PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Vorwort<br />
Integration des medizinischen Fortschritts in die Gebührenordnungen. Unverän<strong>der</strong>tes<br />
Ziel <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ist und bleibt es zudem, im<br />
Interesse ihrer Versicherten Vertragskompetenzen gegenüber allen Leistungserbringern<br />
im Gesundheitswesen zu erhalten. Die <strong>PKV</strong> lädt Ärzte- und Zahnärzteschaft<br />
weiterhin dazu ein, hier gemeinsam neue Wege zu suchen.<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> endete <strong>der</strong> jahrelange Rechtsstreit über die Frage, ob Privatklinik-<br />
Ausgründungen an das Krankenhausentgeltrecht gebunden sind, mit einem<br />
höchstrichterlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs, <strong>der</strong> eine Klage <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />
aus formalrechtlichen Gründen abgewiesen hat. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> konnte die<br />
verantwortlichen Gesundheitspolitiker überzeugen, dass nach dem Ausschöpfen<br />
des Rechtswegs nun <strong>der</strong> Gesetzgeber gefor<strong>der</strong>t war, um die Patienten vor einer<br />
Überfor<strong>der</strong>ung durch überhöhte Krankenhausrechnungen zu schützen. Denn<br />
wäre <strong>der</strong> Beschluss des Bundesgerichtshofs geltendes Recht geblieben, hätte<br />
die Ausgründungspraxis Schule gemacht. Jedes Plankrankenhaus hätte über<br />
kurz o<strong>der</strong> lang eine willkommene Gelegenheit gesehen, zusätzliche Einnahmen<br />
zu generieren – indem man unter Umgehung des Krankenhausentgeltrechts<br />
für identische Leistungen des Haupthauses auf rechtlich verselbstständigten<br />
Privatstationen deutlich höhere Preise verlangt. Mehrausgaben von mindestens<br />
einer Milliarde Euro im Jahr wären schon nach konservativer Schätzung die<br />
Folge gewesen. Dies konnte durch eine rasche gesetzliche Neuregelung zum<br />
1. Januar 2012 verhin<strong>der</strong>t werden: Die Leistungen in Privatklinik-Ausgründungen<br />
fallen nun klar unter das Krankenhausentgeltrecht.<br />
In rekordverdächtig kurzer Zeit hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> zusammen mit den Trägern<br />
<strong>der</strong> Beihilfe das Gemeinschaftsunternehmen „ZESAR – Zentrale Stelle zur<br />
Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH“ gegründet, um die seit <strong>2011</strong> auch<br />
für Privatversicherte geltenden gesetzlich eingeführten Arzneimittelrabatte zu<br />
realisieren. ZESAR macht nun für die Mitgliedsunternehmen des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s<br />
und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche<br />
gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend. Die erzielten Rabatte<br />
führt ZESAR anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück.<br />
Nach gesetzlicher Vorgabe werden die Rabatte ausschließlich zu Gunsten <strong>der</strong><br />
Versicherten, also zur Senkung <strong>der</strong> Prämien o<strong>der</strong> zur Prämienstabilisierung<br />
verwendet. Unabhängig davon drängt die <strong>PKV</strong> weiterhin auf ein eigenständiges<br />
Verhandlungsmandat auch im Arzneimittelbereich. Zwar ist es zu begrüßen,<br />
dass sie bei innovativen Medikamenten an den Preisverhandlungen beteiligt<br />
werden soll. Das erklärte Ziel <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> bleibt jedoch, eigenständige Verträge<br />
mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen.<br />
Im Herbst <strong>2011</strong> hat <strong>der</strong> Gesetzgeber neue Regeln für Provisionszahlungen<br />
beschlossen, die sich nun in <strong>der</strong> Praxis bewähren müssen: eine sechzigmonatige<br />
Stornohaftungszeit sowie eine grundsätzliche Deckelung <strong>der</strong> Abschlussprovision<br />
auf neun Monatsbeiträge. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> hat diese Regelung<br />
unterstützt, um durch eine Begrenzung <strong>der</strong> Vermittlerprovisionen im Interesse<br />
des Verbraucherschutzes Übertreibungen wirksam zu verhin<strong>der</strong>n. Dies gilt vor<br />
allem für Fehlanreize bei den so genannten Umdeckungen, soweit <strong>der</strong> Unternehmenswechsel<br />
nicht im Interesse des Versicherten erfolgt. Eine Regulierung<br />
durch die Branche selbst war aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich.<br />
Die <strong>PKV</strong> versteht ihre Rolle auch als Treiber für eine stabile und stetig verbesserte<br />
Qualität des Angebots in allen Bereichen <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung.<br />
Dafür engagiert sie sich auf den großen ebenso wie auf kleinen „Baustellen“<br />
im Gesundheitswesen. So hat sich die <strong>PKV</strong> im Rahmen ihrer Beteiligung an<br />
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