br />

Rauhautfledermaus <br />

Wasserfledermaus <br />

Zwergfledermaus<br />

Vögel<br />

Status<br />

MTB<br />

4116 1<br />

Status<br />

MTB<br />

4117 1<br />

Fließgewäs<br />

ser 2<br />

Kleingehölz<br />

etc. 2<br />

Akker<br />

2<br />

Saum<br />

2<br />

Garten<br />

2<br />

v. v. X X X X<br />

v. v. (X) X XX X<br />

v. v. X X (X) (X) (X)<br />

v. v. (X) X X X<br />

v. v. (X)<br />

WS/<br />

WQ<br />

v. v. X (X) (X) X<br />

v. v. X XX (X) XX<br />

v. v. X<br />

v. v. X<br />

X/WS/<br />

WQ<br />

Magerwiese/weide<br />

2<br />

Gebäude<br />

2<br />

WS/<br />

(WQ)<br />

WS/<br />

WQ<br />

X/WS<br />

/WQ<br />

WS/<br />

WQ<br />

Fettwiese<br />

2<br />

Stillgewässer<br />

2<br />

X (X) G<br />

X (X) G<br />

(X) X G<br />

X U<br />

(X) (X) X (X) (WQ) (X) (X) G<br />

X X<br />

WS/<br />

WQ<br />

X/WS<br />

/WQ<br />

(WS)/<br />

(WQ)<br />

(WS)/<br />

(WQ)<br />

X U<br />

EZ<br />

atl.<br />

Region<br />

3<br />

G<br />

X X U<br />

X G<br />

v. v. X X X (X) (WQ) (X) XX G<br />

v. v. (X) XX XX (X)<br />

WS/<br />

WQ<br />

(X) (X) G<br />

Baumfalke B B X X X X U<br />

Bekassine DZ DZ (X) X G<br />

Bekassine B B (X) X G<br />

Beutelmeise B X X XX U<br />

Blässgans WG WG (X) X XX X G<br />

Blaukehlchen B (X) X X XX U<br />

Eisvogel B B XX (X) X G<br />

Feldschwirl B B (X) XX (X) XX X X X G<br />

Fischadler DZ DZ X XX G<br />

Flussregenpfeifer<br />

B B X X<br />

Gänsesäger WG WG XX XX G<br />

U


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />

<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Gruppe / Art<br />

Gartenrotschwanz <br />

Goldregenpfeifer<br />

Status<br />

MTB<br />

4116 1<br />

Status<br />

MTB<br />

4117 1<br />

Fließgewäs<br />

ser 2<br />

Kleingehölz<br />

etc. 2<br />

Akker<br />

2<br />

Saum<br />

2<br />

Garten<br />

2<br />

Magerwiese/weide<br />

2<br />

Gebäude<br />

2<br />

B B X X X X<br />

DZ DZ XX X<br />

Fettwiese<br />

2<br />

Stillgewässer<br />

2<br />

Graureiher B X X X X X X G<br />

Großer Brachvogel<br />

B B (X) X (X)<br />

Habicht B B X (X) X (X) (X) G<br />

Heidelerche B (X) XX (X) U<br />

Kiebitz B B X XX (X) X X G<br />

Kleinspecht B B X X (X) (X) G<br />

Knäkente B X (X) X G<br />

Kranich DZ DZ X X (X) S<br />

Krickente B X (X) X G<br />

Krickente WG WG X (X) X G<br />

Lachmöwe B B G<br />

Löffelente B B X (X) X S<br />

Löffelente DZ DZ X (X) X S<br />

Mäusebussard<br />

B B X X X (X) (X)<br />

Mehlschwalbe B B G-<br />

Mittelspecht B G<br />

Nachtigall B B (X) XX X X (X) G<br />

Neuntöter B B XX X X (X) U<br />

Pirol B B X X U-<br />

Rauchschwalbe<br />

B B X X X X X XX X X<br />

Rebhuhn B B XX XX X X X U<br />

Rohrdommel WG WG X XX U<br />

