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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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92<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Das Versorgungsstrukturgesetz sieht in § 90a SGB V weiter vor, dass auf Landesebene<br />

für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern<br />

des Landes, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung, <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong><br />

Krankenkassen sowie <strong>der</strong> Ersatzkassen und <strong>der</strong> Landeskrankenhausgesellschaft<br />

sowie weiteren Beteiligten gebildet werden kann, welches sektorenübergreifende<br />

Versorgungsfragen behandelt. Aus einigen Län<strong>der</strong>n wurde bereits <strong>der</strong><br />

politische Wille bekundet, die Option auf ein solches Gremium zu nutzen.<br />

Ambulante Rehabilitationseinrichtungen werden den stationären insofern<br />

gleichgestellt als einheitliche Versorgungsverträge geschlossen werden. Auch<br />

für die ambulante Rehabilitation gibt es künftig ein Schiedsverfahren bei den<br />

Vergütungsverträgen.<br />

Ausgegründete Privatkliniken<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> hat sich mit seiner Rechtsauffassung, dass die Abrechnungspraxis<br />

<strong>der</strong> Betreiber ausgegründeter Privatkliniken rechtswidrig sei, vor Gericht<br />

nicht durchsetzen können. Die Oberlandesgerichte München und Köln hatten<br />

bereits im Jahr 2010 eine Bindung <strong>der</strong> ausgegründeten Privatkliniken an das<br />

gesetzliche Krankenhausentgeltrecht verneint und eine Revision zum Bundesgerichtshof<br />

nicht zugelassen. Die hiergegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden<br />

des <strong>Verband</strong>s wies <strong>der</strong> Bundesgerichtshof im Berichtsjahr zurück<br />

und verneinte in einer Entscheidung ausdrücklich die Geltung des Krankenhausentgeltrechts<br />

für ausgegründete Privatkliniken (Beschluss vom 21. April <strong>2011</strong><br />

– III ZR 114/10).<br />

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat den Gesetzgeber veranlasst,<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Patienten eine Entgeltbindung von Privatkliniken, die in <strong>der</strong> Nähe<br />

von Plankrankenhäusern betrieben werden und mit diesen verbunden sind, mit<br />

Wirkung zum 1. Januar 2012 gesetzlich zu verankern. Hierfür hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 22. Dezember <strong>2011</strong><br />

(BGBl. I Nr. 70 vom 28. Dezember <strong>2011</strong>) die Vorschrift des § 17 Abs. 1 KHG um<br />

zwei neue Sätze wie folgt ergänzt:<br />

„Eine Einrichtung, die in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus liegt und mit diesem<br />

organisatorisch verbunden ist, darf für allgemeine, dem Versorgungsauftrag<br />

des Krankenhauses entsprechende Leistungen keine höheren Entgelte verlangen,<br />

als sie nach den Regelungen dieses Gesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und<br />

<strong>der</strong> Bundespflegesatzverordnung zu leisten wären. Für nichtärztliche Wahlleistungen<br />

gilt § 17 Abs. 1, 2 und 4 Krankenhausentgeltgesetz entsprechend.“<br />

Der <strong>Verband</strong> begrüßt die Gesetzesän<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> vorstehenden Fassung und<br />

den mit dieser Regelung intendierten Patientenschutz. Eine solche Regelung ist<br />

dringend notwendig, um unzumutbare Mehrausgaben für die Privatversicherten<br />

von einer Milliarde Euro und mehr pro Jahr – ohne medizinischen Zusatznutzen<br />

– zu vermeiden. Der <strong>Verband</strong> wird sich auch zukünftig für einen effektiven<br />

Patientenschutz und für die Einhaltung entsprechen<strong>der</strong> Regelungen einsetzen.<br />

Krankenhaus­Datenbank des <strong>Verband</strong>s<br />

Um die Mitglie<strong>der</strong>unternehmen bei <strong>der</strong> Prüfung von Krankenhausrechnungen<br />

zu unterstützen, betreibt <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> eine umfangreiche Datenbank. Basis<br />

<strong>der</strong> Datenerfassung sind die Genehmigungsbescheide im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes<br />

und die Befragungen <strong>der</strong> Krankenhäuser. Daraus ergeben

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