PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Fazit <strong>der</strong> bisherigen Arbeit<br />
von ZESAR<br />
Studie des WIP<br />
Hintergrund <strong>der</strong> Studie<br />
Preiskomponente<br />
72<br />
Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Auch wenn noch nicht alle Versicherungsunternehmen und Beihilfestellen Arzneimitteldaten<br />
zur Rabattabrechnung an ZESAR übermitteln und <strong>der</strong>zeit noch<br />
nicht alle Rabatte geltend gemacht werden können, lässt sich mit Fug und Recht<br />
feststellen: ZESAR hat innerhalb kürzester Zeit die höchst anspruchsvolle Aufgabe<br />
bewerkstelligt, ein funktionierendes System für die Geltendmachung <strong>der</strong><br />
Abschläge für Arzneimittel zu etablieren, die den Versicherten <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> ebenso<br />
wie den Beihilfeberechtigten zugute kommt.<br />
Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die<br />
Arzneimittelausgaben<br />
Das Wissenschaftliche Institut <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> (WIP) hat in einem Diskussionspapier<br />
(www.wip-pkv.de/uploads/tx_nppresscenter/Arzneimittelrabatte.pdf) mit dem<br />
Titel „Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben“<br />
die Wirkungen <strong>der</strong> Arzneimitterabatte, an denen die <strong>PKV</strong> seit dem<br />
1. Januar <strong>2011</strong> mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelrabattgesetzes (AMRabG)<br />
erstmals partizipiert, analysiert. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />
erzielt mit Hilfe von gesetzlich festgelegten Rabatten, die ihnen pharmazeutische<br />
Hersteller nach § 130a Sozialgesetzbuch V (SGB V) und Apotheken nach<br />
§ 130 SGB V gewähren müssen, im Arzneimittelbereich jährlich Einsparungen<br />
im dreistelligen Millionenbereich.<br />
Die Analyse geht in einem ersten Schritt auf die Situation vor dem Inkrafttreten<br />
des AMRabG ein. Anschließend wird dann die Bedeutung <strong>der</strong> Neuregelungen<br />
zum Jahr <strong>2011</strong> abgeschätzt. Hierbei wird auch eine Prognose des zu erwartenden<br />
Rabattvolumens in <strong>der</strong> GKV und in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> für das Jahr <strong>2011</strong> vorgenommen.<br />
Es wird zudem verdeutlicht, welche Preisdifferenz zwischen <strong>PKV</strong> und GKV ohne<br />
AMRabG entstanden wäre.<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Apothekenverkaufspreis (AVP) eines Medikaments unabhängig<br />
vom Versichertenstatus und somit für alle Patienten gleich. Der Grundgedanke<br />
<strong>der</strong> Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist, dass ein verschreibungspflichtiges<br />
Arzneimittel in je<strong>der</strong> Apotheke zum gleichen Preis abgegeben<br />
wird. Gesetzliche Regelungen und Rabattverträge sorgen allerdings dafür, dass<br />
<strong>der</strong> für die Krankenkasse bzw. die Private Krankenversicherung maßgebliche<br />
ausgabenwirksame Preis für ein identisches Medikament unterschiedlich<br />
ausfällt. Da gesetzliche Abschläge und Rabattverträge bei Kassenpatienten<br />
eine größere Bedeutung als bei <strong>PKV</strong>-Versicherten einnehmen, muss davon<br />
ausgegangen werden, dass <strong>der</strong> maßgebliche Preis für GKV-Versicherte in <strong>der</strong><br />
Regel niedriger ist als für Privatversicherte. Diese Preiskomponente hat einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die Arzneimittelausgaben. Darüber hinaus werden die<br />
Arzneimittelausgaben von <strong>PKV</strong> und GKV auch durch eine jeweils an<strong>der</strong>sartige<br />
Verordnungs- und Erstattungspraxis beeinflusst. Diese Strukturkomponente<br />
ergibt sich vor allem aus systembedingten Unterschieden. Zudem können die<br />
Verordnungsprofile von <strong>PKV</strong> und GKV auch aufgrund an<strong>der</strong>sartiger Versichertenstruktur,<br />
vor allem bezüglich Alter und Geschlecht, differieren. Im Folgenden<br />
werden die Preis- und die Strukturkomponente näher vorgestellt, wobei <strong>der</strong><br />
Schwerpunkt <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung auf <strong>der</strong> Preiskomponente liegt.<br />
Die Regeln <strong>der</strong> Preisbildung von Arzneimitteln unterscheiden zwischen verschreibungs-pflichtigen<br />
und nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten.<br />
Nichtverschreibungspflichtige Medikamente unterliegen keiner Regulierung, <strong>der</strong><br />
Verkäufer kann den Preis in Anlehnung an eine unverbindliche Preisempfehlung<br />
des Herstellers selbst festsetzen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten