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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Zielsetzung<br />

Rechtliche<br />

Rahmenbedingungen und<br />

tatsächliche Gegebenheiten<br />

in GKV und <strong>PKV</strong><br />

78<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Herstellerrabatt vergrößerten die Ausgabendifferenz jedoch erheblich. Während<br />

im Jahr 2009 die Arzneimittelausgaben pro Verordnung ohne Berücksichtigung<br />

gesetzlicher Rabatte in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> 2,4 Prozent höher lagen als in <strong>der</strong> GKV, waren<br />

es mit gesetzlichen Rabatten 10,2 Prozent.<br />

Nach § 1 AMRabG können erstmals <strong>PKV</strong>-Unternehmen den – mittlerweile für<br />

patentgeschützte Medikamente ohne Festbetrag auf 16 Prozent erhöhten – Herstellerrabatt<br />

einfor<strong>der</strong>n. Infolgedessen nähert sich <strong>der</strong> Durchschnittspreis einer<br />

Verordnung von <strong>PKV</strong> und GKV an. Die prognostizierte Differenz beträgt nunmehr<br />

7,7 Prozent. Ohne AMRabG lägen die Arzneimittelausgaben pro Verordnung in<br />

<strong>der</strong> <strong>PKV</strong> 15,7 Prozent höher als in <strong>der</strong> GKV. Das für <strong>2011</strong> zu erwartende Einsparvolumen<br />

aufgrund des Herstellerrabattes beziffert sich nach <strong>der</strong> WIP-Prognose<br />

auf 161 Mio. Euro für die <strong>PKV</strong> bzw. 281 Mio. Euro für <strong>PKV</strong> und die Beihilfe. Damit<br />

können die durchschnittlichen Arzneimittelausgaben pro Verordnung in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />

um voraussichtlich 6,9 Prozent reduziert werden.<br />

Untersuchung zur Substitution von Originalpräparaten durch generische Alternativen<br />

in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />

Das Wissenschaftliche Institut <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> (WIP) ist in einer aktuellen Untersuchung<br />

<strong>der</strong> Frage nachgegangen, ob Privatpatienten bei einer Erstverordnung, die in<br />

<strong>der</strong> Regel teureren patentfreien Originale o<strong>der</strong> – bei Verfügbarkeit – die günstigeren,<br />

wirkstoffgleichen Nachahmerpräparaten (sog. Generika) verschrieben<br />

werden. Die <strong>der</strong> Analyse zugrundeliegende Frage lautet also: Wählt <strong>der</strong> Arzt das<br />

preisgünstige Generikum, welches er in <strong>der</strong> Regel auch seinen Kassenpatienten<br />

verordnet, o<strong>der</strong> greift er auf das teurere Original zurück, da er bei Privatversicherten<br />

keinen budgetären Zwängen unterworfen ist? Daneben analysierte<br />

das WIP, inwiefern Privatversicherte, die ein Medikament über einen längeren<br />

Zeitraum einnehmen müssen, bei Einführung von Generika auf diese preisgünstige<br />

Alternative umgestellt werden? Das heißt, inwieweit führt <strong>der</strong> Ablauf des<br />

Patentschutzes zu einem Wechsel im Rahmen <strong>der</strong> längerfristigen Arzneimitteltherapie<br />

mit einem Wirkstoff? Für die Studie wurden pseudonymisierte Daten<br />

von 470.000 <strong>PKV</strong>-Versicherten ausgewertet. Das komplette Diskussionspapier<br />

des WIP mit dem Titel „Vom Originalpräparat zum Generikum – Wann erfolgt<br />

eine Umstellung <strong>der</strong> Medikation bei Privatpatienten?“ ist auf <strong>der</strong> Website des<br />

WIP abrufbar: www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Umstellung_Original_Generikum.pdf.<br />

Auf dem Arzneimittelmarkt erhalten neue Wirkstoffe für einen begrenzten<br />

Zeitraum einen Patentschutz und können vom Patentinhaber währenddessen<br />

exklusiv vermarktet werden. Nach Ablauf des Patentschutzes ist es auch an<strong>der</strong>en<br />

pharmazeutischen Herstellern erlaubt, diesen Wirkstoff herzustellen und<br />

zu vertreiben. Diese Nachahmerpräparate werden als Generika bezeichnet. Sie<br />

weisen vielfach einen wesentlich geringeren Apothekenverkaufspreis auf als<br />

das entsprechende Originalpräparat.<br />

Da bei <strong>der</strong> Zulassung eines Generikums die Bioäquivalenz zum Original geprüft<br />

wird und diese sich nur innerhalb eines bestimmten Rahmens unterscheiden<br />

darf, wird typischerweise davon ausgegangen, dass ein Generikum therapeutisch<br />

und klinisch die gleiche Wirksamkeit aufweist. Dennoch können Unterschiede<br />

auftreten. Aufgrund unterschiedlicher Herstellungsverfahren und verschiedener<br />

Hilfsstoffe sind in <strong>der</strong> Praxis Unverträglichkeiten bei einzelnen Präparaten des<br />

gleichen Wirkstoffes nicht vollständig auszuschließen. Die neuen Medikamente<br />

können zudem eine an<strong>der</strong>e Form und Farbe aufweisen. Auch die Teilbarkeit kann<br />

unterschiedlich möglich sein. Nicht zu vernachlässigen ist das Vertrauen des

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