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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-Prüfdienst die gesetzlichen Vorgaben und die allgemein verbindlichen<br />

Richtlinien und Verfahrensweisen zu beachten. Zentrale Bedeutung kommt<br />

dabei den Richtlinien über die Prüfung <strong>der</strong> in Pflegeeinrichtungen erbrachten<br />

Leistungen und <strong>der</strong>en Qualität nach § 114 a Absatz 7 SGB XI zu. Der Spitzenverband<br />

Bund <strong>der</strong> Pflegekassen beschließt diese zukünftig unter Beteiligung des<br />

Prüfdienstes des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung e.V.<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfungen sowie die dabei gewonnenen Daten und Informationen<br />

sind nach § 115 Absatz 1 SGB XI vom <strong>PKV</strong>-Prüfdienst in gleicher Weise<br />

wie vom MDK den Landesverbänden <strong>der</strong> Pflegekassen und an<strong>der</strong>en gesetzlich<br />

definierten Empfängern mitzuteilen.<br />

Das Nähere über die Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Durchführung von Qualitätsprüfungen<br />

durch den Prüfdienst des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />

e.V. ist gemäß § 114 a Absatz 5 a SGB XI bis zum 31. Oktober <strong>2011</strong> vom<br />

Spitzenverband Bund <strong>der</strong> Pflegekassen mit dem <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> zu vereinbaren.<br />

Inhalt dieser Vereinbarung sind insbeson<strong>der</strong>e Maßgaben zur Prüfquote,<br />

Auswahlverfahren <strong>der</strong> zu prüfenden Pflegeeinrichtungen und Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung sowie zur einheitlichen Veröffentlichung von Ergebnissen<br />

<strong>der</strong> Qualitätsprüfungen durch den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />

e.V. Die Unterzeichnung erfolgte nach längeren Verhandlungen im Februar 2012.<br />

Wesentliche Punkte waren allerdings bereits vorher in freiwilligen Vereinbarungen<br />

<strong>der</strong> <strong>PKV</strong> mit den Landesverbänden <strong>der</strong> Pflegekassen geregelt worden. Nur<br />

dadurch war es möglich, dass <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-Prüfdienst im vierten Quartal <strong>2011</strong> endlich<br />

tätig werden und Qualitätsprüfungen durchführen konnte. Zeitgleich mit <strong>der</strong><br />

Vereinbarung nach § 114 a Absatz 5 a SGB XI ist eine weitere Vereinbarung mit<br />

den Bundesverbänden <strong>der</strong> Pflegekassen unter Fe<strong>der</strong>führung des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong><br />

Ersatzkassen geschlossen worden, welche die Zurverfügungstellung <strong>der</strong> sogenannten<br />

Transparenzdaten (§ 115 Absatz 1a SGB XI) zum Gegenstand hat. Damit<br />

kann auch <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> künftig eine Veröffentlichung <strong>der</strong> „Pflegenoten“ im<br />

Internet vornehmen.<br />

Prüfdienst des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung e. V.<br />

Der organisatorische und personelle Aufbau des <strong>PKV</strong>-Prüfdienstes ist weitgehend<br />

abgeschlossen. Von den geplanten 133 Vollzeitstellen sind aktuell 127<br />

Stellen (Stand 28. Februar 2012) besetzt. Etwa 70 Prozent <strong>der</strong> Qualitätsprüfer<br />

verfügen zusätzlich über eine Qualifikation als Auditor und können damit auch<br />

als Prüfungsleiter eingesetzt werden. Diese Quote liegt deutlich über dem in den<br />

Qualitätsprüfungs-Richtlinien gefor<strong>der</strong>ten Maß von 50 Prozent. Sämtliche Mitarbeiter<br />

aus dem Bereich <strong>der</strong> Qualitätsprüfungen wurden neun Regionen organisatorisch<br />

zugeordnet, wobei ein regionsübergreifen<strong>der</strong> Einsatz aus qualitätssichernden<br />

Gründen und zur Steigerung <strong>der</strong> Effektivität des Personaleinsatzes<br />

erfolgt. Mit <strong>der</strong> Prüfungstätigkeit wurde im September <strong>2011</strong> durch qualifizierte<br />

Mitarbeiter begonnen und bis Ende Januar 2012 wurden bereits 800 Qualitätsprüfungen<br />

durchgeführt.<br />

Der Prüfdienst <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> ist zudem seit Herbst <strong>2011</strong> nach DIN EN ISO 9001:2008<br />

zertifiziert, nachdem er in einem Zertifizierungsverfahren durch den TÜV Rheinland<br />

seine Management-Kompetenz nachgewiesen hat.<br />

Die geführten Verhandlungen mit allen Landesverbänden <strong>der</strong> Pflegekassen in den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n führten in 12 Bundeslän<strong>der</strong>n zu Vereinbarungen über die Beauftragung<br />

des <strong>PKV</strong>-Prüfdienstes durch die Landesverbände <strong>der</strong> Pflegekassen. In<br />

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