Rohrweihe b. Bz b. Bz X X X XX U<br />

Rotmilan B B X X (X) (X) (X) S<br />

Saatgans WG WG (X) XX X X G<br />

Sandregenpfeifer<br />

DZ DZ X X<br />

Schleiereule B B (X) X X XX X X X X G<br />

Schnatterente B X (X) XX U+<br />

Schwarzspecht<br />

B B X X (X) (X)<br />

Silberreiher DZ DZ X X G<br />

Singschwan WG WG X (X) X XX S<br />

Sperber B B X (X) X X (X) (X) G<br />

Spießente DZ DZ (X) XX G<br />

Steinkauz b. Bz b. Bz XX (X) X X XX X XX G<br />

Tafelente B B X (X) XX G<br />

EZ<br />

atl.<br />

Region<br />

3<br />

U-<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G-<br />

G<br />

G


Begründung zur Regionalplan-Änderung zur Entwicklung „<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Siedlungsbereiche</strong> (<strong>ASB</strong>)“ in den Bereichen<br />

<strong>Verl</strong>-West und Papendiek<br />

Umweltstudie<br />

Gruppe / Art<br />

Status<br />

MTB<br />

4116 1<br />

Status<br />

MTB<br />

4117 1<br />

Fließgewäs<br />

ser 2<br />

Kleingehölz<br />

etc. 2<br />

Akker<br />

2<br />

Saum<br />

2<br />

Garten<br />

2<br />

Magerwiese/weide<br />

2<br />

Gebäude<br />

2<br />

Fettwiese<br />

2<br />

Stillgewässer<br />

2<br />

Tafelente DZ DZ X (X) XX G<br />

Teichrohrsänger<br />

B B XX XX<br />

Turmfalke B B X X X X (X) X X G<br />

Turteltaube B B XX X (X) (X) (X) U-<br />

Uferschnepfe B B (X) X (X) S<br />

Uferschwalbe B X (X) (X) (X) X G<br />

Uhu B B (X) U+<br />

Wachtel B B XX XX (X) (X) U<br />

Wachtelkönig b. Bz b. Bz (X) X (X) (X) (X) S<br />

Waldkauz B B X (X) X (X) X (X) G<br />

Waldohreule B B XX (X) X (X) (X) G<br />

Wasserralle b. Bz b. Bz X (X) XX U<br />

Weißwangengans <br />

Wespenbussard<br />

B X X X X<br />

B B X X X (X)<br />

Wiesenpieper B B (X) (X) XX X XX G-<br />

Ziegenmelker B S<br />

Zwergsäger WG WG XX XX G<br />

Zwergschnepfe<br />

WG WG X X<br />

Zwergschwan WG WG X (X) X XX S<br />

Zwergtaucher B B X XX G<br />

Amphibien<br />

Kammmolch v. v. (X) X (X) (X) X (X) XX G<br />

Kreuzkröte v. (X) (X) (X) XX X X U<br />

Laubfrosch v. v. (X) XX XX (X) X X XX U+<br />

Moorfrosch v. v. (X) X (X) X XX U<br />

1)<br />

Status: v. – Art vorhanden, B – sicher brütend, DZ – Durchzügler, WG – Wintergast, b. Bz – beobachtet zur Brutzeit<br />

2)<br />

Vorkommen: XX - Hauptvorkommen, X - Vorkommen, (X) - potentielles Vorkommen WS - Wochenstube, ZQ – Zwischenquartier,<br />

WQ – Winterquartier<br />

3)<br />

Ez: Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW (LANUV 2010):G - günstig; S -<br />

schlecht; U – ungünstig, U- – ungünstig-verschlechternd, U+ – ungünstig-verbessernd<br />

EZ<br />

atl.<br />

Region<br />

3<br />

G<br />

G<br />

U<br />

unbek.

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