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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

örtlichen Pflegesatzverhandlungen für die Psychiatrie-Häuser budgeterhöhend<br />

zu berücksichtigen.<br />

Vereinbarung für beson<strong>der</strong>e Einrichtungen 2012<br />

GKV, DKG und <strong>PKV</strong> haben wie<strong>der</strong>um die Vergütungsregeln für beson<strong>der</strong>e Einrichtungen<br />

konsentiert. Danach können 2012 auch Palliativstationen, die als<br />

beson<strong>der</strong>e Einrichtungen anerkannt sind, ihre Leistungen außerhalb <strong>der</strong> DRG-<br />

Vergütung abrechnen. Dies gilt jedoch nicht für die Zusatzentgelte für beson<strong>der</strong>s<br />

pflegeaufwendige Fälle.<br />

DRG­Systemzuschlag für 2012<br />

Der DRG-Systemzuschlag für 2012 wurde auf 1,14 Euro pro Fall festgesetzt<br />

(Vorjahr 1,13 Euro). Er setzt sich zusammen aus dem Anteil InEK (0,17 Euro) und<br />

dem Anteil Kalkulation (0,97 Euro). Das Krankenhaus rechnet diesen Zuschlag<br />

zusätzlich zur Abrechnung <strong>der</strong> Krankenhausbehandlung ab.<br />

DRG­System 2012<br />

Eine Verständigung auf das DRG-System 2012 (Fallpauschalensystem) in Gänze<br />

konnte auf Selbstverwaltungsebene diesmal nicht erreicht werden. Lediglich<br />

Fallpauschalenvereinbarung, Kodierrichtlinien und Abrechnungsbestimmungen<br />

wurden einvernehmlich abgestimmt. Obgleich sowohl <strong>der</strong> vom InEK vorgestellte<br />

Fallpauschalenkatalog als auch <strong>der</strong> Zusatzentgeltekatalog inhaltlich nachvollzogen<br />

werden konnten, scheiterte eine entsprechende Vereinbarung daran,<br />

dass die Kostenträger eine Doppelfinanzierung im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Einrechnung <strong>der</strong> Finanzierungsbeträge aus dem dreijährigen För<strong>der</strong>programm<br />

Pflege in die Landesbasisfallwerte und <strong>der</strong> neuen Zusatzentgelte (ZE) für hochaufwändige<br />

Pflege befürchteten. Das DRG-Institut war beauftragt gewesen,<br />

geeignete Kriterien für die Überführung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel aus dem Pflegeson<strong>der</strong>programm<br />

in das DRG-Vergütungssystem ab 2012 zu entwickeln. Es hat für<br />

die Finanzierung von beson<strong>der</strong>s pflegeaufwendigen Bereichen die Abrechnung<br />

über ZE als geeignet vorgeschlagen und die ZE 130 und 131 in den DRG-Katalog<br />

aufgenommen. Die Umsetzung über ZE war für den Gesetzgeber allerdings bei<br />

<strong>der</strong> seinerzeitigen gesetzestechnischen Umsetzung <strong>der</strong> Einrechnung <strong>der</strong> Pflegeför<strong>der</strong>mittel<br />

in die Landesbasisfallwerte nicht absehbar, so dass aufgrund des<br />

Gesetzeswortlautes von den Kostenträgern die beschriebene Sorge <strong>der</strong> doppelten<br />

Finanzierung bestand, wenn nicht die Finanzierungsbeträge <strong>der</strong> ZE 130<br />

und ZE 131 adäquat min<strong>der</strong>nd bei <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Landesbasisfallwerte<br />

berücksichtigt würden (geschätztes Volumen 200 bis 300 Mio. Euro). Da auch in<br />

mehreren Spitzengesprächen <strong>der</strong> Dissens bezüglich einer hierzu zu treffenden<br />

Nebenabrede nicht ausgeräumt werden konnte, wurde letztlich das Scheitern<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Entgeltkataloge erklärt, so dass eine Ersatzvornahme durch das<br />

BMG notwendig wurde.<br />

Langwieriger gestalteten sich auch die Verhandlungen für das Zusatzentgelt<br />

ZE 2012-27. Letztlich konnte noch Einigung dahingehend erzielt werden, dass<br />

dessen Bezeichnung 2012 wie in den Vorjahren „Behandlung von Blutern mit<br />

Blutgerinnungsfaktoren“ lautet. Die DKG for<strong>der</strong>t aber weitere Verhandlungen,<br />

um für 2013 die Erweiterung <strong>der</strong> Abrechenbarkeit von Gerinnungsfaktorpräparaten<br />

als ZE zu erreichen. Hintergrund ist, dass – historisch gewachsen – die<br />

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