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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Bremen<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

90<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Im April <strong>2011</strong> wurde im Gesetzblatt <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen das erste<br />

Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) verkündet. Im Land Bremen gab<br />

es bis dato – an<strong>der</strong>s als in den meisten an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n - kein allgemeines<br />

Krankenhausgesetz, das insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben und Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser, die Rechte und Ansprüche <strong>der</strong> Patientinnen und<br />

Patienten und die Aufsicht regelt. Anspruch des BremKrhG ist es, den Kliniken<br />

mehr Gestaltungsfreiheit (Rahmenplanung, Investitionsför<strong>der</strong>ung mittels Pauschalen)<br />

zu geben. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite müssen sie definierte Qualitäts- und<br />

Rechtsnormen erfüllen. Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassenverbände<br />

in Bremen haben das Gesetz als bürokratisch, kostentreibend und<br />

wettbewerbsfeindlich kritisiert. Die <strong>PKV</strong> hat ausreichende För<strong>der</strong>mittel und eine<br />

angemessene Entscheidungsautonomie in Zusammenhang mit <strong>der</strong> (pauschalierten)<br />

Investitionsfinanzierung sowie Qualitätsparameter, die Patientinnen<br />

und Patienten transparent und umfassend informieren und so den Wettbewerb<br />

för<strong>der</strong>n, angemahnt. Dass bei <strong>der</strong> abschließenden gesetzlichen Definition <strong>der</strong><br />

Wahlleistungen die geson<strong>der</strong>te Berechenbarkeit medizinischer Wahlleistungen<br />

ausgeschlossen ist und so <strong>der</strong> für alle Krankenhausnutzer einheitliche Versorgungsauftrag<br />

bestätigt wird, wurde begrüßt.<br />

Die mit dem Hessischen Krankenhausgesetz <strong>2011</strong> neu installierten Gesundheitskonferenzen<br />

haben sich konstituiert und erste Sondierungen sind erfolgt.<br />

Dabei sind eine Reihe von Fragen zur Arbeit in den Konferenzen, zur Geschäftsordnung,<br />

zum Umgang mit Krankenhausanträgen, zur Einbindung <strong>der</strong> gegenüber<br />

den Krankenhauskonferenzen neu hinzu gekommenen Vertretergruppen,<br />

zur Abstimmung mit dem Landeskrankenhausausschuss u.a. aufgetreten. In<br />

einem Workshop des Ministeriums gemeinsam mit allen Vertretergruppen im<br />

Dezember <strong>2011</strong> wurden erste Antworten gesucht.<br />

Im Mai <strong>2011</strong> wurde das neue Landeskrankenhausgesetz verabschiedet. Die<br />

Krankenhausplanung ist demnach als Rahmenplanung ausgestaltet. Der neue<br />

Krankenhausplan wird <strong>der</strong>zeit erarbeitet. Um die Akzeptanz <strong>der</strong> Beteiligten<br />

im Planungsprozess zu erhöhen, soll eine vorgeschaltete Arbeitsgruppe aller<br />

Beteiligten für ausreichende Einbeziehung in den Prozess sorgen. Der bisherige<br />

vierte Krankenhausplan endet am 31. Dezember <strong>2011</strong>; <strong>der</strong> neue Krankenhausplan<br />

muss also zügig erarbeitet und durch die parlamentarische Abstimmung<br />

gehen.<br />

Auch in Nie<strong>der</strong>sachsen wurde <strong>2011</strong> ein novelliertes Krankenhausgesetz (NKHG)<br />

auf den Weg gebracht und am 18. Januar 2012 im Nie<strong>der</strong>sächsischen Landtag<br />

verabschiedet. Das Festhalten an einer „schlanken“ Ausgestaltung des<br />

Landeskrankenhausgesetzes wurde von <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> begrüßt. Auch künftig bleibt<br />

in Nie<strong>der</strong>sachsen die Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsstruktur über Einzelför<strong>der</strong>maßnahmen<br />

erhalten, von <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ung durch leistungsorientierte<br />

Investitionspauschalen soll kein Gebrach gemacht werden. Bei <strong>der</strong> Pauschalför<strong>der</strong>ung<br />

allerdings erfolgt eine Lösung von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung allein nach Bettenzahl,<br />

sie ist nun auch leistungsbezogen.<br />

Nach dem NKHG können nun die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer<br />

Nie<strong>der</strong>sachsens und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit<br />

beraten<strong>der</strong> Stimme am Planungsausschuss teilnehmen. Neu ist, dass <strong>der</strong> Krankenhausplan<br />

für einzelne Fachrichtungen und für medizinische, insbeson<strong>der</strong>e<br />

fachrichtungsübergreifende Schwerpunkte, durch sogenannte Krankenhausfachpläne<br />

ergänzt werden kann. Dieses Instrument wurde in den Anhörungen<br />

kritisch hinterfragt und die Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

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