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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Vorwort<br />

werden muss, denn nur dann sind diese Geldreserven als privates Eigentum<br />

verfassungsrechtlich geschützt und können nicht von <strong>der</strong> Politik für an<strong>der</strong>e<br />

aktuelle Ziele aufgebraucht werden. Wenn es noch eines Beweises bedurft<br />

hätte, dass Finanzpolster in <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht<br />

vor politischem Zugriff sicher sind, so hat ihn Anfang 2012 die Diskussion über<br />

die GKV-Überschüsse von 20 Mrd. Euro erbracht. Wochenlang überboten sich<br />

Politiker mit Vorschlägen, wofür dieses Geld zu verwenden sei. Die einen wollten<br />

damit die Staatskasse entlasten, an<strong>der</strong>e wollten neue sozialpolitische Wohltaten<br />

finanzieren. Das alles zeigte einmal mehr: Echte Rücklagen zur Vorsorge für<br />

die demografische Entwicklung sind nur in <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />

geschützt vor einer Zweckentfremdung durch die Politik, während die Gel<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> GKV ein Spielball in den Händen <strong>der</strong> Politik sind.<br />

Große Fortschritte gab es bei <strong>der</strong> Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen.<br />

Nachdem <strong>der</strong> hartnäckige Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> GKV und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Landesverbände<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Pflegekassen gegen eine gleichberechtigte Beteiligung<br />

<strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-Qualitätsprüfer jahrelang zu Verzögerungen geführt hatte, hat<br />

<strong>der</strong> Gesetzgeber <strong>2011</strong> im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes klargestellt,<br />

dass die Landesverbände <strong>der</strong> Pflegekassen zur Vergabe von Prüfaufträgen an<br />

den Prüfdienst <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> verpflichtet sind. Damit konnten die Qualitätsprüfer des<br />

<strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s <strong>2011</strong> endlich ihre Tätigkeit aufnehmen. Sie werden nun gemäß<br />

dem gesetzlich definierten Anteil <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> pro Jahr über 2.000 Einrichtungen<br />

prüfen. Dieser Wettbewerb kann den Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen<br />

nur gut tun – zum Nutzen <strong>der</strong> Pflegebedürftigen.<br />

Die Beteiligung an <strong>der</strong> Prüfung von Pflegeeinrichtungen ist ein weiterer Schritt<br />

<strong>der</strong> Qualitäts-Offensive <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> in <strong>der</strong> Pflege. Dazu gehört insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

die private Pflegeberatung COMPASS, <strong>der</strong>en vorbildliches bundesweites Angebot<br />

einer aufsuchenden Pflegeberatung im gewohnten häuslichen Umfeld <strong>der</strong><br />

Betroffenen inzwischen Maßstäbe für die anstehende Pflegereform setzt. Und<br />

die vom <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> gegründete gemeinnützige Stiftung „Zentrum für Qualität<br />

in <strong>der</strong> Pflege“ hat sich als Impulsgeber für die Pflegeforschung und als Netzwerk<br />

für den Austausch neuester fachlicher Erkenntnisse in <strong>der</strong> Pflegeszene<br />

einen guten Namen gemacht.<br />

Nur kleine Schritte gab es <strong>2011</strong> bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Gebührenordnungen. Die Bundesregierung konnte sich nicht zu einer größeren<br />

Reform <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) durchringen. Mit <strong>der</strong><br />

GOZ-Novelle wurde lei<strong>der</strong> die Gelegenheit verpasst, eine mo<strong>der</strong>ne Gebührenordnung<br />

auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln.<br />

Diese Novelle bringt nur einige Anpassungen im hergebrachten System und<br />

ist daher auch keine Vorentscheidung für die anstehende neue Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ), bei <strong>der</strong> eine grundlegende Strukturreform erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Durch die GOZ-Novelle werden die Patienten und Versicherten deutlich höher<br />

belastet, obwohl es nach Ansicht <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> angesichts überdurchschnittlicher<br />

Erhöhungen des Honorarvolumens in den Vorjahren keinerlei Nachholbedarf<br />

für die Zahnärzte gibt. Die Kosten werden nach Schätzungen des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s<br />

infolge <strong>der</strong> GOZ-Novelle um 14 bis 20 Prozent steigen.<br />

Die Private Krankenversicherung ist und bleibt bereit, gemeinsam mit <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

und <strong>der</strong> Zahnärzteschaft echte Reformen für die GOÄ und die GOZ zu<br />

entwickeln, die auf <strong>der</strong> Basis transparenter Kostendaten dauerhaft tragfähige<br />

Lösungen bieten. Dazu könnte die Bildung eines unabhängigen Instituts wertvolle<br />

Hilfe leisten, ebenso bei <strong>der</strong> Entwicklung eines Verfahrens zur rascheren

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