PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
3.1 Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />
Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> und die Bundesärztekammer (BÄK) haben im Berichtszeitraum<br />
die Entwicklung ihrer Konzepte für eine neue Gebührenordnung für Ärzte<br />
(GOÄ) weitgehend abgeschlossen (vgl. <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2010, Seite 53 ff.).<br />
Der Versuch von <strong>PKV</strong> und Ärzteschaft, mit einem konsentierten Vorschlag die<br />
Basis für die Vorarbeiten zu einer Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung im Verordnungsverfahren<br />
fe<strong>der</strong>führenden Bundesgesundheitsministerium zu schaffen,<br />
war zunächst gescheitert. Die Gespräche zwischen <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> und BÄK<br />
waren im Frühjahr <strong>2011</strong> ins Stocken geraten. Im Sommer des Jahres ruhte die<br />
Kommunikation. Aufgrund eines initialen Gesprächs zwischen dem im Sommer<br />
<strong>2011</strong> neu gewählten Präsidenten <strong>der</strong> BÄK, Frank Ulrich Montgomery, und dem<br />
Vorsitzenden des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s, Reinhold Schulte, ist <strong>der</strong> Gesprächsfaden dann<br />
im Herbst <strong>2011</strong> wie<strong>der</strong> aufgenommen worden. Hintergrund ist das gemeinsame<br />
Interesse, die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ noch in dieser Legislaturperiode zu<br />
gewährleisten, was bei kontroversen Standpunkten <strong>der</strong> Hauptbeteiligten kaum<br />
vorstellbar wäre. Die Kontakte mit <strong>der</strong> BÄK verlaufen in einer guten, sach- und<br />
zielorientierten Atmosphäre. Es bleibt zu hoffen, dass ein Konsens gefunden<br />
werden kann.<br />
Stellungnahme des <strong>PKV</strong><strong>Verband</strong>s zur Abrechnung fußchirurgischer<br />
Leistungen<br />
Die GOÄ ist in weiten Teilen veraltet und bildet auch im Bereich <strong>der</strong> Fußchirurgie<br />
den aktuellen Stand <strong>der</strong> Medizin nicht ab. Aus diesem Grund hat sich <strong>der</strong><br />
<strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> mit <strong>der</strong> Abrechnung dieser Leistungen befasst und seine für die<br />
<strong>PKV</strong>-Unternehmen als Orientierungshilfe bei <strong>der</strong> Rechnungsprüfung dienende<br />
Kommentierung um folgende Bereiche ergänzt:<br />
Hallux-valgus Operation, gelenkerhaltend<br />
Zielleistungen:<br />
• GOÄ-Nr. 2134 Arthroplastik eines Finger- o<strong>der</strong> Zehengelenks (hier<br />
Zehengrundgelenk)<br />
• GOÄ-Nr. 2260 Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens – einschließlich<br />
Osteosynthese<br />
Nach dem BGH-Urteil vom 16. März 2006 (Az.: III ZR 217/05) ist die gelenkerhaltende<br />
Hallux-valgus-Operation mit den GOÄ-Nrn. 2134 und 2260 (ggf. GOÄ-<br />
Nr. 2260 mehrfach, entsprechend <strong>der</strong> durchgeführten Osteotomien mit Osteosynthesen)<br />
zu berechnen.<br />
Die GOÄ-Nr. 2135 (Arthroplastik eines Kiefer-, Hand-o<strong>der</strong> Fußgelenks) ist nicht<br />
einschlägig, da die Hallux-valgus-Operation an einem Zehengrundgelenk durchgeführt<br />
wird. Der Begriff „Arthroplastik“ umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung<br />
o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Gelenkfunktion; diese sind also nicht geson<strong>der</strong>t<br />
berechnungsfähig.<br />
Nicht zusätzlich berechnungsfähig sind die GOÄ-Nummern, 2064, 2072, 2073,<br />
2074, 2075, 2076, 2100, 2101, 2110, 2111, 2181, 2206 2250, 2256, 2263, 2295, 2296,<br />
2297, 2381/2382, 2405, 3301, 3320/3321 (analog für die Operationsplanung).<br />
Gespräche zwischen <strong>PKV</strong>-<br />
<strong>Verband</strong> und BÄK<br />
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