PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Zielsetzung<br />
Rechtliche<br />
Rahmenbedingungen und<br />
tatsächliche Gegebenheiten<br />
in GKV und <strong>PKV</strong><br />
78<br />
Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Herstellerrabatt vergrößerten die Ausgabendifferenz jedoch erheblich. Während<br />
im Jahr 2009 die Arzneimittelausgaben pro Verordnung ohne Berücksichtigung<br />
gesetzlicher Rabatte in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> 2,4 Prozent höher lagen als in <strong>der</strong> GKV, waren<br />
es mit gesetzlichen Rabatten 10,2 Prozent.<br />
Nach § 1 AMRabG können erstmals <strong>PKV</strong>-Unternehmen den – mittlerweile für<br />
patentgeschützte Medikamente ohne Festbetrag auf 16 Prozent erhöhten – Herstellerrabatt<br />
einfor<strong>der</strong>n. Infolgedessen nähert sich <strong>der</strong> Durchschnittspreis einer<br />
Verordnung von <strong>PKV</strong> und GKV an. Die prognostizierte Differenz beträgt nunmehr<br />
7,7 Prozent. Ohne AMRabG lägen die Arzneimittelausgaben pro Verordnung in<br />
<strong>der</strong> <strong>PKV</strong> 15,7 Prozent höher als in <strong>der</strong> GKV. Das für <strong>2011</strong> zu erwartende Einsparvolumen<br />
aufgrund des Herstellerrabattes beziffert sich nach <strong>der</strong> WIP-Prognose<br />
auf 161 Mio. Euro für die <strong>PKV</strong> bzw. 281 Mio. Euro für <strong>PKV</strong> und die Beihilfe. Damit<br />
können die durchschnittlichen Arzneimittelausgaben pro Verordnung in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />
um voraussichtlich 6,9 Prozent reduziert werden.<br />
Untersuchung zur Substitution von Originalpräparaten durch generische Alternativen<br />
in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />
Das Wissenschaftliche Institut <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> (WIP) ist in einer aktuellen Untersuchung<br />
<strong>der</strong> Frage nachgegangen, ob Privatpatienten bei einer Erstverordnung, die in<br />
<strong>der</strong> Regel teureren patentfreien Originale o<strong>der</strong> – bei Verfügbarkeit – die günstigeren,<br />
wirkstoffgleichen Nachahmerpräparaten (sog. Generika) verschrieben<br />
werden. Die <strong>der</strong> Analyse zugrundeliegende Frage lautet also: Wählt <strong>der</strong> Arzt das<br />
preisgünstige Generikum, welches er in <strong>der</strong> Regel auch seinen Kassenpatienten<br />
verordnet, o<strong>der</strong> greift er auf das teurere Original zurück, da er bei Privatversicherten<br />
keinen budgetären Zwängen unterworfen ist? Daneben analysierte<br />
das WIP, inwiefern Privatversicherte, die ein Medikament über einen längeren<br />
Zeitraum einnehmen müssen, bei Einführung von Generika auf diese preisgünstige<br />
Alternative umgestellt werden? Das heißt, inwieweit führt <strong>der</strong> Ablauf des<br />
Patentschutzes zu einem Wechsel im Rahmen <strong>der</strong> längerfristigen Arzneimitteltherapie<br />
mit einem Wirkstoff? Für die Studie wurden pseudonymisierte Daten<br />
von 470.000 <strong>PKV</strong>-Versicherten ausgewertet. Das komplette Diskussionspapier<br />
des WIP mit dem Titel „Vom Originalpräparat zum Generikum – Wann erfolgt<br />
eine Umstellung <strong>der</strong> Medikation bei Privatpatienten?“ ist auf <strong>der</strong> Website des<br />
WIP abrufbar: www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Umstellung_Original_Generikum.pdf.<br />
Auf dem Arzneimittelmarkt erhalten neue Wirkstoffe für einen begrenzten<br />
Zeitraum einen Patentschutz und können vom Patentinhaber währenddessen<br />
exklusiv vermarktet werden. Nach Ablauf des Patentschutzes ist es auch an<strong>der</strong>en<br />
pharmazeutischen Herstellern erlaubt, diesen Wirkstoff herzustellen und<br />
zu vertreiben. Diese Nachahmerpräparate werden als Generika bezeichnet. Sie<br />
weisen vielfach einen wesentlich geringeren Apothekenverkaufspreis auf als<br />
das entsprechende Originalpräparat.<br />
Da bei <strong>der</strong> Zulassung eines Generikums die Bioäquivalenz zum Original geprüft<br />
wird und diese sich nur innerhalb eines bestimmten Rahmens unterscheiden<br />
darf, wird typischerweise davon ausgegangen, dass ein Generikum therapeutisch<br />
und klinisch die gleiche Wirksamkeit aufweist. Dennoch können Unterschiede<br />
auftreten. Aufgrund unterschiedlicher Herstellungsverfahren und verschiedener<br />
Hilfsstoffe sind in <strong>der</strong> Praxis Unverträglichkeiten bei einzelnen Präparaten des<br />
gleichen Wirkstoffes nicht vollständig auszuschließen. Die neuen Medikamente<br />
können zudem eine an<strong>der</strong>e Form und Farbe aufweisen. Auch die Teilbarkeit kann<br />
unterschiedlich möglich sein. Nicht zu vernachlässigen ist das Vertrauen des