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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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56<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

• In <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> sind zwischen 1999 und 2009 im Bereich <strong>der</strong> zahnmedizinischen<br />

Versorgung die Ausgaben je Versichertem um 42 Prozent gestiegen. Im gleichen<br />

Zeitraum lag die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) bei lediglich<br />

17,1 Prozent.<br />

• Die Pro-Kopf-Ausgaben je Vollversichertem im Bereich <strong>der</strong> zahnmedizinischen<br />

Versorgung sind in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> von 358,7 Euro im Jahr 1999 auf 487,6 Euro<br />

im Jahr 2009 gestiegen (GKV: 1999 – 153, 7 Euro, 2009 – 160,2 Euro).<br />

• Zwischen 2001 und 2009 ist <strong>der</strong> durchschnittliche Umsatz durch<br />

Privatversicherte je Zahnarzt um 41,7 Prozent angestiegen. Die Preisentwicklung<br />

lag bei lediglich plus 13,2 Prozent.<br />

Der Mehrumsatz, <strong>der</strong> durch Privatversicherte insgesamt jährlich entsteht,<br />

betrug 2008 10,9 Mrd. Euro. Davon entfielen allein 2,1 Mrd. Euro auf Leistungen<br />

im Zahnbereich. Das entspricht einem Anteil von 19,3 Prozent.<br />

Ursachen für die für diese Entwicklungen sind:<br />

• Die Häufigkeit <strong>der</strong> Anwendung eines Steigerungsfaktors über dem Regelhöchstsatz,<br />

also dem 2,3 fachen des Gebührensatzes, hat sich (nach Umsatz)<br />

innerhalb von 9 Jahren (von 2000 bis 2009) um fast 65 Prozent erhöht<br />

(Preiseffekt).<br />

• Während die Preise von 1999 bis 2009 um 17 Prozent angestiegen sind, lag<br />

<strong>der</strong> Anstieg des durchschnittlichen (eingereichten) Rechnungsbetrages bei<br />

144 Prozent (Mengen- und Struktureffekt).<br />

Außerdem kennzeichnet auch ein „Selbstzahlereffekt“ die Entwicklung bei <strong>der</strong><br />

GOZ-basierten Vergütung. Denn zwischen 2004 und 2009 ist <strong>der</strong> Selbstzahleranteil<br />

gesetzlich Versicherter (mit eventueller privater Zusatzversicherung) an<br />

den Gesamtkosten <strong>der</strong> zahnmedizinischen Versorgung im Bereich Zahnersatz<br />

von ca. 42 Prozent auf 62 Prozent angestiegen. Zuletzt ist das darin enthaltene<br />

Zahnarzthonorar zu einem Anteil von über 76 Prozent als GOZ-Honorar abgerechnet<br />

worden. Von den finanziellen Folgen <strong>der</strong> aufgezeigten Entwicklung sind<br />

somit nicht nur die Privatversicherten (mittelbar über entsprechend steigende<br />

Beiträge), son<strong>der</strong>n auch gesetzlich versicherte Selbstzahler (unmittelbar aus<br />

ihrem Einkommen) betroffen sind. Vor einer weiteren Verstärkung dieser Entwicklung<br />

durch Honorarsteigerungen aufgrund <strong>der</strong> GOZ-Novelle müssen die<br />

Versicherten/Patienten geschützt werden. Festzuhalten bleibt, dass es keinen<br />

„Nachholbedarf“ gibt; dies auch nicht hinsichtlich <strong>der</strong> neu in das Gebührenverzeichnis<br />

aufgenommenen Leistungen, denn diese wurden auch bislang bereits<br />

über Analogberechnungen abgerechnet.<br />

Zu 3)<br />

Trotz fehlenden Nachholbedarfs bei <strong>der</strong> Honorarentwicklung wird mit dem vorliegenden<br />

Entwurf eine Steigerung des Honorarvolumens herbeigeführt. Das<br />

BMG geht von <strong>der</strong> Steigerung des Honorarvolumens in Höhe von ca. 6 Prozent<br />

aus. Realistisch erscheint dagegen die Annahme eines Anstiegs um mindestens<br />

14 Prozent. Wenn tatsächlich mit <strong>der</strong> Vorgabe einer Steigerung des Honorarvolumens<br />

gearbeitet werden soll, so muss zumindest abgesichert werden, dass<br />

<strong>der</strong> tatsächliche Honoraranstieg nicht deutlich höher ausfällt als die Annahme.<br />

Ausweislich <strong>der</strong> Begründung zum Referentenentwurf prognostiziert das BMG<br />

eine Steigerung des Honorarvolumens um ca. 6,0 Prozent bzw. 345 Mio. Euro,<br />

bezogen auf das aktuelle nach <strong>der</strong> GOZ abzurechnende Honorarvolumen und<br />

Abrechnungsgeschehen. Da <strong>der</strong> GOZ-Punktwert unverän<strong>der</strong>t bleibt, resultiert

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