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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

zur PPV keine Rückstellungen für das mit dem Alter stark steigende Pflegerisiko<br />

bildet, lag er bei 19,20 Euro.<br />

Die soziale Pflegeversicherung erhebt von kin<strong>der</strong>losen Mitglie<strong>der</strong>n ab dem<br />

vollendeten 23. Lebensjahr, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind, einen<br />

Beitragszuschlag von 0,25 Prozent <strong>der</strong> beitragspflichtigen Einnahmen bis zur<br />

Beitragsbemessungsgrenze. Versicherte <strong>der</strong> PPV sind wegen des an<strong>der</strong>sartigen<br />

Kalkulationsverfahrens davon nicht betroffen (siehe <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2004,<br />

Seite 85).<br />

Beson<strong>der</strong>e Höchstbeitragsregelungen gelten in <strong>der</strong> PPV für Versicherte des<br />

Basistarifs nach § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz. Sie haben – ohne die ansonsten<br />

erfor<strong>der</strong>liche Vorversicherungszeit von fünf Jahren – generell Anspruch auf<br />

Beitragsbegrenzung auf den Höchstbeitrag <strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung.<br />

Sofern ihr Beitrag zur Krankenversicherung nach § 12 Abs. 1c Satz 4 o<strong>der</strong> 6<br />

des Versicherungsaufsichtsgesetzes vermin<strong>der</strong>t ist, nämlich bei Hilfebedürftigkeit<br />

nach dem SGB II o<strong>der</strong> SGB XII, vermin<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> zu zahlende Beitrag<br />

auf 50 Prozent des Höchstbeitrages. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe<br />

im Pflegefall gilt in diesem Fall eine Beitragsbegrenzung auf 50 Prozent des<br />

halben Höchstbeitrages; Ausgangsbasis ist hier also nicht <strong>der</strong> auf 40 Prozent<br />

reduzierte Höchstbeitrag <strong>der</strong> PPV. Droht durch die Beitragszahlung dann immer<br />

noch Hilfebedürftigkeit, leistet <strong>der</strong> nach dem SGB II o<strong>der</strong> SGB XII zuständige<br />

Träger auf Antrag einen Zuschuss, so dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird.<br />

Auch wenn unabhängig von <strong>der</strong> Beitragszahlung Hilfebedürftigkeit besteht und<br />

dies durch den nach dem SGB II o<strong>der</strong> SGB XII zuständigen Träger bescheinigt<br />

wird, reduziert sich <strong>der</strong> Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags.<br />

Der Beitrag für die über 25 Jahre alten und damit nicht mehr beitragsfreien<br />

Studenten (nur Tarifstufe PVN) lag für das Jahr <strong>2011</strong> unverän<strong>der</strong>t bei 16,10 Euro<br />

monatlich. Für die Anwartschaftsversicherung, die für Zeiten einer Versicherungspflicht<br />

in <strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgeschlossen werden<br />

kann, lagen die Beiträge im Jahr <strong>2011</strong> ebenfalls unverän<strong>der</strong>t bei 5,61 Euro monatlich<br />

in <strong>der</strong> Tarifstufe PVN (zuvor: 3,58 Euro). Die tatsächlich erhobenen Beiträge<br />

konnten wegen abweichen<strong>der</strong> Kostensätze <strong>der</strong> Versicherungsunternehmen<br />

niedriger ausfallen.<br />

Gesetzgebung zur Pflege<br />

Für die 17. Legislaturperiode benennt <strong>der</strong> Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU<br />

und FDP für die Pflegeversicherung als Reformthemen<br />

• Überprüfung und Entbürokratisierung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen für Pflegende<br />

und Leistungsanbieter<br />

• Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Pflege<br />

und Beruf gemeinsam mit <strong>der</strong> Wirtschaft und im öffentlichen Dienst<br />

• Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Altenpflege als Beruf; neues Berufsgesetz<br />

• Vereinfachungen beim Einsatz ausländischer Hilfskräfte für notwendige pflegerische<br />

Alltagshilfen<br />

• Flexiblere Auswahlmöglichkeiten zwischen Sach- und Geldleistungen und<br />

Steigerung <strong>der</strong> Transparenz bei den Leistungsangeboten, <strong>der</strong>en Preis und<br />

Qualität<br />

• Vorrang bei <strong>der</strong> Ergebnisqualität vor <strong>der</strong> Strukturqualität bei Qualitätsprüfungen<br />

Beitragszuschlag für<br />

Kin<strong>der</strong>lose<br />

Höchstbeiträge für<br />

Versicherte des Basistarifs<br />

Studentenbeitrag,<br />

Anwartschaftsversicherung<br />

Koalitionsvertrag<br />

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