PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
zur PPV keine Rückstellungen für das mit dem Alter stark steigende Pflegerisiko<br />
bildet, lag er bei 19,20 Euro.<br />
Die soziale Pflegeversicherung erhebt von kin<strong>der</strong>losen Mitglie<strong>der</strong>n ab dem<br />
vollendeten 23. Lebensjahr, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind, einen<br />
Beitragszuschlag von 0,25 Prozent <strong>der</strong> beitragspflichtigen Einnahmen bis zur<br />
Beitragsbemessungsgrenze. Versicherte <strong>der</strong> PPV sind wegen des an<strong>der</strong>sartigen<br />
Kalkulationsverfahrens davon nicht betroffen (siehe <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2004,<br />
Seite 85).<br />
Beson<strong>der</strong>e Höchstbeitragsregelungen gelten in <strong>der</strong> PPV für Versicherte des<br />
Basistarifs nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz. Sie haben – ohne die ansonsten<br />
erfor<strong>der</strong>liche Vorversicherungszeit von fünf Jahren – generell Anspruch auf<br />
Beitragsbegrenzung auf den Höchstbeitrag <strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung.<br />
Sofern ihr Beitrag zur Krankenversicherung nach § 12 Abs. 1c Satz 4 o<strong>der</strong> 6<br />
des Versicherungsaufsichtsgesetzes vermin<strong>der</strong>t ist, nämlich bei Hilfebedürftigkeit<br />
nach dem SGB II o<strong>der</strong> SGB XII, vermin<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> zu zahlende Beitrag<br />
auf 50 Prozent des Höchstbeitrages. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe<br />
im Pflegefall gilt in diesem Fall eine Beitragsbegrenzung auf 50 Prozent des<br />
halben Höchstbeitrages; Ausgangsbasis ist hier also nicht <strong>der</strong> auf 40 Prozent<br />
reduzierte Höchstbeitrag <strong>der</strong> PPV. Droht durch die Beitragszahlung dann immer<br />
noch Hilfebedürftigkeit, leistet <strong>der</strong> nach dem SGB II o<strong>der</strong> SGB XII zuständige<br />
Träger auf Antrag einen Zuschuss, so dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird.<br />
Auch wenn unabhängig von <strong>der</strong> Beitragszahlung Hilfebedürftigkeit besteht und<br />
dies durch den nach dem SGB II o<strong>der</strong> SGB XII zuständigen Träger bescheinigt<br />
wird, reduziert sich <strong>der</strong> Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags.<br />
Der Beitrag für die über 25 Jahre alten und damit nicht mehr beitragsfreien<br />
Studenten (nur Tarifstufe PVN) lag für das Jahr <strong>2011</strong> unverän<strong>der</strong>t bei 16,10 Euro<br />
monatlich. Für die Anwartschaftsversicherung, die für Zeiten einer Versicherungspflicht<br />
in <strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgeschlossen werden<br />
kann, lagen die Beiträge im Jahr <strong>2011</strong> ebenfalls unverän<strong>der</strong>t bei 5,61 Euro monatlich<br />
in <strong>der</strong> Tarifstufe PVN (zuvor: 3,58 Euro). Die tatsächlich erhobenen Beiträge<br />
konnten wegen abweichen<strong>der</strong> Kostensätze <strong>der</strong> Versicherungsunternehmen<br />
niedriger ausfallen.<br />
Gesetzgebung zur Pflege<br />
Für die 17. Legislaturperiode benennt <strong>der</strong> Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU<br />
und FDP für die Pflegeversicherung als Reformthemen<br />
• Überprüfung und Entbürokratisierung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen für Pflegende<br />
und Leistungsanbieter<br />
• Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Pflege<br />
und Beruf gemeinsam mit <strong>der</strong> Wirtschaft und im öffentlichen Dienst<br />
• Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Altenpflege als Beruf; neues Berufsgesetz<br />
• Vereinfachungen beim Einsatz ausländischer Hilfskräfte für notwendige pflegerische<br />
Alltagshilfen<br />
• Flexiblere Auswahlmöglichkeiten zwischen Sach- und Geldleistungen und<br />
Steigerung <strong>der</strong> Transparenz bei den Leistungsangeboten, <strong>der</strong>en Preis und<br />
Qualität<br />
• Vorrang bei <strong>der</strong> Ergebnisqualität vor <strong>der</strong> Strukturqualität bei Qualitätsprüfungen<br />
Beitragszuschlag für<br />
Kin<strong>der</strong>lose<br />
Höchstbeiträge für<br />
Versicherte des Basistarifs<br />
Studentenbeitrag,<br />
Anwartschaftsversicherung<br />
Koalitionsvertrag<br />
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