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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Fazit <strong>der</strong> bisherigen Arbeit<br />

von ZESAR<br />

Studie des WIP<br />

Hintergrund <strong>der</strong> Studie<br />

Preiskomponente<br />

72<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Auch wenn noch nicht alle Versicherungsunternehmen und Beihilfestellen Arzneimitteldaten<br />

zur Rabattabrechnung an ZESAR übermitteln und <strong>der</strong>zeit noch<br />

nicht alle Rabatte geltend gemacht werden können, lässt sich mit Fug und Recht<br />

feststellen: ZESAR hat innerhalb kürzester Zeit die höchst anspruchsvolle Aufgabe<br />

bewerkstelligt, ein funktionierendes System für die Geltendmachung <strong>der</strong><br />

Abschläge für Arzneimittel zu etablieren, die den Versicherten <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> ebenso<br />

wie den Beihilfeberechtigten zugute kommt.<br />

Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die<br />

Arzneimittelausgaben<br />

Das Wissenschaftliche Institut <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> (WIP) hat in einem Diskussionspapier<br />

(www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Arzneimittelrabatte.pdf) mit dem<br />

Titel „Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben“<br />

die Wirkungen <strong>der</strong> Arzneimitterabatte, an denen die <strong>PKV</strong> seit dem<br />

1. Januar <strong>2011</strong> mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelrabattgesetzes (AMRabG)<br />

erstmals partizipiert, analysiert. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

erzielt mit Hilfe von gesetzlich festgelegten Rabatten, die ihnen pharmazeutische<br />

Hersteller nach § 130a Sozialgesetzbuch V (SGB V) und Apotheken nach<br />

§ 130 SGB V gewähren müssen, im Arzneimittelbereich jährlich Einsparungen<br />

im dreistelligen Millionenbereich.<br />

Die Analyse geht in einem ersten Schritt auf die Situation vor dem Inkrafttreten<br />

des AMRabG ein. Anschließend wird dann die Bedeutung <strong>der</strong> Neuregelungen<br />

zum Jahr <strong>2011</strong> abgeschätzt. Hierbei wird auch eine Prognose des zu erwartenden<br />

Rabattvolumens in <strong>der</strong> GKV und in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> für das Jahr <strong>2011</strong> vorgenommen.<br />

Es wird zudem verdeutlicht, welche Preisdifferenz zwischen <strong>PKV</strong> und GKV ohne<br />

AMRabG entstanden wäre.<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Apothekenverkaufspreis (AVP) eines Medikaments unabhängig<br />

vom Versichertenstatus und somit für alle Patienten gleich. Der Grundgedanke<br />

<strong>der</strong> Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist, dass ein verschreibungspflichtiges<br />

Arzneimittel in je<strong>der</strong> Apotheke zum gleichen Preis abgegeben<br />

wird. Gesetzliche Regelungen und Rabattverträge sorgen allerdings dafür, dass<br />

<strong>der</strong> für die Krankenkasse bzw. die Private Krankenversicherung maßgebliche<br />

ausgabenwirksame Preis für ein identisches Medikament unterschiedlich<br />

ausfällt. Da gesetzliche Abschläge und Rabattverträge bei Kassenpatienten<br />

eine größere Bedeutung als bei <strong>PKV</strong>-Versicherten einnehmen, muss davon<br />

ausgegangen werden, dass <strong>der</strong> maßgebliche Preis für GKV-Versicherte in <strong>der</strong><br />

Regel niedriger ist als für Privatversicherte. Diese Preiskomponente hat einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Arzneimittelausgaben. Darüber hinaus werden die<br />

Arzneimittelausgaben von <strong>PKV</strong> und GKV auch durch eine jeweils an<strong>der</strong>sartige<br />

Verordnungs- und Erstattungspraxis beeinflusst. Diese Strukturkomponente<br />

ergibt sich vor allem aus systembedingten Unterschieden. Zudem können die<br />

Verordnungsprofile von <strong>PKV</strong> und GKV auch aufgrund an<strong>der</strong>sartiger Versichertenstruktur,<br />

vor allem bezüglich Alter und Geschlecht, differieren. Im Folgenden<br />

werden die Preis- und die Strukturkomponente näher vorgestellt, wobei <strong>der</strong><br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung auf <strong>der</strong> Preiskomponente liegt.<br />

Die Regeln <strong>der</strong> Preisbildung von Arzneimitteln unterscheiden zwischen verschreibungs-pflichtigen<br />

und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten.<br />

Nichtverschreibungspflichtige Medikamente unterliegen keiner Regulierung, <strong>der</strong><br />

Verkäufer kann den Preis in Anlehnung an eine unverbindliche Preisempfehlung<br />

des Herstellers selbst festsetzen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

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