PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Die Gemeinsame Kommission zur Investitionsplanung verabschiedete im Mai<br />
<strong>2011</strong> den ersten Teil des Investitionsprogrammes <strong>2011</strong>. Dieses enthält 5 Maßnahmen<br />
mit einem Gesamtumfang von ca. 12,7 Mio. Euro. Das Ministerium ist<br />
beauftragt, den notwendigen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Der 2. Teil des<br />
Investitionsprogramms wurde Ende <strong>2011</strong> verabschiedet.<br />
Die Kostenträger in Thüringen erarbeiteten ein Konzept zu den „kleinen Fachabteilungen“<br />
nach dem sechsten Thüringer Krankenhausplan. Das Konzept untersucht<br />
die Bedarfsnotwendigkeit insbeson<strong>der</strong>e von kleinen Fachabteilungen und<br />
schlägt als Ergebnis einzelne Abteilungen zur Schließung vor. Beson<strong>der</strong>s betroffen<br />
sind Abteilungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin, <strong>der</strong> Frauenheilkunde und<br />
Geburtshilfe, HNO, Urologie sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten. Neben<br />
einzelnen Strukturkriterien wird dabei auch die Erreichbarkeit thematisiert.<br />
Erstmals nennen die Kostenträger für diese Abteilungen Zeiten innerhalb <strong>der</strong>er<br />
die Erreichbarkeit gewährleistet sein soll. Die Abteilungen für Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendmedizin sowie <strong>der</strong> Frauenheilkunde und Geburtshilfe sollten innerhalb<br />
von 40 Minuten o<strong>der</strong> von 40 Kilometer erreichbar sein. Für die weiteren genannten<br />
Abteilungen werden auch größere Entfernungskilometer o<strong>der</strong> längere Zeiträume<br />
<strong>der</strong> Erreichbarkeit als annehmbar betrachtet. Das Konzept konnte jedoch<br />
beim Ministerium und <strong>der</strong> Krankenhausgesellschaft keinen Anklang finden.<br />
GKVVersorgungsstrukturgesetzes (GKVVStG)<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf des sogenannten<br />
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vorgelegt und damit erneut für rege<br />
Diskussionen in <strong>der</strong> Versorgungslandschaft gesorgt. Für den stationären Sektor<br />
sind folgende Regelungen von Relevanz:<br />
Durch den § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V erhalten die Krankenkassen per Satzungsregelungen<br />
die Möglichkeit, Leistungen durch nicht nach § 108 SGB V<br />
zugelassene Krankenhäuser erbringen zu lassen.<br />
Krankenhäuser sind mit dem GKV-VStG zum Entlassungsmanagement ausdrücklich<br />
verpflichtet. Umfasst ist auch die Entlassung <strong>der</strong> Patienten in die<br />
ambulante fachärztliche Versorgung. Kliniken müssen künftig für einen zeitnahen<br />
Behandlungstermin bei einem nie<strong>der</strong>gelassenen Facharzt sorgen, wenn<br />
eine Anschlussbehandlung notwendig ist.<br />
Es ist Krankenhäusern nunmehr erlaubt, im Bereich <strong>der</strong> ambulanten Operationen<br />
auch mit Vertragsärzten, die keinen Belegarztstatus haben, zu kooperieren.<br />
Neuerungen gibt es auch bei <strong>der</strong> Ausgründung von Privatkliniken. Laut GKV-<br />
VStG darf eine Einrichtung, die in räumlicher Nähe zu einem Plankrankenhaus<br />
liegt und mit diesem organisatorisch verbunden ist, für allgemeine, dem Versorgungsauftrag<br />
des Plankrankenhauses entsprechende Leistungen keine höheren<br />
Entgelte verlangen als sie nach den einschlägigen Normen zu leisten wären.<br />
Ab 2012 wird es ein neues Verfahren hinsichtlich <strong>der</strong> Zulassung von Krankenhäusern<br />
zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116 b SGB V geben.<br />
Entscheidungen zur spezialärztliche Versorgung werden demnach nicht mehr<br />
von den Krankenhausplanungsbehörden getroffen, son<strong>der</strong>n sind vom erweiterten<br />
Landesausschuss zu behandeln. Die ambulante Behandlung in Fällen<br />
von Erkrankungen mit beson<strong>der</strong>en Krankheitsverläufen im Krankenhaus wird<br />
gegenüber den <strong>der</strong>zeitigen Regelungen auf schwere Verlaufsformen beschränkt.<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Thüringen<br />
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