05.12.2012 Aufrufe

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

dieser Zuwachs ausschließlich aus dem sich aus den vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen<br />

ergebenden sog. „Struktureffekt“. In <strong>der</strong> amtlichen Begründung zum<br />

Verordnungsentwurf wird angemerkt, dass eine Anhebung des Punktwertes zu<br />

prüfen sein werde, wenn <strong>der</strong> tatsächliche Honoraranstieg nach Inkrafttreten <strong>der</strong><br />

Verordnung unter 6 Prozent liegen sollte. Hingegen wird für den Fall, dass die<br />

Zunahme des Honorarvolumens über 6 Prozent liegen sollte, kein Prüfauftrag<br />

formuliert. Dies zeigt – gerade auch im Hinblick auf die Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Belange <strong>der</strong> Patienten – eine einseitige und nicht akzeptable Bevorzugung <strong>der</strong><br />

finanziellen Interessen <strong>der</strong> Zahnärzte. Dies ist umso bedenklicher, weil vieles<br />

dafür spricht, dass <strong>der</strong> Honoraranstieg deutlich höher ausfallen wird als die<br />

prognostizierten 6 Prozent.<br />

Der Grund hierfür liegt in <strong>der</strong> völlig unrealistischen Annahme eines zukünftig<br />

reduzierten Ansatzes von Steigerungsfaktoren bei <strong>der</strong> Abrechnung zahnärztlicher<br />

Leistungen. In <strong>der</strong> amtlichen Begründung zum Referentenentwurf selbst<br />

wird auf dieses Problem bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Wirkungen <strong>der</strong> Novelle auf<br />

das Honorarvolumen sogar ausdrücklich hingewiesen. Bei verschiedenen<br />

Leistungen (Nrn. 215 bis 217, 5000, 5010, 5020, 5030, 5040) ist vermerkt, dass<br />

die Punktzahlen auf Wunsch <strong>der</strong> BZÄK erhöht worden sind – in <strong>der</strong> Erwartung,<br />

dass künftig durchschnittlich zum 2,3fachen und nicht zu einem höheren Satz<br />

abgerechnet wird, obwohl bisher bei <strong>der</strong> Abrechnung dieser Leistungen deutlich<br />

höhere Steigerungsfaktoren angesetzt werden.<br />

Erwartungen bzw. Prognosen eines mo<strong>der</strong>aten Abrechnungsverhaltens werden<br />

indes im Referentenentwurf selbst deutlich zurück genommen. In einem letzten<br />

Arbeitspapier <strong>der</strong> GOZ-AG (Konsolidiertes Gebührenverzeichnis) war noch<br />

bei 48 Gebührenpositionen die Erwartung einer Abrechnung zu niedrigeren<br />

Steigerungsfaktoren formuliert worden. In <strong>der</strong> nun vorliegenden Begründung<br />

wird die Aussage <strong>der</strong> BZÄK, man gehe davon aus, dass eine Abrechnung nach<br />

Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen GOZ mit dem Regelsatz erfolgen werde, lediglich bei 8<br />

Gebührenpositionen erwähnt.<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!