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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Vorwort<br />

Integration des medizinischen Fortschritts in die Gebührenordnungen. Unverän<strong>der</strong>tes<br />

Ziel <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ist und bleibt es zudem, im<br />

Interesse ihrer Versicherten Vertragskompetenzen gegenüber allen Leistungserbringern<br />

im Gesundheitswesen zu erhalten. Die <strong>PKV</strong> lädt Ärzte- und Zahnärzteschaft<br />

weiterhin dazu ein, hier gemeinsam neue Wege zu suchen.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> endete <strong>der</strong> jahrelange Rechtsstreit über die Frage, ob Privatklinik-<br />

Ausgründungen an das Krankenhausentgeltrecht gebunden sind, mit einem<br />

höchstrichterlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs, <strong>der</strong> eine Klage <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />

aus formalrechtlichen Gründen abgewiesen hat. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> konnte die<br />

verantwortlichen Gesundheitspolitiker überzeugen, dass nach dem Ausschöpfen<br />

des Rechtswegs nun <strong>der</strong> Gesetzgeber gefor<strong>der</strong>t war, um die Patienten vor einer<br />

Überfor<strong>der</strong>ung durch überhöhte Krankenhausrechnungen zu schützen. Denn<br />

wäre <strong>der</strong> Beschluss des Bundesgerichtshofs geltendes Recht geblieben, hätte<br />

die Ausgründungspraxis Schule gemacht. Jedes Plankrankenhaus hätte über<br />

kurz o<strong>der</strong> lang eine willkommene Gelegenheit gesehen, zusätzliche Einnahmen<br />

zu generieren – indem man unter Umgehung des Krankenhausentgeltrechts<br />

für identische Leistungen des Haupthauses auf rechtlich verselbstständigten<br />

Privatstationen deutlich höhere Preise verlangt. Mehrausgaben von mindestens<br />

einer Milliarde Euro im Jahr wären schon nach konservativer Schätzung die<br />

Folge gewesen. Dies konnte durch eine rasche gesetzliche Neuregelung zum<br />

1. Januar 2012 verhin<strong>der</strong>t werden: Die Leistungen in Privatklinik-Ausgründungen<br />

fallen nun klar unter das Krankenhausentgeltrecht.<br />

In rekordverdächtig kurzer Zeit hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> zusammen mit den Trägern<br />

<strong>der</strong> Beihilfe das Gemeinschaftsunternehmen „ZESAR – Zentrale Stelle zur<br />

Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH“ gegründet, um die seit <strong>2011</strong> auch<br />

für Privatversicherte geltenden gesetzlich eingeführten Arzneimittelrabatte zu<br />

realisieren. ZESAR macht nun für die Mitgliedsunternehmen des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s<br />

und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche<br />

gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend. Die erzielten Rabatte<br />

führt ZESAR anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück.<br />

Nach gesetzlicher Vorgabe werden die Rabatte ausschließlich zu Gunsten <strong>der</strong><br />

Versicherten, also zur Senkung <strong>der</strong> Prämien o<strong>der</strong> zur Prämienstabilisierung<br />

verwendet. Unabhängig davon drängt die <strong>PKV</strong> weiterhin auf ein eigenständiges<br />

Verhandlungsmandat auch im Arzneimittelbereich. Zwar ist es zu begrüßen,<br />

dass sie bei innovativen Medikamenten an den Preisverhandlungen beteiligt<br />

werden soll. Das erklärte Ziel <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> bleibt jedoch, eigenständige Verträge<br />

mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen.<br />

Im Herbst <strong>2011</strong> hat <strong>der</strong> Gesetzgeber neue Regeln für Provisionszahlungen<br />

beschlossen, die sich nun in <strong>der</strong> Praxis bewähren müssen: eine sechzigmonatige<br />

Stornohaftungszeit sowie eine grundsätzliche Deckelung <strong>der</strong> Abschlussprovision<br />

auf neun Monatsbeiträge. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> hat diese Regelung<br />

unterstützt, um durch eine Begrenzung <strong>der</strong> Vermittlerprovisionen im Interesse<br />

des Verbraucherschutzes Übertreibungen wirksam zu verhin<strong>der</strong>n. Dies gilt vor<br />

allem für Fehlanreize bei den so genannten Umdeckungen, soweit <strong>der</strong> Unternehmenswechsel<br />

nicht im Interesse des Versicherten erfolgt. Eine Regulierung<br />

durch die Branche selbst war aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich.<br />

Die <strong>PKV</strong> versteht ihre Rolle auch als Treiber für eine stabile und stetig verbesserte<br />

Qualität des Angebots in allen Bereichen <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung.<br />

Dafür engagiert sie sich auf den großen ebenso wie auf kleinen „Baustellen“<br />

im Gesundheitswesen. So hat sich die <strong>PKV</strong> im Rahmen ihrer Beteiligung an<br />

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