PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Bremen<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
90<br />
Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Im April <strong>2011</strong> wurde im Gesetzblatt <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen das erste<br />
Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) verkündet. Im Land Bremen gab<br />
es bis dato – an<strong>der</strong>s als in den meisten an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n - kein allgemeines<br />
Krankenhausgesetz, das insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben und Verpflichtungen<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser, die Rechte und Ansprüche <strong>der</strong> Patientinnen und<br />
Patienten und die Aufsicht regelt. Anspruch des BremKrhG ist es, den Kliniken<br />
mehr Gestaltungsfreiheit (Rahmenplanung, Investitionsför<strong>der</strong>ung mittels Pauschalen)<br />
zu geben. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite müssen sie definierte Qualitäts- und<br />
Rechtsnormen erfüllen. Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassenverbände<br />
in Bremen haben das Gesetz als bürokratisch, kostentreibend und<br />
wettbewerbsfeindlich kritisiert. Die <strong>PKV</strong> hat ausreichende För<strong>der</strong>mittel und eine<br />
angemessene Entscheidungsautonomie in Zusammenhang mit <strong>der</strong> (pauschalierten)<br />
Investitionsfinanzierung sowie Qualitätsparameter, die Patientinnen<br />
und Patienten transparent und umfassend informieren und so den Wettbewerb<br />
för<strong>der</strong>n, angemahnt. Dass bei <strong>der</strong> abschließenden gesetzlichen Definition <strong>der</strong><br />
Wahlleistungen die geson<strong>der</strong>te Berechenbarkeit medizinischer Wahlleistungen<br />
ausgeschlossen ist und so <strong>der</strong> für alle Krankenhausnutzer einheitliche Versorgungsauftrag<br />
bestätigt wird, wurde begrüßt.<br />
Die mit dem Hessischen Krankenhausgesetz <strong>2011</strong> neu installierten Gesundheitskonferenzen<br />
haben sich konstituiert und erste Sondierungen sind erfolgt.<br />
Dabei sind eine Reihe von Fragen zur Arbeit in den Konferenzen, zur Geschäftsordnung,<br />
zum Umgang mit Krankenhausanträgen, zur Einbindung <strong>der</strong> gegenüber<br />
den Krankenhauskonferenzen neu hinzu gekommenen Vertretergruppen,<br />
zur Abstimmung mit dem Landeskrankenhausausschuss u.a. aufgetreten. In<br />
einem Workshop des Ministeriums gemeinsam mit allen Vertretergruppen im<br />
Dezember <strong>2011</strong> wurden erste Antworten gesucht.<br />
Im Mai <strong>2011</strong> wurde das neue Landeskrankenhausgesetz verabschiedet. Die<br />
Krankenhausplanung ist demnach als Rahmenplanung ausgestaltet. Der neue<br />
Krankenhausplan wird <strong>der</strong>zeit erarbeitet. Um die Akzeptanz <strong>der</strong> Beteiligten<br />
im Planungsprozess zu erhöhen, soll eine vorgeschaltete Arbeitsgruppe aller<br />
Beteiligten für ausreichende Einbeziehung in den Prozess sorgen. Der bisherige<br />
vierte Krankenhausplan endet am 31. Dezember <strong>2011</strong>; <strong>der</strong> neue Krankenhausplan<br />
muss also zügig erarbeitet und durch die parlamentarische Abstimmung<br />
gehen.<br />
Auch in Nie<strong>der</strong>sachsen wurde <strong>2011</strong> ein novelliertes Krankenhausgesetz (NKHG)<br />
auf den Weg gebracht und am 18. Januar 2012 im Nie<strong>der</strong>sächsischen Landtag<br />
verabschiedet. Das Festhalten an einer „schlanken“ Ausgestaltung des<br />
Landeskrankenhausgesetzes wurde von <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> begrüßt. Auch künftig bleibt<br />
in Nie<strong>der</strong>sachsen die Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsstruktur über Einzelför<strong>der</strong>maßnahmen<br />
erhalten, von <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ung durch leistungsorientierte<br />
Investitionspauschalen soll kein Gebrach gemacht werden. Bei <strong>der</strong> Pauschalför<strong>der</strong>ung<br />
allerdings erfolgt eine Lösung von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung allein nach Bettenzahl,<br />
sie ist nun auch leistungsbezogen.<br />
Nach dem NKHG können nun die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer<br />
Nie<strong>der</strong>sachsens und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit<br />
beraten<strong>der</strong> Stimme am Planungsausschuss teilnehmen. Neu ist, dass <strong>der</strong> Krankenhausplan<br />
für einzelne Fachrichtungen und für medizinische, insbeson<strong>der</strong>e<br />
fachrichtungsübergreifende Schwerpunkte, durch sogenannte Krankenhausfachpläne<br />
ergänzt werden kann. Dieses Instrument wurde in den Anhörungen<br />
kritisch hinterfragt und die Ausgestaltung bleibt abzuwarten.